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    Finanzamt - armes Deutschland! - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 29.01.07 15:16:00 von
    neuester Beitrag 30.01.07 10:22:06 von
    Beiträge: 13
    ID: 1.108.057
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      schrieb am 29.01.07 15:16:00
      Beitrag Nr. 1 ()
      Der Handwerksbetrieb meines Schwiegervaters schließt zum 31.01.(aus gesundheitlichen Gründen - der Mann ist einfach ausgebrannt!).
      Es ist ein Familienbetrieb der von seinem Vater nach dem Krieg gegründet wurde. Mein Schwiegervater arbeitet seit über 45 Jahren fast ununterbrochen mit gerade mal 10 Tagen Urlaub im Jahr und hat brav seine Steuern gezahlt.
      Nach der Schließung muss er noch ein halbes Jahr bis zum Rentenalter überbrücken.
      Jetzt stellt Euch das vor:
      Der Betrieb hat noch gar nicht zu, da ruft doch das FA an, von was er denn das halbe Jahr leben würde!!!:eek:
      Natürlich hat er die Jahre über etwas zur Seite gelegt, in diesem Falle lässt er sich eine LV ausbezahlen.

      Gruß,
      SDI85
      Avatar
      schrieb am 29.01.07 15:18:36
      Beitrag Nr. 2 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 27.272.903 von SDI85 am 29.01.07 15:16:00der Anruf des FA fällt unter Fürsorge. Vielleicht hätten sie seine Unterlagen gleich weiter gereicht an die zuständige HartzIV-Behörde :laugh:
      Avatar
      schrieb am 29.01.07 15:23:23
      Beitrag Nr. 3 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 27.272.903 von SDI85 am 29.01.07 15:16:00Mir ist schon viel zu Ohren gekommen, aber soetwas noch nicht. Kann dem FA doch egal sein, von was oder wie der Herr weiter lebt.
      Avatar
      schrieb am 29.01.07 15:50:37
      Beitrag Nr. 4 ()
      mir wurde diese Fag auch schon gestellt,aber nicht vom FA.
      Meine Anwort:vom Essen und Trinken wie jeder andere auch :laugh:
      Avatar
      schrieb am 29.01.07 16:02:38
      Beitrag Nr. 5 ()
      #1

      Kostet so ein Anruf eigentlich eine Gebühr oder machen die vom FA sowas gratis ?

      :laugh:

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      schrieb am 29.01.07 17:30:45
      Beitrag Nr. 6 ()
      @ #1: Die Nachfrage ist doch ein ganz normaler Vorgang.
      Falls jemand nicht arbeitet und auch keine Kapitaleinnahmen erklärt, ist doch fraglich, wie er seinen Lebensunterhalt bestreitet.
      Es könnte ja ggf. Schwarzgeld vorliegen - also muss das Finanzamt ermitteln.
      Von der ausgezahlten Lebensversicherung weiß das Finanzamt im Regelfall nichts.
      Avatar
      schrieb am 29.01.07 17:33:17
      Beitrag Nr. 7 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 27.272.955 von StellaLuna am 29.01.07 15:18:36der Anruf des FA fällt unter Fürsorge.

      Ja, das FA sorgt FÜR sich... logisch...
      Avatar
      schrieb am 29.01.07 17:59:55
      Beitrag Nr. 8 ()
      Das sind doch die grössten DrxxxSchwexx unter Gottes Sonne.
      Avatar
      schrieb am 29.01.07 19:03:42
      Beitrag Nr. 9 ()
      Das FA kennt schon seine Pappenheimer.;)
      Avatar
      schrieb am 29.01.07 19:51:04
      Beitrag Nr. 10 ()
      Es gibt Finanzbeamte, die fürsorglich sind :)
      Mich hat mein Sachbearbeiter mal angerufen, weil ich die Anlage K vergessen habe beizufügen und es ohne diese zu einer Nachzahlung gekommen wäre. Das war allerdings in Bayern und da gehen, wie wir wissen, die Uhren anders :D
      Avatar
      schrieb am 30.01.07 01:21:14
      Beitrag Nr. 11 ()
      So ein Scheiss...die Erklärung gibt man 2 Jahre später ab...also Käse.

      Diskutiert die Sachenbei junge.welt...oder so.

      cu DL
      Avatar
      schrieb am 30.01.07 08:13:41
      Beitrag Nr. 12 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 27.272.903 von SDI85 am 29.01.07 15:16:00Märchenstunde! Ein Beamter fasst ohne Rechtsgrundlage kein Telefon an. :rolleyes:
      Avatar
      schrieb am 30.01.07 10:22:06
      Beitrag Nr. 13 ()
      #12

      Ausserdem ist der Staat doch pliete. Denen hat die Telekom bestimt schon längst die Anschlüsse abgeklemmt... :laugh:


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