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    Schenkung gewerbliche Einkünfte an Tochter - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 08.03.07 15:14:08 von
    neuester Beitrag 13.03.07 20:20:50 von
    Beiträge: 11
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      Avatar
      schrieb am 08.03.07 15:14:08
      Beitrag Nr. 1 ()
      Habe folgende BM erhalten:

      Hallo,

      lesend verfolge ich seit einigen Monaten verschiedene Foren bei WO (insbesondere geschlossene Fonds).

      Nun hätte ich selber eine Frage zum Erwerb und zur Schenkung einer Beteiligung an einer geschlossenen Beteiligung an meine zur Zeit 1-jährige Tochter und bin sehr gespannt, ob mein Gedankenansatz nachvollziehbar ist.



      Angenommen ich würde mich an einen geschlossenen Immobililienfond wie dem "PropertyClass Value Added 1" von KGAL beteiligen, der Einkünfte aus Gewerbebetrieb generiert. Markante Rückflüsse sind durchschnittlich nach 4,5 Jahren "geplant".

      Könnte ich die Beteiligung an meine Tocher z. B. zwei Jahre nach Erwerb verschenken (Eintragung Handelsregister, kein Fremdkapital) werden, so dass die Einkünfte aus Gewerbebetrieb bei ihr landen und aufgrund des geringen Einkommens kaum bzw. keine Steuern fällig werden?
      Wären Haltefristen bzw. Mindesthaltedauern zu berücksichtigen?

      Welche (kreativen) Alternativen / Ideen / Vorschläge gäbe es noch für eine gute "Grundausstattung" meiner Tochter? (Standards wie Sparplan, Fonds, ETF sind wohl bekannt.)
      Avatar
      schrieb am 08.03.07 15:22:32
      Beitrag Nr. 2 ()
      Könnte ich die Beteiligung an meine Tocher z. B. zwei Jahre nach Erwerb verschenken (Eintragung Handelsregister, kein Fremdkapital) werden, so dass die Einkünfte aus Gewerbebetrieb bei ihr landen und aufgrund des geringen Einkommens kaum bzw. keine Steuern fällig werden?
      JA.
      Avatar
      schrieb am 08.03.07 15:23:30
      Beitrag Nr. 3 ()
      Wären Haltefristen bzw. Mindesthaltedauern zu berücksichtigen?

      Nicht, dass ich wüsste.
      Avatar
      schrieb am 09.03.07 13:21:17
      Beitrag Nr. 4 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 28.184.365 von NATALY am 08.03.07 15:22:32Hallo,
      dabei ist m.E. folgender Punkt zu beachten:
      Da die Tochter minderjährig ist und es sich hier um eine KG-Beteiligung (mit evtl. Risiken, Haftung, etc.) handelt, muß die Schenkung, KG-Umschreibung und HR-Eintrag vom Vormundschaftsgericht genehmigt werden!

      Und warum zeichnest Du es nicht gleich für Deine Tochter und willst es erst über den Umweg über Dich machen?

      Rene
      Avatar
      schrieb am 09.03.07 22:35:56
      Beitrag Nr. 5 ()
      Wie ist das bei Fonds die "Anfangsverluste" hatten? Die noch nicht in der Gewinnzone sind?

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      Avatar
      schrieb am 10.03.07 02:34:00
      Beitrag Nr. 6 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 28.214.562 von WePeHA am 09.03.07 22:35:56Hallo WePeHa,
      das dürfte m.E. zu Problemen führen - hier liegt doch der Verdacht auf einen Gestaltungsmißbrauch sehr nahe.
      Aber so ganz genau weiß ich darüber auch nicht Bescheid.
      Vielleicht kann sich NATALY dazu nochmal äußern!

      Schönes WE

      Rene
      Avatar
      schrieb am 11.03.07 21:08:50
      Beitrag Nr. 7 ()
      Vielen Dank zunächst an Nataly; die Anfrage stammte von mir.

      ReneBanker:
      Interessant an einem Kauf durch mich und einer späteren Schenkung stellt für mich die steuerliche Geltendmachung u. a. von Fremdkapitalzinsen dar, die ja für eine solches Produkt möglich sein sollte(?) So könnten einige Jahre u. a. FK-Zinsen geltend gemacht werden, bevor erste Rückflüsse entstehen.

      Vormundschaftsgericht ist doch lediglich einzuschalten, sobald es sich nicht um ein Geschenk ohne weitere Zahlungsverpflichtungen handelt. So wie ich verstanden habe, ist eine Schenkung einer Beteiligung ohne jegliche Nachschusspflichten (aufgenommenes FK meinerseits würde vor Schenkung durch EK ausgetauscht) nicht vom Vormundschaftsgericht zu genehmigen.

      WePeHa:
      Wäre für Beispiele und weitere Details sehr aufgeschlossen.
      Avatar
      schrieb am 12.03.07 13:43:38
      Beitrag Nr. 8 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 28.242.904 von old_daddy am 11.03.07 21:08:50Hallo Daddy,
      die Schenkung einer KG-Beteiligung ist zwar grundsätzlich zustimmungsfrei - bei Schenkungen durch den gesetzlichen Vertreter gelten aber besondere Grundsätze (zumindest lt. Palandt, §107 (Anmerkung unter c.).
      Allerdings betrifft auch dies nur den schuldrechtlichen Teil - das Erfüllungsgeschäft ist m.E. aber generell zustimmungspflichtig, da eine KG-Beteiligung ein "Bündel von Rechten und Pflichten" hat (BGH 68, 225/232).

      Zu Deinem Punkt mit den FK-Zinsen gilt das selbe wie von WePeHa unter #6 angesprochen - auch hier ist m.E. die Gefahr da, dass eine Gewinnerzielungsabsicht fehlt bzw. ein Gestaltungsmißbrauch vorliegen könnte.

      Rene
      Avatar
      schrieb am 12.03.07 16:48:07
      Beitrag Nr. 9 ()
      @Rene:
      Für den selbständigen Betrieb eines Erwerbsgeschäfts ist die Genehmigung des Vormundschaftsgeriochts erforderlich (§ 112 BGB).
      Schau mal im Palandt nach, ob die Beteiligung an einer KG darunter fallen könnte.
      Avatar
      schrieb am 13.03.07 13:22:23
      Beitrag Nr. 10 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 28.256.525 von NATALY am 12.03.07 16:48:07Hallo Nataly,
      im Palandt steht im 112 zu einer KG leider nichts - hier wird "nur" vom Erwerbsgeschäft gesprochen.

      Ich habe jetzt nochmal ein bißchen recherchiert:

      Für die Schenkung (zumindest für das Erfüllungsgeschäft) des Vaters an die Tochter ist m.E. die Bestellung eines Ergänzungspflegers durch das Vormundschaftsgericht nötig.

      In den FAQ der www.nordcapital.de habe ich folgendes gefunden:
      24. Ist eine Zeichnung durch Minderjährige oder eine Übertragung an Minderjährige möglich?
      Für eine Zeichnung des Nordcapital Private Equity Fonds VII durch ein minderjähriges Kinde ist die Zustimmung des Vormundscahftsgeriches erforderlich.

      Rene
      Avatar
      schrieb am 13.03.07 20:20:50
      Beitrag Nr. 11 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 28.253.157 von ReneBanker am 12.03.07 13:43:38tja mir auch so, als würde so eine steueroptimierte Vermögensübertragung scheitern. Aber da muß es doch Präzedenzfälle geben:confused:


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