Fragen zur Rechtsform GmbH - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 04.03.07 20:53:23 von
neuester Beitrag 05.03.07 14:32:16 von
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Zur Gründung einer GmbH ist u.a. bekanntlich ein Mindeststammkapital notwendig.
Meine Frage: Wie hoch ist denn derzeit das zur Gründung erfoderliche Mindeststammkapital?
Sind es immer noch 25.000 EUR, oder sind es mittlerweile nur noch 10.000 EUR? Ich konnte im web auf die schnelle leider keine eindeutige Antwort dazu finden.
2. Frage: Was passiert mit dem Mindeststammkapital bzw. Stammkapital, wenn ich als alleiniger Geschäftsführer/Gesellschafter meine GmbH (freiwillig) auflösen möchte (nicht aus Insolvenzgründen!)?
Meine Frage: Wie hoch ist denn derzeit das zur Gründung erfoderliche Mindeststammkapital?
Sind es immer noch 25.000 EUR, oder sind es mittlerweile nur noch 10.000 EUR? Ich konnte im web auf die schnelle leider keine eindeutige Antwort dazu finden.
2. Frage: Was passiert mit dem Mindeststammkapital bzw. Stammkapital, wenn ich als alleiniger Geschäftsführer/Gesellschafter meine GmbH (freiwillig) auflösen möchte (nicht aus Insolvenzgründen!)?
Hallo,
Frage 1: derzeit sind es noch€25.000,-, wovon du mindestens eine Einlage i.H. v. 50% einzahlen musst, damit die GmbH ins Handesregister eingetragen werden kann.
Erleichterungen sollen erst ab 2008 kommen (soweit ich es im Kopf habe)
Frage 2: wenn du die GmbH auflöst, wird die GmbH das restliche vorhandene Kapital auskehren, dass heisst, wenn die GmbH nach abzug ihrer Verbindlichkeiten und Kosten noch Geld zur Verfügung hat, kann diese das Stammkapital wieder an dich zurückzahlen. Die GmbH wird dann gelöscht.
Frage 1: derzeit sind es noch€25.000,-, wovon du mindestens eine Einlage i.H. v. 50% einzahlen musst, damit die GmbH ins Handesregister eingetragen werden kann.
Erleichterungen sollen erst ab 2008 kommen (soweit ich es im Kopf habe)
Frage 2: wenn du die GmbH auflöst, wird die GmbH das restliche vorhandene Kapital auskehren, dass heisst, wenn die GmbH nach abzug ihrer Verbindlichkeiten und Kosten noch Geld zur Verfügung hat, kann diese das Stammkapital wieder an dich zurückzahlen. Die GmbH wird dann gelöscht.
Du hast also "auf die Schnelle" keine eindeutige Antwort gefunden. Wie wäre es mit einem Blick in das entsprechende Gesetz? § 5 Abs. 1 GmbHG besagt immer noch, dass Mindeskapital 25.000 Euro sind. Mich würde interessieren, woher du die 10.000 Euro her hast. Was soll im übrigen anderes mit dem Kapital passieren, als dass es an dich ausgezahlt wird, wenn du als alleiniger Gesellschafter beschließt, die Gesellschaft aufzulösen?
Antwort auf Beitrag Nr.: 28.115.291 von nilsw am 04.03.07 21:05:45Hallo, das ist so nicht ganz vollständig.
1. Muss gar nichts eingezahlt werden, sondern es kann auch durch Sacheinlage geleistet werden.
2. Muss bei einem einzigen Gesellschafter für die andere Hälfte Sicherheit geleistet werden (§ 7 Abs. 1 S. 3 GmbHG).
1. Muss gar nichts eingezahlt werden, sondern es kann auch durch Sacheinlage geleistet werden.
2. Muss bei einem einzigen Gesellschafter für die andere Hälfte Sicherheit geleistet werden (§ 7 Abs. 1 S. 3 GmbHG).
Antwort auf Beitrag Nr.: 28.115.344 von DerStrohmann am 04.03.07 21:10:48@strohmann,
habe über google gesucht und bin darüber nicht auf den Gesetzestext gestossen. Danke für den Rat, immer zuerst ins Gesetz zu schauen, hätt ich auch selber drauf kommen können. Hast Du einen link dazu?
Was soll im übrigen anderes mit dem Kapital passieren, als dass es an dich ausgezahlt wird, wenn du als alleiniger Gesellschafter beschließt, die Gesellschaft aufzulösen?
=> in Deutschland ist doch alles möglich! Hätte mich nicht gewundert, wenn sich der Staat das Stammkapital nach Auflösung einverleibt
Mich würde interessieren, woher du die 10.000 Euro her hast.
Was gehe dich meine Finanzen an?!
Und ausserdem sind 10.000 EUR doch nicht sooo viel Geld. Ich kann Dir versichern, dass meine saurer erarbeiten Ersparnisse ehrlich erworben und versteuert wurden.
habe über google gesucht und bin darüber nicht auf den Gesetzestext gestossen. Danke für den Rat, immer zuerst ins Gesetz zu schauen, hätt ich auch selber drauf kommen können. Hast Du einen link dazu?
Was soll im übrigen anderes mit dem Kapital passieren, als dass es an dich ausgezahlt wird, wenn du als alleiniger Gesellschafter beschließt, die Gesellschaft aufzulösen?
=> in Deutschland ist doch alles möglich! Hätte mich nicht gewundert, wenn sich der Staat das Stammkapital nach Auflösung einverleibt
Mich würde interessieren, woher du die 10.000 Euro her hast.
Was gehe dich meine Finanzen an?!
Und ausserdem sind 10.000 EUR doch nicht sooo viel Geld. Ich kann Dir versichern, dass meine saurer erarbeiten Ersparnisse ehrlich erworben und versteuert wurden.
Antwort auf Beitrag Nr.: 28.115.291 von nilsw am 04.03.07 21:05:45@nilsw
danke für deine rasche Antwort.
Du schreibst, Erleichterungen sollen erst ab 2008 kommen. Steht dies definitiv fest, oder ist es noch auf der Kippe und alles könnte beim alten bleiben, sprich 25.000 EUR?
danke für deine rasche Antwort.
Du schreibst, Erleichterungen sollen erst ab 2008 kommen. Steht dies definitiv fest, oder ist es noch auf der Kippe und alles könnte beim alten bleiben, sprich 25.000 EUR?
Antwort auf Beitrag Nr.: 28.115.422 von DerStrohmann am 04.03.07 21:17:18Er wollte keine Sachgründung durchführen, sondern eine Bargründung!
Antwort auf Beitrag Nr.: 28.115.470 von nilsw am 04.03.07 21:21:42korrekt!
Antwort auf Beitrag Nr.: 28.115.470 von nilsw am 04.03.07 21:21:42Bin leider nicht im Büro, kann es dir heute nicht definetiv sagen. Es sollen einige Erleichterungen kommen, auch wegen der Konkurenz zur Ltd. Ich denke, dass das Mindestkapital auf 10000€ herabgesetzt wird. Gesetz ist noch nicht verabschiedet.
Antwort auf Beitrag Nr.: 28.115.550 von nilsw am 04.03.07 21:29:12ok, danke, ist ja schonmal was.
Vielleicht kannst du ja noch ein paar infos nachreichen, wenn du wieder im büro bist, wäre nett.
Vielleicht kannst du ja noch ein paar infos nachreichen, wenn du wieder im büro bist, wäre nett.
Antwort auf Beitrag Nr.: 28.115.595 von Fruehrentner am 04.03.07 21:34:13Ok. ich hoffe ich denke daran
wozu brauchst du denn eine gmbh?
haftungsbeschränkung?
invest2002
haftungsbeschränkung?
invest2002
Stand der Dinge in Sachen Mindeststammkapital 10.000 € (das Gesetz ist noch nicht verabschiedet):
Das Bundesjustizministerium hat am 29. 5. 2006 den Referentenentwurf des Gesetzes zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen (MoMiG) den Bundesressorts zur Stellungnahme zugeleitet. Das Gesetz soll die Rechtsform der GmbH für den deutschen Mittelstand attraktiver machen und den Wirtschaftsstandort Deutschland stärken.
1. Beschleunigung von Unternehmensgründungen
Ein Kernanliegen der GmbH-Novelle ist die Erleichterung und Beschleunigung von Unternehmensgründungen. Hier wird häufig ein Wettbewerbsnachteil der GmbH gegenüber ausländischen Rechtsformen wie der englischen Limited gesehen, denn in vielen Mitgliedstaaten der EU werden geringere Anforderungen an die Gründungsformalien und die Aufbringung des Mindeststammkapitals gestellt.
a) Erleichterung der Kapitalaufbringung und Übertragung von Geschäftsanteilen
Der Entwurf schlägt vor, das Mindeststammkapital der GmbH von bisher 25 000 € auf 10 000 € herabzusetzen, um Gründungen insbesondere für Dienstleistungsgewerbe zu erleichtern. Mit der Absenkung des Mindeststammkapitals wird dem Wandel des Wirtschaftslebens Rechnung getragen: Die Mehrzahl der Neugründungen sind nicht mehr Produktionsunternehmen, sondern Unternehmen aus dem Dienstleistungssektor, die oft weniger Startkapital benötigen.
Das Bundesjustizministerium hat am 29. 5. 2006 den Referentenentwurf des Gesetzes zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen (MoMiG) den Bundesressorts zur Stellungnahme zugeleitet. Das Gesetz soll die Rechtsform der GmbH für den deutschen Mittelstand attraktiver machen und den Wirtschaftsstandort Deutschland stärken.
1. Beschleunigung von Unternehmensgründungen
Ein Kernanliegen der GmbH-Novelle ist die Erleichterung und Beschleunigung von Unternehmensgründungen. Hier wird häufig ein Wettbewerbsnachteil der GmbH gegenüber ausländischen Rechtsformen wie der englischen Limited gesehen, denn in vielen Mitgliedstaaten der EU werden geringere Anforderungen an die Gründungsformalien und die Aufbringung des Mindeststammkapitals gestellt.
a) Erleichterung der Kapitalaufbringung und Übertragung von Geschäftsanteilen
Der Entwurf schlägt vor, das Mindeststammkapital der GmbH von bisher 25 000 € auf 10 000 € herabzusetzen, um Gründungen insbesondere für Dienstleistungsgewerbe zu erleichtern. Mit der Absenkung des Mindeststammkapitals wird dem Wandel des Wirtschaftslebens Rechnung getragen: Die Mehrzahl der Neugründungen sind nicht mehr Produktionsunternehmen, sondern Unternehmen aus dem Dienstleistungssektor, die oft weniger Startkapital benötigen.
Hier der Link zum Gesetz:
http://bundesrecht.juris.de/gmbhg/index.html
http://bundesrecht.juris.de/gmbhg/index.html
Hier der Link zum Referentenentwurf des GmbH-Moderniseierungsgesetzes:
http://www.bmj.de/files/b65eb9020fe45061fee2c3ac5e318a83/123…
http://www.bmj.de/files/b65eb9020fe45061fee2c3ac5e318a83/123…
Antwort auf Beitrag Nr.: 28.115.595 von Fruehrentner am 04.03.07 21:34:13So, jetzt:
Der vorliegende Referentenenturf zur GmbH Reform soll erst nach ausreichender Diskussion umgesetzt werden. Mit einem Inkrafttreten des Gesetzes ist erst für Ende 2007 zu rechnen.
Geplant ist wie erwähnt die Herabsetzung des Mindeststammkapitals.
Bei Bargründung ist die Geldeinlage - wie bisher - sofort, zur Hälfte zu leisten. Dies soll anders wie bisher auch bei Ein-Personen-Gründung gelten. Eine Sicherheitsleistung für die 2. Einlagehälfte soll entfallen.
Wie gesagt, ist das alles ein Entwurf und in Planung.
Ich würde an deiner Stelle bis zur Umsetzung warten, wenn du es nicht eilig hast.
Der vorliegende Referentenenturf zur GmbH Reform soll erst nach ausreichender Diskussion umgesetzt werden. Mit einem Inkrafttreten des Gesetzes ist erst für Ende 2007 zu rechnen.
Geplant ist wie erwähnt die Herabsetzung des Mindeststammkapitals.
Bei Bargründung ist die Geldeinlage - wie bisher - sofort, zur Hälfte zu leisten. Dies soll anders wie bisher auch bei Ein-Personen-Gründung gelten. Eine Sicherheitsleistung für die 2. Einlagehälfte soll entfallen.
Wie gesagt, ist das alles ein Entwurf und in Planung.
Ich würde an deiner Stelle bis zur Umsetzung warten, wenn du es nicht eilig hast.
Hier der Link mit Erläuterungen zum Gesetzentwurf:
http://www.bmj.de/enid/0fd9b901bc72df9b47f3253bffd3c9aa,3a17…
http://www.bmj.de/enid/0fd9b901bc72df9b47f3253bffd3c9aa,3a17…
Mit einem Inkrafttreten ist frühestens zum 1.1.08 zu rechnen.
Antwort auf Beitrag Nr.: 28.115.639 von invest2002 am 04.03.07 21:39:10Ja, wegen der Haftungsbeschränkung.
Danke allen für die Antworten.
Danke allen für die Antworten.
Antwort auf Beitrag Nr.: 28.115.440 von Fruehrentner am 04.03.07 21:18:50Mich interessiert nicht, ob du 10.000., 100.000 oder 1.000.000 Euro hast. Ich wollte wissen, woher du her hast, dass das Stammkapital einer GmbH 10.000 Euro und nicht 25.000 Euro betragen soll.
Antwort auf Beitrag Nr.: 28.115.470 von nilsw am 04.03.07 21:21:42Er wollte wissen, wie hoch das Stammkapital mindestens ist und das kann sowohl durch Bar- als auch durch Sachmittel erbracht werden.
Antwort auf Beitrag Nr.: 28.121.498 von Fruehrentner am 05.03.07 11:09:10Warum gründest eigentlich nicht gleich eine Limited, da ist die Haftung auf 1 Pfund beschränkt. An jeder Ecke findest du Firmen, die dir eine Limited besorgen.
Antwort auf Beitrag Nr.: 28.121.685 von DerStrohmann am 05.03.07 11:19:36#22
Limited ist nicht zu empfehlen.
Es gibt viele Unternehmen (Versicherungen - Banken) die dann defacto kein Geschäft mit Dir machen können, wollen und werden.
Da keiner Lust darauf hat in England gegen die Ltd. zu klagen.
Ltd. wird von allen "schief" angeschaut. Auch zurecht, wenn ich mir anschaue wer/was sich alles als Limited tummelt. Da ist dann schon gleich "klar" warum eine Ltd. gewählt wurde.
Limited ist nicht zu empfehlen.
Es gibt viele Unternehmen (Versicherungen - Banken) die dann defacto kein Geschäft mit Dir machen können, wollen und werden.
Da keiner Lust darauf hat in England gegen die Ltd. zu klagen.
Ltd. wird von allen "schief" angeschaut. Auch zurecht, wenn ich mir anschaue wer/was sich alles als Limited tummelt. Da ist dann schon gleich "klar" warum eine Ltd. gewählt wurde.
Antwort auf Beitrag Nr.: 28.123.856 von Baikani am 05.03.07 13:18:18Die Ltd. kann auch ihren Sitz in Deutschland haben. Das ist Ergebnis der Inspire-Art-Rechtsprechung des EuGH. Nach §§ 12, 13 ZPO ist dann hier zu klagen. Außerdem heißt Stammkapital von 1 Pfund ja nicht keine Haftung. Im Zhg. mit der Zahlungsunfähigkeit gilt bei Ltd. eine verschärfte Haftung.
Antwort auf Beitrag Nr.: 28.121.685 von DerStrohmann am 05.03.07 11:19:36Bei einer Ltd. gibt es böse Fallen. Ausserdem hat das für bestimmte Kunden eher einen zweifelhaften Charakter.
Antwort auf Beitrag Nr.: 28.121.580 von DerStrohmann am 05.03.07 11:13:02Das habe ich aus dem internet
Antwort auf Beitrag Nr.: 28.115.171 von Fruehrentner am 04.03.07 20:53:23
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