Rebound bei IFA aus Frechen (Seite 452)
eröffnet am 20.02.07 18:13:33 von
neuester Beitrag 16.02.24 14:19:36 von
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Antwort auf Beitrag Nr.: 37.493.203 von Bitech am 30.06.09 14:38:48News - 01.07.09 17:06
EANS-News: ifa systems AG / Hauptversammlung mit positiven Perspektiven
EANS-News: ifa systems AG / Hauptversammlung mit positiven Perspektiven
--------------------------------------------------------------------------------
Corporate News übermittelt durch euro adhoc. Für den Inhalt ist der
Emittent/Meldungsgeber verantwortlich.
--------------------------------------------------------------------------------
Die Hauptversammlung der ifa systems AG fand am 30.06.2009 in positiver und
kooperativer Atmosphäre statt. Der Vorstandsvorsitzende, Guido Niemann, gab
einen ausführlichen Überblick über die Investitionen und Produktentwicklungen
des Unternehmens. Neben dem Kerngeschäft, der Elektronischen Patientenakte für
Augenkliniken und Augenarztpraxen weltweit, wurden in den vergangenen 3,5 Jahren
zusätzliche attraktive Geschäftsfelder entwickelt, die bereits in 2009 zu der
positiven Geschäftsentwicklung beitragen. Neben Software Komponenten zum
Datenaustausch auf dem internationalen Eye Care Markt wurden webbasierte
Spezialanwendungen (beispielsweise für ophthalmologische Register und
Qualitätssicherungs-Datenbanken) und Software für Qualitäts- und
Leitlinienmanagement entwickelt (siehe ausführliche Unternehmenspräsentation
unter www.ifasystems.de, Investor Relations).
Wie von Vorstand und Aufsichtsrat in der Einladung vorgeschlagen, wurde die
Dividende von 0,08 Euro je Aktie von der Hauptversammlung bestätigt. Der
bisherige Aufsichtsrat wurde für eine weitere 5 Jahresperiode bestätigt. Zu den
Tagungspunkten 7 und 8 (Genehmigtes Kapital und Handel mit eigenen Aktien) gab
es einvernehmliche Modifikationen (siehe Protokoll der HV).
Das Management meldete außerdem einen Umsatzzuwachs und Ertragsplus für das
erste Halbjahr 2009. Die Expansionsstrategie mit guten Perspektiven auf dem
internationalen Markt werden gezielt fortgesetzt.
Rückfragehinweis:
Susanne Post-Schenke
Investor Relations/Aufsichtsrat
Telefon: +49(0)2234-933670
E-Mail: susanne.post-schenke@ifasystems.de
Emittent: ifa systems AG
Augustinusstr. 11b
D-50226 Frechen
Telefon: +49(0)2234-93367-0
FAX: +49(0)2234-93367-35
Email: info@ifasystems.de
WWW: http://www.ifasystems.de
Branche: Internet
ISIN: DE0007830788
Indizes:
Börsen:
Sprache: Deutsch
Quelle: dpa-AFX
EANS-News: ifa systems AG / Hauptversammlung mit positiven Perspektiven
EANS-News: ifa systems AG / Hauptversammlung mit positiven Perspektiven
--------------------------------------------------------------------------------
Corporate News übermittelt durch euro adhoc. Für den Inhalt ist der
Emittent/Meldungsgeber verantwortlich.
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Die Hauptversammlung der ifa systems AG fand am 30.06.2009 in positiver und
kooperativer Atmosphäre statt. Der Vorstandsvorsitzende, Guido Niemann, gab
einen ausführlichen Überblick über die Investitionen und Produktentwicklungen
des Unternehmens. Neben dem Kerngeschäft, der Elektronischen Patientenakte für
Augenkliniken und Augenarztpraxen weltweit, wurden in den vergangenen 3,5 Jahren
zusätzliche attraktive Geschäftsfelder entwickelt, die bereits in 2009 zu der
positiven Geschäftsentwicklung beitragen. Neben Software Komponenten zum
Datenaustausch auf dem internationalen Eye Care Markt wurden webbasierte
Spezialanwendungen (beispielsweise für ophthalmologische Register und
Qualitätssicherungs-Datenbanken) und Software für Qualitäts- und
Leitlinienmanagement entwickelt (siehe ausführliche Unternehmenspräsentation
unter www.ifasystems.de, Investor Relations).
Wie von Vorstand und Aufsichtsrat in der Einladung vorgeschlagen, wurde die
Dividende von 0,08 Euro je Aktie von der Hauptversammlung bestätigt. Der
bisherige Aufsichtsrat wurde für eine weitere 5 Jahresperiode bestätigt. Zu den
Tagungspunkten 7 und 8 (Genehmigtes Kapital und Handel mit eigenen Aktien) gab
es einvernehmliche Modifikationen (siehe Protokoll der HV).
Das Management meldete außerdem einen Umsatzzuwachs und Ertragsplus für das
erste Halbjahr 2009. Die Expansionsstrategie mit guten Perspektiven auf dem
internationalen Markt werden gezielt fortgesetzt.
Rückfragehinweis:
Susanne Post-Schenke
Investor Relations/Aufsichtsrat
Telefon: +49(0)2234-933670
E-Mail: susanne.post-schenke@ifasystems.de
Emittent: ifa systems AG
Augustinusstr. 11b
D-50226 Frechen
Telefon: +49(0)2234-93367-0
FAX: +49(0)2234-93367-35
Email: info@ifasystems.de
WWW: http://www.ifasystems.de
Branche: Internet
ISIN: DE0007830788
Indizes:
Börsen:
Sprache: Deutsch
Quelle: dpa-AFX
Antwort auf Beitrag Nr.: 37.492.194 von Wildschwein am 30.06.09 12:29:37Moin,
war einer heute auf der HV?
an Wildschwein:
Welche Gewinnprognosen 2009 und 2010 meinst du?
Gruß Bitech
war einer heute auf der HV?
an Wildschwein:
Welche Gewinnprognosen 2009 und 2010 meinst du?
Gruß Bitech
Antwort auf Beitrag Nr.: 37.419.144 von Bitech am 18.06.09 15:02:51Heute IFA Aktien im Sonderangebot
Man beachte Gewinnprognose 2009 und 2010
Heute Hauptversammlung:
Einladung
zur ordentlichen Hauptversammlung
der ifa systems AG, Frechen
ISIN DE0007830788
Wir laden unsere Aktionärinnen und Aktionäre ein zu der am
Dienstag, dem 30. Juni 2009, um 10:00 Uhr,
im Renaissance Köln Hotel,
Magnusstr. 20, 50667 Köln,
stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung.
I. Tagesordnung
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der ifa systems AG für das am 31. Dezember
2008 beendete Geschäftsjahr, des Lageberichts sowie des Berichts des Aufsichtsrats
über das Geschäftsjahr 2008
Vom Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung an liegen diese Unterlagen in den Geschäftsräumen
am Sitz der ifa systems AG, Augustinusstr. 11b, 50226 Frechen, aus und können zu den üblichen
Geschäftszeiten eingesehen werden. Auf Anfrage wird jedem Aktionär von der Gesellschaft kostenlos eine
Abschrift dieser Unterlagen erteilt. Diese Unterlagen werden auch in der Hauptversammlung ausliegen.
Darüber hinaus stehen die Unterlagen auch im Internet unter www.ifasystems.de zum Download zur
Verfügung.
2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn von € 112.364,45 wie folgt zu verwenden:
- Ausschüttung einer Dividende von € 0,08 je dividendenberechtigter Stückaktie € 110.400,00
- Einstellung des Restbetrages in Höhe von € 1.964,45
in die Gewinnrücklage („andere Gewinnrücklagen“)
Der endgültige in die anderen Gewinnrücklagen einzustellende Betrag hängt von der Anzahl der dividendenberechtigten
Aktien zum Zeitpunkt der Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns
ab. Sofern sich die Anzahl der dividendenberechtigten Aktien und damit die Dividendensumme vermindert,
erhöht sich der in die anderen Gewinnrücklagen einzustellende Betrag entsprechend.
Die Dividende ist zahlbar am 1. Juli 2009.
3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr
2008
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2008 Entlastung
zu erteilen.
4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr
2008
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2008
Entlastung zu erteilen.
5. Neuwahl der Mitglieder des Aufsichtsrates
Die Amtszeit aller Aufsichtsratsmitglieder endet mit Ablauf der Hauptversammlung am 30. Juni 2009. Der
Aufsichtsrat setzt sich nach §§ 96 Absatz 1, 101 Absatz 1 AktG sowie § 11 Absatz 1 der Satzung der Gesellschaft
aus drei von der Hauptversammlung zu wählenden Mitgliedern zusammen.
Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden.
Der Aufsichtsrat schlägt der Hauptversammlung vor, folgende Personen als Vertreter der Aktionäre für
die nächste Wahlperiode in den Aufsichtsrat zu wählen:
a) Herrn Rainer Waedlich, Kaufmann, Köln
Geschäftsführer wkomma GmbH, Frechen
b) Frau Susanne Post-Schenke, Kauffrau, Frechen
Geschäftsführende Gesellschafterin – SPS GmbH, Frechen
c) Frau Claudia Wente-Waedlich, Kauffrau, Köln
Geschäftsführende Gesellschafterin – wkomma GmbH, Frechen
Die zur Wahl als Aufsichtsratsmitglieder vorgeschlagenen Personen sind bei den nachfolgend aufgeführten
in- und ausländischen Gesellschaften Mitglied eines gesetzlich zu bildenden Aufsichtsrates
oder vergleichbaren Kontrollgremiums von Wirtschaftsunternehmen:
Herr Waedlich:
- MedKaizen AG, Hannover
(Aufsichtsratsvorsitzender);
- Integration AG, Darmstadt
(Aufsichtsratsvertreter);
Frau Post-Schenke:
- Keine;
Frau Wente-Waedlich:
- Keine.
Die vorgeschlagenen Mitglieder sind allesamt Mitglieder des bisherigen Aufsichtsrats.
Die Bestellung erfolgt jeweils bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das
vierte Geschäftsjahr nach Beginn der Amtszeit beschließt. Das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt,
wird hierbei nicht mitgerechnet.
6. Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2009
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Treumerkur, Dr. Schmidt und Partner
KG, Wuppertal, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2009 zu bestellen.
7. Schaffung eines genehmigten Kapitals in Höhe von € 330.000,00, ausnutzbar bis 31. Dezember
2013
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:
Das in der Hauptversammlung vom 2. Juni 2005 geschaffene genehmigte Kapital in Höhe von
€ 330.000,00 wird aufgehoben.
Es wird ein genehmigtes Kapital in Höhe von € 330.000,00 geschaffen, bei dem der Vorstand ermächtigt
ist, das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 31. Dezember 2013 mit Zustimmung des Aufsichtsrats
durch Ausgabe von bis zu 330.000 neuen Aktien gegen Bar- und/oder Sacheinlage einmal oder mehrmals,
insgesamt um bis zu € 330.000,00 (in Worten: EURO dreihundertdreißigtausend) zu erhöhen (genehmigtes
Kapital). Die Zahl der Aktien muss sich in demselben Verhältnis wie das Grundkapital erhöhen.
Über den Inhalt der Aktienausgabe entscheidet der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats. Der
Aufsichtsrat wird ermächtigt, die Fassung der Satzung entsprechend dem Umfang der Kapitalerhöhung
zu ändern.
Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen.
Der Ausschluss des Bezugsrechtes wird durch einen Vorstandsbericht erläutert.
8. Genehmigung des Handels mit eigenen Aktien, Ausschluss des Bezugsrechtes der Aktionäre
bei der Veräußerung eigener Aktien der Gesellschaft
Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:
a) Die ifa systems AG (im Folgenden: „Gesellschaft”) wird dazu ermächtigt, eigene Aktien bis zu insgesamt
10% des zum Zeitpunkt der Beschlussfassung bestehenden Grundkapitals zu erwerben. Die
Ermächtigung darf von der Gesellschaft nicht zum Zweck des Handels in eigenen Aktien genutzt
werden.
b) Die Ermächtigung kann ganz oder in Teilbeträgen, einmal oder mehrmals durch die Gesellschaft
ausgeübt werden, aber auch durch ihre Konzernunternehmen oder für ihre oder deren Rechnung
durch Dritte durchgeführt werden. Die Ermächtigung gilt bis zum 29. Dezember 2010.
c) Der Erwerb erfolgt nach Wahl des Vorstands (1) über die Börse oder (2) mittels eines öffentlichen
Kaufangebots.
(1) Erfolgt der Erwerb der Aktien über die Börse, darf der von der Gesellschaft gezahlte Gegenwert je
Aktie (ohne Erwerbsnebenkosten) den am Handelstag durch die Eröffnungsauktion ermittelten Kurs
im XETRA-Handel (oder einem vergleichbaren Nachfolgesystem) um nicht mehr als 25% überschreiten
und um nicht mehr als 25% unterschreiten.
(2) Erfolgt der Erwerb über ein öffentliches Kaufangebot an alle Aktionäre, können (i) ein Angebot der
Gesellschaft veröffentlicht oder (ii) die Aktionäre zur Abgabe von Angeboten öffentlich aufgefordert
werden. Die Vorschriften des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes sind nur dann und nur
soweit zu beachten, wie dieses Gesetz auf solche Erwerbe durch die Gesellschaft anwendbar ist.
In beiden Fällen dürfen der gebotene Kaufpreis oder die Grenzwerte der gebotenen Kaufpreisspanne
je Aktie (ohne Erwerbsnebenkosten) den maßgeblichen Wert einer Aktie der Gesellschaft um
nicht mehr als 25% überschreiten und um nicht mehr als 25% unterschreiten. Maßgeblicher Wert ist
im Falle (i) der durch die Schlussauktion ermittelte Kurs im XETRA-Handel (oder einem vergleichbaren
Nachfolgesystem) am Börsenhandelstag vor dem Tag der Bekanntgabe des Angebots, im Falle
(ii) der durch die Schlussauktion ermittelte Kurs im XETRA-Handel (oder einem vergleichbaren
Nachfolgesystem) am letzten Börsentag vor dem Tag, an dem die Angebote von der Gesellschaft
angenommen werden.
Ergeben sich im Fall (i) nach der Veröffentlichung des formellen Angebots nicht unerhebliche Abweichungen
des maßgeblichen Werts, so kann das Angebot angepasst werden; dann ist der entsprechende
Kurs des letzten Börsenhandelstags vor der Veröffentlichung der Anpassung maßgeblich.
Das Angebot oder die Aufforderung zur Abgabe von Angeboten können weitere Bedingungen und
die Möglichkeit zur Präzisierung des Kaufpreises oder der Kaufpreisspanne während der Angebotsfrist
vorsehen. Wenn das Angebot oder die Aufforderung zur Abgabe eines Angebots – bei gleichen
Bedingungen – überzeichnet wird, muss die Annahme im Verhältnis der angebotenen Aktien erfolgen.
d) Der Vorstand wird ermächtigt, Aktien der Gesellschaft, die auf Grund dieser Ermächtigung erworben
werden, wie folgt zu verwenden:
aa) sie können eingezogen werden, ohne dass die Einziehung oder ihre Durchführung eines weiteren
Hauptversammlungsbeschlusses bedarf. Die Ermächtigung zur Einziehung kann ganz oder
in Teilen ausgeübt werden. Die Einziehung führt zur Kapitalherabsetzung. Der Vorstand kann
abweichend davon bestimmen, dass das Grundkapital nicht herabgesetzt wird, sondern sich
der Anteil der übrigen Aktien am Grundkapital gemäß § 8 Abs. 3 Aktiengesetz erhöht. Der Vorstand
ist in diesem Fall ermächtigt, die Angabe der Zahl der Aktien in der Satzung anpassen.
bb) sie können Dritten im Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen oder beim Erwerb von
Unternehmen oder Beteiligungen daran angeboten und übertragen werden.
cc) sie können Mitarbeitern der Gesellschaft oder ihrer Konzerngesellschaften zum Erwerb angeboten
und übertragen werden.
dd) sie können Dritten zum Erwerb angeboten und übertragen werden, die als strategische Partner
der Gesellschaft oder ihrer Konzerngesellschaften einen erheblichen Beitrag zur Erreichung der
unternehmerischen Ziele der Gesellschaft leisten.
ee) sie können zur Erfüllung der Verpflichtungen der Gesellschaft aus von dieser begebenen oder
garantierten Wandelanleihen genutzt werden.
e) Die Ermächtigungen unter d) können einmal oder mehrmals, einzeln oder gemeinsam, ausgenutzt
werden. Ein Bezugsrecht der Aktionäre auf diese eigenen Aktien wird insoweit ausgeschlossen, wie
diese Aktien gemäß der vorstehenden Ermächtigung unter lit. d) bb), cc), dd) oder ee) verwandt
werden.
f) Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen.
Der Ausschluss des Bezugsrechtes wird durch einen Vorstandsbericht erläutert.
II. Teilnahme an der Hauptversammlung
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts in der Hauptversammlung
sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die ihre Berechtigung durch einen durch das depotführende Institut
in Textform erstellten besonderen Nachweis des Anteilsbesitzes nachgewiesen haben. Der Nachweis des
Anteilsbesitzes muss in deutscher oder englischer Sprache verfasst sein, sich auf den Beginn des 21.
Tages vor der Hauptversammlung, d. h. auf den 9. Juni 2009, 00:00 Uhr, beziehen.
Die Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes müssen der Gesellschaft jeweils unter der nachfolgend
genannten Adresse spätestens bis zum Ablauf des 23. Juni 2009, 24:00 Uhr, zugegangen sein:
ifa systems AG
c/o Bankhaus Neelmeyer AG
Am Markt 14-16
28195 Bremen
Nach Eingang der Anmeldung und des Nachweises des Anteilsbesitzes werden den Aktionären Eintrittskarten
übersandt, auf denen die Zahl der dem Inhaber zustehenden Stimmen verzeichnet ist. Um den
rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarten sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre, frühzeitig für die Anmeldung
und die Übersendung des Nachweises ihres Anteilsbesitzes an die zentrale Abwicklungsstelle Sorge
zu tragen.
III. Stimmrechtsvertretung
Die Aktionäre können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung auch durch Bevollmächtigte, z. B. die depotführende
Bank, eine Aktionärsvereinigung oder andere Personen ihrer Wahl ausüben lassen. Die
Vollmacht ist schriftlich zu erteilen.
Wir bieten unseren Aktionären an, von der Gesellschaft benannte weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter
bereits vor der Hauptversammlung zu bevollmächtigen. Die Aktionäre, die den von der Gesellschaft
benannten Stimmrechtsvertretern eine Vollmacht erteilen möchten, benötigen hierzu eine Eintrittskarte
zur Hauptversammlung. Um den rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarte sicherzustellen, sollte die Bestellung
möglichst frühzeitig über die Depotbank erfolgen.
Die Vollmachten sind schriftlich zu erteilen. Soweit von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter
bevollmächtigt werden, müssen diesen in jedem Falle Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts erteilt
werden. Ohne diese Weisungen ist die Vollmacht ungültig. Die Stimmrechtsvertreter sind verpflichtet,
weisungsgemäß abzustimmen.
Die Einzelheiten zur Vollmachts- und Weisungserteilung an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter
ergeben sich aus den Unterlagen, die den Aktionären zusammen mit der Eintrittskarte zugehen.
Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen und andere in § 135 Abs. 9 AktG genannte Personen können
für ihre eigene Bevollmächtigung abweichende Regelungen vorsehen.
IV.
Man beachte Gewinnprognose 2009 und 2010
Heute Hauptversammlung:
Einladung
zur ordentlichen Hauptversammlung
der ifa systems AG, Frechen
ISIN DE0007830788
Wir laden unsere Aktionärinnen und Aktionäre ein zu der am
Dienstag, dem 30. Juni 2009, um 10:00 Uhr,
im Renaissance Köln Hotel,
Magnusstr. 20, 50667 Köln,
stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung.
I. Tagesordnung
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der ifa systems AG für das am 31. Dezember
2008 beendete Geschäftsjahr, des Lageberichts sowie des Berichts des Aufsichtsrats
über das Geschäftsjahr 2008
Vom Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung an liegen diese Unterlagen in den Geschäftsräumen
am Sitz der ifa systems AG, Augustinusstr. 11b, 50226 Frechen, aus und können zu den üblichen
Geschäftszeiten eingesehen werden. Auf Anfrage wird jedem Aktionär von der Gesellschaft kostenlos eine
Abschrift dieser Unterlagen erteilt. Diese Unterlagen werden auch in der Hauptversammlung ausliegen.
Darüber hinaus stehen die Unterlagen auch im Internet unter www.ifasystems.de zum Download zur
Verfügung.
2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn von € 112.364,45 wie folgt zu verwenden:
- Ausschüttung einer Dividende von € 0,08 je dividendenberechtigter Stückaktie € 110.400,00
- Einstellung des Restbetrages in Höhe von € 1.964,45
in die Gewinnrücklage („andere Gewinnrücklagen“)
Der endgültige in die anderen Gewinnrücklagen einzustellende Betrag hängt von der Anzahl der dividendenberechtigten
Aktien zum Zeitpunkt der Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns
ab. Sofern sich die Anzahl der dividendenberechtigten Aktien und damit die Dividendensumme vermindert,
erhöht sich der in die anderen Gewinnrücklagen einzustellende Betrag entsprechend.
Die Dividende ist zahlbar am 1. Juli 2009.
3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr
2008
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2008 Entlastung
zu erteilen.
4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr
2008
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2008
Entlastung zu erteilen.
5. Neuwahl der Mitglieder des Aufsichtsrates
Die Amtszeit aller Aufsichtsratsmitglieder endet mit Ablauf der Hauptversammlung am 30. Juni 2009. Der
Aufsichtsrat setzt sich nach §§ 96 Absatz 1, 101 Absatz 1 AktG sowie § 11 Absatz 1 der Satzung der Gesellschaft
aus drei von der Hauptversammlung zu wählenden Mitgliedern zusammen.
Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden.
Der Aufsichtsrat schlägt der Hauptversammlung vor, folgende Personen als Vertreter der Aktionäre für
die nächste Wahlperiode in den Aufsichtsrat zu wählen:
a) Herrn Rainer Waedlich, Kaufmann, Köln
Geschäftsführer wkomma GmbH, Frechen
b) Frau Susanne Post-Schenke, Kauffrau, Frechen
Geschäftsführende Gesellschafterin – SPS GmbH, Frechen
c) Frau Claudia Wente-Waedlich, Kauffrau, Köln
Geschäftsführende Gesellschafterin – wkomma GmbH, Frechen
Die zur Wahl als Aufsichtsratsmitglieder vorgeschlagenen Personen sind bei den nachfolgend aufgeführten
in- und ausländischen Gesellschaften Mitglied eines gesetzlich zu bildenden Aufsichtsrates
oder vergleichbaren Kontrollgremiums von Wirtschaftsunternehmen:
Herr Waedlich:
- MedKaizen AG, Hannover
(Aufsichtsratsvorsitzender);
- Integration AG, Darmstadt
(Aufsichtsratsvertreter);
Frau Post-Schenke:
- Keine;
Frau Wente-Waedlich:
- Keine.
Die vorgeschlagenen Mitglieder sind allesamt Mitglieder des bisherigen Aufsichtsrats.
Die Bestellung erfolgt jeweils bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das
vierte Geschäftsjahr nach Beginn der Amtszeit beschließt. Das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt,
wird hierbei nicht mitgerechnet.
6. Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2009
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Treumerkur, Dr. Schmidt und Partner
KG, Wuppertal, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2009 zu bestellen.
7. Schaffung eines genehmigten Kapitals in Höhe von € 330.000,00, ausnutzbar bis 31. Dezember
2013
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:
Das in der Hauptversammlung vom 2. Juni 2005 geschaffene genehmigte Kapital in Höhe von
€ 330.000,00 wird aufgehoben.
Es wird ein genehmigtes Kapital in Höhe von € 330.000,00 geschaffen, bei dem der Vorstand ermächtigt
ist, das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 31. Dezember 2013 mit Zustimmung des Aufsichtsrats
durch Ausgabe von bis zu 330.000 neuen Aktien gegen Bar- und/oder Sacheinlage einmal oder mehrmals,
insgesamt um bis zu € 330.000,00 (in Worten: EURO dreihundertdreißigtausend) zu erhöhen (genehmigtes
Kapital). Die Zahl der Aktien muss sich in demselben Verhältnis wie das Grundkapital erhöhen.
Über den Inhalt der Aktienausgabe entscheidet der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats. Der
Aufsichtsrat wird ermächtigt, die Fassung der Satzung entsprechend dem Umfang der Kapitalerhöhung
zu ändern.
Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen.
Der Ausschluss des Bezugsrechtes wird durch einen Vorstandsbericht erläutert.
8. Genehmigung des Handels mit eigenen Aktien, Ausschluss des Bezugsrechtes der Aktionäre
bei der Veräußerung eigener Aktien der Gesellschaft
Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:
a) Die ifa systems AG (im Folgenden: „Gesellschaft”) wird dazu ermächtigt, eigene Aktien bis zu insgesamt
10% des zum Zeitpunkt der Beschlussfassung bestehenden Grundkapitals zu erwerben. Die
Ermächtigung darf von der Gesellschaft nicht zum Zweck des Handels in eigenen Aktien genutzt
werden.
b) Die Ermächtigung kann ganz oder in Teilbeträgen, einmal oder mehrmals durch die Gesellschaft
ausgeübt werden, aber auch durch ihre Konzernunternehmen oder für ihre oder deren Rechnung
durch Dritte durchgeführt werden. Die Ermächtigung gilt bis zum 29. Dezember 2010.
c) Der Erwerb erfolgt nach Wahl des Vorstands (1) über die Börse oder (2) mittels eines öffentlichen
Kaufangebots.
(1) Erfolgt der Erwerb der Aktien über die Börse, darf der von der Gesellschaft gezahlte Gegenwert je
Aktie (ohne Erwerbsnebenkosten) den am Handelstag durch die Eröffnungsauktion ermittelten Kurs
im XETRA-Handel (oder einem vergleichbaren Nachfolgesystem) um nicht mehr als 25% überschreiten
und um nicht mehr als 25% unterschreiten.
(2) Erfolgt der Erwerb über ein öffentliches Kaufangebot an alle Aktionäre, können (i) ein Angebot der
Gesellschaft veröffentlicht oder (ii) die Aktionäre zur Abgabe von Angeboten öffentlich aufgefordert
werden. Die Vorschriften des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes sind nur dann und nur
soweit zu beachten, wie dieses Gesetz auf solche Erwerbe durch die Gesellschaft anwendbar ist.
In beiden Fällen dürfen der gebotene Kaufpreis oder die Grenzwerte der gebotenen Kaufpreisspanne
je Aktie (ohne Erwerbsnebenkosten) den maßgeblichen Wert einer Aktie der Gesellschaft um
nicht mehr als 25% überschreiten und um nicht mehr als 25% unterschreiten. Maßgeblicher Wert ist
im Falle (i) der durch die Schlussauktion ermittelte Kurs im XETRA-Handel (oder einem vergleichbaren
Nachfolgesystem) am Börsenhandelstag vor dem Tag der Bekanntgabe des Angebots, im Falle
(ii) der durch die Schlussauktion ermittelte Kurs im XETRA-Handel (oder einem vergleichbaren
Nachfolgesystem) am letzten Börsentag vor dem Tag, an dem die Angebote von der Gesellschaft
angenommen werden.
Ergeben sich im Fall (i) nach der Veröffentlichung des formellen Angebots nicht unerhebliche Abweichungen
des maßgeblichen Werts, so kann das Angebot angepasst werden; dann ist der entsprechende
Kurs des letzten Börsenhandelstags vor der Veröffentlichung der Anpassung maßgeblich.
Das Angebot oder die Aufforderung zur Abgabe von Angeboten können weitere Bedingungen und
die Möglichkeit zur Präzisierung des Kaufpreises oder der Kaufpreisspanne während der Angebotsfrist
vorsehen. Wenn das Angebot oder die Aufforderung zur Abgabe eines Angebots – bei gleichen
Bedingungen – überzeichnet wird, muss die Annahme im Verhältnis der angebotenen Aktien erfolgen.
d) Der Vorstand wird ermächtigt, Aktien der Gesellschaft, die auf Grund dieser Ermächtigung erworben
werden, wie folgt zu verwenden:
aa) sie können eingezogen werden, ohne dass die Einziehung oder ihre Durchführung eines weiteren
Hauptversammlungsbeschlusses bedarf. Die Ermächtigung zur Einziehung kann ganz oder
in Teilen ausgeübt werden. Die Einziehung führt zur Kapitalherabsetzung. Der Vorstand kann
abweichend davon bestimmen, dass das Grundkapital nicht herabgesetzt wird, sondern sich
der Anteil der übrigen Aktien am Grundkapital gemäß § 8 Abs. 3 Aktiengesetz erhöht. Der Vorstand
ist in diesem Fall ermächtigt, die Angabe der Zahl der Aktien in der Satzung anpassen.
bb) sie können Dritten im Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen oder beim Erwerb von
Unternehmen oder Beteiligungen daran angeboten und übertragen werden.
cc) sie können Mitarbeitern der Gesellschaft oder ihrer Konzerngesellschaften zum Erwerb angeboten
und übertragen werden.
dd) sie können Dritten zum Erwerb angeboten und übertragen werden, die als strategische Partner
der Gesellschaft oder ihrer Konzerngesellschaften einen erheblichen Beitrag zur Erreichung der
unternehmerischen Ziele der Gesellschaft leisten.
ee) sie können zur Erfüllung der Verpflichtungen der Gesellschaft aus von dieser begebenen oder
garantierten Wandelanleihen genutzt werden.
e) Die Ermächtigungen unter d) können einmal oder mehrmals, einzeln oder gemeinsam, ausgenutzt
werden. Ein Bezugsrecht der Aktionäre auf diese eigenen Aktien wird insoweit ausgeschlossen, wie
diese Aktien gemäß der vorstehenden Ermächtigung unter lit. d) bb), cc), dd) oder ee) verwandt
werden.
f) Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen.
Der Ausschluss des Bezugsrechtes wird durch einen Vorstandsbericht erläutert.
II. Teilnahme an der Hauptversammlung
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts in der Hauptversammlung
sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die ihre Berechtigung durch einen durch das depotführende Institut
in Textform erstellten besonderen Nachweis des Anteilsbesitzes nachgewiesen haben. Der Nachweis des
Anteilsbesitzes muss in deutscher oder englischer Sprache verfasst sein, sich auf den Beginn des 21.
Tages vor der Hauptversammlung, d. h. auf den 9. Juni 2009, 00:00 Uhr, beziehen.
Die Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes müssen der Gesellschaft jeweils unter der nachfolgend
genannten Adresse spätestens bis zum Ablauf des 23. Juni 2009, 24:00 Uhr, zugegangen sein:
ifa systems AG
c/o Bankhaus Neelmeyer AG
Am Markt 14-16
28195 Bremen
Nach Eingang der Anmeldung und des Nachweises des Anteilsbesitzes werden den Aktionären Eintrittskarten
übersandt, auf denen die Zahl der dem Inhaber zustehenden Stimmen verzeichnet ist. Um den
rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarten sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre, frühzeitig für die Anmeldung
und die Übersendung des Nachweises ihres Anteilsbesitzes an die zentrale Abwicklungsstelle Sorge
zu tragen.
III. Stimmrechtsvertretung
Die Aktionäre können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung auch durch Bevollmächtigte, z. B. die depotführende
Bank, eine Aktionärsvereinigung oder andere Personen ihrer Wahl ausüben lassen. Die
Vollmacht ist schriftlich zu erteilen.
Wir bieten unseren Aktionären an, von der Gesellschaft benannte weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter
bereits vor der Hauptversammlung zu bevollmächtigen. Die Aktionäre, die den von der Gesellschaft
benannten Stimmrechtsvertretern eine Vollmacht erteilen möchten, benötigen hierzu eine Eintrittskarte
zur Hauptversammlung. Um den rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarte sicherzustellen, sollte die Bestellung
möglichst frühzeitig über die Depotbank erfolgen.
Die Vollmachten sind schriftlich zu erteilen. Soweit von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter
bevollmächtigt werden, müssen diesen in jedem Falle Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts erteilt
werden. Ohne diese Weisungen ist die Vollmacht ungültig. Die Stimmrechtsvertreter sind verpflichtet,
weisungsgemäß abzustimmen.
Die Einzelheiten zur Vollmachts- und Weisungserteilung an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter
ergeben sich aus den Unterlagen, die den Aktionären zusammen mit der Eintrittskarte zugehen.
Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen und andere in § 135 Abs. 9 AktG genannte Personen können
für ihre eigene Bevollmächtigung abweichende Regelungen vorsehen.
IV.
Moin,
es gibt eine neue Unternehmenspräsentation auf der Homepage:
http://www.ifasystems.com/pdf/unternehmenspraesentation_0509…
Gruß Bitech
es gibt eine neue Unternehmenspräsentation auf der Homepage:
http://www.ifasystems.com/pdf/unternehmenspraesentation_0509…
Gruß Bitech
Antwort auf Beitrag Nr.: 37.379.191 von Bitech am 12.06.09 11:09:59Seit jeher wird geschrieben, dass
alles so wahnsinnig planmäßig verläuft. Vor allem die Kosten. Umsatz stagniert; Gewinn bricht ein. Alles voll planmäßig. Und dann gibt´s auch noch planmäßig Dividende, die planmäßig mit einem Bankkredit gespeißt wird. Bin gespannt, wann die Firma planmäßig Insolvenz anmelden wird, nachdem Vorstand und Aufsichtsrat sich planmäßig peu a peu die Kohle raus gezogen haben.
alles so wahnsinnig planmäßig verläuft. Vor allem die Kosten. Umsatz stagniert; Gewinn bricht ein. Alles voll planmäßig. Und dann gibt´s auch noch planmäßig Dividende, die planmäßig mit einem Bankkredit gespeißt wird. Bin gespannt, wann die Firma planmäßig Insolvenz anmelden wird, nachdem Vorstand und Aufsichtsrat sich planmäßig peu a peu die Kohle raus gezogen haben.
Antwort auf Beitrag Nr.: 37.377.723 von threeways am 12.06.09 08:44:11Hallo threeways,
was meinst du da genau mit?
was meinst du da genau mit?
Antwort auf Beitrag Nr.: 37.011.835 von Muckelius am 21.04.09 18:53:07Wenn das hier so weitergeht, dann sind die bald plangemäß platt.
Antwort auf Beitrag Nr.: 37.221.316 von Muckelius am 20.05.09 18:14:58der Geschäftsbericht für 2008 ist online:
http://www.ifasystems.com/pdf/geschaeftsbericht_2008.pdf
http://www.ifasystems.com/pdf/geschaeftsbericht_2008.pdf
Antwort auf Beitrag Nr.: 37.061.248 von Wildschwein am 29.04.09 12:31:33aus dem elektr. Bundesanzeiger. 8 Cent Dividende geplant:
ifa systems AG
Frechen
ISIN DE0007830788
Einladung
zur ordentlichen Hauptversammlung
Wir laden unsere Aktionärinnen und Aktionäre ein zu der am
Dienstag, dem 30. Juni 2009, um 10:00 Uhr,
im Renaissance Köln Hotel,
Magnusstr. 20, 50667 Köln,
stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung.
I. Tagesordnung
1.
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der ifa systems AG für das am 31. Dezember 2008 beendete Geschäftsjahr, des Lageberichts sowie des Berichts des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2008
Vom Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung an liegen diese Unterlagen in den Geschäftsräumen am Sitz der ifa systems AG, Augustinusstr. 11b, 50226 Frechen, aus und können zu den üblichen Geschäftszeiten eingesehen werden. Auf Anfrage wird jedem Aktionär von der Gesellschaft kostenlos eine Abschrift dieser Unterlagen erteilt. Diese Unterlagen werden auch in der Hauptversammlung ausliegen. Darüber hinaus stehen die Unterlagen auch im Internet unter www.ifasystems.de zum Download zur Verfügung.
2.
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn von € 112.364,45 wie folgt zu verwenden:
- Ausschüttung einer Dividende von € 0,08 je dividendenberechtigter Stückaktie € 110.400,00
- Einstellung des Restbetrages in Höhe von in die Gewinnrücklage („andere Gewinnrücklagen“) € 1.964,45
Der endgültige in die anderen Gewinnrücklagen einzustellende Betrag hängt von der Anzahl der dividendenberechtigten Aktien zum Zeitpunkt der Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns ab. Sofern sich die Anzahl der dividendenberechtigten Aktien und damit die Dividendensumme vermindert, erhöht sich der in die anderen Gewinnrücklagen einzustellende Betrag entsprechend.
Die Dividende ist zahlbar am 1. Juli 2009.
3.
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2008
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2008 Entlastung zu erteilen.
4.
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2008
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2008 Entlastung zu erteilen.
5.
Neuwahl der Mitglieder des Aufsichtsrates
Die Amtszeit aller Aufsichtsratsmitglieder endet mit Ablauf der Hauptversammlung am 30. Juni 2009. Der Aufsichtsrat setzt sich nach §§ 96 Absatz 1, 101 Absatz 1 AktG sowie § 11 Absatz 1 der Satzung der Gesellschaft aus drei von der Hauptversammlung zu wählenden Mitgliedern zusammen.
Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden.
Der Aufsichtsrat schlägt der Hauptversammlung vor, folgende Personen als Vertreter der Aktionäre für die nächste Wahlperiode in den Aufsichtsrat zu wählen:
a)
Herrn Rainer Waedlich, Kaufmann, Köln
Geschäftsführer wkomma GmbH, Frechen
b)
Frau Susanne Post-Schenke, Kauffrau, Frechen
Geschäftsführende Gesellschafterin - SPS GmbH, Frechen
c)
Frau Claudia Wente-Waedlich, Kauffrau, Köln
Geschäftsführende Gesellschafterin - wkomma GmbH, Frechen
Die zur Wahl als Aufsichtsratsmitglieder vorgeschlagenen Personen sind bei den nachfolgend aufgeführten in- und ausländischen Gesellschaften Mitglied eines gesetzlich zu bildenden Aufsichtsrates oder vergleichbaren Kontrollgremiums von Wirtschaftsunternehmen:
Herr Waedlich:
- MedKaizen AG, Hannover
(Aufsichtsratsvorsitzender);
- Integration AG, Darmstadt
(Aufsichtsratsvertreter);
Frau Post-Schenke:
- Keine;
Frau Wente-Waedlich:
- Keine.
Die vorgeschlagenen Mitglieder sind allesamt Mitglieder des bisherigen Aufsichtsrats.
Die Bestellung erfolgt jeweils bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach Beginn der Amtszeit beschließt. Das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, wird hierbei nicht mitgerechnet.
6.
Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2009
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Treumerkur, Dr. Schmidt und Partner KG, Wuppertal, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2009 zu bestellen.
7.
Schaffung eines genehmigten Kapitals in Höhe von € 330.000,00, ausnutzbar bis 31. Dezember 2013
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:
Das in der Hauptversammlung vom 2. Juni 2005 geschaffene genehmigte Kapital in Höhe von € 330.000,00 wird aufgehoben.
Es wird ein genehmigtes Kapital in Höhe von € 330.000,00 geschaffen, bei dem der Vorstand ermächtigt ist, das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 31. Dezember 2013 mit Zustimmung des Aufsichtsrats durch Ausgabe von bis zu 330.000 neuen Aktien gegen Bar- und/oder Sacheinlage einmal oder mehrmals, insgesamt um bis zu € 330.000,00 (in Worten: EURO dreihundertdreißigtausend) zu erhöhen (genehmigtes Kapital). Die Zahl der Aktien muss sich in demselben Verhältnis wie das Grundkapital erhöhen. Über den Inhalt der Aktienausgabe entscheidet der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats. Der Aufsichtsrat wird ermächtigt, die Fassung der Satzung entsprechend dem Umfang der Kapitalerhöhung zu ändern.
Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen. Der Ausschluss des Bezugsrechtes wird durch einen Vorstandsbericht erläutert.
8.
Genehmigung des Handels mit eigenen Aktien, Ausschluss des Bezugsrechtes der Aktionäre bei der Veräußerung eigener Aktien der Gesellschaft
Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:
a)
Die ifa systems AG (im Folgenden: „Gesellschaft”) wird dazu ermächtigt, eigene Aktien bis zu insgesamt 10% des zum Zeitpunkt der Beschlussfassung bestehenden Grundkapitals zu erwerben. Die Ermächtigung darf von der Gesellschaft nicht zum Zweck des Handels in eigenen Aktien genutzt werden.
b)
Die Ermächtigung kann ganz oder in Teilbeträgen, einmal oder mehrmals durch die Gesellschaft ausgeübt werden, aber auch durch ihre Konzernunternehmen oder für ihre oder deren Rechnung durch Dritte durchgeführt werden. Die Ermächtigung gilt bis zum 29. Dezember 2010.
c)
Der Erwerb erfolgt nach Wahl des Vorstands (1) über die Börse oder (2) mittels eines öffentlichen Kaufangebots.
(1)
Erfolgt der Erwerb der Aktien über die Börse, darf der von der Gesellschaft gezahlte Gegenwert je Aktie (ohne Erwerbsnebenkosten) den am Handelstag durch die Eröffnungsauktion ermittelten Kurs im XETRA-Handel (oder einem vergleichbaren Nachfolgesystem) um nicht mehr als 25% überschreiten und um nicht mehr als 25% unterschreiten.
(2)
Erfolgt der Erwerb über ein öffentliches Kaufangebot an alle Aktionäre, können (i) ein Angebot der Gesellschaft veröffentlicht oder (ii) die Aktionäre zur Abgabe von Angeboten öffentlich aufgefordert werden. Die Vorschriften des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes sind nur dann und nur soweit zu beachten, wie dieses Gesetz auf solche Erwerbe durch die Gesellschaft anwendbar ist.
In beiden Fällen dürfen der gebotene Kaufpreis oder die Grenzwerte der gebotenen Kaufpreisspanne je Aktie (ohne Erwerbsnebenkosten) den maßgeblichen Wert einer Aktie der Gesellschaft um nicht mehr als 25% überschreiten und um nicht mehr als 25% unterschreiten. Maßgeblicher Wert ist im Falle (i) der durch die Schlussauktion ermittelte Kurs im XETRA-Handel (oder einem vergleichbaren Nachfolgesystem) am Börsenhandelstag vor dem Tag der Bekanntgabe des Angebots, im Falle (ii) der durch die Schlussauktion ermittelte Kurs im XETRA-Handel (oder einem vergleichbaren Nachfolgesystem) am letzten Börsentag vor dem Tag, an dem die Angebote von der Gesellschaft angenommen werden.
Ergeben sich im Fall (i) nach der Veröffentlichung des formellen Angebots nicht unerhebliche Abweichungen des maßgeblichen Werts, so kann das Angebot angepasst werden; dann ist der entsprechende Kurs des letzten Börsenhandelstags vor der Veröffentlichung der Anpassung maßgeblich.
Das Angebot oder die Aufforderung zur Abgabe von Angeboten können weitere Bedingungen und die Möglichkeit zur Präzisierung des Kaufpreises oder der Kaufpreisspanne während der Angebotsfrist vorsehen. Wenn das Angebot oder die Aufforderung zur Abgabe eines Angebots – bei gleichen Bedingungen – überzeichnet wird, muss die Annahme im Verhältnis der angebotenen Aktien erfolgen.
d)
Der Vorstand wird ermächtigt, Aktien der Gesellschaft, die auf Grund dieser Ermächtigung erworben werden, wie folgt zu verwenden:
aa)
sie können eingezogen werden, ohne dass die Einziehung oder ihre Durchführung eines weiteren Hauptversammlungsbeschlusses bedarf. Die Ermächtigung zur Einziehung kann ganz oder in Teilen ausgeübt werden. Die Einziehung führt zur Kapitalherabsetzung. Der Vorstand kann abweichend davon bestimmen, dass das Grundkapital nicht herabgesetzt wird, sondern sich der Anteil der übrigen Aktien am Grundkapital gemäß § 8 Abs. 3 Aktiengesetz erhöht. Der Vorstand ist in diesem Fall ermächtigt, die Angabe der Zahl der Aktien in der Satzung anpassen.
bb)
sie können Dritten im Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen oder beim Erwerb von Unternehmen oder Beteiligungen daran angeboten und übertragen werden.
cc)
sie können Mitarbeitern der Gesellschaft oder ihrer Konzerngesellschaften zum Erwerb angeboten und übertragen werden.
dd)
sie können Dritten zum Erwerb angeboten und übertragen werden, die als strategische Partner der Gesellschaft oder ihrer Konzerngesellschaften einen erheblichen Beitrag zur Erreichung der unternehmerischen Ziele der Gesellschaft leisten.
ee)
sie können zur Erfüllung der Verpflichtungen der Gesellschaft aus von dieser begebenen oder garantierten Wandelanleihen genutzt werden.
e)
Die Ermächtigungen unter d) können einmal oder mehrmals, einzeln oder gemeinsam, ausgenutzt werden. Ein Bezugsrecht der Aktionäre auf diese eigenen Aktien wird insoweit ausgeschlossen, wie diese Aktien gemäß der vorstehenden Ermächtigung unter lit. d) bb), cc), dd) oder ee) verwandt werden.
f)
Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen. Der Ausschluss des Bezugsrechtes wird durch einen Vorstandsbericht erläutert.
II. Teilnahme an der Hauptversammlung
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts in der Hauptversammlung sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die ihre Berechtigung durch einen durch das depotführende Institut in Textform erstellten besonderen Nachweis des Anteilsbesitzes nachgewiesen haben. Der Nachweis des Anteilsbesitzes muss in deutscher oder englischer Sprache verfasst sein, sich auf den Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung, d. h. auf den 9. Juni 2009, 00:00 Uhr, beziehen.
Die Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes müssen der Gesellschaft jeweils unter der nachfolgend genannten Adresse spätestens bis zum Ablauf des 23. Juni 2009, 24:00 Uhr, zugegangen sein:
ifa systems AG
c/o Bankhaus Neelmeyer AG
Am Markt 14-16
28195 Bremen
Nach Eingang der Anmeldung und des Nachweises des Anteilsbesitzes werden den Aktionären Eintrittskarten übersandt, auf denen die Zahl der dem Inhaber zustehenden Stimmen verzeichnet ist. Um den rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarten sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre, frühzeitig für die Anmeldung und die Übersendung des Nachweises ihres Anteilsbesitzes an die zentrale Abwicklungsstelle Sorge zu tragen.
III. Stimmrechtsvertretung
Die Aktionäre können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung auch durch Bevollmächtigte, z. B. die depotführende Bank, eine Aktionärsvereinigung oder andere Personen ihrer Wahl ausüben lassen. Die Vollmacht ist schriftlich zu erteilen.
Wir bieten unseren Aktionären an, von der Gesellschaft benannte weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter bereits vor der Hauptversammlung zu bevollmächtigen. Die Aktionäre, die den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertretern eine Vollmacht erteilen möchten, benötigen hierzu eine Eintrittskarte zur Hauptversammlung. Um den rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarte sicherzustellen, sollte die Bestellung möglichst frühzeitig über die Depotbank erfolgen.
Die Vollmachten sind schriftlich zu erteilen. Soweit von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter bevollmächtigt werden, müssen diesen in jedem Falle Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts erteilt werden. Ohne diese Weisungen ist die Vollmacht ungültig. Die Stimmrechtsvertreter sind verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen.
Die Einzelheiten zur Vollmachts- und Weisungserteilung an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter ergeben sich aus den Unterlagen, die den Aktionären zusammen mit der Eintrittskarte zugehen. Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen und andere in § 135 Abs. 9 AktG genannte Personen können für ihre eigene Bevollmächtigung abweichende Regelungen vorsehen.
IV. Anfragen und Anträge von Aktionären
Anfragen, Wahlvorschläge oder Gegenanträge gegen einen Vorschlag der Verwaltung zu einem bestimmten Tagesordnungspunkt gemäß § 126 Abs. 1 Aktiengesetz richten Sie bitte ausschließlich an:
ifa systems AG
Frau Post-Schenke
Augustinusstr. 11b
50226 Frechen
Fax: 02234-93367-30
Zugänglich zu machende Anträge von Aktionären, die uns bis spätestens zwei Wochen vor dem Tag der Hauptversammlung zugehen, werden im Internet unter www.ifasystems.de veröffentlicht. Eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung werden ebenfalls unter der genannten Internetadresse veröffentlicht.
Frechen, im Mai 2009
Der Vorstand
ifa systems AG
Frechen
ISIN DE0007830788
Einladung
zur ordentlichen Hauptversammlung
Wir laden unsere Aktionärinnen und Aktionäre ein zu der am
Dienstag, dem 30. Juni 2009, um 10:00 Uhr,
im Renaissance Köln Hotel,
Magnusstr. 20, 50667 Köln,
stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung.
I. Tagesordnung
1.
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der ifa systems AG für das am 31. Dezember 2008 beendete Geschäftsjahr, des Lageberichts sowie des Berichts des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2008
Vom Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung an liegen diese Unterlagen in den Geschäftsräumen am Sitz der ifa systems AG, Augustinusstr. 11b, 50226 Frechen, aus und können zu den üblichen Geschäftszeiten eingesehen werden. Auf Anfrage wird jedem Aktionär von der Gesellschaft kostenlos eine Abschrift dieser Unterlagen erteilt. Diese Unterlagen werden auch in der Hauptversammlung ausliegen. Darüber hinaus stehen die Unterlagen auch im Internet unter www.ifasystems.de zum Download zur Verfügung.
2.
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn von € 112.364,45 wie folgt zu verwenden:
- Ausschüttung einer Dividende von € 0,08 je dividendenberechtigter Stückaktie € 110.400,00
- Einstellung des Restbetrages in Höhe von in die Gewinnrücklage („andere Gewinnrücklagen“) € 1.964,45
Der endgültige in die anderen Gewinnrücklagen einzustellende Betrag hängt von der Anzahl der dividendenberechtigten Aktien zum Zeitpunkt der Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns ab. Sofern sich die Anzahl der dividendenberechtigten Aktien und damit die Dividendensumme vermindert, erhöht sich der in die anderen Gewinnrücklagen einzustellende Betrag entsprechend.
Die Dividende ist zahlbar am 1. Juli 2009.
3.
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2008
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2008 Entlastung zu erteilen.
4.
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2008
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2008 Entlastung zu erteilen.
5.
Neuwahl der Mitglieder des Aufsichtsrates
Die Amtszeit aller Aufsichtsratsmitglieder endet mit Ablauf der Hauptversammlung am 30. Juni 2009. Der Aufsichtsrat setzt sich nach §§ 96 Absatz 1, 101 Absatz 1 AktG sowie § 11 Absatz 1 der Satzung der Gesellschaft aus drei von der Hauptversammlung zu wählenden Mitgliedern zusammen.
Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden.
Der Aufsichtsrat schlägt der Hauptversammlung vor, folgende Personen als Vertreter der Aktionäre für die nächste Wahlperiode in den Aufsichtsrat zu wählen:
a)
Herrn Rainer Waedlich, Kaufmann, Köln
Geschäftsführer wkomma GmbH, Frechen
b)
Frau Susanne Post-Schenke, Kauffrau, Frechen
Geschäftsführende Gesellschafterin - SPS GmbH, Frechen
c)
Frau Claudia Wente-Waedlich, Kauffrau, Köln
Geschäftsführende Gesellschafterin - wkomma GmbH, Frechen
Die zur Wahl als Aufsichtsratsmitglieder vorgeschlagenen Personen sind bei den nachfolgend aufgeführten in- und ausländischen Gesellschaften Mitglied eines gesetzlich zu bildenden Aufsichtsrates oder vergleichbaren Kontrollgremiums von Wirtschaftsunternehmen:
Herr Waedlich:
- MedKaizen AG, Hannover
(Aufsichtsratsvorsitzender);
- Integration AG, Darmstadt
(Aufsichtsratsvertreter);
Frau Post-Schenke:
- Keine;
Frau Wente-Waedlich:
- Keine.
Die vorgeschlagenen Mitglieder sind allesamt Mitglieder des bisherigen Aufsichtsrats.
Die Bestellung erfolgt jeweils bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach Beginn der Amtszeit beschließt. Das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, wird hierbei nicht mitgerechnet.
6.
Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2009
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Treumerkur, Dr. Schmidt und Partner KG, Wuppertal, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2009 zu bestellen.
7.
Schaffung eines genehmigten Kapitals in Höhe von € 330.000,00, ausnutzbar bis 31. Dezember 2013
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:
Das in der Hauptversammlung vom 2. Juni 2005 geschaffene genehmigte Kapital in Höhe von € 330.000,00 wird aufgehoben.
Es wird ein genehmigtes Kapital in Höhe von € 330.000,00 geschaffen, bei dem der Vorstand ermächtigt ist, das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 31. Dezember 2013 mit Zustimmung des Aufsichtsrats durch Ausgabe von bis zu 330.000 neuen Aktien gegen Bar- und/oder Sacheinlage einmal oder mehrmals, insgesamt um bis zu € 330.000,00 (in Worten: EURO dreihundertdreißigtausend) zu erhöhen (genehmigtes Kapital). Die Zahl der Aktien muss sich in demselben Verhältnis wie das Grundkapital erhöhen. Über den Inhalt der Aktienausgabe entscheidet der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats. Der Aufsichtsrat wird ermächtigt, die Fassung der Satzung entsprechend dem Umfang der Kapitalerhöhung zu ändern.
Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen. Der Ausschluss des Bezugsrechtes wird durch einen Vorstandsbericht erläutert.
8.
Genehmigung des Handels mit eigenen Aktien, Ausschluss des Bezugsrechtes der Aktionäre bei der Veräußerung eigener Aktien der Gesellschaft
Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:
a)
Die ifa systems AG (im Folgenden: „Gesellschaft”) wird dazu ermächtigt, eigene Aktien bis zu insgesamt 10% des zum Zeitpunkt der Beschlussfassung bestehenden Grundkapitals zu erwerben. Die Ermächtigung darf von der Gesellschaft nicht zum Zweck des Handels in eigenen Aktien genutzt werden.
b)
Die Ermächtigung kann ganz oder in Teilbeträgen, einmal oder mehrmals durch die Gesellschaft ausgeübt werden, aber auch durch ihre Konzernunternehmen oder für ihre oder deren Rechnung durch Dritte durchgeführt werden. Die Ermächtigung gilt bis zum 29. Dezember 2010.
c)
Der Erwerb erfolgt nach Wahl des Vorstands (1) über die Börse oder (2) mittels eines öffentlichen Kaufangebots.
(1)
Erfolgt der Erwerb der Aktien über die Börse, darf der von der Gesellschaft gezahlte Gegenwert je Aktie (ohne Erwerbsnebenkosten) den am Handelstag durch die Eröffnungsauktion ermittelten Kurs im XETRA-Handel (oder einem vergleichbaren Nachfolgesystem) um nicht mehr als 25% überschreiten und um nicht mehr als 25% unterschreiten.
(2)
Erfolgt der Erwerb über ein öffentliches Kaufangebot an alle Aktionäre, können (i) ein Angebot der Gesellschaft veröffentlicht oder (ii) die Aktionäre zur Abgabe von Angeboten öffentlich aufgefordert werden. Die Vorschriften des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes sind nur dann und nur soweit zu beachten, wie dieses Gesetz auf solche Erwerbe durch die Gesellschaft anwendbar ist.
In beiden Fällen dürfen der gebotene Kaufpreis oder die Grenzwerte der gebotenen Kaufpreisspanne je Aktie (ohne Erwerbsnebenkosten) den maßgeblichen Wert einer Aktie der Gesellschaft um nicht mehr als 25% überschreiten und um nicht mehr als 25% unterschreiten. Maßgeblicher Wert ist im Falle (i) der durch die Schlussauktion ermittelte Kurs im XETRA-Handel (oder einem vergleichbaren Nachfolgesystem) am Börsenhandelstag vor dem Tag der Bekanntgabe des Angebots, im Falle (ii) der durch die Schlussauktion ermittelte Kurs im XETRA-Handel (oder einem vergleichbaren Nachfolgesystem) am letzten Börsentag vor dem Tag, an dem die Angebote von der Gesellschaft angenommen werden.
Ergeben sich im Fall (i) nach der Veröffentlichung des formellen Angebots nicht unerhebliche Abweichungen des maßgeblichen Werts, so kann das Angebot angepasst werden; dann ist der entsprechende Kurs des letzten Börsenhandelstags vor der Veröffentlichung der Anpassung maßgeblich.
Das Angebot oder die Aufforderung zur Abgabe von Angeboten können weitere Bedingungen und die Möglichkeit zur Präzisierung des Kaufpreises oder der Kaufpreisspanne während der Angebotsfrist vorsehen. Wenn das Angebot oder die Aufforderung zur Abgabe eines Angebots – bei gleichen Bedingungen – überzeichnet wird, muss die Annahme im Verhältnis der angebotenen Aktien erfolgen.
d)
Der Vorstand wird ermächtigt, Aktien der Gesellschaft, die auf Grund dieser Ermächtigung erworben werden, wie folgt zu verwenden:
aa)
sie können eingezogen werden, ohne dass die Einziehung oder ihre Durchführung eines weiteren Hauptversammlungsbeschlusses bedarf. Die Ermächtigung zur Einziehung kann ganz oder in Teilen ausgeübt werden. Die Einziehung führt zur Kapitalherabsetzung. Der Vorstand kann abweichend davon bestimmen, dass das Grundkapital nicht herabgesetzt wird, sondern sich der Anteil der übrigen Aktien am Grundkapital gemäß § 8 Abs. 3 Aktiengesetz erhöht. Der Vorstand ist in diesem Fall ermächtigt, die Angabe der Zahl der Aktien in der Satzung anpassen.
bb)
sie können Dritten im Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen oder beim Erwerb von Unternehmen oder Beteiligungen daran angeboten und übertragen werden.
cc)
sie können Mitarbeitern der Gesellschaft oder ihrer Konzerngesellschaften zum Erwerb angeboten und übertragen werden.
dd)
sie können Dritten zum Erwerb angeboten und übertragen werden, die als strategische Partner der Gesellschaft oder ihrer Konzerngesellschaften einen erheblichen Beitrag zur Erreichung der unternehmerischen Ziele der Gesellschaft leisten.
ee)
sie können zur Erfüllung der Verpflichtungen der Gesellschaft aus von dieser begebenen oder garantierten Wandelanleihen genutzt werden.
e)
Die Ermächtigungen unter d) können einmal oder mehrmals, einzeln oder gemeinsam, ausgenutzt werden. Ein Bezugsrecht der Aktionäre auf diese eigenen Aktien wird insoweit ausgeschlossen, wie diese Aktien gemäß der vorstehenden Ermächtigung unter lit. d) bb), cc), dd) oder ee) verwandt werden.
f)
Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen. Der Ausschluss des Bezugsrechtes wird durch einen Vorstandsbericht erläutert.
II. Teilnahme an der Hauptversammlung
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts in der Hauptversammlung sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die ihre Berechtigung durch einen durch das depotführende Institut in Textform erstellten besonderen Nachweis des Anteilsbesitzes nachgewiesen haben. Der Nachweis des Anteilsbesitzes muss in deutscher oder englischer Sprache verfasst sein, sich auf den Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung, d. h. auf den 9. Juni 2009, 00:00 Uhr, beziehen.
Die Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes müssen der Gesellschaft jeweils unter der nachfolgend genannten Adresse spätestens bis zum Ablauf des 23. Juni 2009, 24:00 Uhr, zugegangen sein:
ifa systems AG
c/o Bankhaus Neelmeyer AG
Am Markt 14-16
28195 Bremen
Nach Eingang der Anmeldung und des Nachweises des Anteilsbesitzes werden den Aktionären Eintrittskarten übersandt, auf denen die Zahl der dem Inhaber zustehenden Stimmen verzeichnet ist. Um den rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarten sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre, frühzeitig für die Anmeldung und die Übersendung des Nachweises ihres Anteilsbesitzes an die zentrale Abwicklungsstelle Sorge zu tragen.
III. Stimmrechtsvertretung
Die Aktionäre können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung auch durch Bevollmächtigte, z. B. die depotführende Bank, eine Aktionärsvereinigung oder andere Personen ihrer Wahl ausüben lassen. Die Vollmacht ist schriftlich zu erteilen.
Wir bieten unseren Aktionären an, von der Gesellschaft benannte weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter bereits vor der Hauptversammlung zu bevollmächtigen. Die Aktionäre, die den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertretern eine Vollmacht erteilen möchten, benötigen hierzu eine Eintrittskarte zur Hauptversammlung. Um den rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarte sicherzustellen, sollte die Bestellung möglichst frühzeitig über die Depotbank erfolgen.
Die Vollmachten sind schriftlich zu erteilen. Soweit von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter bevollmächtigt werden, müssen diesen in jedem Falle Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts erteilt werden. Ohne diese Weisungen ist die Vollmacht ungültig. Die Stimmrechtsvertreter sind verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen.
Die Einzelheiten zur Vollmachts- und Weisungserteilung an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter ergeben sich aus den Unterlagen, die den Aktionären zusammen mit der Eintrittskarte zugehen. Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen und andere in § 135 Abs. 9 AktG genannte Personen können für ihre eigene Bevollmächtigung abweichende Regelungen vorsehen.
IV. Anfragen und Anträge von Aktionären
Anfragen, Wahlvorschläge oder Gegenanträge gegen einen Vorschlag der Verwaltung zu einem bestimmten Tagesordnungspunkt gemäß § 126 Abs. 1 Aktiengesetz richten Sie bitte ausschließlich an:
ifa systems AG
Frau Post-Schenke
Augustinusstr. 11b
50226 Frechen
Fax: 02234-93367-30
Zugänglich zu machende Anträge von Aktionären, die uns bis spätestens zwei Wochen vor dem Tag der Hauptversammlung zugehen, werden im Internet unter www.ifasystems.de veröffentlicht. Eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung werden ebenfalls unter der genannten Internetadresse veröffentlicht.
Frechen, im Mai 2009
Der Vorstand
Bei IFA heute +22%,
was ist da los?
News,
Gesundheitskarte?
was ist da los?
News,
Gesundheitskarte?