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    NRW: Ab sofort staatliches Hacking und Phishing erlaubt- Schützt eure Rechner !! - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 26.12.06 13:36:04 von
    neuester Beitrag 15.11.07 11:23:37 von
    Beiträge: 37
    ID: 1.102.267
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      schrieb am 26.12.06 13:36:04
      Beitrag Nr. 1 ()
      Der nordrhein-westfälische Landtag hat am Mittwoch letzter Woche das neue Verfassungsschutzgesetz NRW (VSG NRW) verabschiedet. Dieses Gesetz berechtigt den Verfassungsschutz zum staatlichen Hacking und Phising.

      Gegenstand ist der neue § 5 Abs. 2 Nr. 11 VSG NRW:

      "Die Verfassungsschutzbehörde darf (...) als nachrichtendienstliche Mittel die folgenden Maßnahmen anwenden: Nr. 11: heimliches Beobachten und sonstiges Aufklären des Internets, wie insbesondere die verdeckte Teilnahme an seinen
      Kommunikationseinrichtungen bzw. die Suche nach ihnen, sowie der heimliche Zugriff auf informationstechnische Systeme auch mit Einsatz technischer Mittel. Soweit solche Maßnahmen einen Eingriff in das Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis darstellen bzw. in Art und Schwere diesem gleichkommen, ist dieser nur unter den Voraussetzungen des Gesetzes zu Artikel 10 Grundgesetz zulässig;"


      Der Entwurf [1] begründet die neue Norm wie folgt:

      "Mit der Einfügung der neuen Nr. 11 wird das bisher schon zulässige nachrichtendienstliche Mittel des Eindringens in technische Kommunikationsbeziehungen durch Bild-, Ton- und Datenaufzeichnungen für den Bereich des Internets näher modifiziert.

      Die zunehmende Kommunikationsverlagerung extremistischer Bestrebungen auf das Internet, insbesondere auf dessen verdeckte oder verschlüsselte Bereiche und die Cyber-Angriffe von Extremisten auf fremde Systeme macht eine wirksame Nachrichtenbeschaffung auch in diesem technischen Umfeld erforderlich. Hierzu soll zukünftig neben der Beobachtung der offenen Internetseiten auch die legendierte Teilnahme an Chats, Auktionen und Tauschbörsen, die Feststellung der Domaininhaber, die Überprüfung der Homepagezugriffe, das Auffinden verborgener Webseiten sowie der Zugriff auf gespeicherte Computerdaten ermöglicht werden.

      Während die Abfrage von IP-Adressen beim Provider oder das durch Telekommunikationsgesellschaften ermöglichte Mithören von Gesprächen im Art. G10-Gesetz geregelt sind, bedarf es hinsichtlich der übrigen Maßnahmen zur offensiven Nutzung des Internets einer Präzisierung der schon bestehenden landesrechtlichen Vorschrift.

      Entsprechend der Rechtsprechung des BVerfG stehen Verbindungsdaten unter dem Schutz des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung aus Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG, sobald sie sich im Herrschaftsbereich des Betroffenen befinden (BVerfG, Urteil v. 2.3.2006). Das Bestimmtheitsgebot verlangt vom Gesetzgeber, dass Eingriffsinstrumente in dieses informationelle Selbstbestimmungsrecht genau bezeichnet werden, ohne dass aber Formulierungen erforderlich wären, die jede Einbeziehung technischer Neuerungen ausschließen (BVerfGE 110, 33 (53); 112, 304 (316f. )).

      Daher bedarf es einer Spezifizierung der heute schon bestehenden Ermächtigung in § 5 Abs. 2 Nr. 11 alte Fassung. Die Gesetzgebungskompetenz in diesem Bereich der Datenerhebung ergibt sich aus Art. 70 Abs. 1 GG und der Befugnis für den Verfassungsschutz in den Ländern, da nicht die technische Seite, sondern der jeweilige Zweck der Datengewinnung ausschlaggebend ist (BVerfG, Urteil vom 27.7.2005). Die Zuständigkeit der Länder wird auch nicht dadurch beseitigt, dass die Wirkungen der Maßnahmen über ihre territorialen Grenzen hinausreichen; entscheidend ist lediglich, dass die zu beobachtende Bestrebung Auswirkungen im jeweiligen Land hat (BVerfG, Beschluss vom 24.5.2005) und die Datengewinnung, ihre Auswertung und Verarbeitung bei der ermächtigten Landesbehörde erfolgt (BVerfGE 100, 313 (363)."

      Schon vor knapp 2 Jahren hatte der Oberstaatsanwalt beim Bundesgerichtshof, Manfred Hofman, in einem juristischen Aufsatz die Meinung vertreten, dass es den Strafverfolgungsbehörden erlaubt sei, mittels technischer Gegebenheiten (z.B. Trojanische Pferde oder Backdoor-Programme) unbeobachtet die Rechner von Beschuldigten auszuforschen, vgl. die Kanzlei-Infos v. 07.04.2005

      Nach einem Heise-Bericht hat der BGH noch vor kurzem einen entsprechenden Antrag der Bundesanwaltschaft auf Online-Durchsuchungen mit Hilfe von Trojanern nicht genehmigt.

      Gesetzentwurf von 7/2006
      http://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/Webmaster/GB_I/I.4/Doku…

      Dann gute Nacht Deutschland !

      Quelle: http://www.pc-special.net/index.php?option=com_content&task=…
      Avatar
      schrieb am 26.12.06 16:00:34
      Beitrag Nr. 2 ()
      Ohne seelische Belastungen durch fallbezogenes Nachdenken stänkert es sich halt wesentlich angenehmer, sonst müsste man nicht nur nachschlagen und erläutern, was §10 GG ist, sondern auch noch, wie er in der Praxis ausgestaltet ist.

      Soll heißen: Das allseits anzutreffende dümmliche Geschwafel über den Staat, der jetzt jederzeit auf den PC dürfen soll, ist genauso hirnrissiger Blödsinn wie es die Behauptung wäre, die Polizei dürfe jederzeit ins Haus kommen und Einblick in die aktuelle Belegung des Ehebetts nehmen.

      Fakt ist, daß der nachrichtendienstliche Zugriff auf den PC damit auf eine rechtliche und damit nachprüfbare Basis gestellt wird, im Prinzip also sogar gegenüber dem bisherigen indifferenten Status schlechter gestellt wird.

      Der wahllose Zugriff auf heimische PC ist damit aber genauswenig möglich und erlaubt wie der wahllose Hausbesuch eines Polizisten vom nächsten Revier.
      Avatar
      schrieb am 26.12.06 16:33:13
      Beitrag Nr. 3 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 26.475.228 von antonazubi am 26.12.06 16:00:34Schön daß es noch Leute gibt die soviel Vertrauen in unseren Rechtsstaat haben...
      Avatar
      schrieb am 26.12.06 16:50:54
      Beitrag Nr. 4 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 26.475.665 von wallyonline am 26.12.06 16:33:13Es gibt aber auch immer mehr Leute, die diesen Staat nur noch für einen riesigen Haufen Sch... halten!
      Avatar
      schrieb am 26.12.06 17:12:45
      Beitrag Nr. 5 ()
      für alle die nicht wissen, wie es funktioniert:

      http://forum.golem.de/read.php?14855,805919,805919#msg-80591…

      da haben nur richtige experten eine chance gegen, so mit fingerprint,
      proxy und sandbox.

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      Avatar
      schrieb am 26.12.06 19:00:00
      Beitrag Nr. 6 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 26.476.225 von ruepelig am 26.12.06 17:12:45ruepelig,

      der Forumsbeitrag ist ein Lacher. Wenn es darum ginge, alles, was technisch realisierbar ist, den (Überwachungs-)Staat auch ausführen zu lassen, dann wäre dieser schon seit Urzeiten in der Lage, jeden Brief zu öffnen, zu lesen und ggfs. zu manipulieren. Also was soll die Verschwörungstheorie, zudem noch von Leuten, deren Beiträge anfangen mit "ich glaube.."?

      Und @wallyonline, nein, ich bin kein realitätsferner Ignorant, der krampfhaft an das Gute im Staat glaubt und unbegrenztes Vertrauen zu ihm hat. Im Gegenteil, gerade weil ich und viele andere **kein** Vertrauen in so manchen Bürokraten habe bin ich mir ziemlich sicher, daß auch noch ganz andere wachsam sind mit dem, was unsere Politiker so treiben. Köhler, pars pro toto, wirkt da wesentlich mehr als zig emotional gefärbte Glaubensbekenntnisse Halbwissender.

      Nur mal zum nachdenken: Mit ganz ähnlichen Paragraphen darf das Telefon abgehört werden. Ist aber in all den Jahren, in denen das jetzt erlaubt ist, ein exzessiver Mißbrauch oder wenigstens ein richtig fieser, eklatanter Fall von unzweifelhaft rechtsmißbräuchlicher Nutzung bekannt geworden, obwohl Spiegel & Co. sicher sehr dran interessiert wären?
      Avatar
      schrieb am 26.12.06 20:17:34
      Beitrag Nr. 7 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 26.477.833 von antonazubi am 26.12.06 19:00:00dann wäre dieser schon seit Urzeiten in der Lage, jeden Brief zu öffnen, zu lesen und ggfs. zu manipulieren

      Das bringt einen alten Stasi-Offizier höchstens zum Gähnen...:yawn:
      Ich schätze 10.000 Briefe pro Stunde sind kein Problem

      gerade weil ich und viele andere **kein** Vertrauen in so manchen Bürokraten habe

      Falsch! Die Anderen nicht - du findest die Überwachung durch die Bürokraten als ganz O.K. - oder nicht? :confused:

      Zum letzten Absatz:

      Nein es ist kein brutaler Massenmord amtlich bestätigt worden

      Nur Anwälte und Journalisten werden abgehört

      und nur im Interesse des Rechtsstaats :look:
      Avatar
      schrieb am 26.12.06 20:18:46
      Beitrag Nr. 8 ()
      du solltest den beitrag bis zuende lesen, mit einem p9500 von cisco
      hat man diese möglichkeiten, das ist kein witz.
      Avatar
      schrieb am 26.12.06 23:46:39
      Beitrag Nr. 9 ()
      :rolleyes:
      Avatar
      schrieb am 27.12.06 00:06:43
      Beitrag Nr. 10 ()
      aber wozu poste ich das, hat ja eh keiner was zu vergergen und das gg ist ja makelatur und das bißchen freiheit geben wir natürlich auch auf, damit sie vielleicht mal einen terroristen oder kinderschänder fangen können.
      ach ja, galgenhumor, falls es einige nicht verstehen sollten.
      Avatar
      schrieb am 27.12.06 08:49:45
      Beitrag Nr. 11 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 26.479.077 von Gnadenloser am 26.12.06 20:17:34Gnadenloser,

      wenn man schon zu faul ist zu denken dann sollte man wenigstens nicht mehr posten. Zumindest sollte man zeigen, daß man das Posting, auf das man sich bezieht, wenigstens ansatzweise gelesen hat und weder Dinge klarstellen wollen, die niemand bestritten hat, noch mit Unterstellungen arbeiten, deren Primitivität nur durch Glatzköpfe im Tiefflug unterboten werden könnte.
      Avatar
      schrieb am 27.12.06 11:15:23
      Beitrag Nr. 12 ()
      wenn es ihnen spass macht...

      meinen rechner können sie gerne 24 std. non stop durchforsten. da ist nichts illegales drauf, keine raubkopie, nichts vertrauliches, absolut gar nichts, was von interesse sein könnte.

      alles was irgendwie von bedeutung ist, ist auf einem zweitrechner und der kennt das internet nur vom hören sagen :laugh:
      Avatar
      schrieb am 27.12.06 11:28:53
      Beitrag Nr. 13 ()
      Big brother is watching you
      Ich finde auch, dass es Zeit wird, in jedem Wohnraum eine Webcam mit Micro zu installieren. Aber vermutlich is des schon längst geschehen und wir wissen nur nix davon :mad:
      Avatar
      schrieb am 27.12.06 11:39:17
      Beitrag Nr. 14 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 26.490.761 von newman67 am 27.12.06 11:28:53Du meinst die zweibeinigen Webcams mit Mikro, Lautsprecher und Nudelholz :confused:
      Avatar
      schrieb am 28.12.06 15:36:26
      Beitrag Nr. 15 ()
      Danke für die rege Beteiligung !

      Habe in etwa diese Reaktionen erwartet.
      Auch deine, antonazubi - auch wenn du damit zu einer Minderheit gehörst.
      Abschliessend möchte ich anmerken:
      Gut daß man bei uns wenigstens noch ungestraft seine Mainung sagen darf.
      Etwas scheinbar selbstverständliches....das war das Bankgeheimnis aber auch einmal.....

      Never stop thinking...
      Avatar
      schrieb am 28.12.06 15:37:35
      Beitrag Nr. 16 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 26.521.741 von wallyonline am 28.12.06 15:36:26tausche ein a gegen ein e (Meinung) ;)
      Avatar
      schrieb am 28.12.06 16:42:45
      Beitrag Nr. 17 ()
      hatte dazu vor einigen tagen auch schon mal einen sräd aufgemacht.
      beteiligung null. interessiert scheints keinen.

      hier nochmal zwei links dazu:

      http://www.twister-schreibt.de/mambo/

      und auch ich werde mich an den kosten beteiligen.

      darum geht es:
      http://www.heise.de/newsticker/meldung/82814
      Avatar
      schrieb am 28.12.06 18:25:43
      Beitrag Nr. 18 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 26.523.323 von ruepelig am 28.12.06 16:42:45Das entspricht aber dem Bevölkerungsdurchschnitt -
      keiner muckt mehr auf, alle lassen sich alles ohne Widerspruch gefallen :D
      Schade eigentlich...
      Avatar
      schrieb am 28.12.06 18:27:59
      Beitrag Nr. 19 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 26.525.283 von wallyonline am 28.12.06 18:25:43ich wehre mich noch. ffii und forebud z.b.
      aber du hast schon recht, die masse wird es erst merken, wenn es 5 nach 12 ist. dann ist es leider zu spät.
      Avatar
      schrieb am 28.12.06 18:30:50
      Beitrag Nr. 20 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 26.523.323 von ruepelig am 28.12.06 16:42:45Hier nochmal zum anklicken:
      Thema: http://www.heise.de/newsticker/meldung/82814
      und dann: http://www.twister-schreibt.de/mambo/" target="_blank" rel="nofollow ugc noopener">http://www.twister-schreibt.de/mambo/

      :cool:
      Avatar
      schrieb am 28.12.06 18:31:39
      Beitrag Nr. 21 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 26.525.320 von ruepelig am 28.12.06 18:27:59Hast recht - nicht alle ;)
      Avatar
      schrieb am 28.12.06 18:34:09
      Beitrag Nr. 22 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 26.525.383 von wallyonline am 28.12.06 18:31:39brot und spiele, funktioniert ja schon seit vielen jahren.....
      und eine gleichgeschaltetet presse haben wir ja auch schon länger..
      aber der gute deutsche hat ja nichts zu verbergen, alles gutmenschen halt :mad:
      Avatar
      schrieb am 28.12.06 18:40:56
      Beitrag Nr. 23 ()
      und nebenbei, niedersachsen will es auch und schäuble will es auch.

      vorratsdatenspeicherung, email überwachung, kontenüberwachen, ims-catcher, rfid usw...geistiges eigentum, patente....

      die meisten wissen nicht mal, was damit gemeint ist
      und die eu verfassung sollte nur das illegale tun ( gesetze erlassen)
      legalisieren.........
      ich geh dann mal gerade ne runde kotzen.
      Avatar
      schrieb am 28.12.06 18:42:32
      Beitrag Nr. 24 ()
      Was wollt ihr denn? Man kann da doch gar nichts machen. Die Polizei geht eben besonders gern gegen harmlose Leute vor, das ist für sie weniger gefährlich ... :(
      Avatar
      schrieb am 28.12.06 18:46:20
      Beitrag Nr. 25 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 26.525.585 von Asymmetrica am 28.12.06 18:42:32uns wehren vielleicht?
      bevor es zur katastrophe kommt............
      Avatar
      schrieb am 28.12.06 19:26:40
      Beitrag Nr. 26 ()
      http://www.daserste.de/plusminus/beitrag_dyn~uid,yh4ys89k31y…

      In einem anderen Beitrag (denn ich nicht mehr auf die schnelle finde...) wurde berichtet das die Kontrolle von Überweisungen zu 11 (ELF) Verdachtsmomenten auf terroristische Umtriebe führte, die ALLE verworfen wurden.....
      O-Ton eines Bankbeauftragten:
      "Wissen Sie das ist nicht so einfach, wir bekommen äußerst selten Überweisungen mit dem Text: "Für das Attentat vom 11.9."....

      Eigentlich müßte man sich kaputtlachen wenn es nicht zum Weinen wäre :rolleyes:
      Avatar
      schrieb am 02.01.07 12:48:54
      Beitrag Nr. 27 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 26.526.318 von Gnadenloser am 28.12.06 19:26:40Sehr interessanter Beitrag -
      ich stell ihn mal hier rein:

      Geheime Kontenabfrage:

      Der Staat kontrolliert immer mehr
      BR, Dienstag, 19. September 2006

      Der deutsche Staat hat seine Bürger genauestens im Visier. Jeden kann es treffen – so zum Beispiel auch Jochen Wenz. Der Steward ärgert sich darüber, dass die Finanzbehörden hinter seinem Rücken alle seine Bankverbindungen bei deutschen Geldinstituten abrufen dürfen – doch machen kann er dagegen nichts. Er hatte gehofft, dass diese Schnüffelei mit Einführung der Abgeltungssteuer eingestellt wird, aber die Bundesregierung denkt gar nicht daran. Das Ausspionieren unbescholtener Bürger soll auch künftig weitergehen.
      Wie ein Sprecher des Bundesfinanzministeriums gegenüber Plusminus erklärte, wird die so genannte Kontendatenabfrage auch künftig bestehen bleiben – und das, obwohl eine Abgeltungssteuer Steuerhinterziehung ohnehin quasi unmöglich macht. So werden sich wohl all die ehrlichen Sparer in Deutschland an den Gedanken gewöhnen müssen, dass die Privatheit von Geldgeschäften endgültig der Vergangenheit angehört. Im zuständigen Ministerium versucht man, diese umstrittene Entscheidung zu rechtfertigen. Torsten Albig, Pressesprecher des Bundesfinanzministeriums: "Steuerehrliche Bürger haben in unserem Land nichts zu befürchten. Wir kontrollieren nur da, wo Anlass besteht, zum Beispiel bei Sozialmissbrauch, bei dem Verdacht auf Steuerhinterhinterziehung, Steuerverkürzung. Das zeigt auch die überschaubare Zahl der Fälle, in denen wir prüfen."
      Jochen Wenz kann diese Aussage nicht so ganz glauben. Er hat sich genau informiert und weiß, dass die Realität anders aussieht. Für die Kontenabfrage muss kein konkreter Verdacht vorliegen. Das Misstrauen eines zuständigen Beamten genügt. Auch die Zahl der Abfragen hält er für durchaus problematisch. Offiziell wurden allein in der ersten Hälfte dieses Jahres fast 40.000 Bürger überprüft – und sie erfahren nicht einmal davon, dass sie ins Fadenkreuz des Staates geraten sind. Jochen Wenz: "Ich finde es frech, dass so etwas einfach beschlossen wird, ohne dass man gefragt wird. Wenn der Staat Einblick hat, dann wüsste ich das gerne und würde auch gerne gefragt werden."
      Doch das ist längst nicht alles, was sich deutsche Bürger wie Jochen Wenz bieten lassen müssen. Die Bundesregierung hat noch weitere Pläne, die den Informationsfluss dann endgültig lückenlos werden lassen: Ab Januar 2007 dürfen die Finanzbehörden auch die Jahresbescheinigungen über Kapitalerträge unter die Lupe nehmen, die jede Bank für ihre Anleger erstellen muss. Laut einer Stellungnahme des Bundesfinanzministeriums handelt es sich dabei lediglich um „ein Prüfrecht der ´Finanzbehörden´, ob die Kreditinstitute die Jahresbescheinigungen korrekt erstellen. Die Prüfung erfolgt gegenüber den Banken und nicht gegenüber den Steuerpflichtigen.“
      Es ist schon eine gehörige Portion Gutgläubigkeit nötig, um der Beschwichtigungstaktik des Ministerium zu folgen – das meint zumindest dieser Mann, der das Bankgeschäft seit vielen Jahren kennt und die jüngste Entwicklung in Deutschland mit großer Sorge betrachtet. Hermann Burbaum von der Volksbank Raesfeld: "Ich gehe aufgrund der Erfahrungen zum Bankgeheimnis – auch mit dem Finanzministerium – davon aus, dass man sich nicht nur beschränken wird auf die Prüfung der Banken, sondern dass man tatsächlich hier auch mit dem zweiten Auge schauen wird auf die Inhalte dieser Bescheinigungen. Die Schlinge zieht sich permanent weiter zu um den Bürger und um das Thema Bankgeheimnis. Das Bankgeheimnis ist tot und dadurch wird es nicht belebt."
      Welche Konten, welches Sparbuch, welche Aktien haben die Bürger? Der Staat besorgt sich heimlich Informationen, die ihn nichts angehen. Viele Passanten sind darüber empört: "Das ist Deutschland. Mehr sage ich dazu nicht." "Freilich ärgert mich das. Die haben eine Einsicht jetzt überall, das finde ich nicht in Ordnung. Man kann ja gar nichts mehr sparen, ohne dass die jeden Pfennig nachweisen können." „Ich habe eine ganze Reihe von Freunden, Verwandten und Bekannten, die sagen, was kümmert´s mich, was geht mich das an? Ich habe ja nichts zu verbergen. Aber darum geht es nicht. Es geht konkret darum, dass das ein Eingriff in die Privatsphäre ist, nach meinem Dafürhalten, der Ausmaße annimmt, die einfach grauenhaft sind."
      Auch Jochen Wenz ist ins Grübeln gekommen. Das Ausspionieren der Bürger durch den Staat, findet er, hat nichts mehr mit einer freiheitlich-demokratischen Grundordnung zu tun. Warum dann dieses Vorgehen? Das bleibt die große Frage und zwar für alle Bürger.
      (Bericht: Lisa Wurscher)
      (Stand: Mitte September 2006)


      Adressen & Links
      Bundesverband Verbraucherzentrale
      Die geplante Abgeltungssteuer

      Wikipedia
      Was ist eine Abgeltungssteuer

      Handelsblatt Spezial
      Besteuerung von Kapitalerträgen

      Hintergründe der Frankfurter Allgemeinen Zeitung:
      Angst vor Abgeltungssteuer von 30 Prozent
      Fragezeichen hinter der Abgeltungssteuer


      Dieser Text gibt den Fernsehbeitrag vom 19.09.2006 wieder.

      BAYERISCHER RUNDFUNK
      [plusminus
      Floriansmühlstraße 60
      80939 München
      E-Mail: plusminus@br-online.de
      Internet: www.daserste.de/plusminus
      Avatar
      schrieb am 02.01.07 18:01:11
      Beitrag Nr. 28 ()
      mails werden seit jan. 2005 gescannt
      rfid ermöglicht eine fast lückenlose überwachung
      datennabgleich der behörden
      vorratsdatenspeicherung
      telekomminikationsüberwachung
      nur um mal ein paar schlagworte zu nutzen
      urheberrecht, schutz des geistigen eigentums
      und alles ist schon in gesetze gefasst, wie auf biometrische ausweise.


      aber die gedanken sind frei ( obacht, noch ! )
      Avatar
      schrieb am 08.01.07 18:44:22
      Beitrag Nr. 29 ()
      nur als hinweis zu diesem artikel:
      http://www.spiegel.de/panorama/justiz/0,1518,457844,00.html


      Rasterfahndung nur bei konkreter Gefahr für hochrangige Rechtsgüter (BVG 04/06)

      Eine präventive polizeiliche Rasterfahndung ist mit dem Grundrecht
      auf informationelle Selbstbestimmung nur vereinbar, wenn zumindest
      eine konkrete Gefahr für hochrangige Rechtsgüter wie den Bestand oder
      die Sicherheit des Bundes oder eines Landes oder für Leib, Leben oder
      Freiheit einer Person gegeben ist. Als bloße Vorfeldmaßnahme
      entspricht eine solche Rasterfahndung verfassungsrechtlichen
      Anforderungen nicht.
      http://www.bundesverfassungsgericht.de/pressemitteilungen/bv…
      Avatar
      schrieb am 06.02.07 00:07:02
      Beitrag Nr. 30 ()
      PC & Online
      Schäuble heizt nach BGH-Urteil Debatte um Online-Durchsuchung an


      Veröffentlicht am Montag, 05. Februar 2007, 20:10


      Die Entscheidung des Bundesgerichtshofes, nach der heimliche Online-Durchsuchungen durch die Polizei unzulässig sind, wird quer durch alle politischen Lager diskutiert. Als Dienstherr der Polizei forderte Bundesinnenminister Schäuble die rasche Schaffung einer gesetzlichen Grundlage für die Online-Untersuchung.

      Die Gewerkschaft der Polizei verlangte, mit der neuen gesetzlichen Regelung auch die Behinderungen durch das Datenschutzrecht zu beseitigen. Der Bund deutscher Kriminalbeamter möchte von der Politik, dass schnell gehandelt werde, damit es keinen Freifahrtschein für Kriminelle auf unabsehbar lange Zeit gebe. Hingegen wurde das Urteil durch den Bundesdatenschützer Peter Schaar, von der FDP, den Grünen und der Linksfraktion begrüßt.
      Die Bürgerrechtlerin Twister (Bettina Winsemann), die gegen einen entsprechenden Beschluss zur Online-Durchsuchung durch den Verfassungsschutz in Nordrhein-Westfalen Verfassungsbeschwerde einlegen will, sieht angesichts der geplanten Gesetzesänderungen keinen Grund zum Jubeln.

      Kurz nach der Veröffentlichung des BGH-Urteils veröffentlichte das Bundesinnenministerium die Stellungnahme von Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU). Schäuble bezeichnete es als unerlässlich, dass Strafverfolgungsbehörden eine verdeckte Online-Durchsuchung durchführen könnten und forderte eine zeitnahe Anpassung der Strafprozessordnung. Unterstützung erhielt Schäuble von der Gewerkschaft der Polizei. "Die herkömmlichen Ermittlungsmethoden, wie zum Beispiel Wohnungsdurchsuchungen, müssen auch im virtuellen Wohn- oder Arbeitsraum möglich sein", erklärte Gewerkschaftsvorsitzender Konrad Freiberg. In einer weiteren Pressemeldung forderte Freiberg die Politik auf, mit den geplanten gesetzlichen Änderungen auch die Kronzeugenregelung wieder einzuführen. Zu den weiteren dringlichen Punkten zählte Freiberg "die Beseitigung der Behinderungen für eine effektive Bekämpfung des internationalen Terrorismus durch das bestehende Datenschutzrecht".

      Kritik an der Vorgehensweise der Politik äußerte Kurt Jansen, Vorsitzender des Bundes deutscher Kriminalbeamter. Jansen bemängelte, dass nicht schon im Vorfeld des BGH-Verfahrens eine neue gesetzliche Grundlage erarbeitet worden sei. Nun würde viel Zeit damit vertan, während die Kriminellen einen Freifahrtschein erhalten hätten, das Internet zu benutzen, das Jansen als "Universität des Terrors" definierte. Ein schnelles Verfahren und eine schnelle Entscheidung seien aber nach dem Vorbild der Telefonüberwachung machbar. "Wir möchten natürlich nicht, dass bei jeder x-beliebigen Ermittlungsmaßnahme Polizei oder Sicherheitsbehörden dem Bürger auf den Rechner gehen", erklärte Jansen im Gespräch mit dpa. Die prinzipielle Möglichkeit zur Online-Durchsuchung diene aber dem Schutz der Bürger.

      Für die SPD nannte Dieter Wiefelspütz, innenpolitischer Sprecher der Bundestagsfraktion, das Urteil "außerordentlich bedeutsam". Gleichzeitig stellte er fest, dass die Möglichkeiten einer verdeckten Online-Untersuchung, gestützt durch einen Richtervorbehalt, dringend gebraucht würden: "Die Online-Durchsuchung ist weder eine Hausdurchsuchung noch eine Abhörmaßnahme, sondern etwas drittes, für das wir keine klare Rechtsgrundlage haben", sagte Wiefelspütz gegenüber dpa.

      Gegenüber der Frankfurter Rundschau erklärte der CDU-Innenpolitiker Wolfgang Bosbach, dass man auf eine Online-Durchsuchung nicht verzichten könne, weil sonst eine "erhebliche Ermittlungslücke in der Strafverfolgung bestehe". Als "hilfreich und gut" bezeichnete der CSU-Landtagsfraktionschef Joachim Herrmann das Urteil, weil es zeige, dass dem Datenschutz eine hohe Bedeutung eingeräumt werde. Entsprechend müsse bei der Neufassung eines entsprechenden Gesetzes der "Kernbereich privater Lebensgestaltung" genau definiert werden.

      Für die Linksfraktion äußerte sich ihr Innenpolitiker Jan Korte. Er forderte den Bundesinnenminister zu einer Kehrtwende in seiner Politik auf: "Es kann nicht sein, dass der Innenminister sich ständig neue Spitzelmethoden einfallen lässt und erst im Nachhinein die Rechtslage klärt." Die innenpolitische Sprecherin der FDP, Gisela Piltz, betonte in ihrer Stellungnahme, dass der fanatische Übereifer des Innenministers dem Rechtsstaat schade. "Heimliche Online-Durchsuchungen sind Methoden des Überwachungsstaates und gehören nicht in das Repertoire eines Rechtsstaates." Eine weitere Stellungnahme stammt vom Parlamentarischen Geschäftsführer der Partei. Er betonte, dass die Online-Durchsuchung nur dann zur Anwendung kommen dürfe, wenn alle anderen Ermittlungsmethoden versagt hätten.

      Jerzy Montag und Wolfgang Wieland zeichnen für die Stellungnahme der Grünen verantwortlich, in der es heißt, dass "Schäuble und Zypries beim Hacken erwischt" worden seien. "Wir fordern die Entwicklung von Hackersoftware im Bundesinnenministerium jetzt sofort zu stoppen. Erst schießen, dann fragen darf nur ein Sheriff im Wilden Western – nicht aber der Bundesinnenminister." Auch das vom NRW-Innenminister Ingo Wolf (FDP) vorgelegte und vom Landtag beschlossene Gesetz über die verdeckte Online-Durchsuchung sei mit dem BGH-Urteil höchst bedenklich, so die grünen Experten.

      Gegen das NRW-Gesetz hat die Bürgerrechtlerin Twister bereits Verfassungsbeschwerde angekündigt. In ihrem Text zum BGH-Urteil heißt es, dass das Urteil noch kein Grund zum Jubeln sei. Jetzt müsse die Zivilgesellschaft erst recht den Kampf gegen die Quasi-Abschaffung der Privatsphäre angehen.

      Peter Schaar, der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, forderte schließlich in seiner Stellungnahme die Bundesregierung dazu auf, ihre Pläne zur Online-Durchsuchung aufzugeben. Das Projekt soll nach Schaar vor allem darum aufgegeben werden, weil es nachhaltig das Vertrauen in die Sicherheit des Internet schädigen würde. "Bisher wurden Nutzer und Hersteller von Computerprogrammen gewarnt, wenn staatliche Stellen – etwa das Bundesamt für die Sicherheit in der Informationstechnik – Sicherheitslücken festgestellt hatten und es wurden ihnen Wege zu deren Behebung aufgezeigt. Sollen etwa in Zukunft derartige Warnungen unterbleiben, weil staatlichen Stellen ansonsten das Eindringen in Computer über das Internet erschwert würde? Oder sollen die Hersteller zukünftig 'Hintertüren' in ihre Software einbauen, die Online-Durchsuchungen ermöglichen?"

      Der bayerische Datenschutzbeauftragte Karl Betzl bezeichnete heimliche Online-Durchsuchungen als eines Rechtsstaats unwürdig. Er warnte zudem vor immensen Schadenersatzforderungen gegen den Staat, falls Ergebnisse von Online-Durchsuchungen in die falschen Hände geraten. "Es ist unkontrollierbar, wie sich staatliche Ausforschungssoftware weiter verbreitet", sagte Betzl. "Der Staat dürfte wohl auch für Trittbrettfahrer mithaften, die die staatliche Ausforschungssoftware missbrauchen."

      Neben den datenschutzrechtlichen Aspekten und den Erwägungen über Verletzung der Grundrechte kommen in der politischen Diskussion die technischen Unwägbarkeiten und die mögliche Unwirksamkeit eines Bundestrojaners und von Online-Durchsuchungen bislang allerdings kaum vor. Angesichts der heutzutage gegen kriminelle Machenschaften von Viren- und Trojanerschreibern sowie Botnetzbetreibern empfohlenen Schutzmaßnahmen für Internetnutzer dürften die Entwickler des Bundestrojaners mit einigen Schwierigkeiten zu kämpfen haben, eine Online-Durchsuchung einfach so, wie sich die Politik dies vorstellt, zu realisieren – zumal Terroristen und Cyberkriminelle nicht dafür bekannt sind, sich völlig naiv im Web zu bewegen und willenlos jeden Mailanhang anzuklicken oder dubiose Webseiten zu besuchen. Für den Bundesgerichtshof spielten diese technischen Fragen bei seiner Entscheidung aus grundsätzlichen Überlegungen heraus sowieso keine Rolle.

      05.02.2007 16:20 heise online
      Avatar
      schrieb am 06.02.07 01:57:32
      Beitrag Nr. 31 ()
      Wer soll reinkommen, wenn ihr über den Router Ports abfragt und nur freigebt, wenn ihr diese für euch braucht :D
      Zeitlich begrenzen bringt natürlich umso mehr Erfolg :laugh:

      VMK ;)
      Avatar
      schrieb am 07.02.07 21:58:12
      Beitrag Nr. 32 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 27.454.853 von Crissie am 06.02.07 01:57:32Wo ein Wille - da ein Weg ;)
      Avatar
      schrieb am 07.02.07 23:22:19
      Beitrag Nr. 33 ()
      Ich will fliegen, ab morgen beginn ich:laugh::laugh:
      Avatar
      schrieb am 02.05.07 00:14:08
      Beitrag Nr. 34 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 27.498.793 von Crissie am 07.02.07 23:22:19Mach das - aber pass bei der Landung auf :D
      Avatar
      schrieb am 09.08.07 11:18:54
      Beitrag Nr. 35 ()
      Der Bundestrojaner hat Hand und Fuß

      Installation des Späh-Programms erfolgt in der Wohnung des Verdächtigen

      03.08.2007
      14:15

      Der so genannte Bundestrojaner des Bundeskriminalamts (BKA), der die Computer verdächtiger Personen ausspähen soll, kommt offenbar durch die Wohnungstür und wird nicht über das Internet auf die Rechner geschleust. BKA-Experten müssen in der Regel in die Wohnung der Verdächtigen eindringen und durch den physikalischen Zugriff das Späh-Programm auf dem Ziel-PC installieren. Das berichtet das Computermagazin Chip in seiner neuen Ausgabe unter Berufung auf BKA-Präsident Jörg Ziercke und weitere Quellen der Wiesbadener Polizeibehörde. Nur in Ausnahmefällen solle das Tool per Online-Übertragung auf den Zielrechner gespielt werden, da die Erfolgsaussichten dieser Methode zu schlecht seien. Von daher wäre die Bezeichnung Trojanisches Pferd für das "Remote Forensic Software" (RFS) genannte Programm irreführend. Nachdem das Umfeld der zu observierenden Person bereits durch V-Leute untersucht worden sei, bevorzuge die Behörde "robustes Agenten-Handwerk", heißt es in dem Chip-Artikel. Ein BKA-Team dringe dann heimlich in die Wohnung ein und ziehe Kopien von allen Festplatten. Diese Daten analysiere dann der BKA-Software-Entwickler und bastle ein Tool, das perfekt auf die Rechner-Umgebung zugeschnitten sei. Das modular aufgebaute Programm finde seinen Weg in den Ziel-PC ebenfalls auf eher analoge Weise: Spezialisten öffneten die Wohnung noch einmal und installierten dann das Tool. Das Programm gleiche also eher einer Überwachungswanze als einem Trojaner.
      Technische Probleme könnten so besser überwunden werden

      Durch das Eindringen in die Wohnung sei es dem BKA möglich, fast alle technischen Probleme zu überwinden. Beispielsweise könnten die Wohnungsöffner eine vorhandene Firewall so einstellen, dass sie Aktivitäten des Schnüffel-Tools immer zulässt. Veschlüsselt ein angeblicher Gefährder seine Daten an einem Offline-PC, bevor er sie über einen Internet-Rechner rausschickt, könnte das Tool den Verschlüsselungscode per Keylogging abgreifen. Das heißt, die Tastatureingaben würden aufgezeichnet und an die betreffende Datei angehängt. Gleiches gelte für Passwörter. BKA-Chef Ziercke schätzt dem Artikel zufolge, dass die Zahl der Fälle, in denen ein RFS-Einsatz in Frage käme, derzeit im einstelligen Bereich liege. Das BKA werde nach eigenen Angaben keinerlei Versuche unternehmen, Hersteller von Sicherheitssoftware oder Betriebssystemen zu einer Zusammenarbeit zu bewegen. Mehr zu der aktuellen Diskussion über Online-Durchsuchungen lesen Sie in unserem jüngsten Hintergrundsbeitrag.

      Quelle: http://www.teltarif.de/arch/2007/kw31/s26762.html
      Avatar
      schrieb am 09.08.07 11:43:38
      Beitrag Nr. 36 ()
      ...würde man das Steuerrecht vereinfachen...ja dann, dann könnte eine Vielzahl von Überprüfungen wegfallen.

      Man sollte nicht nur eine lebenslange Steuernummer einführen - warum auch nicht gleich eine lebenslange Kontonummer, Telefonnummer etc.

      Dann schaffen wir auch noch das Bargeld ab...
      naja, zumindest die großen Scheine.
      Der Cent stört mich sowieso...ewig sind die Taschen damit voll!

      Es gibt noch viel zu tun...
      Lassen wir es sein!
      Avatar
      schrieb am 15.11.07 11:23:37
      !
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      NRW: Ab sofort staatliches Hacking und Phishing erlaubt- Schützt eure Rechner !!