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    Verrechnung von Speku-Verlusten mit Zinsen und Dividenden? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 12.02.07 13:51:35 von
    neuester Beitrag 17.02.07 09:41:57 von
    Beiträge: 11
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      schrieb am 12.02.07 13:51:35
      Beitrag Nr. 1 ()
      HANDELSBLATT, Montag, 12. Februar 2007, 11:14 Uhr
      Neue Abgeltungsteuer erleichtert Verrechnung von Spekulationsverlusten


      Steuervorteile für Anleger
      Von Axel Schrinner


      Die ab 2009 von Bundesfinanzminister Peer Steinbrück geplante Abgeltungsteuer für Kapitaleinkünfte bringt eine neue, wesentlich günstigere Möglichkeit zur Verrechnung von Veräußerungsverlusten als es das bisherige Recht vorsieht.




      Künftig sollen Anleger Zinseinkünfte mit Verluste aus dem Verkauf von Wertpapieren verrechnen können.
      DÜSSELDORF. Laut Referentenentwurf zur Unternehmensteuerreform können Anleger künftig Verluste aus dem Verkauf von Wertpapieren mit positiven Zins- und Dividendeneinkünften verrechnen. Auf das Gesamtergebnis wird dann 25 Prozent Abgeltungsteuer fällig. Bislang können Verluste aus Börsengeschäften nur mit gleichartigen Gewinnen verrechnet werden. „Das ist eine echte Verbesserung für die Anleger“, hieß es beim Bankenverband.

      Zu den Einkünften aus Kapitalvermögen, innerhalb denen eine Verlustverrechnung möglich ist, zählen neben Zinsen und Dividenden Erträge und Wertzuwächse aus Investmentfonds oder Finanzinnovationen, Veräußerungsgewinne aus privaten Wertpapier- oder Terminmarktgeschäften, Veräußerungsgewinne von Anteilen an einer vermögensverwaltenden Personengesellschaft, Einnahmen aus nach 2004 abgeschlossenen Kapitallebensversicherungen und aus dem Verkauf von gebrauchten Verträgen sowie Stillhalterprämien aus Optionsgeschäften.


      Ziel der Abgeltungsteuer ist es laut Bundesfinanzministerium, Steuerhinterziehung weniger lukrativ machen und im Ausland vermutetes Kapital zurück nach Deutschland zu locken. Heute müssen Kapitaleinkünfte mit dem persönlichen Einkommensteuersatz versteuert werden; Dividenden sind zu Hälfte steuerpflichtig, Veräußerungsgewinne nur dann, wenn sie innerhalb eines Jahres realisiert wurden.

      Steueranwalt Ulrich Derlien von PSP München erläuterte das neue komplizierte Verfahren so: Zunächst behalte die Bank auf die Einkünfte 25 Prozent Steuern ein. Tatsächlich sei dies aber keine definitive Abgeltung- sondern vielmehr eine Quellensteuer. Die Depotbank stelle alle Kapitaleinkünfte in einen Topf und saldiere die verschiedenen Positionen: Verkauft also ein Anleger am Jahresanfang eine Aktie mit 1 000 Euro Verlust und beziehe am Jahresende 1 000 Euro Zinsen aus einer Anleihe, bekommt er die Zinsen steuerfrei ausgezahlt.

      Lesen Sie weiter auf Seite 2: Sahnehäubchen im Gesetzentwurf

      Komplizierter werde es, wenn ein Anleger sein Aktiendepot bei der einen und sein Anleihendepot bei einer anderen Bank führe, so Derlien weiter. Dann habe er entweder die Möglichkeit, den Veräußerungsverlust bei der ersten Bank ins kommende Jahr vorzutragen oder er bekomme eine Bescheinigung über die Verluste und könne sich die zu viel gezahlte Steuer im Zuge der Steuerveranlagung vom Finanzamt wiederholen.

      Damit würden nicht nur jene geringverdienenden Anleger in die Steuerveranlagung gedrängt, deren Steuerbelastung unter 25 Prozent liege, sondern auch solche, die Depots bei mehreren Banken unterhielten und wenigstens bei einer Bank Verluste auf Kapitalvermögen in einem Jahr gemacht hätten.

      Für Anleger, die sich beim letzten Börsencrash die Finger verbrannt haben, sieht der Gesetzentwurf noch ein Sahnehäubchen vor. Anleger, die noch auf Spekulationsverlusten nach bisherigem Recht sitzen, können diese bis Ende 2013 im Rahmen des neuen Rechts verrechnen lassen. Anleger, die noch auf Spekulationsverlusten sitzen, können ihre Verluste dann also gegen ihre Zinseinkünfte aufrechnen.
      Avatar
      schrieb am 12.02.07 14:14:47
      Beitrag Nr. 2 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 27.659.105 von NATALY am 12.02.07 13:51:35Verkauft also ein Anleger am Jahresanfang eine Aktie mit 1 000 Euro Verlust und beziehe am Jahresende 1 000 Euro Zinsen aus einer Anleihe, bekommt er die Zinsen steuerfrei ausgezahlt.

      :laugh::laugh::laugh:
      Avatar
      schrieb am 12.02.07 14:29:47
      Beitrag Nr. 3 ()
      Wie viel Geld muss ich übrig haben, um es anlegen zu können, damit ich 1000€ Zinsen dafür bekomme?

      Sparbuch 2,0%


      :confused:
      Avatar
      schrieb am 12.02.07 14:42:33
      Beitrag Nr. 4 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 27.659.796 von jojobada am 12.02.07 14:29:47das ist ja Prozentrechnung, da mußt du einen fragen der wo auf der Unität war
      Avatar
      schrieb am 12.02.07 16:07:47
      Beitrag Nr. 5 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 27.659.105 von NATALY am 12.02.07 13:51:35Was passiert eigentlich mit alten Verlustvorträgen aus Wertpapierverkäufen? Diese betreffen bisher die Einkunftsart "Sonstige Einkünfte".

      Wenn nun ab 2009 alle derartigen Einkünfte unter "Einkünfte aus Kapitalvermögen" erfaßt werden, sehe ich für den Anleger die Gefahr, daß alte Verlustvorträge nicht mehr verrechnet werden können und ersatzlos verfallen:rolleyes:

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      schrieb am 12.02.07 16:35:03
      Beitrag Nr. 6 ()
      Ziel der Abgeltungsteuer ist es laut Bundesfinanzministerium, Steuerhinterziehung weniger lukrativ machen und im Ausland vermutetes Kapital zurück nach Deutschland zu locken.

      Das meinen die doch nicht ernst, oder?:confused::confused:
      Oder halten die uns für völlig bescheuert?:mad:
      Na wenigstens habeb die Humor.:laugh:


      Wenn die Abgeltungssteuer kommt, gibt es die größte Kapitalauswanderung aus Deutschland seit der Nachkriegszeit IMO.
      Avatar
      schrieb am 12.02.07 16:39:52
      Beitrag Nr. 7 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 27.662.743 von Planetrader am 12.02.07 16:35:03Wieso? Wohin denn?
      Avatar
      schrieb am 13.02.07 14:24:42
      Beitrag Nr. 8 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 27.662.874 von RB57 am 12.02.07 16:39:52Siehe hier die Diskussion:

      http://www.wallstreet-online.de/dyn/community/thread/1107415…
      Avatar
      schrieb am 15.02.07 19:36:06
      Beitrag Nr. 9 ()
      fallen die Gewinnausschüttungen einer GmbH an der man eine Minderbeteiligung hält eigentlich auch unter die neue Verrechnungsmöglichkeit bei bestehenden Spekuverlusten ?

      Kann das leider nirgendwo genau eruieren ....
      Avatar
      schrieb am 17.02.07 08:43:47
      Beitrag Nr. 10 ()
      keiner eine Meinung zur Frage aus #9 ?
      Avatar
      schrieb am 17.02.07 09:41:57
      Beitrag Nr. 11 ()
      Bin doch noch fündig geworden ;-) Scheint so zu sein das auch Gmbh Gewinne verrechenbar sind ;-) schön schön ....

      Kapitalerträge
      Neue Steuer-Mischung fürs Depot

      Von der geänderten Besteuerung der Kapitalerträge ab 2009 profitieren Zinsjäger und Inhaber von Lebensversicherungspolicen. Wer in Aktien oder Zertifikate investiert, steht schlechter da. Wie Anleger schon jetzt am besten reagieren.

      Es ist ein hartes Stück Arbeit gewesen. Um zu verstehen, welchen Anteil das Finanzamt bei Geschäften mit Anleihen, Aktien oder Fonds fordert, mussten Anleger so manche Denksportaufgabe lösen. Doch irgendwann waren Begriffe wie Spekulationsfrist, Halbeinkünfteverfahren, Sparerfreibetrag oder Quellensteuer zumindest grob geläufig. Viele Anleger wissen auch, bei welchen Investments wenige oder gar keine Abgaben fällig sind.


      All diese mühsam erreichten Lernerfolge sind aber schon bald nichts mehr wert. Umdenken ist angesagt – und eine neue Mischung im Depot. Denn die Politik hat sich festgelegt: Von 2009 an werden Kapitalerträge anders besteuert als übriges Einkommen wie Gehalt oder Mieten.

      Für sie fließen dann pauschal 25 Prozent Abgeltungssteuer ans Finanzamt, plus Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer. Heißt: Einen späteren Nachschlag wegen des – oft höheren – persönlichen Steuersatzes gibt es nicht mehr. Dies gilt für Zinsen, GmbH-Gewinne, Dividenden, Versicherungserträge und vereinnahmte Kursgewinne. Wie hoch die jeweiligen Kapitalerträge sind, spielt keine Rolle. Ebenso unerheblich ist, wie viel der Steuerzahler an anderweitigen Einkünften erzielt hat. Zwar sind die neuen Gesetze noch nicht verabschiedet, aber die Richtung steht. Sie findet sich im aktuellen Arbeitsentwurf, der Capital vorliegt: von der geänderten Erhebung der Kirchensteuer über den Wegfall der Kontenabfrage bis zur Streichung des Werbungskostenabzugs bei der Geldanlage. Dabei wird deutlich, dass sofortiges Handeln nötig ist – obwohl es noch fast zwei Jahre dauert, bis die Abgeltungssteuer in Kraft tritt. Denn bei vielen Investitionsentscheidungen an der Börse, jeder Unterschrift unter eine Versicherungspolice und jeder Eröffnung eines Sparvertrags entscheiden Anleger bereits heute, wie viel Steuer sie ab 2009 zahlen.

      Wer sich etwa jetzt für einen Fondsparplan mit Aktien entscheidet und monatlich 100 Euro einzahlt, darf laut Bundesverband Investment und Asset Management in 30 Jahren im Schnitt auf 150000 Euro Auszahlung hoffen, steuerfrei. Doch die Abgeltungssteuer reduziert den Betrag um etwa 33000 Euro. Auch zwischenzeitliche Dividendenzahlungen werden nicht mehr nur hälftig, sondern voll besteuert.

      Anleger, die etwa die Aktie der Deutschen Telekom wegen ihrer Dividendenstärke ins Depot nehmen, müssen ab 2009 die derzeit 72 Cent Ausschüttung voll versteuern. Für Durchschnittsverdiener bedeutet das eine Einbuße von zehn Cent je Aktie. So könnte der Anleger jetzt etwa überlegen, eher eine risikolosere Anleihe ins Depot zu nehmen, deren Steuerkonditionen sich verbessern. Statt – inklusive Solidaritätszuschlag und Reichensteuer – bis zu 47,5 Prozent, gehen hier künftig nur 26,4 Prozent an den Fiskus.

      Immerhin müssen Anleger Aktien, Optionsscheine oder Zertifi kate vor Ende 2008 nicht fl uchtartig aus dem Depot werfen, um den Zugriff des Fiskus auf die Kursgewinne zu vermeiden. Vor 2009 erworbene Papiere können laut Planung weiterhin nach mindestens einem Jahr Haltedauer steuerfrei verkauft werden. So sollten Anleger etwa beim Kauf von Optionsscheinen oder Zertifikaten darauf achten, dass die Papiere noch 2008 fällig oder veräußert werden. Dann können Gelder gezielt vor 2009 reinvestiert werden, um die günstigere Besteuerung der Kursgewinne zu konservieren.

      Um die Übergangsregel optimal zu nutzen, empfiehlt Klaus Weber von der LGT Bank aus Frankfurt Anlegern, vor 2009 auf Zertifikate zu setzen. Hierbei kaufen sie Strukturzertifikate, deren Verteilung der Investitionen – etwa auf Aktien, Anleihen, Rohstoffe oder Immobilien – ihren persönlichen Wünschen entspricht. „So bleiben auch ab 2009 alle Kursgewinne steuerfrei, selbst wenn man die Gewichtung der einzelnen Bereiche innerhalb des Zertifikats anschließend ändert und damit faktisch einige Wertpapiere veräußert und andere stattdessen neu gekauft werden“, erläutert Weber. Vermögende Anleger können ihr Depot in ein persönliches Zertifi kat überführen. Die Raiffeisenbank Kleinwalsertal etwa bietet das ab einer Summe von 150000 Euro an.

      Auch die Entscheidung, welche Investitionen heute auf Kredit finanziert werden, hängt entscheidend von den neuen Bestimmungen ab. Werbungskosten bei der Geldanlage werden generell nicht mehr berücksichtigt. Sowohl Schuldzinsen als auch Depot- und Beratungsgebühren sind 2009 mit dem Sparerpauschbetrag von 801 Euro abgegolten.

      Wer aber jetzt Kosten vorziehen will, ist ebenfalls schlecht beraten. „Bereits heute steht im Gesetz, dass diese nicht abgezogen werden dürfen, wenn die Einnahmen erst unter dem Abgeltungssteuersystem erfasst werden“, weiß Banker Weber. Das bedeutet: Kredite sind künftig eher für Immobilien oder die Firma einzusetzen, Börsengeschäfte dagegen mit Eigenkapital zu betreiben. Das ist aufgrund des Verlustrisikos ohnehin empfehlenswert. Auch Anlagen im Ausland bleiben sehr lukrativ. Lediglich inländische Banken sind verpflichtet, Geld sofort an den Fiskus weiterzuleiten. Kapitalerträge und Börsengeschäfte von jenseits der Grenze, also auch die aus dem Kleinwalsertal, sind erst später im Rahmen der Steuererklärung zu deklarieren. „Bis dahin genießt der Anleger einen oft mehrjährigen Zinsvorteil“, erläutert Steuerberaterin Ellen Ashauer von Rödl & Partner aus Nürnberg.

      „Wir setzen auch auf liechtensteinische Lebensversicherungen“, sagt Roland Jauch, Leiter Private Banking der Raiffeisenbank Kleinwalsertal. Da deren Erträge meist nur zur Hälfte steuerpfl ichtig sind, reduziert sich die Abgabe auf 12,5 Prozent: „Bis dahin sammeln sich die Profite steuerfrei an, im Gegensatz zu vergleichbaren Wertpapierdepots.“

      Auch einen anderen Aspekt betont Jauch in Beratungsgesprächen: „Da Immobilien weiter nach zehn Jahren steuerfrei verkauft werden können, setzen wir auf Finanzen offene Immobilienfonds mit Schwerpunkt Osteuropa.“ Aus gleichem Grund favorisiert Stephan Bellin von Axer Partnerschaft aus Köln geschlossene Immobilienfonds, mit Objekten im In- und Ausland: „Interessant werden auch Beteiligungen an Schiffen oder Containern. Viele Anleger dürften sich angesichts der neuen Steuernachteile bei Aktien anderen risikoreichen Produkten zuwenden.“

      Ein Trost bleibt Aktionären: In schlechten Börsenzeiten profitieren sie ab 2009 davon, dass Kursverluste steuerlich besser verrechenbar sind. Diese reduzieren künftig nicht nur die Kursgewinne, sondern auch Zinsen oder Versicherungserträge. Dies gilt sogar für rote Zahlen, die noch vor 2009 nach altem Recht angesammelt werden. „Um das zu nutzen, müssen Verluste aber amtlich als Verlustvortrag festgestellt sein“, erläutert Ashauer: „Das Formular Anlage SO darf bei keiner jetzt fälligen Steuererklärung fehlen.“ Im Gegensatz zu Aktien werden Zinswerte steuerlich attraktiver. Der Abgabensatz sinkt meist deutlich. Lediglich wenn Anleihenbesitzer Papiere während der Laufzeit mit Gewinn verkaufen, kann es teurer werden. Denn der ist nun auch nach mehr als einem Jahr Laufzeit steuerpflichtig. Im Gegenzug dürfen auch hier Kursverluste mit allen anderen Kapitalerträgen verrechnet werden. Ashauer: „Das freut besonders Käufer von Fremdwährungsanleihen, die als Preis für attraktive Zinsen ein höheres Risiko eingehen.“ Über die neuen Vorzüge der Rententitel werden die meisten Banken ihre Kunden erst in einigen Monaten informieren, wenn die aktuellen Depotanpassungen an den gesunkenen Sparerfreibetrag erledigt sind. „Anleger sollten aber bereits jetzt aktiv werden“, rät Berater Bellin.

      Zu den vorausschauenden Geldinstituten zählt die DZ-Bank. Sie empfiehlt Anlegern mit hohem Einkommen die Verlagerung von Zinsen ins Jahr 2009, über abgezinste Anleihen oder Zero-Bonds. Bei diesen Papieren werden anfangs keine Erträge an den Investor ausgezahlt, erst bei Fälligkeit des Wertpapiers fließt der aufgelaufene Zinsprofit. Damit können Einkünfte in die Zukunft verlagert werden, wenn der Steuersatz moderater ist. In der Zwischenzeit wird der gesunkene Sparerfreibetrag geschont und der Depotbestand wächst dank Zinseszinsen kräftig.

      „Trotz aller Überlegungen zur Neustrukturierung des Depots sollten Sparer nie vergessen, dass die Steuer nur ein Aspekt der Geldanlage ist“, warnt Oliver Klein, Leiter Vermögensstruktur der BHF-Bank in Frankfurt. Nur wegen der Abgeltungssteuer eine erfolgreiche Strategie umzukrempeln, sei übertrieben.

      Ein Ziel verfehlt die Abgeltungssteuer wohl: die Reduzierung des Verwaltungsaufwands der Banken. „Durch den Wegfall der Spekulationsfrist müssen einstige Aktienkaufkurse jahrzehntelang gespeichert werden und um Geschäfte steuerlich korrekt zu bewerten, etwa wenn junge Aktien ausgegeben, Papiere gesplittet oder Anleger Papiere des gleichen Unternehmens vor und nach der Rechtsänderung kaufen“, so Banker Weber.

      Ganz neuer Aufwand ergibt sich in Sachen Kirchensteuer. Will ein konfessionsloser Anleger diese Abgabe auf Kapitalerträge vermeiden, muss er den Austritt aus der Kirche nachweisen. Hier bauen die Geldhäuser eine neue – bei den Finanzämtern bereits existierende – Datensammlung zur Religionszugehörigkeit auf. „Viele Anleger werden die Bürokratie scheuen und dennoch Abgaben an die Kirchen zahlen“, vermutet Weber. Dieses Problem führte schon zu Debatten im Bundestag.

      Ein positives Ergebnis hat die Abgeltungssteuer aber auf jeden Fall. Da Kapitaleinkünfte nicht mehr im Steuerbescheid auftauchen, werden Bürger in der Silvesternacht 2008 gegenüber dem Finanzamt schlagartig ärmer. Je höher der Anteil der Kapitalerträge am Gesamteinkommen, desto niedriger werden zusätzliche Einkünfte – die Lohnerhöhung oder ein steigender Firmengewinn – besteuert. Allerdings müssen Sparer jedes Jahr prüfen, ob sie die Abgeltungssteuer nutzen oder die Einnahmen doch in der Erklärung angeben sollten. Einfacher wird es kaum.

      Auch die Kontenabfrage gehört vermutlich nicht der Vergangenheit an, obwohl sie mit der Einführung der Abgeltunssteuer wegfallen soll. Doch das Kleingedruckte macht deutlich: Für Jahre bis 2008 kann weiter wegen Verdachts auf Steuerhinterziehung nach verheimlichten Depots geforscht werden, die Verjährungsfrist beträgt zehn Jahre. Außerdem dürfen Beamte bei den Banken vor Ort prüfen, ob die Abgeltungssteuer richtig umgesetzt wird. „Dass sie dies nutzen, um nach Schwarzgeld zu suchen, ist wohl anzunehmen,“ erwartet Ashauer.


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