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    SCHUMAG - vergessener Wert vor Turn-Around? (Seite 54)

    eröffnet am 22.12.06 17:20:34 von
    neuester Beitrag 15.03.24 13:54:50 von
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      schrieb am 14.12.07 21:09:21
      Beitrag Nr. 109 ()
      DGAP-Ad-hoc : Schumag AG: Neue Aufsichtsratsmitglieder
      Schumag AG / Personalie

      Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch
      die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG.
      Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
      ---------------------------------------------------------------------------

      Schumag AG: Neue Aufsichtsratsmitglieder

      Nachdem drei vom Amtsgericht Aachen am 25. Oktober 2007 bestellte
      Anteilseignervertreter im Aufsichtsrat der Schumag AG ihre Mandate
      niedergelegt hatten (Ad-hoc-Mitteilungen vom 6. bzw. 12. November 2007) und
      mit Wirkung zum Ablauf des 5. bzw. 12. Dezember 2007 aus dem Aufsichtsrat
      ausgeschieden sind, wurden durch den heute dem Vorstand zugestellten
      Beschluss des Amtsgerichts Aachen vom 12. Dezember 2007 gemäß § 104 Abs. 2
      AktG zu neuen Mitgliedern des Aufsichtsrats unserer Gesellschaft bestellt
      – Herr Dr. Claus Hendricks, Unternehmensberater, wohnhaft in Essen,
      – Herr Peter Koschel, Chief Operating Officer der Babcock
      Industrierohrleitungsbau GmbH in Leverkusen, wohnhaft in Düsseldorf,
      – Herr Dr. Hans Ohlinger, Unternehmensberater, wohnhaft in Zweibrücken.

      Diese gerichtlichen Bestellungen sind bis zur nächsten Hauptversammlung
      befristet.

      Ihren Angaben gemäß sind die neu bestellten Aufsichtsratmitglieder derzeit
      auch Mitglied in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten oder in
      vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von
      Wirtschaftsunternehmen im Sinne des § 125 Abs. 1 Satz 3 AktG wie folgt:

      – Herr Dr. Hendricks ist Vorsitzender des Aufsichtsrats der ProLean
      Consulting AG, Düsseldorf, sowie Mitglied des Aufsichtsrats der SGL Carbon
      AG, Wiesbaden, und der TSTG Schienen Technik Verwaltungs GmbH, Duisburg. Im
      Übrigen gehörte er dem Aufsichtsrat unserer Gesellschaft als dessen
      Vorsitzender bereits bis zum 30. September 2007 an.
      – Herr Koschel ist jeweils Mitglied des Aufsichtsrats der Chemar SA, Kielce
      (Polen), der EnProValve GmbH, Berlin, und der EnProValve Ltd., Birmingham
      (England).
      – Herr Dr. Ohlinger ist Vorsitzender des Aufsichtsrats der Terraelast AG,
      München, und gehört dem Stifungsrat der Herz Jesu Missionare, Homburg/Saar,
      sowie dem Vorstand (ehrenamtlich) des 1. FC Kaiserslautern e.V. an.

      Aachen, 14. Dezember 2007

      Schumag Aktiengesellschaft

      Der Vorstand
      14.12.2007 Finanznachrichten übermittelt durch die DGAP
      ---------------------------------------------------------------------------

      Sprache: Deutsch
      Emittent: Schumag AG
      Nerscheider Weg 170
      52076 Aachen
      Deutschland
      Telefon: 02408-12-201
      Fax: 02408-12-211
      E-mail: Vorstand@schumag.de
      Internet: www.schumag.de
      ISIN: DE0007216707
      WKN: 721670
      Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (General Standard),
      Düsseldorf; Freiverkehr in Berlin, Hamburg, Stuttgart

      Ende der Mitteilung DGAP News-Service

      ---------------------------------------------------------------------------
      Avatar
      schrieb am 11.12.07 15:22:33
      Beitrag Nr. 108 ()
      Insolvente Babcock Borsig scheitert mit 524-Millionen-Euro-Klage

      KARLSRUHE (dpa-AFX) - Die Gläubiger von Babcock Borsig erhalten nach der
      Pleite des Oberhausener Maschinenbaukonzerns weniger Geld als erhofft. Der
      Insolvenzverwalter des Konzerns ist mit einer Klage gegen die
      Howaldtswerke-Deutsche Werft AG (HDW) in Höhe von 524 Millionen Euro nun
      endgültig vor dem Bundesgerichtshof gescheitert. Babcock Borsig war im Jahr 2002
      in die Insolvenz geraten.

      Das Karlsruher Gericht nahm die Revision der HDW gegen ein Urteil des
      Oberlandesgerichts (OLG) Düsseldorf in einem Beschluss vom Dienstag nicht zur
      Entscheidung an. Damit zerschlugen sich die Hoffnungen der Gläubiger auf mehr
      Geld für die Insolvenzmasse. (Az: XI ZR 342/06 - Beschluss vom 11. Dezember
      2007)

      STREITPUNKT SCHULDEN

      Hintergrund der Klage war die Übernahme der Kieler Traditionswerft durch
      einen US-Finanzinvestor 2002. Dieser hatte neben 50 Prozent der HDW-Aktien als
      Kaufpreis auch Konzernschulden übernommen, die zuvor auf HDW übertragen worden
      waren. Nach Ansicht des Insolvenzverwalters war diese Schuldenübernahme
      rechtlich unzulässig, weil die dafür erforderliche Genehmigung der HDW nicht
      wirksam sei.

      Das OLG hatte die Klage vergangenes Jahr abgewiesen und keine Revision
      zugelassen. Dagegen hatte der Insolvenzverwalter Beschwerde eingelegt, die nun
      vom BGH abgewiesen wurde, weil der Fall keine grundsätzliche Bedeutung
      habe./wj/DP/das
      Avatar
      schrieb am 10.12.07 16:24:46
      Beitrag Nr. 107 ()
      Schon merkwürdig, dass die Berliner AG trotz der günstigen Kurse nicht an der Börse zukauft ...
      Avatar
      schrieb am 10.12.07 16:12:55
      Beitrag Nr. 106 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 32.686.164 von Lacantun am 06.12.07 17:20:37Schumag Beteiligungsgesellschaft mbH
      Berlin
      Bekanntmachung gemäß § 23 Abs. 1 S. 1 Nr.1 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG)

      Die Schumag Beteiligungsgesellschaft mbH, Französische Straße 32, 10117 Berlin („Bieterin“), hat am 19.11.2007 die Angebotsunterlage für das Pflichtangebot der Bieterin an die außenstehenden Aktionäre der Schumag AG, Aachen, zum Erwerb ihrer auf den Inhaber lautenden börsennotierten Stückaktien (ISIN DE 0007216707/WKN721670) gegen Zahlung einer Geldleistung in Höhe von € 12,82 je Aktie („Pflichtangebot“) veröffentlicht. Die Frist für die Annahme des Pflichtangebots endet am 28.01.2008, 24.00 Uhr (Ortszeit: Frankfurt / Main), soweit sich die Frist für die Annahme des Pflichtangebots nicht nach den gesetzlichen Bestimmungen des WpÜG verlängert.

      Das Pflichtangebot ist bis zum 10.12.2007, 12.00 Uhr („Stichtag“), für insgesamt 3.503 Schumag-Aktien angenommen worden. Dies entspricht einem Anteil von 0,088% des Grundkapitals und der Stimmrechte der Schumag AG. Die Bieterin hält am Stichtag bereits 3.168.136 Schumag-Aktien. Dies entspricht einem Anteil in Höhe von 79,20% des Grundkapitals und der Stimmrechte der Schumag AG. Die Stimmrechte der Bieterin aus diesen 3.168.136 Schumag-Aktien werden den die Bieterin kontrollierenden Gesellschaften und Personen, nämlich der Berliner Aktiengesellschaft für Beteiligungen, Berlin, der Altiplanum Management und Marketing GmbH, Mülheim an der Ruhr, sowie Herrn Andreas Kazinakis, Berlin, gemäß § 30 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpÜG zugerechnet.

      Die Gesamtzahl der Aktien der Schumag AG, für die das Pflichtangebot bis zum Stichtag angenommen wurde, zzgl. der 3.168.136 Schumag-Aktien, welche die Bieterin bereits hält, beläuft sich auf 3.171.639 Schumag-Aktien, was einem Anteil in Höhe von 79,291% des Grundkapitals und der Stimmrechte der Schumag AG entspricht. Darüber hinaus halten zum Stichtag die Bieterin, die mit ihr gemeinsam handelnden Personen und deren Tochterunternehmen keine Schumag-Aktien. Ihnen werden zum Stichtag auch keine Stimmrechtsanteile aus Schumag-Aktien nach § 30 WpÜG zugerechnet.



      Berlin, den 10. Dezember 2007

      Schumag Beteiligungsgesellschaft mbH (Geschäftsführung)
      Avatar
      schrieb am 06.12.07 17:20:37
      Beitrag Nr. 105 ()
      Außerdem zeugt das von Unterbewertung, wenn es sich rentiert, dass Unternehmen durch eine derartige Finanzierung zu übernehmen. Ich denke mal nicht, dass die sich verrechnet haben. Man sollte auch die Geschäftsentwicklung, vor allem den Auftragsbestand,im Blick behalten. Und vielleicht wird gar ein teil des Unternehmens verkauft. Hinzu kommt natürlich, dass durch die Immobilientransaktion stille Reserven gehoben werden.
      Und ich wittere auch noch eine Chance aus den Forderungen gegenüber Babcock. Hier habe ich die Formulierung nicht so ganz verstanden....

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      schrieb am 06.12.07 17:11:31
      Beitrag Nr. 104 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 32.685.832 von Herbert H am 06.12.07 16:56:53Das heißt die wollen eigentlich möglichst wenig zukaufen? Macht eigentlich keinen Sinn, wenn man schon 79% gekauft hat.
      Wahrscheinlich dürfen die aus rechtlichen Gründen momentan nicht über die Börse kaufen, oder?
      Avatar
      schrieb am 06.12.07 16:56:53
      Beitrag Nr. 103 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 32.685.429 von Lacantun am 06.12.07 16:25:53Dieser Wunsch findet sich tatsächlich in der Unterlage. Wenn man allerdings bedenkt, dass der Bilanzverlust in der letzten von Schumag vorgelegten Bilanz (Halbjahr 2006/07) noch mehr als 10 Mio. EUR betrug, kann man sich das - zumindest aus dem operativen Geschäft - kaum vorstellen. Möglich wäre das nur, wenn man Sale-and-Lease-Back-Transaktionen (oder ähnliche Tricks) veranstalten würde. Ganz offensichtlich bewegen sich die Schumag-Übernehmer finanziell auf ganz dünnem Eis - und kaufen ja auch zu den aktuellen Kursen keine Stücke zu.
      Avatar
      schrieb am 06.12.07 16:25:53
      Beitrag Nr. 102 ()
      Irgendwo in diesen Angebotsunterlagen steht etwas von einer Dividende über 3,4 Mio. € in 2008. Das wäre ja gar nicht schlecht, wenn man die Aktie dann behalten könnte.

      Wie ist das eigentlich mit den Gebühren, wenn man das Angebot annimmt? Wird man da noch mit Kosten belastet?
      Avatar
      schrieb am 03.12.07 16:56:40
      Beitrag Nr. 101 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 32.637.110 von rammelsberg am 01.12.07 12:59:40aus dem elektr. Bundesanzeiger:


      Schumag Beteiligungsgesellschaft mbH
      Berlin
      Bekanntmachung gemäß § 23 Abs. 1 S. 1 Nr.1 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG)

      Die Schumag Beteiligungsgesellschaft mbH, Französische Straße 32, 10117 Berlin („Bieterin“), hat am 19.11.2007 die Angebotsunterlage für das Pflichtangebot der Bieterin an die außenstehenden Aktionäre der Schumag AG, Aachen, zum Erwerb ihrer auf den Inhaber lautenden börsennotierten Stückaktien (ISIN DE 0007216707/WKN721670) gegen Zahlung einer Geldleistung in Höhe von € 12,82 je Aktie („Pflichtangebot“) veröffentlicht. Die Frist für die Annahme des Pflichtangebots endet am 28.01.2008, 24.00 Uhr (Ortszeit: Frankfurt / Main), soweit sich die Frist für die Annahme des Pflichtangebots nicht nach den gesetzlichen Bestimmungen des WpÜG verlängert.

      Das Pflichtangebot ist bis zum 03.12.2007, 12.00 Uhr („Stichtag“), für insgesamt 1.041 Schumag-Aktien angenommen worden. Dies entspricht einem Anteil von 0,026 % des Grundkapitals und der Stimmrechte der Schumag AG. Die Bieterin hält am Stichtag bereits 3.168.136 Schumag-Aktien. Dies entspricht einem Anteil in Höhe von 79,20% des Grundkapitals und der Stimmrechte der Schumag AG. Die Stimmrechte der Bieterin aus diesen 3.168.136 Schumag-Aktien werden den die Bieterin kontrollierenden Gesellschaften und Personen, nämlich der Berliner Aktiengesellschaft für Beteiligungen, Berlin, der Altiplanum Management und Marketing GmbH, Mülheim an der Ruhr, sowie Herrn Andreas Kazinakis, Berlin, gemäß § 30 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpÜG zugerechnet.

      Die Gesamtzahl der Aktien der Schumag AG, für die das Pflichtangebot bis zum Stichtag angenommen wurde, zzgl. der 3.168.136 Schumag-Aktien, welche die Bieterin bereits hält, beläuft sich auf 3.169.177 Schumag-Aktien, was einem Anteil in Höhe von 79,229% des Grundkapitals und der Stimmrechte der Schumag AG entspricht. Darüber hinaus halten zum Stichtag die Bieterin, die mit ihr gemeinsam handelnden Personen und deren Tochterunternehmen keine Schumag-Aktien. Ihnen werden zum Stichtag auch keine Stimmrechtsanteile aus Schumag-Aktien nach § 30 WpÜG zugerechnet.



      Berlin, den 3. Dezember 2007

      Schumag Beteiligungsgesellschaft mbH (Geschäftsführung)
      Avatar
      schrieb am 01.12.07 12:59:40
      Beitrag Nr. 100 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 32.628.539 von schaerholder am 30.11.07 15:36:34Das Gutachten bezieht sich auf den Stand von 1999, also vor dem großen Plündern; die Summe gilt für diejenigen, die damals ausgestiegen sind. Für uns würde sich bei Rechtskraft dieses Gutachtens die jährliche Ausgleichszahlung der Babcock rückwirkend um 2 ct. erhöhen, von denen ca. 5 % einbringlich wären. Interessant für Leute mit gehobener Lebenserwartung: Die Sache schmort nach 8 Jahren in der ersten Instanz, und zwei weitere stehen noch aus... Gibst Du deine Aktien jetzt ab, sind auch diese Ansprüche futsch.

      Das Gutachten könnte interessant werden, falls die neuen Übernehmer einen Squeeze-out oder Gewinnabführungs-und Beherrschungsvertrag planten. Ob sie das wollen, ist m.E. fraglich, denn die dann fälligen Zahlungen würden ihre Kreditbelastung noch weiter erhöhen.
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