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    SENSATION - Schadensersatzanspruch für viele Anleger endlich möglich... - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 28.01.07 16:45:33 von
    neuester Beitrag 30.01.07 09:12:19 von
    Beiträge: 7
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      schrieb am 28.01.07 16:45:33
      Beitrag Nr. 1 ()
      ANLEGERSCHUTZ

      Revolution im Anzug-Land

      Das Handelsgeschäft im Auftrag ist für Banken eine feine Sache. Sie verdienen an jeder Order - auch wenn sie Anlegern schaden. Znter Umständen müssen die Geldhäuser künftig für solche Pleitegeschäfte geradestehen. Tausende geprellte Sparer schöpfen Hoffnung.

      Düsseldorf - Zehn Jahre ist es her, dass Reinhard Seligmann (*) einem fragwürdigen Finanzberater auf den Leim ging. Der Mediziner aus Süddeutschland sprach damals einen Patienten auf gute Vermögensverwalter an. Der Mann auf dem Behandlungsstuhl konnte noch während der Sprechstunde helfen: Er arbeitete selbst bei dem Düsseldorfer Geldhaus New York Broker Deutschland. Das hätte den Arzt seitdem beinahe in den Ruin getrieben.

      Das Unternehmen mit Hauptsitz neben der Königsallee überzeugte den Arzt Ende der neunziger Jahre, unter anderem in Aktien von US-Börsenneulingen zu investieren. "Doch statt der angekündigten dicken Gewinne fielen einschneidende Verluste an", erinnert sich Seligmann. Nach zwei Jahren zog der Mediziner die Notbremse. Zu spät.

      Weit mehr als eine halbe Million Euro war damals schon verloren, bis heute summieren sich die Forderungen auf eine Million Euro. Und die Firma New York Broker, deren Vorstände einst in der Fernsehsendung "3sat-Börse" zu einem Millionenpublikum sprechen durften, hat mittlerweile Pleite gemacht. Für geprellte Anleger wäre nichts mehr zu holen.

      Mit verdient, mit gehaftet

      "Die Situation ist auf den ersten Blick doppelt misslich, weil sich zumindest einer der beiden New-York-Broker-Vorstände auch noch in die Schweiz abgesetzt hat. Getäuschte Kunden können sich so nicht mal an dem Privatvermögen der Initiatoren schadlos halten", sagt der Düsseldorfer Anwalt Jens Graf, der den Fall vor Gericht brachte.

      Graf machte auch den amerikanischen Kontoführer haftbar, der die Aktienspekulationen der New York Broker technisch ausführte. Denn die US-Gesellschaft Pershing, die sogenannte Depotstelle, war mit dem Düsseldorfer Finanzhaus über eine eigentümliche Provisionsstruktur verbunden.

      Beide Firmen schoben sich untereinander Geld für jeden Aktienhandel zu, den Pershing im Auftrag von New York Broker ausführte und dessen Abwicklung die Düsseldorfer ihren Kunden in Rechnung stellten - so, wie beispielsweise Reinhard Seligmann. "Wenn dieses Urteil aus dem Arrestverfahren Schule macht, dürfen jetzt Tausende geschädigte deutsche Anleger hoffen", sagt Jürgen Kurz, Sprecher der Deutschern Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz.

      Damit könnte der Mann recht haben. Denn der Schadensersatzanspruch gegen das kontoführende Geldhaus bestehe sogar unabhängig davon, ob das Finanzinstitut die Anlageentscheidungen überhaupt beeinflusst hat, urteilte jetzt das Oberlandesgericht Düsseldorf. Damit aber wird eine Dreiecksbeziehung erschüttert, die in Deutschland geradezu üblich ist.

      "Praktisch jeder Vermögensverwalter hierzulande hat eine größere Bank im Rücken, über die er seine Wertpapiergeschäfte abwickelt.
      Und dafür haben Verwalter und kontoführende Bank fast immer gegenseitige Provisionsverträge geschlossen", weiß Rolf Tilmes, der an der European Business School selbst Vermögensverwalter und Banker ausbildet.

      "Sollten die Finanzdienstleister im Hintergrund künftig aber für schlechte Beratung oder gar Betrug der eigentlichen Verwalter im Falle mithaften, wäre das eine Revolution hierzulande", sagt Tilmes. "Damit müssen die Verwalter künftig womöglich ihr gesamtes Geschäftsmodell neu entwickeln, beispielsweise nur noch Honorarberatung anbieten."

      Hoffnung für Tausende

      Die Revolution hat sich womöglich bereits ereignet. Denn mittlerweile haben sich auch die Richter des Bundesgerichtshofs auf die Seite der Anleger geschlagen. Falls solche Provisionsvereinbarungen zwischen Vermögensverwalter und Depotbank überhaupt geschlossen werden, dann müssen die Anleger darüber wenigstens vor Unterschrift des Verwaltungsvertrages unmissverständlich informiert werden, entschieden Deutschlands oberste Richter.

      Damit haben sich Deutschlands Gerichte viel weiter vor gewagt als es im europäischen Ausland üblich ist, beispielsweise in der Schweiz. Die dortigen Bundesrichter entschieden etwa im März vergangenen Jahres, dass Vergütungen, die Vermögensverwalter beim Kauf von Fonds und Aktien von einer Bank erhalten, künftig dem Kunden zustehen. In der Bundesrepublik ist für geprellte Anleger nun noch viel mehr drin.

      "Banken, Broker und Fondsverwalter, die zum Beispiel Vermögensverwaltern diese sogenannten Kick-Backs gewähren, haften grundsätzlich nicht nur für die Erstattung des Gebührenanteils, sondern haben auch weitergehende Verluste zu ersetzen. Dazu zählt beispielsweise Ersatz für den Gewinn, den Anleger eingestrichen hätten, wenn sie sich an einen seriösen und durchschnittlich erfolgreichen Vermögensverwalter gewandt hätten", sagt Anwalt Graf.

      Sein Mandant Seligmann muss nun nicht mehr bibbern, ob er überhaupt etwas von seinem Geld wiedersieht. Nur noch, wie viel es wohl sein wird. "Solche Fälle können anderen Anlegern deshalb ein Beispiel sein, wie sie doch noch einen Teil ihres Schadens erstattet bekommen, obwohl der eigentliche Verursacher ihrer Verluste nicht mehr für das aufgelaufene Minus geradestehen kann", sagt Anlegerschützer Kurz.

      Für Seligmanns Verluste soll bald tatsächlich der Finanzdienstleister Pershing geradestehen. Und Solvenzprobleme hat diese Firma nicht: Das Unternehmen, eine Tochtergesellschaft der Bank of New York, zählt zu den weltweit führenden Finanzserviceanbietern.

      *Name der Redaktion bekannt

      Quelle: Manager - Magazin
      Avatar
      schrieb am 28.01.07 17:05:52
      Beitrag Nr. 2 ()
      Weiteres dazu vom RA, der im diesem Fall tätig war.

      JENS GRAF RECHTSANWÄLTE: Empfindliche Niederlage für ausländischen Broker Pershing und Erfolg versprechender Weg zur Inanspruchnahme eines solventen Schuldners auch bei Vermögensverfall der inländischen Mitverursacher von Schäden bei Kapitalanlagen

      Die Kanzlei Jens Graf Rechtsanwälte, Düsseldorf, betreibt die gerichtliche Inanspruchnahme der in New Jersey, USA, ansässigen Firma Pershing LLC auf Schadensersatz wegen Verlusten eines ehemaligen Kunden der Vermögensverwaltung New York Broker Deutschland AG, Düsseldorf, bei Kapitalanlagen an amerikanischen Börsen seit 1997.

      Im Vertrauen auf die Empfehlung der inländischen Vermögensverwaltung hatte der Geschädigte dem Broker erhebliche Vermögenswerte anvertraut. Entgegen den Anpreisungen eines ertragreichen Wirkens der Vermögensverwaltung kam es zu einschneidenden Verlusten. Nach dem Ende des Börsenbooms schlitterte die New York Broker Deutschland AG in das Insolvenzverfahren. Die früheren Vorstände Bergmann und Dr. Bimberg, die Gast waren in Fernsehsendungen und Erwähnung in Wirtschafts- und Finanzzeitschriften gefunden haben, sollen ihre Wohnsitze verlegt haben ins benachbarte Ausland. Es darf bezweifelt werden, dass es gelingen würde, das mutmaßlich nicht unbeträchtliche Vermögen der treibenden Kräfte der Vermögensverwaltung Schadensersatz suchenden ehemaligen Kunden zugute kommen zu lassen.

      Rechtsanwalt Graf konnte in Erfahrung bringen, dass ohne Wissen des ehemaligen Kunden die New York Broker Deutschland AG und Pershing rahmenvertraglich verbunden waren. Bestandteil soll nach eigenem Bekunden des Brokers bereits seit 1993 die Vereinbarung gewesen sein, dass Pershing vom Kunden angeblich an die Vermögensverwaltung zu entrichtende und von dieser der Höhe nach festgesetzte Gebühren in den vom Broker geführten Konten berechnete und einzog, sodann davon geringe eigene Gebühren abzog und den weit überwiegenden Teil an die Vermögensverwaltung auskehrte.

      Da der Kunde über diese Praxis nicht informiert war, sah sich in einem von der Kanzlei Jens Graf Rechtsanwälte geführten Arrestverfahren ein inländisches Gericht veranlasst, auf eine vorsätzliche sittenwidrige Schädigung durch den Broker Pershing zu erkennen und bestätigte durch Urteil einen 2004 erlassenen Arrest, der eine Lösungssumme im siebenstelligen EURO-Bereich vorsah. Das Urteil übertrug die Grundsätze der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu Kick-Back-Fällen in Bankenkreisen auf das vom Broker Pershing zugelassene Verfahren und folgte damit der Argumentation von Rechtsanwalt Jens Graf, obwohl Land- und Oberlandesgericht Düsseldorf kurz zuvor in einer Reihe von (nicht von der Kanzlei Jens Graf Rechtsanwälte begleiteten) Rechtsstreiten noch zugunsten von Pershing geurteilt hatten.

      Die überzeugende Entscheidung des Arrestgerichts ist ein wichtiger Schritt auf dem Weg zum wirtschaftlichen Erfolg der Mandantin und sollte den mutmaßlich tausenden anderen Kunden, die über die New York Broker Deutschland AG oder eine Vielzahl anderer inländischer Vermittler, Berater und/oder Vermögensverwalter in Geschäftsbeziehungen zum Broker Pershing kamen, Mut machen, Vermögensverluste, die sie erlitten, nicht auf sich beruhen zu lassen. Die Bereitschaft der Rechtsprechung, in Fällen wie diesem das mit der Vermögensverwaltung oder einem sonstigen Dienstleister zusammen arbeitende in- oder ausländische Finanzinstitut auf Schadensersatz haften zu lassen, unabhängig davon, ob es die Anlageentscheidung für den Geschädigten beeinflusst hat oder allein die deutsche Adresse die Fehlspekulationen verursachte, ist begrüßenswert und veranlasst die Kanzlei Jens Graf Rechtsanwälte erneut, auf die in weiten Kreisen von Kapitalanlegern unbekannte Möglichkeit aufmerksam zu machen, für vergleichbare Schäden, selbst wenn sie viele Jahre zurückliegen, Broker, Banken und Sparkassen haften zu lassen.

      Zum Umfang der Ersatzpflicht für die nicht selten erheblichen Verluste gehört auch der Ausgleich für die unterbliebene Anlage bei einem seriösen Verwalter. Anders als bei Vermögensverwaltern, die häufig finanziell nicht leistungsfähig sein dürften, ist bei der Inanspruchnahme einer Bank oder eines Brokers überwiegend kein nennenswertes Bonitätsrisiko zu befürchten. Bei kundiger rechtlicher Begleitung sind die Erfolgsaussichten der Inanspruchnahme nach den Erfahrungen von Rechtsanwalt Jens Graf überdurchschnittlich hoch.
      Avatar
      schrieb am 28.01.07 18:03:27
      Beitrag Nr. 3 ()
      selbst wenn sie viele Jahre zurückliegen, Broker, Banken und Sparkassen haften zu lassen.

      Ich möchte nicht wissen wieviele Mitarbeiter örtlicher
      Raiffeisenbanken beim damaligen Daxstand von über 8000
      ihren Kunden noch Fonds z.B. der "Union - Invest" empfohlen
      haben die bis heute noch ein Minus von 70% aufweisen.
      Wenn du diese Schwachmatenberater darauf ansprichst heisst es doch
      nur man wäre ja über die Risiken aufgeklärt worden und hat ja meist auch unterschrieben.
      Avatar
      schrieb am 28.01.07 19:00:35
      Beitrag Nr. 4 ()
      Hallo Dirk,

      das könnte die Brokerlandschaft in Deutschland tatsächlich nachaltig verändern!

      Garnicht auszumalen, wenn Kunden jetzt über diesen Rechtsanwalt ihre Verluste aus Futuregeschäften oder z.B. aus "Investment der Banken" einstreiten... Soll ja Management Accounts in 2006 gegeben haben, die den Kunden hohe Verluste eingebracht haben, trotz steigenden Börsen.

      Wird das Manager-Magazin eigentlich auch in Österreich vertrieben???

      Die Nr. 1 im Norden sind wir;)
      Avatar
      schrieb am 28.01.07 21:34:18
      Beitrag Nr. 5 ()
      :cool:

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      schrieb am 29.01.07 05:53:04
      Beitrag Nr. 6 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 27.255.447 von WhiteHorse am 28.01.07 18:03:27Ich sehe die Banken in einer anderen Klasse als der genannte Broker Pershing.

      Denn eigentlich haben die Banken recht - man hat den Anleger aufgeklaert und der Anleger hat unterschrieben. Oder kannst du nachweisen, dass die Banken wussten, dass der DAX so einbrechen wuerde? Wenn nicht, sehe ich hier keine Taeuschung o.ae.

      Es kann ja wohl nicht sein, dass zukuenftig Banken und Broker fuer fallende Kurse haftbar gemacht werden. Nur, wenn die Beratung fehlte oder nicht richtig war (oder gar auf Betrug ausgelegt war), sollte diese Moeglichkeit bestehen.

      Wer kein Risiko will soll halt bei Tages- oder Festgeld bleiben.
      Avatar
      schrieb am 30.01.07 09:12:19
      Beitrag Nr. 7 ()
      Nur, wenn die Beratung fehlte oder nicht richtig war (oder gar auf Betrug ausgelegt war), sollte diese Moeglichkeit bestehen.

      Auf Betrug ausgelegt, möchte ich bei Mitarbeitern von Raiffeisenbänkern gar nicht mal sagen.
      Aber oft war es doch so, dass der jeweilige Berater überhaupt keine
      Erfahrung hatte. Die Raiffeisen hat eine Kooperation mit Union - Invest und da sitzt irgendsoein Jungelchen, welches durch
      Vetterleswirtschaft zum Leiter einer popeligen Filiale gemacht wurde
      und der vertickert nun deren Produkte um sich in der Filiale emporzuarbeiten.
      So ähnlich ist es jedenfalls bei mir abgelaufen.
      Der Junge hat ja auch nachdem bereits 50% den Bach runter waren
      noch behauptet: Das kommt schon wieder - wenn du verkaufst, dann realisierst du nur die Verluste.
      Es muss also bei sog. Beratern erst einmal sichergestellt sein,
      dass sie sich überhaupt so nennen dürfen.


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