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    Bußgeldbescheid wegen - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 30.01.07 00:01:53 von
    neuester Beitrag 05.02.07 11:53:51 von
    Beiträge: 20
    ID: 1.108.155
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      Avatar
      schrieb am 30.01.07 00:01:53
      Beitrag Nr. 1 ()
      sachverhalt:

      ich stand an der ampel und habe ein mobiles datengerät in die hand genommen. das sah die sich langweilende polizei auf einem parkplatz stehend und hielt mich daraufhin an. mein fahrzeug war ein mietwagen und ich hatte nur eine kopie des fahrzeugscheins dabei.

      fazit:

      1 punkt 40euro bußgeld zuzügl. 24,xx euro gebühren und auslagen für die sache mit dem telefon

      10 euro für den fahrzeugschein

      fragen:

      - gilt die regel auch bei "aufnahme" des telefons?
      - ist es normal, dass man über 50% nebenkosten bei einem bussgeldbescheid hat?
      - darf die polizei zwei vergehen auf einmal ahnden?

      danke und gruss


      DB
      Avatar
      schrieb am 30.01.07 00:06:12
      Beitrag Nr. 2 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 27.285.671 von DUKEBOY am 30.01.07 00:01:53- darf die polizei zwei vergehen auf einmal ahnden?

      Das dürfen die definitiv. Wäre es ein richtiges Verbrechen würde ich sagen, müssen sie es.

      Die anderen Fragen werden dir sicherlich von anderen usern beantwortet. ;)


      Sosa
      Avatar
      schrieb am 30.01.07 00:17:50
      Beitrag Nr. 3 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 27.285.671 von DUKEBOY am 30.01.07 00:01:531. Was meinst du mit Aufnahme des Telefons? Also es ist generell verboten...sms lesen und schreiben z. b. ist auch verboten,
      nicht nur das telefonieren!

      2. Das mit den Gebühren stimmt auch! Unabhängig davon, das es Staatswillkür und Geldmacherei ist!

      3. Die Poizei darf natürlich mehrere vergehen auf einmal aufnehmen, oder auch bestrafen!

      4. Das mit dem Fahrzeugschein versteh ich nicht ganz...das Problem hatte iich auch mal, musste aber nichts dafür bezahlen. du kannst doch nichts dafür das der Vermieter dir nur die Kopie im Fahrzeug lässt! Da könntest du nochmal nachhaken, beziehungsweise das geld vom Vermieter verlangen!
      Avatar
      schrieb am 30.01.07 05:44:37
      Beitrag Nr. 4 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 27.285.671 von DUKEBOY am 30.01.07 00:01:53in dem Moment ,wenn Du das Gerät in die Hand nimmst , hast Du schon verloren :(
      Avatar
      schrieb am 30.01.07 06:53:31
      Beitrag Nr. 5 ()
      yep, so sieht' s aus.

      In der Praxis kann die liebe Bullizei nämlich bereits im rumhantieren an einem Mobiltelefon einen Gebrauch desselben sehen.
      (was zwar im Einzelfall ärgerlich ist aber letztlich doch eine praktikable Lösung)

      Und sei froh, dass du scheinbar Führerschein und Personalausweis dabei hattest, denn für jedes fehlende Dokument hätte ein weiteres Bußgeld erhoben werden können.
      Gleiches gilt für jedes weitere "Fehlverhalten", z.B unangegurtet fahren, keinen Verbandskasten usw. usw.

      Wird in der Praxis ja nicht so gehandhabt, das grundsätzliche Recht hätte die uniformierte Exekutive aber dazu.

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      Avatar
      schrieb am 30.01.07 08:31:51
      Beitrag Nr. 6 ()
      Ich meine, ich hätte kürzlich von einem Urteil gelesen, wonach der Gebrauch des Mobiltelefons an der roten Ampel nicht bußgeldbewehrt sein soll. Evtl. kann die ADAC Rechtsabteilung Auskunft erteilen.
      Aber: Falls du keine Rechtsschutzversicherung hast, würde ich an deiner Stelle zahlen.
      Avatar
      schrieb am 30.01.07 08:47:40
      Beitrag Nr. 7 ()
      laut meiner Information, kann Dich die Polizei nur noch wegen einer Sache belagen !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!

      z. B. zu schnelles fahren und telefonieren, dann kann man nur wegen einem belangt werden ;)
      Avatar
      schrieb am 30.01.07 09:45:31
      Beitrag Nr. 8 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 27.288.033 von Cashlover am 30.01.07 06:53:31no,no, ganz so sieht die Sache nicht aus.

      Auch unsere "liebe" Bullizei muß sich an "Recht und Gesetz" halten.
      Im Vordergrund dieser steht die Prüfung von Tateinheit oder Tatmehrheit.
      Schönen Tag euch allen wünscht HH.
      Avatar
      schrieb am 30.01.07 09:47:46
      Beitrag Nr. 9 ()
      Wenn der Bußgeldbescheid kommt, Einspruch einlegen.Hat man eine Rechtschutzversicherung zum Anwalt.Oder gleich alles dem Anwakd übergeben.;);););)
      Avatar
      schrieb am 30.01.07 10:03:38
      Beitrag Nr. 10 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 27.288.449 von NATALY am 30.01.07 08:31:51stimmt schon so, der Haken, Wagen muß aus sein
      Avatar
      schrieb am 30.01.07 10:48:00
      Beitrag Nr. 11 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 27.289.921 von opagero am 30.01.07 10:03:38Ich hatte mal einen interessanten Fall. Vor einem Termin habe ich an einer roten Ampel meinen Laptop hochgefahren. Neben mir natürlich die Polizei.

      Als der Bescheid kam, stand dort "Telefonieren" drin. Einspruch, dass es ein Laptop war und kein Handy mit der Bitte dies zu ändern. Verfahren eingestellt.

      Kann vielleicht mal helfen...
      Avatar
      schrieb am 30.01.07 11:10:58
      Beitrag Nr. 12 ()
      ich kann eh nicht verstehen, warum das Telefonieren am Steuer verboten ist und z.B. das Rauchen am Steuer immer noch erlaubt... das ist doch 10x gefährlicher mit runterfallender Asche usw. !?
      Avatar
      schrieb am 30.01.07 11:52:09
      Beitrag Nr. 13 ()
      gleiche situation hatt meine mum
      dir bleibt wohl nichts anderes übrig als zu zahlen !!

      in england ist an jeder ampel eine camera dort bekommst du den bussgeldbescheid ohne polizei .... dirket mit beweiss video nach hause geschickt !!!
      bigBrother is watching you !!
      Avatar
      schrieb am 30.01.07 11:54:19
      Beitrag Nr. 14 ()
      9.01.2007 17:57 heise online
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      Hüllenlose Überwachung

      Mit insgesamt mehr als vier Millionen Überwachungskameras zählt Großbritannien bereits heute zu den weltweit führenden Überwachungsgesellschaften. Der durchschnittliche Brite wird jeden Tag rund dreihundert Mal von einer Überwachungskamera gefilmt – und künftig will ihm der Staat offenbar auch unter die Wäsche schauen. Die Tageszeitung The Sun zitiert am heutigen Montag aus internen Papieren, aus denen hervorgeht, dass das britische Innenministerium den flächendeckenden Einsatz versteckter Kameras auf Straßen und Plätzen befürwortet, die mit Terahertz-Strahlung arbeiten und die Kleidung von Passanten durchdringen können.
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      Eingesetzt werden solche Durchleuchtungssysteme bereits an Flughäfen oder auch von der britischen Polizei, die damit beispielsweise bei Razzien im Londoner Nachtleben nach am Körper versteckten Drogen sucht. Unauffällig in Laternen eingebaut, könnten solche Kamerasysteme vor allem die Suche nach Waffen und Sprengstoffen erleichtern, halten die Verfasser des Berichts fest. Vorbehalte der Bürger gegen heimliche Nacktaufnahmen wollen sie unter anderem damit entgegen, dass Aufnahmen von Frauen nur durch weibliche Sicherheitsmitarbeiter gesichtet werden dürfen – was bei der Beobachtung von Plätzen technisch aber wohl kaum machbar sein dürfte.

      Entwickelt werden die Personen-Scanner unter anderem von QinetiQ, einem aus der britischen Militärforschungsorganisation DERA (Defence Evaluation and Research Agency) hervorgegangenen Unternehmen, das seit Februar 2006 an der Londoner Börse gelistet ist und an dem das britische Verteidigungsministerium noch einen Anteil von knapp 20 Prozent hält. Im Programm hat QinetiQ auch Produkte zur Gesichtserkennung, zur automatischen Kennzeichenerfassung sowie Bewegungserkennungs-Software. Mit Militärtechnik- und Big-Brother-Produkten erzielte das Unternehmen im Geschäftsjahr 2005/06 (Ende: 31. März) einen Gewinn vor Steuern in Höhe von rund 121 Millionen Euro. (pmz/c't)
      Avatar
      schrieb am 30.01.07 19:34:09
      Beitrag Nr. 15 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 27.285.671 von DUKEBOY am 30.01.07 00:01:53Handy-Benutzung bei rot geschalteter Ampel doch erlaubt

      Also doch: Hat ein Autofahrer beim Warten an einer auf Rot geschalteten Ampelkreuzung den Motor seines Fahrzeugs ausgeschaltet, darf er auch hinterm Steuer zum Handy greifen und damit telefonieren. Das hat zumindest das Oberlandesgericht Bamberg entschieden (Az. 3 Ss OWi 1050/2006).

      So hoben die Oberlandesrichter damit ein Urteil des Amtsgerichts Kempten auf, dem zufolge ein Allgäuer Pkw-Fahrer 40 Euro Geldbuße für die Benutzung seines Mobiltelefons in eben diesem Fall zahlen sollte. Die damalige Begründung des Amtsgerichts: Der betroffene Fahrzeugführer konnte ja nicht wissen, wann genau die Ampel wieder auf Grün springen würde und wäre durch das Telefon in der Hand bei der Weiterfahrt vom Verkehrsgeschehen unzulässig abgelenkt gewesen.

      Doch wenn ein Fahrzeug steht und der Motor ausgeschaltet ist, besteht nach Auffassung des Bamberger Oberlandesgerichts allein durch das Aufnehmen oder Halten eines Mobiltelefons keine unmittelbare Ablenkung von den eigentlichen Fahraufgaben. Denn vor einer Weiterfahrt müsse der Motor zunächst durch einen erneuten Startvorgang in Gang gesetzt werden. Erst dann könne mit dem Fahrzeug die Fahrt wieder aufgenommen werden und damit - bei fortgesetzter Benutzung des Mobiltelefons - eine gerichtlich zu bewertende Beeinträchtigung der Fahraufgaben eintreten. Das gelte, weil in der Verkehrsordnung nicht anders festgelegt, auch beim Halten vor Ampelanlagen.
      Avatar
      schrieb am 30.01.07 20:14:14
      Beitrag Nr. 16 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 27.288.033 von Cashlover am 30.01.07 06:53:31Ich hantier gar nicht erst mit dem Mobiltelefon. ich hantiere lieber mit der Kippe. Da ist mir neulich bei 220 auf der Autobahn doch mein schönes güldenes Feuerzeug unter den Beifahersitz gefallen. Hat gut und gerne 10 Sekunden gebraucht, bis ich es wieder vorgekramt hatte , bei brennender Kippe, versteht sich :laugh::laugh::laugh::laugh::D:D:D
      Avatar
      schrieb am 31.01.07 09:50:15
      Beitrag Nr. 17 ()
      @alle

      vielen dank für die antworten! was kann ich jetzt als fazit mitnehmen? hat ein einspruch sinn? wenn ja, auf welcher exakten grundlage?

      danke und gruss

      DB
      Avatar
      schrieb am 02.02.07 09:59:15
      Beitrag Nr. 18 ()
      02.02.2007 09:28 heise mobil
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      Mit dem Handy am Steuer: Rechtsprechung gerät in die Kritik

      Man sieht sie überall: Die Autofahrer mit dem Handy am Ohr. Im dichten Stadtverkehr. Mit Tempo 180 auf der Autobahn. Im Stau. Wer erwischt wird, muss 40 Euro bezahlen und bekommt einen Punkt in der Flensburger Verkehrssünderkartei. Alle Ausreden der Sünder, gar nicht telefoniert zu haben, prallen bislang an den Gerichten ab. Es reicht, ein Handy in der Hand zu halten, damit das Bußgeld fällig wird. Doch inzwischen regt sich Kritik an der Rechtsprechung. Sie stehe im Widerspruch zu dem, was ansonsten im Auto erlaubt ist, sagen renommierte Verkehrsrechtler.
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      Die Straßenverkehrsordnung sieht im Paragraphen 23 1a klipp und klar vor: "Dem Fahrzeugführer ist die Benutzung eines Mobil- oder Autotelefons untersagt, wenn er hierfür das Mobiltelefon oder den Hörer des Autotelefons aufnimmt oder hält. Dies gilt nicht, wenn das Fahrzeug steht und bei Kraftfahrzeugen der Motor ausgeschaltet ist." Kaum eine Vorschrift wird so häufig und bedenkenlos übertreten wie dieses Handyverbot. Neuere Schätzungen gehen von bundesweit mehr als 300 000 Verstößen pro Jahr aus.

      Durch diese Zahlen sah sich der Gesetzgeber veranlasst, den Verwarnungstatbestand im April 2004 zu einem Bußgeldtatbestand hochzustufen. Doch die vorherrschende Volksmeinung, nur das Telefonieren sei verboten, führen zu massenhaften Einsprüchen gegen die Bußgeldbescheide mit der Standardbehauptung: "Ich habe gar nicht telefoniert." Es folgen Ausreden wie: "Ich habe das Handy zwar in der Hand gehabt, aber nur, um eine gespeicherte Notiz oder die Uhrzeit abzulesen." Dagegen kämpfen die Oberlandesgerichte von Jena bis Karlsruhe und von Hamm bis Bamberg an. Die Juristen bedienen sich eines Kunstgriffs. Sie nehmen zwar die Ausreden der Betroffenen als unwiderlegbar hin, verwerfen sie aber als rechtlich unbeachtlich. Das Oberlandesgericht (OLG) Hamm hat schon im Jahre 2002 entschieden, das Mobiltelefon werde bereits dann verbotswidrig benutzt, wenn es nur in der Hand gehalten werde. Denn mit dem Verbot solle gesichert werden, dass der Fahrer beide Hände für die Bewältigung der Fahraufgabe frei habe.

      Unter Benutzung im Sinne der Straßenverkehrsordnung sei jegliche Nutzung eines Mobiltelefons zu verstehen. Auch wer beim Warten an einer roten Ampel das Telefon zur Hand nehme, verhalte sich ordnungswidrig. Und auch, wer sein Handy als Diktiergerät benutzt, erhöht seinen Kontostand in der Flensburger Kartei. Allein das OLG Köln (Az.: 83 Ss OWi 19/05) hat eine Ausnahme zugelassen, wenn der Fahrer das Mobiltelefon nur in die Hand nimmt, um es von einem Platz auf einen anderen zu legen.

      Die rigide Rechtsprechung erleichtert die Beweisführung der Polizei. Aber in juristischen Fachzeitschriften hagelt es inzwischen Kritik. Die Rechtsanwälte Sven Hufnagel (Aschaffenburg) und Markus Keerl (Stuttgart) sowie Professor Uwe Scheffler von der Universität Frankfurt/Oder, sämtlich ausgewiesene Verkehrsrechtexperten, bemängeln die Widersprüche in der Bewertung. Man dürfe am Steuer doch straflos essen, trinken und rauchen, könne das Radio, den CD-Player, die Navigation bedienen, Notizblöcke und reine Diktiergeräte in die Hand nehmen und benutzen. Das Gebot, immer beide Hände am Steuer zu belassen, könne, so Professor Scheffler ironisch, das Ende des Schaltgetriebes einleiten.

      Auch die Kritiker sind sich darin einig, dass Telefonieren am Steuer gefährlich ist. Aber die jetzige Vorschrift sei hierzu nicht geeignet. Es bestehe also Handlungsbedarf – was das Bundesverkehrsministerium freilich nicht so sieht. Die Verkehrsrechtler empfehlen, künftig allein das echte Telefonieren zu bestrafen, alles andere könne auch nach den Regeln der Generalklausel der Straßenverkehrsordnung bestraft werden, denn in Paragraph 1 heißt es: "Jeder Verkehrsteilnehmer hat sich so zu verhalten, dass kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird." (Günter Pohl, dpa) / (jk/c't)
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      Avatar
      schrieb am 02.02.07 10:35:03
      Beitrag Nr. 19 ()
      Oh Mann, sieh doch ein das du einen Fehler gemacht hast und zahl die paar Euro Funfzig!!
      Avatar
      schrieb am 05.02.07 11:53:51
      Beitrag Nr. 20 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 27.363.583 von Long-John am 02.02.07 10:35:03es geht nicht um die paar euro, sondern um den punkt!

      gruss

      DB


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      Bußgeldbescheid wegen