DEUTSCHE WOHNEN Rebound?
23,450
EUR
-0,42 %
Aktie
Beiträge:
3.182
neuester Beitrag
10.07.25 00:05:17
eröffnet am
23.02.07 11:04:45
eröffnet von
Aufrufe heute:
66
Aktive User:
1
Aufrufe Gesamt:
297.543
ID:
1.114.008
Beliebteste Beiträge
Beitrag zu dieser Diskussion schreiben
Nutzer sind auch aktiv in:
- 1
- ►
- …
- 160
Begriffe und/oder Benutzer
Top-Postings
Ja Nein
Antwort auf Beitrag Nr.: 77.876.259 von _Hajo am 09.07.25 22:48:38Wo ist denn die ad hoc der Beiden?
https://spruchverfahren.blogspot.com/2025/07/vonovia-se-anfe…
Geht los. Bin gespannt wie die beiden Kurse reagieren.
Hajo
Geht los. Bin gespannt wie die beiden Kurse reagieren.
Hajo
Antwort auf Beitrag Nr.: 77.767.252 von SquishyLady am 16.06.25 13:08:03

Antwort auf Beitrag Nr.: 77.767.072 von Fragenkostetnix am 16.06.25 12:27:03
Du sprichst von der VzfK und versuchst den BA zu verlinken?
Du sprichst von der VzfK und versuchst den BA zu verlinken?

Nicht dass ich eine rechtliche Idee hätte aber so unvorteilhaft wie die Apollo Konstruktion für VN zu sein scheint würde es mich nicht wundern wenn hier mit neuer Geschäftsführung noch Änderungen erfolgen würden. Die neuen VN Anleihen sind ja mit unter 2% + Steigerungspotenzial wenn der Kurs grob 40% steht verzinst.
Apollo bekommt höchstwahrscheinlich weit über 5% (Dividende wie wir plus stillhalteprämie) und Steigerungspotenzial von null weg (vermutlich mit put Option)…
Wie seht ihr das?
Apollo bekommt höchstwahrscheinlich weit über 5% (Dividende wie wir plus stillhalteprämie) und Steigerungspotenzial von null weg (vermutlich mit put Option)…
Wie seht ihr das?
Antwort auf Beitrag Nr.: 77.727.039 von _Hajo am 06.06.25 15:41:52
Es gibt/gab Anfechtungsklagen gegen die Eintragung des BuG's und deshalb kann Dir keinen einen Termin für die Eintragung nennen.
Es gibt/gab Anfechtungsklagen gegen die Eintragung des BuG's und deshalb kann Dir keinen einen Termin für die Eintragung nennen.
Müsste hier nicht bald die Eintragung erfolgen? Ich kenne mich leider nicht mit den Fristen aus, gelten hier die gleichen wie bei SOs?
Hajo
Hajo
HV gelaufen.
Warum der NAV mit über 42 EUR deutlich höher nur zu einer dauerhaften Ausgleichszahlung von 1,03 EUR führen soll, bleibt eine Frechheit.
Denn das würde ja bedeuten, dass man sich lediglich eine Rendite von etwa 2,5 Prozent zutraut.
Hier werden Kleinaktionäre über den Tisch gezogen!!!
Warum der NAV mit über 42 EUR deutlich höher nur zu einer dauerhaften Ausgleichszahlung von 1,03 EUR führen soll, bleibt eine Frechheit.
Denn das würde ja bedeuten, dass man sich lediglich eine Rendite von etwa 2,5 Prozent zutraut.
Hier werden Kleinaktionäre über den Tisch gezogen!!!
Bevorstehender Unternehmenstermin
Bei Deutsche Wohnen steht morgen der Termin "Hauptversammlung" an.357 Nutzer haben Deutsche Wohnen im Portfolio und 680 unserer Nutzer haben Deutsche Wohnen auf der Watchlist.
Weitere Nachrichten zu Deutsche Wohnen finden Sie auf der Deutsche Wohnen Wertpapierdetailseite im Bereich "Neuigkeiten" und unter "Übersicht".
Eine Übersicht aller Unternehmenstermine finden Sie hier.
Der Ertragswert sollte der Barwert der (steigenden ewigen) „Rente“ sein. Der Zahlungsstrom der (nicht steigende) Verrentung sollte wieder den Ertragswerts ergeben.
Klar ist das (nachhaltige) operative Ergebnis nicht 1:1 der Ausgleich.
Der Ausgleich müsste vielmehr höher sein weil er eben ein nicht steigender Zahlungsstrom ist….
😉
Klar ist das (nachhaltige) operative Ergebnis nicht 1:1 der Ausgleich.
Der Ausgleich müsste vielmehr höher sein weil er eben ein nicht steigender Zahlungsstrom ist….
😉
der ausgleich hat, so blöd es klingt, nix oder wenig mit dem aktuellen operativen ergebnis zu tun, sondern wird anhand des ertragswertes ermittelt und dieser wurde halt schlecht gerechnet.
vereinfacht gesprochen: es wurde der ertragswert ermittelt = barwert und dieser wird verrentet
vereinfacht gesprochen: es wurde der ertragswert ermittelt = barwert und dieser wird verrentet
Gutachten
Es braucht viel Phantasie um auf einen Ausgleich von 1,03 zu kommen… 😂
Deutsche Wohnen mit positiver Geschäftsentwicklung in den ersten drei Monaten 2025
•
Adj. EBT (fortgeführte Geschäftsbereiche) in Höhe von 187,6 Mio. € bzw. 0,47 € je Aktie
•
NAV bei 16.826,4 Mio. € bzw. 42,39 € je Aktie
•
Leerstand weiterhin auf sehr niedrigem Niveau
Berlin, 13. Mai 2025. Das operative Geschäft der Deutsche Wohnen SE hat sich in einem für die Wohnungswirtschaft herausfordernden Umfeld in den ersten drei Monaten des Geschäftsjahres 2025 positiv entwickelt.
Das Adjusted EBITDA Rental betrug 162,1 Mio. € (+1,1%). Die Ist-Miete pro m² betrug 8,09 € (+4,3%). Der Leerstand bewegt sich weiterhin auf einem sehr niedrigen Niveau von 1,5%.
Weitere wichtige Unternehmenskennzahlen entwickelten sich ebenfalls im Rahmen der Erwartungen. Der Adjusted EBT der fortgeführten Geschäftsbereiche lag mit 187,6 Mio. € deutlich über dem Niveau des Vorjahres. Der Adjusted EBT je Aktie betrug 0,47 €. Der NAV (ehemals EPRA NTA) erhöhte sich im Vergleich zum Vorjahr um 1,5 % auf 16.826,4 Mio. € bzw. 42,39 € je Aktie. Der Verschuldungsgrad (Loan-to-Value Ratio) betrug 29,0%.
Die Prognosen für das Geschäftsjahr 2025 bleiben unverändert.3-Monats-Zwischenmitteilung 2025
https://ir-api.eqs.com/media/document/2cca6c18-93dc-40cb-b54…
•
Adj. EBT (fortgeführte Geschäftsbereiche) in Höhe von 187,6 Mio. € bzw. 0,47 € je Aktie
•
NAV bei 16.826,4 Mio. € bzw. 42,39 € je Aktie
•
Leerstand weiterhin auf sehr niedrigem Niveau
Berlin, 13. Mai 2025. Das operative Geschäft der Deutsche Wohnen SE hat sich in einem für die Wohnungswirtschaft herausfordernden Umfeld in den ersten drei Monaten des Geschäftsjahres 2025 positiv entwickelt.
Das Adjusted EBITDA Rental betrug 162,1 Mio. € (+1,1%). Die Ist-Miete pro m² betrug 8,09 € (+4,3%). Der Leerstand bewegt sich weiterhin auf einem sehr niedrigen Niveau von 1,5%.
Weitere wichtige Unternehmenskennzahlen entwickelten sich ebenfalls im Rahmen der Erwartungen. Der Adjusted EBT der fortgeführten Geschäftsbereiche lag mit 187,6 Mio. € deutlich über dem Niveau des Vorjahres. Der Adjusted EBT je Aktie betrug 0,47 €. Der NAV (ehemals EPRA NTA) erhöhte sich im Vergleich zum Vorjahr um 1,5 % auf 16.826,4 Mio. € bzw. 42,39 € je Aktie. Der Verschuldungsgrad (Loan-to-Value Ratio) betrug 29,0%.
Die Prognosen für das Geschäftsjahr 2025 bleiben unverändert.3-Monats-Zwischenmitteilung 2025
https://ir-api.eqs.com/media/document/2cca6c18-93dc-40cb-b54…
Ein Hoch auf den VNA Vorstand! Die größten Verbündeten von uns Shorties 
Ich gebe zu, ich habe die jüngsten Tage etwas gelistten (die Marginforderungen waren astronomisch > 30 €), aber nun ist wieder alles gut und schon heute ist das Marginkto wieder deutlich abgeschmolzen und der Trade im Gewinn. Ich freu mich auf Freitag und den Rolltermin...

Ich gebe zu, ich habe die jüngsten Tage etwas gelistten (die Marginforderungen waren astronomisch > 30 €), aber nun ist wieder alles gut und schon heute ist das Marginkto wieder deutlich abgeschmolzen und der Trade im Gewinn. Ich freu mich auf Freitag und den Rolltermin...
Vonovia begibt heute 2 Wandelanleihen
Das exakte Umtauschverhältnis wird im Laufe des Tages von Vonovia nach Platzierung an Institutionelle mitgeteilt. Ich bleibe bei Deutsche Wohnen investiert...Vonovia SE / Schlagwort(e): Anleihe
Vonovia SE kündigt Ausgabe von EUR 1.300 Millionen Wandelanleihen an
13.05.2025 / 07:27 CET/CEST
Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
DIESE MITTEILUNG, EINSCHLIESSLICH DER DARIN ENTHALTENEN INFORMATIONEN, UNTERLIEGT EINSCHRÄNKUNGEN UND IST NICHT ZUR DIREKTEN ODER INDIREKTEN WEITERGABE, VERÖFFENTLICHUNG ODER VERBREITUNG IN DEN ODER IN DIE VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA, AUSTRALIEN, KANADA, JAPAN ODER IN EINE ANDERE RECHTSORDNUNG, IN DER DIE VERBREITUNG, VERÖFFENTLICHUNG ODER WEITERGABE UNRECHTMÄSSIG WÄRE, ODER AN PERSONEN IN EINER SOLCHEN RECHTSORDNUNG BESTIMMT.
DIESE MITTEILUNG DIENT NUR ZU INFORMATIONSZWECKEN UND STELLT KEIN ANGEBOT VON WERTPAPIEREN IN IRGENDEINER RECHTSORDNUNG DAR.
AD-HOC-MITTEILUNG
Öffentliche Bekanntgabe von Insiderinformationen gemäß Artikel 17 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 über Marktmissbrauch (Marktmissbrauchsverordnung - MAR)
Vonovia kündigt Ausgabe von EUR 1.300 Millionen Wandelanleihen an
Bochum, 13. Mai 2025 – Der Vorstand der Vonovia SE ("Vonovia" oder die "Gesellschaft") hat heute mit Zustimmung des Aufsichtsrats der Gesellschaft beschlossen, ein Angebot von zwei Serien von nicht nachrangigen, nicht besicherten Wandelanleihen in einem Gesamtnennbetrag von EUR 1.300 Millionen zu unterbreiten. Die erste Serie von Anleihen in einem Gesamtnennbetrag von ca. EUR 650 Millionen wird am 20. Mai 2030 fällig ("Serie A Anleihen"), und die zweite Serie von Anleihen mit einem Gesamtnennbetrag von ca. EUR 650 Millionen wird am 20. Mai 2032 fällig ("Serie B Anleihen" und zusammen mit den Serie A Anleihen die "Anleihen"). Die Anleihen werden in bis zu etwa 32 Millionen neue und/oder bestehende, auf den Namen lautende Stammaktien ohne Nennwert der Gesellschaft (die "Stammaktien") wandelbar sein. Das Bezugsrecht der bestehenden Aktionäre der Gesellschaft auf den Bezug der Anleihen ist ausgeschlossen.
Die Anleihen werden im Rahmen eines beschleunigten Bookbuilding-Verfahrens ausschließlich institutionellen Investoren in bestimmten Jurisdiktionen außerhalb der Vereinigten Staaten von Amerika ("Vereinigte Staaten") gemäß Regulation S des U.S. Securities Act von 1933, in der jeweils gültigen Fassung, im Rahmen einer Privatplatzierung (das "Angebot") angeboten.
Die Anleihen werden einen Nennbetrag von jeweils EUR 100.000 haben und von der Gesellschaft zu 100% ihres Nennbetrags ausgegeben.
Auf die Serie A Anleihen werden keine periodischen Zinszahlungen geleistet, und sie werden mit einer Wandlungsprämie zwischen 35,0% und 40,0% über dem Referenzaktienkurs angeboten. Sofern die Serie A Anleihen nicht zuvor gewandelt, zurückgezahlt oder zurückgekauft und gemäß den Bedingungen der Serie A Anleihen gekündigt wurden, werden die Serie A Anleihen bei Fälligkeit am 20. Mai 2030 zu ihrem aufgezinsten Rückzahlungsbetrag (Nennbetrag zuzüglich einer Rückzahlungsprämie), die zwischen 105,12% und 107,76% des Nennbetrags der Serie A Anleihen festgesetzt wird, zurückgezahlt, was einer Rendite bis zur Fälligkeit zwischen 1,00% und 1,50% per annum entspricht, falls keine Wandlung erfolgt. Die Gesellschaft wird die Möglichkeit haben, die noch ausstehenden Serie A Anleihen vollständig, aber nicht teilweise, zu ihrem aufgezinsten Rückzahlungsbetrag jederzeit zurückzuzahlen, (i) wenn am oder nach dem 19. Juni 2028 der Wert der den Anleihen zugrunde liegenden Stammaktien 130% ihres dann geltenden aufgezinsten Rückzahlungsbetrags über einen bestimmten Zeitraum erreicht oder übersteigt, oder (ii) wenn weniger als 20% des ursprünglich ausgegebenen Gesamtnennbetrags der Serie A Anleihen ausstehen.
Die Serie B Anleihen werden mit einem festen Kupon von 0,875% per annum, der halbjährlich nachträglich zahlbar ist, und einer Wandlungsprämie zwischen 40,0% und 45,0% über dem Referenzaktienkurs angeboten. Sofern die Serie B Anleihen nicht zuvor gewandelt, zurückgezahlt oder zurückgekauft und gemäß den Bedingungen der Serie B Anleihen gekündigt wurden, werden die Serie B Anleihen bei Fälligkeit am 20. Mai 2032 zu ihrem aufgezinsten Rückzahlungsbetrag (Nennbetrag zuzüglich einer Rückzahlungsprämie), die zwischen 104,60% und 108,41% des Nennbetrags der Serie B Anleihen festgesetzt wird, zurückgezahlt, was einer Rendite bis zur Fälligkeit zwischen 1,50% und 2,00% per annum entspricht, falls keine Wandlung erfolgt. Die Gesellschaft wird die Möglichkeit haben, die noch ausstehenden Serie B Anleihen vollständig, aber nicht teilweise, zu ihrem aufgezinsten Rückzahlungsbetrag zusammen mit aufgelaufenen, aber nicht gezahlten Zinsen jederzeit zurückzuzahlen, (i) wenn am oder nach dem 18. Juni 2030 der Wert der den Anleihen zugrunde liegenden Stammaktien 130% ihres dann geltenden aufgezinsten Rückzahlungsbetrags über einen bestimmten Zeitraum erreicht oder übersteigt, oder (ii) wenn weniger als 20% des ursprünglich ausgegebenen Gesamtnennbetrags der Serie B Anleihen ausstehen.
Der Referenzaktienkurs wird als volumengewichteter Durchschnittskurs der Stammaktie auf XETRA zwischen dem Start und der Preisfestsetzung des Angebots festgelegt.
Die endgültigen Bedingungen der Anleihen werden voraussichtlich im Laufe des Tages durch eine separate Ad-hoc-Mitteilung bekannt gegeben. Die Abwicklung der Anleihen wird voraussichtlich am oder um den 20. Mai 2025 (das "Ausgabedatum") erfolgen. Nach der Abwicklung der Anleihen beabsichtigt die Gesellschaft, die Einbeziehung der Anleihen in den Freiverkehr der Frankfurter Wertpapierbörse zu veranlassen.
Die Gesellschaft beabsichtigt, den Nettoerlös aus dem Angebot für allgemeine Unternehmenszwecke einschließlich der Refinanzierung von Schulden zu verwenden.
Im Rahmen des Angebots hat die Gesellschaft einer Lock-up Periode zugestimmt, die 90 Kalendertage nach dem Ausgabedatum endet, vorbehaltlich üblicher Ausnahmen und eines Verzichts durch die Joint Global Coordinators.
Kontakt:
Vonovia SE
Rene Hoffmann
Leiter Investor Relations
Telefon: +49 234 314 - 1629
Rene.Hoffmann@vonovia.de
WICHTIGER HINWEIS
Erwartung 2025
Bin gespannt wie die Erwartung für 2025 gedrückt wird. Quaterback ist ja jetzt wie ich es verstanden habe vollständig abgeschrieben und auch die Ablösen bezahlt. Wie nur auf unter 1,03 kommen!?
Das Thema Quarterback, Abschreibungen, Transaktion wurde gestern in der Q&A beantwortet. Es war ein Debt Asset Swap
Der (ganze) Gewinn einer Periode wird festgestellt und dann abgeführt oder eben auch nicht. Ergo Ausgleich ja oder nein.
Wird gekündigt kann theoretisch eine zwischenabschluss gemacht werden. Für den Gewinn bis dahin gibt’s dann die Möglichkeit für einen anteiligen Ausgleich und Abführung. Für der Rest würde sich halt ein festzustellender Restgewinn ergeben (Ausschüttung Vortrag was auch immer..)
Wird gekündigt kann theoretisch eine zwischenabschluss gemacht werden. Für den Gewinn bis dahin gibt’s dann die Möglichkeit für einen anteiligen Ausgleich und Abführung. Für der Rest würde sich halt ein festzustellender Restgewinn ergeben (Ausschüttung Vortrag was auch immer..)
Antwort auf Beitrag Nr.: 77.578.336 von Invest2017 am 07.05.25 13:24:14
Vielen Dank ... für die Blumen ... vielen Dank ... lalalalaaaa.
Die Diskussion ist insofern schon interessant, als das plötzlich in BGAVs bisher übliche Formulierungen plötzlich einfach weggelassen werden.
Das sorgt dann natürlich schon für Verunsicherung.
DISO hat zB die übliche Formulierung zur 5-jährigen Mindestlaufzeit weggelassen, die sich aber vermutlich aus § 14 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 KStG ergibt.
Das Unternehmen dazu:
Die Vorschrift im KStG § 14 ist eine "weiche" Regelung. "1Der Gewinnabführungsvertrag muss auf mindestens fünf Jahre abgeschlossen und während seiner gesamten Geltungsdauer durchgeführt werden. 2Eine vorzeitige Beendigung des Vertrags durch Kündigung ist unschädlich, wenn ein wichtiger Grund die Kündigung rechtfertigt."
Die vorzeitige Kündigung ist bei Vorliegen eines wichtigen Grunds unschädlich. Deshalb wurde auf die Nennung der 5-Jahresfrist verzichtet. Der "wichtige Grund" ist im Gesetz nicht definiert, so dass die Gesellschaften, wenn es zu einer Kündigung vor Ablauf der 5-Jahresfrist kommt, die Auflösung des Vertrags begründen und dokumentieren werden.
Zitat von Invest2017: Für diese ausführliche Antwort bedanke ich mich ausdrücklich bei Dir, werde das mal an meinen "Experten" (Juristen & Steuerberater, die früher sehr eng an gewissen Verfahren dabei waren) weiterleiten. Aus deiner Argumentation heraus gibt es ja wirklich gar keinen Spielraum für eine anteilige Ausgleichszahlung.
Meine Befürchtung einer ausfallenden Ausgleichszahlung bezieht sich ausschliesslich auf eine verspätete Eintragung (sprich Eintragung erst in 2026) ins HR.
Vielen Dank ... für die Blumen ... vielen Dank ... lalalalaaaa.
Die Diskussion ist insofern schon interessant, als das plötzlich in BGAVs bisher übliche Formulierungen plötzlich einfach weggelassen werden.
Das sorgt dann natürlich schon für Verunsicherung.
DISO hat zB die übliche Formulierung zur 5-jährigen Mindestlaufzeit weggelassen, die sich aber vermutlich aus § 14 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 KStG ergibt.
Das Unternehmen dazu:
Die Vorschrift im KStG § 14 ist eine "weiche" Regelung. "1Der Gewinnabführungsvertrag muss auf mindestens fünf Jahre abgeschlossen und während seiner gesamten Geltungsdauer durchgeführt werden. 2Eine vorzeitige Beendigung des Vertrags durch Kündigung ist unschädlich, wenn ein wichtiger Grund die Kündigung rechtfertigt."
Die vorzeitige Kündigung ist bei Vorliegen eines wichtigen Grunds unschädlich. Deshalb wurde auf die Nennung der 5-Jahresfrist verzichtet. Der "wichtige Grund" ist im Gesetz nicht definiert, so dass die Gesellschaften, wenn es zu einer Kündigung vor Ablauf der 5-Jahresfrist kommt, die Auflösung des Vertrags begründen und dokumentieren werden.
08.07.25 · dpa-AFX · Deutsche Bank |
25.06.25 · dpa-AFX · TAG Immobilien |
25.06.25 · dpa-AFX · TAG Immobilien |
22.06.25 · wO Chartvergleich · ATOSS Software |
18.06.25 · wO Newsflash · American Express |
13.06.25 · dpa-AFX · Deutsche Bank |
13.06.25 · wO Newsflash · Alfa Laval |
06.06.25 · wO Newsflash · Alfa Laval |
05.06.25 · dpa-AFX · TAG Immobilien |