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    Ab wann hat ein Immobilienmakler Anspruch auf Provision ? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 04.01.07 13:09:13 von
    neuester Beitrag 06.01.07 21:48:14 von
    Beiträge: 28
    ID: 1.103.303
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      Avatar
      schrieb am 04.01.07 13:09:13
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hatte mir vor ca. 3 Monaten ein EX. für eine Immobilie zukommen lassen.
      Frage mich jetzt,ob der Makler einen Anspruch auf Provision hat, wenn ich in nächster Zeit mich dierekt an den Verkäufer wende und es zu einem Verkauf kommt.
      Oder hat der Makler jetzt immer einen Anspruch, egal zu welchem Zeitpunkt ich die Immobilie erwerbe.
      MfG :)
      Avatar
      schrieb am 04.01.07 13:48:43
      Beitrag Nr. 2 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 26.671.803 von Natascha1982 am 04.01.07 13:09:13Sobald der Makler in irgendeiner Form für dich bei dieser Immobilie tätig wurde, hat er einen Anspruch auf Maklergebühr. Da reicht schon ein simples Telefonat, falls dies dokumentiert wurde.

      Dann ist es auch egal, ob du jetz oder in einem Jahr kaufst.

      Gruß
      Cati

      (finde ich selbst beschissen, ist aber so)
      Avatar
      schrieb am 04.01.07 14:54:22
      Beitrag Nr. 3 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 26.672.432 von CatiaV5 am 04.01.07 13:48:43das ist so nicht richtig...einfach einmal etwas googlen...

      invest2002
      Avatar
      schrieb am 04.01.07 16:01:19
      Beitrag Nr. 4 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 26.671.803 von Natascha1982 am 04.01.07 13:09:13http://www.frag-einen-anwalt.de/Maklergeb%C3%BChr-zu-Recht?_…

      Mein Vater hatte Interesse an einem Reihenhaus welches von einer Bank zum Verkauf angeboten wurde.
      Er besorgte sich das Expose dieses Objektes und unterschrieb einen Maklervertrag.

      Aus Interesse fuhr ich mit zu dem Besichtigungstermin.
      Daraufhin war klar das, dass Objekt für meinen Vater nicht in Frage kam aber ich das Objekt kaufen würde.
      Ich signalisierte dem Makler dass ich mit seiner Maklergebühr nicht einverstanden wäre.

      Daraufhin nahm ich mit dem Verkäufer selbst den Kontakt auf und wickelte das Geschäft ab.
      Nach dem Verkauf sandte der Makler die Forderung der gesamten Maklergebühr – diese lehnte ich mit dem Hinweis auf einen fehlenden Maklervertrag, sowie den insgesamt nur 30 minütigen Tätigkeit für mich, ab, überwies aber als Beratungskosten 1.500,- Euro.
      Nach nunmehr einem Monat kam ein Schreiben des Anwaltes das die kpl. Forderung + 300 Euro Anwaltskosten einfordert.
      Besteht Aussicht diese Forderung abzulehnen?


      Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
      vielen Dank für Ihre Anfrage.
      Wenn Sie erst bei dem Besichtigungstermin mit dem Makler zusammengetroffen sind, ihm dort zu verstehen gegeben haben, dass Sie mit seinem Provisionsverlangen nicht einverstanden sind, und im weiteren Verlauf nicht mehr mit dem Makler zusammengearbeitet haben, dann haben Sie selbst keinen Maklervertrag geschlossen, aus dem heraus Sie eine Provision schulden würden.
      Allerdings erscheint mir Ihre Vorgehensweise ein wenig "tricky", um es flapsig auszudrücken. Es könnte die Vermutung aufkommen, dass Ihr Vater nur als eine Art Strohmann aufgetreten sei, als er sich mit dem Makler in Verbindung gesetzt und den Vertrag unterschrieben hat, und es in Wahrheit um ein Haus für Sie ging. Möglicherweise ist Ihr Vater dann als Ihr Stellvertreter bei dem Abschluss des Maklervertrags anzusehen, mit der Folge, dass in Wahrheit Sie und nicht Ihr Vater Vertragspartner des Maklervertrags sind. Eine solche Stellvertretung müsste allerdings der Makler beweisen, da er ja derjenige ist, der hieraus Ansprüche gegen Sie ableiten will. Sie sollten daher überlegen, ob der Makler irgendwelche Anhaltspunkte dafür vorbringen könnte, dass Ihr Vater von vornherein für Sie aufgetreten ist. Wenn dies nicht der Fall ist, dann brauchen Sie der Zahlungsaufforderung keine Folge leisten und können auch einer etwaigen Klage des Maklers getrost entgegen sehen.
      Ich hoffe, Ihnen mit dieser Antwort weitergeholfen zu haben. Für Rückfragen stehe ich selbstverständlich gern zur Verfügung.
      Mit freundlichen Grüßen
      Jana Laurentius
      (Rechtsanwältin)

      Das ist natürlich so ein Standardschreiben. Um Ihre Sicht der Dinge deutlich zu machen, sollten Sie kurz zurückschreiben, dass Ihr Vater zwar Vertragspartner des Maklers/der Maklerfirma war, auch die entsprechenden Unterschriften geleistet hat, das Haus jedoch ihm nicht erfolgreich vermittelt werden konnte, weshalb der Makler keine Provisionsansprüche gegen ihn geltend machen kann. Sie wiederum haben sich zwar für das Haus entschieden, haben aber keinen Vertrag mit dem Makler abgeschlossen, auf dessen Grundlage dem Makler Provisionsansprüche zustehen könnten. Daher kann der Makler weder von Ihnen noch von Ihrem Vater die Zahlung einer Provision verlangen.
      Mit freundlichen Grüßen

      Jana Laurentius
      (Rechtsanwältin)
      Avatar
      schrieb am 04.01.07 16:15:46
      Beitrag Nr. 5 ()
      Hallo,

      hätte zu dem Thema auch eine Frage ...

      Ich habe schon viele Besichtigungen mit Maklern gehabt ... aber nur die Wenigsten haben mich dabei was unterschreiben lassen!

      Kommt so ein "Maklervertrag" auch ohne Unterschrift zustande?

      Vielen Dank u. schöne Grüße

      Freddy

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      Avatar
      schrieb am 04.01.07 17:01:37
      Beitrag Nr. 6 ()
      Hallo,
      ich habe weder mit dem Makler telefoniert noch hab ich was Unterschrieben.Ich habe nur per mail ein Expose angefordert.
      Kann er hieraus einen Anspruch ableiten ?
      Gruß Natascha:)
      Avatar
      schrieb am 04.01.07 17:04:59
      Beitrag Nr. 7 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 26.675.348 von StartraderFreddy am 04.01.07 16:15:46 #5

      als Käufer oder als Verkäufer hattest Du Besichtigungen?

      Ohne Unterschrift auf einem Maklervertrag wird nichts gehen und kein Makler kann etwas einfordern ohne das Du schriftlich etwas erklärt hast. Die arbeiten alle schriftlich damit die dann im Falle eines Kaufes/Verkaufes auch gleich etwas in der Hand haben.
      Mit einem schriftlichen Vertrag lässt sich doch auch später, falls etwas schief läuft aus den Augen eines Maklers, daß Geld leichter eintreiben/einfordern beim Kunden.

      Ausser er hat Dir unmissverständlich "mündlich" alles erklärt usw. (unter Kaufleuten - per Handschlag quasi) von so einem Fall hätte ich allerdings noch nichts gehört, daß irgendein Kunde aufgrund einer mündlichen Vereinbarung dann Scherereien durch einen Makler gehabt hätte.

      Wie sagte schon Karl Marx zu Makler & Konsorten? :laugh:

      Gruss,
      Baikani
      Avatar
      schrieb am 04.01.07 17:10:00
      Beitrag Nr. 8 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 26.676.367 von Natascha1982 am 04.01.07 17:01:37Hallo Natascha,

      eher unwahrscheinlich dieser Fall.

      In der Regel arbeiten die alle schriftlich.

      (hab selber schon mehr als genug Kontakt mit Maklern gehabt - das reicht für 5 Leben).

      Sicher das Du nichts unterschrieben hast? Im Zweifelsfall fordere Ihn einfach unverbindlich auf Dir einen Nachweis über eine evtl. Vereinbarung zu geben. Du fühlst Dich überrumpelt usw.

      Wenn da nichts schriftliches vorliegt dann kann der Makler nichts machen.

      Speziell zu Deinem Fall wäre es sehr unüblich wenn der Makler ein Expose aushändigt BEVOR er nicht zuvor eine unterschriebene Erklärung von Dir erhält.

      Ausnahme wäre jetzt eine Internethomepage auf der Du definitiv ein "JA - ich erkläre mich mit den AGB - kleingedrucktem einverstanden" geklickt hast und dadurch Du ein Expose erhalten hast.

      Wie war denn jetzt der Fall / Ablauf ? Wie hast Du das Expose angefordert ? Über das Internet ? Hast Du da irgendwo auf "Ja - usw. " geklickt??

      Mehr Infos dann können wir besser helfen.

      Gruss,
      Baikani
      Avatar
      schrieb am 04.01.07 17:12:52
      Beitrag Nr. 9 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 26.676.367 von Natascha1982 am 04.01.07 17:01:37Kann er hieraus einen Anspruch ableiten ?

      Ja!!! Makler sind da sehr geübt, Ansprüche zu stellen!!!
      Eine andere Sache ist, ob er damit durchkommt!!!
      Avatar
      schrieb am 04.01.07 17:13:05
      Beitrag Nr. 10 ()
      @#7

      Als möglicher Käufer hatte ich die Besichtigungen ... aber wie gesagt ... max. 2 von 10 hatten von mir verlangt daß ich den Nachweis unterschreibe ... der Rest drückte mir ein Expose in die Hand usw. ... Von vielen hab ich mir auch schon die Adresse mitteilen lassen u. hab das Objekt dann "Vorab" besichtigt. Die haben auch nie was verlangt.

      Ich fürchte allerdings wenn es zum Kauf kommt ziehen die wieder ein Trumpf Ass aus dem Ärmel :-)

      Schöne Grüße

      Freddy
      Avatar
      schrieb am 04.01.07 17:16:34
      Beitrag Nr. 11 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 26.676.605 von StartraderFreddy am 04.01.07 17:13:05#10

      Hallo Star-Trader Freddy,

      schon immer schön aufpassen "was" Du da unterschrieben hast.

      Als Käufer sieht es in der Regel anders aus - in den westlichen Bundesländern (Teil von Osten auch) ist es die Regel, daß der VERKÄUFER die Provision des Maklers zahlt. Das heisst, der Käufer kriegt gar nicht mit was da läuft. Der Verkäufer muss zahlen.

      Da Du Käufer warst/bist bzw. Interessent und definitiv nicht Verkäufer bist gehe ich davon aus (hoffe ich zumindest), daß da nichts kommen wird für Dich.

      Gruss,
      Baikani
      Avatar
      schrieb am 04.01.07 17:17:40
      Beitrag Nr. 12 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 26.676.605 von StartraderFreddy am 04.01.07 17:13:05Ich fürchte allerdings wenn es zum Kauf kommt ziehen die wieder ein Trumpf Ass aus dem Ärmel :-)

      So ist es!!!
      Beim Kauf kann es so kommen, wie Du fürchtest!!!
      Falls Du nur über diesen Makler erfahren hast, dass dieses Objekt verkauft wird...
      Avatar
      schrieb am 04.01.07 17:21:14
      Beitrag Nr. 13 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 26.676.597 von Mariela am 04.01.07 17:12:52 #9

      Hallo Mariela,

      daß kann ich leider auch nur bestätigen.

      Ein guter Teil der Makler bringt die ganze Branche in Verruf.

      Solange es jedoch reicht, daß man quasi seine Steuern gezahlt hat und dann im Amt seine 1.000 bis 3.000 EUR (je nach Stadt) hinlegt und keine grösseren Vorstrafen in diesem Bereich hat kann sich jeder Immo-Makler schimpfen und werden.
      Eine Ausbildung, Erfahrung usw. braucht es dazu nicht.

      Was mich auch noch "stört" an dem Maklerverein ist, daß die meisten wirklich nur makeln und oft viel mehr Schein als Sein dahinter steht.

      Das Risiko (finanziell) tragen "wir" .. die Käufer/Verkäufer. Der Makler hat null Risiko und wird oft für einen Handschlag - Expose ausreichen mehr als fürstlich belohnt.

      Gruss,
      Baikani
      Avatar
      schrieb am 04.01.07 17:23:26
      Beitrag Nr. 14 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 26.676.691 von Baikani am 04.01.07 17:16:34#11

      Fehler von mir - muss genau umgekehrt sein

      In den östlichen Bundesländern zahlt der Verkäufer (teil von Westen auch)...

      im Zweifelsfall schau nochmal nach was Du da unterschrieben hast.
      Avatar
      schrieb am 04.01.07 17:26:16
      Beitrag Nr. 15 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 26.676.827 von Baikani am 04.01.07 17:23:26#14

      falls Du also in den alten Bundesländern nach einem Objekt suchst
      ist tatsächlich die Gefahr hoch, daß Du aus "Versehen" doch etwas unterschrieben hast.
      Avatar
      schrieb am 04.01.07 17:27:02
      Beitrag Nr. 16 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 26.676.691 von Baikani am 04.01.07 17:16:34#11

      Also bei allen Exposes die ich bisher als KÄUFER bekommen habe wurde vom KÄUFER eine Provision verlangt! Ob der VERKÄUFER auch mit einer Provision belegt ist weiß ich natürlich nicht! Da die Provision vom KÄUFER verlangt wurde, lassen dich die Makler oft einen Vermittlungsnachweis unterschreiben ... viele machen das aber auch nicht ... ich glaube, egal ob mit oder ohne Unterschrift zur Provisionszahlung bist Du immer Verpflichtet ... außer Du intervenierst innerhalb von 7 Tagen (ab Besichtigung bzw. vielmehr Empfang vom Expose) daß Du das Objekt schon von anderer Seite her kanntest!

      Schöne Grüße

      Freddy
      Avatar
      schrieb am 04.01.07 17:45:43
      Beitrag Nr. 17 ()
      Hallo Baikani

      ich bin auf der HP des Makler auf die Immobilie aufmerksam geworden.

      Ein Kaufpreis war nicht angeben.

      Es stand da nur" Der Kaufpreis wird auf Anfrage bekannt gegeben. Pläne sowie weitere Fotos lassen wir ihnen gerne auf Anfrae zukommen."

      Diese Anfrage ist per mail erfolgt.

      Ist die Anfrage schon als Vertag mit Ansprüchen zubewerten, falls ich mit dem Eigentümer selbst verhandeln würde und keinen kontakt mehr zum Makler hätte.

      Natascha
      Avatar
      schrieb am 04.01.07 18:05:04
      Beitrag Nr. 18 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 26.677.266 von Natascha1982 am 04.01.07 17:45:43#17

      Hallo Natascha,

      also an keiner Stelle auf der Homepage ? beim Kontakt mit dem Makler (per Email - im Anhang?) oder sonstwo stand irgendetwas davon, daß Maklercourtage fällig wird? Es kam bis jetzt auch kein Vertrag ? Der "normale" Maklervertag enthält bereits eine Klausel in der darauf hingewiesen wird, daß die Courtage bereits durch Übermittlung der Objektdaten verdient ist sollte es dadurch zu einem Kauf kommen.

      Wenn dort also nicht steht, dann denke ich kannst Du beruhigt sein.

      steht da JETZT immer noch nichts auf der Homepage des Maklers ? Dann machst Du am besten gleich einen Screenshot und lässt den von einem weiteren Anwesenden unterschreiben mit Datum. Du unterschreibst dann auch noch einmal den ausgedruckten Screenshot der Makler Homepage. Die EMail die Du erhalten hast am besten auch gleich doppelt und dreifach sichern.

      Jetzt solltest Du auch direkt mit dem Besitzer Kontakt aufnehmen können und direkt kaufen können ohne das der Makler Ansprüche hat. Bitte noch 10x vergewissern, daß Du nichts überlesen/übersehen hast. (Vielleicht erhält der Makler in diesem Fall hier das Geld vom Verkäufer? stehen noch weitere Objekte auf der Homepage und nirgends ist ein Hinweis auf evtl. fällig werdende Courtage? komischer Makler dann - will wohl kein Geld verdienen?)

      Gruss,
      Baikani
      Avatar
      schrieb am 04.01.07 18:06:26
      Beitrag Nr. 19 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 26.676.895 von StartraderFreddy am 04.01.07 17:27:02#16

      hatte meinen Fehler schon gesehen und gleich korrigiert.

      Alle Makler die ich bisher vor der Flinte hatte, kamen sofort alle mit Verträgen um die Ecke bevor dann die Unterlagen rausgegeben wurden.

      Deine Erfahrung (von 10 Maklern wollten 8 keinen Vertrag usw.) ist glaube ich nicht typisch für die Arbeitsweise der Maklerzunft.

      Gruss,
      Baikani
      Avatar
      schrieb am 04.01.07 20:22:41
      Beitrag Nr. 20 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 26.677.703 von Baikani am 04.01.07 18:06:26Hallo,

      in der mail steht,welche Nebenkosten bei Erwerb anfallen, unteranderem Maklerprovision.

      Natascha
      Avatar
      schrieb am 04.01.07 22:30:48
      Beitrag Nr. 21 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 26.680.423 von Natascha1982 am 04.01.07 20:22:41
      Liebe Natascha,

      daß man Dir auch alles aus der Nase "ziehen" muss ? :laugh:

      Ich kann mir vorstellen, daß wir jetzt schon ein kleines Problem haben.

      Makler verstehen immer super Spass..wenn es jedoch ums Geld geht werden die meisten Makler ganz komisch.

      Wenn Du noch ernsthaft Interesse an dem Objekt hast kann das ein Problem werden.
      Ich befürchte, ohne das Du es gemerkt hast, ist bereits ein Vertrag zustande gekommen...

      wie sehen das andere hier diesen Fall ?

      Gruss,
      Baikani
      Avatar
      schrieb am 05.01.07 06:34:12
      Beitrag Nr. 22 ()
      die Formulierung in #1 lautet:

      "Hatte mir vor ca. 3 Monaten ein EX. für eine Immobilie zukommen lassen."

      Das bedeutet doch eindeutig, dass der Kaufinteressent sich aktiv an den Makler, zwecks Zusendung eines Exposès gewendet hat.

      Somit ist selbstverständlich ein Courtageanspruch berechtigt, allein schon durch konkludentes handeln.

      Alles andere würde wohl vor Gericht als Versuch der Courtageumgehung gewertet werden, denn der ursächliche Zusammenhang zwischen einem möglichen Kaufabschluss und der Maklertätigkeit ist ja wohl eindeutig.

      Über den Sinn oder Unsinn von Maklertätigkeiten kann man sich streiten, wenn man aber einerseits seine "Dienste" in Anspruch nimt, kann man sich andererseits nicht mit irgendwelchen shlomo-Aktionen um die dann berechtigten Coutageansprüche drücken wollen und dann auch noch hoffen, dass sowas vor Gericht durchkommt.

      Dann ist es sinnvoller, vorher mit dem Makler über eine Reduzierung der Coutage zu feilschen und sich das dann schriftlich bestätigen zu lassen.

      Das ist dann sauberers und faires Geschäftsgebahren.
      Avatar
      schrieb am 05.01.07 10:39:34
      Beitrag Nr. 23 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 26.683.565 von Cashlover am 05.01.07 06:34:12# 22
      Hallo Cash,

      ich denke auch, daß der Vertrag zustande gekommen ist.

      Der Makler hat sein Geld bereits bei Übergabe der Daten verdient falls es jetzt zu einem Kauf kommen sollte.

      Das mit dem absenken der Courtage geht wirklich.... wenn das Objekt Dir also zusagt.. dann sag dem Makler einfach, daß Du kaufen würdest jedoch nicht zu 3.xx % oder teilweise sogar 5.xx % .. er soll nachlassen von seiner Courtage. Und dann schriftlich bestätigen lassen diese Vereinbarung vom Makler.

      Gruss,
      Baikani
      Avatar
      schrieb am 05.01.07 12:08:34
      Beitrag Nr. 24 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 26.680.423 von Natascha1982 am 04.01.07 20:22:41Hi, Natascha1982!!!

      in der mail steht,welche Nebenkosten bei Erwerb anfallen, unteranderem Maklerprovision.

      Na, siehst du!!! Und das bedeutet: Du musst diese Maklerprovision auch dann bezahlen, wenn Du nach dem direkten Kontakt mit dem Verkäufer gekauft hast!!!
      Avatar
      schrieb am 05.01.07 12:09:24
      Beitrag Nr. 25 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 26.682.374 von Baikani am 04.01.07 22:30:48wie sehen das andere hier diesen Fall ?

      So wie Du auch!!!
      Avatar
      schrieb am 05.01.07 12:21:17
      Beitrag Nr. 26 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 26.676.777 von Baikani am 04.01.07 17:21:14#13

      Hi, Baikani!

      Ja, der „Beruf“ Makler ist leider nicht geschützt, und boomt gerade in Zeiten mit hohen Kauf- oder Mietpreisen!!!

      Ja, die Kunden der - schlechten!!! - Makler (ob Käufer oder Verkäufer) sind die Leidtragenden…

      Nur, es wird so bleiben, denn der Staat gewinnt auf jeden Fall!!! Eine dicke Maklerrechnung bedeutet auch eine dicke Mehrwertsteuer… mit der Grunderwerbsteuer und der Steuer auf der Notarrechnung kassiert der Staat weiter bei jedem Kauf/Verkauf einer Immobilie…
      Avatar
      schrieb am 05.01.07 13:06:43
      Beitrag Nr. 27 ()
      :mad:
      Muß ich mir wohl einen Strohmann suchen.;)
      Avatar
      schrieb am 06.01.07 21:48:14
      Beitrag Nr. 28 ()
      Da ich selber als Makler tätig bin, möchte ich mich hier mal zu Wort melden.
      Die Erfahrung zeigt, dass Kunden, die versuchen den Makler zu hintergehen, indem sie sich hinter seinem Rücken unmittelbar an den Verkäufer wenden, kaum Aussicht auf Erfolg haben wenn es darum geht sich von der Courtage zu drücken.
      Grundsätzlich bedarf es für das Zustande kommen eines "Maklervertrags" keiner schriftlichen Erklärung, schlüssiges Verhalten (wie das Anfordern eines Exposes) reicht da schon aus.
      Die meisten Makler sichern sich allerdings lieber doppelt ab, indem man den Kunden eine Provisionsbestätigung unterschreiben lässt.
      Selbst wenn der Auftrag durch den Verkäufer gekündigt wird, hat der Makler noch vier Jahre Kundenschutz sollte ein durch den Makler nachgewiesener Interessent erwerben.
      Habe mich kürzlich erst mit einem "älteren" Kollegen über die Problematik unterhalten. In diesem Fall wollte der Käufer auch nicht zahlen, es kam zum Zivilprozess, der Makler gewann, hat sich eim Grundbuch eine Sicherungshypothek eintragen lassen und letzten Endes die Zwangsversteigerung betrieben.
      Also lieber brav die geforderte Courtage zahlen, bzw. evtl. mal in Verhandlungen mit dem Makler gehen, könnte mir vorstellen, dass man sich auf eine verminderte Courtage von 1,5 % plus Märchensteuer einigen könnte.


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