Werkstatt gibt Fahrzeug nach erfolgter Reparatur nicht frei - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 20.01.07 16:57:02 von
neuester Beitrag 21.01.07 14:15:11 von
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Hallo, folgendes Problem:
heute Vormittag Auftrag an eine Wekstatt erteilt, Arbeiten an der Bremse zu erledigen. Der Auftrag wurde von mir zu 100% in bar bezahlt(Anzahlung). Am Nachmittag Anruf aus der Werkstatt, das Fahrzeug sei auch nach der Reparatur nicht verkehrssicher. Zusätzliche Arbeiten seien notwendig. Ich lehne ab. Wir vereinbaren, dass ich vorbeikomme. In ca. 1,5 Stunden bin ich da. Dabei stelle ich fest, dass an meinem KFZ Arbeiten entsprechend meinem unterschriebenen und angezahlten Auftrag durchgeführt werden. Der KFZ-Meister bemerkt, dass ich erstaunt bin, und behauptet, das Fahrzeug sei auch nach der Reparatur nicht verkerssicher und er werde das KFZ nicht freigeben. Das war aber VOR BEGINN der REPARATUR einsehbar. Ich schlage vor sämtliche Arbeiten einzustellen und alles rückgängig zu machen (Altteile verbauen). Der KFZ-Meister erwidert, in diesem Fall müsse ich die bereits durchgeführten Arbeiten bezahlen. Ich Frage nach dem Betrag. Er kann keinen Betrag nennnen. Ich sage ihm, dass ich jede zusätzlich Forderung bzw. Zahlungen ohne Gegenleistung anwaltlich prüfen lasse. Er fragt was er jetzt denn tun solle. Ich sage : Auftrag erledigen. Nach ca. 15 Minuten Verhandeln kommen wir zu keinem akzeptablen Ergebnis. Ich sage ihm entnervt: machen Sie, was sie für richtig halten, ich habe einen Auftrag erteilt, Sie können ihn entweder ausführen oder ablehnen. Er sagt, er könne das Fahrzeug selbst dann nicht freigeben wenn Altteile wieder verbaut werden.
Meine Frage: Wer hat Recht(unter rechtlichen, nicht unter moralischen Aspekten)? Kann die Werkstatt das KFZ ewig festhalten?
heute Vormittag Auftrag an eine Wekstatt erteilt, Arbeiten an der Bremse zu erledigen. Der Auftrag wurde von mir zu 100% in bar bezahlt(Anzahlung). Am Nachmittag Anruf aus der Werkstatt, das Fahrzeug sei auch nach der Reparatur nicht verkehrssicher. Zusätzliche Arbeiten seien notwendig. Ich lehne ab. Wir vereinbaren, dass ich vorbeikomme. In ca. 1,5 Stunden bin ich da. Dabei stelle ich fest, dass an meinem KFZ Arbeiten entsprechend meinem unterschriebenen und angezahlten Auftrag durchgeführt werden. Der KFZ-Meister bemerkt, dass ich erstaunt bin, und behauptet, das Fahrzeug sei auch nach der Reparatur nicht verkerssicher und er werde das KFZ nicht freigeben. Das war aber VOR BEGINN der REPARATUR einsehbar. Ich schlage vor sämtliche Arbeiten einzustellen und alles rückgängig zu machen (Altteile verbauen). Der KFZ-Meister erwidert, in diesem Fall müsse ich die bereits durchgeführten Arbeiten bezahlen. Ich Frage nach dem Betrag. Er kann keinen Betrag nennnen. Ich sage ihm, dass ich jede zusätzlich Forderung bzw. Zahlungen ohne Gegenleistung anwaltlich prüfen lasse. Er fragt was er jetzt denn tun solle. Ich sage : Auftrag erledigen. Nach ca. 15 Minuten Verhandeln kommen wir zu keinem akzeptablen Ergebnis. Ich sage ihm entnervt: machen Sie, was sie für richtig halten, ich habe einen Auftrag erteilt, Sie können ihn entweder ausführen oder ablehnen. Er sagt, er könne das Fahrzeug selbst dann nicht freigeben wenn Altteile wieder verbaut werden.
Meine Frage: Wer hat Recht(unter rechtlichen, nicht unter moralischen Aspekten)? Kann die Werkstatt das KFZ ewig festhalten?
Ich bin der Meinung, die Werkstatt muss das KFZ verkerhssicher machen, im Zweifelsfall auf eigene Kosten. Sehe ich das richtig odser ist das nur Wunschdenken von mir?
das Fahrzeug darf nicht einbehalten werden!Der KFZ Meister schreibt einen Bericht wo die Vrkersunsicherheit vermerkt ist,du unterschreibst ihn und fertig.Er kann natürlich deine Abfahrt von den Bullen beobachten lassen und dann hast du ein größeres Problem Vorschlag: gib ihm 100€ für die Verschrottung und kauf ein Neues
Antwort auf Beitrag Nr.: 27.057.272 von raufraufrauf am 20.01.07 16:57:02Es gibt auch hier Leute, die sich mit Kfz und deren Technik auskennen!
Schreib doch mal, was defekt ist, was Du hast in Auftrag gegeben bzw. was danach immer noch zu machen ist.
Prinzipiell kann Dir der Werkstattmeister das Fahrzeug nicht vorenthalten. Er kann sich von Dir lediglich quittieren lassen, dass es verkehrsunsicher ist und Du damit auf eigenes Risiko fährst.
Schreib doch mal, was defekt ist, was Du hast in Auftrag gegeben bzw. was danach immer noch zu machen ist.
Prinzipiell kann Dir der Werkstattmeister das Fahrzeug nicht vorenthalten. Er kann sich von Dir lediglich quittieren lassen, dass es verkehrsunsicher ist und Du damit auf eigenes Risiko fährst.
Antwort auf Beitrag Nr.: 27.057.631 von raufraufrauf am 20.01.07 17:04:00 jeder bringt seinen Schrotthaufen hin und die Wrkstatt muß ihn auf eigene Kosten verkehrssicher machen,der Witz ist gut!
Antwort auf Beitrag Nr.: 27.057.631 von raufraufrauf am 20.01.07 17:04:00na klar.
Das muss dann aber auch so auf dem Auftrag stehen, ansonsten ist deine Annahme kompletter Unsinn.
Natürlich darf die Werkstatt die Herausgabe des Autos nicht verweigern, sofern du die veranschlagten Kosten bereits bezahlt hast, das haben die anderen ja auch schon geschrieben.
Aber sie müssen deine Karre nicht voll sanieren.
Man muss aber mal grundsätzlich anmerken, dass es eine ganz beliebte Methode bei einigen Werkstätten (vor allem bei diesen Ketten, wie ATUnger) ist, Reperaturaufträge anzunehmen und einen Festpreis anzubieten, um dem Auftraggeber dann fernmündlich mitzuteilen, dass man im Rahmen der Reperatur da noch ein paar Defekte festgestellt hat, die dringend erledigt werden müssten.
So wird dann der ursprünglich kalkulierte Preis schön aufgepumpt.
Am besten dem Werkstattleiter bei Auftragsvergabe gleich zuplaudern, dass man derartige Faxen nicht akzeptiert, dann versuchen sie es garnicht erst.
Das muss dann aber auch so auf dem Auftrag stehen, ansonsten ist deine Annahme kompletter Unsinn.
Natürlich darf die Werkstatt die Herausgabe des Autos nicht verweigern, sofern du die veranschlagten Kosten bereits bezahlt hast, das haben die anderen ja auch schon geschrieben.
Aber sie müssen deine Karre nicht voll sanieren.
Man muss aber mal grundsätzlich anmerken, dass es eine ganz beliebte Methode bei einigen Werkstätten (vor allem bei diesen Ketten, wie ATUnger) ist, Reperaturaufträge anzunehmen und einen Festpreis anzubieten, um dem Auftraggeber dann fernmündlich mitzuteilen, dass man im Rahmen der Reperatur da noch ein paar Defekte festgestellt hat, die dringend erledigt werden müssten.
So wird dann der ursprünglich kalkulierte Preis schön aufgepumpt.
Am besten dem Werkstattleiter bei Auftragsvergabe gleich zuplaudern, dass man derartige Faxen nicht akzeptiert, dann versuchen sie es garnicht erst.
Antwort auf Beitrag Nr.: 27.057.272 von raufraufrauf am 20.01.07 16:57:02die werkstatt kann und wird dein fahrzeug nicht einbehalten
sie wird dich nur hindern das fahrzeug auf ihrem gelände oder im strassenverkehr mit ihrem wissen zu betreiben oder dich anzuzeigen
du kannst dein fahrzeug mit einem anhänger abholen lassen oder selbst von deren gelände schieben ohne das fahrzeug in betrieb zu nehmen
sie wird dich nur hindern das fahrzeug auf ihrem gelände oder im strassenverkehr mit ihrem wissen zu betreiben oder dich anzuzeigen
du kannst dein fahrzeug mit einem anhänger abholen lassen oder selbst von deren gelände schieben ohne das fahrzeug in betrieb zu nehmen
@depotcheck,
ich habe die Bremse an der Vorderachse erneuern lassen (Bremsscheibe, Bremsklötze, Radlager). Jetzt stellt sich aber heraus, dass auch an der Hinterachse die Bremsleistung unausreichend ist. Der Auftrag hat einen mittleren 3-stelligen Betrag gekostet und jetzt habe ich weder das Geld noch das Fahrzeug.
PS: übrigens habe ich auch die Achsmanschetten erneuern lassen, das Ganze hat also auf jeden Fall eine Stange Geld gekostet, die Hinterachse kann ich zur Zeit einfach nicht bezahlen
ich habe die Bremse an der Vorderachse erneuern lassen (Bremsscheibe, Bremsklötze, Radlager). Jetzt stellt sich aber heraus, dass auch an der Hinterachse die Bremsleistung unausreichend ist. Der Auftrag hat einen mittleren 3-stelligen Betrag gekostet und jetzt habe ich weder das Geld noch das Fahrzeug.
PS: übrigens habe ich auch die Achsmanschetten erneuern lassen, das Ganze hat also auf jeden Fall eine Stange Geld gekostet, die Hinterachse kann ich zur Zeit einfach nicht bezahlen
Antwort auf Beitrag Nr.: 27.063.026 von raufraufrauf am 20.01.07 19:59:05Also, die müssen dein Auto rausrücken, können dich aber sofort, wenn du einsteigst und losfährst, anzeigen. dann kommt dein KFZ zwangsweise zum TÜV, wenn es verkehrsunsicher ist wird es zwangsweise Stillgelegt und du kannst es mit nem Abschleppwagen wieder in die Werkstatt bringen lassen zwecks Reperatur.
Oder du lässt es gleich richtig machen.
Was ist billiger?
Ganz zu schweigen davon, wenn du mit dem verkehrsunsicheren Teil nen Unfall baust, dann nimmt dich deine Versicherung in Regress, das kann dann dein finanzielles Ende auf Dauer sein.
Oder du lässt es gleich richtig machen.
Was ist billiger?
Ganz zu schweigen davon, wenn du mit dem verkehrsunsicheren Teil nen Unfall baust, dann nimmt dich deine Versicherung in Regress, das kann dann dein finanzielles Ende auf Dauer sein.
die Hinterachse kann ich zur Zeit einfach nicht bezahlen
Wer nicht genug Geld für sicherheitsrelevante Reparaturen hat, sollte nicht Auto fahren.
Wer nicht genug Geld für sicherheitsrelevante Reparaturen hat, sollte nicht Auto fahren.
Antwort auf Beitrag Nr.: 27.063.026 von raufraufrauf am 20.01.07 19:59:05bei einem opel astra f 1,6 zb. kosten die von dir genannten teile (für die vorderachse) in erstausrüsterquali mit prüf E zeichen ca.60 euro.
der einbau für die scheiben, beläge und achsmanschetten dauert ca.70min.soviel dazu.
bei der hinteren bremsen weiss ich nicht was defekt ist.
sind es die radbremszylinder,bremsbeläge,handbremsseil,bremsleitungen.....???
hol das auto mit einer abschleppstange und such dir einen guten KFZ- kumpel der dir die bremse hinten richtet.
was für ein auto ist das denn???
der einbau für die scheiben, beläge und achsmanschetten dauert ca.70min.soviel dazu.
bei der hinteren bremsen weiss ich nicht was defekt ist.
sind es die radbremszylinder,bremsbeläge,handbremsseil,bremsleitungen.....???
hol das auto mit einer abschleppstange und such dir einen guten KFZ- kumpel der dir die bremse hinten richtet.
was für ein auto ist das denn???
Die müssen die Karre rausrücken wenn du die in Auftrag gegebene und ausgeführte Rep. bezahlst.
Dass sie dich anzeigen halte ich für unrealistisch.
Die BILD- Zeitung wartet nur auf so eine story und er kann dann seinen Laden zumachen.
Sag einfach du kommst nach dem nächsten Ersten wieder vorbei zwecks Restreparatur.
Hoffentlich kommst du in der Zwischenzeit nicht auf dumme Gedanken....Schwarzarbeit und so.
Dass sie dich anzeigen halte ich für unrealistisch.
Die BILD- Zeitung wartet nur auf so eine story und er kann dann seinen Laden zumachen.
Sag einfach du kommst nach dem nächsten Ersten wieder vorbei zwecks Restreparatur.
Hoffentlich kommst du in der Zwischenzeit nicht auf dumme Gedanken....Schwarzarbeit und so.
Antwort auf Beitrag Nr.: 27.063.701 von znaips am 20.01.07 20:23:14znaips du wirst keine zwei bremsscheiben einen satz bremsklötze und zwei radlager für 60€ weder in erstausrüsterqualität noch als schrotteile ohne kba zulassung bekommen
darauf wette ich
darauf wette ich
Antwort auf Beitrag Nr.: 27.063.701 von znaips am 20.01.07 20:23:14genau so wehnig wie es in 70min repariert ist
Antwort auf Beitrag Nr.: 27.064.647 von Lalli1 am 20.01.07 21:03:31stimmt habe die radlager übersehen:-( die teile kosten nochmal ca.50 euro.der einbau würde aber im zuge der bremsen mit achsmanschette erledigt.da man ja sowieso die spurstange und das traggelenk unten losmachen muss.also nurnoch bremssattel abbauen das federbein rausmachen, die alten radlager rauspressen und die neuen einpressen.
geschätzte zeit für alles ca.120min.natürlich am beispiel eines opel astra f 1,6 liter.
aber die bremsen komplett vorne mit achsmanschetten kommt mit der zeit und den kosten schon hin(ohne arbeitslohn......)
geschätzte zeit für alles ca.120min.natürlich am beispiel eines opel astra f 1,6 liter.
aber die bremsen komplett vorne mit achsmanschetten kommt mit der zeit und den kosten schon hin(ohne arbeitslohn......)
Antwort auf Beitrag Nr.: 27.057.272 von raufraufrauf am 20.01.07 16:57:02Also da verzahnt sich Sachen- mit Schuldrecht. Grundsätzlich bist du Eigentümer, die Werkstatt Besitzer, somit hast du grundsätzlich einen Herausgabeanspruch nach § 985 BGB. Wenn jedoch noch Forderungen aus dem Werkvertrag bestehen, hat die Werkstatt ein Pfandrecht an deinem Wagen. Die Forderung der Werkstatt kann aber nur 20% über dem Kostenvoranschlag liegen. Der Einwand, dass keine Verkehrssicherheit besteht, hat sachenrechtlich keine Relevanz. Der Wagen ist dein Eigentum.
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