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    MLP: UBS, Umsatzsteuer und das Löschen eines Threads - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 15.01.07 14:16:58 von
    neuester Beitrag 16.01.07 00:23:40 von
    Beiträge: 8
    ID: 1.105.199
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    MLP
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      Avatar
      schrieb am 15.01.07 14:16:58
      Beitrag Nr. 1 ()
      An WO: Warum wurde der MLP-Thread zu den Themen:

      Umsatzsteuer

      UBS und eine mögliche Übernahme

      gelöscht? Ich bitte um eine Aufklärung dazu. Von meiner Seite kam keine Verletzung der Regeln und daher kann ich das Löschen zumindest meiner Posting auch nicht akzeptieren.

      Ich wiederhole daher meinen Wissenstand:

      1. Umsatzsteuer:
      1.a. Nach meinem Wissen wurde die Mehrwertsteuer/Umsatzssteuer zumindest bis Ende 2000 nicht auf den Beraterabrechnungen ausgewiesen. Diese Unterlagen liegen mir vor - alle von mir dazu notwendigen Schritte zu meiner eigenen Entlastung habe ich in der Vergangenheit dazu unternommen.
      1.b. Es kann sein, daß die Geschäftsstellenleiter evtl. Umsatzsteuer auf Ihre Geschäftsstellenprovisionen zu entrichten gehabt hätten und auch noch aktuell zu entrichten hätten. Hierzu bitte ich um Stellungnahme von Spezialisten. Betroffen wären davon viele (Ex-)Geschäftsstellenleiter mit zum Teil massiven Auswirkungen.

      2. Übernahme/UBS:
      2.a. Ich weiß nicht, wer MLP übernehmen möchte und evtl. mal übernehmen wird. Zugetragen wurden mir die Unternehmen AXA und UBS - mehr nicht.
      2.b. Ich kann mir gleichwohl vorstellen, daß Herr Lautenschläger auch nach einer Übernahme gerne noch mitreden würde - das aber Unternehmen wie AXA und UBS gar nicht gefiele.
      2.c. Der Kursverlauf bzw. das Stützen des Kurses bei 15 € läßt solche Vermutungen realistischer erscheinen.
      2.d. Eine Übernahme durch einen "Profi" wäre meiner Meinung nach für die Berater von MLP ein Segen.


      So, nun frage ich WO, wo in diesen Punkten Gründe für eine Löschung liegen könnten. Alle anderen Poster bitte darum, die WO-Regeln einzuhalten.
      Avatar
      schrieb am 15.01.07 14:36:19
      Beitrag Nr. 2 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 26.934.654 von interna am 15.01.07 14:16:58Hi Interna

      Die Zensur will keine Diskussion über die Zensur.

      Hier die Begründung für die Löschung eines threads, der sich mit einer evtl. strafbaren Handlung eines DAX-Vorstandes beschäftigte:

      Hallo PortoPi,

      wir haben Ihren Thread "MLP: !!!!!!Posting zu Übernahmeverhandlungen kommentarlos gelöscht!!!" gelöscht, da Sperrungen nicht im Board diskutiert werden.

      Gerne könne Sie sich bei Fragen an die "feedback@wallstreet-online.de! wenden.

      Freundliche Grüße,
      Georg Dobbert
      Avatar
      schrieb am 15.01.07 14:53:08
      Beitrag Nr. 3 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 26.934.654 von interna am 15.01.07 14:16:58interna:

      sollte es so sein, das zahlungen an gl/gs und/oder berater mehrwertsteuerbehaftet sind (oder die gefahr besteht, das es so wäre), dann hätte man doch nur in die entsprechende verträge/provisionsordnungen der gl und berater aufnehmen müssen, dass die gezahlten provisionen bei mehrwertsteuerpflichtigkeit bereits inkl. dieser mehrwertsteuer sind;

      damit:
      - die ag hat kein nachzahlrisiko mit entspr. liquiditätsrisiko
      - der "schwarze peter" wäre bei den mwst-empfängern (gl und berater)
      Avatar
      schrieb am 15.01.07 15:10:36
      Beitrag Nr. 4 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 26.935.214 von passmann am 15.01.07 14:53:08PortoPi,

      ok, dann reden wir nicht mehr über Löschungen - dann sollten in diesem Thread aber auch nur die Postings gelöscht werden, welche die Boardregeln verletzen. Das finde ich gut - zurück zum Thema:

      Übernahme der Umsatzsteuer - äh:

      Übernahme und Umsatzsteuer
      Avatar
      schrieb am 15.01.07 16:07:44
      Beitrag Nr. 5 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 26.935.485 von interna am 15.01.07 15:10:36Wie ist nun der Stand mit der Umsatzsteuer. Wen muß ich als Ex-GL bei MLP anschreiben?

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      Avatar
      schrieb am 15.01.07 18:35:13
      Beitrag Nr. 6 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 26.936.568 von interna am 15.01.07 16:07:44Gemein!
      Wir finden es ungerecht, dass nur Ihr zensiert werdet!!!

      @MLP: Nehmt Ihr uns denn gar nicht mehr ernst?
      Wir wollen gefälligst auch zensiert werden!

      Für MLP scheint es ja allgemein nicht mehr all zu gut zulaufen: http://www.finanzen.net/eurams/archiv/berichte_detail.asp?be…
      Avatar
      schrieb am 15.01.07 22:13:37
      Beitrag Nr. 7 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 26.936.568 von interna am 15.01.07 16:07:44Wieso sollte ein GS-Leiter Umsatzsteuer zahlen?

      Welche Umsätze fallen nicht unter § 4 UStG?
      10. a) die Leistungen auf Grund eines Versicherungsverhältnisses im Sinne des Versicherungsteuergesetzes. Das gilt auch, wenn die Zahlung des Versicherungsentgelts nicht der Versicherungsteuer unterliegt;
      b) die Leistungen, die darin bestehen, dass anderen Personen Versicherungsschutz verschafft wird;

      11. die Umsätze aus der Tätigkeit als Bausparkassenvertreter, Versicherungsvertreter und Versicherungsmakler;
      Avatar
      schrieb am 16.01.07 00:23:40
      Beitrag Nr. 8 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 26.943.581 von siebi71 am 15.01.07 22:13:37Sehr geehrter siebi71

      um zu beurteilen, ob die Umsätze(!) eines Geschäftsstellenleiters von der Umsatzsteuer zu befreien sind, sollte man den Vertrag lesen und genau prüfen, welche Dienstleistung der GL der MLP Finanzdienstleistungen AG schuldet.

      Dabei spielt die Tätigkeit des GL als Berater keine Rolle.
      Jeder GL hat zwangsläufig zwei Verträge. Einen Beratervertrag und einen GL-Vertrag.
      Wo steht im GL-Vertrag etwas von 10a, 10b, oder 11 des §4 USTG?

      Gegen eine Befreiung nach 10a spricht: Der GL-Vertrag hat nichts mit Versicherungen oder deren Vermittlung zu tun. Er regelt die Orga einer Geschäftsstelle.
      Gegen eine Befreiung nach 10b spricht: Der GL darf üblicherweise weder die Kunden der anderen Berater betreuen, noch sitzt er üblicherweise beim Kunden eines anderen Beraters, um eine Unterschrift zu holen. Das gibt es vielleicht noch bei nebenberuflichen Beratern oder beim AWD-Berater, der beim Kunden lernt. Der MLP-Kunde wird ausschließlich von einem einzigen Berater in allen seinen Finanzfragen betreut.

      Gegen eine Befreiung nach 11 spricht: Der MLP-GL ist kein Bausparkassenvertreter und kein Versicherungsmakler. Das HGB 84ff definiert nur den Berater und diesen als Vermittlungsvertreter ohne Abschlussvollmacht. Erst die Annahme durch den Makler (Nach §93 HGB ist dies die MLP FDL AG) lässt einen Vertrag zustande kommen. Der Kunde gehört dem Makler, der "Erfüllungsgehilfe" Berater kriegt (manchmal) einen Teil der Provision ab.

      Um einen einprägsamen Vergleich zu zitieren:

      Der GL ist zugleich "Prostituierter" als Berater und "Zuhälter" als GL.
      Als GL steht ihm die vereinbarte Provision dafür zu, dass er seine Pferdchen jeden Tag auf die Straße treibt, nicht dafür, dass er die Hose herunterlässt.
      Die Dienstleistungen des "Beine spreizens" sind im Versicherungsbereich steuerfrei.
      Der Zuhälter ist nach aktueller Gesetzeslage nicht steuerbefreit.
      Wenn jeder billige Puff Steuern zahlt, warum sollte eine Geschäftsstelle steuerbefreit sein?


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