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    Rechtsschutzversicherung für Häuslebauer (ggü. Handwerkern) - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 04.02.07 19:29:33 von
    neuester Beitrag 09.02.07 15:46:14 von
    Beiträge: 10
    ID: 1.109.592
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      Avatar
      schrieb am 04.02.07 19:29:33
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo zusammen,

      ich bin in naher Zukunft Häuslebauer u. möchte mich gegen Streitigkeiten mit Handwerkern (mangelhafte Ausführungen, fehlerhafte Abrechnungen etc.) mit einer Rechtsschutzversicherung absichern.

      Kann mir jemand einen Tip geben welche ich da wählen soll? Reicht da eine stink normale Privat Rechtsschutzversicherung aus?

      Wäre super wenn mir jemand Tips geben könnte.

      Vielen Dank u. schöne Grüße

      Freddy


      PS: Nicht daß einer auf die Idee kommt ich bin Handwerkerfeindlich ... aber leider habe ich da schon so manche extrem schlechte Erfahrung gemacht ... selten macht man einen Fehler 2 mal ;)
      Avatar
      schrieb am 04.02.07 19:36:34
      Beitrag Nr. 2 ()
      Hallo,

      Huk24!
      Rechtschutz für Privat-, Berufs-, Verkehrs- (178 €) und Rechtschutz für Eigentümer (42 €)

      Kosta Quanta 220 Euro im Jahr und Du hast Deine Ruh!

      Gruß
      HW68
      Avatar
      schrieb am 04.02.07 19:37:24
      Beitrag Nr. 3 ()
      Ach ja 150 Euronen Selbstbeteilung!

      HW68
      Avatar
      schrieb am 04.02.07 19:39:36
      Beitrag Nr. 4 ()
      P.S. eine Bauherrnhaftpflicht nicht vergessen!
      Hatte meine bei der Bassler, gut und billig!

      So das wars garantiert jetzt:D

      HW68
      Avatar
      schrieb am 04.02.07 20:20:07
      Beitrag Nr. 5 ()
      ich rate dir einen Architekten mit der Bauaufsicht zu beauftragen,kostet zwar,spart aber im Endeffekt eine Menge Geld.Er kann Baufehler sofort beseitigen lassen und die Baufirma ist gewarnt.Am besten vor der Bauausführung schon damit drohen.

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      Avatar
      schrieb am 04.02.07 20:21:20
      Beitrag Nr. 6 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 27.425.807 von StartraderFreddy am 04.02.07 19:29:33Hallo Startrader.

      Dieses Risiko ist leider nicht versicherbar. ( Alle Verträge die im Zusammenhang mit einem „Genehmigungspflichtigen Bauvorhaben“ sind vom Versicherungsschutz einer Rechtsschutz ausgeschlossen.)

      Währe nur versichert, wenn Du eine gebrauchte Immobilie kaufen würdest und das Teil im nachhinein Renovieren würdest. Dann sind Streitigkeiten mit einem Handwerker über den „Vertragsrechtschutz“ der meisten im Privatrechtsschutz versichert ist versichert. Weil Du dem Handwerker einen Auftrag erteilt hättest für ein „Nichtgenehmigungspflichtigen Renovierungsarbeiten“. Ist schon verwirren die AGB einer Rechtsschutzversicherung.

      Der Neubau eines Hauses ist Genehmigungspflichtig .“Laut Vertragsrechtschutz“ Nicht Versichert Versicherungsschutz.

      Die Renovierung eines Hauses ist nicht Genehmigungspflichtig. Laut „Vertragsrechtschutz“ Versichert.

      dievierte:D
      .
      Avatar
      schrieb am 04.02.07 20:55:30
      Beitrag Nr. 7 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 27.426.006 von HW68 am 04.02.07 19:36:34@HW68
      toller Tip auf die Frage von Freddy :laugh:
      scheint eine gute Beratung gewesen zu sein bei der HUK24 :D



      zu der Antwort von "dievierte" ist nichts hinzuzufügen. wenigstens einer der Ahnung hat! ;)

      Gruß Jochen
      Avatar
      schrieb am 04.02.07 21:13:53
      Beitrag Nr. 8 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 27.428.106 von wingerterjochen am 04.02.07 20:55:30Danke wingerterjochen.

      30 Jahre „Berufserfahrung“ ich weis von was ich Rede.

      dievierte:D
      Avatar
      schrieb am 06.02.07 20:04:20
      Beitrag Nr. 9 ()
      @ all

      Vielen Dank für alle nützlichen Hinweise ... dann ist es wohl am besten wenn man alles vertraglich VORHER festzurrt u. einen Architekten in der Hinterhand hat der einem beiseite steht.

      Schöne Grüße

      Freddy
      Avatar
      schrieb am 09.02.07 15:46:14
      Beitrag Nr. 10 ()
      Hallo Freddy,

      Juristisch viel brisanter und oft unterschätzt ist die Bauherrenhaftpflicht:
      Du als Bauherr bist in erster Linie für die Verkehrssicherung verantwortlich (Sicherung der Baustelle, Verschutzungen im Bereich der Baustelenzufahrt ...) und nicht etwa die Baufirmen.

      Weiter zu empfehlen ist die Bauleistungsversicherung, welche für eine Vielzahl von unvorhersehbaren Schadenereignissen (z.B. Elementarereignisse, Vandalismus ...) aufkommt. Auch Positionen wie Diebstahl, Rohrbruch, Glasbruch während der Bauzeit sind je nach Tarif mitversichert.
      Die Prämie kostet Dich im Prinzip nichts, da Du diese auf die am Bau beteiligten Firmen umlegen kannst ;) .

      Rechtzeitig um die Gebäudeversicherung kümmern und zwar gleich zu Baubeginn (Feuerrohbauversicherung - auch kostenneutral ;) .

      Bereits jetzt prüfen, ob die PHV das "unbebaute Grundstück" abdeckt.

      Natürlich ist es wie oben beschrieben zu empfehlen jemanden mit der Bauaufsicht zu beauftragen, da der Laie u.U. die Baumängel erst zu spät feststellt und dann wird es oft mühseelig, bis die betreffende Handwerksfirma nachbessert.

      Die Rechtsabteilung wird der Architekt jedoch nicht spielen.

      Event. kommt noch die Mitgliedschaft in einem Verein wie z.B. Haus und Grund e.V. in Frage.
      Die führen zwar keinen Rechtsstreit für Dich, aber Du kannst Dich dort beraten lassen, wenn Du Probleme mit den Handwerkern hast.
      Leistungsspektrum dort aber vorher abchecken.


      Grüsse


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