Versteuerung vom Zwischengewinn beim Fondsverkauf an der Börse - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 07.03.07 13:17:51 von
neuester Beitrag 27.07.07 14:28:43 von
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Hallo
Ist es richtig, dass beim Fondsverkauf an der Börse der Zwischengewinn versteuert wird und die Steuer in Abzug gebracht wird?
Comdirect hat das nämlich gerade so beim jüngsten Fonds-Verkauf an der Börse so gemacht.
MfG gutglck
Ist es richtig, dass beim Fondsverkauf an der Börse der Zwischengewinn versteuert wird und die Steuer in Abzug gebracht wird?
Comdirect hat das nämlich gerade so beim jüngsten Fonds-Verkauf an der Börse so gemacht.
MfG gutglck
Antwort auf Beitrag Nr.: 28.163.845 von gutglck am 07.03.07 13:17:51der zwischengewinn wird nicht "versteuert", sondern wenn kein ausreichender freistellungsauftrag vorhanden ist, wird zinsabschlagssteuer und soli abgezogen.
versteuern, nach deinem persoenlichem steuersatz, diese pflicht liegt bei dir mit deiner jaehrlichen einkommensteuererklaerung - hier wird dir dann auch die bereits gezahlte zast und soli in anrechnung gebracht.
versteuern, nach deinem persoenlichem steuersatz, diese pflicht liegt bei dir mit deiner jaehrlichen einkommensteuererklaerung - hier wird dir dann auch die bereits gezahlte zast und soli in anrechnung gebracht.
Das ist ganz normal, dass dabei Steuer abgezogen wird (wenn keine Freibeträge mehr übrig sind)
Antwort auf Beitrag Nr.: 28.183.191 von Tobi1818 am 08.03.07 14:16:06ist es nicht so, dass bei Verkauf eines Fonds für die Zinsabschlagssteuer und soli zuerst der Zwischengewinn-(Topf) geleert wird und dann der Freibetrag? Was dann noch "übersteht", wird mit Zinsabschlag und Soli besteuert.
Antwort auf Beitrag Nr.: 30.864.308 von SteveF am 26.07.07 18:49:44so ist es
Gruß
NmA
PS: Es heißt nicht Freibetrag sondern Freistellungsauftrag
Gruß
NmA
PS: Es heißt nicht Freibetrag sondern Freistellungsauftrag
Antwort auf Beitrag Nr.: 30.873.374 von NiemehrArm am 27.07.07 11:22:29Danke für die Info.
"PS: Es heißt nicht Freibetrag sondern Freistellungsauftrag"
Da hast Du natürlich Recht
"PS: Es heißt nicht Freibetrag sondern Freistellungsauftrag"
Da hast Du natürlich Recht
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