Lastschrift zurückgerufen – jetzt soll ich löhnen! - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 05.01.07 14:01:37 von
neuester Beitrag 04.03.07 10:51:42 von
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Lastschrift zurückgerufen – jetzt soll ich löhnen!
Hi,
die Post sollte bei mir ein Paket abholen – hat Sie aber nicht. Trotzdem hat sie mir 9,90 € für das Paket vom Konto abgebucht. Per eMail hat die Post angekündigt, daß Sie das Geld wieder zurücküberweisen möchte. Muß ich mich darauf einlassen und unter umständen ewig auf mein Geld warten? Ich habe die Lastschrift zurückbuchen lassen – jetzt will die Post die entstandenen Kosten ( 5,50 €) von mit zurückhaben. Ist das so richtig?
Hi,
die Post sollte bei mir ein Paket abholen – hat Sie aber nicht. Trotzdem hat sie mir 9,90 € für das Paket vom Konto abgebucht. Per eMail hat die Post angekündigt, daß Sie das Geld wieder zurücküberweisen möchte. Muß ich mich darauf einlassen und unter umständen ewig auf mein Geld warten? Ich habe die Lastschrift zurückbuchen lassen – jetzt will die Post die entstandenen Kosten ( 5,50 €) von mit zurückhaben. Ist das so richtig?
Antwort auf Beitrag Nr.: 26.690.680 von KimJennifer am 05.01.07 14:01:37ist das eine verkaufsempfehlung für die post?
Antwort auf Beitrag Nr.: 26.690.921 von KATZENHASSER am 05.01.07 14:13:05Wenn man nichts zu sagen hat, sollte man einfach mal die Klappe halten
Antwort auf Beitrag Nr.: 26.691.227 von Micki_Schick am 05.01.07 14:25:03wieso? ich fand ihn nicht schlecht
Die Post war da, Du hast sie nur nicht gesehen. Das nennt man Luftpost.
Gibt es noch schlechtere Kalauer auf das Eingangsposting ? Mir ist langweilig.
Gibt es noch schlechtere Kalauer auf das Eingangsposting ? Mir ist langweilig.
Antwort auf Beitrag Nr.: 26.690.680 von KimJennifer am 05.01.07 14:01:37Nachdem die Post vermutlich rechtzeitig angekündigt hat den Betrag zu erstatten bestand keine Notwendigkeit zum Rückruf der Lastschrift. Was hätte sie denn sonst noch mehr tun können als rückerstatten und dies sogar noch per Mail (und nicht per Schneckenpost) vorab anzukündigen? Die Lastschrift selbst war ja nicht unrechtmäßig erfolgt, sondern so vereinbart. Ich fürchte, Du mußt löhnen.
Wenn die Post ihren Vertrag verletzt hat, und das Paket nicht im
Rahmen ihrer zeitlichen Abholpflicht geholt hat muss er für die
Abbuchungsstornierung nicht bezahlen.
Die e-mail der Post ist kein Beweis, dass er sie auch rechtzeitig erhalten und gelesen hat.
Rahmen ihrer zeitlichen Abholpflicht geholt hat muss er für die
Abbuchungsstornierung nicht bezahlen.
Die e-mail der Post ist kein Beweis, dass er sie auch rechtzeitig erhalten und gelesen hat.
Antwort auf Beitrag Nr.: 26.700.392 von EllenW am 05.01.07 20:55:22jaja, die Postler
die sind oft nicht nur dumm, sondern machen mich sprachlos.
Meine Lebenserfahrung sagt mir, dass die nicht richtig ticken.
Ganz aktuell lassen sie jetzt für mich eine Übersee-Warenlieferung nach Hawaii zurückgehen, weil der *Aushilfsbriefträger* nicht in der Lage war, das Ding auszuliefern.
Ich weiss net, ich glaube dumm ist da noch zu hoch gegriffen...
die sind oft nicht nur dumm, sondern machen mich sprachlos.
Meine Lebenserfahrung sagt mir, dass die nicht richtig ticken.
Ganz aktuell lassen sie jetzt für mich eine Übersee-Warenlieferung nach Hawaii zurückgehen, weil der *Aushilfsbriefträger* nicht in der Lage war, das Ding auszuliefern.
Ich weiss net, ich glaube dumm ist da noch zu hoch gegriffen...
Antwort auf Beitrag Nr.: 26.693.144 von testersteron am 05.01.07 15:41:20Gibt es noch schlechtere Kalauer auf das Eingangsposting ?
Die Post hat das Paket wahrscheinlich auf elektronischem Wege (sogenanntes Datenpacket) abgeholt. Schau mal nach, ob es noch da ist.
Die Post hat das Paket wahrscheinlich auf elektronischem Wege (sogenanntes Datenpacket) abgeholt. Schau mal nach, ob es noch da ist.
Raum hast du nicht gewartet bis die Post das Geld zurücküberwiesen hat??
Antwort auf Beitrag Nr.: 26.700.392 von EllenW am 05.01.07 20:55:22Wenn die Post ihren Vertrag verletzt hat
Hat sie das?
Da würde ich doch mal in die AGB gucken...
Hat sie das?
Da würde ich doch mal in die AGB gucken...
Ergänzung:
Das ePaket sollte am Freitag den 15.12.06 abgeholt werden. Es wurde jedoch nicht abgeholt , obwohl ich 24 Stunden durchgehend zuhause war. Ich habe die Post umgehend darüber informiert, daß das ePaket nicht abgeholt wurde. Die Post hatte seit Montagmorgen den 18.12.06 Kenntnis von diesem Vorfall. Trotzdem haben sie am 27.12.06 9,90 € abgebucht, obwohl sie wußten, daß das ePaket nicht abgeholt wurde. Am 2.1.07 habe ich mein Konto kontrolliert – bis zu diesem Zeitpunkt wurde mir der Betrag auch nicht wieder gutgeschrieben.
Ich habe die Post gefragt, warum das Paket nicht abgeholt wurde. Die Antwort: „Wir haben keinen Anhaltspunkt dafür, warum das Paket nicht abgeholt wurde.“. Wenn ich nun 3 Monate auf den Zahlungseingang warte und kein Geld eingeht kann ich mir die Antwort schon denken.......
Ich habe die einmalige Einzugsermächtigung doch für die Abholung des ePakets erteilt und nicht für die Nichtabholung......In den AGB's habe ich nichts gefunden........
Das ePaket sollte am Freitag den 15.12.06 abgeholt werden. Es wurde jedoch nicht abgeholt , obwohl ich 24 Stunden durchgehend zuhause war. Ich habe die Post umgehend darüber informiert, daß das ePaket nicht abgeholt wurde. Die Post hatte seit Montagmorgen den 18.12.06 Kenntnis von diesem Vorfall. Trotzdem haben sie am 27.12.06 9,90 € abgebucht, obwohl sie wußten, daß das ePaket nicht abgeholt wurde. Am 2.1.07 habe ich mein Konto kontrolliert – bis zu diesem Zeitpunkt wurde mir der Betrag auch nicht wieder gutgeschrieben.
Ich habe die Post gefragt, warum das Paket nicht abgeholt wurde. Die Antwort: „Wir haben keinen Anhaltspunkt dafür, warum das Paket nicht abgeholt wurde.“. Wenn ich nun 3 Monate auf den Zahlungseingang warte und kein Geld eingeht kann ich mir die Antwort schon denken.......
Ich habe die einmalige Einzugsermächtigung doch für die Abholung des ePakets erteilt und nicht für die Nichtabholung......In den AGB's habe ich nichts gefunden........
Antwort auf Beitrag Nr.: 26.758.929 von KimJennifer am 07.01.07 22:03:48OK, der Knackpunkt, ob die Lastschriftstornierung zulässig war, liegt beim Zeitpunkt, zu dem die Stornierung erfolgte. Wenn die Benachrichtigung, man wolle den Betrag zurückzahlen, "rechtzeitig" bei Dir angekommen ist, könnte die Stornierung in einem Gerichtsverfahren durchaus als unzulässig beurteilt werden. Man muß in solchen Fällen, salop gesprochen, dem "Gegner" die Möglichkeit geben, seinen Fehler auszuräumen, sprich zurückzuzahlen. Daß dies ein paar Tage dauern kann muß man hinnehmen. Eine Woche sollte mindestens drin sein, da alleine schon die Auftragsdurchlaufaufzeit 2-3 Tage betragen kann. In solchen u.ä. Fällen empfiehlt es sich daher immer, bereits bei der ersten Reklamation einen - vernünftigen, einhaltbaren - Termin für die Rückzahlung zu setzen und andernfalls die LS-Abweisung anzudrohen, Das nur am Rande.
Zurück zu Deinem Problem: Am 18.12. wussten sie, daß sie das Paket nicht abgeholt hatten, am 2.1. war's noch nicht zurückbezahlt, aber wann wurde denn die Lastschrift storniert?
Zurück zu Deinem Problem: Am 18.12. wussten sie, daß sie das Paket nicht abgeholt hatten, am 2.1. war's noch nicht zurückbezahlt, aber wann wurde denn die Lastschrift storniert?
Ich hätte auch nicht gewartet, bis die Post die Lastschrift storniert hätte. Ich hätte auch selbständig gehandelt und storniert.
Wäre ja noch schöner, dass jeder abbucht, wie er will und ich dann warten soll bis derjenige mit der Geld gutschreibt.
Gerade bei Post/Telekom usw. kann das Monate dauern.
Wenn man dann anfängt richtig nach zu haken, weiß keiner was, muss alles geprüft werden und die Kosten bleiben an einem hängen.
Wenn die Post weiß, dass sie etwa zurückbuchen muss, dann soll sie zurückbuchen und nicht erst noch emails schreiben. Reine Hinhalte....
Wäre ja noch schöner, dass jeder abbucht, wie er will und ich dann warten soll bis derjenige mit der Geld gutschreibt.
Gerade bei Post/Telekom usw. kann das Monate dauern.
Wenn man dann anfängt richtig nach zu haken, weiß keiner was, muss alles geprüft werden und die Kosten bleiben an einem hängen.
Wenn die Post weiß, dass sie etwa zurückbuchen muss, dann soll sie zurückbuchen und nicht erst noch emails schreiben. Reine Hinhalte....
Ergänung:
Ich habe die Lastschrift am 2.1.07 storniert.
Ich habe die Lastschrift am 2.1.07 storniert.
Antwort auf Beitrag Nr.: 26.766.281 von KimJennifer am 08.01.07 12:32:09Ich will mal sehen, wie die Deutsch Post AG dich auf Erstattung der Gebühren verklagt. Dann würde ich die Bild und RTL informieren, dann kommst du auch noch ins Fernsehen!
Antwort auf Beitrag Nr.: 26.766.281 von KimJennifer am 08.01.07 12:32:09Das heißt, Du hast der Post 2 Wochen zeit gegeben, dir das Geld zurück zuüberweisen.
Sollte in der heutigen Zeit eigentlich genügend Zeit sein.
Aber solche Firmen wollen ja mit Geld, das Ihnen nicht gehört, auch ein paar Tage arbeiten und zögern Zahlungen heraus.
Wenn ich schon bei grossen Firmen immer diese Schwachsinns-Ausrede höre: "Unser Zahlungslauf läuft nur alle zwei Wochen".
Denen ist es doch völlig egal, wenn Sie selber in Zahlungsverzug geraten.
Sollte in der heutigen Zeit eigentlich genügend Zeit sein.
Aber solche Firmen wollen ja mit Geld, das Ihnen nicht gehört, auch ein paar Tage arbeiten und zögern Zahlungen heraus.
Wenn ich schon bei grossen Firmen immer diese Schwachsinns-Ausrede höre: "Unser Zahlungslauf läuft nur alle zwei Wochen".
Denen ist es doch völlig egal, wenn Sie selber in Zahlungsverzug geraten.
Antwort auf Beitrag Nr.: 26.766.281 von KimJennifer am 08.01.07 12:32:09Ich habe die Lastschrift am 2.1.07 storniert.
Dann kannst Du gelassen der Dinge harren, die da kommen.
Dann kannst Du gelassen der Dinge harren, die da kommen.
Die Deutsche Post wurde dank euer Hilfe in die Knie gezwungen!
(Die Gebühren für die Lastschriftrückgabe wurden von der Rechnung entfernt)
(Die Gebühren für die Lastschriftrückgabe wurden von der Rechnung entfernt)
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