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    Abgeltungsteuer - der Referentenentwurf liegt vor ! - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 06.02.07 13:29:45 von
    neuester Beitrag 07.05.07 18:45:22 von
    Beiträge: 94
    ID: 1.110.029
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      Avatar
      schrieb am 06.02.07 13:29:45
      Beitrag Nr. 1 ()
      Der Referentenentwurf zu der Unternehmensteuerreform 2008
      liegt jetzt vor:

      http://www.bundesfinanzministerium.de/lang_de/DE/Aktuelles/A…
      Avatar
      schrieb am 06.02.07 13:36:03
      Beitrag Nr. 2 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 27.460.989 von vvogel am 06.02.07 13:29:45Verluste aus Zeiträumen bis 31.12.2008 können auch
      noch 2009 und später verrechnet werden ...
      Avatar
      schrieb am 06.02.07 13:39:41
      Beitrag Nr. 3 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 27.461.123 von vvogel am 06.02.07 13:36:03§32d

      Im Fall der Kirchensteuer ermässigt (!) sich die
      Abgeltungssteuer um den Kirchensteuersatz, so daß
      effektiv auch hier nur 25% zu zahlen sind.
      Avatar
      schrieb am 06.02.07 13:43:45
      Beitrag Nr. 4 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 27.461.195 von vvogel am 06.02.07 13:39:41Heisst das Kirchensteuer ist in den 25% auch schon drin??

      Wäre klasse, wenn ich so sehe wie viel ich aktuell an die Kirche spende:eek::confused:
      Avatar
      schrieb am 06.02.07 13:44:26
      Beitrag Nr. 5 ()
      Die Kreditinstitute übernehmen die Verrechnung von
      Gewinnen und Verlusten. Dies nicht nur unterjährig
      sondern auch die Verlustvorträge ins nächste Jahr
      wenn nicht anders gewünscht.

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      Avatar
      schrieb am 06.02.07 13:46:56
      Beitrag Nr. 6 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 27.461.311 von Chewi am 06.02.07 13:43:45So lese ich das - schau selbst nach unter §32d, dann
      kannst Du eigene Schlüsse ziehen.

      Ist aber erst der Referentenentwurf ...
      Avatar
      schrieb am 06.02.07 13:48:01
      Beitrag Nr. 7 ()
      auf welcher seite steht das, das suche ich nämlich

      #5 von vvogel 06.02.07 13:44:26 Beitrag Nr.: 27.461.329
      Dieses Posting: versenden | melden | drucken | Antwort schreiben

      Die Kreditinstitute übernehmen die Verrechnung von
      Gewinnen und Verlusten. Dies nicht nur unterjährig
      sondern auch die Verlustvorträge ins nächste Jahr
      wenn nicht anders gewünscht.
      Avatar
      schrieb am 06.02.07 14:03:11
      Beitrag Nr. 8 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 27.461.402 von Berta Roker am 06.02.07 13:48:01Seiten 17-18

      Punkt 26
      §43a
      Avatar
      schrieb am 06.02.07 14:06:17
      Beitrag Nr. 9 ()
      Spekulationssteuer erst für Erwerbe nach dem
      31.12.2008 - damit wäre die Frage geklärt was
      mit Erwerben in 2008 ist für die die Spekulationsfrist
      noch nicht abgelaufen ist.

      Für Immobilien ist es aber glaube ich anders geregelt -
      schwierig zu interpretieren, da die ganzen Querverweise
      erst aufgelöst werden müssen ... am besten selbst lesen.
      Avatar
      schrieb am 06.02.07 14:08:11
      Beitrag Nr. 10 ()
      hmm, danke, habe ich gelesen, aber von der unterjährigen oder überhaupt verlustverrechnung lese ich leider kein wort

      :rolleyes::rolleyes:

      kannst du den genau text reinstellen, vielleicht ist es mri beim überfliegen entgangen und genau das ist aber der wichtigste punkt für die trader

      danke
      Avatar
      schrieb am 06.02.07 14:12:54
      Beitrag Nr. 11 ()
      §43a

      (1)
      ...

      (2)
      ...

      (3)

      Die auszahlende Stelle hat ausländische Steuern auf Kapitalerträge nach Maßgabe des § 32d Abs. 5 zu berücksichtigen. Sie hat im Kalenderjahr negative Kapitalerträge einschließlich gezahlter Stückzinsen bis zur Höhe der positiven Kapitalerträge auszugleichen. Der nicht ausgeglichene Verlust ist auf das nächste Kalenderjahr zu übertragen. Auf Verlangen des Gläubigers der Kapitalerträge hat sie über die Höhe eines nicht ausgeglichenen Verlustes eine Bescheinigung nach amtlich vorgeschriebenem Muster zu erteilen; der Verlustübertrag entfällt in diesem Fall. Der unwiderrufliche Antrag auf Erteilung der Bescheinigung muss bis zum 15. Dezember des laufenden Jahres der auszahlenden Stelle zugehen. Die Sätze 1 bis 4 gelten nicht in den Fällen des § 44 Abs. 1 Satz 4 Nr. 1 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb.“
      Avatar
      schrieb am 06.02.07 14:19:31
      Beitrag Nr. 12 ()
      §20

      Freibetrag von 750 Euro und Pauschale von 51 Euro
      werden zu einer neuen Pauschale von 801 Euro
      zusammengefasst.

      Werbungskostenabzug darüber hinaus ist ausgeschlossen.
      Avatar
      schrieb am 06.02.07 14:23:50
      Beitrag Nr. 13 ()
      "...im kalenderjahr"


      liest sich nicht wie "täglich" oder so

      danke trotzdem
      Avatar
      schrieb am 06.02.07 14:24:18
      Beitrag Nr. 14 ()
      Keine Werbungskosten mehr ansetzen ausser der lächerlichen Pauschale...

      -Zinsen für WP Kredite
      -Fahrten zum Gelage .. äh HV
      -Kurssysteme
      -Nachrichtenabos
      -Börsenbriefe
      -"Seminare" hehe
      -Software
      -Hardware
      -Porto
      -Steuerberatung für Kap, SO, AUS
      -Büromaterial
      -Telefon
      -Internet
      -Satellit
      -...

      WAS DENKEN SICH DIESE KRANKEN @LÖCHER EIGENTLICH DABEI? Klagen sind vorprogrammiert, im Grunde kann man jetzt schon die Klage vorbereiten und am 5.1.2009 die Breitseite vorm Finanzgericht abfeuern. Dann hat man nämlich die ersten Abrechnungen vom 2.1.2009 in Händen, die ohne Werbungskostenabzug abgegolten sein sollen.
      Avatar
      schrieb am 06.02.07 14:30:52
      Beitrag Nr. 15 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 27.462.095 von Michelraketen am 06.02.07 14:24:18Zu einer pauschalen Abgeltungssteuer gehört auch ein pauschaler Werbungskostenbetrag!
      Wo ist das Problem? Man kann sich ja alternativ, zum individuellen Steuersatz veranlagen lassen.
      Da kann man m.e. die Werbungskosten wie bisher ansetzen.
      Das wird sich aber nur selten rechnen.
      Avatar
      schrieb am 06.02.07 14:41:42
      Beitrag Nr. 16 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 27.462.220 von Midas2000 am 06.02.07 14:30:52Da kann man m.e. die Werbungskosten wie bisher ansetzen.

      Nein! Die Berechnung erfolgt für alle gleich, damit auch kein Werbungskostenabzug, wenn man sich veranlagen lassen will. So interpretiere ich die Vorlage. Die Kosten fürs trading kannst du nicht mehr ansetzen. Und bald sehr bald dürfte der Satz der Abmelungssteuer nicht mehr 25% betragen, sondern 30-50% je nachdem, wer die nächste Regierung stellt. Die Mehrwertsteuer ist auch niemals gesunken, immer nur gestiegen. So wird das auch bei der Abgeltungssteuer.
      Avatar
      schrieb am 06.02.07 14:47:56
      Beitrag Nr. 17 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 27.461.195 von vvogel am 06.02.07 13:39:41§32d

      Korrektur zur Kirchensteuer !

      Ohne Kirchensteuer: Abgeltungssteuer=25%

      Mit Kirchensteuer (z.B. 8%) wird die Abgeltungssteuer
      um 25% der Kirchensteuer (25% von 8% = 2% ermässigt).
      Auf den ermässigten Satz ist dann Kirchensteuer zu zahlen.
      (25% * (1-2%)=24,5% ; Kirchensteuer drauf: 24,5%*1,08=26,46%)

      Das dient der Berücksichtung des Sonderausgabenabzugs der
      Kirchensteuer, der hier ebenfalls pauschaliert wird.
      Avatar
      schrieb am 06.02.07 14:54:47
      Beitrag Nr. 18 ()
      Stillhalterprämien werden zukünftig auch von
      der Abgeltungssteuer erfasst - hier galt bisher
      der persönliche Steuersatz - zur Abwechslung
      einmal eine gute Nachricht.
      Avatar
      schrieb am 06.02.07 15:52:54
      Beitrag Nr. 19 ()
      :rolleyes:
      Avatar
      schrieb am 06.02.07 20:05:24
      Beitrag Nr. 20 ()
      leute: das ist der referentenentwurf....das wird nocvh einiges geändert werden...

      invest2002
      Avatar
      schrieb am 06.02.07 22:33:01
      Beitrag Nr. 21 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 27.471.018 von invest2002 am 06.02.07 20:05:24Stimmt: Angela will ja in punkto Aktie noch 'einfach etwas tun' ... http://www.handelsblatt.com/news/Boerse/Die-Finanzprofis/_pv…
      :laugh:

      investival
      Avatar
      schrieb am 06.02.07 22:34:38
      Beitrag Nr. 22 ()
      Interessant ist die Erweiterung des Stückzinstopfes zum Verlustverrechnungstopf und die Verrechnung mit Altverlusten bis 2013.
      Avatar
      schrieb am 06.02.07 23:06:57
      Beitrag Nr. 23 ()
      Entscheidend für Trader ist einfach die sofortige Verlustverrechnung.

      Wie das die Banken umsetzen sollen ist mir nach wie vor nicht klar und ich habe in dem Text auch nix dazu gefunden. Ist den Politikern auch wahrscheinlich egal. Einfach einen Dreck von Gesetz erlassen und den Banken dann sagen: Macht das mal mit der Verlustverrechnung.

      Ich glaube nach wie vor nicht, dass es eine traderverträgliche Lösung geben wird, sollten sie die Verluste bsp. monatlich gegen Gewinne verrechnen nutzt mir das gar nix. Angenommen ich mache vom 01.01 - 31.01. 100.000 Euro Gewinn. Dann führen die 26.000 Euro Steuern ab.

      Wenn ich dann vom 01.02.-28.02. die ganzen 100.000 Euro wieder in den Sand setze, wird mir kein Mensch weismachen können, dass ich meine 26.000 Euro schnell wieder vom Finanzamt zurück erstattet bekomme.
      Avatar
      schrieb am 06.02.07 23:36:59
      Beitrag Nr. 24 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 27.475.577 von bonAPART am 06.02.07 23:06:57Der Verlustverrechnungstopf ist doch gerade die traderverträgliche Lösung. Was heute mit Stückzinsen geht, das geht dann auch mit Veräußerungsgewinnen und -verlusten, und zwar realtime.
      Avatar
      schrieb am 06.02.07 23:43:01
      Beitrag Nr. 25 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 27.475.818 von gemma am 06.02.07 23:36:59An "realtime" glaube ich zunächst einmal nicht, das schaffen die Banken nicht, da ist der Buchungsschnitt vor.
      Aber "tägliche Saldierung" wär' ja auch okay. Hätte den Vorteil, dass die Reihenfolge innerhalb des Tages egal wäre.
      Avatar
      schrieb am 07.02.07 01:58:53
      Beitrag Nr. 26 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 27.475.851 von Aktienfee am 06.02.07 23:43:01Ich sehe da auch kein grundsätzliches Problem. Bei den Stückzinsen funktioniert es ja auch schon.

      Wer natürlich im Januar 1 Mio Gewinn macht und im Februar 1 Mio Verlust hat halt pech - aber das war bisher auch schon so, wenn jemand Ende einen Jahres Gewinn gemacht hat und Anfang des Folgejahres Verlust.

      Grüße K1
      Avatar
      schrieb am 07.02.07 02:06:55
      Beitrag Nr. 27 ()
      Desöfteren war beim Thema Abgeltungssteuer die Frage, wie mit festgestellten Verlustvorträgen (aus §23 "Spekulationsgeschäften") verfahren wird. Diese werden gemäß dem Referentenentwurf unbegrenzt vorgetragen und können mit §23 "Spekulationsgewinnen" aus 2009ff verrechnet werden.

      Zusätzlich besteht aber gemäß § 43a Abs.3 die Möglichkeit diese festgestellten Spekulationsverluste in den Verlanlagungszeiträumen 2009-2013 (§52) mit Einkünften aus Kapitalvermögen (§20) zu verrechnen.

      Grüße K1
      Avatar
      schrieb am 07.02.07 09:14:22
      Beitrag Nr. 28 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 27.476.523 von K1K1 am 07.02.07 02:06:55Die bisherigen Verlustvorträge bei Aktien wurden ja nur nach dem HEV (also halb) berücksichtigt. Ab 2009 sollen Gewinne aber voll (mit 25%) besteuert werden. Also müßten sich die Verlustvorträge eigentlich verdoppeln!!!
      be.
      Avatar
      schrieb am 07.02.07 09:24:51
      Beitrag Nr. 29 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 27.479.692 von dr.wssk am 07.02.07 09:14:22Die bisherigen Verlustvorträge bei Aktien wurden ja nur nach dem HEV (also halb) berücksichtigt. Ab 2009 sollen Gewinne aber voll (mit 25%) besteuert werden. Also müßten sich die Verlustvorträge eigentlich verdoppeln!!!

      Wünsche gibt es sicher viele ;-)

      Aber für realistisch halte ich eine Umsetzung dieses Wunsches nicht so sehr. Ehrlicherweise muss man ja auch sagen, dass sich bei der Umstellung auf das HEV der Wert der Verlustvorträge ja auch quasi verdoppelt hat - jetzt gehts halt in umgekehrter Richtung.

      Grüße K1
      Avatar
      schrieb am 07.02.07 10:20:18
      Beitrag Nr. 30 ()
      Zu #27:
      Zusätzlich besteht aber gemäß § 43a Abs.3 die Möglichkeit diese festgestellten Spekulationsverluste in den Verlanlagungszeiträumen 2009-2013 (§52) mit Einkünften aus Kapitalvermögen (§20) zu verrechnen.


      Nur mit Einkünften aus Kapitalvermögen nach § 20 Abs. 2 EStG, nicht mit Einkünften aus Kapitalvermögen nach § 20 Abs. 1 EStG. Also nicht mit Dividenden und Zinsen.
      Avatar
      schrieb am 07.02.07 10:27:10
      Beitrag Nr. 31 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 27.476.523 von K1K1 am 07.02.07 02:06:55Die #27 noch mal etwas deutlicher ausgedrückt (war schon spät..):

      Desöfteren war beim Thema Abgeltungssteuer die Frage, wie mit festgestellten Verlustvorträgen (aus §23 "Spekulationsgeschäften") verfahren wird. Diese werden gemäß dem Referentenentwurf unbegrenzt vorgetragen und können mit §23 "Spekulationsgewinnen" aus 2009ff (das sind dann bspw. "Spekulationsgewinne" aus Immobiliengeschäften - nicht jedoch solche aus Geschäften mit Wertpapieren, denn diese unterligen der Besteuerung nach §20(neu)) verrechnet werden.

      Zusätzlich besteht aber gemäß § 43a Abs.3 die Möglichkeit diese festgestellten Spekulationsverluste in den Verlanlagungszeiträumen 2009-2013 (§52) mit Einkünften aus Kapitalvermögen (§20) zu verrechnen.

      Grüße K1
      Avatar
      schrieb am 07.02.07 10:34:30
      Beitrag Nr. 32 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 27.480.970 von NATALY am 07.02.07 10:20:18Stimmt! Also:

      Desöfteren war beim Thema Abgeltungssteuer die Frage, wie mit festgestellten Verlustvorträgen (aus §23 "Spekulationsgeschäften") verfahren wird. Diese werden gemäß dem Referentenentwurf unbegrenzt vorgetragen und können mit §23 "Spekulationsgewinnen" aus 2009ff (das sind dann bspw. "Spekulationsgewinne" aus Immobiliengeschäften - nicht jedoch solche aus Geschäften mit Wertpapieren, denn diese unterligen der Besteuerung nach §20(neu)) verrechnet werden.

      Zusätzlich besteht aber gemäß § 43a Abs.3 die Möglichkeit diese festgestellten Spekulationsverluste in den Verlanlagungszeiträumen 2009-2013 (§52) mit Einkünften aus Kapitalvermögen (§20 Abs. 2 EStG, nicht jedoch mit Einkünften aus Kapitalvermögen nach § 20 Abs. 1 EStG. ) zu verrechnen.

      Grüße K1
      Avatar
      schrieb am 07.02.07 10:45:17
      Beitrag Nr. 33 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 27.481.228 von K1K1 am 07.02.07 10:34:30Bin ich begriffstutzig, d.h. also, meine festgestellten Spekulationsverluste (aus Aktiengeschäften) kann ich nicht mit ab 2009 erzielten Aktiengewinnen verrechnen?
      be.
      Avatar
      schrieb am 07.02.07 10:53:30
      Beitrag Nr. 34 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 27.481.468 von dr.wssk am 07.02.07 10:45:17doch, bis 2013 kannst Du verrechnen. Ab 2014 nur noch mit solchen aus dem neuen §23 (also "Spekulations"-Immobiliengeschäften etc.) und nicht mehr mit "Spekulations"-Aktiengeschäften. So verstehe ich das jedenfalls.

      Grüße K1
      Avatar
      schrieb am 07.02.07 12:26:09
      Beitrag Nr. 35 ()
      Steuerzahler, die sich durch den abgeltenden Steuersatz von 25% schlechter stellen, haben die Möglichkeit, die Kapitaleinkünfte in der Steuererklärung anzugeben. Steuerpflichtige mit anderen Einkünften bis zu einer Höhe von 15.000 Euro (ab hier beträgt der Grenzsteuersatz 25%) erhalten auf diesem Weg die überzahlte Abgeltungssteuer auf Kapitalerträge erstattet.

      Aha,soviel zu der famosen Anechnung mit dem persönlichen Steuersatz.Offenbar soll der persönliche Grenzsteuersatz als Basis herangezogen werden, letztlich zahlt dann jeder mit ausnahme von Azubis vielleicht 25 %:mad:
      Avatar
      schrieb am 07.02.07 12:35:10
      Beitrag Nr. 36 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 27.460.989 von vvogel am 06.02.07 13:29:45Diese tolle »Reform« beinhaltet die Einführung von 32 neuen Informationspflichten, wohingegen lediglich ganze 3 abgeschafft werden ... Und die voraussichtlich reichlichen 'Günstigerprüfungen' werden die Finanzämter sicher besonders erfreuen ... Kein Wunder, dass man unter dem schmalen Absatz 'Bürokratiekosten' auf S. 55 oa. Entwurfs diese nicht konkret benennt, :D

      Aus Aktienanlegersicht bedeutet dieses Werk eine rigide Schlechterstellung und wird so GANZ SICHER nicht zur Aktienanlage, geschwiege den zur investiven-, motivieren.

      Gespannt sein darf man, ob die AGen tatsächlich ihre Dividenden entsprechend der HEV-Exekution auf privater Ebene erhöhen oder gar die Kurse entsprechend steigen wie in der Gesetzesbegründung kolportiert.
      Unbestreitbar Fakt ist dagegen, dass der Eigenkapital gewährende Privatanleger künftig einen größeren Vertrauensvorschuss erbringen soll – das, wo das Vertrauen hiesiger Anleger in Aktien nicht zuletzt nach der Telekom-Erfahrung bekanntlich grenzenlos ist.

      Die Nichtanerkennung gleich sämtlicher (Werbungs-)Kosten als quasi nicht gegeben bzw. nicht nötig entbehrt, gerade längerfristig orientierte Aktienanleger betreffend, jeglichen Realitätssinns. Rechtlich mag auch das mit der Begründung 'Mit der Abgeltung Schaffung einer Einkunftsbesteuerung außerhalb des allgemeinen Ekst.rechts' vielleicht durchgehen. Das Steuerentlastungsargument indes trifft lediglich auf Kurzfristanleger mit Ekst.satz >>25 % zu, deren Steuervorteil damit im übrigen mehr oder weniger schrumpft.

      Besonders gewichtig natürlich der Wegfall jedweder Steuerfreiheit, was man steuersystematisch, aber wohl kaum volkswirtschaftlich begründen kann. Langfristig orientierte Aktienanleger werden durch die dadurch uU. signifikant erhöhten Einkünfte zusätzlich mit entsprechend höheren Sozialbeiträgen und Kirchensteuern belastet sein. Letzterem und auch der damit künftig verbundenen Bürokratie kann, und wird, man immerhin entgehen.

      Fazit (mE.):

      > Langfristige private Aktienanlagen werden mit der absoluten wie relativen steuerlichen Schlechterstellung gleich auf 3 Ebenen – mit dem faktischen Ergebnis >30%iger Renditekappung durch höhere Steuer- und Abgabenlast bei gleichzeitig bestehender unveränderbarer Verlustvakanz – zugunsten Immobilien, Zinsanlagen künftig ab deutlich niedrigeren Zinsen und nicht auf Sekundärmärkten gehandelten Assets (wie zB. Edelmetallen, Münzen und Kunst) ab 2009 aus Renditesicht außerhalb eines Aktiencrashszenarios a la 2002/03 explizit sinnlos.

      > Gegenüber Steuersparmodellen, Versicherungen und Riester-Anlagen werden langfristige private Aktienanlagen vielleicht nicht direkt sinnlos, stellen aber keine grundsätzliche Alternative dazu mehr dar.

      > Ergo werden Aktien zu reinen Spekulationsobjekten verkommen, weiter und stärker zunehmend getragen von ausländischem Kapital.

      > Unter diesen Prämissen lohnt sich im Umkehrschluss eine langfristig avisierte Aktienanlage noch bis zum 31.12.2008, sofern man (bis dahin) noch günstig zum Zuge kommt. Freilich bleiben bis dahin auch kurzfristige Aktienanlagen steuerlich relativ interessant. Hernach werden werbungskostenarme Anlagen wie eben bezeichnet auch mit kurzfristigen Aktienanlagen verstärkt konkurrieren.

      Man stranguliert die volkswirtschaftlich sinnvollste Kapitalanlage nun auch noch steuerlich, und damit – nach dem in den letzten Jahren va. seitens der Politik, Banken und Gerichten provozierten Vertrauensverlust – völlig.
      Auch wenn die Effekte durch die großzügigerweise – man hat wohl doch irgendwie ein ungutes Gefühl, :D – nun fast 2-jährige Übergangszeit zeitlich etwas gedehnter eintreten werden:

      Wenn das Ihre jüngst beschworene 'Aktion Aktie ist', Herr Kutzer, und Frau Merkel ... Dann gute N8, Dtld.

      investival
      Avatar
      schrieb am 07.02.07 12:58:10
      Beitrag Nr. 37 ()
      steht in dem Referentenentwurf etwas über die zukünftige Spekulationsfrist bei Immobilien? Bleibt die bei 10 Jahren oder wird die abgeschafft ?
      Avatar
      schrieb am 07.02.07 13:36:31
      Beitrag Nr. 38 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 27.484.059 von leckerkoelsch am 07.02.07 12:58:10Bleibt bei 10 Jahren.
      Avatar
      schrieb am 07.02.07 14:11:06
      Beitrag Nr. 39 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 27.484.850 von K1K1 am 07.02.07 13:36:31Und ab 2009 sehe ich ein rapides Nachlassen des Aktieninteresses, zumindestens der deutschen Aktionäre (wie das bei ausländischen Anlegern ist, weiß ich nicht). Das müßte aber Anfang 2009 zu wesentlich sinkenden Kursen führen oder umgedreht Ende 2008 zu steigenden. Man sollte sich folglich schon bald (hoffentlich kommt noch eimanl eine richtige Korrektur) positionieren.
      be.
      Avatar
      schrieb am 08.02.07 00:03:42
      Beitrag Nr. 40 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 27.483.554 von investival am 07.02.07 12:35:10Dieser Kommentar ist treffend. Darüberhinaus muss bei Anlageentscheidungen berücksichtigt werden, daß sich diese Chose jederzeit beliebig weiter ändern kann bspw. Gesundheitssoli für Pflege oder Volkssolidaritätsabgabe (Retro DDR), Todessteuererhöhung (Beck fällt da schon etwas ein).Prof.Wenger hat im Mai 2006 in einem FAZ Kommentar, die Folgen beschrieben. Das Kapital wird sich weiter in das Ausland verschieben, VP-Bank wird schonmal, wie damals einen "Lafontainebonus" ausschütten.Eigentlich schade für unsere günstigen Direktbanken, welche wirklich Qualität(Informer,Realtimekurse) bieten, wenn man sich die Gebührenstruktur von UBS, LGT usw. ansieht. Der Zufluss auch in die angegliederten Treuhandges. ist enorm. Stabiles langfristiges Aktionariat zur Vermögensanlage in D hat sich erübrigt. Auch wenn die Holding 1929 (Lux)liquidiert wird, gibt es noch hervorragende Steuerendlösungsinstrumente. :cool:
      Avatar
      schrieb am 08.02.07 16:36:03
      Beitrag Nr. 41 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 27.499.145 von sicherheitsmitarbeit am 08.02.07 00:03:42LU-Holding "1929" - liquidiert - hast du da nähere Infos oder war das nur ein vergessener Konjunktiv? Thx!
      Avatar
      schrieb am 08.02.07 17:19:53
      Beitrag Nr. 42 ()
      wie schon von mir ,und in obigen postings wird es keine privaten aktien käufe mehr geben .
      das wird noch ganz tollllll.
      ich zieh langsam alles was geht raus.
      was ich mit mache weiss ich noch nicht .gold oder kopfkissen.
      bin doch nicht bescheuert trage das risoko und soll dann noch fast 30 prozent dem statt schenken (geld wo schon x mal versteuert ist)
      neeeee
      auch altersvorsorge wird zurückgehen.das muss man ja auch (gleich oder später versteuern)nee.
      da lasse ich lieber die sau raus einige jahre und wenn alles weg ist werde ich in diesem tollen land auch nicht verhungern .
      die wollen das so !!!!!!!!
      das gleiche am arbeitsmarkt,1euro 400euro jobs und dann hunderttausende von beschäftigten die von ihren firmen entlassen und sich dann selbstständig machen und für die gleiche firma arbeiten .da zahlt bald kein mensch mehr irgend etwas in die sozialkassen .aber so wollen sie es und so bekommen sie es.
      warum haben die jungen den keinen bock ???????ich kann sie verstehen.psjeder der gesund ist und eine fremdsprache nur einigermassen beherrscht sollte weit weit weg gehen .es kann dort nur besser sein.
      Avatar
      schrieb am 08.02.07 17:22:11
      Beitrag Nr. 43 ()
      ps. dann braucht ab 2009 wohl jeder noch einige steuerberater mehr .die branche boom dann als einzigste noch in diesem land.
      die bekommen dann den rest vom gewinn
      Avatar
      schrieb am 08.02.07 20:11:54
      Beitrag Nr. 44 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 27.515.563 von Michelraketen am 08.02.07 16:36:03# 41

      Hallo Michel..hier einige Infos bzgl. dem Holding 1929 Gesetz

      http://www.egoergenlaw.com/news-de.html
      Avatar
      schrieb am 08.02.07 20:13:25
      Beitrag Nr. 45 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 27.515.563 von Michelraketen am 08.02.07 16:36:03# 41

      einfach nach googeln..findeste genug. Oder direkt in Luxemburg reinschauen.

      Holdings 1929. Fortsetzung der Akte.



      Neueste Entwicklungen (07.12.2006):

      Die parlamentarische Finanz- und Haushaltskommission hat ihren Bericht zum Gesetzesentwurf 5624 angenommen. Quelle: parlamentarisches Dokument 5624-03 (in französischer Sprache) (07.12.2006) (Doc061215)



      Der Gesetzentwurf 5624 setzt das Steuersystem der Holdings ausser Kraft und regelt das Ubergangssystem bis zum 31. Dezember 2010. Es ist vorgesehen, dass die vollständige oder teilweise Abtretung der Aktien einer Holding-Gesellschaft an einen Dritten für bestimmte Gesellschaften, darunter an der Börse notierte möglich ist. Das Verbot ist weder anwendbar auf den Transfer von Aktien „zwischen bestehenden Aktionären oder Mitgliedern einer gleichen Gruppe von Gesellschaften oder zwischen verbundenen Gesellschaften“, noch „von Todes wegen, durch Vereinbarungen zwischen Lebenden oder in einer Ehe- oder eheähnlichen Beziehung“, noch auf eine Transfer, der 10 % des Gesellschaftskapitals nicht übersteigt.

      Die Luxemburger Regelung über den Steuerstatus der als Holdings 1929 bezeichneten Gesellschaften ist von der Europäischen Kommission als mit dem Gemeinschaftsrecht nicht vereinbarte staatliche Beihilfe angesehen worden. Nach der Entscheidung der Kommission müsste die Regelung bis zum 31. Dezember 2006 beseitigt oder geändert werden, während die Uebergangsregelungen für die bestehenden Gesellschaften bis zum 31. Dezember 2010 gelten.

      Die parlamentarische Finanzkommission hat am 10. November 2006 zwei Änderungen des Gesetzesprojekts vorgeschlagen. Die Aenderungen betreffen die Modalitäten des Verkaufs von Anteilen und den Eigentumer-Nachweis. parlementarisches Dokument 5624-01. Siehe auch "Übergangsbestimmungen für Holdings: zwei Änderungen" (Quelle: Luxemburger Wort). (10.11.2006)

      Der Staatsrat hat am 28. November 2006 sein Gutachten zum Gesetzentwurf 5624 abgegeben. Der Staatsrat wirft die Frage auf, ob die Kommission nicht die Grenzen seiner Zuständigkeiten überschritten hat. Document parlementaire 5624-02 (in französischer Sprache). Quelle: Chambre des députés (07.12.2006) (Doc061210)
      Avatar
      schrieb am 09.02.07 13:14:49
      Beitrag Nr. 46 ()
      Hallo,
      habt ihr was darüber gefunden, ob Soll- und Habenzinsen miteinander verrechnet werden können? Bisher gelten Sollzinsen als Werbungskosten, die dann das Einkommen aus Kapitalerträgen mindern. Wenn Werbungskosten bei der neuen Steuer nicht mehr abzugsfähig sind, dann würden Sollzinsen ja einfach wegfallen...wenn das nicht geändert wird.

      Gruß
      bullbeer
      Avatar
      schrieb am 13.02.07 18:54:08
      Beitrag Nr. 47 ()
      Wie sieht das eigentlich mit quellensteuerbelasteten Auslandsdividenden aus? War es bisher nicht so, daß ich bei den meisten Ländern 15% verrechnen konnte und den Rest hätte ich mir aus den Ländern selbst wieder holen mußen? Bleibt das so? Bei meinen Beträgen lohnt sich eine Erstattung im Ausland nicht. Zahle ich dann demnächst deutsche Abgeltungssteuer-15%+ausländische Quellensteuer? Zieht die Bank die 15% direkt ab, oder muß ich mir die erstatten lassen?

      (Oder habe ich jetzt großen Blödsinn erzählt?)
      Avatar
      schrieb am 14.02.07 08:05:56
      Beitrag Nr. 48 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 27.687.825 von BieneWilli am 13.02.07 18:54:08Eine sehr gute Frage - die richtige Antwort hätte ich auch gerne!

      iwiw
      Avatar
      schrieb am 15.02.07 00:24:20
      Beitrag Nr. 49 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 27.687.825 von BieneWilli am 13.02.07 18:54:08Hier sind die sog. Doppelbesteuerungsabkommen DBA maßgeblich, diese müssten dann entsprechend gekündigt oder geändert werden. Kann mir nicht vorstellen, daß CH also die ESTV in Bern, Abgeltungssteuer (Aktien)für die Dütschen eintreibt oder mit Quellensteuer verrechnet. Interessant wäre dann auch wie britische Aktiendividenden (Lagerort Schweiz) von Deutschen abgerechnet werden.(auch bei Treuhändern) Bisher nach UK Act von 1973 steuerfrei! Hier werden die Ministerialräte/-Dirigenten sicherlich auch eigene Investmenterfahrungen berücksichtigen::laugh::eek::cool:
      Avatar
      schrieb am 15.02.07 10:52:09
      Beitrag Nr. 50 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 27.714.591 von sicherheitsmitarbeit am 15.02.07 00:24:20Es geht mir nicht darum, ob die Schweizer deutsche Quellensteuer eintreiben, sondern darum mit welchen Steuern ich als Deutscher später bei ausländischen Aktien zu rechnen habe. Die Schweiz hat ja AFAIK 35% Quellensteuer. Ich kenn leider die jetzige Regelung nicht wirklich, aber ich glaub es war so, daß ich 15% von der deutschen Steuerschuld abziehen konnte und den Rest hätte ich mir vom Schweizer Staat wieder holen können oder, das weiß ich jetzt aber wirklich nicht genau, zumindest zum Teil als Werbungskosten ansetzen.
      Es wäre jetzt natürlich blöd, wenn ich bei der neuen Regelung auf die schon in der Schweiz mit 35% belasteten Dividenden noch mal 10% (25% dt. Abgeltungssteuer -15% verrechenbare schweizer Quellensteuer) zahlen müßte. Eine Erstattung durch den Schweizer Staat macht bei meinen Beträgen keinen Sinn und Werbungskosten werden ja jetzt mit einer Pauschale abgegolten.
      Avatar
      schrieb am 15.02.07 10:59:07
      Beitrag Nr. 51 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 27.718.341 von BieneWilli am 15.02.07 10:52:09Auch jetzt musstest Du Dir schon die Quellensteuer bei den "Schweizern" zurückholen. Der Deutsche Staat hat damit nichts zu tun. Ansonsten gilt zur Quellensteuer (Auszug aus den Erläuterungen zum Referentenentwurf):

      Absatz 5 regelt in Anlehnung an § 34c und als Sondervorschrift zu dieser Norm die Berücksichtigung der im Ausland anfallenden Quellensteuer auf ausländische Kapitalerträge. Um zum Zwecke der Verfahrenserleichterung zu gewährleisten, dass gemäß § 43a Abs. 3 bereits das Depot führende Kreditinstitut die anfallende ausländische Quellensteuer anrechnen kann, bedarf es dieser Sondervorschrift.

      Satz 1 bestimmt, dass für die Berücksichtigung ausländischer Steuern § 34c Abs. 1 Satz 1 sinngemäß mit der Maßgabe gilt, dass bei jedem ausländischen Kapitalertrag die ausländische Steuer auf die deutsche Steuer anzurechnen ist. Dies erfordert für die Anrech-nung ausländischer Quellensteuer aus einem Nicht-DBA-Staat, dass ausländische Einkünfte aus Kapitalvermögen im Sinne des § 34 d Nr. 6 vorliegen und die Tatbestandsmerkmale des § 34 c Abs. 1 Satz 1 erfüllt sind. Dies gilt insbesondere für das Tatbestandmerkmal „der deutschen Einkommensteuer entsprechende Steuer“.

      Für DBA-Fälle gilt die Regelung des Satzes 2. Hiernach ist Satz 1 sinngemäß anzuwenden, soweit in einem Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung die Anrechnung einer ausländischen Steuer auf die deutsche Einkommensteuer vorgesehen ist. Es ist also vorrangig dem DBA zu entnehmen, wer zur Anrechnung befugt ist, was ausländische Einkünfte sind und welche ausländische Steuer angerechnet werden kann.
      Avatar
      schrieb am 15.02.07 11:00:49
      Beitrag Nr. 52 ()
      Good Thread !!! Ich verfolge dieses Thema sehr gespannt ...
      Avatar
      schrieb am 15.02.07 11:03:22
      Beitrag Nr. 53 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 27.718.341 von BieneWilli am 15.02.07 10:52:09N' paar Artikel zur jetzigen Regelung

      http://www.handelsblatt.com/news/Vorsorge-Anlage/Geldanlage-…

      http://www.faz.net/s/RubEA492BA0F6EB4F8EB7D198F099C02407/Doc…
      Avatar
      schrieb am 15.02.07 11:27:52
      Beitrag Nr. 54 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 27.718.525 von K1K1 am 15.02.07 10:59:07OK, bei der nichtanrechenbaren Auslandsquellensteuer hab ich wohl Mist geschrieben. Ich muß sie mir wohl wirklich z. Bsp. vom Schweizer Staat zurückholen.
      Meine Frage ist nun, ob noch mal ein deutsches I-Tüpfelchen, in Form der deutschen Abgeltungssteuer, drauf kommt.
      Der deutsche Staat kann sich ja auf den Standpunkt stellen, die Schweizer dürfen nur 15% Quellensteuer abziehen. 20% behalten Sie zu unrecht und das ist nicht sein, sondern vielmehr Problem des Untertans. Der hat aber 25% Abgeltungssteuer zu zahlen und da er bisher nur 15% rechtmäßige ausländische Quellensteuer gezahlt hat, möge er doch die fehlenden 10% Abgeltungssteuer zahlen.
      Wenn dem so wäre, würde ich als Kleinanleger also 45% Abzug auf die Divdenden haben, da ein Antrag auf Erstattung der zu Unrecht einbehlatenen Quellensteuer nicht lohnt.
      Avatar
      schrieb am 15.02.07 11:39:48
      Beitrag Nr. 55 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 27.719.183 von BieneWilli am 15.02.07 11:27:52Ich verstehe Dein Problem nicht. Das Prozedere ist wie folgt:

      Die Schweizerische Verrechnungssteuer bekommst Du mit Antrag auf Rückerstattung " Formular 85" von der Schweizerischen Steuerbehörden zurückerstattet. Formular gibt es m.W. hier: Bundesamt für Finanzen, Tel.0228 406-0 (da habe ich es jedenfalls zum ersten mal bekommen). Das Formular reichst Du mit den Zinsbelegen bei Deinem Finanzamt ein, damit es Dir die Wohnsitzbestätigung erteilt (und überprüfen kann, dass Du die Werte in der EKSt. Erklärung korrekt angibst). Von Deinem FA erhälst Du dann das abgestempelte Formular mit den Belegen zurück und schickst es an die "Eidgenössische Steuerverwaltung" (Adresse auf dem Formular). Dann wartest Du ein Jahr (ja, die Schweizer sind nicht sooooo schnell ;-)) und bekommst dann die gezahlte Verrechnungssteuer auf Dein Konto zurücküberwiesen. Die Versteuerung der Erträge erfolgt dann in der pers. EKSt.Erklärung.

      Genauso wie bei den Zinsen läuft das bei Dividenden. Kostet Dich einen Anruf und zwei Briefmarken.

      Grüße K1
      Avatar
      schrieb am 15.02.07 12:19:09
      Beitrag Nr. 56 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 27.719.466 von K1K1 am 15.02.07 11:39:48Ich verstehe Dein Problem nicht. Das Prozedere ist wie folgt:

      Die Schweizerische Verrechnungssteuer bekommst Du mit Antrag auf Rückerstattung " Formular 85" von der Schweizerischen Steuerbehörden zurückerstattet. ...


      Hallo,

      ich Kleinanleger!!! Meinst du nicht, daß die Schweizer mich auslachen, wenn ich 16,35 SFR erstattet haben will?
      Gut das ist eine Sache, mit der ich schon jetzt leben muß. Meine Frage ist nun, ob es mit dem Referentenentwurf noch mal schlimmer wird? Verweise auf Stellen im Entwurf und Kommentar helfen mir jetzt nicht wirklich weiter, da ich zugeben muß, daß ich als einfach strukturierter Mensch so meine Problem mit dessen Ausdrucksweise habe.

      Gruß
      Willi
      Avatar
      schrieb am 15.02.07 12:22:56
      Beitrag Nr. 57 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 27.720.286 von BieneWilli am 15.02.07 12:19:09P.S.: Es geht ja nicht nur um die Schweiz, sonder es gibt ja auch noch interessante AGs z. Bsp. den Niederländen, Frankreich, USA, Kanada usw...
      Avatar
      schrieb am 15.02.07 16:34:17
      Beitrag Nr. 58 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 27.720.373 von BieneWilli am 15.02.07 12:22:56Ich glaub du meinst das so?

      Du hast Schweizer Aktien, diese schütten dir z.B umgerechnet 1 Euro aus. Abzug von 35% Schweizer Quelle verbleibt bei Willi 0,65 Euro.

      (davon kannste dir einen Teil wiederholen, was aber Arbeit bedeutet + nicht mehr absetzbare Portokosten...)

      Deine Frage ist jetzt, ob der verbleibende "Schweizer Nettoertrag" von Euro 0,65 dann der deutschen Abgeltungssteuer unterworfen wird. Oder? Ich denke mal ja. Also bleibt dann

      0,478 Euren

      Das wär hart. Aber den bösen Kapitalisten muss man es eben nehmen rauben stehlen wo es nur geht. Schließlich müssen die Politiker ihre Diäten haben, die Rentner ihre Rente, die Faulen ... usw usw.
      Das wäre doch gelacht wenn man diesen Kouponschneidern, Erzkapitalisten etc nicht noch aussaugen könnte. Das ist erst der Anfang. Das gierige Saugen kommt dann ab 2009-2011 so ca. wenn die Abgeltung auf 30-50% + Soli, + Gesundheitssoli + Gerechtigkeitsabgabe + ... + Tobin + Luxusabgabe + Todesstrafe für alle die mehr als 1000 Euren auf dem Sparbuch haben oder gar 1 Aktie besitzen :D:laugh:;)
      Avatar
      schrieb am 16.02.07 15:37:21
      Beitrag Nr. 59 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 27.725.951 von Michelraketen am 15.02.07 16:34:17So ungefähr. Bisher mußte man ja die Auslandsdividende nach dem Halbeinkünfteverfahren versteuern, konnte aber 15% verrechnen oder als Werbungskosten (weiß das nicht so genau) ansetzen, s. d. bei mir z. Bsp. keine deutschen Zusatz-Steuern zur Bardividende hinzu gekommen sind.
      Werbungskosten sollen ja jetzt hinfällig sein, weil Pauschale, und wie sich die Abgeltungssteuer zu den mit den meisten Länder ausgehandelte gerechtfertigte Steuer von 15% verhält weiß ich nicht.

      Also irgendwie blick ich gar nichts mehr. Vielleicht sollte ich einfach mal 2 Monate alles ignorieren und dann mal wieder schauen, was Stand ist.
      Avatar
      schrieb am 16.02.07 20:13:56
      Beitrag Nr. 60 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 27.460.989 von vvogel am 06.02.07 13:29:45"Lasst Veräusserungsgwinne steuerlich unangetastet" am 16.02 in der FAZ von Prof. Johann Eekhoff und Sohn erschienen. Ein absolut professionelles nachvollziehbares Gutachten, immerhin eines ehemaligen Kollegen aus dem Regierungsproletariat.
      Avatar
      schrieb am 16.02.07 22:28:36
      Beitrag Nr. 61 ()
      Also, liebe Mitstreiter, da ist doch erstmal die wohltuende wie beruhigende, offizielle und im Kern treffende Erkenntnis des Bundesfinanzministeriums:

      >Mit der Abgeltungssteuer wird Deutschland ein attraktiver und übersichtlicher Platz für internationale Kapitalanleger, die für das Wachstum in Deutschland von großer Bedeutung sind.<
      http://www.bundesfinanzministerium.de/lang_de/DE/Aktuelles/0…

      Gut gebrüllt, in der Tat: 'Übersichtlich' und 'attraktiv' wird der Finanzplatz Dtld. mit dieser Abgeltungssteuer und seinen Details mit Sicherheit – genau: für internationale Kapitalanleger. Und um die allein muss es ja gehen, wo diese ja bereits seit 2 Dekaden stetig zunehmend dt. Aktien aufkaufen [wie passend da die Zeitenwahl: 'wird ...'], dazu nicht nur einmal überteuerte bis sinnlose Aquisitionen und hernach Masenentlassungen predigen. Und nicht um die Rahmenverbesserung der chronisch schwachen Eigenkapitalsituation hiesiger Unternehmen, und auch nicht um eine verstärkte eigenverantwortete Altersvorsorge. Nein: Dass man den Wachstumsbegriff so in eine Richtung reduziert, zeugt allein von unbedingtem volkswirtschaftlichem Sachverstand, richtig Rückgrat, und ganz besonderer Weitsicht.

      Als Anleger nimmt man da doch gerne eine Renditekappung seiner rentierlicheren wie risikoreicheren Kapitalanlagen um etwa 1/3 auch gegenüber internationalen Kapitalanlegern (iwS.) in Kauf. Und was hat einen ja nur noch eng zeitbegrenzt dahin lebenden Rentner schon zu jucken, hat der zusätzlich zum Inflationsabschlag nochmal 1/3 weniger ...

      @sicherheitsmitarbeit,

      bei so geballtem Fundus ist Beratungsresistenz natürlich alleroberste Pflicht, :D

      investival
      Avatar
      schrieb am 16.02.07 22:37:37
      Beitrag Nr. 62 ()
      Bevor man nachfragt: Etwa 1/3 = incl. auf die künftig erfassten Gewinne >1 Jahr ggf. (bei gesetzlich Versicherten) erhobenen und damit gegenüber heute zusätzlichen Sozialbeiträge.

      Man kann das steuersystematisch ja alles vertreten – aber ganz sicher nicht volkswirtschaftlich, so wie dt. Unternehmen finanziert und dt. Vermögen angelegt sind.

      investival
      Avatar
      schrieb am 17.02.07 10:17:55
      Beitrag Nr. 63 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 27.762.914 von investival am 16.02.07 22:28:36Warum soll denn durch die Abgeltungssteuer der Finanzplatz Deutschland interessant werden. Müssen die den keine Abgeltungssteuer zahlen ?
      Avatar
      schrieb am 17.02.07 15:59:33
      Beitrag Nr. 64 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 27.771.268 von Procera am 17.02.07 10:17:55Eine Kursgewinnbesteuerung – um die geht es hier im Kern – ist Landessache und betrifft die heimischen Anleger.
      (Noch) 'Übersichtlich'(er) und damit interessant(er) wird der hiesige Finanzplatz für das Ausland, wenn »konkurrierende« schlechter gestellte heimische Anleger aufgrunddessen verstärkt wegbleiben, oder gar selbst ins Ausland, das seine Anleger bei weitem nicht so rigide gewinnbesteuert wie hier nun geplant, gehen. Die tendenzielle relative Unterbewertung dt. Unternehmen, wie sie va. als Folge unserer tollen Anlage- und Aktienkultur ja jetzt schon vakant ist, wird eher noch verstärkt und provoziert im Verein mit festgeschriebenen niedrigen Eigenkapitalquoten und entsprechenden Bankabhängigkeiten weiterhin den Ausverkauf dt. Firmen und Arbeitsplätze.

      Dt. Anleger und Altersvorsorgende haben ohne dem schon eine geringere Anlagerendite als ihre ausländischen Pendants – und diese soll nun weiter geschmälert werden. Gleichzeitig erzählt man etwas von nötiger eigenverantworteter Altersvorsorge. Das zeugt von Logik, eben von besagtem Verstand. Und eine solche Verstandsqualität lässt natürlich, ganz offensichtlich, keine Einsicht zu.

      Steinbrück und Koch geht es lt. eigener Aussage (auf der BMF-Website) bei der grundsätzlichen Gewinnbesteuerung im Kern um die Eindämmung inflationierender Derivate, die etwaige, vielleicht per se unvermeidliche Steuerlücken ausnutzen. Dagegen ist, sieht man mal von der Fraglichkeit einer wirklichen Steuerausfallrelevanz ab, nichts zu sagen. Das kann man indes auch anders, regulativ, erreichen, anstatt grob fahrlässig mal eben die Aktienanlage in einer steuerlichen 100-%-Kehrtwendung zu diskreditieren. Es hat allerdings wohl schon seinen Grund, warum hierzulande offerierte Derivate zB. in den USA nicht verkauft werden dürfen. Und es hat auch einen Grund, warum Aktien hierzulande nicht in Mode kommen, ganz im Gegensatz zu Derivaten. Und es liegt somit ganz sicher nicht am Steuerprivileg von Aktienanlagen, dass dem Staat hier Einnahmen abkommen.

      Die Weichenstellung ist völlig verfehlt, 100 % kontraproduktiv, sie protegiert Steuerflucht und frsutriert die letzten hiesigen eigenkapitalgebenden Anleger. Und das, die damit verbundene Aussicht, macht es als Heimischer gewiss nicht einfacher, überhaupt hier zu bleiben.

      investival
      Avatar
      schrieb am 17.02.07 20:02:51
      Beitrag Nr. 65 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 27.777.966 von investival am 17.02.07 15:59:33Das zeugt von Logik, eben von besagtem Verstand. Und eine solche Verstandsqualität lässt natürlich, ganz offensichtlich, keine Einsicht zu.
      Bevor jemand das mißversteht: Das ist Sarkasmus, :->
      Avatar
      schrieb am 24.02.07 19:46:33
      Beitrag Nr. 66 ()
      Das Formular zur Rückforderung Schweizer Quellensteuer kann man online anfordern: http://www.estv.admin.ch/data/dvs/druck/forms/d/vstausl.htm
      Anscheinend kann man es sich auch online ansehen per Snapview.

      Hier ist eine deutsche Seite mit Formularen zur Rückforderung ausländischer Quellensteuer: http://www.steuerliches-info-center.de/003_menue_links/006_a…
      Avatar
      schrieb am 28.02.07 19:51:42
      Beitrag Nr. 67 ()
      Fallen dabei Gebühren an (außer Postgebühren) ?
      Avatar
      schrieb am 28.02.07 19:53:12
      Beitrag Nr. 68 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 28.033.509 von Marky_Mark am 28.02.07 19:51:42nein.
      Avatar
      schrieb am 28.02.07 19:56:23
      Beitrag Nr. 69 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 27.945.896 von Plutokrat am 24.02.07 19:46:33Das Formular 85 habe ich direkt in der Schweiz angefordert. Die Schweizer sind sehr kooperativ.

      Adresse:

      Eidgenössische Steuerverwaltung
      Eigerstrasse 65

      3003 Bern

      Schweiz
      Avatar
      schrieb am 05.03.07 15:07:28
      Beitrag Nr. 70 ()
      Na, warten wir doch mal ab, was aus diesem Referentenentwurf noch so wird....


      4. März 2007, 17:48 Uhr
      Von Günther Lachmann

      Unternehmenssteuer
      Experte nennt Entwurf verfassungswidrig

      Das könnte schwierig werden für den Finanzminister: Offenbar weist der Gesetzentwurf zur Reform der Unternehmenssteuer gravierende fachliche Mängel auf. Das unter Leitung von Steinbrück erarbeitete Papier konterkariert nach Informationen von WELT ONLINE Ziele der Reform.

      Das Papier soll in Teilen verfassungswidrig sein. Zu diesem Ergebnis kommt der renommierte Steuerexperte und Regierungsberater Stefan Homburg. Sollte der Entwurf zur Unternehmensbesteuerung in dieser Form Gesetz werden, wäre der Schaden für die deutsche Volkswirtschaft enorm. Sogar hohe Beamte des Finanzministeriums teilten Homburgs Vorwürfe im Kern.

      Steinbrücks Zwickmühle Steinbrück droht mit Rücktritt Homburg kritisiert besonders die im Gesetzentwurf vorgesehen Abgeltungssteuer. Sie beträgt 25 Prozent und wird künftig auf Einkünfte aus Kapitalvermögen angewandt. „Die Abgeltungssteuer wird die Finanzstruktur der deutschen Unternehmen einschneidend verändern und eine enorme Flucht ins Fremdkapital auslösen“, sagte Steuerexperte Homburg WELT ONLINE. Gleichzeitig werde die Eigenkapitaldecke der Unternehmen weiter geschwächt. Dadurch würden die Unternehmen krisenanfällig. „Eine steueroptimierte Eigenkapitalausstattung führt im Krisenfall zur schnellen Insolvenz und zieht über den Kaskadeneffekt auch andere Unternehmen mit.“ Dabei wollte die Bundesregierung das Gegenteil erreichen: „Deutsche Unternehmen weisen im internationalen Vergleich eine hohe Fremdkapitalquote aus. Dies ist problematisch, da Eigenkapital ein wichtiger Schutz vor Insolvenz ist“, heißt es im Gesetzentwurf. Aus diesem Grund sollte die Reform die Besteuerung von Unternehmen so verändern, dass die Firmen ihre Gewinne reinvestieren. Dadurch sollten Arbeitsplätze entstehen und der Wirtschaftsstandort Deutschland insgesamt gestärkt werden.

      Wer investiert, wird bestraft
      Tatsächlich aber wird offenbar derjenige steuerlich bestraft, der sein Geld in das eigene Unternehmen investiert. „Das gilt für Personen- wie auch für Kapitalgesellschaften“, sagte Homburg. So sei bei Unternehmen stets die Fremdfinanzierung vorteilhaft, da einbehaltene Gewinne mit 28,25 Prozent besteuert werden sollen. Dieser Satz liegt erstens über dem Satz der Abgeltungsteuer, und zweitens werden die Gewinne bei späterer Entnahme erneut mit 25 Prozent besteuert, also doppelt. Die Belastung kann sogar noch steigen. „Weil Veräußerungsgewinne in Zukunft unabhängig von der Haltedauer der Abgeltungssteuer unterliegen, kann die kombinierte Steuerbelastung bei einem Anteilsverkauf auf über 60 Prozent klettern“, sagt Homburg. Diese Gesamtbelastung ergebe sich aus der Steuerbelastung der Kapitalgesellschaft, der Abgeltungssteuer auf den Veräußerungsgewinn und der vom Käufer der Anteile zu zahlenden Abgeltungssteuer auf die Dividende. Verfassungsrechtlich bedürfe eine Belastungsdifferenz von über 20 Prozentpunkten einer besonderen Rechtfertigung. Diese sei nicht erkennbar. „Damit ist die Verfassungswidrigkeit der Reform in diesem Punkt offensichtlich“, sagte Homburg. Die Reform der Unternehmensteuern ist eines der umstrittensten Projekte der großen Koalition. In der SPD wächst die Kritik, weil etwa für den Bundeshaushalt ein Defizit von rund acht Milliarden Euro befürchtet wird. Die Kommunen fürchten, ihnen könnten in der ersten Phase wichtige Gewerbesteuer-Einnahmen wegbrechen. „Wenn die Unternehmensteuerreform, die ich grundsätzlich für notwendig halte, so verabschiedet würde, wie sie jetzt vorliegt, hätten die Kommunen allein im Jahr 2008 Einbußen in Höhe von zwei Milliarden Euro“, sagte der SPD-Finanzpolitiker Ortwin Runde der WELT ONLINE. „Da müssen wir ran.“ Die von der SPD gewünschte aufkommensneutrale Finanzierung der Unternehmensteuerreform werde weit verfehlt, kritisiert Runde. „Allein im ersten Jahr ist nach dem jetzigen Entwurf mit einem Defizit von über sieben Milliarden Euro zu rechnen. Das aber sei dem Bürger, denen selbst bereits einiges zugemutet worden sei, nicht zu vermitteln.

      Quelle: DIE WELT, 5.3.2007
      Avatar
      schrieb am 05.03.07 15:50:08
      Beitrag Nr. 71 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 28.126.023 von procedo am 05.03.07 15:07:28Endlich mal wieder jemand, der das eigentliche Kind beim Namen nennt, und zwar auch mal in der volkswirtschaftlichen Konsequenz.

      Leider auch erst reichlich spät, wohl, weil er als Regierungsberater kein Gehör findet, und im Artikel abschließend mit dem SPD-Gezeter verwässert, so dass es wohl tatsächlich erneut – wider besseren Wissens seitens der Finanzpolitiker – auf einen jahrelangen, ressourcenbindenden Klein-Klein-Rechtsweg ankommen muss, derweil Kapital tendenziell, präventiv, weiter auswandert.
      Solche Finanzpolitik sollte unter Strafe stehen, 'im Namen des Volkes'.

      Sollte ein starrsinnig-uneinsichtiger Steinbrück wie angedroht zurück treten, wäre das also wohl kaum ein Verlust für Dtld. (allenfalls, was seine Pension betrifft).
      Und fände die SPD keinen anderen, wäre das wohl ebenfalls nicht tragisch.

      investival
      Avatar
      schrieb am 05.03.07 16:23:40
      Beitrag Nr. 72 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 28.127.096 von investival am 05.03.07 15:50:08sorry, investival,

      das mit Steinbrücks Rücktrittsdrohung ist mir beim kopieren so reingerutscht - es gehört nicht zu diesem Artikel!

      Hier der Link zur Seite, das klärt die Sache auf...

      http://www.welt.de/wirtschaft/article745632/Experte_nennt_En…

      procedo
      Avatar
      schrieb am 08.03.07 08:47:22
      Beitrag Nr. 73 ()
      <
      Verständnis für Sparer
      Von Anke Rezmer

      FRANKFURT. Die große Koalition scheint Verständnis zu entwickeln für die Menschen im Land, die künftig selbst für ihr Alter sorgen müssen. Bei der ab 2009 geplanten Abgeltungsteuer werden laut Barbara Hendricks, Staatssekretärin im Bundesfinanzministerium, die Belange von Sparern mit langfristigen Verträgen für die private Altersvorsorge „im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens noch erörtert“. - Na, immerhin!

      Die Regierungskoalition will ihren Gesetzentwurf am 14. März zwar zunächst wie geplant verabschieden, bei der anschließenden Debatte im Bundestag aber nachjustieren. Spätestens dann ist es an der Zeit, die Folgen für das allseits angemahnte private Alterssparen zu diskutieren. Die Bundesregierung will mit der Reform der Unternehmensbesteuerung eine einheitliche Abgeltungsteuer von 25 Prozent auf Kapitalerträge wie Zinsen, Dividenden und Veräußerungsgewinne einführen. Für Private kämen dabei inklusive Solidarzuschlag und Kirchensteuer rund 28 Prozent dabei heraus. Gegenüber der bisherigen Besteuerung belastete dies vor allem Aktien- und Aktienfondsbesitzer stärker. Bislang zahlen sie auf ausgeschüttete Dividenden zur Hälfte ihren persönlichen Einkommensteuersatz (bis 42 Prozent), realisierte Kursgewinne sind derzeit nach Ablauf von einem Jahr steuerfrei.

      Man könnte die Pläne als steuerliche Gleichstellung verschiedener Sparformen verstehen, was zunächst gerecht klingt. Doch gilt zum Vermögensaufbau das Sparen in Aktien, -fonds oder -zertifikaten wegen der langfristig höheren Renditen als unabdingbar. Der Staat fördert dies sogar über die Riester-Rente. Daher ist es unsinnig, ausgerechnet das private Sparen in Aktien zu konterkarieren.

      Wenn die Regierungspolitiker Verständnis für den Sparer haben, sollte sie die neue Steuer so gestalten, dass die ohnehin an Geldthemen wenig interessierten Bürger nicht vom Notwendigen abgeschreckt werden. Die allmähliche Akzeptanz der Riester-Rente zeigt, dass es möglich ist, Menschen für das private Alterssparen zu gewinnen.

      Wenn die staatlichen Rentenniveaus in den nächsten Jahrzehnten aber auf rund 50 Prozent der Arbeitseinkommen abschmelzen, dürfte es nicht ausreichen, lediglich die Riester-geförderten 2 100 Euro im Jahr fürs Alter zurückzulegen. Die meisten Menschen im Land werden im Alter nicht von großen Vermögen zehren können, müssen also darüber hinaus sparen. Ob eine Abgeltungsteuer von 25 Prozent ohne nennenswerte Freibeträge oder Abstufungen dazu motivieren kann, darf bezweifelt werden. Anlegerschützer fordern vehement einen niedrigeren Steuersatz von 20 Prozent.

      Einsichten könnten die Bundespolitiker gewinnen beim Blick in Länder, in denen das private Sparen fürs Alter traditionell eine höhere Bedeutung hat. In Großbritannien gibt es einen Freibetrag von 13 000 Euro auf die Kapitalgewinnsteuer. Außerdem sinkt hier die Bemessungsgrundlage mit den Sparjahren.
      <
      http://www.handelsblatt.com/news/Vorsorge-Anlage/Bulle-Baer/…

      – Warum nicht gleich darüber nachdenken? Warum kann oder will man die Praxis in anderen westlichen Ländern nicht als Mittelweg zwischen Unsinn und Steuersparmodell begreifen?? In der Politik ist eine Zähflüssigkeit im (Nach-)Denken auf Hauptschulniveau vakant, die schreit angesichts deren finanzieller Privilegierung zum Himmel.

      investival
      Avatar
      schrieb am 25.03.07 12:15:47
      Beitrag Nr. 74 ()
      Fiskus regelt Abzug von Bankspesen neu
      von Robert Kracht

      Der Werbungskostenabzug bei der Geldanlage wird im Rahmen der Abgeltungsteuer doch nicht ganz gestrichen.
      Nach dem aktuell überarbeiteten Gesetzentwurf dürfen ab 2009 Ausgabeaufschläge bei Fonds sowie Bankspesen und Maklercourtage beim An- und Verkauf von Wertpapieren sowie die bei Terminmarktgeschäften anfallenden Gebühren abgezogen werden.

      Selbst das Telefonat für die Börsenorder ist absetzbar. Durch die neue Regelung können Anleger insgesamt die realisierten Gewinne mindern oder die angefallenen Verluste erhöhen, was mit den Zinserträgen verrechnet werden kann. Die ab 2009 auf Kurserträge anfallende Abgeltungsteuer von 25 Prozent kann damit im Einzelfall mehrere Prozentpunkte niedriger ausfallen.

      Bei Finanzinnovationen wie Zero-Bonds, Garantiezertifikaten oder Aktienanleihen sind derzeit bereits Gewinne unabhängig von Haltefristen steuerpflichtig, der Wegfall der Spekulationsfrist belastet diese Papiere also nicht zusätzlich. Die Gebühren dürfen aber erstmalig ab 2009 berücksichtigt werden.

      ...


      FTD.de, 25.3.2007 Uhr
      © 2007 Financial Times Deutschland
      Avatar
      schrieb am 25.03.07 13:32:06
      Beitrag Nr. 75 ()
      Die ab 2009 auf Kurserträge anfallende Abgeltungsteuer von 25 Prozent kann damit im Einzelfall mehrere Prozentpunkte niedriger ausfallen.

      Hmm, verstehe ich das dann richtig ? -->

      Beispiel
      ~~~~~~~~~
      Kauf 1000 SAP zu 34
      Verkauf 1000 SAP zu 35
      Transaktionskosten pauschal je 25 Euro pro Order

      Gewinn 1000 Euro darauf 25% Steuer

      ergibt 250 Euro Abgeltungssteuer abzüglich 50 Euro Transaktionskosten = 200 Euro zu zahlende Steuer.

      Würde somit ein Steuersatz von 20% ergeben.

      Oder wie soll das gemeint sein ?
      Avatar
      schrieb am 25.03.07 16:32:49
      Beitrag Nr. 76 ()
      Zu #75:
      So ist es nicht gemeint. Die Transaktionskosten werden nicht von der Steuer, sondern vom Gewinn abgezogen.
      Avatar
      schrieb am 25.03.07 17:50:30
      Beitrag Nr. 77 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 28.486.111 von NATALY am 25.03.07 16:32:49Woher willst du wissen, dass es nicht so gemeint ist ??? Ich hatte den gleichen Gedanken wie Insider_Trader.


      Wo steht denn dass die Gebuehren ebend doch nicht von der Abgeltungssteuer abgezogen werden ?
      Avatar
      schrieb am 25.03.07 17:52:30
      Beitrag Nr. 78 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 28.487.854 von Procera am 25.03.07 17:50:30"Die ab 2009 auf Kurserträge anfallende Abgeltungsteuer von 25 Prozent kann damit im Einzelfall mehrere Prozentpunkte niedriger ausfallen"

      Dieser Satz wuerde jedenfalls die These von Insider-Trader untermauern
      Avatar
      schrieb am 26.03.07 10:03:06
      Beitrag Nr. 79 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 28.486.111 von NATALY am 25.03.07 16:32:49Die Transaktionskosten werden nicht von der Steuer, sondern vom Gewinn abgezogen.
      Das denke ich auch, das ist der Status Quo, und somit keine »Verbesserung«, wie die FTD durch unpräzise Angabe [wovon abgezogen?] glauben machen will ['... doch nicht ganz gestrichen'].
      Dass man Telefonkosten absetzen können soll, ist doch ein Micro-Peanut, und dass man zB. eine Kursdatenversorgung oder Handelsplattform nicht gegenrechnen können soll, passt wie die Faust aufs Auge der eigentlichen Absicht des BMF, nämlich private Kapitalanleger außerhalb des Staatsinteresses, dem Verkauf von Zinspapieren (die künftig steuerlich relativ erheblich besser dastehen) auszuquetschen wie eine Zitrone. Wer das Gegenteil aufgrund solcher Meldungen erhofft, ist doch wohl eher naiv: Die nachwievor sture Uneinsichtigkeit der hohen Herren bzgl. der Altersvorsorgebesteuerung resp. die explizite Schlechterstellung inländischer »eigener« Anleger gegenüber denen in andereren Ländern sollte einem das doch klar gemacht haben.
      Nur wird das intelligente Kapital das zu immer größeren Teilen nicht mit sich machen lassen. Sie werden zkT. vor Gericht ziehen, oder zgT. direkt ins Ausland verlagern, wenn nicht gleich ihren Wohnsitz baldmöglichst verlagern.

      investival
      Avatar
      schrieb am 26.03.07 10:33:36
      Beitrag Nr. 80 ()
      Der Werbungskostenabzug bei der Geldanlage wird im Rahmen der Abgeltungsteuer doch nicht ganz gestrichen. Nach dem aktuell überarbeiteten Gesetzentwurf dürfen ab 2009 Ausgabeaufschläge bei Fonds sowie Bankspesen und Maklercourtage beim An- und Verkauf von Wertpapieren sowie die bei Terminmarktgeschäften anfallenden Gebühren abgezogen werden.

      Werbungskosten werden nicht von der Steuerschuld abgezogen, sie verringern diese nur dadurch, dass der steuerpflichtige Gewinn niedriger ausfällt.
      Avatar
      schrieb am 07.04.07 06:27:53
      Beitrag Nr. 81 ()
      wann gibts denn da eigentlich mal was definitives? Referentenentwürfe interessieren doch niemanden.
      Avatar
      schrieb am 07.04.07 10:33:50
      Beitrag Nr. 82 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 28.704.085 von hegels am 07.04.07 06:27:53ich hoffe nie :laugh::laugh:

      Sollen die in Berlin doch noch die nächsten 30 Jahren sich mit dem Eisbären Knut beschäftigen :cry::cry:

      Und bei der Steuer bleibt alles so, wie es war.
      Avatar
      schrieb am 07.04.07 13:22:29
      Beitrag Nr. 83 ()
      Kapitalmarktignorant Steinbrück wird sich auf seinem Weg zur kompletten Enteignung von Sparer und Investoren nicht aufhalten lassen und vollenden, was Lafontaine in seiner Zeit als Finanzminister nicht gelang.:cry:
      Zur Zeit verbringt er aber seinen Urlaub (dafür haben seine Mitarbeiter Urlaubssperre) zur Wildbeobachtung in Namibia, anstatt zum G7-Finanzministertreffen zu fahren. Das ist das schöne an der Globalisierung - früher konnte man als Minister eines Enteignungsregimes nur im brandenburgischen Wandlitz Rotwild beobachten, jetzt sind Fernreisen und exotischere Vertreter der Fauna im Angebot. :D
      Avatar
      schrieb am 07.04.07 13:49:06
      Beitrag Nr. 84 ()
      http://www.manager-magazin.de/geld/geldanlage/0,2828,474439,…
      Der Mann spricht mir aus der Seele.
      Aber sein Tun wird wohl allenfalls reichen, um thesaurierende Fonds und Sparpläne zu privilegieren.
      Direktanlegern bleibt wohl nur der Exit aus Aktien, allenfalls noch Swing- bzw. Daytrading, will man sich nicht auf die hiesigen Richter verlassen. Ab MDAX abwärts muss das die chronisch eigenkapitalschwache und deshalb arbeitzplatzsparende dt. Wirtschaft hoch erfreuen; deshalb sicher auch deren Stillhalten, :laugh: ...

      Eine Abgeltung auf Div. + Zinsen macht durchaus Sinn.
      Eine auf Kursgewinne keinen, bleibt man dabei über dem Ekst.eingangssatz, und(!) erhebt noch Kirchenst. (+ Soli.) darauf, und(!!) restringiert dazu noch die Aktienanlage in besonderem Maße – das ist einfach nur SCHWACHsinn!

      Warum Steinbrück hiesige (va. Aktien-) Anleger gegenüber ausländischen unbedingt schlechter stellen will, bleibt wohl bis zum Verrecken sein Geheimnis.

      investival
      Avatar
      schrieb am 07.04.07 13:54:43
      Beitrag Nr. 85 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 28.705.074 von investival am 07.04.07 13:49:06deshalb sicher auch deren Stillhalten :laugh: ...
      Private Equity, Steinbrücks neue Lieblingsbranche, wird's aber schon richten. Und falls nicht, helfen die Hedgefunds sicher gerne aus.
      :D
      Avatar
      schrieb am 08.04.07 06:15:52
      Beitrag Nr. 86 ()
      eine abgeltungssteuer ist grundsätzlich zu begrüßen und wird direkt zu erheblichen mehreinnahmen des fiskus führen, wenn sie direkt von den banken abgeführt werden

      jedoch dürfen wir das ziel nicht aus dem blick verlieren: ein stopp der kapitalabwanderungswelle in andere länder; im besten fall frisches geld nach deutschland

      und das funktioniert nunmal nur, wenn die steuersätze konkurrenzfähig sind; und 25% steuer auf gewinne ist faktisch eine steuererhöhung

      wer 'reich genug' ist, gründet eh eine firma und sucht sich im in-, oder ausland den besten standort

      wer diesen trend ernsthaft aufhalten will, muss einen attraktiven steuersatz anbieten; und da sind auch 20% zuviel - eher 15%

      ein steuersatz von 25% ist pure abzocke von den kleinen, die es sich nicht leisten können, mal eben irgendwo eine firma zu gründen
      Avatar
      schrieb am 08.04.07 09:29:37
      Beitrag Nr. 87 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 28.705.074 von investival am 07.04.07 13:49:06Warum Steinbrück hiesige (va. Aktien-) Anleger gegenüber ausländischen unbedingt schlechter stellen will, bleibt wohl bis zum Verrecken sein Geheimnis.

      Er kann nicht anders. Die Schuldenlast und die Vorhandene und kommende Verpflichtungen die der Staat zu leisten hat sind derart drückend, daß es nur noch diesen Weg gibt.

      Wäre diese Erhöhung nicht gekommen, dann hätte Steinbrück die Schulden erhöhen müssen, dann wäre er mit Brüssel ins Gehege gekommen, und diese hätten Millardenzahlungen von überzogener Neuverschuldungskriterien ( 3 % )ihm aufgebürdet, was ebenfalls Steuerhöhungen zur Folge hätte.

      Man kann es drehen und wenden wie man will.

      Unsere Politik hat diesen Staat an die Wand gefahren, und ihn mit gigantischen Problemen festgenagelt, daß nur eine Inflation mit anschließender Währungsreform all diese Probleme lösen kann. Das muß aber noch einige Zeit verschleiert werden.

      Ich denke das wir eine kalte Enteignung bekommen werden, oder eine
      kommende Regierung wird die Schulden der alten Regierung nicht anerkennen, was auf das gleiche hinausläuft.

      Darauf sollte man sich einrichten, und seine Vorbereitungen darauf abstimmen.

      Gruß S.
      Avatar
      schrieb am 08.04.07 14:31:10
      Beitrag Nr. 88 ()
      Aus der heutigen WELT AM SONNTAG:


      Die Deutschen sparen sich arm

      Bei der Geldanlage machen die Deutschen so ziemlich alles falsch. Sie meiden Aktien und lassen ihr Geld lieber auf Sparbüchern schlummern. Das kostet Rendite und schmälert den Wohlstand. Durch die Abgeltungssteuer wird das sogar noch verstärkt
      Über Jahrzehnte waren es die Deutschen gewohnt Spitze zu sein. Sie hatten die schönsten Autos, die besten Ingenieure, die höchsten Vermögenszuwächse. Doch diese Position ist bedroht. Beim Vergleich der Pro-Kopf-Einkommen unter den 30 OECD-Staaten landet Deutschland einer Studie der Deutschen Bank zufolge schon heute nur noch auf Rang 18.Und es könnte noch weiter bergab gehen. Denn die Deutschen verdienen inzwischen nicht nur weniger als andere. Das, was sie verdienen, investieren sie auch noch falsch. Vor allem private Anleger verzichten aus Angst und Unwissenheit auf viel Rendite. Und die Abgeltungssteuer in ihrer bisher geplanten Form wird dieses Fehlverhalten auch noch zementieren."Die Renditen des privaten Vermögens sind hierzulande deutlich geringer als in anderen Ländern", sagt Thomas Wiesemann, Chef von Allianz Global Investors. Das liege daran, dass die Deutschen ihr Geld falsch anlegen. Während die Amerikaner rund die Hälfte ihres Vermögens in Aktien oder Investmentfonds stecken, entfällt auf diese Anlageart in Deutschland gerade mal etwas mehr als ein Fünftel. Dagegen schlummert fast die Hälfte des Vermögens der Deutschen in niedrig verzinsten Bankeinlagen und Rentenpapieren. Bei den Amerikanern machen diese Anlageformen deutlich weniger als ein Viertel aus.Schlimmer noch: Die Deutschen ziehen sich sogar noch aus der Anlage in Aktien zurück. Einer Umfrage des Deutschen Aktieninstituts zufolge sank die Zahl der Besitzer von Aktien oder Fonds im vergangenen Jahr erneut, von 10,8 auf 10,3 Millionen. Seit 2001 ging die Zahl um rund 2,5 Millionen zurück. Kein Wunder also, wenn die Deutschen von dem Boom an den Aktienmärkten, der seit vier Jahren anhält, bisher kaum etwas mitbekommen haben. Sie sind ja nicht dabei.Doch nicht nur an den Börsen fehlen die Deutschen. Auch der Markt für privates Eigenkapital kommt weitgehend ohne Gelder aus Deutschland aus. Die sogenannten Private-Equity-Fonds kaufen zwar eifrig deutsche Firmen auf. "In Deutschland freut sich jedoch kaum jemand, wenn ein guter Private-Equity-Deal stattfindet", sagt Hanns Ostmeier, Deutschlandchef der Private-Equity-Gesellschaft Blackstone. Denn hierzulande hat kaum jemand eigenes Geld in einem solchen Fonds. "In den USA ist das anders, da freut sich jeder, der einen Pensionsfonds hat." Und das ist dort ein Großteil der Bevölkerung.Das deutsche Anlageverhalten hat Konsequenzen für die Vermögensentwicklung. So lag die jährliche Rendite des Geldvermögens, nach Abzug der Inflation, in den USA in den vergangenen 15 Jahren bei durchschnittlich 3,5 Prozent. In Deutschland waren es dagegen nur 2,2 Prozent. Dieser Unterschied mag unerheblich aussehen. Praktisch bedeutet dies jedoch, dass ein amerikanischer Anleger sein Vermögen binnen 30 Jahren fast verdreifachen kann, der Deutsche dagegen nur verdoppeln."Mit zwei Prozent Sparzins kommen wir nicht weit, wenn wir für das Alter vorsorgen wollen", sagt Thomas Wiesemann und benennt damit das zentrale Problem. Seiner Ansicht nach müssten die Deutschen wesentlich stärker in Aktien investieren, um als Rentner ein angemessenes Einkommen zu haben. Dem stehen jedoch die schlechten Erfahrungen mit den Aktien der Deutschen Telekom oder der Unternehmen des Neuen Marktes entgegen. Sie haben sich tief im Gedächtnis eingegraben. Zum Thema Aktie fallen den meisten Deutschen heute nur Kursverluste ein.Viele Fondsgesellschaften wirken dem entgegen, indem sie zunehmend sicherheitsorientierte Produkte anbieten. Sie bieten eine Mindestverzinsung oder eine Kapitalgarantie, wie sie auch für Riester-Produkte vorgeschrieben ist. Solche Garantien gibt es jedoch nicht zum Nulltarif. Entweder bedeuten sie höhere Gebühren oder einen Verzicht auf Renditechancen."Wenn ich 30 Jahre lang spare, brauche ich aber keine Garantie", sagt Klaus Mössle, Geschäftsführer der Fondsgesellschaft Fidelity in Deutschland. "Das ist rausgeschmissenes Geld." Selbst wenn sich in dieser langen Phase ein Aktiencrash ereigne, falle dies am Ende kaum ins Gewicht. Die durchgehend niedrigere Rendite von Garantieprodukten über 30 Jahre fällt dagegen sehr wohl ins Gewicht.

      Doch noch ein Faktor verhindert, dass die Deutschen den Weg zurück zum Aktiensparen nicht finden wollen. Die geplante Abgeltungssteuer sieht vor, dass ab 2009 auch Aktienkursgewinne und Dividenden vom ersten Euro an mit 25 Prozent besteuert werden. "Keine andere Anlageform erfährt im Zuge dieser Steuerreform eine solch drastische Schlechterstellung", sagt Max Dietrich Kley, Präsident des Deutschen Aktieninstituts.

      Denn bisher sind Kursgewinne steuerfrei, wenn die Aktien mindestens ein Jahr gehalten wurden. Zudem gilt eine Freigrenze von 512 Euro. Liegen die Gewinne darunter, sind sie generell von Steuern befreit. Künftig sind 25 Prozent vom ersten Euro an zu zahlen. Zinseinkünfte könnten dagegen durch die neue Steuer sogar attraktiver werden. Denn liegen diese Einkünfte heute über dem Freibetrag, müssen sie mit dem persönlichen Steuersatz, also bis zu 45 Prozent, versteuert werden. Künftig gilt auch hier der Satz von 25 Prozent.

      Die Fondsindustrie fordert daher langfristige Fondssparpläne, die auf die Altersvorsorge ausgerichtet sind, von der Besteuerung auszunehmen. Viel einfacher wäre jedoch ein Freibetrag, der auch für all jene gilt, die lieber selbst in Aktien investieren wollen.

      Diesen Weg sind auch viele Nachbarländer gegangen. So gilt in Frankreich ein jährlicher Freibetrag von 15 000 Euro, in Großbritannien sind es rund 12 000 Euro. In Belgien, den Niederlanden, Österreich und der Schweiz sind Kursgewinne für Privatanleger generell steuerfrei. Sollte die Abgeltungssteuer also wie geplant kommen, dürfte klar sein, wohin künftig das Kapital wieder vermehrt fließt.




      So gilt in Frankreich ein jährlicher Freibetrag von 15 000 Euro, in Großbritannien sind es rund 12 000 Euro. In Belgien, den Niederlanden, Österreich und der Schweiz sind Kursgewinne für Privatanleger generell steuerfrei.

      Dies stimmt so aber wohl nicht. Österreich hat meines Wissens 6-monatige Spekufrist.

      Belgien, Niederlande, Luxemburg???

      Wenn jemand Links oder Infos zur Aktienbesteuerung in diesen Ländern geben könnte, wär's prima.

      Ich versuche seit einiger Zeit, mir diesbezügliche Informationen zu ergoogeln, komme aber nicht so recht weiter....

      Grüße von
      procedo
      Avatar
      schrieb am 08.04.07 18:50:40
      Beitrag Nr. 89 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 28.704.989 von Mituteinderkiste am 07.04.07 13:22:29...und sein Kumpel Schäuble bereitet nun die Sicherheitsgesetze (Antiterror)vor um die Verfolgung der Abgeltungssteuerhinterzieher aufzunehmen. Wie so etwas aussieht demonstriert die Staatsanwaltschaft München: Ein Vorstandsmitglied wird mal für ein paar Tage in den Knast geworfen, Haus umstellt usw. ganz so nach der traditionellen Gestapo-Methode. Natürlich wurde er dort nicht zu Aussagen genötigt und es wird rein informell gewesen sein!
      Avatar
      schrieb am 08.04.07 21:18:09
      Beitrag Nr. 90 ()
      Zu #88:
      Österreich hat meines Wissens 6-monatige Spekufrist.

      Sie beträgt 1 Jahr (§ 30 EStG 1988).
      Avatar
      schrieb am 08.04.07 21:22:17
      Beitrag Nr. 91 ()
      hier ein Link zur Speku-Besteuerung in Österreich:
      http://www.bmf.gv.at/Steuern/Brgerinformation/Spekulationsei…
      Avatar
      schrieb am 08.04.07 22:11:45
      Beitrag Nr. 92 ()
      Doppelbesteuerung auf Aktiengewinnen verfassungswidrig?


      AG zahlt zukünftig 29,83% Steuern.
      70,17% bleiben als Gewinnim Unternehmen.

      Darauf dann die volle Abgeltungssteuer von 30% (25% +1 +2,
      bitte hier nicht mehr von 25% sprechen, es ist verharmlosend
      falsch (ex-DDR + Kirche)).
      Bleiben etwas mehr als 50% beim Investor.

      Ein Komandist wird da klar besser gestellt. Das Geld mus
      nur einmal beim Komandisten besteuert werden.
      Da der Gewinn ja schon voll im Unternehmen versteuert wird,
      hat SPD-Grüne ja das HEV eingeführt. Aus gutem Grund.

      Jetzt wird voll doppelt besteuert.
      Was wird das Verfassungsgericht dazu sagen?

      trick17
      Avatar
      schrieb am 09.04.07 10:06:06
      Beitrag Nr. 93 ()
      [@trick17-2: Bleiben nur etwas mehr als40 % beim Aktienanleger.]

      (Auch) Mich würde interessieren, wie die beruflich mit Rechtsdingen befassten hier das sehen ...

      – Eine, vma. (sinnvollerweise) nur für Aktien gültige, Freibetragslösung im unteren 5-stelligen Bereich pa. mit Vortragbarkeit(!) wäre mE. eine Alternative zu einer Steuerfrist, die immerhin diejenigen, die finanzielle Vorsorge »am nötigsten« haben – das sind bezeichnenderweise die, die seit geraumer Zeit hierzulande am stärksten zur Kasse gebeten werden; Stichwort Einkommensentwicklung vs. Steuer- und Abgabenerhöhungen –, relativ stärker entlastet, zur Vorsorge also nicht regelrecht demotiviert, wie die jetzige Entwurfslösung. Bei einer solchen Lösung würden zudem Direktanlagen nicht gegenüber Fondsanlagen restringiert, was ansonsten ganz sicher zusätzlich die Gerichte befassen würde.

      investival
      Avatar
      schrieb am 07.05.07 18:45:22
      Beitrag Nr. 94 ()
      HANDELSBLATT, Montag, 7. Mai 2007, 17:11 Uhr
      Expertenanhörung

      CDU verteidigt Abgeltungssteuer

      Der Vorsitzende des Bundestags-Finanzausschusses, Eduard Oswald (CSU), hat grundsätzliche Änderungen an der geplanten Abgeltungssteuer von 25 Prozent auf Kapitalerträge abgelehnt. Lediglich kleine Anpassungen seien möglich, sagte er.

      HB BERLIN. Koalitionspolitiker haben die geplante Abgeltungssteuer verteidigt. Der Vorsitzende des Bundestags- Finanzausschusses, Eduard Oswald (CSU), lehnte grundsätzliche Änderungen an den Plänen ab. Die meisten Experten begrüßten die für 2009 geplante Einführung der neuen Kapitalertragsteuer, sagte Oswald am Montag nach einer Expertenanhörung des Finanzausschusses in Berlin. Es gebe aber natürlich „einige Punkte, die optimiert werden sollten“.

      Die von der Wirtschaft geforderte Senkung des Steuersatzes auf 20 Prozent wäre zwar wünschenswert, dies sei aus Haushaltsgründen derzeit aber nicht geboten, so Oswald. Dagegen seien überlegenswert, eine Abgeltungssteuer besser mit privater Altersvorsorge und einer langen Haltedauer von Aktien zu verbinden.

      Verbände hatten in der Anhörung dafür plädiert, die Besteuerung langfristiger Veräußerungsgewinne zu mildern, um der Geldentwertung und den Bedürfnissen der Altersvorsorge Rechnung zu tragen. Die SPD- Fraktion hält die private Altersvorsorge durch die Abgeltungssteuer nicht für beeinträchtigt. Der finanzpolitische Sprecher der Unions- Bundestagsfraktion, Otto Bernhardt (CDU), nannte die Steuer einen wichtigen „Beitrag zur Stärkung des Finanzplatzes Deutschland“. Kritiker befürchten, dass der niedrige Steuersatz auf Kapital dazu führe, dass Unternehmen stärker als bisher mit Fremdkapital finanziert werden. Einige Experten lehnen die Abgeltungssteuer generell ab, da sie Kapitalerträge gegenüber Arbeitseinkommen bevorzuge.

      Für die FDP-Fraktion weisen die geplanten Regelungen zur Abgeltungssteuer „erhebliche Mängel“ auf. Barbara Höll (Linksfraktion) sieht eine „eklatante Verletzung des Prinzips der gerechten Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit“. Die Bundesregierung will 2009 - ein Jahr nach Start der Unternehmenssteuerreform - eine Abgeltungssteuer von 25 Prozent auf Zinsen, Dividenden und Veräußerungsgewinne einführen. Privatanleger müssten dann nicht mehr bis zu 42 Prozent Einkommenssteuer zahlen, sondern ihre Bank würde 25 Prozent der Kapitalerträge direkt ans Finanzamt abführen. Die Steuerschuld wäre damit abgegolten. Dies soll der Bundestag zusammen mit der Unternehmenssteuerreform bereits Ende Mai verabschieden. Die Koalition hofft auch, damit Kapitaltransfers ins Ausland einzudämmen. Die Abgeltungssteuer liegt unter den knapp 30 Prozent, die 2008 als Gesamtsteuerlast für Kapitalgesellschaften (AG und GmbH) und für einbehaltene Gewinn geplant sind.

      http://www.handelsblatt.com/news/Recht-Steuern/Meldungen/_pv…

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      Die 'Haushaltsgründe' sind angesichts sprudelnder Steuereinnahmen sicher obsolet – zumal in Anbetracht möglicher Bürokratie(kosten[!])einsparung, besteuerte man zum Eingangsteuersatz, wie es ja mal Hessens heutiger Finanzminister de fakto wohlweislich vorsah.

      Aber der Hauptkritikpunkt ist immerhin, oh Wunder, bei der CDU zur 'Überlegung' angekommen, wohingegen die SPD sich weiterhin weltfremd-staatsegoistisch präsentiert ... Wahrscheinlich kapiert diese Partei erst, fällt sie mal <20 %, :D

      Im übrigen würde ich mir speziell von der FDP, auch in diesem Punkt, sehr viel stärkeres Kontra wünschen.

      investival


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