checkAd

    Versteuerung vom Zwischengewinn beim Fondsverkauf an der Börse - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 07.03.07 13:17:51 von
    neuester Beitrag 27.07.07 14:28:43 von
    Beiträge: 6
    ID: 1.116.957
    Aufrufe heute: 0
    Gesamt: 1.523
    Aktive User: 0


     Durchsuchen

    Begriffe und/oder Benutzer

     

    Top-Postings

     Ja Nein
      Avatar
      schrieb am 07.03.07 13:17:51
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo

      Ist es richtig, dass beim Fondsverkauf an der Börse der Zwischengewinn versteuert wird und die Steuer in Abzug gebracht wird?
      Comdirect hat das nämlich gerade so beim jüngsten Fonds-Verkauf an der Börse so gemacht.

      MfG gutglck
      Avatar
      schrieb am 08.03.07 09:47:41
      Beitrag Nr. 2 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 28.163.845 von gutglck am 07.03.07 13:17:51der zwischengewinn wird nicht "versteuert", sondern wenn kein ausreichender freistellungsauftrag vorhanden ist, wird zinsabschlagssteuer und soli abgezogen.

      versteuern, nach deinem persoenlichem steuersatz, diese pflicht liegt bei dir mit deiner jaehrlichen einkommensteuererklaerung - hier wird dir dann auch die bereits gezahlte zast und soli in anrechnung gebracht.
      Avatar
      schrieb am 08.03.07 14:16:06
      Beitrag Nr. 3 ()
      Das ist ganz normal, dass dabei Steuer abgezogen wird (wenn keine Freibeträge mehr übrig sind)
      Avatar
      schrieb am 26.07.07 18:49:44
      Beitrag Nr. 4 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 28.183.191 von Tobi1818 am 08.03.07 14:16:06ist es nicht so, dass bei Verkauf eines Fonds für die Zinsabschlagssteuer und soli zuerst der Zwischengewinn-(Topf) geleert wird und dann der Freibetrag? Was dann noch "übersteht", wird mit Zinsabschlag und Soli besteuert.
      Avatar
      schrieb am 27.07.07 11:22:29
      Beitrag Nr. 5 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 30.864.308 von SteveF am 26.07.07 18:49:44so ist es

      Gruß
      NmA

      PS: Es heißt nicht Freibetrag sondern Freistellungsauftrag

      Trading Spotlight

      Anzeige
      Rallye II. – Neuer Anstoß, News und was die Börsencommunity jetzt nicht verpassen will…mehr zur Aktie »
      Avatar
      schrieb am 27.07.07 14:28:43
      Beitrag Nr. 6 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 30.873.374 von NiemehrArm am 27.07.07 11:22:29Danke für die Info.

      "PS: Es heißt nicht Freibetrag sondern Freistellungsauftrag"

      Da hast Du natürlich Recht ;)


      Beitrag zu dieser Diskussion schreiben


      Zu dieser Diskussion können keine Beiträge mehr verfasst werden, da der letzte Beitrag vor mehr als zwei Jahren verfasst wurde und die Diskussion daraufhin archiviert wurde.
      Bitte wenden Sie sich an feedback@wallstreet-online.de und erfragen Sie die Reaktivierung der Diskussion oder starten Sie
      hier
      eine neue Diskussion.
      Versteuerung vom Zwischengewinn beim Fondsverkauf an der Börse