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    SCHUMAG - vergessener Wert vor Turn-Around? (Seite 49)

    eröffnet am 22.12.06 17:20:34 von
    neuester Beitrag 15.03.24 13:54:50 von
    Beiträge: 639
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      schrieb am 09.04.08 16:29:52
      Beitrag Nr. 159 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.841.623 von honigbaer am 09.04.08 00:20:36Interessant die Versteigerung!
      Avatar
      schrieb am 09.04.08 16:14:59
      Beitrag Nr. 158 ()
      die seite geht wieder mindestgebot 12,10 für die 79,20% könte also einen neuen eigentümer geben hoffentl. einen potenten

      wo würden die denn gut dazu passen ? GIL, GRF oder MBH3 würde mich sehr freuen :D
      Avatar
      schrieb am 09.04.08 00:20:36
      Beitrag Nr. 157 ()
      Laut einer Anzeige der Metage Funds Limited im Handelsblatt vom 8.4.08 will die Metage Funds Limited, George Town, Cayman Islands am 19.Mai in Frankfurt die öffentliche Versteigerung der ihr verpfändeten 3.168.136 Schumag-Aktien bewirken.

      Ein Verkauf über die Börse bleibt vorbehalten.

      Die angegebene Internetadresse www.schumag-auktion.eu, unetr der sich die Versteigerungsbedingungen finden sollen, kann ich derzeit nicht erreichen.
      Avatar
      schrieb am 06.03.08 18:54:21
      Beitrag Nr. 156 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.571.084 von honigbaer am 06.03.08 18:28:39Naja, ein Maschinenbauer mit KGV 20 - attraktiv finde ich das nicht ...
      Avatar
      schrieb am 06.03.08 18:28:39
      Beitrag Nr. 155 ()
      Was wäre denn ein wesentlich günstigerer Titel aus dieser Branche?
      Natürlich gibt es einige Ertragsperlen, mit denen sich Schumag nicht vergleichen kann. Und die kann man auch nicht für weniger als den halben Jahresumsatz an der Börse kaufen. Andererseits sind die Bilanzrelationen im Branchenvergleich bei Schumag ganz gut. Allein wegen des hohen Forderungsbestands sollte sich die Liquiditätssituation bald spürbar verbessern und auch der erhöhte Auftragsbestand sollte mit gering bleibenden Finanzschulden zu bewältigen sein.

      Natürlich kann die EBIT-Marge um 4% nicht überzeugen, auch vor dem Hintergrund, daß Währungsschwankungen oder Materialkostenerhöhungen scchnell mal eine Kalkulation durchkreuzen.


      Was ist das denn:
      Die Rückstellungen für Prozessverpflichtungen enthalten erwartete Prozesskosten. Anhängige Verfahren sind zur Zeit ein Spruchstellenverfahren gegen die Schumag AG (u.a.) sowie eine durch
      einen Wettbewerber des Bereichs Maschinenbau angestrebte Patentrechtsverletzungsklage.


      Ist das das alte Spruchverfahren aus dem Beherrschungsvertrag, oder etwas anderes?

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      schrieb am 06.03.08 14:28:32
      Beitrag Nr. 154 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.567.834 von Herbert H am 06.03.08 14:21:09Kommt doch gut: Den Angestellten Wasser und Lohnverzicht predigen aber selber die Flasche ansetzen.
      KGV 14 Tendenz steigend - da gibt es wesentlich günstigere Titel.
      Avatar
      schrieb am 06.03.08 14:21:09
      Beitrag Nr. 153 ()
      Vor einigen Minuten hat Schumag den Geschäftsbericht und die HV-Einladung veröffentlicht. Leider sind die Zahlen und der Ausblick eher mäßig (Gewinn je Aktie 0,88 EUR, lfd. Jahr eher weniger).

      Die neuen Eigentümer entlarven sich im übrigen beim Blick in die HV-Einladung:


      1.Beschlussfassung über die Änderung der Vergütung des Aufsichtsrats und entsprechende Änderung von § 14 der Satzung

      Die Vergütung des Aufsichtsrats ist – in ihrer Höhe seit 1989 unverändert – durch § 14 der Satzung der Gesellschaft geregelt. Jedes Mitglied des Aufsichtsrats erhält danach (neben dem Ersatz seiner Auslagen) jährlich eine feste Vergütung in Höhe von EUR 7.158,09, der Vorsitzende das Doppelte und Stellvertreter das Eineinhalbfache. Wer dem Aufsichtsrat nur während eines Teiles des Geschäftsjahres angehört hat, erhält die Vergütung im Verhältnis zu seiner Amtszeit anteilig.

      Zwischenzeitlich ist das Geschäftsvolumen bei der Gesellschaft erheblich gewachsen, und es sind, vor allem für börsennotierte Unternehmen, die Anforderungen insbesondere an die Qualifikation, die Verantwortung und den zeitlichen Einsatz der Aufsichtsratsmitglieder aufgrund veränderter Gesetze und auch durch den Deutschen Corporate Governance Kodex deutlich gestiegen.

      Vor diesem Hintergrund erscheint die Anpassung der Aufsichtsratsvergütung auf eine angemessene und marktübliche Höhe angezeigt. Zum Zwecke der gesonderten Vergütung der Mitgliedschaft in Ausschüssen des Aufsichtsrats sollen Sitzungsgelder für die Anwesenheit in Ausschusssitzungen vorgesehen werden. Da bei der Gesellschaft eine erfolgsorientierte Vergütung bislang nicht vorgesehen war, soll im Hinblick auf Empfehlungen in Ziffer 5.4.7 des Deutschen Corporate Governance Kodex die Vergütungsregelung auch um eine derartige variable Komponente erweitert werden.

      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, zu beschließen:

      a) § 14 der Satzung der Gesellschaft wird wie folgt neu gefasst:

      㤠14

      (1) Jedes Mitglied des Aufsichtsrats erhält
      1. eine feste Vergütung von EUR 15.000,00 für jedes volle, zwölf Monate dauernde Geschäftsjahr seiner Angehörigkeit zum Aufsichtsrat,
      2. ein Sitzungsgeld von EUR 3.000,00 für jede persönliche Anwesenheit in einer Sitzung eines Ausschusses, dessen Mitglied es ist, wobei das Sitzungsgeld für Sitzungen, die am gleichen Tag stattfinden, nur einmal anfällt, und
      3. eine erfolgsorientierte Vergütung in Höhe von EUR 1.000,00 für jeden vollen Prozentpunkt, der nach dem Gewinnverwendungsbeschluss der Hauptversammlung für das Geschäftsjahr seiner Angehörigkeit zum Aufsichtsrat über 4 % des Grundkapitals der Gesellschaft hinaus an die Aktionäre ausgeschüttet wird, höchstens jedoch die Hälfte der festen Vergütung nach Nr. 1.
      Der Vorsitzende des Aufsichtsrats erhält das Dreifache, seine Stellvertreter das Zweifache der festen Vergütung nach Satz 1 Nr. 1. Hat ein Mitglied dem Aufsichtsrat nur während eines Teiles des Geschäftsjahres angehört, so erhält es sämtliche Vergütungen – mit Ausnahme von Sitzungsgeld – im Verhältnis zu seiner Amtszeit anteilig; dies gilt hinsichtlich des Amtes als Vorsitzender bzw. Stellvertreter sinngemäß auch für die erhöhte Vergütung nach Satz 2.

      (2) Die Vergütungen im Sinne von Abs. 1 sind zahlbar wie folgt:
      1. die feste Vergütung in jeweils gleichen Raten nach Ablauf eines jeden Quartals des betreffenden Geschäftsjahres,
      2. Sitzungsgeld jeweils mit der festen Vergütung,
      3. die erfolgsorientierte Vergütung nach der Hauptversammlung, die über die Gewinnverwendung für das betreffende Geschäftsjahr zu beschließen hat.

      (3) Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten ferner Ersatz aller bei der Ausübung ihres Amtes entstehenden Auslagen und der auf ihre Vergütung und Auslagen anfallenden Umsatzsteuer.“

      b) Die unter Buchstabe a) vorstehende Vergütungsregelung gilt erstmals für das laufende Geschäftsjahr 2007/08 und tritt an die Stelle der bislang in § 14 der Satzung der Gesellschaft geregelten Vergütungsregelung für den Aufsichtsrat.
      Avatar
      schrieb am 22.02.08 10:53:11
      Beitrag Nr. 152 ()
      Das Bermuda Dreieck aus Concordia Global-Trade und Berliner AG verschlingt alle Stimmrechte.
      Damit die Konten ausgeglichen sind, muß es dafür einen Geld-Gegenstrom von den Bermudas zur Sanierungsbaustelle nach Aachen geben. Oder, das dürfte eher der Fall sein, auf die Konten der abgebenden Aktionäre.

      Jedenfalls erhofft sich doch jeder Käufer einen Gewinn.
      Avatar
      schrieb am 22.02.08 08:54:27
      Beitrag Nr. 151 ()
      Gestern kam schon wieder eine Stimmrechtsmitteilung. Jetzt sind offensichtlich rd. 10 % der Schumag-Anteile auf die Bermudas verschifft worden.
      Avatar
      schrieb am 16.02.08 00:18:29
      Beitrag Nr. 150 ()
      Also ich sehe das nicht so negativ.
      Erstens belastet die Finanzierung nicht Schumag, sondern unseren Investor.
      Zweitens hat dieser weniger als 50 Mio für 93% Anteile investiert, um das zu verzinsen reichen bei 6% Zinsen = 3 Mio = ca. 2 % vom Umsatz.
      Drittens hat die mit Fremdkapital überladene Schumag fast keine Finanzschulden, nur ca. 3,3 Mio bei 104 Mio Bilanzsumme.
      Und viertens ist der Verkauf der Immobilie geplant, was zusätzliche Mittel bringt.

      Vor Ausplünderung ist man nie sicher, aber man muß das auch nicht von vornherein unterstellen.
      Außerdem bin ich nach wie vor der Meinung, daß die gegenwärtigen Beteiligungsverhältnisse nur eine Übergangslösung bis zum Einstieg eines strategischen Käufers sind. Ist natürlich reine Spekulation.
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