checkAd

    Depot in BRD, Wohnsitz in Österreich: was bedeutet das steuerlich? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 08.01.07 21:11:32 von
    neuester Beitrag 09.01.07 08:02:45 von
    Beiträge: 11
    ID: 1.103.987
    Aufrufe heute: 0
    Gesamt: 4.847
    Aktive User: 0


     Durchsuchen

    Begriffe und/oder Benutzer

     

    Top-Postings

     Ja Nein
      Avatar
      schrieb am 08.01.07 21:11:32
      Beitrag Nr. 1 ()
      hallo leute,

      ich habe ein kleines problem in steuerfragen:

      beim wechsel meines wohnsitzes von brd nach austria habe ich mein depot in brd zurückgelassen. was ändert sich jetzt steuerlich?

      ich nehme an: meine einkommensteuer entrichte ich jetzt ans österreichische finanzamt..in der brd brauch ich keine steuern mehr loehnen

      und die KEST für dividende wird in brd automatisch abgezogen (+solidarbeitrag), die muss ich aber in austria auch noch zahlen, kann mir aber den abgezogenen betrag anrechnen lassen (aber anscheinend gibt es da mehrere varianten, zusammen mit der einkommenssteuer oder extra hmmm?)


      vielleicht kann mir das jemand bestätigen?

      darüberhinaus bin ich auf folgende begriffe gestossen: devisenausländer, dba (doppelbesteuerungsabkommen), bedingte steuerpflicht

      steckt da irgendwo noch was wichtiges für mich drinne?

      und zum schluss: ideal, wenn ich hier im forum einen österreicher treffe, der mich über steuer&aktien in austria weiterhelfen kann...z.B. gibt es hier einen freistellungsauftrag (offenbar nicht, wird das irgendwie anders geregelt), spekufrist etc....

      auf zahlreiche antworten freue ich mich

      lg indoo
      Avatar
      schrieb am 08.01.07 21:48:56
      Beitrag Nr. 2 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 26.777.225 von indoo am 08.01.07 21:11:32HMK kennt sich aus.

      Das ist der offizielle w:o Ö-Beauftragte.
      Avatar
      schrieb am 08.01.07 21:50:03
      Beitrag Nr. 3 ()
      Avatar
      schrieb am 08.01.07 22:15:49
      Beitrag Nr. 4 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 26.778.159 von NATALY am 08.01.07 21:50:03danke nat, da war ich schon....
      Avatar
      schrieb am 08.01.07 22:22:20
      Beitrag Nr. 5 ()
      Hi,

      also meines Wissen nach so:

      Steuerpflicht in Österreich und Auslandsdepot: eine Einkommenssteuerklärung muss in jedem Fall abgegeben werden.
      Seit 2005 melden depotführende Banken (Ausnahme denke ich: Österreich, Lichtenstein, Belgien) automatisch ans Wohnsitz-Land Zinserträge.
      Die österr. Finanz weiß somit um dein ausländisches Depot, und könnte unangenehme Fragen stellen. (falls du daran denkst die Einkommensteuererklärung zu "vernachlässigen" ;) )
      KESt musst du in Österreich auch abführen.
      Entweder echte Ausschüttungssumme (=Bruttodiv - deutsche Steuern und sonst. Kosten) im Individual-Verfahren zu deinem Tarif, oder im Pauschalverfahren zu 25% (=Quasi-Endbesteuerung).
      Bei Pauschalverfahren (beinhaltet auch Erbschaftssteuerabgeltung) musst du die Brutto-Dividende angeben,
      kannst aber immer 15% als Aufwände (Auslandskest, Depotgebühr usw.) ungeachtet deiner wirklichen Aufwände anrechnen.
      Ergo 10% KEst fürs Finanzamt. Solltest zu aber mehr als 15% Auslandskest gezahlt (z.b. dei deutschen Titeln 21,1%)
      kannst du sie dir über den Weg der Rückerstattung holen. (Aber nur ab einer Grenze, die eben im Doppelbesteuersabkommen mit dem jeweiligen Land festgesetzt ist). Grenze im DBA AT-DE: 15%.
      Dh. du kannst dir die zuviel bezahlte deutsche KEST 21,1-15=6,1% zurückholen.
      Somit kommst du in Summe auf eine KEST-Last von 25%.
      Besonders interessant sind dadurch Div-Titeln aus Ländern die keine KEst erheben wie zb England, Australien.
      -> Reale Steuerlast: 10%, legal, und abgegoltene Erbschaftssteuer. Perfekt.

      Hoffe Div-Abstauber korrigiert mich, falls ich Blödsinn verzapfe... ;)



      Grüße
      chri999s

      Trading Spotlight

      Anzeige
      Nurexone Biologic
      0,4220EUR +2,93 %
      Die bessere Technologie im Pennystock-Kleid?!mehr zur Aktie »
      Avatar
      schrieb am 08.01.07 22:52:19
      Beitrag Nr. 6 ()
      ad5:

      Spekufrist in Österreich 1 Jahr: darunter werden Erträge voll versteuert, dh. als Einkommen aus Spekulationsgeschäften in deiner Steuererklärung addiert (Höchststeuersatz 50%). Über einem Jahr steuerfrei.

      Nachteilig interessant wird das Thema bei zb. deutsch-ansässigen Fonds die europäisch anlegen. Du hast nun zb. 10 Länder in denen der Fonds Quellensteuer zahlt, anschließend du noch KEst in Österreich auf Ausschüttungen (zb. Dividenden), ausschüttungsgleiche Erträge (zb. Thesaurierungen) und Substanzgewinne.
      Durch Steueroptimierung des KAG liegen die Quellensteuer-Quoten oft unter der Anrechenbarkeitsgrenze des jeweilgen DBA.
      Dadurch kannst du nichts zurückholen, liegst aber in Summe teilweise weit über 25 % KEsamt-Last.

      Frage an Steuer-Profis meinerseits:
      wenn ich bei meiner BAnk in D eine Devisen-Ausländerbestätgigung abgegebe, das ich in Österreich voll stuerpflichtig bin, zahle ich dann noch deutsche KEST, Solz, ZAST ??


      Grüße
      chri999s
      Avatar
      schrieb am 08.01.07 22:55:58
      Beitrag Nr. 7 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 26.778.928 von chri999s am 08.01.07 22:22:20ok, chris thanks

      ich glaub die beiden Vorgangsweisen zur KEST hab ich grundsätzlich verstanden

      beim "Individualverfahren" wird also die ganze nettodividende mit meinen aktiengewinnen/verlusten einfach verrechnet (unter der annahme, dass ich ausser aus aktien keine anderen einkünfte habe)??? stimmt das? hab ich also genuegend verluste, muss ich evtl überhaupt keine steuern zahlen auf meine dividenden?

      pauschalverfahren ist auch einleuchtend: wo geb ich die bruttodiv an? gibts da ein extra formular? mach ich das auch zusammen mit der einkommenssteuer?

      zu australien und england: haben die also auc so ein dba mit 15 % mit österreich unterzeichnet??
      Avatar
      schrieb am 08.01.07 23:03:41
      Beitrag Nr. 8 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 26.779.388 von chri999s am 08.01.07 22:52:19@6

      ok, ich interessier mich nur für stocks and options

      aber meine bank hat mir folgendes geschrieben, keine ahnung ob dir das weiterhilft

      vielen Dank für Ihre Anfrage.

      Falls sich Ihr Hauptwohnsitz in Österreich befindet, senden Sie uns bitte die nachfolgende Erklärung zur Zinsabschlagzahlung ausgefüllt und unterschrieben per Post zurück.

      <<zinsabschlagszahlung.pdf>>
      Als Steuerausländer unterliegen Sie nicht der deutschen Zinsabschlagsteuer und somit werden Ihnen Ihre Zinsen von z.B. Anleihen oder Festgeld ohne Abzug von Zinsabschlagsteuer gutgeschrieben.

      Kapitalertragsteuer (bzw. Quellensteuer) sowie den darauf anfallenden Solidaritätszuschlag bei Dividenden müssen Sie dagegen zahlen. Diese wird von uns automatisch abgeführt.


      :eek:
      Avatar
      schrieb am 08.01.07 23:19:34
      Beitrag Nr. 9 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 26.779.388 von chri999s am 08.01.07 22:52:19hallo,

      in diesem zusammenhang habe ich eine frage,
      in welchem land zahle ich die niedrigsten
      steuern, wenn ich ein fremdwährungskonto in EUR
      anlege will und die auch keine Meldung nach
      deutschland machen..

      bis jetzt kenne Isle of man mit pausachal
      auf zinsen und div. 10% und sónst nix.

      wäre dankbar führ einen auskunft oder hinweis

      gruss:yawn:
      Avatar
      schrieb am 08.01.07 23:19:35
      Beitrag Nr. 10 ()
      hi,

      vorab: mit der Individualbesteuerung habe ich mich aufgrund der fehlenden Erbschaftssteuerabgeltung und meiner "Spekufrei-Strategie" noch nicht ausgiebig beschäftigt.
      Ich glaube aber das Dividenden und Zinsen (=Erträge aus Kapitalgeschäften) nicht mit Verkaufserlösen (=Erträge aus Spekulationsgesch.) gegenverrechnbar ist.

      Sieh mal bei unser Finanz nach, ist alles gut beschrieben:

      https://www.bmf.gv.at/Steuern/Brgerinformation/Sparen/Besteu…

      kein Extra Formular. Du machst es zusammen mit der E-Steueererkl. Formular E1.

      DBA hat nur was mit der Steuerrückerstattung von zuviel bezahlter ausländischer Quellensteuer (KEST) zutun.
      Wenn wie in England und australien keine Quellensteuer einbehalten wird, kannst du natürlich auch keinen rückfordern.
      Trotzdem erlaubt die Pauschalbesteuerung eine 15%ige Aufwandsanrechnung allfälliger ausländ. Quellensteuer bzw. depotkosten.

      grüße
      Avatar
      schrieb am 09.01.07 08:02:45
      Beitrag Nr. 11 ()
      Guten Morgen,

      noch ein Tipp:

      such mal im Österreicher-Forum mit Stichwort "Steuern".
      Da gibts bereits einige ältere interessante Threads zum Thema.

      Grüße


      Beitrag zu dieser Diskussion schreiben


      Zu dieser Diskussion können keine Beiträge mehr verfasst werden, da der letzte Beitrag vor mehr als zwei Jahren verfasst wurde und die Diskussion daraufhin archiviert wurde.
      Bitte wenden Sie sich an feedback@wallstreet-online.de und erfragen Sie die Reaktivierung der Diskussion oder starten Sie
      hier
      eine neue Diskussion.
      Depot in BRD, Wohnsitz in Österreich: was bedeutet das steuerlich?