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    Vermächtnis und Aushöhlung - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 13.02.07 12:18:03 von
    neuester Beitrag 14.02.07 09:14:34 von
    Beiträge: 3
    ID: 1.111.669
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      Avatar
      schrieb am 13.02.07 12:18:03
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo,
      folgendender Fall:

      V macht Testament und benennt Tochter T als Alleinerbin und ordnet ein Vermächtnis zu Gunsten der Schwester S an.
      Als Vermächtnisgegenstand ist das Sparguthaben auf Konto 1234 und der gesamte Inhalt auf Depot 5678 bestimmt.

      T hat auch eine Vorsorgevollmacht von V bekommen.
      V ist nun im Pflegeheim und kann nicht mehr selbst handeln.

      Was passiert nun, wenn T aufgrund der Vorsorgevollmacht das Sparkonto bis auf einen Euro abräumt und die Wertpapiere im Depot verkauft und das ganze auf ein anderes Konto für V anlegt?

      Greift das Vermächtnis nun auch für das neue Konto oder schaut die Vermächtnisnehmerin S "mit dem Ofenrohr ins Gebirge"?

      Danke!

      Rene
      Avatar
      schrieb am 13.02.07 13:44:18
      Beitrag Nr. 2 ()
      Rene,
      dein Fall sorgt für gut ausgelastete Anwälte, wenn sich T und S nach dem Tode von V nicht einig sind. S soll wohl die Schwester von V sein. Sicherlich wird S Verwendungsnachweise von Sparbuch und Depot verlangen (einklagen) können. Dann wird man feststellen müssen, ob eventuelle Verringerungen nötig und angemessen waren.

      Das andere Extrem: T verbraucht zur Pflege von V das gesamte andere Vermögen von V, ohne Sparbuch und Depot anzugreifen. Hat T sich damit selbst sogar um ihr Pflichtteil gebracht? Wohl kaum. Was steht ihr aber von Sparbuch und Depot zu?
      Avatar
      schrieb am 14.02.07 09:14:34
      Beitrag Nr. 3 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 27.679.424 von alzwo am 13.02.07 13:44:18Hallo alzwo,
      vielen Dank für die Antwort!

      Ich hatte schon vermutet, dass ich kein "JA" oder "NEIN" bekommen kann!?;)

      Schöne Wochenmitte!

      Rene


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