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    EkSt 2006 - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 24.02.07 19:44:34 von
    neuester Beitrag 11.03.07 21:13:22 von
    Beiträge: 14
    ID: 1.114.245
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      Avatar
      schrieb am 24.02.07 19:44:34
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo,

      ich erstelle die Einkommensteuer 2006 mit TAXMAN.
      Unter welcher Rubrik kann ich denn

      Hausratversicherung

      Gebäudebrandversicherung

      Rechtsschutzversicherung

      absetzen?

      THX im Voraus
      BM
      Avatar
      schrieb am 24.02.07 19:56:22
      Beitrag Nr. 2 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 27.945.878 von BonMala am 24.02.07 19:44:34Hausratversicherung - gar nicht

      Gebäudebrandversicherung - nur bei vermieteten Objekten

      Rechtsschutzversicherung - gar nicht
      Avatar
      schrieb am 24.02.07 20:11:30
      Beitrag Nr. 3 ()
      aber die Rechtsschutzversicherung :
      braucht man die nicht als Selbständiger wegen Kunden usw.?
      Avatar
      schrieb am 24.02.07 20:12:39
      Beitrag Nr. 4 ()
      Die Gebäude-Brand-Versicherung ist Pflicht in BW.
      Und die kann ich dennoch nicht absetzen?
      Avatar
      schrieb am 24.02.07 20:13:10
      Beitrag Nr. 5 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 27.946.155 von BonMala am 24.02.07 20:11:30Unter Umständen. Wenn sie diebzgl. Risiken abdeckt, ja.

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      Avatar
      schrieb am 24.02.07 20:16:47
      Beitrag Nr. 6 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 27.946.171 von BonMala am 24.02.07 20:12:39Ist in den meisten BL Pflicht. Für privat genutztes Wohneigentum aber nicht ansetzbar.
      Avatar
      schrieb am 25.02.07 03:08:58
      Beitrag Nr. 7 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 27.945.986 von Graf_Voelsing am 24.02.07 19:56:22"Rechtsschutzversicherung - gar nicht"


      Das stimmt nicht.
      Arbeitsrechtsschutz unter Werbungskosten, aber nur Arbeitsrechtschutz!
      Avatar
      schrieb am 25.02.07 16:39:45
      Beitrag Nr. 8 ()
      Wenn Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit erzielt werden, können die Ausgaben für eine Rechtsschutzversicherung insoweit als Betriebsausgaben geltend gemacht werden, als dadurch Risiken auis der selbständigen Tätigkeit abgedeckt werden.
      Ausgaben für Vermieter-Rechtsschutz sind Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung.
      Avatar
      schrieb am 27.02.07 22:04:02
      Beitrag Nr. 9 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 27.946.171 von BonMala am 24.02.07 20:12:39Anteilig für deine Geschäftsräume Arbeitszimmer fals anerkannt.
      Avatar
      schrieb am 27.02.07 22:06:54
      Beitrag Nr. 10 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 28.014.299 von Groupier am 27.02.07 22:04:02Im übrigen mach ichs immer so!

      Immer erst mal absetzen ...

      ...den der Fiscusfritze kanns nur streichen.
      Und sonst nix.

      Dann begründete Beschwerde dagegen einlegen.
      Avatar
      schrieb am 11.03.07 19:40:12
      Beitrag Nr. 11 ()
      Wunderbar! :cool:
      Vielen Dank für die Tipps!

      heute wieder eine Frage:
      ich finde keine Vorgabe in TAXMAN für die Reparaturkosten des PKWs.
      Wo muss ich sie eintragen?
      Sind das Sonderausgaben?

      Das Gleiche bei Handwerkerrechnungen:
      wenn mich nicht alles täuscht, kann ich die Arbeitszeit absetzen. Aber wo trage ich sei ein?

      Grüßle von BonMala
      Avatar
      schrieb am 11.03.07 20:41:37
      Beitrag Nr. 12 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 28.240.181 von BonMala am 11.03.07 19:40:12Reparaturkosten für Pkw können idR nicht geltend gemacht werden.
      Die Arbeitszeit bei Handwerkerrechnungen kann geltend gemacht werden und zwar auf Seite 4 des Mantelbogens unter der Rubrik:
      "Haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse und Dienstleistungen" in Zeile 112.
      Die Rechnung sowie der Beleg über die Zahlung auf ein Konto (z.B. Kontoauszug) muss beigelegt werden. Barzahlungen werden nicht anerkannt.
      Avatar
      schrieb am 11.03.07 21:01:34
      Beitrag Nr. 13 ()
      hab mich beirren lassen durch die Formulierung "hatten Sie weitere haushaltsnahe Beschäftigungen?"... nein, ich hatte gar keine haushaltsnahe Beschäftigung ;)


      Reparaturkosten für Pkw können idR nicht geltend gemacht werden

      auch nicht, wenn der Firmenwagen anteilig für die Firma und den Eigenbedarf genutzt wird?

      Bzw einem Angestellten als Fahrzeug für den Dienstweg dient?
      Avatar
      schrieb am 11.03.07 21:13:22
      Beitrag Nr. 14 ()
      Der Angestellte kann doch die gefahrenen Kilometer mit bestimmten Sätzen geltend machen, wodurch auch die Reparaturen abgegolten sind.
      Zum Firmenwagen möchte ich mich nicht äußern.


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