Abgeltungssteuer bei \"Daytradern\" > Steuern zahlen auf Verluste - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 09.02.07 11:53:49 von
neuester Beitrag 24.03.07 00:57:39 von
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Moin, aus einem Steuerberater-Newsletter:
2. WICHTIG: Ausgaben im Zusam-menhang mit den steuerpflichtigen Einnahmen und Veräußerungsge-winnen können NICHT mehr abge-zogen werden. Also kein Abzug von Schuldzinsen oder von Transakti-onskosten!
Das bedeutet für mich nach aller Logik:
Wenn ein aktiver Daytrader (Scalper) in einem Jahr brutto 30000 Eur
"erwirtschaftet", dummerweise aber 35000 Eur Transaktionskosten hatte (diese Fälle gibt es), dann muß er demnach in Zukunftauf diesen REALEN(!) Verlust(!) von 5000 Eur noch einmal ca. grob 7500 Eur Steuern zahlen?!?!
Ich lach mich schlapp, das kann nur ein Witz sein...
Bitte um Aufklärung, bitte sagt mir eienr, daß dieser Wahnsinn nicht wahr ist.
Gruß
Merkur
2. WICHTIG: Ausgaben im Zusam-menhang mit den steuerpflichtigen Einnahmen und Veräußerungsge-winnen können NICHT mehr abge-zogen werden. Also kein Abzug von Schuldzinsen oder von Transakti-onskosten!
Das bedeutet für mich nach aller Logik:
Wenn ein aktiver Daytrader (Scalper) in einem Jahr brutto 30000 Eur
"erwirtschaftet", dummerweise aber 35000 Eur Transaktionskosten hatte (diese Fälle gibt es), dann muß er demnach in Zukunftauf diesen REALEN(!) Verlust(!) von 5000 Eur noch einmal ca. grob 7500 Eur Steuern zahlen?!?!
Ich lach mich schlapp, das kann nur ein Witz sein...
Bitte um Aufklärung, bitte sagt mir eienr, daß dieser Wahnsinn nicht wahr ist.
Gruß
Merkur
Werbungskosten können zwar nicht mehr abgezogen werden, soweit sie den kümmerlichen Freibetrag übersteigen. Auf Grund der Definition des Gewinns, wonach dieser die Differenz zwischen den Anschaffungskosten und den Einnahmen aus der Veräußerung darstellt, können aber mE die Transaktionskosten weiterhin geltend gemacht werden, denn sie können beim Kauf addiert und beim Verkauf abgezogen werden.
Es steht aber ausdrücklich im Entwurf: Bemessungsgrundlage ist der Brutto(!)-Gewinn...
@Merkur:
Dann poste doch mal den genauen Text aus dem Gesetzentwurf.
Dann poste doch mal den genauen Text aus dem Gesetzentwurf.
Siehe http://www.wallstreet-online.de/community/thread/1110943-1.h…
Hat sich wohl hoffentlich erledigt...
Hat sich wohl hoffentlich erledigt...
Zu #5:
Ich teile die Ansicht von Taxpayer in dem zitierten Thread und halte die Aussagen im Steuerberater-Brief, soweit sie sich auf Transaktionskosten beziehen, für unrichtig.
Ich teile die Ansicht von Taxpayer in dem zitierten Thread und halte die Aussagen im Steuerberater-Brief, soweit sie sich auf Transaktionskosten beziehen, für unrichtig.
@Merkur:
Kannst du einen Link zum Steuerberater-Brief angeben?
Kannst du einen Link zum Steuerberater-Brief angeben?
bislang ist es zumindest so, dass Verkaufsspesen zu den Werbungskosten zählen (entgegen der Aussage von "Taxpayer" in jenem Thread). Hier sehe ich durchaus noch Unsicherheit, ob Verkaufsspesen ab 2009 nicht eventuell doch unter nicht abzugsfähige Werbungskosten fallen.
@vigilo:
bislang ist es zumindest so, dass Verkaufsspesen zu den Werbungskosten zählen
1.: Wo steht das?
2.: Selbst, wenn es stimmt: Möglicherweise ist das nach der neuen Definition des Gewinns nicht mehr so.
bislang ist es zumindest so, dass Verkaufsspesen zu den Werbungskosten zählen
1.: Wo steht das?
2.: Selbst, wenn es stimmt: Möglicherweise ist das nach der neuen Definition des Gewinns nicht mehr so.
Antwort auf Beitrag Nr.: 27.554.300 von NATALY am 09.02.07 18:44:37In Zeile 44 der Anlage SO ist der reine Verkaufspreis (ohne Verkaufsspesen) einzutragen. In Zeile 46 "Werbungskosten im Zusammenhang mit dem Veräußerungsgeschäft", in anderen Worten: die Verkaufsspesen.
Mich wundert ein wenig deine Nachfrage, weil du nach meiner Erinnerung in früheren Threads (frag mich bitte nicht wo. Es liegt schon länger zurück) mehrfach diese Unterscheidung von Kaufspesen als Anschaffungsnebenkosten (und somit keine Werbungskosten) und Verkaufsspesen als Werbungskosten vorgenommen hast.
"2.: Selbst, wenn es stimmt: Möglicherweise ist das nach der neuen Definition des Gewinns nicht mehr so."
Nichts anderes habe ich gesagt. Es ist ungewiß.
Unseren praxisfernen Ministerialbeamten, die mit der Ausarbeitung von Referenten- und Gesetzesentwürfen betraut sind, mangelt es nachweislich an einem Gespür für so kleine aber feine Details. Schwupsdiwups sind Verkaufsspesen nicht mehr abzugsfähig. Hat man eben übersehen. Hinterher werden die Gerichte beschäftigt. Sieht man ja wunderbar am mit heißer Nadel gestrickten Amnestiegesetz. Scheinbar einfach, in Wirklichkeit mit ungeahnten Fallstricken und Unklarheiten.
Mich wundert ein wenig deine Nachfrage, weil du nach meiner Erinnerung in früheren Threads (frag mich bitte nicht wo. Es liegt schon länger zurück) mehrfach diese Unterscheidung von Kaufspesen als Anschaffungsnebenkosten (und somit keine Werbungskosten) und Verkaufsspesen als Werbungskosten vorgenommen hast.
"2.: Selbst, wenn es stimmt: Möglicherweise ist das nach der neuen Definition des Gewinns nicht mehr so."
Nichts anderes habe ich gesagt. Es ist ungewiß.
Unseren praxisfernen Ministerialbeamten, die mit der Ausarbeitung von Referenten- und Gesetzesentwürfen betraut sind, mangelt es nachweislich an einem Gespür für so kleine aber feine Details. Schwupsdiwups sind Verkaufsspesen nicht mehr abzugsfähig. Hat man eben übersehen. Hinterher werden die Gerichte beschäftigt. Sieht man ja wunderbar am mit heißer Nadel gestrickten Amnestiegesetz. Scheinbar einfach, in Wirklichkeit mit ungeahnten Fallstricken und Unklarheiten.
Antwort auf Beitrag Nr.: 27.584.736 von vigilo am 10.02.07 17:45:03@vigilo:
Es trifft zu, dass ich früher die Transaktionskosten (Kauf- und Verkaufsspesen) als Werbungskosten angesehen habe. Nach der Rechtsprechung des BFH handelt es sich bei dem privaten Veräußerungsgeschäft um einen gedehnten Steuerfall, der mit der Anschaffung beginnt und mit der Veräußerung innerhalb der Speku-Frist endet. In Zeile 44 wird nicht nach "Werbungskosten im Zusammenhang mit der Veräußerung" sondern nach "Werbungskosten im Zusammenhang mit dem Veräußerungsgeschäft" gefragt. Zum Veräußerungsgeschäft gehört zwingend die Anschaffung.
Deinen weiteren Ausführungen stimme ich zu.
Es trifft zu, dass ich früher die Transaktionskosten (Kauf- und Verkaufsspesen) als Werbungskosten angesehen habe. Nach der Rechtsprechung des BFH handelt es sich bei dem privaten Veräußerungsgeschäft um einen gedehnten Steuerfall, der mit der Anschaffung beginnt und mit der Veräußerung innerhalb der Speku-Frist endet. In Zeile 44 wird nicht nach "Werbungskosten im Zusammenhang mit der Veräußerung" sondern nach "Werbungskosten im Zusammenhang mit dem Veräußerungsgeschäft" gefragt. Zum Veräußerungsgeschäft gehört zwingend die Anschaffung.
Deinen weiteren Ausführungen stimme ich zu.
Ich sehe das so:
Zu versteuerndes Ergebnis = EK- - VK-Preis alles incl.
Werbungskosten: ggf. Kreditzinsen für die Finanzierung, Fortbildung, Literatur
So ist es aktuell bei meinen Optionsscheinen u.ä..
Zu versteuerndes Ergebnis = EK- - VK-Preis alles incl.
Werbungskosten: ggf. Kreditzinsen für die Finanzierung, Fortbildung, Literatur
So ist es aktuell bei meinen Optionsscheinen u.ä..
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