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    Versicherungsrücktritt auch 14 Tage Frist? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 05.01.07 13:23:54 von
    neuester Beitrag 05.01.07 15:43:36 von
    Beiträge: 10
    ID: 1.103.535
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      Avatar
      schrieb am 05.01.07 13:23:54
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo Experten,
      ich habe am 27.12.06 also vor 9 Tagen eine Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen. Soll ab 01.01.2007 laufen. Kann ich in irgendeiner Form zurücktreten oder kündigen?
      Die Police liegt noch nicht vor. Wie ist in dem Fall die allgemeine Rechtslage?

      Danke und Gruß
      DV
      Avatar
      schrieb am 05.01.07 13:38:26
      Beitrag Nr. 2 ()
      Das steht im Kleingedruckten i.d.R. auf der Antragsrückseite und muss optisch hervorgehoben sein (Fettschrift oder unterlegt).

      Da die Formulierung der Widerufsbelehrung eindeutig formuliert ist erspare ich mir diese hier widerzugeben.

      PS: Die BU ist heutzutage eine der wichtigsten Versicherungen überhaupt.
      Avatar
      schrieb am 05.01.07 13:47:41
      Beitrag Nr. 3 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 26.690.083 von ClausSch am 05.01.07 13:38:26Nur leider nicht bezahlbar, vor allem wenn man ein Rückenproblem hat. Den Antrag habe ich nicht vorliegen, ist bei meinem Banker.
      Avatar
      schrieb am 05.01.07 14:03:09
      Beitrag Nr. 4 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 26.690.310 von Doppelvize am 05.01.07 13:47:41Nur leider nicht bezahlbar

      Ja wieso hast du sie dann abgeschlossen???:confused:
      Avatar
      schrieb am 05.01.07 14:22:55
      Beitrag Nr. 5 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 26.690.711 von Datteljongleur am 05.01.07 14:03:09Gute Frage. Etwas voreilig gewesen:(
      Preis Leistungsverhältnis eben erst hinterher überlegt....
      Und mit Mitte 40 und einem mal vorhandenen Bandscheibenvorfall sowie permanenten Rückenschmerzen rechnet es sich eben nicht.
      Shit happens, und nu will ich da möglichst Kostenneutral raus...

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      Avatar
      schrieb am 05.01.07 14:42:54
      Beitrag Nr. 6 ()
      Hallo,

      bei der Ausgangslage folgende Überlegung:

      1. der Antrag wird so nicht zu einer Police führen, es sei die Sonderverinbarung Rücken (Leistungsausschluss / Risikozuschlag) wäre im Antrag mit vereinbart.

      2. wäre das der Fall, dann hättest vDu eine Widerspruchsmöglichkeit, es sei der Banker hätte Dir alle relevanten unterlagen bei unterschrift gegeben.

      3. du kannst aber auch den Antrag widerrufen.

      Geh doch einfach in die Bank und händige dem Banker einen Widerruf des Antrages aus und bitte ihn um Empfangsbestätigung!

      P.S.: Ohne detaillierte Fakten bleiben Fragen und deren beantwortung oft nebulös!

      Thorulf Müller
      Avatar
      schrieb am 05.01.07 15:33:57
      Beitrag Nr. 7 ()
      Den Antrag habe ich nicht vorliegen, ist bei meinem Banker

      Du hast keine Durchschrift des Antrages erhalten :( ?
      Avatar
      schrieb am 05.01.07 15:38:26
      Beitrag Nr. 8 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 26.690.083 von ClausSch am 05.01.07 13:38:26#2 von ClausSch
      PS: Die BU ist heutzutage eine der wichtigsten Versicherungen überhaupt.


      Wo her weist du das ? Aus der Werbung ?:laugh::laugh::laugh:
      Avatar
      schrieb am 05.01.07 15:43:36
      Beitrag Nr. 9 ()
      Wo her weist du das ? Aus der Werbung ?

      Klar doch. Woher sonst ;)
      Avatar
      schrieb am 06.01.07 01:45:59
      !
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