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    DEUTSCHE WOHNEN Rebound? (Seite 140)

    eröffnet am 23.02.07 11:04:45 von
    neuester Beitrag 18.04.24 14:24:20 von
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      schrieb am 29.09.09 18:23:16
      Beitrag Nr. 330 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 38.072.680 von jacomo1 am 28.09.09 21:27:23Ach so, ja!

      Das könnte sein.

      Denn wenn etwas nicht steuerpfichtig wäre, oder eben nur ein ganz kleiner teil, dann würden sicherlich mehr Leute die Bezugsrechte verkaufen.
      Niedrigerer Preis für die Bezugsrechte bedeutet aber auch niedrigere Kurse für die Aktie und vielleicht auch weniger Wandlung.

      Und wenn man je Aktie einen Bezugspreis von 4,50 hat, und dieser dann der Steuer unterliegt, dann fühlt sich jede irgendwie doch fast schon verpflichtet, jetzt noch neue Aktien zu beziehen, damit man die eigentlichen Gewinnaktien doch mal irgendwann mit Gewinn verkaufen kann und das steuerfrei.

      Ob das der Grund ist?
      Überlege, ob die Grosse, da sind ja einige mit unterschiedlichen Prozentzahlen beteiligt, vielleicht eher etwas davon haben.

      Jetzt gibt es ja viele Aktien, bei eben dem doppelten Preis je share und der halben Menge, also pro 20 Stücke dann 21 Aktien oder so ählich, wäre es auch viel leichter später mal wieder eine Dividene zu zahlen. Egal auf viele Stücke, die Aktionäre schauen nur darauf, dass sie eine bekommen und wie hoch diese ist.
      Ob nun die doppelte Anzahl von Aktien im Markt ist, interessiert da nur die,die ganz genau rechnen und Analyssen machen, aber ncht den durchschnittlichen Aktionär!
      Avatar
      schrieb am 28.09.09 21:27:23
      Beitrag Nr. 329 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 38.072.477 von gate4share am 28.09.09 20:53:37jooh, so ist es..

      vielleicht sind die vorstände der dt. wohnen so abgewichst, dass sie den bezugskurs extra so tief legen, weil sie darauf spekulieren, dass wir kleinanleger dann junge aktien zeichnen, weil wir unsere bezugsrechte nicht mit abgeltungssteuer verkaufen wollen..quasi ein angriff auf unsere gier...
      Avatar
      schrieb am 28.09.09 20:55:49
      Beitrag Nr. 328 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 38.072.260 von jacomo1 am 28.09.09 20:25:30Das verstehe ich dann auch nicht.

      Vielleicht werden die Leute von Deutsche Wohnen argumentieren, so wäre die Aktie optisch billiger.

      Das stimmt wohl, aber das hätte man auch anders erreichen können.
      So hätte man eben den Preis wie du schon sagst bei 9 Euro festsetzen können- eben für die Hälfte der aktien wie jetzt geplant ist und nachher dann eine KE aus Gesellschaftmitteln vornehmen könnnen.
      Avatar
      schrieb am 28.09.09 20:53:37
      Beitrag Nr. 327 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 38.071.166 von infomi am 28.09.09 17:59:43Sorry informi,

      Du hast wohl wirklich Ahnung.

      d.h. dann aber auch, wenn man die Bezugsrechte eben ausnutzt, also dafür eben neue Aktien bezieht, dann ist daran nichts steuerpflichtig, richtig?
      Natürlich dann zu dem Zeitpunkt, wenn ich die jungen Aktien verkaufe.

      Oder wie muss man das verstehen?
      Avatar
      schrieb am 28.09.09 20:25:30
      Beitrag Nr. 326 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 38.071.166 von infomi am 28.09.09 17:59:43thanx informi,

      ist schon eine echte sauerei....
      die herren der deutschen wohnen sind aber auch asi, man hätte ja auch einen bezugskurs von 9 euro wählen können...weiss nicht, was der niedrige bezugskurs soll

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      schrieb am 28.09.09 17:59:43
      Beitrag Nr. 325 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 38.070.743 von gate4share am 28.09.09 17:17:22Bezugsrechte bei Kapitalerhöhung gegen Einlage sollen mit
      Anschaffungskosten von 0 € eingebucht (® Keine Aufteilung der AK auf
      Altaktien und Bezugsrechte mehr); der Gewinn aus dem Verkauf der
      Bezugsrechte unterliegt in vollem Umfang der AbgSt

      so ist es leider
      Avatar
      schrieb am 28.09.09 17:17:22
      Beitrag Nr. 324 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 38.056.118 von infomi am 25.09.09 12:26:38Schön informi,

      aber was ist denn jetzt dann der Gewinn, der der Steuer unterworfen ist? Der gesamte Bezugspreis, wobei doch der Wert der Aktie nach trennung von Aktie und Bezugsrecht, jetzt viel weniger wert ist?
      Kann ja wohl nicht sein, wäre ja ungerecht, dann müsste man ja was verstehen, was man gar nicht bekommen hätte.
      Avatar
      schrieb am 25.09.09 12:26:38
      Beitrag Nr. 323 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 38.037.998 von jacomo1 am 23.09.09 11:52:41hallo jacomo 1: wg. Besteuerung der BZR

      Fall 2: Die Bezugsrechte werden verkauft
      Werden die Bezugsrechte nicht ausgeübt, sondern veräußert, liegt ein steuerpflichtiges Veräußerungsgeschäft
      vor, wenn die Altaktien zu diesem Zeitpunkt noch kein Jahr im Depot liegen.
      Denn die Bezugsrechte werden bereits mit den ursprünglich erworbenen Aktien angeschafft, aus
      deren Substanz sie lediglich abgespalten werden.
      Avatar
      schrieb am 24.09.09 14:10:38
      Beitrag Nr. 322 ()
      Sorry, aber man muss schon selten dämlich sein, wenn man ewig nach der Quelle für den Kurs oder die Kennnr fragt.

      Man braucht doch ganz einfach nur Deutsche Wohnen an irgendeiner Börse eingeben und schon werden einem beide Aktiengattungen und die Bezugsrechte angezeigt....
      Avatar
      schrieb am 24.09.09 14:08:39
      Beitrag Nr. 321 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 38.047.568 von cybehr am 24.09.09 13:00:22Der Bezugspreis ist doch 4,50!!

      Und soweit ich verstanden habe, braucht man 10 Bezugsrechte umd dann 21 Aktien zu zeichnen.

      also ich würde dann so rechnen:

      10 Bezugsrechte je 5 Euro - 50 Euro

      21 neue Aktien zum Beszugskurs von 4,5 - 94,5

      Summa 144,5 für ja Stücke , siknd je share 6,88

      Ja richtig............

      was habe ich dann da eben gerechnet........sorry.. habe mich da wohl vertran
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