Versicherungsrücktritt auch 14 Tage Frist? - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 05.01.07 13:23:54 von
neuester Beitrag 05.01.07 15:43:36 von
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Hallo Experten,
ich habe am 27.12.06 also vor 9 Tagen eine Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen. Soll ab 01.01.2007 laufen. Kann ich in irgendeiner Form zurücktreten oder kündigen?
Die Police liegt noch nicht vor. Wie ist in dem Fall die allgemeine Rechtslage?
Danke und Gruß
DV
ich habe am 27.12.06 also vor 9 Tagen eine Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen. Soll ab 01.01.2007 laufen. Kann ich in irgendeiner Form zurücktreten oder kündigen?
Die Police liegt noch nicht vor. Wie ist in dem Fall die allgemeine Rechtslage?
Danke und Gruß
DV
Das steht im Kleingedruckten i.d.R. auf der Antragsrückseite und muss optisch hervorgehoben sein (Fettschrift oder unterlegt).
Da die Formulierung der Widerufsbelehrung eindeutig formuliert ist erspare ich mir diese hier widerzugeben.
PS: Die BU ist heutzutage eine der wichtigsten Versicherungen überhaupt.
Da die Formulierung der Widerufsbelehrung eindeutig formuliert ist erspare ich mir diese hier widerzugeben.
PS: Die BU ist heutzutage eine der wichtigsten Versicherungen überhaupt.
Antwort auf Beitrag Nr.: 26.690.083 von ClausSch am 05.01.07 13:38:26Nur leider nicht bezahlbar, vor allem wenn man ein Rückenproblem hat. Den Antrag habe ich nicht vorliegen, ist bei meinem Banker.
Antwort auf Beitrag Nr.: 26.690.310 von Doppelvize am 05.01.07 13:47:41Nur leider nicht bezahlbar
Ja wieso hast du sie dann abgeschlossen???
Ja wieso hast du sie dann abgeschlossen???
Antwort auf Beitrag Nr.: 26.690.711 von Datteljongleur am 05.01.07 14:03:09Gute Frage. Etwas voreilig gewesen
Preis Leistungsverhältnis eben erst hinterher überlegt....
Und mit Mitte 40 und einem mal vorhandenen Bandscheibenvorfall sowie permanenten Rückenschmerzen rechnet es sich eben nicht.
Shit happens, und nu will ich da möglichst Kostenneutral raus...
Preis Leistungsverhältnis eben erst hinterher überlegt....
Und mit Mitte 40 und einem mal vorhandenen Bandscheibenvorfall sowie permanenten Rückenschmerzen rechnet es sich eben nicht.
Shit happens, und nu will ich da möglichst Kostenneutral raus...
Hallo,
bei der Ausgangslage folgende Überlegung:
1. der Antrag wird so nicht zu einer Police führen, es sei die Sonderverinbarung Rücken (Leistungsausschluss / Risikozuschlag) wäre im Antrag mit vereinbart.
2. wäre das der Fall, dann hättest vDu eine Widerspruchsmöglichkeit, es sei der Banker hätte Dir alle relevanten unterlagen bei unterschrift gegeben.
3. du kannst aber auch den Antrag widerrufen.
Geh doch einfach in die Bank und händige dem Banker einen Widerruf des Antrages aus und bitte ihn um Empfangsbestätigung!
P.S.: Ohne detaillierte Fakten bleiben Fragen und deren beantwortung oft nebulös!
Thorulf Müller
bei der Ausgangslage folgende Überlegung:
1. der Antrag wird so nicht zu einer Police führen, es sei die Sonderverinbarung Rücken (Leistungsausschluss / Risikozuschlag) wäre im Antrag mit vereinbart.
2. wäre das der Fall, dann hättest vDu eine Widerspruchsmöglichkeit, es sei der Banker hätte Dir alle relevanten unterlagen bei unterschrift gegeben.
3. du kannst aber auch den Antrag widerrufen.
Geh doch einfach in die Bank und händige dem Banker einen Widerruf des Antrages aus und bitte ihn um Empfangsbestätigung!
P.S.: Ohne detaillierte Fakten bleiben Fragen und deren beantwortung oft nebulös!
Thorulf Müller
Den Antrag habe ich nicht vorliegen, ist bei meinem Banker
Du hast keine Durchschrift des Antrages erhalten ?
Du hast keine Durchschrift des Antrages erhalten ?
Antwort auf Beitrag Nr.: 26.690.083 von ClausSch am 05.01.07 13:38:26#2 von ClausSch
PS: Die BU ist heutzutage eine der wichtigsten Versicherungen überhaupt.
Wo her weist du das ? Aus der Werbung ?
PS: Die BU ist heutzutage eine der wichtigsten Versicherungen überhaupt.
Wo her weist du das ? Aus der Werbung ?
Wo her weist du das ? Aus der Werbung ?
Klar doch. Woher sonst
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