ausländische dividenden und versteuerung - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 12.01.07 11:32:52 von
neuester Beitrag 12.01.07 13:39:22 von
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hallo leute,
habe noch eine frage, zu der ich weder hier im bord noch im web eine zufriedenstellende antwort gefunden habe, vielleichts hilfts ja auch mehreren.
als relativ kleiner fisch im aktiengeschäft habe ich bisher nie zu versteuernde einkommen aus privaten veräusserungsgeschäften gemacht (da ich spekufrist immer beachtet habe und verluste schnell realisiert habe), und habe auch sonst keine einkünfte, habe also noch nie eine steuererklärung abgegeben
meine dividenden waren nie groesser als der freibetrag, bzw. müssen die inländischen dividenden eeh nicht nachträglich versteuert werden, wird ja gleich von der depotführenden bank abgeführt
was ich aber nie beachtet habe sind die AUSLÄNDISCHEN DIVIDENDEN, die ja zwar im herkunftsland besteuert werden, aber ja von mir selbst in brd trotzdem eigentlich versteuert werden müssten (grundsätzliches prozedere mit rückerstattung, anrechenbarkeit und dba ist mir klar)
meine fragen:
1. kann ich auch diese ausländischen dividenden auf meinen freibetrag anrechnen lassen, und wenn ja, muss ich dann trotzdem eine steuererklärung abgeben?
2. es handelt sich in der summe um KLEINSTBETRÄGE pro kalenderjahr zwischen 50 und 300 euro: gibt es hier auch vielleicht eine freigrenze wie bei den privaten veräusserungsgeschäften (wo es ja um die 500 euro sind), unter der ich sowieso nichts unternehmen muss...
3. falls es so eine freigrenze nicht gibt: muss ich dann wirklich wegen diesen 100 oder 200 euro die steuererklärung machen, obwohl ich ja sowieso bei keinen sonstigen einkünften (auch kein lohn) keine steuern zahlen muss????? und wenn nicht: interessierts überhaupt wen von der finanz, wenn ichs nicht tu? kann mir also strafe drohen?
habe noch eine frage, zu der ich weder hier im bord noch im web eine zufriedenstellende antwort gefunden habe, vielleichts hilfts ja auch mehreren.
als relativ kleiner fisch im aktiengeschäft habe ich bisher nie zu versteuernde einkommen aus privaten veräusserungsgeschäften gemacht (da ich spekufrist immer beachtet habe und verluste schnell realisiert habe), und habe auch sonst keine einkünfte, habe also noch nie eine steuererklärung abgegeben
meine dividenden waren nie groesser als der freibetrag, bzw. müssen die inländischen dividenden eeh nicht nachträglich versteuert werden, wird ja gleich von der depotführenden bank abgeführt
was ich aber nie beachtet habe sind die AUSLÄNDISCHEN DIVIDENDEN, die ja zwar im herkunftsland besteuert werden, aber ja von mir selbst in brd trotzdem eigentlich versteuert werden müssten (grundsätzliches prozedere mit rückerstattung, anrechenbarkeit und dba ist mir klar)
meine fragen:
1. kann ich auch diese ausländischen dividenden auf meinen freibetrag anrechnen lassen, und wenn ja, muss ich dann trotzdem eine steuererklärung abgeben?
2. es handelt sich in der summe um KLEINSTBETRÄGE pro kalenderjahr zwischen 50 und 300 euro: gibt es hier auch vielleicht eine freigrenze wie bei den privaten veräusserungsgeschäften (wo es ja um die 500 euro sind), unter der ich sowieso nichts unternehmen muss...
3. falls es so eine freigrenze nicht gibt: muss ich dann wirklich wegen diesen 100 oder 200 euro die steuererklärung machen, obwohl ich ja sowieso bei keinen sonstigen einkünften (auch kein lohn) keine steuern zahlen muss????? und wenn nicht: interessierts überhaupt wen von der finanz, wenn ichs nicht tu? kann mir also strafe drohen?
Ist eigentlich gar nicht schwierig:
Ausländische Dividenden unterliegen keinem deutschen Voraussteuerabzug. Das jeweilige Land behält evtl. Quellensteuer ein.
Der Sparerfreibetrag nicht betroffen.
Ausländische Dividenden unterliegen generell dem Halbeinkünfteverfahren.
D.h. die Hälfte der Dividende (Aber aufpassen: BRUTTODIVIDENDE VOR ABZUG DER AUSLÄNDISCHEN QUELLENSTEUER) ist materiell steuerpflichtig. Der materiell steuerpflichtige Teil der Dividende "läuft" über den Sparerfreibetrag deiner Steuererklärung. Hast du also genügend Freibetrag übrig musst du auch keine Erklärung abgeben. ABer mit Freibetrag eben nicht nur deine normalen Zinsen rechnen, sondern die hälfte der ausländischen Bruttodividende auch noch abziehen. Wenn er dann immer noch reicht ist es gut.
Noch dazu gibt ja auch noch den sog. Grundfreibetrag von 7664,- EUR. D.h. ich würde mal an deiner Stelle eine NV Bescheinigung beantragen. Evtl. bekommst du ja eine.
Ausländische Dividenden unterliegen keinem deutschen Voraussteuerabzug. Das jeweilige Land behält evtl. Quellensteuer ein.
Der Sparerfreibetrag nicht betroffen.
Ausländische Dividenden unterliegen generell dem Halbeinkünfteverfahren.
D.h. die Hälfte der Dividende (Aber aufpassen: BRUTTODIVIDENDE VOR ABZUG DER AUSLÄNDISCHEN QUELLENSTEUER) ist materiell steuerpflichtig. Der materiell steuerpflichtige Teil der Dividende "läuft" über den Sparerfreibetrag deiner Steuererklärung. Hast du also genügend Freibetrag übrig musst du auch keine Erklärung abgeben. ABer mit Freibetrag eben nicht nur deine normalen Zinsen rechnen, sondern die hälfte der ausländischen Bruttodividende auch noch abziehen. Wenn er dann immer noch reicht ist es gut.
Noch dazu gibt ja auch noch den sog. Grundfreibetrag von 7664,- EUR. D.h. ich würde mal an deiner Stelle eine NV Bescheinigung beantragen. Evtl. bekommst du ja eine.
Antwort auf Beitrag Nr.: 26.857.150 von Long-John am 12.01.07 12:40:17@ Long-John: ja vielen dank erstmal für die superschnelle antwort
das wichtigste für mich daraus: Wenn er dann immer noch reicht ist es gut.
also wenn mein sparerfreitag durch verrechnung mit zinsen, inländischen dividenden-Kest auf halbe inländische dividenden (alles bereits von bank abgezogen) und eben inländischer dividenden-Kest (ca 21,x%) auf halbe ausländische brutto-div (noch nicht von bank abgezogen) noch nicht ausgeschöpft ist, BRAUCH ICH KEINEN STEUERERKLÄRUNG ABGEBEN...
was die NV-bescheinigung angeht: danke für den hinweis, noch ein neuer denkanstoss, will aber keine geister mehr aufwecken, da ich gerade nach ösiland abwandere...
ein leises servus...indoo
das wichtigste für mich daraus: Wenn er dann immer noch reicht ist es gut.
also wenn mein sparerfreitag durch verrechnung mit zinsen, inländischen dividenden-Kest auf halbe inländische dividenden (alles bereits von bank abgezogen) und eben inländischer dividenden-Kest (ca 21,x%) auf halbe ausländische brutto-div (noch nicht von bank abgezogen) noch nicht ausgeschöpft ist, BRAUCH ICH KEINEN STEUERERKLÄRUNG ABGEBEN...
was die NV-bescheinigung angeht: danke für den hinweis, noch ein neuer denkanstoss, will aber keine geister mehr aufwecken, da ich gerade nach ösiland abwandere...
ein leises servus...indoo
Hast du absolut richtig verstanden. Wenn alle Zinsen und alle Halben Dividenden (inland und ausland) unter deinem Sparverfreibatrag liegen brauchst nicht zu machen. Einzig halt aufpassen, das du bei den Auländern die Bruttodividende vor Abzug der Ausländischen Quellensteuer nimmst.
Was ich aber nicht verstehe. Warum zieht dir die Bank dann was ab??
Du hast doch einen Freistellungsauftrg von 801,- EUR?? Und du liegst ja dann unter diesem. Hast du ja grad geschrieben, oder??
Was ich aber nicht verstehe. Warum zieht dir die Bank dann was ab??
Du hast doch einen Freistellungsauftrg von 801,- EUR?? Und du liegst ja dann unter diesem. Hast du ja grad geschrieben, oder??
ja eeeh, eigentlich von der bank abgezogen, aber dann doch nicht abgezogen, weil von der bank berücksichtigt für sparbetrag ...
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