checkAd

    Franchise-Betrug - Kann eine Anzeige u.U. die Klage \"ersetzen\"? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 11.03.07 10:00:00 von
    neuester Beitrag 12.03.07 13:31:52 von
    Beiträge: 13
    ID: 1.117.752
    Aufrufe heute: 0
    Gesamt: 1.497
    Aktive User: 0


     Durchsuchen

    Begriffe und/oder Benutzer

     

    Top-Postings

     Ja Nein
      Avatar
      schrieb am 11.03.07 10:00:00
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo,

      ich hoffe, jemand kann mir die Frage beantworte:

      Ein Franchise-Geber hat mit einem nicht funktionierenden Konzept sämtliche Partner in den Ruin getrieben. Keiner ist finanziell in der Lage, noch einen Rechtsstreit zu führen - aber alle hätten Anspruch auf hohe Rückzahlungen seitens des Anbieters (der weiterhin versucht, neue Franchise-Nehmer zu akquirieren). Würde eine Betrugsanzeige, der erfolgreich nachgegangen wird, die Ausgangsbasis für vollstreckbare Titel bilden?

      Danke vorab an alle, die hierzu etwas aussagen.

      Skandal
      Avatar
      schrieb am 11.03.07 10:20:06
      Beitrag Nr. 2 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 28.228.384 von Skandalette am 11.03.07 10:00:00Grundsätzlich ja, weil die Strafanzeige natürlich kostenlos ist und nach einem Strafurteil über § 823 Abs. 2 BGB auf Schadenersatz gegangen werden kann. Die Erfolgsaussichten gegen ein "nicht funktionierendes Konzept" willst du offenbar selbst entscheiden, weil du hierzu keine näheren Angaben machst. Allerdings weise ich nochmal auf die Tatbestandsmerkmale des § 263 StGB hin: Es muss zuerst über TATSACHEN getäuscht worden sein und dann eine irrtumsbedingte Vermögensverfügung vorgenommen worden sein. Erwerbsaussichten sind keine Tatsachen, es sei denn er hat dir schriftlich gegeben, dass du bestimmte Umsätze/Gewinne machst, wovon ich aber nicht ausgehe.
      Avatar
      schrieb am 11.03.07 15:01:58
      Beitrag Nr. 3 ()
      Danke Strohmann.

      Was ist eine irrtumsbedingte Vermögensverfügung?

      Es wurde über Tatsachen getäuscht, insofern, als bei den Rentabilitätsberechnungen Richtwerte angegeben wurden, die in der Praxis gar nicht eingehalten werden konnten (viel zu niedrige Personalkosten, da das angebliche Arbeitspensum jedes Einzelnen unmöglich im angegebenen Zeitraum zu schaffen ist). Diese Detailberechnungen waren vor Vertragsunterzeichnung jedoch nicht einsehbar, da sie sich im "Handbuch" befinden, das zwar Bestandteil des Vertrages ist, jedoch erst nach Unterzeichnung ausgehändigt wird.

      Im Internet wurde offiziell mit der Behauptung geworben, dass der Break eaven bereits nach 3 Monaten erreicht sei, und nach einem Jahr der Gewinn ausreiche, um davon zu leben.

      Des weiteren wird auch heute noch behauptet, durch den Eintritt in dieses Franchise-System käme man in den Genuss besonders guter Einkaufskonditionen. Tatsache ist, dass die gleichen Konditionen der selben Lieferanten uns auch als Einzeleinkäufern gewährt werden.

      Ferner hat der Franchise-Geber zusätzlich zu den saftigen Einstiegs- und monatlichen Gebühren auch noch prozentuale Boni der Lieferanten eingestrichen, was wohl auch untersagt ist.

      Grüße
      Skandal
      Avatar
      schrieb am 11.03.07 15:15:18
      Beitrag Nr. 4 ()
      Zu #3:
      Unter den geschilderten Voraussetzungen könnte durchaus Betrug vorliegen.
      Allerdings sind die Staatsanwaltschaften überlastet. Die für meine Stadt zuständige Staatsanwaltschaft erlässt die Einstellungsverfügungen per EDV ohne Unterschrift.
      Avatar
      schrieb am 11.03.07 16:28:48
      Beitrag Nr. 5 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 28.230.293 von Skandalette am 11.03.07 15:01:58bei Franchiseangeboten muß man vorher immer Reverenzen einholen.Versprechungen glauben ist wohl mehr als blauäugig :eek:

      Trading Spotlight

      Anzeige
      Nurexone Biologic
      0,4500EUR +9,76 %
      Die bessere Technologie im Pennystock-Kleid?!mehr zur Aktie »
      Avatar
      schrieb am 11.03.07 16:36:43
      Beitrag Nr. 6 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 28.230.541 von NATALY am 11.03.07 15:15:18Äh, ich glaube kaum, dass, wenn der Täter wie hier bekannt ist, Ermittlungen unterbleiben können wg. 258a StGB, außerdem hat der Geschädigte die Möglichkeit des Klageerzwingungsverfahrens. Wenn es so einfach wäre, ein Verfahren einzustellen, wären die Staatsanwaltschaften nicht überlastet.
      Avatar
      schrieb am 11.03.07 17:15:13
      Beitrag Nr. 7 ()
      Danke euch. Dann werden wir versuchen, auf dem Weg noch etwas zu retten.

      @zocklany:
      Wir hatten sogar einen Unternehmensberater - auch der wurde getäuscht. Unter den Geprellten befindet sich z.B. ein Betriebswirt. Wenn jemand geschickt betrügt, dann muss man nicht unbedingt blauäugig sein, um betrogen zu werden.

      Grüße
      Skandal
      Avatar
      schrieb am 11.03.07 17:43:28
      Beitrag Nr. 8 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 28.233.541 von Skandalette am 11.03.07 17:15:13Unternehmensberater und Betriebswirt sind Bezeichnungen,mehr nicht.Jeder kann sich Unternehmensberater nennen.Es gibt eine goldene Regel die man überall nachlesen kann!Die ersten 2 Jahre einer Unternehmensgründung wird nichts verdient!!!Wer etwas anderes behauptet lügt :mad: wenn es besser läuft,Prima!
      Avatar
      schrieb am 11.03.07 20:49:56
      Beitrag Nr. 9 ()
      Zu #6:
      Wenn der Staatsanwalt das Ermittlungsverfahren einstellt, weil er der Auffassung ist, dass keine Straftast vorliegt, ist er nicht nach § 258 a StGB strafbar.
      Avatar
      schrieb am 12.03.07 09:31:17
      Beitrag Nr. 10 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 28.242.463 von NATALY am 11.03.07 20:49:56Dann stellt er aber nicht wegen Überlastung ein.
      Avatar
      schrieb am 12.03.07 09:35:58
      Beitrag Nr. 11 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 28.235.067 von zocklany am 11.03.07 17:43:28Die Bezeichnung Unternehmensberater ist nicht geschützt. "Dipl.-Betriebswirt" ist als akademischer Grad über § 132a Abs. 1 Nr. 1 StGB geschützt und darf nur befugt gebraucht werden. Außerdem ist Abs. 2 zu beachten (Verwechslungsgefahr).
      Avatar
      schrieb am 12.03.07 11:50:03
      Beitrag Nr. 12 ()
      Zu #10:
      Natürlich nicht. Aber ein überlasteter Staatsanwalt wird evtl. eher zu der Auffassung gelangen, dass keine Straftat vorliegt.
      Avatar
      schrieb am 12.03.07 13:31:52
      Beitrag Nr. 13 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 28.228.384 von Skandalette am 11.03.07 10:00:00Man kann übrigens praktischerweise in manchen Bundesländern schon online Anzeige erstatten: http://www.polizei.niedersachsen.de Ob die Bearbeitung dann schneller geht, darüber habe ich allerdings keine Erfahrungswerte. :)


      Beitrag zu dieser Diskussion schreiben


      Zu dieser Diskussion können keine Beiträge mehr verfasst werden, da der letzte Beitrag vor mehr als zwei Jahren verfasst wurde und die Diskussion daraufhin archiviert wurde.
      Bitte wenden Sie sich an feedback@wallstreet-online.de und erfragen Sie die Reaktivierung der Diskussion oder starten Sie
      hier
      eine neue Diskussion.
      Franchise-Betrug - Kann eine Anzeige u.U. die Klage \"ersetzen\"?