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    Wichtiger Hinweis zu den Börsenregeln (von ComDirect) - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 20.01.07 00:51:51 von
    neuester Beitrag 22.01.07 18:57:41 von
    Beiträge: 5
    ID: 1.106.290
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      Avatar
      schrieb am 20.01.07 00:51:51
      Beitrag Nr. 1 ()
      von der comdirect;

      ...


      Sehr geehrte Damen und Herren,

      für Wertpapiertransaktionen an den Börsen gelten die jeweiligen Börsenbedingungen und Usancen, die in der Regel auf den Internetseiten der jeweiligen Börse abrufbar sind.

      Die jeweils geltende Fassung der Börsenordnung für die Frankfurter Wertpapierbörse sowie die Bedingungen für die Geschäfte an der Frankfurter Wertpapierbörse finden Sie auf der Internetseite der Börse.

      Bitte halten Sie die dort erläuterten Regeln unbedingt ein. Beachten Sie bitte insbesondere, dass gegenläufige Kommissionsaufträge, die dasselbe Wertpapier betreffen (so genannte Crossing-Geschäfte) nicht erlaubt sind. Ebenfalls verboten sind Geschäfte, bei denen sich zwei Handelsteilnehmer absprechen, gegenläufige Aufträge zu erteilen (so genannte Pre-arranged Trades).

      Im Falle eines Verstoßes gegen diese Bestimmungen erfolgt unter Angabe des entsprechenden Grundes unverzüglich eine schriftliche Abmahnung. Im Falle eines weiteren Verstoßes wird der Betroffene zumindest im Wege der Teilkündigung nach Nr. 19 Abs. 3 der Allgemeine Geschäftsbedingungen für mindestens 20 Börsentage von der Nutzung des Direct Brokerage sowie der direkten Orderaufgabe über den Servicecomputer ausgeschlossen. Hierüber wird die Geschäftsführung der Frankfurter Wertpapierbörse informiert.

      Wir bitten Sie, in Ihrem eigenen Interesse die genannten Bestimmungen zu beachten.

      Mit freundlichen Grüßen

      comdirect bank AG



      scheint ja vorgekommen zu sein . . .


      :laugh:

      :keks:
      Avatar
      schrieb am 20.01.07 14:54:36
      Beitrag Nr. 2 ()
      hab ich auch bekommen. Mich würden mal konkrete Beispiele interessieren, und was das insgesamt bezwecken soll.

      Übrigens, muß man in beiden Threads antworten:confused:
      Avatar
      schrieb am 20.01.07 16:40:30
      Beitrag Nr. 3 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 27.050.473 von bonscott_80 am 20.01.07 14:54:36Bei einer sehr umsatzarmen Aktie wäre doch folgendes denkbar:

      A verkauft zu 1,10 und B kauft,
      B verkauft zu 1,20 und A kauft,
      A verkauft zu 1,30 und B kauft,
      B verkauft zu 1,40 und A kauft,
      ...

      Bis dann irgendwann A+B zu einem hohen Kurs an X+Y+Z verkaufen, weil die an eine Trendwende glauben.
      Avatar
      schrieb am 22.01.07 18:53:54
      Beitrag Nr. 4 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 27.056.420 von HeWhoEnjoysGravity am 20.01.07 16:40:30lets go, I´m A
      Avatar
      schrieb am 22.01.07 18:57:41
      Beitrag Nr. 5 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 27.056.420 von HeWhoEnjoysGravity am 20.01.07 16:40:30das sind aber keine gegenläufigen Aufträge.

      Allerdings ist es das, was die Makler ständig machen, wenn sie als mm tätig sind:laugh:


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