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    Kinder auf der Lohnsteuerkarte? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 05.01.07 20:51:43 von
    neuester Beitrag 05.01.07 21:55:45 von
    Beiträge: 3
    ID: 1.103.638
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      Avatar
      schrieb am 05.01.07 20:51:43
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo zusammen.



      Mir ist nicht ganz klar, was das halbe Kind auf der Lohnsteuerkarte im Zusammenhang mit Kindergeld und Kinderfreibetrag bedeutet.

      Bei Bekannten von mir ist es wie folgt.

      Sie sind nicht verheiratet, leben aber zusammen und haben jetzt ein gemeinsames Kind.

      Die Frau bekommt das Kindergeld.

      Was kann sich der Mann jetzt auf die Lohnsteuerkarte eintragen lassen?

      Kann er sich das "ganze" Kind eintragen lassen? Hat das Auswirkungen auf das Kindergeld?
      Avatar
      schrieb am 05.01.07 21:53:56
      Beitrag Nr. 2 ()
      Ein Kind Bedeutet :
      0,5

      bist du nicht verheiratet oder geschieden heisst das Lohnsteuerklasse 1 und 05 Kinderfeibeträge/Kind

      Lebst du getrennt also nicht geschieden heisst das
      Lohnsteuerklasse 2 und 05 kinderfreibeträge

      Jedes Kind gehört zur Hälfte dem Vater und der Mutter
      steuerrechtlich !!!!!!bei 2 Kids unverheirate/r heisst dies Lstkl 1 und 1 Kinderfreibetrag

      bzw. für getrennt lebende LSTKL. 2 und 1 Kinderfreibetrag (Jeweils 0,5 /kind für Vater und Mutter)
      eigentlich einfach
      LG Engele
      Avatar
      schrieb am 05.01.07 21:55:45
      Beitrag Nr. 3 ()
      Kindergeld bekommt derjenige in dessen Haushalt das Kind wohnt und der es versorgt

      also steht jedem von euch das hälftige KG zu


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