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    Geschenkte Aktien - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 24.02.07 14:03:57 von
    neuester Beitrag 03.03.07 21:12:22 von
    Beiträge: 4
    ID: 1.114.229
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      Avatar
      schrieb am 24.02.07 14:03:57
      Beitrag Nr. 1 ()
      Habe folgende BM erhalten:

      hallo, nataly,

      ich habe 2006 vom lebensgefährten meiner mutter
      aktien im wert von etwa 20.000 eur geschenkt
      bekommen. einen teil dieser aktien habe ich
      kurz darauf verkauft, ein teil hat an wert zugelegt,
      ein teil hat verluste seit dem übertrag. alle
      aktien sind vor etlichen jahren von ihm deutlich teurer
      gekauft worden.

      was muß ich dem finanzamt alles angeben? muß
      ich es überhaupt angeben?
      Avatar
      schrieb am 24.02.07 14:13:42
      Beitrag Nr. 2 ()
      Zu denken ist hier vorrangig an die Schenkungsteuer.
      Einkommensteuerlich ist es so, dass nur Gewinne und Verluste steuerlich interessant sind, die innerhalb eines Jahres durch Verkauf realisiert wurden. Bei Schenkung ist das Datum der Anschaffung durch den Schenker maßgeblich, ebenso sind die Anschaffungskosten des Schenkers maßgeblich.
      Aus einkommensteuerlicher Sicht musst du zunächst mal sämtliche Verkäufe prüfen, bei denen zum Zeitpunkt deines Verkaufs der Zeitpunkt der Anschaffung durch den Schenker maximal 1 Jahr zurück liegt. Gewinne und Verluste sind gegeneinander zu verrechnen, wobei Gewinne und Verluste bei Aktien nach dem Halbeinkünfteverfahren zu berechnen sind.Wenn der Gewinn unterm Strich dann 512 EUR oder mehr ausmacht, ist der Gewinn anzugeben.
      Nach deinen Angaben ist es wahrscheinlich so, dass du in der Einkommensteuer-Erklärung nichts angeben musst.
      Avatar
      schrieb am 03.03.07 21:09:29
      Beitrag Nr. 3 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 27.942.415 von NATALY am 24.02.07 14:03:57Ich erlaube mir einen kleinen Hinweis:
      Ich gehe davon aus, dass der Lebensgefährte deiner Mutter nicht dein leiblicher Vater oder du dessen Adoptivkind bist.
      Schenkungsteuerlich musst du den Wert der Anteile zum Schenkungszeitpunkt beim FA im Rahmen einer Schenkungssteuererklärung angeben. Da der Freibetrag hier nur bei ca. 5000€ liegt, könnte bei Angabe der Schenkung Schenkungssteuer auf dich zukommen.
      Avatar
      schrieb am 03.03.07 21:12:22
      Beitrag Nr. 4 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 28.096.992 von nilsw am 03.03.07 21:09:29Sollte bei diesem Sachverhalt wohl auch ein bisschen erläutert werden :rolleyes:


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