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    Haftet ein Steuerberater für seine Fehler??? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 12.02.07 18:43:20 von
    neuester Beitrag 13.02.07 16:09:52 von
    Beiträge: 16
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      schrieb am 12.02.07 18:43:20
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo, W-O Fans!

      Ich habe eine Frage!

      Laut Steuerbescheid hatte ich am 4.1.2007 meine Steuernachzahlung leisten müssen.

      Kurz vor Ende 2006 (fristgemäß!!!) hat mein Steuerberater – Lohnsteuerverein! – einen Einspruch abgeschickt!

      Am 16.01.2007 bekam ich eine… Mahnung vom FA! Mit einem Säumniszuschlag!!!

      Und rannte zum Steuerberater. Er hat mir „gestanden“, dass er vergessen habe, die Aussetzung des Vollzugs zu beantragen! (Ist es so richtig in dieser s. g. Amtssprache???)

      Der Bescheid kam kurz darauf, Einspruch abgelehnt!

      Der Steuerberater meinte, ich soll nun auch den Säumniszuschlag bezahlen, den er verschuldet hat - meiner Meinung nach!!! Denn hätte er Aussetzung des Vollzugs rechtzeitig beantragt, hätte ich die Summe zu zahlen haben, jedoch ohne Säumniszuschlag!!!

      Darauf angesprochen, meinte er, „na ja, das kleine Bisschen mehr“ an FA zu zahlen, sei ja kein Problem!!!

      Meine Frage nun an Euch: kann ich von ihm verlangen, dass er mir für diesen Fehler so zu sagen, einen Schadenersatz leistet???

      Haftet ein Steuerberater für seine Fehler denn nicht???

      Gruß, Mariela
      Avatar
      schrieb am 12.02.07 18:49:45
      Beitrag Nr. 2 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 27.665.534 von Mariela am 12.02.07 18:43:20natürlich haftet der steuerberater dafür und wenn es nicht soviel ist, dann sollte er das kulanterweise übernehmen oder demnächste einfach den betrag weniger an gebühren berechnen..

      invest2002
      Avatar
      schrieb am 12.02.07 19:08:55
      Beitrag Nr. 3 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 27.665.534 von Mariela am 12.02.07 18:43:20Vor die Wahl stellen, zahlen oder du bist weg..ganz einfach..scheint ja eh nicht gut zu arbeiten...Haftungsfrage ist klar, zahlen muss er..

      gruss vom müller
      Avatar
      schrieb am 12.02.07 19:09:10
      Beitrag Nr. 4 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 27.665.649 von invest2002 am 12.02.07 18:49:45Danke, Invest!

      Es geht um… ca. 32 €, die ich als Säumniszuschlag zu zahlen hätte! Es geht mir aber eher ums Prinzip!

      Die Gebühr für den Verein ist (leider!) schon bezahlt, am 1.1.2007 - für das ganze Jahr pauschal! - haben die sie mir per Lastschrift eingezogen, also, ich kann da selbst nichts tun, wie z. B. die Gebühr kürzen!

      Worauf kann ich mich denn beziehen - Gesetz?? - dass er haften muss???

      Eigentlich habe ich beim Eintreten in den Verein – 2006 – nur ein Blatt mit meinen Daten unterschrieben, keine AGB’s des Vereins gesehen, ich weiß nicht einmal, wie die Kündigungsfrost ist, d. h. ich habe es nicht „schwarz auf weiß“!

      Und wenn ich einfach nur kündige, kratzt es ihn nicht, er hat die ganze Gebühr - 100 €! - kassiert und nicht die ganze Arbeit getan!!!

      Wenn ich ihn nur telefonisch oder per Mail bzw. Brief auffordere, dass er mir die Gebühr aus Kulanz auf mein Konto erstattet und er sich weigert, was dann??? Denn ich denke nicht, dass er meine Bitte erfüllen wird, ich hatte es am Telefon schon angedeutet, dass ich es als sein Fehler sehe!!! Seine lapidare Antwort habe ich ja zitiert!!!

      Gruß, Mariela
      Avatar
      schrieb am 12.02.07 19:15:19
      Beitrag Nr. 5 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 27.666.044 von Mariela am 12.02.07 19:09:10ruf doch die lastschrift zurück..das geht meines wissens 6 wochen lang..kommt drauf an wann abgebucht wurde...

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      Avatar
      schrieb am 12.02.07 19:17:56
      Beitrag Nr. 6 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 27.666.039 von monmoulin am 12.02.07 19:08:55Danke, monmoulin!

      Dann kann ich ihm einen netten Brief schreiben, nett bitten, mir den Schaden, den er durch seinen Fehler verursacht hat zu erstatten und dass, wenn er es nicht macht, einfach kündige. Da muss ich aber die Kündigungsbedingungen kennen… gibt es diese als allgemeingültig für alle Lohnsteuervereine, oder jeder Verein muss die eigene haben? Ich habe keine bekommen!

      Gruß, Mariela
      Avatar
      schrieb am 12.02.07 19:23:58
      Beitrag Nr. 7 ()
      Die Haftung richtet sich wahrscheinlich nach den zivilrechtlichen Grundsätzen. Darüber hinaus könnte § 57 und §§ 89 StBerG von Belang sein.

      http://www.stbkammer-berlin.de/Dokumente/StBerG.pdf
      Avatar
      schrieb am 12.02.07 19:31:35
      Beitrag Nr. 8 ()
      Eure Vertrauensgrundlage scheint mir sowieso beschädigt - was glaubst du, wie das auf ihnwirkt, wenn du es ihm einfach abziehst, statt ihm von deinen Gedanken erst einmal zu berichten - UND: ihm die Möglichkeit zur Nachbesserung zu geben - wenn er das dann tut KÖNNTET ihr VIELLEICHT wieder vertraulich zusammenarbeiten - wenn nicht sehe ich für eine gemeinsame Zukunft wenig Chancen ...
      yatri
      Avatar
      schrieb am 12.02.07 19:36:11
      Beitrag Nr. 9 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 27.666.164 von invest2002 am 12.02.07 19:15:19Danke, Invest!

      Du hast Recht! Daran habe ich nicht gedacht, ich habe es nie tun müssen!

      Ich habe gerade nachgesehen, es ist am 4.1.2007 abgebucht worden, die 6 Wochen sind dann am 15.2.2007 vorbei!

      Dann kann ich ihn erst bitten, zu haften, und „drohen“… die Lastschrift zu widerrufen! Ich mache so was so ungern!

      Wenn er das „ich habe es vergessen“ nicht ausgesprochen hätte, hätte ich es selbst nicht realisiert, obwohl ich eine Kopie seines Schreibens an FA habe! Ich verlasse mich ja, dass jeder seine Arbeit tut!

      Gruß, Mariela
      Avatar
      schrieb am 12.02.07 19:39:38
      Beitrag Nr. 10 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 27.666.331 von Pressekodex am 12.02.07 19:23:58Danke, Pressekodex!

      Das sieht gut aus! werde es mir gleich angucken! Es wäre mir eben lieber, mich auf Paragraphen zu beziehen... :):):)
      Die verfolgen uns ja auch!!!

      Gruß, Mariela
      Avatar
      schrieb am 12.02.07 19:46:21
      Beitrag Nr. 11 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 27.666.527 von yatri am 12.02.07 19:31:35Danke auch Dir, yatri!

      Klar, genau das habe ich ja gemeint, ich tue es nicht, ohne es vorher im Guten zu versuchen! Wie ich es ihm telefonisch schon angedeutet habe!

      Ich habe nicht behauptet, dass ich mein Vertrauen in ihm verloren habe! Das habe ich auch wirklich nicht, denn er war ja ehrlich, es selbst zuzugeben!

      Ich würde gern bei dem Verein bleiben, denn bis jetzt habe ich gute Erfahrung gemacht, bis auf diese Kleinigkeit!

      Gruß, Mariela
      Avatar
      schrieb am 12.02.07 19:51:32
      Beitrag Nr. 12 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 27.666.614 von Mariela am 12.02.07 19:36:11widerufe die lastschrift...erkläre mit dem betrag von 32 euro die aufrechnung gegen den beitrag und biste ihm an, wenn er damit einverstanden ist, den differenzbetrag von 68 euro zu überweisen...ansonsten zahlst du garnichts...lass dich dann überraschen, was kommt...ich nehme an, da kommt dann garnichts mehr..allerdings kannst du diesen lohnsteuerhilfeverein dann vergessen...

      invest2002
      Avatar
      schrieb am 12.02.07 20:09:09
      Beitrag Nr. 13 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 27.666.925 von invest2002 am 12.02.07 19:51:32Danke, Invest!

      Das ist auch eine sehr gute Idee!
      Klar, würde es danach schwer gehen, dass ich dabei bleibe!

      Na, ja ich möchte es erst noch einmal telefonisch und im Guten versuchen! Wenn nicht, kann ich es so machen, wie Du es vorschlägst!

      Wenn er weiter so ehrlich ist, wie er schon war, als er seinen Fehler von sich aus erwähnte, könnte es normal weiter laufen!!!

      Habe mal gerade noch 2 Tage zum Handeln…

      Gruß, Mariela
      Avatar
      schrieb am 13.02.07 14:25:10
      Beitrag Nr. 14 ()
      @ alle

      diese sog. Empfehlungen gehen doch am "Grundsätzlichem"
      vorbei, und zwar:

      Da ja der Einspruch abgelehnt wurde, bestand auch kaum
      Hoffnung auf Aussetzung der Vollziehung.

      Auch wenn der Steuerberater hier etwas vergessen hat,
      so hätte sein Antrag auf Aussetzung der Vollziehung
      keinen Erfolg gehabt, und somit wäre die Zahlungsfrist
      bestehen geblieben, und der Stpfln kein "Schaden"
      (durch den Steuerberater)entstanden.

      Gruß haklmacher
      Avatar
      schrieb am 13.02.07 15:32:16
      Beitrag Nr. 15 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 27.680.244 von haklmacher am 13.02.07 14:25:10das kann man so nicht sagen....zumindest hätte er darauf hinweisen müssen, dass zu zahlen ist um einen verspätungszuschlag zu vermeiden...

      invest2002
      Avatar
      schrieb am 13.02.07 16:09:52
      Beitrag Nr. 16 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 27.680.244 von haklmacher am 13.02.07 14:25:10Hi, danke auch Dir für die Antwort!

      Da ja der Einspruch abgelehnt wurde, bestand auch kaum Hoffnung auf Aussetzung der Vollziehung.

      Das konnte weder ich, noch der Steuerberater wissen!!! Wenn er schon einen Einspruch verfasst, muss er daran geglaubt haben, dass es durchaus eine Hoffnung auf Aussetzung der Vollziehung gab!!! Und der Brief vom Steuerberater an das FA war wunderbar verfasst!!! Ich habe mich bei ihm ausdrücklich bedankt und ihn gelobt!

      Dass die SCHERGEN DER REGIERUNGS-MAFIA beim FA schon im Voraus NEIN kreischen, ist bekannt!!!

      Die Frau Müller, die in „ich“ Form alle ihre Absagen formuliert hat, beweist, dass sie gar nicht lesen kann und nur die Hälfte der Wahrheit aufgenommen hat!!! Die andere hat ihr nicht gepasst!!!

      Dem Steuerberater hat sie jedoch telefonisch erklärt, dass sie zu Tränen erschüttert sei, als…angeblich ihre Chefin die Ablehnung vorgeschrieben hat!!!

      Gruß, Mariela


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