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    Lügendetektoren für Jedermann - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 21.12.06 15:50:03 von
    neuester Beitrag 21.12.06 18:48:16 von
    Beiträge: 2
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      schrieb am 21.12.06 15:50:03
      Beitrag Nr. 1 ()
      21. Dezember 2006

      Lügendetektoren für Jedermann



      Ein israelisches Unternehmen hat das Konzept der Telefon-Lügendetektoren auf die Internet-Telefonie übertragen - mit einem witzigen Applet für die Skype-Software. Wer so etwas fürs Handy vorzieht, wird auch bedient. Wir zeigen Ihnen, wo Sie die Software bekommen, um Ihre Freunde zu überführen.

      Gut möglich, dass Skype-Telefonate künftig mehr Pfeffer bekommen werden, selbst wenn man sich kaum etwas zu erzählen hat. Dialoge wie "Du lügst!" - "Tu ich nicht!" - "Kann ich aber beweisen!" könnten sich häufen, denn mit Kishkish steht nun ein Software-Applet zur Skype-Software zur Verfügung, mit dem man live Lügner überführen können soll.


      Detektor-Technik: Das Spiel mit der Lüge

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      Natürlich ist das in erster Linie ein Gag, eine Spielerei. Die Software folgt einem alten Muster und beobachtet Stresslevel beim angeblichen Lügner, die sie aus Merkmalen im Sprachfluss ableiten will. Genau so funktioniert solche Telefon-Überwachungssoftware seit den 70er-Jahren, seit Mitte der 90er ist sie frei verfügbar - und spätestens, seit diverse Studien ihre Unzuverlässigkeit nachwiesen, ein beliebter Gag für meist wenig Geld.

      Die Preisspanne reicht von kostenlos über wenige Euro für entsprechende Shareware bis zu mehreren Hundert Dollar für angebliche Profi-Produkte. Nur auf dem Handymarkt kostet natürlich alles grundsätzlich Geld: Jamba beispielsweise verkauft sein "LieSpy", das auf dem selben Prinzip beruht wie Kishkish, im Rahmen der berüchtigten so genannten Sparabos für nur noch 4,99 Euro pro Woche. Die Güte der gekauften Software kann man beim Versuch, das oft versehentlich akzeptierte Abo wieder los zu werden, dann gleich an den Callcenter-Mitarbeitern ausprobieren.

      Beweiskräftig sind die so gesammelten Indizien allerdings nicht. Absolut unverantwortlich erscheinen in diesem Kontext die kecken Werbesprüche vieler Programmanbieter, die unverhohlen damit werben, per Software untreue Ehepartner oder verlogene Geschäftsfreunde enttarnen zu können. Ernst nehmen sollte man die Technik weiß Gott nicht, denn dann wäre der Spaß damit wohl schnell vorbei.

      Denn zahlreiche Studien wiesen dem Grundkonzept "Stimm-Stresslevel-Analyse" nach, das es hochgradig unzuverlässig ist - was den Boom dieser Produkte, der Mitte der Neunziger einsetzte, in den letzten fünf, sechs Jahren weitgehend beendete. Selbst für Polizeibehörden, Banken und Versicherungen gedachte Profi-Systeme, die ursprünglich für viel Geld verkauft wurden, entzauberte etwa eine Studie der Interdisziplinären Forschungsgruppe Forensische Psychophysiologie an der Uni Mainz im Jahre 2002 als so ungenau, dass die erzielten Ergebnisse nur sehr knapp über denen lagen, die man durch das Werfen einer Münze erreichen würde. Bis heute gibt es keine Telefon-Software, die mehr hinbekäme.

      Wenn Kishkish also behauptet, die Technik sei nach wie vor "Mittel der Wahl" der meisten Polizeibehörden rund um den Globus, ist das vorsichtig gesagt eine sehr unvollständige Information. Eingesetzt wird so etwas zwar nach wie vor, vor Gericht aber haben die so gesammelten Indizien natürlich so gut wie nirgendwo eine Chance.

      Selbst in den USA, dem Land mit der vielleicht höchsten Akzeptanz für Lügendetektor-Technik, gelten solche Stimmanalysen nicht nur als nicht beweiskräftig, der Einsatz der Software zu Bespitzelungs- und Überführungszwecken ist sogar in etlichen Bundesstaaten illegal. Kishkish selbst rät seinen Nutzern, sich jeweils vor Ort schlau zu machen, ob der Einsatz der Software mit juristischen Problemen verbunden sein könnte. Davon darf man etwa in Deutschland getrost ausgehen, wenn der Einsatz der Lügendetektor-Software ohne das Einverständnis des so Überprüften erfolgt. Insbesondere im Rahmen von Ermittlungen ist die Anwendung solcher Software hierzulande verboten - entsprechende Bestimmungen finden sich in der Strafprozessordnung (Paragraphen 136a und 244 StPO). Die Untauglichkeit so oder ähnlich gewonnener Beweismittel konstatierte der Bundesgerichtshof in Urteilen 1954 und 1998.
      http://www.spiegel.de/netzwelt/tech/0,1518,455881,00.html" target="_blank" rel="nofollow ugc noopener">http://www.spiegel.de/netzwelt/tech/0,1518,455881,00.html

      Verlassen Sie sich aber nicht darauf, das per Lügendetektor-Software heraus bekommen zu können. Sie wissen ja: Die Dinger lügen.
      Avatar
      schrieb am 21.12.06 18:48:16
      Beitrag Nr. 2 ()

      Eine Frau wird an einen noch mit Röhren arbeitenden Lügendetektor angeschlossen

      www.welt.de


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