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    Evotec 566480, wohin geht die Reise??? (Seite 7786)

    eröffnet am 12.01.07 11:23:52 von
    neuester Beitrag 28.03.24 18:13:48 von
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      Avatar
      schrieb am 29.05.08 10:40:34
      Beitrag Nr. 3.614 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.190.908 von zenman am 28.05.08 21:10:51da bleibt euch die spucke weg, ne ? ;)

      nix war mit arbitrage und tralala :O

      13 160 1,26 1,27 27 793
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      28 996 1,23 1,30 41 145
      700 1,22 1,31 5 000

      betet lieber
      dass der € hält ;)
      Avatar
      schrieb am 29.05.08 09:14:43
      Beitrag Nr. 3.613 ()
      zeni

      wo bleibt das Orderbuch ...verschlafen ....was ist das für eine Einstellung..... so geht das nicht :mad:
      Avatar
      schrieb am 28.05.08 21:10:51
      Beitrag Nr. 3.612 ()
      die obere begrenzung des yearly-downtrendkanals
      verläuft per heute bei rd. 1,58 €

      die untere begrenzung bei knapp unter 0,75 €

      die spanne zwischen den begrenzungen liegt senkrecht bei 80 cent

      die kerzen waren innerhalb diesen jahres 3 mal an der oberen begrenzung

      nach jedem test der oberen begrenzung
      wurde IMMER erst die untere begrenzung getestet
      BEVOR die obere begrenzung erneut angestestet wurde

      den letzten test der oberen begrenzung hatten wir vor ein paar wochen
      im bereich 1,80 bis 1,75
      als rd. 8 tageskerzen an der obernen begrenzung jeweils täglich tiefer verlaufen sind

      im ANSCHLUSS kam der einbruch
      den IHR im zusammenhang mit der bekanntgabe des RENO-mergers wahrgenommen habt
      und den IHR damit in zusammenhang bringt

      ich dagegen sehe ein abprallen an der oberen begrenzung, mit ziel in den nächsten wochen/monaten untere begrenzung



      gerne darf leiness mal SEINEN chart reinstellen, wo er boden bei 1,20 sieht ;)
      Avatar
      schrieb am 28.05.08 21:07:35
      Beitrag Nr. 3.611 ()
      gibt´s schon meinungen dazu? :cool:

      DGAP-WpÜG: Befreiung; DE0005664809
      28.05.2008 - 19:14

      Zielgesellschaft: Evotec AG (ISIN DE0005664809) / Bieter: JPMorgan Chase Bank N.A.

      WpÜG-Meldung übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG. Für den Inhalt der Meldung ist der Bieter verantwortlich.
      ------------------------------------------------------------------------------

      Mitteilung über die Befreiung von den Verpflichtungen des § 35 WpÜG nach
      § 37 Abs. 1, Alt. 2 WpÜG

      Mit Bescheid vom 21. Mai 2008 hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) die JPMorgan Chase Bank, N.A., 4 New York Plaza, New York, New York 10004, USA (Antragstellerin) aufgrund eines entsprechenden Antrags vom 29. April 2008 im Hinblick auf die Erlangung der Kontrolle gemäß §§ 35 Abs. 1 Satz 1, 29 Abs. 2 WpÜG am 6. Mai 2008 über die Evotec AG (Zielgesellschaft), Schnackenburgallee 114, 22525 Hamburg, Deutschland (WKN 566480/ISIN DE0005664809) nach § 37 Abs. 1 2. Alt. WpÜG von den Pflichten befreit, die Kontrollerlangung nach § 35 Abs. 1 Satz 1 WpÜG zu veröffentlichen und nach § 35 Abs. 2 Satz WpÜG der BaFin eine Angebotsunterlage zu übermitteln und ein Pflichtangebot zu veröffentlichen.

      Die Zielgesellschaft hat die Renovis Inc., USA (Renovis) im Wege eines Aktientauschs übernommen. Im Zuge dieser Übernahme wurde am 6. Mai 2008 eine Erhöhung des Grundkapitals der Zielgesellschaft von EUR 73.699.128,00 um EUR 34.970.268,00 auf EUR 108.669.396,00 durch Ausgabe von 34.970.268 neuen Aktien der Zielgesellschaft beschlossen und in das Handelsregister eingetragen. Die Antragstellerin hat durch Zeichnung und Übernahme der 34.970.268 Aktien einen Stimmrechtsanteil von 32,18 % und damit Kontrolle über die Zielgesellschaft erlangt. Die Antragstellerin hat die Aktien im Interesse der ehemaligen Aktionäre der Renovis gezeichnet, die als Gegenleistung für ihre Aktien an der Renovis sog. American Depositary Receipts (ADR) der Zielgesellschaft erhalten. Diese ADR werden von der Antragstellerin als sog. Depositary auf Grundlage der von ihr gezeichneten Aktien im Rahmen eines ADR-Programms ausgegeben. Die gezeichneten Aktien werden von der Antragstellerin dauerhaft zugunsten der jeweiligen ADR-Inhaber verwahrt. Die Ausgabe der ADR und die Verwahrung der Aktien werden durch ein zwischen der Antragstellerin und der Zielgesellschaft geschlossenes Deposit Agreement geregelt.

      Die BaFin hält die Befreiung nach § 37 Abs. 1 Alt. 2 WpÜG unter Berücksichtigung der Interessen der Antragstellerin und der übrigen Inhaber der Aktien der Zielgesellschaft hinsichtlich der mit der Erlangung der Kontrolle beabsichtigten Zielsetzung für geboten, da die Antragstellerin ihre Tätigkeit als Transaktions- und Abwicklungsbank im Rahmen des ADR-Programms und in dem durch das Deposit Agreement vorgegebenen rechtlichen Rahmen ausüben wolle. Durch die Regelungen des Deposit Agreement sei die Antragstellerin in der Ausübung der Rechte aus den Aktien so weit beschränkt, dass eine Ausübung der Kontrolle i.S.d. § 29 Abs. 2 WpÜG nicht zu er-warten sei. Insbesondere werde die Antragstellerin durch das Deposit Agreement nicht nur verpflichtet, ausgezahlte Dividenden und andere Ausschüttungen an die ADR-Inhaber weiterzureichen, sondern insbesondere auch das Stimmrecht der für die ADR-Inhaber gehaltenen Aktien ausschließlich entsprechend deren Weisungen aus-zuüben.

      Durch die rechtliche Konstruktion der Übernahme der Renovis im Wege eines Aktientauschs mit Hilfe der ADR soll die grenzüberschreitende Unternehmensakquisition erleichtert und die Handelbarkeit von an einer -
      aus US-Sicht - ausländischen Börse notierten Aktien in den USA ermöglicht werden. Das beabsichtigte Auseinanderfallen von rechtlichem Eigentum an den Aktien bei der Antragstellerin einerseits und dem bei den ADR-Inhabern liegenden wirtschaftlichen Eigentum andererseits habe seine Ursache darin, dass aufgrund von rechtlichen Unterschieden zwischen dem US-amerikanischen und dem deutschen Gesellschaftsrecht eine echte Aktionärsstellung von US-Anlegern an einer in Deutschland börsennotierten Gesellschaft nicht möglich sei. Daher solle durch die Ausgabe von ADR für die zugrundeliegenden, von der Antragstellerin gehaltenen Aktien der Zielgesellschaft und die durch das Deposit Agreement getroffenen Regelungen für die ADR-Inhaber eine Position geschaffen werden, die dem rechtlichen Eigentum an Aktien möglichst nahe komme. Hierfür trage insbesondere die Einräumung eines Weisungsrechts hinsichtlich der mit den Aktien verbundenen Stimmrechte Sorge, mittels dessen die ADR-Inhaber die Unternehmenspolitik unter Ausschluss der Antragstellerin bestimmen können. Die Funktion der Antragstellerin werde nach dem Depositary Agreement auf die Durchführung der Kapitalerhöhung im Zuge des Erwerbes der Renovis durch die Zielgesellschaft und die Tätigkeit als Depositary für die ADR-Inhaber beschränkt. Eine Beeinflussung der Unternehmensführung der Zielgesellschaft seitens der Antragstellerin werde durch das Deposit Agreement ausgeschlossen.

      Die relative Bewertung der Interessen der Antragstellerin und der übrigen Aktionäre der Zielgesellschaft weiche in einem solchen Maße vom Normalfall der Erlangung der Kontrolle ab, dass die Befreiung angezeigt sei. Das Interesse der Antragstellerin be-schränke sich auf das für die Durchführung der Transaktion Erforderliche. Auch das mutmaßliche Interesse der Aktionäre der Zielgesellschaft dürfte darauf gerichtet sein, dass ein Kreditinstitut sich der Aufgabe der Durchführung der Kapitalerhöhung und des Depositary annimmt.

      Um einen Missbrauch der Befreiung auszuschließen, hat die BaFin die Befreiung unter der auflösenden Bedingung erteilt, dass die Antragstellerin die Stimmrechte der den American Depositary Receipts zugrundeliegenden Aktien der Zielgesellschaft gemäß bestimmter Vorschriften des Deposit Agreements nicht im eigenen Ermessen, sondern nur auf Weisung der ADR-Inhaber ausübt. Zudem hat die BaFin die Auflage erteilt, dass die Antragstellerin den Eintritt der auflösenden Bedingungen der BaFin unverzüglich mitzuteilen habe.

      Durch die auflösende Bedingung werde sichergestellt, dass die Befreiung nur solange gelte, wie die mit der Kontrollerlangung einhergehende Zielsetzung und Grundlage der Befreiung fortbestehe. Die mit der Auflage bezweckte Mitteilung der Antragstel-lerin über den Eintritt der auflösenden Bedingung solle sicherstellen, dass die BaFin bei Wegfall des Befreiungsgrundes die erforderlichen Maßnahmen treffen könne.

      Ende der WpÜG-Meldung (c)DGAP 28.05.2008
      ---------------------------------------------------------------------------
      Notiert: Zielgesellschaft: Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard);Freiverkehr in Berlin, Hamburg, Hannover, Düsseldorf, München und Stuttgart

      Quelle: dpa-AFX
      Avatar
      schrieb am 28.05.08 20:40:19
      Beitrag Nr. 3.610 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.190.139 von janik_ am 28.05.08 19:31:52dich darf man echt nicht für voll nehmen.

      Tut doch sowieso niemand. :rolleyes:

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      Avatar
      schrieb am 28.05.08 19:51:02
      Beitrag Nr. 3.609 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.190.180 von zenman am 28.05.08 19:37:40du schreibst:

      is evtl nur noch 90 mio € CASH


      Evotec berichtet Geschäftszahlen für das erste Quartal 2008

      # Auf Pro-forma-Basis einschließlich Renovis belief sich der Bestand an liquiden Mitteln und 'auction rated securities' zum 31. März 2008 auf 119,0 Millionen Euro.
      # Liquidität ist voraussichtlich bis 2010 gesichert.


      wieviel ist evo wert????
      Avatar
      schrieb am 28.05.08 19:37:40
      Beitrag Nr. 3.608 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.190.139 von janik_ am 28.05.08 19:31:52au weia, janik :(

      DAS is enttäuschend :cry:

      du musst GENAU lesen

      ich habe von cash-burn gesprochen

      NICHT vom ergebnis

      da ist ein unterschied, weisst du ? ;)
      Avatar
      schrieb am 28.05.08 19:31:52
      Beitrag Nr. 3.607 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.188.973 von zenman am 28.05.08 17:16:35@ zenman
      was in den letzten tagen zu sehen war

      das BID ist mit fakes gepflastert

      langsam bringst du mich auch gegen dich auf.
      wir haben keine ahnung aber du weist das im BID fakes drin sind.
      du verlangst von uns beweise für unsere aussagen. wo sind deine dafür?

      red nicht so einen mist. wenn du es selber nicht weißt.


      ich habe vieleicht probleme mit der rechtschreibung. aber immer noch besser als nicht lesen zu können.
      du sagst das sie 21 mio€. im Q1 verbrannd haben.

      Evotec berichtet Geschäftszahlen für das erste Quartal 2008
      Der Nettoverlust betrug 13,8 Mio. Euro nach 9,0 Mio. Euro im Vorjahr.

      wenn du was zu sagen hast dann bitte so wie es ist.
      soeinen wie dich darf man echt nicht für voll nehmen.
      Avatar
      schrieb am 28.05.08 18:54:37
      Beitrag Nr. 3.606 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.189.829 von zenman am 28.05.08 18:51:15Aber, jeder, der denkt das Evotec jetzt bald ihr erstes produkt verpartnert für die p3, sollte kaufen. Denn dann gibts evo nicht mehr unter 2€. Und ich gehe davon aus, dass es klappt.
      Avatar
      schrieb am 28.05.08 18:51:15
      Beitrag Nr. 3.605 ()
      ey jungs
      ich les hier immer cash 119 mio €

      man jungs
      DAS war GESTERN

      EVO hat im 1. quartal 21 mio € verbrannt
      RENO hat auch nen cashburm von rd 7 mio €
      so
      und son nasdaq-listing kostet auch en paar milliönchen
      d.h.
      akt. sinds am ende grad nur noch 100 mio € cash
      und in 4 wochen
      (das is schneller wie ihr gucken könnt)

      is evtl nur noch 90 mio € CASH :cry:

      (Anmerk: bei linearer fortführung cash-burn)
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