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    Rebound bei IFA aus Frechen (Seite 452)

    eröffnet am 20.02.07 18:13:33 von
    neuester Beitrag 16.02.24 14:19:36 von
    Beiträge: 4.616
    ID: 1.113.325
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      schrieb am 01.07.09 17:12:58
      Beitrag Nr. 106 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.493.203 von Bitech am 30.06.09 14:38:48News - 01.07.09 17:06

      EANS-News: ifa systems AG / Hauptversammlung mit positiven Perspektiven

      EANS-News: ifa systems AG / Hauptversammlung mit positiven Perspektiven

      --------------------------------------------------------------------------------
      Corporate News übermittelt durch euro adhoc. Für den Inhalt ist der
      Emittent/Meldungsgeber verantwortlich.
      --------------------------------------------------------------------------------

      Die Hauptversammlung der ifa systems AG fand am 30.06.2009 in positiver und
      kooperativer Atmosphäre statt. Der Vorstandsvorsitzende, Guido Niemann, gab
      einen ausführlichen Überblick über die Investitionen und Produktentwicklungen
      des Unternehmens. Neben dem Kerngeschäft, der Elektronischen Patientenakte für
      Augenkliniken und Augenarztpraxen weltweit, wurden in den vergangenen 3,5 Jahren
      zusätzliche attraktive Geschäftsfelder entwickelt, die bereits in 2009 zu der
      positiven Geschäftsentwicklung beitragen. Neben Software Komponenten zum
      Datenaustausch auf dem internationalen Eye Care Markt wurden webbasierte
      Spezialanwendungen (beispielsweise für ophthalmologische Register und
      Qualitätssicherungs-Datenbanken) und Software für Qualitäts- und
      Leitlinienmanagement entwickelt (siehe ausführliche Unternehmenspräsentation
      unter www.ifasystems.de, Investor Relations).

      Wie von Vorstand und Aufsichtsrat in der Einladung vorgeschlagen, wurde die
      Dividende von 0,08 Euro je Aktie von der Hauptversammlung bestätigt. Der
      bisherige Aufsichtsrat wurde für eine weitere 5 Jahresperiode bestätigt. Zu den
      Tagungspunkten 7 und 8 (Genehmigtes Kapital und Handel mit eigenen Aktien) gab
      es einvernehmliche Modifikationen (siehe Protokoll der HV).

      Das Management meldete außerdem einen Umsatzzuwachs und Ertragsplus für das
      erste Halbjahr 2009. Die Expansionsstrategie mit guten Perspektiven auf dem
      internationalen Markt werden gezielt fortgesetzt.


      Rückfragehinweis:
      Susanne Post-Schenke



      Investor Relations/Aufsichtsrat



      Telefon: +49(0)2234-933670



      E-Mail: susanne.post-schenke@ifasystems.de

      Emittent: ifa systems AG
      Augustinusstr. 11b
      D-50226 Frechen
      Telefon: +49(0)2234-93367-0
      FAX: +49(0)2234-93367-35
      Email: info@ifasystems.de
      WWW: http://www.ifasystems.de
      Branche: Internet
      ISIN: DE0007830788
      Indizes:
      Börsen:
      Sprache: Deutsch

      Quelle: dpa-AFX
      Avatar
      schrieb am 30.06.09 14:38:48
      Beitrag Nr. 105 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.492.194 von Wildschwein am 30.06.09 12:29:37Moin,

      war einer heute auf der HV?

      an Wildschwein:
      Welche Gewinnprognosen 2009 und 2010 meinst du?

      Gruß Bitech
      Avatar
      schrieb am 30.06.09 12:29:37
      Beitrag Nr. 104 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.419.144 von Bitech am 18.06.09 15:02:51Heute IFA Aktien im Sonderangebot
      Man beachte Gewinnprognose 2009 und 2010


      Heute Hauptversammlung:

      Einladung
      zur ordentlichen Hauptversammlung
      der ifa systems AG, Frechen
      ISIN DE0007830788
      Wir laden unsere Aktionärinnen und Aktionäre ein zu der am
      Dienstag, dem 30. Juni 2009, um 10:00 Uhr,
      im Renaissance Köln Hotel,
      Magnusstr. 20, 50667 Köln,
      stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung.
      I. Tagesordnung
      1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der ifa systems AG für das am 31. Dezember
      2008 beendete Geschäftsjahr, des Lageberichts sowie des Berichts des Aufsichtsrats
      über das Geschäftsjahr 2008
      Vom Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung an liegen diese Unterlagen in den Geschäftsräumen
      am Sitz der ifa systems AG, Augustinusstr. 11b, 50226 Frechen, aus und können zu den üblichen
      Geschäftszeiten eingesehen werden. Auf Anfrage wird jedem Aktionär von der Gesellschaft kostenlos eine
      Abschrift dieser Unterlagen erteilt. Diese Unterlagen werden auch in der Hauptversammlung ausliegen.
      Darüber hinaus stehen die Unterlagen auch im Internet unter www.ifasystems.de zum Download zur
      Verfügung.
      2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns
      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn von € 112.364,45 wie folgt zu verwenden:
      - Ausschüttung einer Dividende von € 0,08 je dividendenberechtigter Stückaktie € 110.400,00
      - Einstellung des Restbetrages in Höhe von € 1.964,45
      in die Gewinnrücklage („andere Gewinnrücklagen“)
      Der endgültige in die anderen Gewinnrücklagen einzustellende Betrag hängt von der Anzahl der dividendenberechtigten
      Aktien zum Zeitpunkt der Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns
      ab. Sofern sich die Anzahl der dividendenberechtigten Aktien und damit die Dividendensumme vermindert,
      erhöht sich der in die anderen Gewinnrücklagen einzustellende Betrag entsprechend.
      Die Dividende ist zahlbar am 1. Juli 2009.
      3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr
      2008
      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2008 Entlastung
      zu erteilen.
      4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr
      2008
      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2008
      Entlastung zu erteilen.
      5. Neuwahl der Mitglieder des Aufsichtsrates
      Die Amtszeit aller Aufsichtsratsmitglieder endet mit Ablauf der Hauptversammlung am 30. Juni 2009. Der
      Aufsichtsrat setzt sich nach §§ 96 Absatz 1, 101 Absatz 1 AktG sowie § 11 Absatz 1 der Satzung der Gesellschaft
      aus drei von der Hauptversammlung zu wählenden Mitgliedern zusammen.
      Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden.
      Der Aufsichtsrat schlägt der Hauptversammlung vor, folgende Personen als Vertreter der Aktionäre für
      die nächste Wahlperiode in den Aufsichtsrat zu wählen:
      a) Herrn Rainer Waedlich, Kaufmann, Köln
      Geschäftsführer wkomma GmbH, Frechen
      b) Frau Susanne Post-Schenke, Kauffrau, Frechen
      Geschäftsführende Gesellschafterin – SPS GmbH, Frechen
      c) Frau Claudia Wente-Waedlich, Kauffrau, Köln
      Geschäftsführende Gesellschafterin – wkomma GmbH, Frechen
      Die zur Wahl als Aufsichtsratsmitglieder vorgeschlagenen Personen sind bei den nachfolgend aufgeführten
      in- und ausländischen Gesellschaften Mitglied eines gesetzlich zu bildenden Aufsichtsrates
      oder vergleichbaren Kontrollgremiums von Wirtschaftsunternehmen:
      Herr Waedlich:
      - MedKaizen AG, Hannover
      (Aufsichtsratsvorsitzender);
      - Integration AG, Darmstadt
      (Aufsichtsratsvertreter);
      Frau Post-Schenke:
      - Keine;
      Frau Wente-Waedlich:
      - Keine.
      Die vorgeschlagenen Mitglieder sind allesamt Mitglieder des bisherigen Aufsichtsrats.
      Die Bestellung erfolgt jeweils bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das
      vierte Geschäftsjahr nach Beginn der Amtszeit beschließt. Das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt,
      wird hierbei nicht mitgerechnet.
      6. Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2009
      Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Treumerkur, Dr. Schmidt und Partner
      KG, Wuppertal, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2009 zu bestellen.
      7. Schaffung eines genehmigten Kapitals in Höhe von € 330.000,00, ausnutzbar bis 31. Dezember
      2013
      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:
      Das in der Hauptversammlung vom 2. Juni 2005 geschaffene genehmigte Kapital in Höhe von
      € 330.000,00 wird aufgehoben.
      Es wird ein genehmigtes Kapital in Höhe von € 330.000,00 geschaffen, bei dem der Vorstand ermächtigt
      ist, das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 31. Dezember 2013 mit Zustimmung des Aufsichtsrats
      durch Ausgabe von bis zu 330.000 neuen Aktien gegen Bar- und/oder Sacheinlage einmal oder mehrmals,
      insgesamt um bis zu € 330.000,00 (in Worten: EURO dreihundertdreißigtausend) zu erhöhen (genehmigtes
      Kapital). Die Zahl der Aktien muss sich in demselben Verhältnis wie das Grundkapital erhöhen.
      Über den Inhalt der Aktienausgabe entscheidet der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats. Der
      Aufsichtsrat wird ermächtigt, die Fassung der Satzung entsprechend dem Umfang der Kapitalerhöhung
      zu ändern.
      Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen.
      Der Ausschluss des Bezugsrechtes wird durch einen Vorstandsbericht erläutert.
      8. Genehmigung des Handels mit eigenen Aktien, Ausschluss des Bezugsrechtes der Aktionäre
      bei der Veräußerung eigener Aktien der Gesellschaft
      Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:
      a) Die ifa systems AG (im Folgenden: „Gesellschaft”) wird dazu ermächtigt, eigene Aktien bis zu insgesamt
      10% des zum Zeitpunkt der Beschlussfassung bestehenden Grundkapitals zu erwerben. Die
      Ermächtigung darf von der Gesellschaft nicht zum Zweck des Handels in eigenen Aktien genutzt
      werden.
      b) Die Ermächtigung kann ganz oder in Teilbeträgen, einmal oder mehrmals durch die Gesellschaft
      ausgeübt werden, aber auch durch ihre Konzernunternehmen oder für ihre oder deren Rechnung
      durch Dritte durchgeführt werden. Die Ermächtigung gilt bis zum 29. Dezember 2010.
      c) Der Erwerb erfolgt nach Wahl des Vorstands (1) über die Börse oder (2) mittels eines öffentlichen
      Kaufangebots.
      (1) Erfolgt der Erwerb der Aktien über die Börse, darf der von der Gesellschaft gezahlte Gegenwert je
      Aktie (ohne Erwerbsnebenkosten) den am Handelstag durch die Eröffnungsauktion ermittelten Kurs
      im XETRA-Handel (oder einem vergleichbaren Nachfolgesystem) um nicht mehr als 25% überschreiten
      und um nicht mehr als 25% unterschreiten.
      (2) Erfolgt der Erwerb über ein öffentliches Kaufangebot an alle Aktionäre, können (i) ein Angebot der
      Gesellschaft veröffentlicht oder (ii) die Aktionäre zur Abgabe von Angeboten öffentlich aufgefordert
      werden. Die Vorschriften des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes sind nur dann und nur
      soweit zu beachten, wie dieses Gesetz auf solche Erwerbe durch die Gesellschaft anwendbar ist.
      In beiden Fällen dürfen der gebotene Kaufpreis oder die Grenzwerte der gebotenen Kaufpreisspanne
      je Aktie (ohne Erwerbsnebenkosten) den maßgeblichen Wert einer Aktie der Gesellschaft um
      nicht mehr als 25% überschreiten und um nicht mehr als 25% unterschreiten. Maßgeblicher Wert ist
      im Falle (i) der durch die Schlussauktion ermittelte Kurs im XETRA-Handel (oder einem vergleichbaren
      Nachfolgesystem) am Börsenhandelstag vor dem Tag der Bekanntgabe des Angebots, im Falle
      (ii) der durch die Schlussauktion ermittelte Kurs im XETRA-Handel (oder einem vergleichbaren
      Nachfolgesystem) am letzten Börsentag vor dem Tag, an dem die Angebote von der Gesellschaft
      angenommen werden.
      Ergeben sich im Fall (i) nach der Veröffentlichung des formellen Angebots nicht unerhebliche Abweichungen
      des maßgeblichen Werts, so kann das Angebot angepasst werden; dann ist der entsprechende
      Kurs des letzten Börsenhandelstags vor der Veröffentlichung der Anpassung maßgeblich.
      Das Angebot oder die Aufforderung zur Abgabe von Angeboten können weitere Bedingungen und
      die Möglichkeit zur Präzisierung des Kaufpreises oder der Kaufpreisspanne während der Angebotsfrist
      vorsehen. Wenn das Angebot oder die Aufforderung zur Abgabe eines Angebots – bei gleichen
      Bedingungen – überzeichnet wird, muss die Annahme im Verhältnis der angebotenen Aktien erfolgen.
      d) Der Vorstand wird ermächtigt, Aktien der Gesellschaft, die auf Grund dieser Ermächtigung erworben
      werden, wie folgt zu verwenden:
      aa) sie können eingezogen werden, ohne dass die Einziehung oder ihre Durchführung eines weiteren
      Hauptversammlungsbeschlusses bedarf. Die Ermächtigung zur Einziehung kann ganz oder
      in Teilen ausgeübt werden. Die Einziehung führt zur Kapitalherabsetzung. Der Vorstand kann
      abweichend davon bestimmen, dass das Grundkapital nicht herabgesetzt wird, sondern sich
      der Anteil der übrigen Aktien am Grundkapital gemäß § 8 Abs. 3 Aktiengesetz erhöht. Der Vorstand
      ist in diesem Fall ermächtigt, die Angabe der Zahl der Aktien in der Satzung anpassen.
      bb) sie können Dritten im Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen oder beim Erwerb von
      Unternehmen oder Beteiligungen daran angeboten und übertragen werden.
      cc) sie können Mitarbeitern der Gesellschaft oder ihrer Konzerngesellschaften zum Erwerb angeboten
      und übertragen werden.
      dd) sie können Dritten zum Erwerb angeboten und übertragen werden, die als strategische Partner
      der Gesellschaft oder ihrer Konzerngesellschaften einen erheblichen Beitrag zur Erreichung der
      unternehmerischen Ziele der Gesellschaft leisten.
      ee) sie können zur Erfüllung der Verpflichtungen der Gesellschaft aus von dieser begebenen oder
      garantierten Wandelanleihen genutzt werden.
      e) Die Ermächtigungen unter d) können einmal oder mehrmals, einzeln oder gemeinsam, ausgenutzt
      werden. Ein Bezugsrecht der Aktionäre auf diese eigenen Aktien wird insoweit ausgeschlossen, wie
      diese Aktien gemäß der vorstehenden Ermächtigung unter lit. d) bb), cc), dd) oder ee) verwandt
      werden.
      f) Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen.
      Der Ausschluss des Bezugsrechtes wird durch einen Vorstandsbericht erläutert.
      II. Teilnahme an der Hauptversammlung
      Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts in der Hauptversammlung
      sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die ihre Berechtigung durch einen durch das depotführende Institut
      in Textform erstellten besonderen Nachweis des Anteilsbesitzes nachgewiesen haben. Der Nachweis des
      Anteilsbesitzes muss in deutscher oder englischer Sprache verfasst sein, sich auf den Beginn des 21.
      Tages vor der Hauptversammlung, d. h. auf den 9. Juni 2009, 00:00 Uhr, beziehen.
      Die Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes müssen der Gesellschaft jeweils unter der nachfolgend
      genannten Adresse spätestens bis zum Ablauf des 23. Juni 2009, 24:00 Uhr, zugegangen sein:
      ifa systems AG
      c/o Bankhaus Neelmeyer AG
      Am Markt 14-16
      28195 Bremen
      Nach Eingang der Anmeldung und des Nachweises des Anteilsbesitzes werden den Aktionären Eintrittskarten
      übersandt, auf denen die Zahl der dem Inhaber zustehenden Stimmen verzeichnet ist. Um den
      rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarten sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre, frühzeitig für die Anmeldung
      und die Übersendung des Nachweises ihres Anteilsbesitzes an die zentrale Abwicklungsstelle Sorge
      zu tragen.
      III. Stimmrechtsvertretung
      Die Aktionäre können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung auch durch Bevollmächtigte, z. B. die depotführende
      Bank, eine Aktionärsvereinigung oder andere Personen ihrer Wahl ausüben lassen. Die
      Vollmacht ist schriftlich zu erteilen.
      Wir bieten unseren Aktionären an, von der Gesellschaft benannte weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter
      bereits vor der Hauptversammlung zu bevollmächtigen. Die Aktionäre, die den von der Gesellschaft
      benannten Stimmrechtsvertretern eine Vollmacht erteilen möchten, benötigen hierzu eine Eintrittskarte
      zur Hauptversammlung. Um den rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarte sicherzustellen, sollte die Bestellung
      möglichst frühzeitig über die Depotbank erfolgen.
      Die Vollmachten sind schriftlich zu erteilen. Soweit von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter
      bevollmächtigt werden, müssen diesen in jedem Falle Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts erteilt
      werden. Ohne diese Weisungen ist die Vollmacht ungültig. Die Stimmrechtsvertreter sind verpflichtet,
      weisungsgemäß abzustimmen.
      Die Einzelheiten zur Vollmachts- und Weisungserteilung an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter
      ergeben sich aus den Unterlagen, die den Aktionären zusammen mit der Eintrittskarte zugehen.
      Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen und andere in § 135 Abs. 9 AktG genannte Personen können
      für ihre eigene Bevollmächtigung abweichende Regelungen vorsehen.
      IV.
      Avatar
      schrieb am 18.06.09 15:02:51
      Beitrag Nr. 103 ()
      Moin,

      es gibt eine neue Unternehmenspräsentation auf der Homepage:

      http://www.ifasystems.com/pdf/unternehmenspraesentation_0509…

      Gruß Bitech
      Avatar
      schrieb am 12.06.09 11:55:05
      Beitrag Nr. 102 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.379.191 von Bitech am 12.06.09 11:09:59Seit jeher wird geschrieben, dass
      alles so wahnsinnig planmäßig verläuft. Vor allem die Kosten. Umsatz stagniert; Gewinn bricht ein. Alles voll planmäßig. Und dann gibt´s auch noch planmäßig Dividende, die planmäßig mit einem Bankkredit gespeißt wird. Bin gespannt, wann die Firma planmäßig Insolvenz anmelden wird, nachdem Vorstand und Aufsichtsrat sich planmäßig peu a peu die Kohle raus gezogen haben.

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      Avatar
      schrieb am 12.06.09 11:09:59
      Beitrag Nr. 101 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.377.723 von threeways am 12.06.09 08:44:11Hallo threeways,

      was meinst du da genau mit?
      Avatar
      schrieb am 12.06.09 08:44:11
      Beitrag Nr. 100 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.011.835 von Muckelius am 21.04.09 18:53:07Wenn das hier so weitergeht, dann sind die bald plangemäß platt.
      Avatar
      schrieb am 28.05.09 17:29:46
      Beitrag Nr. 99 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.221.316 von Muckelius am 20.05.09 18:14:58der Geschäftsbericht für 2008 ist online:


      http://www.ifasystems.com/pdf/geschaeftsbericht_2008.pdf
      Avatar
      schrieb am 20.05.09 18:14:58
      Beitrag Nr. 98 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.061.248 von Wildschwein am 29.04.09 12:31:33aus dem elektr. Bundesanzeiger. 8 Cent Dividende geplant:


      ifa systems AG
      Frechen
      ISIN DE0007830788
      Einladung
      zur ordentlichen Hauptversammlung
      Wir laden unsere Aktionärinnen und Aktionäre ein zu der am
      Dienstag, dem 30. Juni 2009, um 10:00 Uhr,
      im Renaissance Köln Hotel,
      Magnusstr. 20, 50667 Köln,
      stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung.

      I. Tagesordnung
      1.

      Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der ifa systems AG für das am 31. Dezember 2008 beendete Geschäftsjahr, des Lageberichts sowie des Berichts des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2008

      Vom Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung an liegen diese Unterlagen in den Geschäftsräumen am Sitz der ifa systems AG, Augustinusstr. 11b, 50226 Frechen, aus und können zu den üblichen Geschäftszeiten eingesehen werden. Auf Anfrage wird jedem Aktionär von der Gesellschaft kostenlos eine Abschrift dieser Unterlagen erteilt. Diese Unterlagen werden auch in der Hauptversammlung ausliegen. Darüber hinaus stehen die Unterlagen auch im Internet unter www.ifasystems.de zum Download zur Verfügung.
      2.

      Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn von € 112.364,45 wie folgt zu verwenden:
      - Ausschüttung einer Dividende von € 0,08 je dividendenberechtigter Stückaktie € 110.400,00
      - Einstellung des Restbetrages in Höhe von in die Gewinnrücklage („andere Gewinnrücklagen“) € 1.964,45

      Der endgültige in die anderen Gewinnrücklagen einzustellende Betrag hängt von der Anzahl der dividendenberechtigten Aktien zum Zeitpunkt der Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns ab. Sofern sich die Anzahl der dividendenberechtigten Aktien und damit die Dividendensumme vermindert, erhöht sich der in die anderen Gewinnrücklagen einzustellende Betrag entsprechend.

      Die Dividende ist zahlbar am 1. Juli 2009.
      3.

      Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2008

      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2008 Entlastung zu erteilen.
      4.

      Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2008

      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2008 Entlastung zu erteilen.
      5.

      Neuwahl der Mitglieder des Aufsichtsrates

      Die Amtszeit aller Aufsichtsratsmitglieder endet mit Ablauf der Hauptversammlung am 30. Juni 2009. Der Aufsichtsrat setzt sich nach §§ 96 Absatz 1, 101 Absatz 1 AktG sowie § 11 Absatz 1 der Satzung der Gesellschaft aus drei von der Hauptversammlung zu wählenden Mitgliedern zusammen.

      Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden.

      Der Aufsichtsrat schlägt der Hauptversammlung vor, folgende Personen als Vertreter der Aktionäre für die nächste Wahlperiode in den Aufsichtsrat zu wählen:
      a)

      Herrn Rainer Waedlich, Kaufmann, Köln

      Geschäftsführer wkomma GmbH, Frechen
      b)

      Frau Susanne Post-Schenke, Kauffrau, Frechen

      Geschäftsführende Gesellschafterin - SPS GmbH, Frechen
      c)

      Frau Claudia Wente-Waedlich, Kauffrau, Köln

      Geschäftsführende Gesellschafterin - wkomma GmbH, Frechen

      Die zur Wahl als Aufsichtsratsmitglieder vorgeschlagenen Personen sind bei den nachfolgend aufgeführten in- und ausländischen Gesellschaften Mitglied eines gesetzlich zu bildenden Aufsichtsrates oder vergleichbaren Kontrollgremiums von Wirtschaftsunternehmen:

      Herr Waedlich:
      - MedKaizen AG, Hannover
      (Aufsichtsratsvorsitzender);
      - Integration AG, Darmstadt
      (Aufsichtsratsvertreter);

      Frau Post-Schenke:
      - Keine;

      Frau Wente-Waedlich:
      - Keine.

      Die vorgeschlagenen Mitglieder sind allesamt Mitglieder des bisherigen Aufsichtsrats.

      Die Bestellung erfolgt jeweils bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach Beginn der Amtszeit beschließt. Das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, wird hierbei nicht mitgerechnet.
      6.

      Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2009

      Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Treumerkur, Dr. Schmidt und Partner KG, Wuppertal, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2009 zu bestellen.
      7.

      Schaffung eines genehmigten Kapitals in Höhe von € 330.000,00, ausnutzbar bis 31. Dezember 2013

      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:

      Das in der Hauptversammlung vom 2. Juni 2005 geschaffene genehmigte Kapital in Höhe von € 330.000,00 wird aufgehoben.

      Es wird ein genehmigtes Kapital in Höhe von € 330.000,00 geschaffen, bei dem der Vorstand ermächtigt ist, das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 31. Dezember 2013 mit Zustimmung des Aufsichtsrats durch Ausgabe von bis zu 330.000 neuen Aktien gegen Bar- und/oder Sacheinlage einmal oder mehrmals, insgesamt um bis zu € 330.000,00 (in Worten: EURO dreihundertdreißigtausend) zu erhöhen (genehmigtes Kapital). Die Zahl der Aktien muss sich in demselben Verhältnis wie das Grundkapital erhöhen. Über den Inhalt der Aktienausgabe entscheidet der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats. Der Aufsichtsrat wird ermächtigt, die Fassung der Satzung entsprechend dem Umfang der Kapitalerhöhung zu ändern.

      Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen. Der Ausschluss des Bezugsrechtes wird durch einen Vorstandsbericht erläutert.
      8.

      Genehmigung des Handels mit eigenen Aktien, Ausschluss des Bezugsrechtes der Aktionäre bei der Veräußerung eigener Aktien der Gesellschaft

      Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:
      a)

      Die ifa systems AG (im Folgenden: „Gesellschaft”) wird dazu ermächtigt, eigene Aktien bis zu insgesamt 10% des zum Zeitpunkt der Beschlussfassung bestehenden Grundkapitals zu erwerben. Die Ermächtigung darf von der Gesellschaft nicht zum Zweck des Handels in eigenen Aktien genutzt werden.
      b)

      Die Ermächtigung kann ganz oder in Teilbeträgen, einmal oder mehrmals durch die Gesellschaft ausgeübt werden, aber auch durch ihre Konzernunternehmen oder für ihre oder deren Rechnung durch Dritte durchgeführt werden. Die Ermächtigung gilt bis zum 29. Dezember 2010.
      c)

      Der Erwerb erfolgt nach Wahl des Vorstands (1) über die Börse oder (2) mittels eines öffentlichen Kaufangebots.
      (1)

      Erfolgt der Erwerb der Aktien über die Börse, darf der von der Gesellschaft gezahlte Gegenwert je Aktie (ohne Erwerbsnebenkosten) den am Handelstag durch die Eröffnungsauktion ermittelten Kurs im XETRA-Handel (oder einem vergleichbaren Nachfolgesystem) um nicht mehr als 25% überschreiten und um nicht mehr als 25% unterschreiten.
      (2)

      Erfolgt der Erwerb über ein öffentliches Kaufangebot an alle Aktionäre, können (i) ein Angebot der Gesellschaft veröffentlicht oder (ii) die Aktionäre zur Abgabe von Angeboten öffentlich aufgefordert werden. Die Vorschriften des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes sind nur dann und nur soweit zu beachten, wie dieses Gesetz auf solche Erwerbe durch die Gesellschaft anwendbar ist.

      In beiden Fällen dürfen der gebotene Kaufpreis oder die Grenzwerte der gebotenen Kaufpreisspanne je Aktie (ohne Erwerbsnebenkosten) den maßgeblichen Wert einer Aktie der Gesellschaft um nicht mehr als 25% überschreiten und um nicht mehr als 25% unterschreiten. Maßgeblicher Wert ist im Falle (i) der durch die Schlussauktion ermittelte Kurs im XETRA-Handel (oder einem vergleichbaren Nachfolgesystem) am Börsenhandelstag vor dem Tag der Bekanntgabe des Angebots, im Falle (ii) der durch die Schlussauktion ermittelte Kurs im XETRA-Handel (oder einem vergleichbaren Nachfolgesystem) am letzten Börsentag vor dem Tag, an dem die Angebote von der Gesellschaft angenommen werden.

      Ergeben sich im Fall (i) nach der Veröffentlichung des formellen Angebots nicht unerhebliche Abweichungen des maßgeblichen Werts, so kann das Angebot angepasst werden; dann ist der entsprechende Kurs des letzten Börsenhandelstags vor der Veröffentlichung der Anpassung maßgeblich.

      Das Angebot oder die Aufforderung zur Abgabe von Angeboten können weitere Bedingungen und die Möglichkeit zur Präzisierung des Kaufpreises oder der Kaufpreisspanne während der Angebotsfrist vorsehen. Wenn das Angebot oder die Aufforderung zur Abgabe eines Angebots – bei gleichen Bedingungen – überzeichnet wird, muss die Annahme im Verhältnis der angebotenen Aktien erfolgen.
      d)

      Der Vorstand wird ermächtigt, Aktien der Gesellschaft, die auf Grund dieser Ermächtigung erworben werden, wie folgt zu verwenden:
      aa)

      sie können eingezogen werden, ohne dass die Einziehung oder ihre Durchführung eines weiteren Hauptversammlungsbeschlusses bedarf. Die Ermächtigung zur Einziehung kann ganz oder in Teilen ausgeübt werden. Die Einziehung führt zur Kapitalherabsetzung. Der Vorstand kann abweichend davon bestimmen, dass das Grundkapital nicht herabgesetzt wird, sondern sich der Anteil der übrigen Aktien am Grundkapital gemäß § 8 Abs. 3 Aktiengesetz erhöht. Der Vorstand ist in diesem Fall ermächtigt, die Angabe der Zahl der Aktien in der Satzung anpassen.
      bb)

      sie können Dritten im Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen oder beim Erwerb von Unternehmen oder Beteiligungen daran angeboten und übertragen werden.
      cc)

      sie können Mitarbeitern der Gesellschaft oder ihrer Konzerngesellschaften zum Erwerb angeboten und übertragen werden.
      dd)

      sie können Dritten zum Erwerb angeboten und übertragen werden, die als strategische Partner der Gesellschaft oder ihrer Konzerngesellschaften einen erheblichen Beitrag zur Erreichung der unternehmerischen Ziele der Gesellschaft leisten.
      ee)

      sie können zur Erfüllung der Verpflichtungen der Gesellschaft aus von dieser begebenen oder garantierten Wandelanleihen genutzt werden.
      e)

      Die Ermächtigungen unter d) können einmal oder mehrmals, einzeln oder gemeinsam, ausgenutzt werden. Ein Bezugsrecht der Aktionäre auf diese eigenen Aktien wird insoweit ausgeschlossen, wie diese Aktien gemäß der vorstehenden Ermächtigung unter lit. d) bb), cc), dd) oder ee) verwandt werden.
      f)

      Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen. Der Ausschluss des Bezugsrechtes wird durch einen Vorstandsbericht erläutert.

      II. Teilnahme an der Hauptversammlung

      Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts in der Hauptversammlung sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die ihre Berechtigung durch einen durch das depotführende Institut in Textform erstellten besonderen Nachweis des Anteilsbesitzes nachgewiesen haben. Der Nachweis des Anteilsbesitzes muss in deutscher oder englischer Sprache verfasst sein, sich auf den Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung, d. h. auf den 9. Juni 2009, 00:00 Uhr, beziehen.

      Die Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes müssen der Gesellschaft jeweils unter der nachfolgend genannten Adresse spätestens bis zum Ablauf des 23. Juni 2009, 24:00 Uhr, zugegangen sein:

      ifa systems AG
      c/o Bankhaus Neelmeyer AG
      Am Markt 14-16
      28195 Bremen

      Nach Eingang der Anmeldung und des Nachweises des Anteilsbesitzes werden den Aktionären Eintrittskarten übersandt, auf denen die Zahl der dem Inhaber zustehenden Stimmen verzeichnet ist. Um den rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarten sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre, frühzeitig für die Anmeldung und die Übersendung des Nachweises ihres Anteilsbesitzes an die zentrale Abwicklungsstelle Sorge zu tragen.

      III. Stimmrechtsvertretung

      Die Aktionäre können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung auch durch Bevollmächtigte, z. B. die depotführende Bank, eine Aktionärsvereinigung oder andere Personen ihrer Wahl ausüben lassen. Die Vollmacht ist schriftlich zu erteilen.

      Wir bieten unseren Aktionären an, von der Gesellschaft benannte weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter bereits vor der Hauptversammlung zu bevollmächtigen. Die Aktionäre, die den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertretern eine Vollmacht erteilen möchten, benötigen hierzu eine Eintrittskarte zur Hauptversammlung. Um den rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarte sicherzustellen, sollte die Bestellung möglichst frühzeitig über die Depotbank erfolgen.

      Die Vollmachten sind schriftlich zu erteilen. Soweit von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter bevollmächtigt werden, müssen diesen in jedem Falle Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts erteilt werden. Ohne diese Weisungen ist die Vollmacht ungültig. Die Stimmrechtsvertreter sind verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen.

      Die Einzelheiten zur Vollmachts- und Weisungserteilung an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter ergeben sich aus den Unterlagen, die den Aktionären zusammen mit der Eintrittskarte zugehen. Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen und andere in § 135 Abs. 9 AktG genannte Personen können für ihre eigene Bevollmächtigung abweichende Regelungen vorsehen.

      IV. Anfragen und Anträge von Aktionären

      Anfragen, Wahlvorschläge oder Gegenanträge gegen einen Vorschlag der Verwaltung zu einem bestimmten Tagesordnungspunkt gemäß § 126 Abs. 1 Aktiengesetz richten Sie bitte ausschließlich an:

      ifa systems AG
      Frau Post-Schenke
      Augustinusstr. 11b
      50226 Frechen
      Fax: 02234-93367-30

      Zugänglich zu machende Anträge von Aktionären, die uns bis spätestens zwei Wochen vor dem Tag der Hauptversammlung zugehen, werden im Internet unter www.ifasystems.de veröffentlicht. Eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung werden ebenfalls unter der genannten Internetadresse veröffentlicht.



      Frechen, im Mai 2009

      Der Vorstand
      Avatar
      schrieb am 29.04.09 12:31:33
      Beitrag Nr. 97 ()
      Bei IFA heute +22%,

      was ist da los?

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