checkAd

    Steuerpflicht als Vorstand einer AG - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 19.02.07 10:22:48 von
    neuester Beitrag 23.02.07 08:32:20 von
    Beiträge: 20
    ID: 1.112.932
    Aufrufe heute: 0
    Gesamt: 2.788
    Aktive User: 0


     Durchsuchen

    Begriffe und/oder Benutzer

     

    Top-Postings

     Ja Nein
      Avatar
      schrieb am 19.02.07 10:22:48
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo,

      wie verhaelt sich folgender Sachverhalt steuerrechtlich:

      Mustermann, deutscher Staatsbuerger, wohnt und arbeitet seit Jahren im europaeischen Ausland, zahlt Steuern und Sozialabgaben vor Ort und ist in Deutschland nicht einkommenssteuerpflichtig. Er gruendet eine Aktiengesellschaft mit Sitz in Deutschland, dessen Vorstandsvorsitzender er wird, bleibt aber im Ausland wohnen und geht dort weiter wie gewohnt seinem Beruf nach. Die AG als eigenstaendige juristische Person hat also ihren Sitz in Deutschland, der Vorstandsvorsitzende jedoch im Ausland. Mustermann bezieht ein Gehalt von der AG und erhaelt Dividendenzahlungen auf seine Aktien. In welchem Land sind diese Einkuenfte zu besteuern? Ausland oder Deutschland?

      (Mustermann erledigt seine Arbeit fuer die AG im Ausland, Angestellte der AG uebernehmen die Vor-Ort-Arbeit)


      Danke & Gruss
      Avatar
      schrieb am 19.02.07 10:35:09
      Beitrag Nr. 2 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 27.820.603 von steuer_inc. am 19.02.07 10:22:48#1

      ist das Beispiel aus der Praxis oder "hypothetisch" ?

      Seit wann zahlt ein Vorstand Sozialabgaben?.....
      Avatar
      schrieb am 19.02.07 10:38:36
      Beitrag Nr. 3 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 27.820.603 von steuer_inc. am 19.02.07 10:22:48#1

      ach so.hab es falsch gelesen.

      Hauptwohnsitz ist also definitiv Ausland? kein versteckter Wohnsitz in Deutschland usw.? keine Immos in Deutschland? Nur Gehaltszahlungen, Tantieme?

      Dann wird im Ausland besteuert.

      Das ist ja ein einfaches Konstrukt. Was glaubst Du wieviele es gibt die täglich von österreich nach Deutschl. oder von der Schweiz nach Deutschland pendeln. Versteuert wird dann in AT oder CH...

      Der Vorstand sollte auch gut daran tun sich nur soviel Gehalt auszuzahlen das er immer in der "optimalen Progression" surft.

      Den Rest lässt er in der AG. Und nach ein paar Jahren nimmt er die AG auch noch mit ins Ausland. Und versteuert erst da.

      Das ist ja das schöne an Gesellschaften und Kapital. Sie sind viel flexibler und mobiler als der "Standard-Arbeitnehmer" (Sarkasmus..).

      Guter Vorstand..weiter so !

      Gruss
      Avatar
      schrieb am 19.02.07 10:56:54
      Beitrag Nr. 4 ()
      Danke Baikani,

      der Fall ist aus der Praxis. Ein versteckter Wohnsitz in D besteht nicht, zwar ist Immobilien-Eigentum in D vorhanden, doch alles vermietet. Es werden keinerlei persoenliche Sachen in D zur Nutzung bereitgehalten (Zahnbuerste, TV, Anzuege, etc.). Saemtliches Eigentum ist entweder vermietet oder ordentlich verpackt an entsprechenden Orten gelagert.

      Ist fuer die steuerliche Beurteilung ausschliesslich der Wohnsitz relevant, oder kann es eine Rolle spielen, dass ggf. Geschaeftstermine in D wahrgenommen werden / Bueroraeume in D hin und wieder besucht werden?

      Interessant in diesem Zusammenhang: Das Ausland um das es geht erhebt ausschliesslich Steuern auf im Inland erbrachte Leistungen / erwirtschaftetes Kapital. Falls die Geschaeftstermine in D, sowie der Besuch von Bueroraeumen in D also steuerrechtlich fuer D nicht von Relevanz waere (sollte man doch annehmen), so koennte der Vorstand das bisschen Arbeit, das er selber macht, an wenigen Wochenenden in D verrichten und zahlte letztendlich gar keine Steuern auf sein Gehalt.

      Soweit richtig gedacht?

      mfG
      Avatar
      schrieb am 19.02.07 11:25:22
      Beitrag Nr. 5 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 27.821.165 von steuer_inc. am 19.02.07 10:56:54 #4

      ;)
      Hong Kong und Singapore sind hervorragend..nicht nur vom Wetter (nur für inländische... ich weiss wovon Du sprichst)

      Deine Immo-Erträge werden leider nach Deutschem Recht versteuert (ich bin selber in Immos "drin" und habe mich mit dem Thema beschäftigt) da kannst Du noch soviel im Ausland sein.. also lassen wir Immo einmal aussen vor

      ja .. der Rest wird, wenn Verträge usw. alles passt im Ausland besteuert.. die ausl. Gesellschaft soll einfach Rechnungen stellen..die werden dann innerdeutsch auch noch als Kosten anerkannt wenn Du nicht alles falsch machst.. so arbeitet jeder grössere Mittelständler und die Konzerne arbeiten schon 100x so..

      warum hat fast jedes Dax Unternehmen eine "Tochter" in Irland..über die dann die Finanzierungen laufen? genau.. damit Gewinne raus aus Deutschland transportiert werden.. (ketzerisch)..und mit gutem Recht auch für den Unternehmer.. soll sich der Deutsche Michel selber an die Nase packen !

      Gruss,
      Baikani

      Trading Spotlight

      Anzeige
      Nurexone Biologic
      0,4500EUR +9,76 %
      Die bessere Technologie im Pennystock-Kleid?!mehr zur Aktie »
      Avatar
      schrieb am 19.02.07 11:33:24
      Beitrag Nr. 6 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 27.821.165 von steuer_inc. am 19.02.07 10:56:54Falls die Geschaeftstermine in D, sowie der Besuch von Bueroraeumen in D also steuerrechtlich fuer D nicht von Relevanz waere (sollte man doch annehmen), so koennte der Vorstand das bisschen Arbeit, das er selber macht, an wenigen Wochenenden in D verrichten und zahlte letztendlich gar keine Steuern auf sein Gehalt.

      Er erbringt also seine Dienstleistung in Dtld? --> (beschränkte) Steuerpflicht in D
      Avatar
      schrieb am 19.02.07 11:40:20
      Beitrag Nr. 7 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 27.821.735 von siebi71 am 19.02.07 11:33:24#6

      einfach nur darauf achten von "wo" und an "wen" die Rechnungen gestellt werden.
      Eine Besteuerung in Deutschland sollte nicht passieren.

      Jeder Steuerberater sollte da Bescheid wissen .. Thema Welteinkommen usw.

      Gruss,
      Baikani
      Avatar
      schrieb am 19.02.07 11:44:03
      Beitrag Nr. 8 ()
      Danke, habe gerade einen Steuerberater auf die Frage "angesetzt". Alles noch ein wenig Neuland fuer mich... :)
      Avatar
      schrieb am 19.02.07 12:03:05
      Beitrag Nr. 9 ()
      der Fall ist wirklich relativ einfach - und in der Praxis auch entsprechend einfach.

      Sowohl die Gesellschaft als auch die private Ebene des Hauptaktionärs der Gesellschaft sind beide steuerrechtlich ja im Ausland.

      Der Vorstand kann Termine ohne Ende in Deutschland haben um für sein Produkt zu werben usw. Er könnte ja nur als Berater in Deutschland tätig sein für die ausländische Gesellschaft.

      Die Leistung wird im Ausland erbracht, lt. RG und auch "verifizierbar"... d.h. die Verträge schliesst Auslandsgesellschaft mit Deutscher Unternehmung... und auch die RG schreibt nachher Hong Kong an Deutschland z.B. ..

      Auslandsgesellschaft darf keine Briefkastenfirma (es gibt Services die übernehmen das für einige tausend Dollar im Jahr.. ich kenne da nur HK Gesellschaften). Secretary Services, Postanschrift und auch Telefon + Fax sollen/müssen vorhanden sein.

      Vorteil Hong Kong, es kriegt sogar keiner raus wer "hinter der Ltd." steckt. Es wird ein Nominee gewählt der alles abwickelt usw.

      müsste schon mit dem Teufel zugehen, daß in Deutschland versteuert wird.. ebenso ist der "Privatmann" jetzt auch Ausländer.....

      ich sehe gute Chancen für Deine "Idee"....
      Avatar
      schrieb am 19.02.07 12:23:38
      Beitrag Nr. 10 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 27.822.180 von Baikani am 19.02.07 12:03:05bevor einige mit dem "Zeigefinger" mahnen

      das was hier beschrieben wird ist VÖLLIG LEGAL... das sind Gestaltungsmöglichkeiten die das "echte" Grosskapital schon immer genutzt hat...

      jedes DAX Unternehmen macht es ähnlich

      seit den letzten 20 Jahren geht es auch mit immer kleinerem Kapital.. Services und Briefkästen kosten nicht mehr die Welt...

      viel Spass beim gestalten und optimieren ;)

      auf das der letzte EUR an "Steuersubstrat" aus diesem Land verschwinde :eek: ... Sarkasmus ...
      Avatar
      schrieb am 19.02.07 12:39:51
      Beitrag Nr. 11 ()
      Danke Baikani - sehr informativ und hilfreich.

      In meinem konkreten Fall handelt es sich allerdings um UK, nicht um HK - aber die Gesetzeslage scheint zumindest diesbzgl. aehnlich.
      Avatar
      schrieb am 19.02.07 12:47:40
      Beitrag Nr. 12 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 27.822.754 von steuer_inc. am 19.02.07 12:39:51#11

      in der Tat.. Hong Kong = Ex Kolonie

      und für die nächsten 80 Jahre noch bleibt das britische Gesellschafts- Körperschaftsrecht bestehen..

      Gesetze sind fast gleich mit Grossbrittanien

      bei der Steuer ist Hong Kong wesentlich besser als GB.

      wenn genug Geld da ist, dann wirklich auswandern..

      hat schon alles seine Gründe warum ein Herr Ikea in der Schweiz ist usw. und warum jeder russische Oligarch ebenso in London/Schweiz oder sonstwo ist wenn er etwas auf sich hält

      ..wobei das russische Steuersystem fast eine Oase für die richtig Reichen ist .. da ist es UMGEKEHRT PROGRESSIV..umso mehr Geld... UMSO WENIGER Steuern ! .. d.h. die Russen sind aus "anderen" Gründen im Ausland ;)

      (Russland Steuersatz 1% wenn man genug Geld hat !!)

      Gruss,
      Baikani
      Avatar
      schrieb am 19.02.07 13:25:02
      Beitrag Nr. 13 ()
      @steuer-inc
      Eine Einsichtnahme in das DBA sollte erfolgen.
      Avatar
      schrieb am 19.02.07 13:36:21
      Beitrag Nr. 14 ()
      genau so sollte es doch auch sein.. Da jeder die gleiche Leistung vom Staat erhaelt (in Form von Rechtssicherheit, Infrastruktur, Wasserversorgung, Bildung, Sozialsystem, etc.) sollte auch jeder den gleichen Beitrag hierfuer leisten muessen. Mir konnte noch keiner schluessig erklaeren, was an einer prozentualen Besteuerung (linear oder progressiv) im Gegensatz zu einer absoluten Besteuerung (jeder zahlt Betrag X) fair sein soll.. natuerlich ergaebe sich ein Finanzierungsproblem.. aber das beruehrt die Kernfrage der Fairness nicht.

      Den Wohlhabenden, die den Staat ueberwiegend finanzieren und "durchfuettern", wird in D leider keine Dankbarkeit entgegengebracht, sondern man beklagt sich noch ueber ihren Reichtum, statt froh zu sein, dass sie das Land am Leben erhalten.

      Naja, anderes Thema :)
      Avatar
      schrieb am 19.02.07 13:48:07
      Beitrag Nr. 15 ()
      Danke NATALY, das wollte mein Steuerberater sich nochmal genau anschauen, bevor er verbindliche Auskunft erteilt.

      Was sich allerdings als Problem herausstellen koennte: Ich habe mich auf Anraten des oertlichen Einwohnermeldeamtes nie in D abgemeldet - schlicht der Einfachheit halber, um innerhalb Europas mit dem Personalausweis statt mit dem wesentlich unhandlicheren Reisepass reisen zu koennen. Ich wohne seit ca. 6 Jahren in UK und bin hoechstens mal zu Feiertagen oder beruflichen Anlaessen bei Familie / Geschaeftspartners zu Besuch.

      Zudem habe ich vor vielen Jahren die Frage nach der Steuerpflicht schriftlich von einer Steuerberater- / Wirtschaftsprueferkanzlei beantworten lassen, mit dem Ergebnis, dass mein Einkommen aus nicht selbststaendiger Arbeit in UK definitiv nicht in D steuerpflichtig sei - auf die Frage nach einer Abmeldung beim oertlichen Amt wurde in dem Schriftverkehr beidseitig nicht eingegangen.

      Ich werde mich in den kommenden Wochen gaenzlich abmelden, kann eurer Meinung nach hieraus rueckwirkend ein Problem entstehen?

      mfG
      Avatar
      schrieb am 19.02.07 14:41:57
      Beitrag Nr. 16 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 27.823.848 von steuer_inc. am 19.02.07 13:48:07 #15

      das kann dann auf jeden Fall ein Problem werden. Sozusagen eine "Grundvoraussetzung" wurde hier ja nicht beachtet....

      wie wurde denn die letzten Jahre die Steuererklärung gemacht? nur in UK doch oder?

      sofort abmelden ! und sogar 5 Jahre NACH ABMELDUNG macht Deutschland Ansprüche geltend (auch zurecht...)
      Avatar
      schrieb am 19.02.07 14:51:06
      Beitrag Nr. 17 ()
      Ja, Steuererklaerungen in UK. Oertliches Amt in D bot an, auch rueckwirkend die Abmeldung vorzunehmen - darueber im Klaren, dass ich es wirklich aus Unwissenheit damals nie gemacht habe.

      Allerdings wurde mein Reisepass zwischenzeitlich fuer Geschaeftsreisen in die USA verlaengert, was sich dann mit der rueckwirkenden Abmeldung widerspraeche. Angebot des Amtes steht trotzdem.

      mfG
      Avatar
      schrieb am 19.02.07 15:32:16
      Beitrag Nr. 18 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 27.824.831 von steuer_inc. am 19.02.07 14:51:06#17

      könnte Probleme geben.

      Ab jetzt bitte immer mit Steuerberater "unterwegs" sein wenn die Sicherheit nicht da ist. Stb. sind Ihr Geld in der Regel wert und sollten deutlich mehr "bringen" als Sie kosten....

      was steht denn auf der Deutschen Veranlagung, durch die Immo hast Du ja zwangsläufig immer noch Kontakt mit dem Deutschen Fiskus, wie wird dort denn Dein "UK Gehalt" usw. veranlagt ... ?

      schon so müsstest Du sehen wie Du bzw. WO Dich der Deutsche Fiskus besteuert..

      vielleicht hast Du auch jetzt schon keine Nachteile durch Deine "nichabmeldung"..wenn glaubhaft darzulegen ist, daß Dein Hauptwohnsitz seit Jahren usw. UK ist... sollte alles gehen..

      und in Zukunft nur noch mit Stb.. und so oder so abmelden..

      wozu denn überhaupt in D gemeldet ?

      ich würde sogar über eine UK Staatsbürgerschaft nachdenken - ein UK Pass (COMMONWEALTH) hat sogar Vorteile gegenüber Deutschem Pass/Staatsbürgerschaft... mal ganz weit gesponnen...

      Gruss
      Avatar
      schrieb am 19.02.07 16:13:25
      Beitrag Nr. 19 ()
      Ja, die Steuerberater sind ihr Geld wert... (alles eine "learning curve".. :) )

      Die Immobilie in D wurde zunaechst ausschliesslich verlustbringend vermietet, so dass eine Steuererklaerung nicht notwendig wurde (alles ueber Steuerberater abgesegnet), ist seither unterhalb der Selbstkosten an einen Freund vermietet, der quasi eher drauf "aufpasst". Steuerrechtlich liegt hier keine Gewinnerzielungsabsicht vor.. reine Liebhaberei zum Objekt.

      Vielen Dank fuer Deine umfassenden Erklaerungen!

      Abmeldung erfolgt asap!
      Avatar
      schrieb am 23.02.07 08:32:20
      Beitrag Nr. 20 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 27.826.522 von steuer_inc. am 19.02.07 16:13:25ist seither unterhalb der Selbstkosten an einen Freund vermietet, der quasi eher drauf "aufpasst". Steuerrechtlich liegt hier keine Gewinnerzielungsabsicht vor

      Da würde ich mal § 42 AO beachten, könnte vielleicht problematisch werden...


      Beitrag zu dieser Diskussion schreiben


      Zu dieser Diskussion können keine Beiträge mehr verfasst werden, da der letzte Beitrag vor mehr als zwei Jahren verfasst wurde und die Diskussion daraufhin archiviert wurde.
      Bitte wenden Sie sich an feedback@wallstreet-online.de und erfragen Sie die Reaktivierung der Diskussion oder starten Sie
      hier
      eine neue Diskussion.
      Steuerpflicht als Vorstand einer AG