checkAd

    AG will bestimmte Unternehmensbereiche ausgliedern - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 09.02.07 16:28:16 von
    neuester Beitrag 13.02.07 10:10:17 von
    Beiträge: 3
    ID: 1.111.055
    Aufrufe heute: 0
    Gesamt: 2.731
    Aktive User: 0


     Durchsuchen

    Begriffe und/oder Benutzer

     

    Top-Postings

     Ja Nein
      Avatar
      schrieb am 09.02.07 16:28:16
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo ,

      ich habe folgendes Problem.Mein Arbeitgeber Fa.XXXXXXX Ag will bestimmte Unternehmensbereiche ausgliedern, vor kurzen hatte ich intern ein Vortellungsgespräch im Bereich Vertrieb. Jetzt habe ich erfahren dass genau der Bereich wo ich mich vorgestellt habe ausgegliedert werden könnte.(da ist was im Gespräch)


      Wenn ich die neue Stelle annehmen würde hätte ich weiterhin mein Arbeitsvertrag bei der Fa.XXXXXXX Ag, sollte nun der neue Bereich ausgegleidert werden in eine eigenständige G.m.b.H, muss ich dann auch in die G.m.b.H wechseln. (Änderungskündigung)


      Arbeite schon seit 8 Jahren bei der Fa.
      Avatar
      schrieb am 12.02.07 11:01:08
      Beitrag Nr. 2 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 27.550.346 von KKTC am 09.02.07 16:28:16Das kommt darauf an.

      Der Begriff "Ausgliederung" stammt aus dem Umwandlungsrecht. Gemeint ist damit, dass mindestens ein selbständiger Teilbetrieb in einen anderen Rechtsträger (hier GmbH) abgespalten wird. Die Anteile an der durch Ausgliederung entstandenen GmbH hält danach das ausgliedernde Unternehmen, die AG wäre also alleiniger Gesellschafter

      Wenn dies nach den Regelungen des Umwandlungsgesetzes erfolgt, dann handelt es sich bei der Ausgliederung um eine sog. (partielle) Gesamtrechtsnachfolge, d.h. alle Rechte und Pflichten und Verträge etc. gehen kraft Gesetzes auf die ausgegliederte GmbH über, ohne dass die jeweiligen Vertragspartner etwas tun müssen. Voraussetzung ist, dass alle wesentlichen Betriebsgrundlagen mit übergehen. Zu den Betriebsgrundlagen gehören also auch Rechtsverhältnisse/ Verträge.

      Damit gehen auch die Arbeitsverhältnisse mit über. ABER: Es findet der im Zusammenhang mit Betriebserwerben vielleicht bekannte § 613a BGB Anwendung. D.h. als Arbeitnehmer kann man in der Frist des § 613a BGB dem automatischen Übergang des Arbeitsverhältnisses widersprechen. Dies hat aber ggf. Folgen, wenn nämlich Deine Abteilung vollständig mit übergehen würde, z.B. weil sie wesentliche Betriebsgrundlage für den ausgegliederten Teilbetrieb ist, und deshalb diese Aufgaben in der ausgliedernden AG nicht mehr wahrgenommen werden. Dort gibt es dann ggf. keinen Vertrieb mehr. Deshalb müsste die AG im Falle des Widerspruchs eine betriebsbedingte Kündigung des Arbeitsverhältnisses aussprechen.

      Ausgliederungsvorgänge sind durch Fälle wie BenQ Siemens leider in Verruf geraten. Dabei sind diese in aller Regel ein durchaus probates Mittel, um Unternehmensstrukturen z.B. in einem Wachstumsprozess den Erfordernissen wieder anzupassen. Beispielsweise, wenn das operative Geschäft zunächst in einem kleinen Unternehmen enthalten war, dieses Unternehmen stark gewachsen ist und nun eher eine Holding-Struktur benötigt, um auch langfristig weiter wachsen zu können. Nicht immer ist eine Ausgliederung Teufelswerk.

      Im Rahmen der Ausgliederung müssen übrigens die sich hieraus ergebenden Folgen den Mitarbeitern genau beschrieben werden. Auch das steht im § 613a BGB bzw. in Bezug auf einen evtl. vorhandenen Betriebsrat im UmwG und gehöhrt nicht nur zum guten Handwerk, sondern auch zum guten Stil eines Unternehmens.

      Grüße
      crude_facts
      Avatar
      schrieb am 13.02.07 10:10:17
      Beitrag Nr. 3 ()
      danke crude_facts

      wenn es soweit kommen sollte dann muss ich zum Anwalt.:cry:


      Beitrag zu dieser Diskussion schreiben


      Zu dieser Diskussion können keine Beiträge mehr verfasst werden, da der letzte Beitrag vor mehr als zwei Jahren verfasst wurde und die Diskussion daraufhin archiviert wurde.
      Bitte wenden Sie sich an feedback@wallstreet-online.de und erfragen Sie die Reaktivierung der Diskussion oder starten Sie
      hier
      eine neue Diskussion.
      AG will bestimmte Unternehmensbereiche ausgliedern