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    Fragen zur BBG bzgl. Wechsel GKV in PKV - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 21.01.07 09:59:16 von
    neuester Beitrag 21.01.07 12:37:28 von
    Beiträge: 6
    ID: 1.106.345
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      Avatar
      schrieb am 21.01.07 09:59:16
      Beitrag Nr. 1 ()
      Nur eine kurze Frage. Was hat die Bundesregierung jetzt eigentlich beschlossen bzgl. Wechsel GKV in PKV. Wieviele Jahre muss ich über der BBG liegen damit mann sich PKV versichern kann.

      Ab wann gilt das ganze?? Auch rückwirkend?? Z.B. jemand liegt letztes Jahr drüber und auch diese Jahr. Jetzt kann er wechseln. Wenn er das JETZT (vor 01.04.07) macht, kann sich das dann auch rückwirkend wieder ändern.

      Hab leider nichts drüber gefunden. Danke
      Avatar
      schrieb am 21.01.07 10:16:24
      Beitrag Nr. 2 ()
      Kleine Ergänzung. Das es in Zukunft 3 Jahre über der Jahresentgeltgrenze sein muss ist mir klar. Die Frage ist nur ab wann das gilt??
      Avatar
      schrieb am 21.01.07 10:29:09
      Beitrag Nr. 3 ()
      Hallo, der Termin für den Wechsel war erst der 27.10.06, dann der 19.01. und jetzt ist der letzte Tag der 2.02.

      Bedeutet du musst bis zum 2.02 in die PKV gewechselt sein wenn du noch keine 3 Jahre über der Grenze lagst. Danach musst du drei Jahre an Überschreitungen vorweisen um wechseln zu können.

      Ich werde auch nächste Woche zur PKV (HUK Coburg) wechseln die mir das Vorgehen so bestätigt haben.

      Gruß
      Avatar
      schrieb am 21.01.07 10:30:43
      Beitrag Nr. 4 ()
      Avatar
      schrieb am 21.01.07 11:57:33
      Beitrag Nr. 5 ()
      Hallo,

      es wurde noch gar nichts beschlossen. Das Gesetzgebungsverfahren ist bisher nicht abgeschlossen.

      Die Regierung plant also nur ein gesetz, das teilweise bereits an einem beliebigen Tag vor der Verabschiedung gelten soll.

      Dies wird nicht, wie ursprünglich angedacht, der Tag der ersten lesung (27.10.2006) sein. Das hat juritische Gründe!

      Ob das so kommt? Ob das so Gültigkeit hat? Was im gesetzentwurf zur zweiten und dritten Lesung am 02.02.2007 wirklich im Gesetzentwurf steht??? Das weiß keiner?

      Es gibt aber umfassende Änderungsanträge des Bundesrates, der erst danach berät. Weitere Änderungen führen zwangsläufig zu einem neuen Termin.

      Lasst Euch nicht verunsichern, denn das ist die Intention dieser Regelung und Handhabung.

      Thorulf Müller

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      schrieb am 21.01.07 12:37:28
      Beitrag Nr. 6 ()


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