Bargeldverbot bei Zwangsversteigerung - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 08.01.07 17:27:35 von
neuester Beitrag 24.03.07 01:53:53 von
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Durch das 2. Justizmodernisierungsgesetz wurden die Bestimmungen über die Sicherheitsleistung neu geregelt und das Bargeld im Versteigerungstermin abgeschafft.
Bieter müssen damit rechnen, dass im Versteigerungstermin eine Sicherheitsleistung in Höhe von 10 % des festgesetzten Verkehrswertes verlangt wird. Ab dem 16. Februar 2007 kann die Sicherheitsleistung nur noch durch
vorherige Überweisung an die Gerichtskasse,
einen von einem Kreditinstitut ausgestellten Verrechnungsscheck oder
eine Bürgschaft eines Kreditinstituts
geleistet werden.
Eine Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist dann ausgeschlossen (§ 69 Abs. 1 ZVG).
Bei der vorherigen Überweisung der Sicherheitsleistung auf das Konto der zuständigen Gerichtskasse sollten der Name des Amtsgerichts, das Aktenzeichen des Verfahrens, das Stichwort "Sicherheitsleistung" und der Terminstag angegeben werden. Der für die Versteigerung verantwortliche Rechtspfleger wird dann unmittelbar von der Gerichtskasse über die Einzahlung informiert. Nur wenn diese Mitteilung der Gerichtskasse im Termin vorliegt, gilt die Sicherheitsleistung als erbracht! Nach dem Versteigerungstermin wird die nicht benötigte Sicherheitsleistung unverzüglich von der Gerichtskasse zurück überwiesen.
Der Scheck darf frühestens am dritten Werktag vor dem Versteigerungstermin ausgestellt werden.
Weitergehende Auskünfte erhalten Sie bei Ihrem Amtsgericht und bei Ihrer Hausbank, die Ihnen auch den Verrechnungsscheck oder eine Bankbürgschaft beschafft.
Bieter müssen damit rechnen, dass im Versteigerungstermin eine Sicherheitsleistung in Höhe von 10 % des festgesetzten Verkehrswertes verlangt wird. Ab dem 16. Februar 2007 kann die Sicherheitsleistung nur noch durch
vorherige Überweisung an die Gerichtskasse,
einen von einem Kreditinstitut ausgestellten Verrechnungsscheck oder
eine Bürgschaft eines Kreditinstituts
geleistet werden.
Eine Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist dann ausgeschlossen (§ 69 Abs. 1 ZVG).
Bei der vorherigen Überweisung der Sicherheitsleistung auf das Konto der zuständigen Gerichtskasse sollten der Name des Amtsgerichts, das Aktenzeichen des Verfahrens, das Stichwort "Sicherheitsleistung" und der Terminstag angegeben werden. Der für die Versteigerung verantwortliche Rechtspfleger wird dann unmittelbar von der Gerichtskasse über die Einzahlung informiert. Nur wenn diese Mitteilung der Gerichtskasse im Termin vorliegt, gilt die Sicherheitsleistung als erbracht! Nach dem Versteigerungstermin wird die nicht benötigte Sicherheitsleistung unverzüglich von der Gerichtskasse zurück überwiesen.
Der Scheck darf frühestens am dritten Werktag vor dem Versteigerungstermin ausgestellt werden.
Weitergehende Auskünfte erhalten Sie bei Ihrem Amtsgericht und bei Ihrer Hausbank, die Ihnen auch den Verrechnungsscheck oder eine Bankbürgschaft beschafft.
Antwort auf Beitrag Nr.: 26.771.968 von bert408 am 08.01.07 17:27:35272 leser und kein kommentar...bemerkenswert...
invest2002
invest2002
war doch klar, nach dem Raubüberfall bei einer Zwangsversteigerung in Berlin in 2005.
Ist einfach zu verlockend, wenn da soviel cash versammelt rumsitzt.
Andernfalls müssten Zwangsversteigerungen in einem Hochsicherheitsbereich durchgeführt werden.
Ist einfach zu verlockend, wenn da soviel cash versammelt rumsitzt.
Andernfalls müssten Zwangsversteigerungen in einem Hochsicherheitsbereich durchgeführt werden.
Antwort auf Beitrag Nr.: 26.776.467 von Cashlover am 08.01.07 20:32:48Steglitz-Zehlendorf
Überfall bei Zwangsversteigerung - Täter mit Beute geflohen
Das Amtsgericht Schöneberg - Foto: dpaBei einem spektakulären Überfall während einer Zwangsversteigerung haben unbekannte Täter heute Mittag Bargeld und Schecks in Höhe von mehreren zehntausend Euro erbeutet. Nach derzeitigen Erkenntnissen betraten mindestens drei maskierte Räuber gegen 11 Uhr 25 den Saal 110 im Gebäude des Amtsgerichts Schöneberg in der Steglitzer Ringstraße.
Dort nahmen zu dieser Zeit ca. fünfzig Personen an der seit 10 Uhr 30 laufenden Versteigerung eines Einfamilienhauses in Zehlendorf teil. Die Täter zwangen die Anwesenden, sich auf den Boden zu legen und nahm anschließend Bargeld und Schecks an sich, die auf einem Tisch der Rechtspflegerin lagen und dort bereits beim Mitbieten von Interessenten hinterlegt worden waren. Anschließend entkamen die Räuber mit ihrer Beute. Zur Flucht nutzten sie möglicherweise einen schwarzen Mercedes der A-Klasse.
Bei dem Überfall wurde niemand verletzt. Das ermittelnde Raubkommissariat des Landeskriminalamtes sucht nun Zeugen, die zur fraglichen Zeit verdächtige Beobachtungen am Gerichtsgebäude gemacht haben oder Hinweise zum Fluchtauto geben können. Auch die Teilnehmer der Zwangsversteigerung, die noch nicht befragt worden sind, werden gebeten, sich an die Polizei zu wenden.
Die Ermittler beim LKA sind unter der Rufnummer (030) 4664 944 101 zu erreichen. Hinweise nimmt natürlich auch jede andere Polizeidienststelle entgegen. Entgegen erhobener Vorwürfe, die Polizei sei erst nach einer halben Stunde am Tatort eingetroffen, ergaben die Auswertungen bei der Funkbetriebszentrale, dass der erste Notruf um 11 Uhr 28 bei der Polizei eingegangen ist. Um 11 Uhr 31 wurde der erste Funkwagen entsandt, der um 11 Uhr 36 am Tatort eintraf.
01.11.2005, 00:00 Uhr
http://www.meinberlin.de/sixcms/detail.php?id=18010
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Politik
Kein Bargeld mehr: Gesetzesnovelle zur Zwangsversteigerung
Einen zweiten, dreisten Überfall auf eine Zwangsversteigerung in Berlin darf es nicht geben: Durch eine Gesetzesnovelle der Bundesregierung soll künftig Bargeld als Sicherheitsleistung bei Zwangsversteigerungen abgeschafft werden.
Justizsenatorin Karin Schubert (SPD) begrüßte gestern ausdrücklich den Entwurf von Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD). Das entspreche dem Handlungsbedarf, der sich durch den Überfall während der Zwangsversteigerung in Lichterfelde gezeigt habe, so die Senatorin. Maskierte Täter hatten am 1. November 2005 auf einer Auktion in Lichterfelde die 50 Anwesenden mit Waffen in Angst und Schrecken versetzt und mehrere zehntausend Euro erbeutet.
dpa
Artikel erschienen am 22.07.2006
Überfall bei Zwangsversteigerung - Täter mit Beute geflohen
Das Amtsgericht Schöneberg - Foto: dpaBei einem spektakulären Überfall während einer Zwangsversteigerung haben unbekannte Täter heute Mittag Bargeld und Schecks in Höhe von mehreren zehntausend Euro erbeutet. Nach derzeitigen Erkenntnissen betraten mindestens drei maskierte Räuber gegen 11 Uhr 25 den Saal 110 im Gebäude des Amtsgerichts Schöneberg in der Steglitzer Ringstraße.
Dort nahmen zu dieser Zeit ca. fünfzig Personen an der seit 10 Uhr 30 laufenden Versteigerung eines Einfamilienhauses in Zehlendorf teil. Die Täter zwangen die Anwesenden, sich auf den Boden zu legen und nahm anschließend Bargeld und Schecks an sich, die auf einem Tisch der Rechtspflegerin lagen und dort bereits beim Mitbieten von Interessenten hinterlegt worden waren. Anschließend entkamen die Räuber mit ihrer Beute. Zur Flucht nutzten sie möglicherweise einen schwarzen Mercedes der A-Klasse.
Bei dem Überfall wurde niemand verletzt. Das ermittelnde Raubkommissariat des Landeskriminalamtes sucht nun Zeugen, die zur fraglichen Zeit verdächtige Beobachtungen am Gerichtsgebäude gemacht haben oder Hinweise zum Fluchtauto geben können. Auch die Teilnehmer der Zwangsversteigerung, die noch nicht befragt worden sind, werden gebeten, sich an die Polizei zu wenden.
Die Ermittler beim LKA sind unter der Rufnummer (030) 4664 944 101 zu erreichen. Hinweise nimmt natürlich auch jede andere Polizeidienststelle entgegen. Entgegen erhobener Vorwürfe, die Polizei sei erst nach einer halben Stunde am Tatort eingetroffen, ergaben die Auswertungen bei der Funkbetriebszentrale, dass der erste Notruf um 11 Uhr 28 bei der Polizei eingegangen ist. Um 11 Uhr 31 wurde der erste Funkwagen entsandt, der um 11 Uhr 36 am Tatort eintraf.
01.11.2005, 00:00 Uhr
http://www.meinberlin.de/sixcms/detail.php?id=18010
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Politik
Kein Bargeld mehr: Gesetzesnovelle zur Zwangsversteigerung
Einen zweiten, dreisten Überfall auf eine Zwangsversteigerung in Berlin darf es nicht geben: Durch eine Gesetzesnovelle der Bundesregierung soll künftig Bargeld als Sicherheitsleistung bei Zwangsversteigerungen abgeschafft werden.
Justizsenatorin Karin Schubert (SPD) begrüßte gestern ausdrücklich den Entwurf von Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD). Das entspreche dem Handlungsbedarf, der sich durch den Überfall während der Zwangsversteigerung in Lichterfelde gezeigt habe, so die Senatorin. Maskierte Täter hatten am 1. November 2005 auf einer Auktion in Lichterfelde die 50 Anwesenden mit Waffen in Angst und Schrecken versetzt und mehrere zehntausend Euro erbeutet.
dpa
Artikel erschienen am 22.07.2006
übrigens, die Täter wurden m.W nicht gefasst....
Antwort auf Beitrag Nr.: 26.776.523 von Cashlover am 08.01.07 20:35:36Der Staat musste wohl haften und hat deshalb mal wirklich fix seinen trägen Ar... bewegt.
Absurd: Selbst für 500 € muß jetzt eine Scheck her *kotz*
Absurd: Selbst für 500 € muß jetzt eine Scheck her *kotz*
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