Rechtsschutzversicherung für Häuslebauer (ggü. Handwerkern) - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 04.02.07 19:29:33 von
neuester Beitrag 09.02.07 15:46:14 von
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Hallo zusammen,
ich bin in naher Zukunft Häuslebauer u. möchte mich gegen Streitigkeiten mit Handwerkern (mangelhafte Ausführungen, fehlerhafte Abrechnungen etc.) mit einer Rechtsschutzversicherung absichern.
Kann mir jemand einen Tip geben welche ich da wählen soll? Reicht da eine stink normale Privat Rechtsschutzversicherung aus?
Wäre super wenn mir jemand Tips geben könnte.
Vielen Dank u. schöne Grüße
Freddy
PS: Nicht daß einer auf die Idee kommt ich bin Handwerkerfeindlich ... aber leider habe ich da schon so manche extrem schlechte Erfahrung gemacht ... selten macht man einen Fehler 2 mal
ich bin in naher Zukunft Häuslebauer u. möchte mich gegen Streitigkeiten mit Handwerkern (mangelhafte Ausführungen, fehlerhafte Abrechnungen etc.) mit einer Rechtsschutzversicherung absichern.
Kann mir jemand einen Tip geben welche ich da wählen soll? Reicht da eine stink normale Privat Rechtsschutzversicherung aus?
Wäre super wenn mir jemand Tips geben könnte.
Vielen Dank u. schöne Grüße
Freddy
PS: Nicht daß einer auf die Idee kommt ich bin Handwerkerfeindlich ... aber leider habe ich da schon so manche extrem schlechte Erfahrung gemacht ... selten macht man einen Fehler 2 mal
Hallo,
Huk24!
Rechtschutz für Privat-, Berufs-, Verkehrs- (178 €) und Rechtschutz für Eigentümer (42 €)
Kosta Quanta 220 Euro im Jahr und Du hast Deine Ruh!
Gruß
HW68
Huk24!
Rechtschutz für Privat-, Berufs-, Verkehrs- (178 €) und Rechtschutz für Eigentümer (42 €)
Kosta Quanta 220 Euro im Jahr und Du hast Deine Ruh!
Gruß
HW68
Ach ja 150 Euronen Selbstbeteilung!
HW68
HW68
P.S. eine Bauherrnhaftpflicht nicht vergessen!
Hatte meine bei der Bassler, gut und billig!
So das wars garantiert jetzt
HW68
Hatte meine bei der Bassler, gut und billig!
So das wars garantiert jetzt
HW68
ich rate dir einen Architekten mit der Bauaufsicht zu beauftragen,kostet zwar,spart aber im Endeffekt eine Menge Geld.Er kann Baufehler sofort beseitigen lassen und die Baufirma ist gewarnt.Am besten vor der Bauausführung schon damit drohen.
Antwort auf Beitrag Nr.: 27.425.807 von StartraderFreddy am 04.02.07 19:29:33Hallo Startrader.
Dieses Risiko ist leider nicht versicherbar. ( Alle Verträge die im Zusammenhang mit einem „Genehmigungspflichtigen Bauvorhaben“ sind vom Versicherungsschutz einer Rechtsschutz ausgeschlossen.)
Währe nur versichert, wenn Du eine gebrauchte Immobilie kaufen würdest und das Teil im nachhinein Renovieren würdest. Dann sind Streitigkeiten mit einem Handwerker über den „Vertragsrechtschutz“ der meisten im Privatrechtsschutz versichert ist versichert. Weil Du dem Handwerker einen Auftrag erteilt hättest für ein „Nichtgenehmigungspflichtigen Renovierungsarbeiten“. Ist schon verwirren die AGB einer Rechtsschutzversicherung.
Der Neubau eines Hauses ist Genehmigungspflichtig .“Laut Vertragsrechtschutz“ Nicht Versichert Versicherungsschutz.
Die Renovierung eines Hauses ist nicht Genehmigungspflichtig. Laut „Vertragsrechtschutz“ Versichert.
dievierte
.
Dieses Risiko ist leider nicht versicherbar. ( Alle Verträge die im Zusammenhang mit einem „Genehmigungspflichtigen Bauvorhaben“ sind vom Versicherungsschutz einer Rechtsschutz ausgeschlossen.)
Währe nur versichert, wenn Du eine gebrauchte Immobilie kaufen würdest und das Teil im nachhinein Renovieren würdest. Dann sind Streitigkeiten mit einem Handwerker über den „Vertragsrechtschutz“ der meisten im Privatrechtsschutz versichert ist versichert. Weil Du dem Handwerker einen Auftrag erteilt hättest für ein „Nichtgenehmigungspflichtigen Renovierungsarbeiten“. Ist schon verwirren die AGB einer Rechtsschutzversicherung.
Der Neubau eines Hauses ist Genehmigungspflichtig .“Laut Vertragsrechtschutz“ Nicht Versichert Versicherungsschutz.
Die Renovierung eines Hauses ist nicht Genehmigungspflichtig. Laut „Vertragsrechtschutz“ Versichert.
dievierte
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Antwort auf Beitrag Nr.: 27.426.006 von HW68 am 04.02.07 19:36:34@HW68
toller Tip auf die Frage von Freddy
scheint eine gute Beratung gewesen zu sein bei der HUK24
zu der Antwort von "dievierte" ist nichts hinzuzufügen. wenigstens einer der Ahnung hat!
Gruß Jochen
toller Tip auf die Frage von Freddy
scheint eine gute Beratung gewesen zu sein bei der HUK24
zu der Antwort von "dievierte" ist nichts hinzuzufügen. wenigstens einer der Ahnung hat!
Gruß Jochen
Antwort auf Beitrag Nr.: 27.428.106 von wingerterjochen am 04.02.07 20:55:30Danke wingerterjochen.
30 Jahre „Berufserfahrung“ ich weis von was ich Rede.
dievierte
30 Jahre „Berufserfahrung“ ich weis von was ich Rede.
dievierte
@ all
Vielen Dank für alle nützlichen Hinweise ... dann ist es wohl am besten wenn man alles vertraglich VORHER festzurrt u. einen Architekten in der Hinterhand hat der einem beiseite steht.
Schöne Grüße
Freddy
Vielen Dank für alle nützlichen Hinweise ... dann ist es wohl am besten wenn man alles vertraglich VORHER festzurrt u. einen Architekten in der Hinterhand hat der einem beiseite steht.
Schöne Grüße
Freddy
Hallo Freddy,
Juristisch viel brisanter und oft unterschätzt ist die Bauherrenhaftpflicht:
Du als Bauherr bist in erster Linie für die Verkehrssicherung verantwortlich (Sicherung der Baustelle, Verschutzungen im Bereich der Baustelenzufahrt ...) und nicht etwa die Baufirmen.
Weiter zu empfehlen ist die Bauleistungsversicherung, welche für eine Vielzahl von unvorhersehbaren Schadenereignissen (z.B. Elementarereignisse, Vandalismus ...) aufkommt. Auch Positionen wie Diebstahl, Rohrbruch, Glasbruch während der Bauzeit sind je nach Tarif mitversichert.
Die Prämie kostet Dich im Prinzip nichts, da Du diese auf die am Bau beteiligten Firmen umlegen kannst .
Rechtzeitig um die Gebäudeversicherung kümmern und zwar gleich zu Baubeginn (Feuerrohbauversicherung - auch kostenneutral .
Bereits jetzt prüfen, ob die PHV das "unbebaute Grundstück" abdeckt.
Natürlich ist es wie oben beschrieben zu empfehlen jemanden mit der Bauaufsicht zu beauftragen, da der Laie u.U. die Baumängel erst zu spät feststellt und dann wird es oft mühseelig, bis die betreffende Handwerksfirma nachbessert.
Die Rechtsabteilung wird der Architekt jedoch nicht spielen.
Event. kommt noch die Mitgliedschaft in einem Verein wie z.B. Haus und Grund e.V. in Frage.
Die führen zwar keinen Rechtsstreit für Dich, aber Du kannst Dich dort beraten lassen, wenn Du Probleme mit den Handwerkern hast.
Leistungsspektrum dort aber vorher abchecken.
Grüsse
Juristisch viel brisanter und oft unterschätzt ist die Bauherrenhaftpflicht:
Du als Bauherr bist in erster Linie für die Verkehrssicherung verantwortlich (Sicherung der Baustelle, Verschutzungen im Bereich der Baustelenzufahrt ...) und nicht etwa die Baufirmen.
Weiter zu empfehlen ist die Bauleistungsversicherung, welche für eine Vielzahl von unvorhersehbaren Schadenereignissen (z.B. Elementarereignisse, Vandalismus ...) aufkommt. Auch Positionen wie Diebstahl, Rohrbruch, Glasbruch während der Bauzeit sind je nach Tarif mitversichert.
Die Prämie kostet Dich im Prinzip nichts, da Du diese auf die am Bau beteiligten Firmen umlegen kannst .
Rechtzeitig um die Gebäudeversicherung kümmern und zwar gleich zu Baubeginn (Feuerrohbauversicherung - auch kostenneutral .
Bereits jetzt prüfen, ob die PHV das "unbebaute Grundstück" abdeckt.
Natürlich ist es wie oben beschrieben zu empfehlen jemanden mit der Bauaufsicht zu beauftragen, da der Laie u.U. die Baumängel erst zu spät feststellt und dann wird es oft mühseelig, bis die betreffende Handwerksfirma nachbessert.
Die Rechtsabteilung wird der Architekt jedoch nicht spielen.
Event. kommt noch die Mitgliedschaft in einem Verein wie z.B. Haus und Grund e.V. in Frage.
Die führen zwar keinen Rechtsstreit für Dich, aber Du kannst Dich dort beraten lassen, wenn Du Probleme mit den Handwerkern hast.
Leistungsspektrum dort aber vorher abchecken.
Grüsse
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