Wichtiger Hinweis zu den Börsenregeln (von ComDirect) - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 20.01.07 01:30:06 von
neuester Beitrag 20.01.07 09:49:04 von
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von der comdirect;
...
Sehr geehrte Damen und Herren,
für Wertpapiertransaktionen an den Börsen gelten die jeweiligen Börsenbedingungen und Usancen, die in der Regel auf den Internetseiten der jeweiligen Börse abrufbar sind.
Die jeweils geltende Fassung der Börsenordnung für die Frankfurter Wertpapierbörse sowie die Bedingungen für die Geschäfte an der Frankfurter Wertpapierbörse finden Sie auf der Internetseite der Börse.
Bitte halten Sie die dort erläuterten Regeln unbedingt ein. Beachten Sie bitte insbesondere, dass gegenläufige Kommissionsaufträge, die dasselbe Wertpapier betreffen (so genannte Crossing-Geschäfte) nicht erlaubt sind. Ebenfalls verboten sind Geschäfte, bei denen sich zwei Handelsteilnehmer absprechen, gegenläufige Aufträge zu erteilen (so genannte Pre-arranged Trades).
Im Falle eines Verstoßes gegen diese Bestimmungen erfolgt unter Angabe des entsprechenden Grundes unverzüglich eine schriftliche Abmahnung. Im Falle eines weiteren Verstoßes wird der Betroffene zumindest im Wege der Teilkündigung nach Nr. 19 Abs. 3 der Allgemeine Geschäftsbedingungen für mindestens 20 Börsentage von der Nutzung des Direct Brokerage sowie der direkten Orderaufgabe über den Servicecomputer ausgeschlossen. Hierüber wird die Geschäftsführung der Frankfurter Wertpapierbörse informiert.
Wir bitten Sie, in Ihrem eigenen Interesse die genannten Bestimmungen zu beachten.
Mit freundlichen Grüßen
comdirect bank AG
scheint ja vorgekommen zu sein . . .
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Sehr geehrte Damen und Herren,
für Wertpapiertransaktionen an den Börsen gelten die jeweiligen Börsenbedingungen und Usancen, die in der Regel auf den Internetseiten der jeweiligen Börse abrufbar sind.
Die jeweils geltende Fassung der Börsenordnung für die Frankfurter Wertpapierbörse sowie die Bedingungen für die Geschäfte an der Frankfurter Wertpapierbörse finden Sie auf der Internetseite der Börse.
Bitte halten Sie die dort erläuterten Regeln unbedingt ein. Beachten Sie bitte insbesondere, dass gegenläufige Kommissionsaufträge, die dasselbe Wertpapier betreffen (so genannte Crossing-Geschäfte) nicht erlaubt sind. Ebenfalls verboten sind Geschäfte, bei denen sich zwei Handelsteilnehmer absprechen, gegenläufige Aufträge zu erteilen (so genannte Pre-arranged Trades).
Im Falle eines Verstoßes gegen diese Bestimmungen erfolgt unter Angabe des entsprechenden Grundes unverzüglich eine schriftliche Abmahnung. Im Falle eines weiteren Verstoßes wird der Betroffene zumindest im Wege der Teilkündigung nach Nr. 19 Abs. 3 der Allgemeine Geschäftsbedingungen für mindestens 20 Börsentage von der Nutzung des Direct Brokerage sowie der direkten Orderaufgabe über den Servicecomputer ausgeschlossen. Hierüber wird die Geschäftsführung der Frankfurter Wertpapierbörse informiert.
Wir bitten Sie, in Ihrem eigenen Interesse die genannten Bestimmungen zu beachten.
Mit freundlichen Grüßen
comdirect bank AG
scheint ja vorgekommen zu sein . . .
Antwort auf Beitrag Nr.: 27.042.107 von Lanzalover am 20.01.07 01:30:06war's Du das?????????? der mir gestern eine Ladung gezinkter Aktien von Pipapo verkauft hat?
gezinkte aktien
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