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    Rente mit 60 - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 11.01.07 15:19:27 von
    neuester Beitrag 15.01.07 00:13:21 von
    Beiträge: 28
    ID: 1.104.613
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      Avatar
      schrieb am 11.01.07 15:19:27
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo,

      eine Bekannte von mir will mit 60 vorzeitig in Rente gehen. Wie muss sie vorgehen bzw. was gilt es zu beachten?
      Avatar
      schrieb am 11.01.07 15:32:45
      Beitrag Nr. 2 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 26.832.676 von Verlumder am 11.01.07 15:19:27mit 60 is nicht mehr...
      nur noch für Menschen älter als Jahregang 1948...
      Avatar
      schrieb am 11.01.07 15:33:47
      Beitrag Nr. 3 ()
      Vielleicht sollte ich noch erwähnen das sie in einem körperlichen Beruf arbeitet und diesen aufgrund von Gesundheitlichen Problemen nicht mehr ausüben kann.
      Avatar
      schrieb am 11.01.07 15:35:48
      Beitrag Nr. 4 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 26.832.676 von Verlumder am 11.01.07 15:19:27das arme Luder.......
      18% Abzüge.....
      :rolleyes::eek:
      Avatar
      schrieb am 11.01.07 15:36:10
      Beitrag Nr. 5 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 26.833.117 von Verlumder am 11.01.07 15:33:47dann volle Erwerbsminderungsrente...

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      Avatar
      schrieb am 11.01.07 16:57:57
      Beitrag Nr. 6 ()
      heißt das sie bekommt volle Erwerbsminderungsrente und ab 65 die volle normale Rente? Und wie muss sie da vorgehen?
      Avatar
      schrieb am 11.01.07 17:08:31
      Beitrag Nr. 7 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 26.835.787 von Verlumder am 11.01.07 16:57:57Alle gewünschten Infos gibt es hier:

      http://www.deutsche-rentenversicherung.de/
      Avatar
      schrieb am 12.01.07 10:27:59
      Beitrag Nr. 8 ()
      Bin zwar kein Experte aber deine Bekannte kann sich doch von ihrem Arbeitgeber kündigen lassen. So bekommt sie noch ein Jahr Arbeitslosengeld und ihre Rentenbeträge werden weiterbezahlt. Wie es dann später mit ALG2 aussieht kann ich dir auch nicht sagen.
      Wollte dir nur mal nen Denkanstoss geben. :-)

      Neuling001
      Avatar
      schrieb am 12.01.07 11:04:34
      Beitrag Nr. 9 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 26.853.864 von Neuling001 am 12.01.07 10:27:59:cry::cry::cry:
      Avatar
      schrieb am 12.01.07 13:08:43
      Beitrag Nr. 10 ()
      @ Sugar 2000

      was sollen deine Gesichter bedeuten?

      Wie ist die Aussage von Neuling001 zu bewerten? Was passiert bei seiner Aussage später wenn man ALG2 bezieht?
      Avatar
      schrieb am 12.01.07 14:06:43
      Beitrag Nr. 11 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 26.853.864 von Neuling001 am 12.01.07 10:27:59erstmal Fragen:
      wie alt ist deine Bekannte?
      Wie viel Vermögen besitzt sie?

      Die Aussage von Neuling ist "krank" :mad:
      Avatar
      schrieb am 12.01.07 14:18:19
      Beitrag Nr. 12 ()
      Rentenarten Geltendes Recht Zukünftiges Recht
      1. Regelaltersrente 65 + 2 = 67
      2. Altersrente für besonders langjährige Versicherte mit 45 Pflichtbeitragsjahren abschlagsfrei = 65
      3. Altersrente für langjährig Versicherte mit 35 Versicherungsjahren mit Abschlag: = 63*
      abschlagsfrei: 65 + 2 = 67
      4. Altersrente für schwerbehinderte Menschen mit 35 Versicherungsjahren frühestmöglich: 60 + 2 = 62
      abschlagsfrei: 63 + 2 = 65
      5. Altersrente für langjährig unter Tage beschäftigte Bergleute 60 + 2 = 62
      Knappschaftsausgleichsleistung 55 = 55
      6. Altersrente für Frauen (für Versicherte der Jahrgänge bis 1951) mit Abschlag: 60 = 60*
      abschlagsfrei: 65 = 65*
      7. Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeit
      (für Versicherte der Jahrgänge bis 1951)
      mit Abschlag: 63 = 63*
      abschlagsfrei: 65 = 65*
      8. Regelaltersrente in der Alterssicherung für Landwirte mit Abschlag: 65
      abschlagsfrei: 65 + 2 = 67
      9. Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit mit Abschlag: 60 + 2 = 62
      abschlagsfrei: 63 + 2 = 65
      bis 2023: Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit mit 35 Pflichtbeitragsjahren ab 2024: Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit mit 40 Pflichtbeitragsjahren. abschlagsfrei: 63*
      10. Rente für Bergleute wegen bergbaulicher Berufunfähigkeit mit Abschlag: 62 + 2 = 64
      abschlagsfrei: 63 + 2 = 65
      11. Große Witwen- und Witwerrente 45 + 2 = 47
      Avatar
      schrieb am 12.01.07 16:50:14
      Beitrag Nr. 13 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 26.858.971 von Sugar2000 am 12.01.07 14:06:43Sie wird in einem halben Jahr 60. Was ihr Vermögen angeht weiss ich nicht genau. In wie fern steht das zur Debatte?
      Avatar
      schrieb am 12.01.07 16:58:31
      Beitrag Nr. 14 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 26.863.762 von Verlumder am 12.01.07 16:50:14Oh man! Da macht sich ja jemand so richtig Gedanken...
      Habe dafür kein Verständnis.... sich ein halbes Jahr vorher zu informieren...
      sie hätte schon vor mehreren Jahren ATZ vereinbaren können und hätte mit 60 gehen können! Heute keine Chance mehr... RENTE mit 63...
      Avatar
      schrieb am 12.01.07 18:17:46
      Beitrag Nr. 15 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 26.864.028 von Sugar2000 am 12.01.07 16:58:31Es ist sehr zu begrüssen dass sich der Threaderöffner Gedanken über die Rente macht.
      Ab 50 Jahren oder bei Eintritt gesundheitlicher Aspekte, welche mit einer Erwerbsminderung einhergehen, sollte jeder das generell machen.
      Jedes Nichtwissen darum wird vom Versicherungsträger gnadenlos zum finanziellen Nachteil des Versicherten ausgenutzt.
      Es ist nämlich kein Geld in den Kassen - die sind ja bekanntlich
      schwer geplündert worden. So ist es nur verständlich, dass Rentenanträge, besonders wenn es um der Erhalt einer Erwerbsminderungstente vor Erreichen des eigentlichen Rentenalters geht, abgeschmettert werden und wirklich Kranke geradzu genötigt
      werden auf ihre ihnen zurecht zustehende Rente zu verzichten und stattdessen mit Hartz4 vorlieb zu nehmen.
      Avatar
      schrieb am 12.01.07 19:10:28
      Beitrag Nr. 16 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 26.833.117 von Verlumder am 11.01.07 15:33:47Wenn deine Bekannte aus gesundheitlichen Gründen ihre Arbeit nicht mehr ausführen kann, dann sofort Antrag auf Erhalt der Vollen Erwerbsminderungsrente stellen.
      Dazu genügt ein Schreiben an ihre zuständige Rentenversicherungsanstalt bzw. sie holt sich den Antrag auf der
      zuständigen Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung ab.
      Hat sie auch schon den sog. GdB beantragt?
      Der ist zwar für den Erhalt einer EM - Rente nicht unbedingt massgeblich, sollte aber um nicht auf geltende Rechte zu verzichten
      auch sofort beim zuständigen Versorgungsamt beantragt werden.
      Auch ist er wichtig um einer Entlassung beim Arbeitgeber vorzugreifen.
      Hast du einen GdB von mind. 25% kannst du beim Arbeitsamt einen
      sog. Gleichstellungsantrag zum Schwerbehinderten stellen.
      Diese Massnahme ist besondes wichtig um z.B. bei einer Entlassung
      durch den Arbeitgeber mehr Rechte zu haben. Er sichert auch z.B.
      eine höhere Abfindung bei Firmenkonkurs.
      Avatar
      schrieb am 12.01.07 19:11:19
      Beitrag Nr. 17 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 26.866.497 von EllenW am 12.01.07 18:17:46ähm, sorry! Ich glaube, du hast mein ironisch gemeintes Posting falsch verstanden... Ich finde es schon sehr sehr knapp, wenn man sich ERST EIN HALBES JAHR vor gewolltem Renteneintritt Gedanken macht!!!
      Ich bin 24 und mache mir schon genug Gedanken :laugh:
      Also, wenn man mit 60 in Rente gehen will, mache ich mich aber spätestens mit 53-54 Jahren Gedanken, wie meine Zukunft aussieht...
      und da hätte die Bekannte mehrere Möglichkeiten gehabt, die jetzt jedoch nicht mehr Möglich sind...
      Da man zudem die finanziellen Aspekte der Dame nicht kennt, kann man auch keine Ratschläge machen... wenn knappe 10% der Rente wegen vorzeitigem Renteneintritt verloren gehen, siehts auch nicht besser aus, wenn man nicht vorgesorgt hat...
      Avatar
      schrieb am 12.01.07 19:31:50
      Beitrag Nr. 18 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 26.867.899 von Sugar2000 am 12.01.07 19:11:19Ja sicher, mit 24 kannst du dir auch noch keine grossen Gedanken über Rente machen - das ist heutzutage eine Art Roulettespiel für die junge
      Generation . :rolleyes:
      Kommt halt darauf an, wie du deine zukünfigen beruflichen Chancen
      in Sachen Geldverdienen siehst. Die jungen Leute werden ja in sog.
      Zusatzrentenversicherungen geradezu getrieben.
      Man muss halt auch bissl rechnen und vor allem die Geldentwertung
      (falls diese überhaupt zu berechnen ist) einbeziehen.
      Wenn du nämlich für dein zusätzlich zur Rente angelegtes Geld in 40
      Jahren nur noch ein tägliches Frühstück bekommst, dann wirst du den
      Sinn der Worte: Versicherung ist ein Geschäft mit der Angst der Menschen wohl verstehen. :D
      Avatar
      schrieb am 12.01.07 21:58:41
      Beitrag Nr. 19 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 26.867.899 von Sugar2000 am 12.01.07 19:11:19Wer auf das Treiben der Zusatzrentenversicherungen hereinfällt, kann nicht ganz bei Trost sein. Haue alles auf den Kopp, dann kann dich kein Funktionär oder sonst. Verantwortungsträger mehr hereinlegen/abkassieren.
      Avatar
      schrieb am 13.01.07 18:08:56
      Beitrag Nr. 20 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 26.871.824 von YAchse am 12.01.07 21:58:41das ist schon richtig, was ihr schreibt...
      Also von der gesetzlichen werden wir nicht mehr viel erwarten können...
      privat ist auch nicht gerade lukrativ (zu mindest alles was nicht rein auf Aktien bzw. Fonds basiert)
      Aber betrieblich kann man schon eine Menge machen... Klar muss man die Inflation berücksichtigen, aber wenn man per Direktzusage eine 6%-ige Verzinsung durch das Unternehmen erhält und den Lohn auch noch aktuell per Entgeltumwandlung nach §3 Nr. 63 EStG steuer- und sozialabgabenfrei investieren kann... why not?
      Wo gibt es 6% garantierte Verzinsung, sofortige Unverfallbarkeit, gekoppelt mit Hinterbliebenenschutz und Berufsunfähigkeitsschutz??? und das aus dem Brutto???
      OK, vielleicht habe ich auch einfach nur Glück, dass mein Arbeitgeber solche Konditionen anbietet, aber auch andere haben die Möglichkeit ihren Lohn per Direktversicherung brutto zu investieren...
      Viele Grüße
      Sugar
      Avatar
      schrieb am 13.01.07 19:40:04
      Beitrag Nr. 21 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 26.890.222 von Sugar2000 am 13.01.07 18:08:56Wie sind deine Einzahlungen im Falle eines Firmenkonkurses abgesichert? Nehme doch an, dass hier ein Pensionssicherungsverein
      da ist ?
      Avatar
      schrieb am 14.01.07 12:51:26
      Beitrag Nr. 22 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 26.867.899 von Sugar2000 am 12.01.07 19:11:19@ Sugar2000

      Du hast Recht die Zeitspanne von 0,5 Jahren ist sehr knapp! Jedoch denke ich das du da gar nicht mitreden kannst!!! Es gibt nämlich auch Menschen, die nicht so wie du alles in die Wiege gelegt bekommen und dann auch noch in den Genuss kommen einen guten Arbeitgeber mit super Sozialleistungen etc. zu finden. Des weiteren kannst du aufgrund deines Alters gar nicht gross mitreden. Mit 24 ist das Leben für dich noch easy - ich wünsche dir nicht das sich das auch für dich ändert! P.S.: Private Altersvorsorge ist erst in den letzten Jahren aufgekommen und älterre Menschen, die sich nicht so mit dem Thema beschäftigen, glauben nur zu gerne an Blüm`s Worte. (Hoffe du weißt noch wer Blüm war und was er sagte). Also nix für Ungut aber dein Geschwätz war total fehl am Platz!!!
      Avatar
      schrieb am 14.01.07 17:09:22
      Beitrag Nr. 23 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 26.907.300 von Verlumder am 14.01.07 12:51:26Es gibt nämlich auch Menschen, die nicht so wie du alles in die Wiege gelegt bekommen und dann auch noch in den Genuss kommen einen guten Arbeitgeber mit super Sozialleistungen etc. zu finden. Des weiteren kannst du aufgrund deines Alters gar nicht gross mitreden
      okay, dann sage ich nichts mehr dazu...
      aber, dass ich keine Ahnung habe und nicht mitreden kann, kannst du nicht sagen...
      zudem hat JEDER ARBEITNEHMER in Deutschland die Möglichkeit betrieblich vorzusorgen!!!
      und ich bin weiterhin der Meinung, dass 6 Monate vor Renteneintritt sich zu informieren ein wenig knapp ist...
      Also das Recht zur Entgeltumwandlung gibts seit 01.01.2002 und es ist seit mindestens 10 Jahren bekannt, dass wir große Probleme in den sozialen Sicherungssystemen haben.
      Klar, kann ich mich an Blüms Worte erinnern. Denke du meinst "Die Rente ist sicher!" Jedoch stammt folgender Spruch ebenfalls von Blüm: "Wer im Sommer das Gras frisst, hat im Winter kein Heu!" (habe übrigens darüber meine Diplomarbeit geschrieben).

      Zudem kann ich ebenfalls Brecht zitieren:

      „Die da alt sind, hör ich, haben nichts zu hoffen,
      Denn nur die Zeit schafft’s und an der Zeit gebricht’s.
      Doch uns Jungen, hör ich, steht das Tor weit offen –
      Freilich, hör ich, steht es offen nur ins Nichts.
      ...
      Der einz’ge Ausweg wär aus diesem Ungemach:
      Sie selber dächten auf der Stelle nach
      Auf welche Weis dem guten Menschen man
      Zu einem guten Ende helfen kann."

      Der gute Mensch von Sezuan

      Ich will jetzt hier nicht weiter in die deutsche Literatur eingehen.

      Wünsche dir alles Gute
      Avatar
      schrieb am 14.01.07 17:10:29
      Beitrag Nr. 24 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 26.893.896 von EllenW am 13.01.07 19:40:04ja, es muss alles über den PSV abgesichert sein!
      Avatar
      schrieb am 14.01.07 18:37:25
      Beitrag Nr. 25 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 26.907.300 von Verlumder am 14.01.07 12:51:26@Verlumder
      Ich muss Sugar2000 beipflichten. Seit mindestens 20 Jahren ist das Thema bekannt, seit 10 Jahren sozusagen in der Heavy-Rotation und so hätte auch unsere 59,5-jährige eine Menge tun können (müssen).

      Wer alles naiv abwartet und nichts tut, muss sich nicht wundern, wenn es später Probleme gibt. Die Frage "Wer bezahlt später meine Rente" ist nicht die wichtigste im Leben, aber sie sollte sich jeder frühzeitig stellen und eine Antwort finden. Sonst darf man später auch nicht meckern.

      Die Diskussionshinweis Redeverbot, weil "mit 24 ist alles easy", ist wirklich peinlich. Das ist doch nicht Dein ernst?
      Avatar
      schrieb am 14.01.07 21:48:57
      Beitrag Nr. 26 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 26.914.129 von Sugar2000 am 14.01.07 17:10:29Gratuliere zu deinem Diplömchen :D

      Mein Sohnemann hat das auch schon mit 24 gemacht und wenn du
      mal 85 so wie mein Herr Papa bist und über 2000 EUR Rente als ehemaliger Angestellter bekommst
      dann hast du es weit gebracht. ;)
      Avatar
      schrieb am 15.01.07 00:02:47
      Beitrag Nr. 27 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 26.920.102 von EllenW am 14.01.07 21:48:57merci,
      aber is schon ne Weile her :D
      War einer der glücklichen, der sein Diplom mit 22 in der Tasche hatte ;)
      Allerdings "nur" FH, da ich parallel ne Ausbildung gemacht habe und die Uni dadurch nur Abends und am WE besuchen konnte :lick:

      Aber haben ja auch viele Wallstreet-Online User gemacht!

      Wünsche einen guten Start in die Woche!
      Sugar
      Avatar
      schrieb am 15.01.07 00:13:21
      Beitrag Nr. 28 ()
      Ob FH oder Uni ist doch nicht so wichtig.

      Die Schule ist nur die Saat - der Beruf ist die Ernte

      Dir auch ne angenehme Woche.


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