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    Frage zu Thesaurierungen - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 27.12.06 18:47:35 von
    neuester Beitrag 02.01.07 10:56:49 von
    Beiträge: 16
    ID: 1.102.383
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      schrieb am 27.12.06 18:47:35
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo Leute,

      bei einem ausschüttenden Fond wird der steuerpflichtige Ausschüttungsteil am Tag der Ausschüttung dem Freistellungsauftrag belastet bzw. dafür KEST abgeführt.

      Wie ist es bei thesaurierenden Fonds?
      Wird hier der Freistellungsauftrag auch am Tag der Thesaurierung mit den steuerpflichten Thesaurierungsbetrag belastet; oder erfolgt die Versteuerung erst, wenn die Anteile verkauft werden?

      Beispiel:
      Kaufe heute einen Fond mit Thesaurierungstermin 30.06. Dieser Fond weist dann am 30.06.07 einen steuerpflichtigen Thesaurierungsanteil von 1 € aus. Den Fond verkaufe ich erst in 5 Jahren wieder. Sind diese 1 € am 30.06.2007 (Thesaurierungstermin) zu versteuern oder erst beim Verkauf nach 5 Jahren?

      Vielen Dank schonmal für die Antworten.

      Grüßle
      tobi
      Avatar
      schrieb am 27.12.06 19:20:45
      Beitrag Nr. 2 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 26.500.131 von Tobi1818 am 27.12.06 18:47:35Mail mal NATALY an. Die weiss alles.
      Avatar
      schrieb am 27.12.06 19:25:43
      Beitrag Nr. 3 ()
      Ist es ein inländischer oder ausländischer Fonds. Bitte mal WKN:
      Avatar
      schrieb am 28.12.06 18:35:42
      Beitrag Nr. 4 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 26.500.927 von Long-John am 27.12.06 19:25:43Das Beispiel bezieht sich auf keine konkreten Fonds - ich wollte damit allgemein die Frage verdeutlichen.

      Gibt es Unterschiede zwischen inländischen und ausländischen Fonds bei der Thesaurierungsversteuerung?
      Avatar
      schrieb am 29.12.06 04:47:32
      Beitrag Nr. 5 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 26.525.457 von Tobi1818 am 28.12.06 18:35:42"Gibt es Unterschiede zwischen inländischen und ausländischen Fonds bei der Thesaurierungsversteuerung?"

      Ja: http://www.finanztip.de/recht/bank/investmentfonds-besteueru…

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      Avatar
      schrieb am 29.12.06 08:11:50
      Beitrag Nr. 6 ()
      Ja sehr deutliche sogar. Kurz gesagt: Bei inländischen versteuerst du jährlich, bei den ausländishen erst beim Verkauf. Und wie immer 1000 Ausnahmen.
      Avatar
      schrieb am 29.12.06 09:18:50
      Beitrag Nr. 7 ()
      das stimmt nicht: ertraege sind immer jaehrlich zu versteuern. egal, ob theasurierende fonds, ausschuettende fonds, inlaendische, auslaendische fonds...... nur wenns nix gibt, kannst du auch nix versteuern.....

      fuer die auslaendischen thesaurierenden fonds gibt es nur eine sonderregelung fuer den abzug von zast beim verkauf - das hat aber nichts mit der angabe der ertraege in der jaehrlichen steuererklaerung zu tun!
      Avatar
      schrieb am 31.12.06 10:11:53
      Beitrag Nr. 8 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 26.535.351 von Rascal@WSO am 29.12.06 04:47:32danke - die Übersicht hilft mir weiter :)
      Avatar
      schrieb am 31.12.06 19:34:38
      Beitrag Nr. 9 ()
      Antwort 7 ist 100% richtig!!
      Avatar
      schrieb am 01.01.07 10:35:52
      Beitrag Nr. 10 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 26.539.088 von angkorwat am 29.12.06 09:18:50Werden die Erträge von ausländischen thesaurierenden Fonds dann auch in der der Jahresbescheinigung bzw. der Jahressteuerbescheinigung der Bank berücksichtigt?
      Avatar
      schrieb am 01.01.07 10:47:35
      Beitrag Nr. 11 ()
      Kommt drauf an. Wenn die Daten der ausländischen Gesellschaft rechtzeitig zur Erstellung vorliegen dann ja. Wenn nicht musst du dich selber drum kümmern.

      Ein Beispiel: Du bist Kunde der Deutschen Bank oder Commerzbank oder Dresdner Bank. Ihre eigenen ausl. thes. Fonds stehen alle drin. Ob jetzt auch Templeton, ML, Pictet etc. drinstehnen hängt eben vom Datum der thes. und der Übermittlung der Daten ab. Deshalb steht bei den Erklärungen auch immer so ein Passus drin, das der Kunde dies selbst zu berücksichtigen und zu überprüfen hat.
      Avatar
      schrieb am 01.01.07 15:16:53
      Beitrag Nr. 12 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 26.628.669 von Long-John am 01.01.07 10:47:35Hab mal ein neues Beispiel nach den bisherigen Erkenntnissen zusammengestellt:

      Nestor Australien Fonds (ausländischer thesaurierender Fond)

      Hier die Thesaurierungsdaten (KaE*):
      28.02.2006: 0,797 €
      30.08.2006: 0,801 €

      Kauf von 100 Anteilen am 01.07.2006.

      Da es sich bei den Thesaurierungsbeträgen um die kummulierten Werte handelt, nimmt man die Differenz (0,797 - 0,801 = 0,004).Somit erhalte ich den besitzanteiligen Ertrag. Da ich 100 Anteile im Bestand habe (100 x 0,004) muss ich also im Jahr 2006 0,40 € Ertrag versteuern; d. h. bei der Steuererklärung angeben. Sie werden noch nicht dem Freistellungsauftrag belastet.

      Angenommen, ich verkaufe dann am 01.02.2007 alle Anteile wieder. Zwischenzeitlich hat keine Thesaurierung stattgefunden. Dann werden die 0,40 € erst dem Freistellungsauftrag belastet.

      -> Aber was mache ich dann mit Steuererklärung von 2007? Die 0,40 € sind in meinen Freistellungsauftrag von 2007 gefallen, wurden aber bereits 2006 in der Steuererklärung angegeben und versteuert.


      Das obige Beispiel müsste soweit richtig sein.
      Es bleibt die Frage über zur Steuerklärung.

      Grüßle
      tobi


      --------------------
      * KaE = Kumulierte ausschüttungsgleiche Erträge (kurz kaE genannt) spielen nur für ausländische thesaurierende Fonds eine Rolle. Unter KaE versteht man den thesaurierten Ertrag je Anteil, den die Fonds seit dem 01.01.1994 angesammelt haben. Der kaE eines Fonds erhöht sich jährlich um die thesaurierten Erträge des jeweiligen laufenden Geschäftsjahres.
      Avatar
      schrieb am 01.01.07 15:18:42
      Beitrag Nr. 13 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 26.629.414 von Tobi1818 am 01.01.07 15:16:53noch eine kleine Anmerkung:

      Ich will natürlich nicht auf 40 Cent rumreiten. Das hat sich nur wegen dem Fond (Nestor Australien) ergeben. Aber bei anderen Fonds kann der Ertrag ja auch wesentlich mehr ausmachen.
      Avatar
      schrieb am 01.01.07 15:26:48
      Beitrag Nr. 14 ()
      Stimmt, vor allem Rentenfonds und sehr viele Arten von Kapitalgarantierten Produkten. Bzw. Teilgarantien!!
      Avatar
      schrieb am 01.01.07 15:49:02
      Beitrag Nr. 15 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 26.629.449 von Long-John am 01.01.07 15:26:48Und die steuerliche Seite?

      -> Ich versteuere also im Jahr der Thesaurierung den Ertrag. OK!

      -> Und bei Verkauf des Fonds muss ich u. U. nochmals Kapitalertragssteuer zahlen (wenn der Freibetrag überschritten ist)?

      = Doppelbesteuerung :confused: :confused: :confused:
      Avatar
      schrieb am 02.01.07 10:56:49
      Beitrag Nr. 16 ()
      du bist dafuer verantwortlich, die angaben der banken in den jahressteuerbescheinigungen bzw. ertraegnisaufstellungen zu ueberpruefen. gilt fuer zins- u. dividendengutschriften sowie fuer stueckzinsverrechnung, bzw. zwischengewinn.

      wie bereits hier erwaehnt, nicht alle banken zeigen die ertragsthesaurierungen in den bescheinigungen auf. ich kontrolliere alle depotpositionen mit den zins- bzw. ertragsgutschriftsbelegen. wenn ich keinen beleg bekommen habe, checke ich ob die gesellschaft nichts gezahlt hatte bzw. evtl. ein thesaurierender fonds vorliegt und hole mir die daten aus dem internet.

      beim verkauf wird dir deine bank den anteiligen zwischengewinn seit der letzten ertragsthesaurierung auf der verkaufsabrechnung ausweisen und dieser sollte dann auch in der steuerbescheinigung/jahresbescheinigung aufgefuehrt sein.


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