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    Sexualstraftäter kommen frei- IRRE REGIEREN UNS! - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 04.02.07 10:57:50 von
    neuester Beitrag 04.02.07 18:06:43 von
    Beiträge: 14
    ID: 1.109.559
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      schrieb am 04.02.07 10:57:50
      Beitrag Nr. 1 ()
      http://www.spiegel.de/panorama/justiz/0,1518,464144,00.html

      Heftige Debatte um freigelassene Sexualstraftäter
      Von Julia Jüttner

      Eine groteske Gesetzeslücke erzürnt die Menschen in Ostdeutschland: Hochgefährliche Sexualstraftäter müssen freigelassen werden, obwohl die Behörden eindringlich vor ihnen warnen. Um Zwischenfälle zu verhindern werden sie von bis zu 30 Beamten rund um die Uhr bewacht - beim Einkaufen, Spazierengehen, Fahrradfahren.

      Quedlinburg - Sie haben Frauen grausam missbraucht, sind hochgefährlich und kommen dennoch auf freien Fuß: Frank O., verurteilt wegen Mord und Totschlag in seiner Heimatstadt Quedlinburg. Oder Uwe K., der neun Mädchen vergewaltigt und brutal gequält hatte.

      Frank O. ist seit Mitte Dezember ein freier Mann - er gilt als gefährlich und soll sich in der Haft einer Therapie verweigert haben. Und Uwe K. wurde vergangene Woche für mehrere Tage auf freien Fuß gesetzt - für den zuständigen Generalstaatsanwalt ist er eine "tickende Bombe".

      Erst nach rund einer Woche kam Uwe K. am Freitag wieder in Polizeigewahrsam - allerdings wird er dort nur bis Dienstag bleiben. So lange habe das Amtsgericht Potsdam heute dem weiteren Freiheitsentzug genehmigt, teilte ein Sprecher des Potsdamer Polizeipräsidiums mit.

      Frank O. ist weiter auf freiem Fuß: Um Zwischenfälle zu verhindern, überwachen ihn drei, manchmal bis zu zehn Polizeibeamte in Zivil auf Schritt und Tritt. Insgesamt sollen 30 Polizisten für den Fall O. im Einsatz sein.

      Streit um nachträgliche Sicherungsverwahrung

      Seine Freiheit hat er - wie Uwe K. - dem im Juli 2004 verfassten Paragraphen 66 b StGB zu verdanken, dem Gesetz zur nachträglichen Sicherungsverwahrung. Demnach können Straftäter, die nach dem 1. August 1995 straffällig wurden, auch in den neuen Bundesländern zu einer Sicherungsverwahrung verurteilt werden.

      Die nachträgliche Sicherungsverwahrung allerdings kann nur verhängt werden, wenn die Gefährlichkeit erst nach dem Urteil, das heißt erst während der Strafhaft entstanden ist oder erkannt werden konnte. Im Falle des Frank O. heißt das: Da er nicht gefährlicher ist als zum Zeitpunkt seiner Verurteilung im Jahr 1992, kann seine Entlassung aus dem Gefängnis nicht verhindert werden.

      Bis Ende 2006 wurde vor dem Landgericht Magdeburg verhandelt, wie gefährlich Frank O. wirklich ist, ob er freigelassen werden kann oder nicht. An den Prozesstagen herrschte vor dem Sitzungssaal höchste Sicherheitsstufe. Frank O. war immer an Händen und Füßen gefesselt.

      Am 13. Dezember 2006 weist Richter Norbert Kutemeyer schließlich die von der Staatsanwaltschaft beantragte nachträgliche Sicherungsverwahrung zurück. Frank O. verlässt die JVA Naumburg als freier Mann - allerdings mit insgesamt rund 30 Polizeibeamten im Schlepptau. Der vorläufige Höhepunkt eines Strafprozesses, "der Rechtsgeschichte in Deutschland geschrieben hat", so Oberstaatsanwalt Helmut Windweh.

      Das Einmalige: Die von der Staatsanwaltschaft erwirkte verschärfte Führungsaufsicht sieht vor, dass der Ex-Häftling rund um die Uhr von Zivilbeamten begleitet wird - zum Einkaufen, Spazierengehen, Fahrradfahren, bei Behördengängen. Die Polizisten sind nicht abzuschütteln. Nur wenn Frank O. bei seinen Eltern oder in seinem Apartment in einem Plattenbau ist, warten die Beamten in Autos vor der Tür.

      Keiner weiß, wie seine Freilassung aufgenommen wird

      Dies alles diene dazu, die Bevölkerung im Rahmen der bestehenden gesetzlichen Regelungen bestmöglich zu schützen, sagt Ute Albersmann, Sprecherin des Justizministeriums. "Keiner weiß, was alles passieren kann. Wir müssen für die größtmögliche Sicherheit sorgen für die Bürger, aber auch für den ehemaligen Häftling."


      Forum

      Sexualstraftäter auf freiem Fuß - schlampige Gesetzgebung?
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      3 Beiträge
      Neuester: Heute 10:02 Uhr
      von Umberto
      In Quedlinburg, das keine 23.000 Einwohner zählt, ist Frank O. bekannt. "Wir wissen ja nicht im Voraus, wie die Öffentlichkeit seine Freilassung aufnimmt." Auch Angehörige seiner Opfer sollen noch in der Kleinstadt leben.

      Sachsen-Anhalts Justizministerin, Angela Kolb, fordert eine Gesetzesverschärfung zur nachträglichen Sicherungsverwahrung von hochgradig gefährlichen Straftätern wie Frank O. "Die Allgemeinheit muss umfassend vor gefährlichen Straftätern geschützt werden", so Kolb. Vorschläge für einen effektiveren Schutz lägen auf dem Tisch. "Der Bundesgesetzgeber muss nunmehr handeln."

      Nur wenige halten Frank O. für ungefährlich

      Frank O.s Verteidiger Volker Buchwald will dagegen prüfen, ob sein Mandant rechtlich gegen die Bewachung vorgehen kann. Das sagte der Rechtsanwalt der "Mitteldeutschen Zeitung". Frank O. habe sich zwar mit dem Innenministerium auf die "offene Begleitung" durch Zivilbeamte geeinigt, "aber nicht in der Massivität, wie sie jetzt passiert", so Buchwald. "Die Einschränkungen für meinen Mandanten sind enorm." Für detaillierte Angaben war der Anwalt für SPIEGEL ONLINE nicht erreichbar.

      Buchwald gehört zu den wenigen, die davon überzeugt sind, dass von Frank O. keine Gefahr ausgeht. Seine Taten sprechen dagegen, sie waren grausam: Im April 1984 bedrängt Frank O. seine Schwägerin in deren Wohnung in Quedlinburg in Sachsen-Anhalt, will sie vergewaltigen. Die 22-Jährige wehrt sich. Frank O. greift zu einem Hammer, schlägt ihr auf den Kopf. Er ist 17 Jahre alt. Als er merkt, dass sein Opfer noch atmet, schlägt er erneut zu - bis sie tot ist. Er verlässt die Wohnung, zurück bleibt seine zweijährige Nichte mit ihrer toten Mutter. Das Kind wird nach zwei Tagen stark unterkühlt neben der Toten gefunden.

      Frank O. wird noch im selben Jahr nach DDR-Recht zu 15 Jahren Jugendstrafe wegen Mordes verurteilt. Nach der Wende wird das Urteil nach nun geltendem Recht auf die maximale Jugendstrafe von zehn Jahren reduziert. Doch Frank O. kommt schon im November 1991 frei - die restliche Strafe wird zur Bewährung ausgesetzt.

      Auf Bewährung wird er sofort rückfällig

      Wenige Wochen später schlägt Frank O. erneut zu: Er bedrängt in einer Kneipe eine 20-Jährige, folgt ihr auf dem Heimweg und fällt vor ihrer Haustür über sie her. Die Frau schreit um ihr Leben, Nachbarn und ihre Eltern retten sie. Frank O. wird wegen versuchten Mordes verurteilt. Insgesamt muss er für acht Jahre ins Gefängnis - dieses Mal ohne Aussicht auf vorzeitige Entlassung oder Reststrafe auf Bewährung.

      Im März 2000 soll Frank O. aus der Justizvollzugsanstalt Naumburg entlassen werden. Doch laut Gutachter gilt er als extrem gefährlich, die Sozialprognose als äußerst ungünstig.

      Einen Tag vor Verbüßung seiner kompletten Strafe gibt das Landgericht Halle dem Antrag auf nachträgliche Sicherungsverwahrung statt. Damit ist Frank O. der erste und bisher einzige Häftling, der in Sachsen-Anhalt dazu verurteilt wird. Das Land hatte seinetwegen eiligst ein Gesetz zur nachträglichen Sicherungsverwahrung verabschiedet - wie es Baden-Württemberg, Bayern und Sachsen auch getan hatten. Bis dahin war eine Sicherungsverwahrung nur möglich, wenn diese bereits im Urteil mit verankert war - nicht nachträglich.

      "Da ist jemand draußen, der gefährlich ist"

      Er soll hinter Gittern bleiben. Aber sein Anwalt legt beim Bundesverfassungsgericht Beschwerde ein und bekommt Recht. Die Karlsruher Richter entscheiden, dass die Länder ein bestehendes Bundesgesetz zur Sicherungsverwahrung gefährlicher Straftäter nicht verschärfen dürfen.

      Frank O. bleibt in Haft - weil das Bundesverfassungsgericht dem Gesetzgeber eine Übergangsfrist einräumt. Im Juli 2004 erlässt der Bund dann den oben erwähnten Paragraphen 66 b StGB. Nach jahrelangen Verhandlungen spricht Frank O. das Landgericht frei.

      Die von der Staatsanwaltschaft angekündigte Revision hat wenig Aussicht auf Erfolg. "Wenn wir nichts Gravierendes dagegen vorbringen, bleibt Herr O. auf freiem Fuß. Und das heißt: Da ist jemand draußen, der gefährlich ist."

      Politiker schieben sich die Verantwortung zu

      Die Gesetzeslücke, die Frank O. die Freiheit beschert, sorgt in Juristenkreisen für bundesweite Ratlosigkeit. "Der Bundesgesetzgeber ist dringend aufgerufen, diese Lücke zu schließen", so der Generalstaatsanwalt von Brandenburg, Erardo Rautenberg. "Soweit man sich derzeit mit einer polizeilichen Überwachung des Straftäters nach seiner Entlassung behilft, kann dies keinen dauerhaften Schutz gewährleisten."

      In einem Beitrag für den "Tagesspiegel" hatte Rautenberg vor kurzem die Rechtslage scharf kritisiert, den Gesetzgeber als "Sicherheitsrisiko" bezeichnet und vor der Entlassung des gefährlichen Sexualstraftäters Uwe K. gewarnt. Was der Generalstaatsanwalt nicht wusste: Das Entlassungsverfahren für Uwe K. lief bereits. Am 25. Januar wurde er freigelassen - ohne dass Polizei, Generalstaatsanwaltschaft, Innen- oder Justizministerium davon informiert wurden.

      Gestern dann wurde Uwe K. wieder festgenommen. Doch die Uhr tickt: Das Amtsgericht Potsdam hat laut Polizeipräsidium angeordnet, dass der als gefährlich eingestufte 42-Jährige am Dienstag wieder freigelassen werden muss. Die Brandenburger Polizei werde alles tun, um die Bevölkerung vor dem Täter auf der Grundlage der geltenden Gesetze zu schützen, beruhigte Brandenburgs Innenminister Jörg Schönbohm eiligst - und schob die Schuld für den Politskandal dem Bundesjustizministerium in die Schuhe. Es sei nicht hinnehmbar, dass das SPD-geführte Ministerium die seit langem bekannte Gesetzeslücke bei der nachträglichen Sicherheitsverwahrung immer noch nicht geschlossen habe und deshalb Kinderschänder unter bestimmten Bedingungen frei gelassen werden müssten.

      Das Ministerium wehrt sich: Der CDU-Politiker könne nicht Rechtslücken beklagen und das Ministerium dafür verantwortlich machen, wenn nicht alle Rechtsmittel ausgeschöpft worden seien, so Sprecher Henning Plöger zur Nachrichtenagentur dpa. Die Brandenburger Generalstaatsanwaltschaft habe keinen Antrag auf nachträgliche Anordnung der Sicherungsverwahrung für den 42-jährigen Mann gestellt. "Wir meinen, dass ein solcher Antrag hätte gestellt werden müssen, und er hätte durchaus Aussicht auf Erfolg gehabt."


      DIESES LAND MACHT MICH NOCH WAHNSINNG.JA, WAHNSINNIG.
      WENN MEIN KIND DUCH SO EINEN FREIGELASSENEN TYPEN WAS ZUSTO?EN WÜRDE, ICH WÜRDE NICHT NUR DEN TYPEN TÖTEN ICH WÜRDE ALLE DIE SEINE FREIHEIT ERMÖGLICHT HABEN TÖTEN!!!!! ALLE
      Avatar
      schrieb am 04.02.07 11:04:40
      Beitrag Nr. 2 ()
      wenn du alle töten willst, ein tip:
      mach es nicht auf dem wege des selbstmordattentats, weil du nur einmal explodoeren kannst und du kannst nicht alle gleichzeitig erwischen, es sei denn die würden sich zur jahrestagung der organisierten freilasserfreunde von sexualstrafttätern treffen, aber von so einem verein habe ich noch nie gehört.
      Avatar
      schrieb am 04.02.07 11:17:12
      Beitrag Nr. 3 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 27.411.629 von depotbooster am 04.02.07 10:57:50:mad::mad::mad: es ist schon erstaunlich, für was unser staat dann plötzlich doch geld hat....die kosten für die überwachung dürften erheblich sein und dieses personal fehlt dann an anderen stellen...oder soll das einen neue arbeitsbeschaffungsmassnahme im osten sein???

      dennoch finde ich deine reaktion überzogen...

      invest2002
      Avatar
      schrieb am 04.02.07 11:28:11
      Beitrag Nr. 4 ()
      Der eine reagiert so der andere so.

      Ich weiss nicht ob ich sie wirklich alle töten würde. Aber ich hätte wahrscheinlich den Drang dann dazu.

      Und mal ganz ehrlich, ich will keine Todestrafe Diskussion anfangen, wenn so ein Triebtäter getötet werden würde, per Todestrafe z.b. würde die Welt dadurch einen Verlust erleiden?

      Wenn so einem das Leben genommen würde, wäre ich als Vater zumindest froh, das der meinem Kind nichts mehr antun kann.
      Ich glaube da bin ich nicht der einzige
      Avatar
      schrieb am 04.02.07 12:37:25
      Beitrag Nr. 5 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 27.412.098 von depotbooster am 04.02.07 11:28:11Ich kann Dich sehr gut verstehen!!
      Die Politiker sind sogar zu dumm um gescheite Gesetze zu verabschieden!!:cry::cry:
      Wir haben hier Täterschutz !!:cry::cry:
      Ich beneide Amerika immer mehr!!
      Dort wäre ein solcher schon längst unter der Erde!!

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      Avatar
      schrieb am 04.02.07 13:13:08
      Beitrag Nr. 6 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 27.413.246 von Frenchmen am 04.02.07 12:37:25Ich beneide Amerika immer mehr!!
      Dort wäre ein solcher schon längst unter der Erde!!


      Oder er würde wieder zur Schule gehen.....





      http://www.spiegel.de/schulspiegel/ausland/0,1518,464036,00.…
      Avatar
      schrieb am 04.02.07 13:44:25
      Beitrag Nr. 7 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 27.414.436 von Beefcake_the_mighty am 04.02.07 13:13:08Ja!:cry::cry:
      Avatar
      schrieb am 04.02.07 13:56:03
      Beitrag Nr. 8 ()
      Für solche perversen Bestien gehört die Todesstrafe wieder eingeführt!
      Avatar
      schrieb am 04.02.07 15:22:04
      Beitrag Nr. 9 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 27.415.755 von Fuller81 am 04.02.07 13:56:03Genau

      Die Geschichte und die Erfahrungen anderer Länder beweisen ja ,wieviel abschreckende Wirkung die Todesstrafe hat.
      Vor allem bei Triebtätern.

      ;)
      Avatar
      schrieb am 04.02.07 15:23:14
      Beitrag Nr. 10 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 27.418.101 von Beefcake_the_mighty am 04.02.07 15:22:04Das ist doch egal. Aber zumindest können die bereits verurteilten Täter nicht mehr rückfällig werden. :)
      Avatar
      schrieb am 04.02.07 16:16:42
      Beitrag Nr. 11 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 27.418.145 von Fuller81 am 04.02.07 15:23:14Dasselbe gilt aber auch bei lebenslanger Sicherheitsverwahrung. Und wenn wir alle Männer einsprerren, dann haben wir von der seite Ruhe.
      Avatar
      schrieb am 04.02.07 16:19:10
      Beitrag Nr. 12 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 27.415.755 von Fuller81 am 04.02.07 13:56:03jau, und dann werden alle Männer vorsorglich hingerichtet, denn man weiß ja nie, was sich in ihrem Innersten so zusammendräut :D
      Avatar
      schrieb am 04.02.07 16:24:53
      Beitrag Nr. 13 ()
      http://www.diepresse.com/Artikel.aspx?channel=c&ressort=w&id…

      Elektronische Fußfessel: Zu viele Fehlalarme

      (diepresse.com) 17.01.2007

      Oberösterreich. Der Probebetrieb der elektronischen Überwachung bei bedingt entlassenen Häftlingen ist enttäuschend verlaufen. Das System ist noch nicht einsatzbereit.

      Die elektronische Überwachung bei bedingt entlassenen Häftlingen hat sich bisher nicht bewährt. Bei dem vor einem Jahr in Oberösterreich gestarteten Pilotversuch "Elektronische Fußfessel" kam es immer wieder zu technischen Problemen. Außerdem gab es statt der ursprünglich geplanten bis zu 120 bisher nur 18 Teilnehmer. Auf die Ausweitung des Projekts auf Wien und Graz wurde daher verzichtet.

      Vor allem mit der Satellitenortung hat es Probleme gegeben. Das System sei "noch nicht ausgereift", sagte Alfred Steinacher von der Vollzugsdirektion. Derzeit sei das System "in einem erweiterten Maße nicht mit gutem Gewissen einsetzbar". Im Prinzip funktioniert das System ähnlich wie die Satelliten-Navigation im Straßenverkehr: Bedingt entlassene Häftlinge wurden mit einem Sender ("Fußfessel") ausgestattet, der via Handy mit einem Satelliten verbunden ist und so den Standort des Entlassenen an eine Überwachungszentrale meldet. Zusätzlich wurden die Testpersonen intensiv durch Sozialarbeiter betreut.

      Zu viele Fehlalarme

      In der Praxis kam es aber immer wieder zu Problemen bei der Satellitenortung. So wurde etwa bei starkem Schneefall der Kontakt zwischen Fußfessel und Satellit unterbrochen, berichtete Andreas Zembaty vom Bewährungs- und Opferhilfe-Verein "Neustart". Der in die Zentrale gemeldete Standort der überwachten Person sei dann um mehrere Kilometer gesprungen. "Das hat natürlich zu einem Alarm geführt - das waren zu viele Fehlalarme", bilanziert Zembaty.

      Die Sicherheit der Bevölkerung sei aber immer garantiert gewesen. "Unsere Mitarbeiter haben sofort Kontakt aufgenommen. Es hat nicht einmal eine Intervention der Exekutive und nur einen einzigen Rückfall gegeben", betonte der Neustart-Sprecher.

      Bei bedingt Entlassenen wäre die elektronische Überwachung laut Zembaty ohnehin nicht unbedingt notwendig: "Grundsätzlich ist die Frage, ob man die elektronische Fußfessel braucht, weil wir die Erfahrung gemacht haben, dass mit betreuter bedingter Entlassung eine hohe Erfolgsquote zu erzielen ist." Nichts bringen würde für Zembaty dagegen die elektronische Überwachung ohne Betreuung durch Sozialarbeiter: "Dagegen sprechen Projektergebnisse aus Amerika." (APA/Red.)


      :confused:


      Bei der Satelliten-Maut hat man die Probleme auch gelöst.
      Zusätzlich kann Handy-Ortung genutzt werden.
      Avatar
      schrieb am 04.02.07 18:06:43
      Beitrag Nr. 14 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 27.418.145 von Fuller81 am 04.02.07 15:23:14. Aber zumindest können die bereits verurteilten Täter nicht mehr rückfällig werden

      Genau!;)


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