Umsatzsteuer am Jahresübergang 2006/2007 - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 26.12.06 18:43:00 von
neuester Beitrag 01.01.07 19:33:30 von
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Ich betreibe mehrere Photovoltaikanlagen. Ich schreibe jeweils am Quartalsende dem örtlichen Energieversorgungsunternehmen eine Rechnung für den gelieferten Solarstrom plus USt, bisher waren das 16 %. Das Geld für das 4. Quartal 2006 bekomme ich im Laufe des Januar 2007.
Ich mache vierteljährlich eine Umsatzsteuervoranmeldung, also Anfang April führe ich die USt für die Einnahmen vom Januar ab. Dann ist der USt-Satz aber schon 19 %.
Weiß jemand wie man vermeiden kann, dass ich selbst nur 16 % USt berechnen kann aber 19 % USt abführen muss ? Ich könnte die Rechnung im Januar schreiben aber kann ich dann für Lieferungen für 2006 schon 19 % USt verlangen ?
Dieses Problem gibt es praktisch für alle Gewerbetreibenden. Weiß jemand wie so was allgemein gehandhabt wird ? Für alle brauchbaren Tipps bin ich dankbar.
Guten Rutsch ins Neue Jahr
Kollektor
Ich mache vierteljährlich eine Umsatzsteuervoranmeldung, also Anfang April führe ich die USt für die Einnahmen vom Januar ab. Dann ist der USt-Satz aber schon 19 %.
Weiß jemand wie man vermeiden kann, dass ich selbst nur 16 % USt berechnen kann aber 19 % USt abführen muss ? Ich könnte die Rechnung im Januar schreiben aber kann ich dann für Lieferungen für 2006 schon 19 % USt verlangen ?
Dieses Problem gibt es praktisch für alle Gewerbetreibenden. Weiß jemand wie so was allgemein gehandhabt wird ? Für alle brauchbaren Tipps bin ich dankbar.
Guten Rutsch ins Neue Jahr
Kollektor
Antwort auf Beitrag Nr.: 26.477.550 von Kollektor am 26.12.06 18:43:00Ich denke wir müssen alle Leistungen bis zum 31.12.2006 in Rechnung stellen und 16% MwSt. veranschlagen. Und ab 1.1.07 dann auf neue Rechnung gehen. Die Telekom macht das bei der Telefonrechnung auch. Normal war bei mir immer vom 22. eines Monats bis zum 21. des Folgemonats der Abrechnungszeitraum. Diesen Monat geht es bis zum 31.12.
Dir auch einen guten Rutsch bzw. Morgen sehen wir uns ja
Dir auch einen guten Rutsch bzw. Morgen sehen wir uns ja
Antwort auf Beitrag Nr.: 26.477.920 von brokerbee am 26.12.06 19:05:03Das Rechnungsdatum ist ohne Bedeutung: Versicherungen für 2007 z.B., die bereits jetzt berechnet werden, enthalten bereits jetzt 19%, während Rechnungen mit Datum Januar 2007 für Leistungen/Lieferungen in 2006 noch 16% enthalten müssen, d.h. maßgebend ist das Datum der Leistungserbringung, nicht das Datum der Rechnungsstellung.
Bei überlappenden Leistungen wie z.B. Strombezug muß auf 01.01.07 gesplittet werden.
Bei überlappenden Leistungen wie z.B. Strombezug muß auf 01.01.07 gesplittet werden.
Antwort auf Beitrag Nr.: 26.478.153 von antonazubi am 26.12.06 19:18:37Danke für Eure Antworten, ich sehe das mit der Rechnungsstellung auch so, ist eigentlich logisch.
Mir geht es darum, welche USt. ich dann ans Finanzamt abführen muss. 2007 gilt ja der neue USt-Satz von 19 %. Möglicherweise lassen die neuen Formulare auch eine differenzierende Möglichkeit zu. Die USt. ist für Gewerbetreibenden ja nur eine durchlaufende Position.
Mir geht es darum, welche USt. ich dann ans Finanzamt abführen muss. 2007 gilt ja der neue USt-Satz von 19 %. Möglicherweise lassen die neuen Formulare auch eine differenzierende Möglichkeit zu. Die USt. ist für Gewerbetreibenden ja nur eine durchlaufende Position.
Es kommt drauf an, wie oben schon steht, wann die Leistung erbracht wurde.
Der Strom, der im Dez. eingespeist wurde, bekommt 16% Umsatzsteuer, egal wann die Rechnung geschrieben wird.
Abschnitt 160 UStR sagt folgendes:
(3) 1 Bei einer Änderung der Steuersätze sind die neuen Steuersätze auf Umsätze anzuwenden, die von dem Inkrafttreten der jeweiligen Änderungsvorschrift an bewirkt werden. 2 Auf den Zeitpunkt der Vereinnahmung des Entgelts kommt es für die Frage, welchem Steuersatz eine Leistung oder Teilleistung unterliegt, ebenso wenig an wie auf den Zeitpunkt der Rechnungserteilung. 3 Auch in den Fällen der Istversteuerung (§ 20 UStG) und der Istversteuerung von Anzahlungen (§ 13 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a Satz 4 UStG) ist entscheidend, wann der Umsatz bewirkt wird. 4 Das gilt unabhängig davon, wann die Steuer nach § 13 Abs. 1 Nr. 1 UStG entsteht.
Wer tiefer einsteigen möchte, kann sich das folgende BMF Schreiben anschauen:http://www.bundesfinanzministerium.de/cln_05/nn_372/DE/Aktue…
Der Strom, der im Dez. eingespeist wurde, bekommt 16% Umsatzsteuer, egal wann die Rechnung geschrieben wird.
Abschnitt 160 UStR sagt folgendes:
(3) 1 Bei einer Änderung der Steuersätze sind die neuen Steuersätze auf Umsätze anzuwenden, die von dem Inkrafttreten der jeweiligen Änderungsvorschrift an bewirkt werden. 2 Auf den Zeitpunkt der Vereinnahmung des Entgelts kommt es für die Frage, welchem Steuersatz eine Leistung oder Teilleistung unterliegt, ebenso wenig an wie auf den Zeitpunkt der Rechnungserteilung. 3 Auch in den Fällen der Istversteuerung (§ 20 UStG) und der Istversteuerung von Anzahlungen (§ 13 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a Satz 4 UStG) ist entscheidend, wann der Umsatz bewirkt wird. 4 Das gilt unabhängig davon, wann die Steuer nach § 13 Abs. 1 Nr. 1 UStG entsteht.
Wer tiefer einsteigen möchte, kann sich das folgende BMF Schreiben anschauen:http://www.bundesfinanzministerium.de/cln_05/nn_372/DE/Aktue…
Antwort auf Beitrag Nr.: 26.479.029 von Oerdiz am 26.12.06 20:14:50Danke von Oerdiz,
habe mir die entsprechenden Passagen in dem BMF-Schreiben durchgelesen, Dein Link war sehr hilfreich
Sonnige Grüße
Kollektor
habe mir die entsprechenden Passagen in dem BMF-Schreiben durchgelesen, Dein Link war sehr hilfreich
Sonnige Grüße
Kollektor
hi,
bei der letzten mwst erhöhung hatten die formulare im folgejahr zwei zeilen, eine für rechnungen mit alten und eine für rechnungen mit neuen mwst satz
gruss
bei der letzten mwst erhöhung hatten die formulare im folgejahr zwei zeilen, eine für rechnungen mit alten und eine für rechnungen mit neuen mwst satz
gruss
Antwort auf Beitrag Nr.: 26.477.550 von Kollektor am 26.12.06 18:43:00Wo siehst Du ein Problem für dich und alle Gewerbetreibenden?
Leistungen welche bis zum 31.12.2006 erbracht wurden sind mit 16 % zu versteuern egal, wann Du die rechnung schreibst und wann Du eine Umsatzsteuervoranmeldung bei Deinem Finanzamt abgibst.
So einfach ist das.
Leistungen welche bis zum 31.12.2006 erbracht wurden sind mit 16 % zu versteuern egal, wann Du die rechnung schreibst und wann Du eine Umsatzsteuervoranmeldung bei Deinem Finanzamt abgibst.
So einfach ist das.
Antwort auf Beitrag Nr.: 26.628.778 von doktor291 am 01.01.07 11:48:13Mein Problem lag darin, dass ich nicht wusste dass man bei der Umsatzsteuervoranmeldung bei den Elster-Formularen für 2007 die Wahl hat zwischen 2 USt-Sätzen. Ich hatte einfach befürchtet, dass ich dem Finanzamt mehr USt abführen muss als ich selbst in Rechnung stellen kann. Ist jetzt aber geklärt.
Guten Rutsch ins Jahr 2007 wünscht
Kollektor
Guten Rutsch ins Jahr 2007 wünscht
Kollektor
Antwort auf Beitrag Nr.: 26.629.411 von Kollektor am 01.01.07 15:16:02Gibt es schon die Elster Software 2007 zum Download????????
Antwort auf Beitrag Nr.: 26.630.004 von brokerbee am 01.01.07 18:30:09na dann schau doch mal im Internet nach!!!
Für was eigentlich? Dz hast doch erst die Sachen für dezember 2006 abzugeben
Für was eigentlich? Dz hast doch erst die Sachen für dezember 2006 abzugeben
Antwort auf Beitrag Nr.: 26.630.004 von brokerbee am 01.01.07 18:30:09Neue Version: ElsterFormular 2006/2007 wird am 08.01.2007 zum Herunterladen zur Verfügung gestellt. Die CD-Roms von ElsterFormular 2006/2007 können ab Ende Januar 2007 gratis bei den Finanzämtern abgeholt werden.
www.elsterformular.de
www.elsterformular.de
Antwort auf Beitrag Nr.: 26.630.015 von Oerdiz am 01.01.07 18:34:24Danke für die Info
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