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    die nächste Mantelverwertung könnte hier stattfinden: - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 14.03.07 17:44:16 von
    neuester Beitrag 13.01.11 17:43:06 von
    Beiträge: 210
    ID: 1.118.645
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      schrieb am 14.03.07 17:44:16
      Beitrag Nr. 1 ()
      Mehr schlecht als recht verlief die operative Entwicklung des Unternehmens über die letzten Jahre. Daraus wurden nun Konsequenzen gezogen:

      -Am 08.01. meldete das Unternehmen den Verkauf der Tochter ICP an die Datagroup. ICP erzielte im Gj 05/06 (30.09.) € 7,3 Mio Umsatz sowie ein EBITDA von 100 T€. Der Kaufpreis ist in 2 Tranchen fällig: 200 T am 15.01., der Restbetrag von 100 T am 30.09. Der Kaufpreis reduziert sich ggf anteilig in Abhängigkeit vom Eintritt bestimmter Umsatzprognosen bis zu 0.

      -Am 23.02. wurde die Einladung zur HV im eBundesanzeiger veröffentlicht, derzufolge man das verbliebene operative Geschäft auf die 100%-Tochter Q-Soft Verwaltungs GmbH mit allen Aktiven und Passiven übertragen hat. Mit Urkunde vom 20.02. hat Q-SOFT ihre gesamten Geschäftsanteile an der Q-Soft Verwaltungs GmbH an P&V Verwaltungs GmbH verkauft und abgetreten für 500 T€.
      Der Kaufpreis ist binnen 14 Tagen fällig, sobald die nachstehend genannten Fälligkeitsvorsaussetzungen vorliegen:

      --die Erteilung der Zustimmung zum Ausgliederungsvertrag sowie der Zustimmung zur Übertragung der Geschäftsanteile durch die HV
      --Vollzug der Eintragung der Urkunde im HR
      --Vollzug der Eintragung der Ausgliederung im HR
      Ausgenommen hiervon sind
      --die Kommanditanteile an der ICP iHv 300 T
      --Forderungen der Q-SOFT gg verbundene Unternehmen iHv 489.500
      --Verbindlichkeiten der Q-SOFT gg verbundenen Unternehmen iHv 2.000

      -Am 12.03. meldete Uwe Sengteller, daß er am 07.03. die Schwelle von 20, 15, 10, 5 und 3% unterschritten hat und 155.000 AKtien zu je 1,80 außerbörslich verkauft hat. Er hält nun keine Aktien mehr

      -Am 14.03. meldetet die SM Wirtschaftsberatungs AG, daß sie am 07.03. die Schwelle von 3, 5, 10, 15, 20 und 25% überschritten hat und 29,8% bzw 222.416 Aktien hält

      Fazit:
      Stimmt die HV den Vorschlägen der Verwaltung zu, ensteht ein absolut sauberer Börsenmantel mit Vermögenswerten in Höhe von etwa 1,3 Mio (best case) bzw 1 Mio (worst case). Es gibt insgesamt knapp 747.000 Aktien, die Marktkapitalisierung beträgt aktuell 1,3 Mio. Das hieße unter Zugrundelegung des best case Vermögensszenarios, daß es den eigentlichen Börsenmantel quasi zum Nulltarif gäbe. Der Einstieg der SM Wirtschaftsberatungs AG signalisiert zudem, daß es wohl Pläne für eine Neuausrichtung gibt.

      Gleichwohl stellt die HV noch eine erhebliche Hürde dar. So erscheint mir der Verkaufspreis von 500 T€ für das operative Geschäft vor dem Hintergrund eines im abgelaufenen Gj erwirtschafteten EBITDA (ohne ICP) in Höhe von 195 T€ nicht angemessen. Gleiches lässt sich bzgl des Verkaufspreises für die ICP sagen. Insofern ist keineswegs sicher, daß die HV den Beschlussvorlagen in dieser Form zustimmt. Und selbst dann besteht immer noch das Risiko von Anfechtungsklagen. Im Erfolgsfall hätten wir jedoch eine hervorragende Mantelstory - im Gegensatz zu den immer wider gern gezockten Insolvenzmänteln mit Substanz, was das Risiko eines Investments erheblich begrenzt
      Avatar
      schrieb am 14.03.07 18:27:14
      Beitrag Nr. 2 ()
      Allerdings mit einer Marktkapitalisierung mit 1,3 Mio € nicht ganz so günstig. Ich persönlich finde im Moment die Achterbahn AG mit nur 300000 € Wert aussichtsreicher.

      lg
      Avatar
      schrieb am 14.03.07 18:53:37
      Beitrag Nr. 3 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 28.294.544 von jojo1986 am 14.03.07 18:27:14Das bleibt dir natürlich vorbehalten. Der wesentliche Unterschied besteht jedoch darin, daß Achterbahn insolvent ist und bei Q-Soft die aktuelle Marktkapitalisierung nahezu vollständig durch Vermögen abgedeckt ist. Darüberhinaus bitte ich, andere Aktien in den entsprechenden Threads zu diskutieren. Danke
      Avatar
      schrieb am 14.03.07 19:13:23
      Beitrag Nr. 4 ()
      Ich bin für Achterbahn WKN 500740, hält sich heute gut und geht morgen ab!
      Avatar
      schrieb am 21.03.07 22:00:43
      Beitrag Nr. 5 ()
      ;)Die Jungs von der SM Wirtschaftsberatung haben was auffem Kasten. Die machen was aus dem Firmenmantel und dem Verlustvortrag. Das könnte ein Renner werden so wie zuletzt die Tiscon AG, WK 745880.
      Gut daß endlich das defizitäre Geschäft aufgegeben wird. Für die Kleinaktionäre war das ein jahrelanger Horrortrip!;)

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      Avatar
      schrieb am 22.03.07 09:49:50
      Beitrag Nr. 6 ()
      Ich denke, die momentane Holding ist nicht mehr wert als die jetzige Marktkapitalisierung, die den inneren Wert bereits leicht überschreitet (vorbehaltlich dem Eintreten des negativen Szenarios, daß sich der Kaufpreis für ICP auf 0 mindert).

      Bleibt also noch die Mantelspekulation. Ob sich dafür aber eine Akie mit Streubesitz in Höhe von 42% eignet?
      Avatar
      schrieb am 22.03.07 12:11:19
      Beitrag Nr. 7 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 28.425.177 von immerso am 22.03.07 09:49:50Wichtige Informationen werden wohl bis zur Hauptversammlung heraus kommen; bzw. zur Hauptversammlung (3. April). Man beachte nur mal die Tagesordnung, da sieht man, daß wohl die Q-Soft künftig völlig anders zu sehen ist.:cool:
      Wenn die Aussichten für die Zukunft auf dem Tisch liegen, geht der Kurs ab. Dann noch einsteigen könnte zu spät sein weil der Markt äußert eng ist und die SM AG sicher an weitern Aktien interessiert ist.
      Avatar
      schrieb am 22.03.07 13:20:26
      Beitrag Nr. 8 ()
      Die Frage ist: was rechtfertigt höhere Kurse?
      Eine Erholung des operativen Geschäftes nicht, denn das ist weg.
      Für einen - noch nicht sicheren - Cashbestand von 1-1,3 Mio. Euro mehr als 1,3 Mio. Euro zu bezahlen, halte ich doch für etwas abenteuerlich, zumal man noch nicht weiß, was die neuen Inhaber damit anfangen wollen. Wenn es darum geht, gibt es an der Börse weit interessante Möglichkeiten, wo Beteiligungsgesellschaften unter dem inneren Wert notieren - Custodia zum Beispiel, wo der Börsenwert nicht einmal das deckt, was durch den Verkauf der Hochtiefbeteiligung zugeflossen ist. Oder GCI oder andere.

      Bleibt also alleine die Spekulation, daß in den Mantel etwas anderes eingebracht wird. Ich weiß nicht, wie das bei anderen Geschichten lief: wird eine Kapitalerhöhung gegen Sacheinlage durchgeführt, und inwieweit vermindert sich damit der Anteil des Streubesitzes?
      Können Verlustvorträge für Mantelverwertungen denn überhaupt noch genutzt werden? Ich habe mal gelesen, daß das arg beschränkt wurde.
      Avatar
      schrieb am 22.03.07 13:44:04
      Beitrag Nr. 9 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 28.429.941 von immerso am 22.03.07 13:20:26Bleibt also alleine die Spekulation, daß in den Mantel etwas anderes eingebracht wird.

      Genau darum gehts es hier, um sonst nichts. Voraussetzung ist natürlich, daß die HV die relevanten Beschlüsse fasst
      Avatar
      schrieb am 22.03.07 14:23:42
      Beitrag Nr. 10 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 28.429.941 von immerso am 22.03.07 13:20:26Nur zur Richtigstellung: Custodia hat noch nicht rechtsgültig verkauft. Natürlich ist die Sache ganz toll und bringt einen Ertrag von über "dausend" Euro pro Custodia-Aktie. Das wird sich frühestens in der 2007er Bilanz auswirken falls der Verkauf wie geplant bei 72 Euro genehmigt wird und es zeitlich bis dahin machbar ist.
      Von GCI würde ich die Finger lassen. Es hagelt seit Wochen und Monaten heiße Kaufempfehlungen. Gleichzeitig fällt der Kurs. Mehr möchte ich dazu nicht sagen.
      Nochmals zum Vergleich mit Tiscon-AG, WK 745880: als die Fakten auf dem Tisch lagen und selbst aus dem europäischen Finanzzentrum Kulmbach heiße Kaufempfehlungen kamen, war der Kurs beim Höchststand von 6,84 Euro. Damit war die Firma mit 51,3 Mill. Euro bewertet. 2 Monate zuvor lag der Kurs im Tief bei 0,79 Euro und der Börsenwert bei 5,5 Mill. Euro.
      Avatar
      schrieb am 11.04.07 17:43:05
      Beitrag Nr. 11 ()
      Auf der HV wurden Widersprüche zu den kritischen Tagesordnungspunkten (die mit 99% angenommen wurden) zu Protokoll gegeben, d.h. es ist mit Anfechtungsklagen zu rechnen.
      Avatar
      schrieb am 11.04.07 20:06:15
      Beitrag Nr. 12 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 28.761.701 von immerso am 11.04.07 17:43:05
      Abstimmungsergebnisse jetzt online:

      http://www.q-soft.de/pdf/Abstimmungsergebnisse2007.pdf

      auffällig: Anzahl Neinstimmen immer= 4.960
      keine Enthaltungen

      mE hat da ständig 1 Kleinaktionär mit nein gestimmt

      ggf wg Anfechtung, sollte aber kein Problem werden

      sind ja nur grob 10000 Euro an Aktien
      Avatar
      schrieb am 12.04.07 13:14:03
      Beitrag Nr. 13 ()
      @ immobilieninvestor:

      Könntest Du noch ne kurze weitere Erläuterung geben - zumal ja bereits Dein nick auf Wissen hinweist:

      Worauf basieren diese Wertgutachten, das ist sicherlich in IFRS haarklein erläutert (ich kann mir nämlich schwer vorstellen, daß es allein auf die Mietrendite ankommt). Vielleicht könntest Du die relevanten IFRS-Normen nennen, und vielleicht auch, wo man auf die Schnelle eine Beispielbewertung eines konkreten Objektes lesen könnte.

      Danke für eine weitere Hilfe und Grüße

      Flip
      Avatar
      schrieb am 10.05.07 21:48:28
      Beitrag Nr. 14 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 28.764.330 von a2karlsruhe am 11.04.07 20:06:15Die Aktienanzahl ist leider völlig unbedeutend für eine Anfechtungsklage. Und wenn man Pech hat und der Aktionär gern Latzhose trägt, was ab und zu vorkommt, kann der auch eine komplette Neuausrichtung damit versemmeln.

      Für diese Erkenntniss hab ich schon mein Lehrgeld gezahlt. :rolleyes:
      Avatar
      schrieb am 10.05.07 22:02:05
      Beitrag Nr. 15 ()
      Nach tel. Auskunft seitens Frau Nurzynski wurden keine Anfechtungsklagen erhoben, die Frist zur Einreichung ist verstrichen. Damit ist der Weg für die Neuausrichtung frei. Wer´s anzweifelt (oder lieber selbst hören möchte):

      Fordern Sie hier weitere Informationen zur Q-SOFT Aktie an!

      Kontakt:

      Janett Nurzynski
      Investor Relations
      Heinrich-Credner-Strasse 05
      D-99087 Erfurt

      Tel:. +49(03 61)7 78 51 74
      Fax: +49(03 61)7 78 51 11
      Avatar
      schrieb am 04.06.07 22:09:55
      Beitrag Nr. 16 ()
      Das war wohl nichts - es gibt sehr wohl Anfechtungsklagen; siehe Meldung auf der Homepage. Heute auch mit Verspätung ein extremer Kurseinbruch mit relativ gesehen enormem Handelsvolumen.
      War das die Chance für jene, die auf der Lauer lagen, unter dem Cashwert an die Aktien zu kommen?
      Avatar
      schrieb am 12.06.07 16:35:33
      Beitrag Nr. 17 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 29.259.766 von MFC500 am 10.05.07 22:02:05und noch mal einer - was soll das denn?
      ---------------------------------------------------------

      Q-SOFT Verwaltungs AG
      WKN: 617 594
      Bekanntmachung gemäß § 246 Abs. 4 AktG
      Der Vorstand der Q-SOFT Verwaltungs AG gibt gemäß §§ 246 Abs. 4, 249 Abs. 1 Satz 1
      AktG bekannt:
      Ein weiterer Aktionär hat Nichtigkeits- und/oder Anfechtungsklage gegen die in der
      ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft vom 03. April 2007 gefassten Beschlüsse
      zu den Tagesordnungspunkten 6 und 7 erhoben; außerdem gegen Tagesordnungspunkt 3.
      Die Klage ist vor dem Landgericht Erfurt, Kammer für Handelssachen, unter den
      Aktenzeichen 1 HK O 113/07 anhängig. Es wurde das schriftliche Vorverfahren angeordnet.
      Ein Termin zur mündlichen Verhandlung wurde vom Gericht noch nicht bestimmt.
      Erfurt, im Juni 2007
      Peter Volkmar
      Vorstand
      Avatar
      schrieb am 23.11.07 15:07:03
      Beitrag Nr. 18 ()
      22.11.2007 08:26
      DGAP-PVR: Q-Soft Aktiengesellschaft: Veröffentlichung gemäß § 26 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung
      Q-SOFT Verwaltungs AG / Veröffentlichung einer Mitteilung nach § 21 Abs. 1 WpHG (Aktie)

      22.11.2007

      Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. =--------------------------------------------------------------------------

      Die Saphir Invest Aktiengesellschaft Rheda-Wiedenbrück, Deutschland hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 20.11.2007 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der Q-SOFT Verwaltungs AG, Erfurt, Deutschland, ISIN: DE0006175946, WKN: 617594 am 20.11.2007 durch Aktien die Schwelle von 3% der Stimmrechte überschritten hat und nunmehr 3,08% (das entspricht 23000 Stimmrechten) beträgt.

      22.11.2007 Finanznachrichten übermittelt durch die DGAP

      =--------------------------------------------------------------------------

      Sprache: Deutsch Emittent: Q-SOFT Verwaltungs AG Heinrich-Credner-Straße 5 99087 Erfurt Deutschland Internet: www.q-soft.de

      Ende der Mitteilung DGAP News-Service
      Avatar
      schrieb am 04.12.07 17:57:39
      Beitrag Nr. 19 ()
      Aus dem ebundesanzeiger.de:

      Q-SOFT Verwaltungs AG
      Erfurt
      WKN: 617 594
      Bekanntmachung gemäß § 246 Abs. 4 AktG


      Der Vorstand der Q-SOFT Verwaltungs AG gibt gemäß §§ 246 Abs. 4, 249 Abs. 1 Satz 1 AktG bekannt:

      Die Nichtigkeits- bzw. Anfechtungsklagen gegen die in der ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft vom 03. April 2007 gefassten Beschlüsse zu den Tagesordnungspunkten 3, 6 und 7 sind vor dem Landgericht Erfurt, Kammer für Handelssachen, unter den Aktenzeichen 1 HK O 112/07, 1 HK O 113/07 und 1 HK O 114/07 anhängig.

      Das Gericht hat den Termin für die mündliche Verhandlung auf Dienstag, den 04.12.2007, um 14.00 Uhr in Erfurt, Domplatz 37, Zimmer E.25 festgelegt. Der Termin gilt für alle Verfahren.



      Erfurt, im August 2007

      Peter Volkmar
      Vorstand


      Gibts von der heutigen Verhandlung schon Neuigkeiten?
      Avatar
      schrieb am 05.12.07 11:52:01
      Beitrag Nr. 20 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 32.662.349 von Oldenbuergerin am 04.12.07 17:57:39Von der Q-Soft-homepage von heute:

      aktuelle Aktionärsmeldungen

      Die mündliche Verhandlung vor dem Landgericht Erfurt wird voraussichtlich im April 2008 fortgesetzt. Ein genauer Termin wurde gerichtlich noch nicht bestimmt.

      gez. Der Vorstand



      Tja, liebe Investoren - hier ist Geduld und Spucke gefragt! M.cap. nur noch 1.000 000!
      Avatar
      schrieb am 07.12.07 14:51:09
      Beitrag Nr. 21 ()
      Umsatz Frankfurt gestern

      16.000 Stück:eek:

      was war da los?
      Avatar
      schrieb am 08.12.07 11:48:57
      Beitrag Nr. 22 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 32.697.026 von a2karlsruhe am 07.12.07 14:51:09Vieleicht kauft Saphir Invest Aktiengesellschaft Rheda-Wiedenbrück
      weitere Aktien ? Ist dies der vom Vorstand beim Halbjahresbericht geschriebene Verkauf/Umbau ?

      Grüße Logia
      Avatar
      schrieb am 12.12.07 18:35:43
      Beitrag Nr. 23 ()
      Es geht weiter.

      Zur sind das nicht viele Stücke, aber es gibt wohl auch keine

      niedrigen Geldseite mehr mit 1,45 €.

      Hier wird eingekauft.
      Avatar
      schrieb am 14.12.07 08:49:17
      Beitrag Nr. 24 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 32.742.897 von Logia am 12.12.07 18:35:43Irgend so ein Strolch sammelt seit Monaten langsam still und leise kontinuierlich die freien Stücke ein ... wer das wohl sein mag ... :D
      Avatar
      schrieb am 14.12.07 09:45:48
      Beitrag Nr. 25 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 32.761.477 von Guerilla Investor am 14.12.07 08:49:17DGAP-Stimmrechte: Q-SOFT Verwaltungs AG (deutsch)

      Veröffentlichung gemäß §26 Abs. 1 WpHG

      Q-SOFT Verwaltungs AG / Veröffentlichung einer Mitteilung nach § 21 Abs. 1 WpHG (Aktie)

      13.12.2007

      Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.

      ---------------------------------------------------------------------------



      Die Future Invest Vermögensverwaltung AG Frohnleiten, Österreich hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der Q-SOFT Verwaltungs AG, Erfurt, Deutschland, ISIN: DE0006175946, WKN: 617594 am 20.11.2007 durch Aktien die Schwelle von 3% der Stimmrechte überschritten hat und nunmehr 3,08% (das entspricht 23000 Stimmrechten) beträgt. 3,08% der Stimmrechte (das entspricht 23000 Stimmrechten) sind der Gesellschaft gemäß § 22 Abs. 1, Satz 1, Nr. 1 WpHG zuzurechnen. Zugerechnete Stimmrechte werden dabei über folgende von ihr kontrollierte Unternehmen, deren Stimmrechtsanteil an der Q-SOFT Verwaltungs AG jeweils 3% oder mehr beträgt, gehalten: Saphir Invest Aktiengesellschaft, Rheda-Wiedenbrück, Deutschland.


      Wer ist das ?
      Avatar
      schrieb am 18.12.07 13:25:18
      Beitrag Nr. 26 ()
      It's time for some window-dressing...

      Jahresschlußverkauf beim besten deutschen Börsenmantel...

      Hier gibt es genaue Zahlen über dessen Werthaltigkeit:

      http://www.q-soft.de/pdf/Zwischenbericht2007.pdf

      Einige Auszüge:
      "Das Gesamtvermögen ergibt sich (...) mit 1.282.000 €"
      "Da die Verwaltungskosten der Gesellschaft derweil auf ein Minimum reduziert wurden und gleichzeitig fast risikolose Vermögenswerte aktiviert sind, findet kein Kapitalverzehr statt."
      Avatar
      schrieb am 30.12.07 22:00:08
      Beitrag Nr. 27 ()
      Wie ist die Aktionärsstruktur? SM hält ja 30% - sind andere Adressen bekannt, die einen zweistelligen Prozent-Anteil halten?
      Avatar
      schrieb am 01.01.08 16:50:23
      Beitrag Nr. 28 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 32.902.216 von VC Analyst am 30.12.07 22:00:08Aktionärsstruktur derzeit (soweit bekannt):

      SM Wirtschaftsberatungs AG 29,79 %
      Peter Volkmar 24,41 %
      Jürgen Borsing 7,24 %
      Michael Ganser 7,24 %
      Saphir Invest AG 3,08 %

      Herr Volkmar ist der Vorstand und Gründer der Q-Soft AG.

      Wichtige Termine für Aktionäre (von der Q-Soft-Homepage):

      - Geschäftsjahr: vom 01. Oktober bis 30. September
      - Hauptversammlung 2008: vorauss. April 2008, Erfurt
      - Informationen zu den Geschäftszahlen 2006/2007: bis 31.01.2008
      - Veröffentlichung Geschäftsbericht 2007: ca. Februar 2008
      - Veröffentlichung Zwischenbericht 2008: ca. Mai 2008

      Unter http://www.undervalued-shares.com/de/data/pdfs/Undervalued-S… gibt es übrigens kostenlos einen sehr lesenswerten Report zum Thema "Mantelaktien".

      Frohes neues Jahr allerseits!!!
      Avatar
      schrieb am 01.01.08 17:05:40
      Beitrag Nr. 29 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 32.909.894 von Mister_Shake am 01.01.08 16:50:23Vielen Dank!
      Avatar
      schrieb am 01.01.08 17:10:53
      Beitrag Nr. 30 ()
      Aufgrund der Notiz im geregelten Markt in Stuttgart müßte bei einer Beteiligung von über 30% ein Pflicht-Übernahmeangebot an die übrigen Aktionäre gemacht werden.

      Da der entsprechende Mindestpreis lt. BaFin bei derzeit 1,40 € liegt, würde wohl kaum jemand darauf eingehen...
      Avatar
      schrieb am 10.01.08 15:04:12
      Beitrag Nr. 31 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 29.259.504 von Alufoliengriller am 10.05.07 21:48:28Da bisse ja Alu,

      also mit dem was bei FAME (a0bvvk) durch die Anfechtungsklage passierte, befürchte ich hier ähnliches.
      Avatar
      schrieb am 10.01.08 15:50:37
      Beitrag Nr. 32 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.006.902 von HansOhlemasse am 10.01.08 15:04:12
      Avatar
      schrieb am 10.01.08 21:00:21
      Beitrag Nr. 33 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.006.902 von HansOhlemasse am 10.01.08 15:04:12Brauchst Du noch ein paar Stücke???;)
      Avatar
      schrieb am 11.01.08 11:59:41
      Beitrag Nr. 34 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.012.547 von Mister_Shake am 10.01.08 21:00:21ja ja is ja gut :rolleyes:, das geht aber auch ganz locker ohne WO postings, die eher keiner liest, der den Kurs beeinflussen könnte ;).

      IMO, bis April kann man sich evtl. in Ruhe aus dem Bid bedienen, wenn man welche will.

      PS: Wenn hier welche rausgeschüttelt werden sollen, wende ich mich an Dich ;)
      Avatar
      schrieb am 11.01.08 12:03:25
      Beitrag Nr. 35 ()
      :eek: Aus dem Ask bedienen:eek: ! Hergottsackzement, werd ma scho dement oder was ?

      z.B. in FSE, Hamburg, SSE und Hamburg bekommt schon 3500 zusammen für heute, das noch ca. 5-6 mal bis April, da reicht, doch , oder ?
      Avatar
      schrieb am 13.01.08 16:44:34
      Beitrag Nr. 36 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.017.872 von HansOhlemasse am 11.01.08 11:59:41Stimmt, Q-Soft kennt z. Zt. wirklich kaum jemand und daran ändern weder Postings bei WO noch der Mantelaktien-Report (den sowieso nur die wenigen Leute lesen, die das Thema interessiert) etwas.

      Den Großaktionären würden viel Publicity und steigende Kurse im Moment ja auch gar nicht ins Konzept passen - schließlich soll das Projekt "Mantelverwertung" nicht wie bei F.A.M.E. im Chaos enden...

      P.S.: Darauf komme ich eventuell noch einmal zurück... ;)
      Avatar
      schrieb am 13.01.08 16:52:08
      Beitrag Nr. 37 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.017.952 von HansOhlemasse am 11.01.08 12:03:25Nicht ganz...

      Nach meiner Erfahrung sind meistens nur die Stücke in Frankfurt real.
      Der Hamburger Makler übernimmt - wenn er keine Orders vorliegen hat - Bid und Ask mit Stückzahlen komplett aus Frankfurt, der Stuttgarter Makler macht es ähnlich, aber mit Standardstückzahl "500", das Berliner Orderbuch ist fast immer gähnend leer und XETRA kann man sowieso vergessen.

      Aber egal, der 4000er-Block zu 1,60 € in FFM reicht als Abschreckung völlig aus...
      Avatar
      schrieb am 13.01.08 21:06:10
      Beitrag Nr. 38 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.034.334 von Mister_Shake am 13.01.08 16:52:08"Aber egal, der 4000er-Block zu 1,60 € in FFM reicht als Abschreckung völlig aus... "

      hab noch irgendwo Kleingeld rumliegen ...
      Avatar
      schrieb am 01.02.08 21:40:25
      Beitrag Nr. 39 ()
      Der Jahresabschluß zum Geschäftsjahr 2006/2007 ist online:

      http://www.q-soft.de/pdf/Jahresabschluss_End.pdf

      Überraschungen gibt es keine, weder positive noch negative. Wir werden uns also bis April gedulden müssen, solange bleibt der Aktienkurs wohl auch unter dem Cashwert.:(

      Ein Zitat noch (damit niemand mehr auf die Idee kommt, hier im Thread F.A.M.E. zu erwähnen):

      "Die Gesellschaft trug im abgelaufenen Geschäftsjahr für den Vorstand Gesamtbezüge von EUR 0,00."
      Avatar
      schrieb am 01.02.08 22:27:13
      Beitrag Nr. 40 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.244.895 von Mister_Shake am 01.02.08 21:40:25mit FAME habt ihr nicht die Gesamtbezüge vom Vorstand geimeinsam, sondern die Klage vom bösen Mann mit weissem Bart :keks:
      Avatar
      schrieb am 01.02.08 22:43:29
      Beitrag Nr. 41 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.245.392 von Alufoliengriller am 01.02.08 22:27:13den hättet ihr ruhig für euch behalten können...
      Avatar
      schrieb am 02.02.08 15:04:13
      Beitrag Nr. 42 ()
      Das wäre nun der weit und breit beste Börsenmantel, der momentan verfügbar ist. Die Aktie notiert gerade mal auf dem inneren Wert, den Mantel gibt´s somit umsonst. Aber das wird auch vorläufig so bleiben. Aus dem Geschäftsbericht:

      "Die Q-SOFT Verwaltungs AG betreibt derzeit kein operatives Geschäft. Ziel der 2007 durchgeführten Strukturmaßnahmen ist
      es, die Gesellschaft für neue Geschäftsfelder zu öffnen. Vorstand und Aufsichtsrat sind weiter bemüht, geeignete Investoren
      zu gewinnen. Konkrete Verhandlungsergebnisse konnten bisher noch nicht verzeichnet werden. Nicht zuletzt liegt die Ursache hierfür auch in den noch anhängigen Aktionärsklagen, da sich die tatsächlichen Risiken für die Gesellschaft kaum abschätzen lassen. Der Ausgang der Verfahren muß daher abgewartet werden. "

      Danke, Herr Zapf.
      Avatar
      schrieb am 03.02.08 17:16:42
      Beitrag Nr. 43 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.245.392 von Alufoliengriller am 01.02.08 22:27:13Nun gut, sollte die Klage wie bei F.A.M.E. letztendlich abgewiesen werden, kann uns das nur recht sein.:)
      Auf eine teure Gegenklage können wir hier allerdings verzichten...

      Der entscheidende Unterschied ist aber der, daß sich die SMW AG im Gegensatz zu den damaligen Investoren bei F.A.M.E. nicht beim erstbesten Widerstand zurückzieht. Wenn man das vermutliche neue Geschäftsfeld der Q-Soft AG und die derzeitige Börsenstimmung für diese Branche betrachtet, könnte sich die Verzögerung letztendlich sogar als positiv herausstellen.

      @MFC500: Diesen ausgesprochen zurückhaltenden Schreibstil kennen wir doch schon von der HV-Einladung 2007, oder?

      Im übrigen fand ich es durchaus erwähnenswert, daß die Q-Soft AG nicht als Selbstbedienungsladen mißbraucht wird.
      Avatar
      schrieb am 03.02.08 20:15:30
      Beitrag Nr. 44 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.255.147 von Mister_Shake am 03.02.08 17:16:42Diesen ausgesprochen zurückhaltenden Schreibstil kennen wir doch schon von der HV-Einladung 2007, oder

      Ich finde das nicht zurückhaltend, sondern schlicht der Faktenlage entsprechend. Solange nicht klar ist, wie und wann die Rechtsstreitigkeiten beendet werden, wird es m.E. auch keine Neuausrichtung geben

      Im übrigen fand ich es durchaus erwähnenswert, daß die Q-Soft AG nicht als Selbstbedienungsladen mißbraucht wird.


      Jo, wollen hoffen, daß das so bleibt

      Der entscheidende Unterschied ist aber der, daß sich die SMW AG im Gegensatz zu den damaligen Investoren bei F.A.M.E. nicht beim erstbesten Widerstand zurückzieht.

      Zumndest gibt es keine diesbezügliche Anzeige. Allerdings wäre diese auch erst bei Unterschreiten der 15%-Marke fällig. Da SMW knapp 30% hält (hielt), könnten sie durchaus einen Teil ihrer Aktien veräußert haben.
      Avatar
      schrieb am 03.02.08 22:15:56
      Beitrag Nr. 45 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.255.876 von MFC500 am 03.02.08 20:15:302007 wurden die Meldeschwellen geändert, man muss auch bei 20% melden. Übrigens ist eine Meldung schon ab 3% fällig, falls Du es verpasst hast :D
      Avatar
      schrieb am 03.02.08 22:19:04
      Beitrag Nr. 46 ()
      Avatar
      schrieb am 03.02.08 23:02:08
      Beitrag Nr. 47 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.256.327 von Alufoliengriller am 03.02.08 22:15:56stimmt, die Änderung hatte ich ganz vergessen. Die 3%-Meldeschwelle ist mir natürlich bekannt.
      Avatar
      schrieb am 04.02.08 20:42:58
      Beitrag Nr. 48 ()
      Heute wurde wieder mal kräftig gedeckelt: 6000 Stück zu 1,59 € in FFM im Ask... :(

      Bloß kein charttechnisches Kaufsignal entstehen lassen, es könnte ja Kaufinteressenten anlocken... :rolleyes:
      Avatar
      schrieb am 04.02.08 20:51:48
      Beitrag Nr. 49 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.265.809 von Mister_Shake am 04.02.08 20:42:58Die sind schon längst dagewesen ... :D
      Avatar
      schrieb am 05.02.08 21:07:22
      Beitrag Nr. 50 ()
      Update:

      DGAP-Stimmrechte: Q-SOFT Verwaltungs AG (deutsch)
      Q-SOFT Verwaltungs AG: Veröffentlichung gemäß § 26 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung

      Q-SOFT Verwaltungs AG / Veröffentlichung einer Mitteilung nach § 21 Abs. 1 WpHG (Aktie)

      01.02.2008

      Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. -------------------------------------------------------------------- -------

      Die Saphir Invest Aktiengesellschaft Rheda-Wiedenbrück, Deutschland hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 31.01.2008 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der Q-SOFT Verwaltungs AG, Erfurt, Deutschland, ISIN: DE0006175946, WKN: 617594 am 30.01.2008 durch Aktien die Schwelle von 5% der Stimmrechte überschritten hat und nunmehr 5,09% (das entspricht 38000 Stimmrechten) beträgt.

      01.02.2008 <a href="http://www.dgap.de">Finanznachrichten übermittelt durch die DGAP</a>

      -------------------------------------------------------------------- -------

      Sprache: Deutsch Emittent: Q-SOFT Verwaltungs AG Heinrich-Credner-Straße 5 99087 Erfurt Deutschland Internet: www.q-soft.de

      Ende der Mitteilung DGAP News-Service

      -------------------------------------------------------------------- -------

      ISIN DE0006175946

      AXC0126 2008-02-01/14:52

      Quelle: dpa-AFX


      Außerdem neu auf der Q-Soft-Homepage:

      Die mündliche Verhandlung vor dem Landgericht Erfurt wird am 22. April 2008 fortgesetzt. Informationen dazu werden ggf. im Nachgang an dieser Stelle veröffentlicht.

      gez. Der Vorstand
      Avatar
      schrieb am 06.02.08 20:04:33
      Beitrag Nr. 51 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.265.893 von Guerilla Investor am 04.02.08 20:51:48Übrigens: Danke für den Hinweis!

      So wie es aussieht, sind sie ja immer noch da... :rolleyes:
      Avatar
      schrieb am 09.02.08 16:08:26
      Beitrag Nr. 52 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.288.420 von Mister_Shake am 06.02.08 20:04:33Jahresabschluss zum 30.09.2007 ist auf der Homepage der Q-Soft mittlerweile verfügbar


      http://www.q-soft.de/pdf/Jahresabschluss_End.pdf
      Avatar
      schrieb am 14.02.08 17:56:55
      Beitrag Nr. 53 ()
      Q-SOFT Verwaltungs AG / Vorabbekanntmachung über die Veröffentlichung von
      Rechnungslegungsberichten

      Bekanntmachung nach § 37v, 37w, 37x ff. WpHG, übermittelt durch die DGAP -
      ein Unternehmen der EquityStory AG.
      Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
      ---------------------------------------------------------------------------

      Hiermit gibt die Q-SOFT Verwaltungs AG bekannt, dass folgende
      Finanzberichte veröffentlicht werden:
      Bericht: Zwischenmitteilung innerhalb des 1. Halbjahres
      Veröffentlichungsdatum / Deutsch: 15.02.2008
      Deutsch: http://www.q-soft.de/InvestorRelations/download

      13.02.2008 Finanznachrichten übermittelt durch die DGAP
      ---------------------------------------------------------------------------

      Sprache: Deutsch
      Emittent: Q-SOFT Verwaltungs AG
      Heinrich-Credner-Straße 5
      99087 Erfurt
      Deutschland
      Internet: www.q-soft.de

      Ende der Mitteilung DGAP News-Service
      Avatar
      schrieb am 15.02.08 19:30:28
      Beitrag Nr. 54 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.370.677 von sparplan_b am 14.02.08 17:56:55Die Zwischenmitteilung ist mehr oder weniger nichtssagend:


      http://www.q-soft.de/pdf/ZwischenmitteilungHj1_2008_End.pdf
      Avatar
      schrieb am 15.02.08 20:39:58
      Beitrag Nr. 55 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.385.487 von Muckelius am 15.02.08 19:30:28Keine Neuigkeiten, alles wie gehabt.

      Immerhin, ich hatte schon ernsthafte Befürchtungen, das vorhandene Vermögen sei im Spielcasino verzockt worden...
      Dem ist nicht so.

      Wer verkauft nur zu diesen Kursen??? :mad:
      Avatar
      schrieb am 18.02.08 11:58:48
      Beitrag Nr. 56 ()
      INSIDERKAUF:

      18.02.2008 11:31
      DGAP-DD: Q-SOFT Verwaltungs AG

      DGAP-DD: Q-SOFT Verwaltungs AG (News) deutsch

      Mitteilung über Geschäfte von Führungspersonen nach §15a WpHG

      Directors'-Dealings-Mitteilung übermittelt durch die DGAP. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Mitteilungspflichtige verantwortlich. -------------------------------------------------------------------- ----------

      Angaben zum Mitteilungspflichtigen Firma: Q-SOFT GmbH

      Person mit Führungsaufgabe welche die Mitteilungspflicht der juristischen Person auslöst Angaben zur Person mit Führungsaufgaben Funktion: Geschäftsführendes Organ

      Angaben zum mitteilungspflichtigen Geschäft

      Bezeichnung des Finanzinstruments: Aktien Q-SOFT Verwaltungs AG ISIN/WKN des Finanzinstruments: DE0006175946 Geschäftsart: Kauf Datum: 14.02.2008 Kurs/Preis: 1,80 Währung: EUR Stückzahl: 10000 Gesamtvolumen: 18000 Ort: außerbörslich

      Angaben zum veröffentlichungspflichtigen Unternehmen

      Emittent: Q-SOFT Verwaltungs AG Heinrich-Credner-Straße 5 99087 Erfurt Deutschland ISIN: DE0006175946 WKN: 617594

      Ende der Directors' Dealings-Mitteilung (c) DGAP 18.02.2008

      <a href="http://www.dgap.de">Finanznachrichten übermittelt durch die DGAP</a> ID 5304
      Avatar
      schrieb am 18.02.08 12:01:36
      Beitrag Nr. 57 ()
      INSIDERKAUF!!!

      18.02.2008 11:31
      DGAP-DD: Q-SOFT Verwaltungs AG

      DGAP-DD: Q-SOFT Verwaltungs AG (News) deutsch

      Mitteilung über Geschäfte von Führungspersonen nach §15a WpHG

      Directors'-Dealings-Mitteilung übermittelt durch die DGAP. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Mitteilungspflichtige verantwortlich. -------------------------------------------------------------------- ----------

      Angaben zum Mitteilungspflichtigen Firma: Q-SOFT GmbH

      Person mit Führungsaufgabe welche die Mitteilungspflicht der juristischen Person auslöst Angaben zur Person mit Führungsaufgaben Funktion: Geschäftsführendes Organ

      Angaben zum mitteilungspflichtigen Geschäft

      Bezeichnung des Finanzinstruments: Aktien Q-SOFT Verwaltungs AG ISIN/WKN des Finanzinstruments: DE0006175946 Geschäftsart: Kauf Datum: 14.02.2008 Kurs/Preis: 1,80 Währung: EUR Stückzahl: 10000 Gesamtvolumen: 18000 Ort: außerbörslich

      Angaben zum veröffentlichungspflichtigen Unternehmen

      Emittent: Q-SOFT Verwaltungs AG Heinrich-Credner-Straße 5 99087 Erfurt Deutschland ISIN: DE0006175946 WKN: 617594

      Ende der Directors' Dealings-Mitteilung (c) DGAP 18.02.2008

      <a href="http://www.dgap.de">Finanznachrichten übermittelt durch die DGAP</a> ID 5304
      Avatar
      schrieb am 18.02.08 12:06:29
      Beitrag Nr. 58 ()
      :rolleyes: uups, pardon, aber doppelt hält ja bekanntlich besser...
      Avatar
      schrieb am 18.02.08 16:00:13
      Beitrag Nr. 59 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.399.588 von Oldenbuergerin am 18.02.08 12:06:29Der muss ja von der Aktie überzeugt sein, wenn er ausserbörslich Stücke zu 1,80 Euro erwirbt!!!!
      Avatar
      schrieb am 18.02.08 17:01:04
      Beitrag Nr. 60 ()
      wer als Insider 18.000€ ausgibt der weiss bestimmt was :laugh:
      Avatar
      schrieb am 18.02.08 20:08:44
      Beitrag Nr. 61 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.402.278 von Muckelius am 18.02.08 16:00:13Da sich das Nettovermögen pro Aktie auf 1,67 € beläuft, ist ein Preis von 1,80 € (was einem Mantelwert von < 100.000 € entspricht) keinesfalls teuer.

      Übrigens: Die SM Wirtschaftsberatungs AG hat für ihre Stücke ebenfalls 1,80 € bezahlt.

      Also: Herr Volkmar kauft zu - er hat bis zur 30%-Marke ja auch noch etwas "Luft" (siehe #28).

      Als Abgeber kommen prinzipiell nur Herr Borsing oder Herr Ganser in Frage...
      Avatar
      schrieb am 04.03.08 15:09:31
      Beitrag Nr. 62 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.405.012 von Mister_Shake am 18.02.08 20:08:44Q-SOFT Verwaltungs AG
      Erfurt
      WKN: 617 594
      ISIN: DE0006175946
      Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung


      Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der am Dienstag, dem 15.04.2008, um 12.00 Uhr im Kaisersaal Erfurt, Futterstraße 15/16, 99084 Erfurt, stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein.


      Tagesordnung

      1.

      Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses sowie des Lageberichtes der Q-SOFT Verwaltungs AG zum 30.09.2007 sowie des Berichtes des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2006/2007


      2.

      Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2006/2007


      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Vorstand für das Geschäftsjahr 2006/2007 Entlastung zu erteilen.


      3.

      Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2006/2007


      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2006/2007 Entlastung zu erteilen.


      4.

      Beschlussfassung über die Vergütung des Aufsichtsrates


      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrates im Geschäftsjahr 2006/2007 eine Vergütung von EUR 3.000,00 zu gewähren. Laut Satzung erhält der Vorsitzende des Aufsichtsrats die doppelte, der Stellvertreter die eineinhalbfache Vergütung.


      5.

      Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien


      Die dem Vorstand durch die Hauptversammlung am 03. April 2007 gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG erteilte Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien ist bis zum 02.10.2008 befristet und soll daher erneuert werden. Der Beschlussvorschlag regelt die Möglichkeiten der Gesellschaft sowohl im Hinblick auf die Modalitäten des Erwerbs der eigenen Aktien als auch im Hinblick auf ihre anschließende Verwendung.

      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu beschließen:
      a)

      Die Gesellschaft wird ermächtigt, Aktien der Gesellschaft zu erwerben, um



      Aktien der Gesellschaft Dritten im Rahmen des Zusammenschlusses mit Unternehmen oder im Rahmen des Erwerbes von Unternehmen oder Beteiligungen daran anbieten zu können oder


      sie einzuziehen.


      Die Ermächtigung wird zum 15.04.2008 wirksam und gilt bis zum 14.10.2009. Die bisherige Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien - gültig bis zum 02.10.2008 - endet ab Wirksamwerden dieser neuen Ermächtigung.
      b)

      Die Ermächtigung kann ganz oder in Teilbeträgen, einmal oder mehrmals, in Verfolgung eines oder mehrerer Zwecke im Rahmen der vorgenannten Beschränkungen ausgeübt werden. Auf die erworbenen Aktien dürfen zusammen mit anderen Aktien, die sich im Besitz der Gesellschaft befinden oder ihr nach den §§ 71a ff. AktG zuzurechnen sind, zu keinem Zeitpunkt mehr als 10 % des derzeitigen Grundkapitals in Höhe von 746.666,00 EURO entfallen.
      c)

      Der Erwerb erfolgt über die Börse. Der von der Gesellschaft gezahlte Gegenwert je Aktie (ohne Erwerbsnebenkosten) darf den durchschnittlichen Börsenkurs, der während der letzten zehn vorausgegangenen Börsentage an der Stuttgarter Wertpapierbörse festgestellt worden ist, nicht um mehr als fünf vom Hundert übersteigen oder unterschreiten.
      d)

      Der Vorstand wird ermächtigt, Aktien der Gesellschaft, die aufgrund der vorstehenden Ermächtigung erworben werden, Dritten im Rahmen von Unternehmenszusammen-schlüssen oder beim Erwerb von Unternehmen und Beteiligungen daran anzubieten oder an institutionelle Anleger zu verkaufen.
      e)

      Der Vorstand wird ermächtigt, Aktien der Gesellschaft, die aufgrund der vorstehen-den Ermächtigung erworben werden, einzuziehen, ohne daß die Einziehung oder die Durchführung der Einziehung eines weiteren Hauptversammlungsbeschlusses bedarf.
      f)

      Die Ermächtigungen unter d) und e) können ganz oder in mehreren Teilbeträgen ausgenutzt werden. Der Preis, zu dem Aktien der Gesellschaft gemäß d) an Dritte abgegeben werden, darf den Eröffnungskurs an der Stuttgarter Wertpapierbörse am Tag der verbindlichen Vereinbarung mit dem Dritten um nicht mehr als 5 % unterschreiten.
      g)

      Das Bezugsrecht der Aktionäre auf die eigenen Aktien der Gesellschaft wird insoweit ausgeschlossen, wie diese Aktien gemäß d) oder e) verwandt werden.


      6.

      Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2007/2008


      Der Aufsichtsrat schlägt vor, die BW Revision Jakobus & Partner GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Weilheim zum Abschlussprüfer der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2007/2008 zu bestellen.


      Teilnahmebedingungen
      Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beläuft sich das Grundkapital der Gesellschaft auf 746.666 auf den Inhaber lautende Stückaktien mit ebenso vielen Stimmrechten.

      Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die der Gesellschaft unter der nachfolgend genannten Adresse einen von ihrer Depotbank in Textform (§ 126 b BGB) erstellten besonderen Nachweis ihres Anteilsbesitzes am „record date“ übermitteln:

      Q-SOFT Verwaltungs AG
      c/o Bankhaus Ellwanger & Geiger KG
      Börsenplatz 1
      70174 Stuttgart
      Fax: 0711/21 48-325

      Der Nachweis des Anteilsbesitzes muss sich auf den Beginn des 25. März 2008 (record date) beziehen und der Gesellschaft spätestens bis zum Ablauf des 08. April 2008 zugehen. Nach Eingang des Nachweises ihres Anteilsbesitzes bei der Gesellschaft werden den Aktionären Eintrittskarten für die Hauptversammlung übersandt. Um den rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarten sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre, frühzeitig für die Übersendung des Nachweises ihres Anteilsbesitzes an die Gesellschaft Sorge zu tragen.

      Die Gesellschaft weist ausdrücklich darauf hin, dass Aktionäre ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung auch durch einen schriftlich Bevollmächtigten, z. B. ein Kreditinstitut oder eine Aktionärsvereinigung, ausüben lassen können. Aktionäre, die nicht selbst an der Hauptversammlung teilnehmen, können außerdem ihr Stimmrecht durch einen von der Gesellschaft bevollmächtigten weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter ausüben lassen. Die Gesellschaft hat Frau Janett Nurzynski als Stimmrechtsvertreter benannt. Die Vollmachten und Weisungen für den Stimmrechtsvertreter sind schriftlich zu erteilen. Ein entsprechendes Weisungsformular kann bei der Gesellschaft angefordert werden bzw. steht auf der Internetseite der Gesellschaft im Bereich „Hauptversammlungen“ zur Verfügung. Vollmachten und Weisungen sind zusammen mit der Eintrittskarte bis spätestens 14. April 2008 (Posteingang bei der Gesellschaft) an die folgende Anschrift zu senden:

      Q-SOFT Verwaltungs AG
      Investor Relations
      Heinrich-Credner-Straße 5
      99087 Erfurt

      Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären nach §§ 126, 127 AktG sind unter folgenden Erreichbarkeiten an die Gesellschaft zu richten: Q-SOFT Verwaltungs AG, Heinrich-Credner-Straße 5, 99087 Erfurt; Fax: 0361/77 85 1-11; e-mail: aktie@q-soft.de. Rechtzeitig eingehende Anträge werden auf der Homepage der Gesellschaft nach den gesetzlichen Regeln zugänglich gemacht. Weitergehende Informationen und Unterlagen zu einzelnen Tagesordnungspunkten sind auf der Homepage des Unternehmens www.q-soft.de im Bereich Investor Relations/Hauptversammlung zugänglich.



      Erfurt, im Februar 2008

      Q-SOFT Verwaltungs AG

      Der Vorstand



      Bericht des Vorstandes zu TOP 9 der Tagesordnung gemäß §§ 71 Abs. 1 Nr. 8, 186 Abs. 4 Satz 2 AktG

      Der Gesetzgeber hat den Unternehmen die Möglichkeit eingeräumt, eigene Aktien in begrenztem Umfang aufgrund einer besonderen Ermächtigung durch die Hauptversammlung zu erwerben und auch wieder zu veräußern. Die Veräußerung nach Erwerb der eigenen Aktien soll in allen Fällen unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre erfolgen können.

      Die Ermächtigung soll der Q-SOFT Verwaltungs AG die Möglichkeit geben, bis zu 10 % des Grundkapitals zu gesetzlich zulässigen Zwecken zu erwerben. Die Gesellschaft soll durch die vorgeschlagene Ermächtigung in die Lage versetzt werden, eigene Aktien zur Verfügung zu haben, um diese insbesondere als Gegenleistung im Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen oder beim Erwerb von Unternehmen oder Unternehmensteilen oder Beteiligungen an Unternehmen anbieten zu können. Die Globalisierung der Wirtschaft verlangt zunehmend diese Form der Gegenleistung. Die Möglichkeit einer solchen Veräußerung liegt im Interesse der Gesellschaft. Konkrete Pläne für das Ausnutzen dieser Ermächtigung bestehen derzeit nicht. Der Vorstand wird der Hauptversammlung jeweils Bericht über eine Ausnutzung dieser Ermächtigung erstatten.

      Diesen genannten Zwecken trägt der vorgeschlagene Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre Rechnung.
      Avatar
      schrieb am 04.03.08 22:24:19
      Beitrag Nr. 63 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.545.258 von Muckelius am 04.03.08 15:09:31Ein Termin im Mai erschiene mir sinnvoller...

      Nebenbei wurde die Homepage neu gestaltet, m.E. sehr gelungen.
      Avatar
      schrieb am 05.03.08 23:20:21
      Beitrag Nr. 64 ()
      Falls noch jemand etwas zu verschenken hat - ich bin bereit, weiter zuzukaufen:

      Ich biete 1,20 € pro Q-Soft-Aktie (Stückzahlen: Minimum 300, Maximum 2000).

      Einfach per Boardmail melden, damit wir die weitere Vorgehensweise besprechen können. Mein Angebot gilt bis auf weiteres.
      Avatar
      schrieb am 05.03.08 23:21:59
      Beitrag Nr. 65 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.563.221 von Mister_Shake am 05.03.08 23:20:21:laugh::laugh::laugh:
      Avatar
      schrieb am 05.03.08 23:30:21
      Beitrag Nr. 66 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.563.232 von Guerilla Investor am 05.03.08 23:21:59Ist doch eine faires Angebot, oder?

      Übrigens kaufe ich auch 100,- €-Scheine für 75,- € das Stück. :D
      Avatar
      schrieb am 06.03.08 20:03:29
      Beitrag Nr. 67 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.563.221 von Mister_Shake am 05.03.08 23:20:21Kleine Ergänzung:

      Die angegebenen Stückzahlen gelten pro Person.

      Für 1,11 € pro Aktie hole ich mir die Stücke auch persönlich ab und bringe zur Feier des Tages eine Flasche Schampus mit. ;)
      Avatar
      schrieb am 21.03.08 17:32:45
      Beitrag Nr. 68 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.277.288 von Mister_Shake am 05.02.08 21:07:22Saphir Invest, übrigens ein alter Bekannter: http://www.afterbuy.de/afterbuy/shop/storefront/impressum.as…
      Avatar
      schrieb am 14.04.08 13:21:35
      Beitrag Nr. 69 ()
      :):):)
      Avatar
      schrieb am 18.04.08 14:08:59
      Beitrag Nr. 70 ()
      Warum der Kurssturz. Weiß jemand was? :confused:
      Avatar
      schrieb am 21.04.08 13:06:21
      Beitrag Nr. 71 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.563.221 von Mister_Shake am 05.03.08 23:20:21Wolltest Du nicht alles ab 1,2 aufkaufen. Steht genug Material im Ask.
      Avatar
      schrieb am 05.06.08 13:00:31
      Beitrag Nr. 72 ()
      Q-Soft geht ja gerade richtig ab. Ist da etwas im Busch?
      Avatar
      schrieb am 30.06.08 15:01:38
      Beitrag Nr. 73 ()
      XETRA-Handel

      27.06.2008 1,30 1,30 1,17 1,17 13.000 :eek::eek:
      26.06.2008 1,36 1,36 1,36 1,36 0
      25.06.2008 1,36 1,36 1,36 1,36 0
      24.06.2008 1,36 1,36 1,36 1,36 0
      23.06.2008 1,36 1,36 1,36 1,36 0
      20.06.2008 1,40 1,41 1,40 1,40 1.108
      19.06.2008 1,40 1,46 1,40 1,46 550
      18.06.2008 1,40 1,45 1,40 1,45 71
      17.06.2008 1,40 1,40 1,40 1,40 0
      16.06.2008 1,40 1,40 1,40 1,40 0
      13.06.2008 1,40 1,40 1,40 1,40 0
      12.06.2008 1,40 1,40 1,40 1,40 0
      11.06.2008 1,40 1,40 1,40 1,40 0
      10.06.2008 1,42 1,42 1,42 1,42 0
      09.06.2008 1,42 1,42 1,42 1,42 0
      06.06.2008 1,39 1,45 1,39 1,45 2.500
      05.06.2008 1,45 1,45 1,30 1,40 5.640
      Avatar
      schrieb am 30.06.08 16:23:50
      Beitrag Nr. 74 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.404.240 von a2karlsruhe am 30.06.08 15:01:38Da hat jemand schnell Geld für den Urlaub gebraucht. :cool:
      Avatar
      schrieb am 30.06.08 17:39:07
      Beitrag Nr. 75 ()
      Na und, sind nichtmal 20.000€ und nichtmal 2% der AG :laugh:
      Avatar
      schrieb am 30.06.08 20:30:37
      Beitrag Nr. 76 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.405.590 von Alufoliengriller am 30.06.08 17:39:07Ist aber schon erstaunlich, dass zu diesem tiefen Kurs mal soeben 13.000 Stück geschmissen wurden. Zumal das vermutlich kein Kleinaktionär war(wg. 1% Steuerquote).

      Es ist zu ruhig geworden. Mich würden ein paar Prozessdetails brennend interessieren.
      Avatar
      schrieb am 01.07.08 13:33:06
      Beitrag Nr. 77 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.406.970 von a2karlsruhe am 30.06.08 20:30:37Es ist zu ruhig geworden. Mich würden ein paar Prozessdetails brennend interessieren.


      Solange keine Verhandlung stattfindet, dürfte nichts zu hören sein. Danach kann es aber sehr schnell gehen - solche Prozesse hat es schon zu genüge gegeben, um Präzedenzfälle zu schaffen.
      Avatar
      schrieb am 24.07.08 17:34:08
      Beitrag Nr. 78 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.411.813 von Schnueffelnase am 01.07.08 13:33:06Na ja, sooo lange müssen wir auch nicht mehr warten. Habe schon Geduld, aber langsam möchte ich auch mal etwas Geld verdienen.

      Von der q-soft Seite:
      Der für den 15. Juli 2008 anberaumte Verhandlungstermin vor dem Erfurter Landgericht wurde verschoben. Die mündliche Verhandlung wird am 02. September 2008 fortgesetzt. Informationen dazu werden ggf. im Nachgang an dieser Stelle veröffentlicht.
      Avatar
      schrieb am 07.08.08 19:23:53
      Beitrag Nr. 79 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.580.131 von a2karlsruhe am 24.07.08 17:34:08hier kommt ja heute abend reger Handels auf! :keks:
      Avatar
      schrieb am 07.08.08 19:35:58
      Beitrag Nr. 80 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.674.634 von Muckelius am 07.08.08 19:23:53Naja, soo groß ist das Volumen auch nicht. Aber der Kurs überrascht mich schon sehr. Weiss da jmd. mehr? Immerhin ist die Sommerpause bald vorüber und die Verhandlung mit den räuberischen aktionären wird bald fortgesetzt. Habe keine News gefunden.
      Avatar
      schrieb am 15.08.08 22:33:21
      Beitrag Nr. 81 ()
      >>>> Die Anfechtungsklagen von Kleinaktionären zu Beschlüssen der letzten Q-Soft Hauptversammlung sind auf dem Weg des Vergleichs "aus dem Weg geräumt" worden.:)

      Das hat Martin Schmitt, Vorstand der SM Wirtschaftsberatungs AG (SMW), heute, 15.8., in Stuttgart bei der SMW-Hauptversammlung mitgeteilt. (SMW ist mit 29,79 Prozent an Q-Soft beteiligt, Martin Schmitt ist dort AR-Vorsitzender.)

      Ursprünglich war vom Landgericht Erfurt ein weiterer mündlicher Termin für den 2. September anberaumt worden.:cool:
      Avatar
      schrieb am 16.08.08 23:21:05
      Beitrag Nr. 82 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.740.766 von Schwabenspecht am 15.08.08 22:33:21Sollte das stimmen (bitte nicht falsch verstehen, Specht), wäre das eine hervorragende Neuigkeit. Nur warum gibt es dazu keine offizielle Mitteilung seitens Q-Soft?
      Avatar
      schrieb am 16.08.08 23:43:43
      Beitrag Nr. 83 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.743.335 von MFC500 am 16.08.08 23:21:05Natürlich stimmt das, habs ja selber gehört.:cool:

      Martin Schmitt hat das offenbar selbst erst durch Telefonanruf (aus Erfurt ?) kurz vor der HV erfahren. Und war so nett, uns das gleich zu erzählen.:laugh:

      Klar, dass das eine hervorragende (wichtige) News ist, deshalb hab ich das ja auch gleich hier reingestellt.:)

      Ich nehme an, dass Q-Soft am Montag mit einer Meldung offiziell "nachzieht"...

      Müssten sie eigentlich...:cool:
      Avatar
      schrieb am 18.08.08 11:49:51
      Beitrag Nr. 84 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.743.353 von Schwabenspecht am 16.08.08 23:43:43Hat etwas gedauert, aber nun kann ich bestätigen (Telefonat mit Herrn Volkmar :

      - Es wurde eine Einigung bzgl. der Klagen erzielt
      - Es sind keine Klagen mehr anhängig

      Eine entsprechende Mitteilung soll am Mittwoch im Bundesanzeiger und dann auch auf der HP veröffentlicht werden.

      Nochmals danke für den Hinweis, Specht, und nichts für ungut, aber so gewichtige Aussagen muß man immer überprüfen. Du weißt ja wahrscheinlich selbst, wieviele zwielichtige Gestalten sich in Internetforen herumtreiben.
      Avatar
      schrieb am 18.08.08 12:00:00
      Beitrag Nr. 85 ()
      Zur Info: Zum 31.03.08. verfügte Q-Soft über 1,07 Mio Cash bzw 1,43 €/Aktie (747.000 Aktien), das EK lag bei 1,25 Mio (EK-Quote 97,5%). Bei 1,55, beträgt die Marktkapitalisierung nur 1,16 Mio. Das bedeutet, daß die Aktie nur unwesentlich über ihrem inneren Wert notiert.
      Avatar
      schrieb am 18.08.08 13:57:40
      Beitrag Nr. 86 ()
      :look:
      Avatar
      schrieb am 18.08.08 15:53:00
      Beitrag Nr. 87 ()
      MFC500:
      ... ich hatte einen höheren Betrag pro Aktie im Kopf; deshalb habe ich mir nochmals kurz den letzten Halbjahresfinanzbericht angeschaut: Neben dem Cash in Höhe von 1,07 Mio € existieren sonstige Vermögensgegenstände in Höhe von 214 T€. Diese sollten eigentlich auch werthaltig sein, im GB vom Vorjahr werden sie als Forderungen bezeichnet, die teilweise in 2008 fällig sind.
      Dementsprechend sollte der Wert/Aktie um die 1,70 betragen.
      Seltsamerweise sprach das Unternehmen heute von einer Belastung für die AG durch die geschlossenen Vergleiche. Ich hatte mir auch vorstellen können, dass der Kaufpreis der Q-Soft nachgebessert werden würde, sprich dass das AG-Vermögen gemehrt würde. Naja, lassen wir uns mal überraschen, was der Wortlaut im ebanz ergibt.
      Ausserdem sollen rasch die Gespräche bzgl. der weiteren Entwicklung bzw. Verwendung des Mantels fortgeführt werden.

      Grüße
      Flip
      Avatar
      schrieb am 18.08.08 16:56:39
      Beitrag Nr. 88 ()
      flip,

      ich habe die 214 T€ bewusst nicht einbezogen, da ich deren Werthaltigkeit nicht beurteilen kann. Ich betrachte das als mögliche "stille Reserve". Außerdem gehe ich bei derartigen Überlegungen (die Substanz betreffend) lieber konservativ vor.

      Was den Vergleich anbelangt: Zum Nulltarif wird es diesen nicht gegeben haben, es dürfte aber keine allzu große Belastung daraus resultieren. So groß war ja der Streitwert nicht. Entscheidender ist ohnehin, daß der Weg für eine operative Neuausrichtung - endlich - frei ist. Gespräche werden geführt, die Ergebnisse muß man natürlich abwarten. Das Chancen-Risiko-Verhältnis erscheint mir nun jedenfalls hervorragend. Anleger sollten sich aber bewusst sein, daß eine Neuausrichtung sich durchaus hinziehen kann. Wer auf den schnellen Euro hofft, könnte enttäuscht werden.
      Avatar
      schrieb am 19.08.08 09:07:49
      Beitrag Nr. 89 ()
      @ MFC
      ... ich wollte Dich nicht korrigieren; schließlich schätze ich Deine stets substantiierten, interessanten und (vor allem auch) ausgewogenen postings.
      Wovor ich noch ein wenig Angst habe, ist dass der Mantel im SM-Umfeld verbleibt und evtl. mit einer Sachkapitalerhöhung (irgendwelche "fair-value"-bewerteten Immobilien...) "belebt" wird. Das wäre nicht unbedingt mein Wunschszenario. Andererseits gibt es ja hier schon diverse Gesellschaften (SM, RCM...) und der Immo-Hype ist auch vorbei.

      Grundsätzlich bin ich aber auch der Auffassung, dass hier das Chance/Risiko-Verhältnis ausgezeichnet ist.
      Avatar
      schrieb am 19.08.08 09:18:06
      Beitrag Nr. 90 ()
      flip,

      ich habe das nicht negativ aufgefasst, zudem war dein Einwand bzw deine ergänzung berechtigt, und es freut mich, wenn jemand auch selbst in einen Unternehmensbericht hineinsieht. Sollte man ohnehin immer machen.

      Was mit dem Mantel geschieht, kann man wirklich nur abwarten
      Avatar
      schrieb am 19.08.08 20:45:28
      Beitrag Nr. 91 ()
      Hab mir jedenfalls am Montag noch ein paar Stücke besorgt. :) Viel günstiger als die SMW für ihre Anteile bezahlt hatte (1,80 damals). :)

      Bin auch SMW-Aktionär und auch RCM-Aktionär. Diese "kleine Familie" (einheitliche Leitung) hat ja mit ihren Strukturen noch einiges vor.
      Irgendwie scheint mir da der Q-Soft-Mantel eine Bedeutung zu haben, komme nur nicht auf die Idee, welche... :rolleyes:

      SMW wird ja einen Grund gehabt haben, sich mit gut 29 Prozent an Q-Soft zu beteiligen.:cool:

      Irgendwie spannend !:D
      Avatar
      schrieb am 20.08.08 14:57:31
      Beitrag Nr. 92 ()
      Aktuelle Aktionärsmeldungen

      Der Rechtsstreit vor dem Erfurter Landgericht bzgl. der Aktionärsklagen gegen Beschlüsse der Hauptversammlung 2007 wurde per gerichtlichem Vergleich beendet. Details dazu werden entsprechend den gesetzlichen Vorschriften am 20.08.2008 im elektronischen Bundesanzeiger veröffent-licht. Der für den 02. September 2008 anberaumte Verhandlungstermin vor dem Erfurter Landgericht wurde durch richterliche Verfügung abgesagt.

      gez. Der Vorstand

      quelle: q-soft.de
      Avatar
      schrieb am 20.08.08 15:11:12
      Beitrag Nr. 93 ()
      Gemäß §§ 248a, 149 Abs. 2 AktG geben wir bekannt:

      Das Verfahren, in dem Aktionäre beim Landgericht Erfurt gegen die Beschlüsse der Hauptversammlung vom 3. April 2007 zu Anfechtungs- und Nichtigkeitsklage erhoben haben (Aktenzeichen 1 HK O 113/07, führend), wurde durch am 8. August 2008 gerichtlich festgestellten Vergleich im Verfahren nach § 278 Abs. 6 ZPO beendet.
      Der Vergleich hat folgenden Inhalt (ohne Adressen der Kläger, sowie ohne Nennung der Prozessbevollmächtigten):

      In dem Rechtsstreit

      1. Peter Zetzsche, Gosen,
      2. Klaus Emil Heinrich Zapf, Berlin,
      3. Tino Hofmann, Berlin,


      - Kläger -
      g e g e n
      Q-Soft Verwaltungs AG, Erfurt, vertreten durch den Vorstand Peter Volkmar sowie vertreten durch den Aufsichtsrat Reinhard Voss, Martin Schmitt und Rolf Opfermann,

      - Beklagte -
      P & V Verwaltungs GmbH, Erfurt, vertreten durch den Geschäftsführer, Herrn Peter Volkmar,

      - Käuferin -

      hat die 1. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Erfurt durch Vorsitzenden Richter am Landgericht Krohn sowie die Handelsrichter Kossack und Tomescheit am 8.8.2008 beschlossen:

      I.

      Es wird festgestellt, dass zwischen den Parteien ein Vergleich mit folgendem Inhalt gemäß § 278 Abs. 6 ZPO zustande gekommen ist:

      Die Kläger sind Aktionäre der Beklagten.

      Die Hauptversammlung der Beklagten hat am 3. April 2007 die Zustimmung zu einem Ausgliederungsvertrag zwischen der Beklagten und ihrer 100%-igen Tochtergesellschaft, der heutigen Q-Soft GmbH (nachfolgend „Ausgliederung“) erteilt. Die Hauptversammlung hat sodann anschließend dem Verkauf und der Abtretung sämtlicher Geschäftsanteile der Q-Soft GmbH durch die Beklagten an die P+V Verwaltungs GmbH (nachfolgend „Käuferin“) gegen eine Kaufpreis von Euro 500.000,00 zugestimmt (nachfolgend „Kauf- und Abtretungsvertrag“). Die Ausgliederung wurde mit Datum vom 30. April 2007 im Handelsregister der Q-Soft GmbH und der Beklagten eingetragen.

      Gegen diese Hauptversammlungsbeschlüsse haben die Kläger jeweils Anfechtungs- und Nichtigkeitsklage beim Landgericht Erfurt erhoben. Zudem wurde die Beschlussfassung zur Entlastung der Aufsichtsratsmitglieder für das Geschäftsjahr 2005/2006 angefochten. Sämtliche Klagen sind verbunden worden. Das Verfahren wird beim Landgericht Erfurt unter dem (führenden) Aktenzeichen 1 HK O 113/07 geführt.

      Dies vorangestellt, vereinbaren die Parteien auf Initiative der Beklagten und Empfehlung und Anraten des Landgerichts Erfurt im Wege des gegenseitigen Nachgebens zur endgültigen Beilegung des Rechtsstreits ohne Aufgabe der jeweils bestehenden gegenteiligen Rechtsauffassung im Einzelnen folgenden Prozessvergleich:

      A. Bewertung der veräußerten Geschäftsanteile 1. Die Beklagte wird eine neutrale gutachterliche Bewertung der Höhe des Basiszinssatzes auf den Zeitpunkt des Bewertungsstichtages (30. September 2006) der Q-Soft GmbH durch einen Sachverständigen durchführen, gegen den seitens der Kläger keine Einwände bestehen. Sofern der Sachverständige den seitens der Kläger für angemessen erachteten Basiszinssatz in Höhe von 4,0 % oder einen anderen zwischen 4,0% und 4,5% liegenden Basiszins ermittelt, wird die Bewertung der Q-Soft GmbH mit dem ermittelten Basiszinssatz und dem sich daraus verändernden Kapitalisierungszinssatz neu berechnet. Die sonstigen Annahmen des Bewertungsgutachtens vom 8. Februar 2007 bleiben unverändert.

      2. Soweit sich aus der nach Ziffer A.1. durchgeführten Bewertung eine Erhöhung des Wertes der Q-Soft GmbH zum Verkaufsstichtag ergeben sollte, verpflichtet sich die Käuferin den Differenzbetrag unverzüglich an die Beklagte zu zahlen. Soweit der von dem Sachverständigen nach Ziffer A.1. ermittelte Wert nicht zu einer Erhöhung des Wertes der Q-Soft GmbH führt, ergeben sich hieraus keinerlei Verpflichtungen für die Beklagte gegenüber der Käuferin. In diesem Fall erkennen sämtliche Parteien dieses Vergleichs die Zahlung von Euro 500.000,00 als vollständige und angemessene Erfüllung der Kaufpreisforderung aus dem Kauf- und Abtretungsvertrag an.


      B. Rücknahme der Klagen gegen die Hauptversammlungsbeschlüsse vom. 3. April 2007

      In Ansehung und im Zuge dieses Vergleichs nehmen die Kläger ihre Klagen gegen die Hauptversammlungsbeschlüsse vom 3. April 2007 mit Protokollierung dieses Vergleichs zurück. Die Kläger werden – weder direkt noch indirekt – auch keine sonstigen rechtlichen Schritte gegen die Beklagte, die Käuferin, die Mitglieder der Organe der Beklagten oder der Käuferin oder sonstige Personen im Zusammenhang mit den Gegenständen der Tagesordnung und den Beschlüssen der Hauptversammlung der Beklagten vom 3. April 2007 einleiten.

      C. Kosten

      Unter dem Vorbehalt der Rücknahme sämtlicher Klagen verpflichtet sich die Beklagte die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten des Klageverfahrens sowie dieses Vergleichs gemäß den nachfolgenden Bestimmungen zu übernehmen.

      Die Beklagte trägt die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten des Rechtsstreits und dieses Vergleichs auf der Basis eines Streitwerts von EUR 200.000,00 für die Hauptsache und EUR 20.000,00 für diesen Vergleich auf der Grundlage des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG).

      Im Einzelnen verpflichtet sich die Beklagte zur Übernahme folgender Gebühren: • 1,3 Verfahrensgebühr gem. §§ 2,13 i.V.m. Nr. 3100 VV RVG aus einem Streitwert in Höhe von EUR 200.000,00.

      • 0,8 Verfahrensgebühr gem. §§ 2,13 i.V.m. Nr. 3101 Nr.2 VV RVG aus einem Streitwert in Höhe von EUR 20.000,00.

      • 1,2 Terminsgebühr gem. §§ 2,13 i.V.m. Nr. 3104 VV RVG aus EUR 220.000,00.

      • 1,5 Einigungsgebühr gem. §§ 2,13 i.V.m. Nr. 1000 VV RVG aus EUR 20.000,00.

      • 1,0 Einigungsgebühr gem. §§ 2,13 i.V.m. Nr. 1003 VV RVG aus EUR 200.000,00.

      • Es erfolgt ein Abgleich nach §15 III RVG.

      • Zzgl. Auslagenpauschale.

      • Zzgl. gesetzliche Mehrwertsteuer.


      Die von den Klägern gezahlten Vorschüsse auf die Gerichtskosten werden von der Beklagten auf Nachweis an den jeweiligen Kläger erstattet. Die Kläger verpflichten sich, unverzüglich nach Abschluss dieses Vergleichs die Rückerstattung der jeweils nicht verbrauchten Anteile der von ihnen eingezahlten Kostenvorschüsse bei Gericht einzufordern. Nach Erhalt haben die Kläger die erstatteten Gerichtskostenvorschüsse unverzüglich an die Beklagte zu zahlen.

      Die Beklagte verpflichtet sich, die mit diesem Vergleich übernommenen Zahlungsverpflichtungen gegenüber den Klägern binnen 14 Tagen nach Protokollierung des Vergleichs zu erfüllen. Die Parteien erkennen die in diesem Vergleich festgelegten Werte als verbindlich an, unabhängig von einer etwaigen abweichenden gerichtlichen Streitwertfestsetzung.

      Die Beklagte verpflichtet sich weiterhin nach Klagerücknahme keinen Kostenantrag zu stellen. Die Beklagte stimmt der Klagerücknahme durch die Kläger zu.

      Die Beklagte und die Käuferin tragen ihre außergerichtlichen Kosten selbst.

      Aus diesem Vergleich ergeben sich keine Ansprüche etwaiger Nebenintervenienten in dem Anfechtungsverfahren auf Erstattung von Kosten und Auslagen.

      D. Weitere Pflichten des Beklagten

      Die Beklagte verpflichtet sich, diesen Vergleich im vollständigen Wortlaut (jedoch ohne Nennung der Adressen der Beteiligten Minderheitsaktionäre und ohne Nennung deren Prozessbevollmächtigten) auf ihre Kosten unverzüglich gemäß § 248 a AktG i.V.m. § 149 Abs.2 AktG im elektronischen Bundesanzeiger zu veröffentlichen. Soweit eine etwaige unvollständige Bekanntmachung i.S.d. §§ 149 Abs.2 S.3, 248a AktG vorliegen sollte, bleibt es bei allen Leistungspflichten der am Vergleich beteiligten Parteien, die vereinbart worden sind.

      E. Reichweite des Vergleichs

      Mit Erfüllung der in diesem Vergleich übernommenen wechselseitigen Verpflichtungen sind alle gegenseitigen Ansprüche der Parteien dieses Vergleichs aus dem Rechtsstreit sowie dessen Beendigung im Verhältnis der Parteien zueinander erledigt. Weitere Ansprüche bestehen nicht.

      F. Schlussbestimmungen

      Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, berührt dies die Gültigkeit der übrigen Vertragsbestimmungen nicht. Die Vertragsparteien verpflichten sich, anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung eine angemessene Regelung zu vereinbaren, die im Rahmen des rechtlich Zulässigen dem am Nächsten kommt, was die Parteien gewollt haben oder nach dem Sinn und Zweck dieses Vertrages gewollt hätten, hätten sie dies im Lichte der Unwirksamkeit oder Undurchführbarkeit bedacht. Dies gilt auch entsprechend für Lücken dieses Vergleichs.

      Quelle: heutiger eBundesanzeiger
      Avatar
      schrieb am 20.08.08 17:21:58
      Beitrag Nr. 94 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.777.668 von MFC500 am 20.08.08 15:11:12Die (vermutlich) in Prozent ausgedrückten Gebühren machen zusammen 7700 Euro plus Mehrwertsteuer, das dürfte nicht ins Gewicht fallen. Weiß jemand, wie hoch der Abgleich und die Auslagenpauschale sind und wie hoch die eigenen Kosten von Q-Soft sein dürften?
      Immerhin haben die Kläger keine Beraterverträge oder sonstigen Sauereien für sich herausschlagen können.
      Avatar
      schrieb am 20.08.08 18:56:14
      Beitrag Nr. 95 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.780.046 von Schnueffelnase am 20.08.08 17:21:58News - 20.08.08 18:33

      DGAP-Stimmrechte: Q-SOFT Verwaltungs AG (deutsch)

      Q-SOFT Verwaltungs AG: Veröffentlichung gemäß § 26 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung

      Q-SOFT Verwaltungs AG / Veröffentlichung einer Mitteilung nach § 21 Abs. 1 WpHG (Aktie)

      20.08.2008

      Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.

      ---------------------------------------------------------------------------

      Die Saphir Invest Aktiengesellschaft, Klink, Deutschland hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 20.08.2008 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der Q-SOFT Verwaltungs AG, Erfurt, Deutschland, ISIN: DE0006175946, WKN: 617594 am 18.08.2008 durch Aktien die Schwelle von 3% der Stimmrechte unterschritten hat und nunmehr 1,07% (das entspricht 8000 Stimmrechten) beträgt.

      20.08.2008 Finanznachrichten übermittelt durch die DGAP

      ---------------------------------------------------------------------------

      Sprache: Deutsch Emittent: Q-SOFT Verwaltungs AG Heinrich-Credner-Straße 5 99087 Erfurt Deutschland Internet: www.q-soft.de

      Ende der Mitteilung DGAP News-Service

      ---------------------------------------------------------------------------

      Quelle: dpa-AFX
      Avatar
      schrieb am 20.08.08 18:56:19
      Beitrag Nr. 96 ()
      20.08.2008

      Die Saphir Invest Aktiengesellschaft, Klink, Deutschland hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 20.08.2008 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der Q-SOFT Verwaltungs AG, Erfurt, Deutschland, ISIN: DE0006175946, WKN: 617594 am 18.08.2008 durch Aktien die Schwelle von 3% der Stimmrechte unterschritten hat und nunmehr 1,07% (das entspricht 8000 Stimmrechten) beträgt.

      http://isht.comdirect.de/html/news/actual/main.html?sNewsId=…
      Avatar
      schrieb am 21.08.08 09:52:30
      Beitrag Nr. 97 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.781.568 von MFC500 am 20.08.08 18:56:19Kennt jemand diesen Investor? Ist er dem SM-Umfeld zuzurechnen?
      Avatar
      schrieb am 21.08.08 21:08:33
      Beitrag Nr. 98 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.791.428 von Schnueffelnase am 21.08.08 09:52:30Die Saphir Invest AG vertreibt Tinte und Toner über Ebay ( http://www.afterbuy.de/afterbuy/shop/storefront/start.aspx?…).
      Für den guten Q-Soft-Mantel meiner Meinung nach definitiv nicht interessant genug.
      Jetzt wissen wir auch, wer in den letzten Monaten für den irrationalen Verkaufsdruck gesorgt hat.

      Zum Vergleich mit den Anfechtungsklägern: Akzeptabel, hätte schlimmer kommen können. Womöglich gibt es ja doch noch eine kleine Nachzahlung...

      @Bear83: Zwischen "weiter zukaufen" und "alles aufkaufen" besteht ein kleiner Unterschied, oder?
      Avatar
      schrieb am 25.08.08 17:04:54
      Beitrag Nr. 99 ()
      Q-SOFT Verwaltungs AG / Veröffentlichung einer Mitteilung nach § 21 Abs. 1
      WpHG (Aktie)

      Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung, übermittelt durch die DGAP -
      ein Unternehmen der EquityStory AG.
      Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
      ---------------------------------------------------------------------------

      Die Future Invest Vermögensverwaltung Aktiengesellschaft, Frohnleiten,
      Österreich hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 22.08.2008 mitgeteilt, dass
      ihr Stimmrechtsanteil an der Q-SOFT Verwaltungs AG, Erfurt, Deutschland,
      ISIN: DE0006175946, WKN: 617594 am 18.08.2008 durch Aktien die Schwelle
      von 3% der Stimmrechte unterschritten hat und nunmehr 1,07% (das entspricht
      8000 Stimmrechten) beträgt.
      1,07% der Stimmrechte (das entspricht 8000 Stimmrechten) sind der
      Gesellschaft gemäß § 22 Abs. 1, Satz 1, Nr. 1 WpHG von der Saphir Invest
      Aktiengesellschaft, Klink, Deutschland
      zuzurechnen.

      22.08.2008 Finanznachrichten übermittelt durch die DGAP
      ---------------------------------------------------------------------------

      Sprache: Deutsch
      Emittent: Q-SOFT Verwaltungs AG
      Heinrich-Credner-Straße 5
      99087 Erfurt
      Deutschland
      Internet: www.q-soft.de

      Ende der Mitteilung DGAP News-Service
      Avatar
      schrieb am 27.08.08 17:15:13
      Beitrag Nr. 100 ()
      Q-SOFT nur mit Limit ordern

      27.08.2008
      Der Aktionär

      Kulmbach (aktiencheck.de AG) - Die Experten vom Anlegermagazin "Der Aktionär" halten die Q-SOFT-Aktie (ISIN DE0006175946 / WKN 617594) für ein chancenreiches Investment.

      Nachdem ein Rechtsstreit gegen drei Anteilseigner gewonnen worden sei, dürfe nun die Konzernleitung ein neues operatives Geschäft in den Q-SOFT-Börsenmantel einbringen. Alleinvorstand Peter Volkmar erwarte für das Geschäftsjahr 2008/09 (30.09.) einen erfolgreichen Abschluss.

      Die Chancen für eine Neuausrichtung des Unternehmens stünden gut. Dennoch notiere der Titel knapp unter seinem Buchwert von ca. 1,70 Euro je Aktie.

      Die Experten von "Der Aktionär" halten die Q-SOFT-Aktie für ein chancenreiches Investment, aber Anleger sollten den Titel nur mit Limit ordern. (Ausgabe 36) (27.08.2008/ac/a/nw)
      Avatar
      schrieb am 27.08.08 17:49:35
      Beitrag Nr. 101 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.880.139 von a2karlsruhe am 27.08.08 17:15:13gewohnt "kompetente" Berichterstattung der sog. Experten ("...Nachdem ein Rechtsstreit gegen drei Anteilseigner gewonnen worden sei,...). Auch habe ich Zweifel, daß Volkmar "einen erfolgreichen Abschluss" bis 30.09. in Aussicht gestellt hat. Derzeit laufen Verhandlungen, aber wie (und wann) diese ausgehen, ist offen.
      Avatar
      schrieb am 27.08.08 20:26:42
      Beitrag Nr. 102 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.880.554 von MFC500 am 27.08.08 17:49:35Naja, "Der Aktionär" zählt ja auch nicht zu den seriösesten Quellen. Insofern sind wir uns da sehr einig. Ich wollte es zur allgemeinen Information aber unbedingt einstellen. Schönen Abend noch, a2
      Avatar
      schrieb am 27.08.08 21:32:56
      Beitrag Nr. 103 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.882.682 von a2karlsruhe am 27.08.08 20:26:42war auch nicht gegen dich gerichtet. Ein bißchen mehr Aufmerksamkeit kann die Aktie ja vertragen. Mich ärgert nur, wenn jemand so offensichtliche Unwahrheiten verbreitet. Dir auch nen schönen Abend
      Avatar
      schrieb am 28.08.08 20:09:02
      Beitrag Nr. 104 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.883.686 von MFC500 am 27.08.08 21:32:56Schau, schau. Man braucht eben doch die Schmierfinken, um erfolgreich zu sein. Endlich kommt wieder Leben in die Bude.
      Avatar
      schrieb am 01.09.08 22:19:06
      Beitrag Nr. 105 ()
      Die Kursentwicklung gefällt mir jedenfalls...

      :lick:
      Avatar
      schrieb am 04.09.08 09:34:13
      Beitrag Nr. 106 ()
      Im Moment geht's wieder deutlich abwärts - eben 1,75 in Hamburg. :eek::eek:
      Hatte der "Aktionär" ein Stopp-Loss empfohlen? Wenn ja, bei welchem Kurs?
      Avatar
      schrieb am 04.09.08 12:06:30
      Beitrag Nr. 107 ()
      Stopp-Loss... Das kann man bei Q-Soft aber nur fürs Taschengeld benutzen :laugh:
      Avatar
      schrieb am 04.09.08 13:11:12
      Beitrag Nr. 108 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.977.295 von Alufoliengriller am 04.09.08 12:06:30Kommt darauf an, wie viele Lemminge der "Aktionär" reingetrieben hat (und was du unter Taschengeld verstehst - wenn alles unter sechsstelligen Eurobeträgen für dich Taschengeld ist, hat du recht ;) )
      Avatar
      schrieb am 04.09.08 13:38:07
      Beitrag Nr. 109 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.974.876 von Schnueffelnase am 04.09.08 09:34:13Dann werde ich mich mal outen - der Käufer heute früh in Hamburg war ich.

      Meine Rechnung: Bei einem Mantelwert von 100000 Euro (vorsichtig angesetzt) plus 1,40 Euro Ausschüttung komme ich - wie gesagt, ganz vorsichtig geschätzt - auf einen fairen Wert von 2,15 Euro je Aktie.

      Alles, was darunter ist, ist geschenkt
      Avatar
      schrieb am 08.10.08 16:40:32
      Beitrag Nr. 110 ()
      Wow, da sind doch tatsächlich heute früh in Stuttgart 700 Stück für'n Euro pro Stück über den Tresen gegangen.:eek::eek::eek:
      Glückwunsch an den Käufer! :D
      Avatar
      schrieb am 08.10.08 20:18:58
      Beitrag Nr. 111 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 35.479.745 von Schnueffelnase am 08.10.08 16:40:32Jo - und 'nen :keks: an den Verkäufer...
      Avatar
      schrieb am 16.10.08 13:17:45
      Beitrag Nr. 112 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 35.483.942 von Mister_Shake am 08.10.08 20:18:58heute ist hier eine größere Stückzahl unterwegs.....
      Avatar
      schrieb am 16.10.08 13:18:44
      Beitrag Nr. 113 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 35.591.077 von Muckelius am 16.10.08 13:17:45gestern wurde auch schon kräftig (für Q-Soft-Verhältnisse) aus dem ASK gekauft.
      Avatar
      schrieb am 22.10.08 09:44:09
      Beitrag Nr. 114 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 35.591.094 von MFC500 am 16.10.08 13:18:44Es werden Insiderkäufe gemeldet. Man beachte das Datum der Käufe:

      News - 22.10.08 09:40

      DGAP-DD: Q-SOFT Verwaltungs AG

      DGAP-DD: Q-SOFT Verwaltungs AG deutsch

      Mitteilung über Geschäfte von Führungspersonen nach §15a WpHG

      Directors'-Dealings-Mitteilung übermittelt durch die DGAP. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Mitteilungspflichtige verantwortlich.

      ------------------------------------------------------------------------------

      Angaben zum Mitteilungspflichtigen Name: Schmitt Vorname: Martin

      Funktion: Verwaltungs- oder Aufsichtsorgan

      Angaben zum mitteilungspflichtigen Geschäft

      Bezeichnung des Finanzinstruments: Aktie ISIN/WKN des Finanzinstruments: DE0006175946 Geschäftsart: Kauf Datum: 15.10.2008 Kurs/Preis: 1,45 Währung: EUR Stückzahl: 5000 Gesamtvolumen: 7250,00 Ort: Frankfurt

      Angaben zum veröffentlichungspflichtigen Unternehmen

      Emittent: Q-SOFT Verwaltungs AG Heinrich-Credner-Straße 5 99087 Erfurt Deutschland ISIN: DE0006175946 WKN: 617594

      Ende der Directors' Dealings-Mitteilung (c) DGAP 22.10.2008

      Finanznachrichten übermittelt durch die DGAP ID 7698

      Quelle: dpa-AFX




      ews - 22.10.08 09:41

      DGAP-DD: Q-SOFT Verwaltungs AG

      DGAP-DD: Q-SOFT Verwaltungs AG deutsch

      Mitteilung über Geschäfte von Führungspersonen nach §15a WpHG

      Directors'-Dealings-Mitteilung übermittelt durch die DGAP. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Mitteilungspflichtige verantwortlich.

      ------------------------------------------------------------------------------

      Angaben zum Mitteilungspflichtigen Name: Schmitt Vorname: Martin

      Funktion: Verwaltungs- oder Aufsichtsorgan

      Angaben zum mitteilungspflichtigen Geschäft

      Bezeichnung des Finanzinstruments: Aktie ISIN/WKN des Finanzinstruments: DE0006175946 Geschäftsart: Kauf Datum: 15.10.2008 Kurs/Preis: 1,50 Währung: EUR Stückzahl: 5000 Gesamtvolumen: 7500,00 Ort: Frankfurt

      Angaben zum veröffentlichungspflichtigen Unternehmen

      Emittent: Q-SOFT Verwaltungs AG Heinrich-Credner-Straße 5 99087 Erfurt Deutschland ISIN: DE0006175946 WKN: 617594

      Ende der Directors' Dealings-Mitteilung (c) DGAP 22.10.2008

      Finanznachrichten übermittelt durch die DGAP ID 7699

      Quelle: dpa-AFX
      Avatar
      schrieb am 22.10.08 09:44:59
      Beitrag Nr. 115 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 35.654.337 von Muckelius am 22.10.08 09:44:09weiter geht's:

      News - 22.10.08 09:42

      DGAP-DD: Q-SOFT Verwaltungs AG

      DGAP-DD: Q-SOFT Verwaltungs AG deutsch

      Mitteilung über Geschäfte von Führungspersonen nach §15a WpHG

      Directors'-Dealings-Mitteilung übermittelt durch die DGAP. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Mitteilungspflichtige verantwortlich.

      ------------------------------------------------------------------------------

      Angaben zum Mitteilungspflichtigen Name: Schmitt Vorname: Martin

      Funktion: Verwaltungs- oder Aufsichtsorgan

      Angaben zum mitteilungspflichtigen Geschäft

      Bezeichnung des Finanzinstruments: Aktie ISIN/WKN des Finanzinstruments: DE0006175946 Geschäftsart: Kauf Datum: 16.10.2008 Kurs/Preis: 1,59 Währung: EUR Stückzahl: 5000 Gesamtvolumen: 7950,00 Ort: Frankfurt

      Angaben zum veröffentlichungspflichtigen Unternehmen

      Emittent: Q-SOFT Verwaltungs AG Heinrich-Credner-Straße 5 99087 Erfurt Deutschland ISIN: DE0006175946 WKN: 617594

      Ende der Directors' Dealings-Mitteilung (c) DGAP 22.10.2008

      Finanznachrichten übermittelt durch die DGAP ID 7696

      Quelle: dpa-AFX
      Avatar
      schrieb am 22.10.08 09:45:31
      Beitrag Nr. 116 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 35.654.337 von Muckelius am 22.10.08 09:44:09News - 22.10.08 09:43

      DGAP-DD: Q-SOFT Verwaltungs AG

      DGAP-DD: Q-SOFT Verwaltungs AG deutsch

      Mitteilung über Geschäfte von Führungspersonen nach §15a WpHG

      Directors'-Dealings-Mitteilung übermittelt durch die DGAP. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Mitteilungspflichtige verantwortlich.

      ------------------------------------------------------------------------------

      Angaben zum Mitteilungspflichtigen Name: Schmitt Vorname: Martin

      Funktion: Verwaltungs- oder Aufsichtsorgan

      Angaben zum mitteilungspflichtigen Geschäft

      Bezeichnung des Finanzinstruments: Aktie ISIN/WKN des Finanzinstruments: DE0006175946 Geschäftsart: Kauf Datum: 16.10.2008 Kurs/Preis: 1,51 Währung: EUR Stückzahl: 5000 Gesamtvolumen: 7550,00 Ort: Frankfurt

      Angaben zum veröffentlichungspflichtigen Unternehmen

      Emittent: Q-SOFT Verwaltungs AG Heinrich-Credner-Straße 5 99087 Erfurt Deutschland ISIN: DE0006175946 WKN: 617594

      Ende der Directors' Dealings-Mitteilung (c) DGAP 22.10.2008

      Finanznachrichten übermittelt durch die DGAP ID 7697

      Quelle: dpa-AFX
      Avatar
      schrieb am 22.10.08 09:46:47
      Beitrag Nr. 117 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 35.654.356 von Muckelius am 22.10.08 09:45:31der hat alles gekauft was er bekommen konnte.....


      News - 22.10.08 09:44

      DGAP-DD: Q-SOFT Verwaltungs AG

      DGAP-DD: Q-SOFT Verwaltungs AG deutsch

      Mitteilung über Geschäfte von Führungspersonen nach §15a WpHG

      Directors'-Dealings-Mitteilung übermittelt durch die DGAP. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Mitteilungspflichtige verantwortlich.

      ------------------------------------------------------------------------------

      Angaben zum Mitteilungspflichtigen Name: Schmitt Vorname: Martin

      Funktion: Verwaltungs- oder Aufsichtsorgan

      Angaben zum mitteilungspflichtigen Geschäft

      Bezeichnung des Finanzinstruments: Aktie ISIN/WKN des Finanzinstruments: DE0006175946 Geschäftsart: Kauf Datum: 16.10.2008 Kurs/Preis: 1,50 Währung: EUR Stückzahl: 4500 Gesamtvolumen: 6750,00 Ort: Frankfurt

      Angaben zum veröffentlichungspflichtigen Unternehmen

      Emittent: Q-SOFT Verwaltungs AG Heinrich-Credner-Straße 5 99087 Erfurt Deutschland ISIN: DE0006175946 WKN: 617594

      Ende der Directors' Dealings-Mitteilung (c) DGAP 22.10.2008

      Finanznachrichten übermittelt durch die DGAP ID 7700

      Quelle: dpa-AFX
      Avatar
      schrieb am 22.10.08 09:52:31
      Beitrag Nr. 118 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 35.654.375 von Muckelius am 22.10.08 09:46:47 22.10.2008 09:49
      Q-SOFT Verwaltungs AG: Veröffentlichung gemäß § 26 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung

      Q-SOFT Verwaltungs AG / Veröffentlichung einer Mitteilung nach § 21 Abs. 1
      WpHG (Aktie)

      Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung, übermittelt durch die DGAP -
      ein Unternehmen der EquityStory AG.
      Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
      ---------------------------------------------------------------------------

      Herr Martin Schmitt, Deutschland hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am
      21.10.2008 mitgeteilt, dass sein Stimmrechtsanteil an der Q-SOFT
      Verwaltungs AG, Erfurt, Deutschland, ISIN: DE0006175946, WKN: 617594 am
      16.10.2008 durch Aktien die Schwelle von 3% der Stimmrechte überschritten
      hat und nunmehr 3,28% (das entspricht 24500 Stimmrechten) beträgt.

      22.10.2008 Finanznachrichten übermittelt durch die DGAP
      ---------------------------------------------------------------------------

      Sprache: Deutsch
      Emittent: Q-SOFT Verwaltungs AG
      Heinrich-Credner-Straße 5
      99087 Erfurt
      Deutschland
      Internet: www.q-soft.de

      Ende der Mitteilung DGAP News-Service

      ---------------------------------------------------------------------------
      Avatar
      schrieb am 22.10.08 09:59:16
      Beitrag Nr. 119 ()
      Und es besteht weiter Kaufinteresse (ob das immer noch Schmitt ist?)
      Avatar
      schrieb am 22.10.08 21:13:57
      Beitrag Nr. 120 ()
      Und was schließen wir nun aus dem allem ??
      :look:
      Avatar
      schrieb am 23.10.08 14:58:10
      Beitrag Nr. 121 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 35.666.347 von Schwabenspecht am 22.10.08 21:13:57Da ist was im Busch. Schmitt wird nicht kaufen, um einen Absturz der Aktien zu verhindern, sondern weil er sich Gewinn davon verspricht.
      Avatar
      schrieb am 04.11.08 16:32:58
      Beitrag Nr. 122 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 35.674.423 von Schnueffelnase am 23.10.08 14:58:10News - 04.11.08 10:30

      DGAP-DD: Q-SOFT Verwaltungs AG

      DGAP-DD: Q-SOFT Verwaltungs AG deutsch

      Mitteilung über Geschäfte von Führungspersonen nach §15a WpHG

      Directors'-Dealings-Mitteilung übermittelt durch die DGAP. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Mitteilungspflichtige verantwortlich.

      ------------------------------------------------------------------------------

      Angaben zum Mitteilungspflichtigen Name: Schmitt Vorname: Martin

      Funktion: Verwaltungs- oder Aufsichtsorgan

      Angaben zum mitteilungspflichtigen Geschäft

      Bezeichnung des Finanzinstruments: Aktie ISIN/WKN des Finanzinstruments: DE0006175946 Geschäftsart: Kauf Datum: 27.10.2008 Kurs/Preis: 1,51 Währung: EUR Stückzahl: 5000 Gesamtvolumen: 7550,00 Ort: Frankfurt

      Angaben zum veröffentlichungspflichtigen Unternehmen

      Emittent: Q-SOFT Verwaltungs AG Heinrich-Credner-Straße 5 99087 Erfurt Deutschland ISIN: DE0006175946 WKN: 617594

      Ende der Directors' Dealings-Mitteilung (c) DGAP 04.11.2008

      Finanznachrichten übermittelt durch die DGAP ID 7919

      Quelle: dpa-AFX
      Avatar
      schrieb am 21.11.08 15:29:15
      Beitrag Nr. 123 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 35.825.337 von Muckelius am 04.11.08 16:32:58Weder von Q-Soft selbst noch von Herrn Schmitt war in letzter Zeit was zu hören. Wird mal wieder Zeit!
      Avatar
      schrieb am 02.12.08 16:13:31
      Beitrag Nr. 124 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.033.941 von Schnueffelnase am 21.11.08 15:29:15Heute ist es dann wieder soweit. Her Schmitt hat insgeamt 44370 Aktien zu 1.70 Euro von seinen Kollegen gekauft.
      Avatar
      schrieb am 02.12.08 16:48:27
      Beitrag Nr. 125 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.131.916 von cybehr am 02.12.08 16:13:31Damit müsste Schmitt nun 73.870 Aktien halten, entsprechend 9,9%
      Avatar
      schrieb am 04.12.08 19:01:12
      Beitrag Nr. 126 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.132.224 von MFC500 am 02.12.08 16:48:27heute wieder interessante Umsätze in der Aktie und sattes Kursplus auf 1,86 Euro!
      Avatar
      schrieb am 05.12.08 14:53:32
      Beitrag Nr. 127 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.149.656 von Muckelius am 04.12.08 19:01:12News - 05.12.08 10:47

      DGAP-Stimmrechte: Q-SOFT Verwaltungs AG (deutsch)

      Q-SOFT Verwaltungs AG: Veröffentlichung gemäß § 26 Abs.
      1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung
      Q-SOFT Verwaltungs AG / Veröffentlichung einer Mitteilung nach § 21 Abs. 1 WpHG (Aktie)
      05.12.2008
      Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG.
      Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. ---------------------------------------------------------------------------
      Herr Martin Schmitt, Deutschland hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 04.12.2008 mitgeteilt, dass sein Stimmrechtsanteil an der Q-SOFT Verwaltungs AG, Erfurt, Deutschland, ISIN: DE0006175946 , WKN: 617594 am 01.12.2008 durch Aktien die Schwelle von 5% der Stimmrechte überschritten hat und nunmehr 9,89% (das entspricht 73870 Stimmrechten) beträgt.
      05.12.2008 Finanznachrichten übermittelt durch die DGAP
      --------------------------------------------------------------------------- Sprache: Deutsch Emittent: Q-SOFT Verwaltungs AG Heinrich-Credner-Straße 5 99087 Erfurt Deutschland Internet: www.q-soft.de Ende der Mitteilung DGAP News-Service ---------------------------------------------------------------------------

      Quelle: dpa-AFX
      Avatar
      schrieb am 05.12.08 14:53:53
      Beitrag Nr. 128 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.149.656 von Muckelius am 04.12.08 19:01:12News - 05.12.08 10:48

      DGAP-Stimmrechte: Q-SOFT Verwaltungs AG (deutsch)

      Q-SOFT Verwaltungs AG: Veröffentlichung gemäß § 26 Abs.
      1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung
      Q-SOFT Verwaltungs AG / Veröffentlichung einer Mitteilung nach § 21 Abs. 1 WpHG (Aktie)
      05.12.2008
      Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG.
      Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. ---------------------------------------------------------------------------
      Herr Peter Volkmar, Deutschland hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 03.12.2008 mitgeteilt, dass sein Stimmrechtsanteil an der Q-SOFT Verwaltungs AG, Erfurt, Deutschland, ISIN: DE0006175946 , WKN: 617594 am 01.12.2008 durch Aktien die Schwelle von 20% der Stimmrechte unterschritten hat und nunmehr 16,63% (das entspricht 124150 Stimmrechten) beträgt.
      05.12.2008 Finanznachrichten übermittelt durch die DGAP
      --------------------------------------------------------------------------- Sprache: Deutsch Emittent: Q-SOFT Verwaltungs AG Heinrich-Credner-Straße 5 99087 Erfurt Deutschland Internet: www.q-soft.de Ende der Mitteilung DGAP News-Service ---------------------------------------------------------------------------

      Quelle: dpa-AFX
      Avatar
      schrieb am 10.12.08 14:37:26
      Beitrag Nr. 129 ()
      10.12.2008 14:33
      DGAP-DD: Q-SOFT Verwaltungs AG

      DGAP-DD: Q-SOFT Verwaltungs AG (News) deutsch

      Mitteilung über Geschäfte von Führungspersonen nach §15a WpHG

      Directors'-Dealings-Mitteilung übermittelt durch die DGAP. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Mitteilungspflichtige verantwortlich. -------------------------------------------------------------------- ----------

      Angaben zum Mitteilungspflichtigen Name: Schmitt Vorname: Martin

      Funktion: Verwaltungs- oder Aufsichtsorgan

      Angaben zum mitteilungspflichtigen Geschäft

      Bezeichnung des Finanzinstruments: Aktie ISIN/WKN des Finanzinstruments: DE0006175946 Geschäftsart: Kauf Datum: 08.12.2008 Kurs/Preis: 1,70 Währung: EUR Stückzahl: 124150 Gesamtvolumen: 211055,00 Ort: außerbörslich

      Angaben zum veröffentlichungspflichtigen Unternehmen

      Emittent: Q-SOFT Verwaltungs AG Heinrich-Credner-Straße 5 99087 Erfurt Deutschland ISIN: DE0006175946 WKN: 617594

      Ende der Directors' Dealings-Mitteilung (c) DGAP 10.12.2008
      Avatar
      schrieb am 10.12.08 14:38:11
      Beitrag Nr. 130 ()
      10.12.2008 14:31
      DGAP-DD: Q-SOFT Verwaltungs AG

      DGAP-DD: Q-SOFT Verwaltungs AG (News) deutsch

      Mitteilung über Geschäfte von Führungspersonen nach §15a WpHG

      Directors'-Dealings-Mitteilung übermittelt durch die DGAP. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Mitteilungspflichtige verantwortlich. -------------------------------------------------------------------- ----------

      Angaben zum Mitteilungspflichtigen Name: Volkmar Vorname: Peter Firma: Q-SOFT Verwaltungs AG

      Funktion: Geschäftsführendes Organ

      Angaben zum mitteilungspflichtigen Geschäft

      Bezeichnung des Finanzinstruments: Q-SOFT Verwaltungs AG, Inhaberaktien ISIN/WKN des Finanzinstruments: DE0006175946 Geschäftsart: Verkauf Datum: 08.12.2008 Kurs/Preis: 1,70 Währung: EUR Stückzahl: 124150 Gesamtvolumen: 211055,00 Ort: außerbörslich

      Angaben zum veröffentlichungspflichtigen Unternehmen

      Emittent: Q-SOFT Verwaltungs AG Heinrich-Credner-Straße 5 99087 Erfurt Deutschland ISIN: DE0006175946 WKN: 617594

      Ende der Directors' Dealings-Mitteilung (c) DGAP 10.12.2008
      Avatar
      schrieb am 10.12.08 15:20:22
      Beitrag Nr. 131 ()
      Gebündelt die heutigen Mitteilungen:

      Peter Volkmar: Verkauf: 08.12. Kurs: 1,70 Stückzahl: 124.150 Gesamtvolumen: 211.055 außerbörslich

      Martin Schmitt: Kauf: 08.12. Kurs: 1,70 Stückzahl: 124.150 Gesamtvolumen: 211.055 außerbörslich

      Peter Volkmar hat am 08.12.die Schwelle von 15%, 10%, 5% und 3% unterschritten und hält keine Aktien mehr

      Amor Gummiwaren, Dillenburg, hat am 05.12. die Schwelle von 3% überschritten und hält 3,42% bzw 25.600 Aktien

      Anja Dills, Deutschland, hat am 05.12. die Schwelle von 3% überschritten und hält 3,42%, die ihr von der Amor Gummiwaren GmbH zuzurechnen sind.

      http://isht.comdirect.de/html/news/actual/main.html?sNewsId=…
      http://isht.comdirect.de/html/news/actual/main.html?sNewsId=…
      http://isht.comdirect.de/html/news/actual/main.html?sNewsId=…
      http://isht.comdirect.de/html/news/actual/main.html?sNewsId=…
      http://isht.comdirect.de/html/news/actual/main.html?sNewsId=…
      Avatar
      schrieb am 10.12.08 15:26:37
      Beitrag Nr. 132 ()
      Ob dies das zukünftige Geschäftsfeld von Q-Soft werden soll?

      http://www.amor-gummiwaren.de/

      Die Firma Amor Gummiwaren GmbH wurde vor 40 Jahren, 1968 gegründet. Seit ihrer Gründung ist der Schwerpunkt die Herstellung und der Vertrieb von Kondomen aus Naturkautschuklatex. Das Lieferprogramm umfasst insbesondere Kondome der Marken Amor und Erotim.

      Der Vertrieb der Kondome erfolgt ausschließlich an Wiederverkäufer. Zum Kundenkreis gehören Großhändler, Automatenaufstellbetriebe, Versandgeschäfte, Drogerien, Apotheken, Einzelhandelsgeschäfte, Erotikfachgeschäfte, Beratungsstellen und Werbeagenturen.

      Neben Kondomen fertigen und liefern wir auch medizinische Schutzhüllen aus Naturkautschuklatex für die Vaginal- und Recktalsonografie an Frauenärzte, den medizinischen Fachhandel und medizinische Einrichtungen.
      Avatar
      schrieb am 10.12.08 16:11:13
      Beitrag Nr. 133 ()
      Bitte nicht!:keks:
      Avatar
      schrieb am 10.12.08 16:30:35
      Beitrag Nr. 134 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.180.913 von Oldenbuergerin am 10.12.08 16:11:13wieso nicht? Immerhin gibt´s das Unternehmen bereits 40 Jahre. Geschäftszahlen habe ich allerdings keine. Aber ich wollte und will keinesfalls darüber spekulieren, das ist müßig. Ich war nur erstaunt über den neuen Aktionär und habe kurz geschaut, ob ich Informationen über diesen finde. Uns bleibt weiterhin nur abzuwarten.

      Viel interessanter finde ich ohnehin, daß Schmittchen seinen Anteil weiter aufgestockt hat. Schließlich ist er VV des Großaktionärs SM Wirtschaftsberatungs AG. Von ihm müsste auch noch eine entsprechende "Hürdenmeldung" folgen. Er müsste nun 198.020 AKtien besitzen bzw 26,5%. Damit liegen offiziell mehr als 50% im Umfeld von SM. Ich gehe mal davon aus, daß diese Leute damit nicht die Wände tapezieren wollen oder Material für die Heizung benötigen. Wir werden sehen...
      Avatar
      schrieb am 16.12.08 10:16:22
      Beitrag Nr. 135 ()
      DGAP-Stimmrechte: Q-SOFT Verwaltungs AG (deutsch)

      Q-SOFT Verwaltungs AG: Veröffentlichung gemäß § 26 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung

      Q-SOFT Verwaltungs AG (News) / Veröffentlichung einer Mitteilung nach § 21 Abs. 1 WpHG (Aktie)

      16.12.2008

      Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. -------------------------------------------------------------------- -------

      Herr Martin Schmitt, Deutschland hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 15.12.2008 mitgeteilt, dass sein Stimmrechtsanteil an der Q-SOFT Verwaltungs AG, Erfurt, Deutschland, ISIN: DE0006175946, WKN: 617594 am 08.12.2008 durch Aktien die Schwelle von 10%, 15%, 20% und 25% der Stimmrechte überschritten hat und nunmehr 26,52% (das entspricht 198020 Stimmrechten) beträgt.

      16.12.2008 <a href="http://www.dgap.de">Finanznachrichten übermittelt durch die DGAP</a>
      Avatar
      schrieb am 07.01.09 16:01:32
      Beitrag Nr. 136 ()
      07.01.2009

      Herr Michael Ganser, Schweiz hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 07.01.2009 mitgeteilt, dass sein Stimmrechtsanteil an der Q-SOFT Verwaltungs AG am 05.01.2009 durch Aktien die Schwelle von 5% und 3% der Stimmrechte unterschritten hat und nunmehr 0,00% (das entspricht 00 Stimmrechten) beträgt.

      http://isht.comdirect.de/html/news/actual/main.html?sNewsId=…

      Wer die wohl gekauft hat? Börsenumsätze gab es ja 2009 bislang keine.
      Avatar
      schrieb am 09.01.09 09:13:02
      Beitrag Nr. 137 ()
      09.01.2009(1)

      1. Die Q-SOFT GmbH, Erfurt, Deutschland hat uns gem. § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der Q-SOFT Verwaltungs AG, Erfurt, Deutschland, ISIN: DE0006175946, WKN: 617594 am 05.01.2009 die Schwellen von 3% und 5% überschritten hat und zu diesem Tag 6,58% (das entspricht 49.100 Stimmrechte) beträgt.

      2. Die P & V GmbH, Erfurt, Deutschland hat uns gem. § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der Q-SOFT Verwaltungs AG, Erfurt, Deutschland, ISIN: DE0006175946, WKN: 617594 am 05.01.2009 die Schwellen von 3% und 5% überschritten hat und zu diesem Tag 6,58% (das entspricht 49.100 Stimmrechte) beträgt. Davon sind ihr 6,58 % (49.100 Stimmrechte) nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG zuzurechnen. Die zugerechneten Stimmrechte werden dabei über folgende von ihr kontrollierte Unternehmen, deren Stimmrechtsanteil an der Q-SOFT Verwaltungs AG jeweils 3 % oder mehr beträgt, gehalten: Q-SOFT GmbH, Erfurt, Deutschland.

      3. Herr Peter Volkmar, Deutschland hat uns gem. § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass sein Stimmrechtsanteil an der Q-SOFT Verwaltungs AG, Erfurt, Deutschland, ISIN: DE0006175946, WKN: 617594 am 05.01.2009 die Schwellen von 3% und 5% überschritten hat und zu diesem Tag 6,58% (das entspricht 49.100 Stimmrechte) beträgt. Davon sind ihm 6,58 % (49.100 Stimmrechte) nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG zuzurechnen. Die zugerechneten Stimmrechte werden dabei über folgende von ihm kontrollierte Unternehmen, deren Stimmrechtsanteil an der Q-SOFT Verwaltungs AG jeweils 3 % oder mehr beträgt, gehalten: P & V GmbH, Erfurt, Deutschland, Q-SOFT GmbH, Erfurt, Deutschland.

      http://isht.comdirect.de/html/news/actual/main.html?sNewsId=…


      09.01.09(2)

      Person mit Führungsaufgabe welche die Mitteilungspflicht der juristischen Person auslöst Angaben zur Person mit Führungsaufgaben Funktion: Geschäftsführendes Organ

      Angaben zum mitteilungspflichtigen Geschäft

      Bezeichnung des Finanzinstruments: Q-SOFT Verwaltungs AG, Inhaberaktie ISIN/WKN des Finanzinstruments: DE0006175946 Geschäftsart: Kauf Datum: 05.01.2009 Kurs/Preis: 1,50 Währung: EUR Stückzahl: 49100 Gesamtvolumen: 73650,00 Ort: außerbörslich

      http://isht.comdirect.de/html/news/actual/main.html?sNewsId=…
      Avatar
      schrieb am 09.01.09 09:48:31
      Beitrag Nr. 138 ()
      Angaben zum Mitteilungspflichtigen
      Firma: Q-SOFT GmbH

      Person mit Führungsaufgabe welche die Mitteilungspflicht der juristischen Person auslöst
      Angaben zur Person mit Führungsaufgaben
      Funktion: Geschäftsführendes Organ

      Angaben zum mitteilungspflichtigen Geschäft

      Bezeichnung des Finanzinstruments: Q-SOFT Verwaltungs AG, Inhaberaktie
      ISIN/WKN des Finanzinstruments: DE0006175946
      Geschäftsart: Kauf
      Datum: 05.01.2009
      Kurs/Preis: 1,50
      Währung: EUR
      Stückzahl: 49100
      Gesamtvolumen: 73650,00
      Ort: außerbörslich

      Angaben zum veröffentlichungspflichtigen Unternehmen

      Emittent: Q-SOFT Verwaltungs AG
      Heinrich-Credner-Straße 5
      99087 Erfurt
      Deutschland
      ISIN: DE0006175946
      WKN: 617594


      Ende der Directors´ Dealings-Mitteilung (c) DGAP 09.01.2009
      Avatar
      schrieb am 09.01.09 10:18:50
      Beitrag Nr. 139 ()
      Q-SOFT Verwaltungs AG / Veröffentlichung einer Mitteilung nach § 21
      Abs. 1 WpHG (Aktie)

      Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung, übermittelt durch die DGAP -
      ein Unternehmen der EquityStory AG.
      Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
      ---------------------------------------------------------------------------


      1. Die Q-SOFT GmbH, Erfurt, Deutschland hat uns gem. § 21 Abs. 1 WpHG
      mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der Q-SOFT Verwaltungs AG,
      Erfurt, Deutschland, ISIN: DE0006175946, WKN: 617594 am 05.01.2009 die
      Schwellen von 3% und 5% überschritten hat und zu diesem Tag 6,58% (das
      entspricht 49.100 Stimmrechte) beträgt.


      2. Die P & V GmbH, Erfurt, Deutschland hat uns gem. § 21 Abs. 1 WpHG
      mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der Q-SOFT Verwaltungs AG,
      Erfurt, Deutschland, ISIN: DE0006175946, WKN: 617594 am 05.01.2009 die
      Schwellen von 3% und 5% überschritten hat und zu diesem Tag 6,58% (das
      entspricht 49.100 Stimmrechte) beträgt.
      Davon sind ihr 6,58 % (49.100 Stimmrechte) nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1
      WpHG zuzurechnen.
      Die zugerechneten Stimmrechte werden dabei über folgende von ihr
      kontrollierte Unternehmen, deren Stimmrechtsanteil an der Q-SOFT
      Verwaltungs AG jeweils 3 % oder mehr beträgt, gehalten:
      Q-SOFT GmbH, Erfurt, Deutschland.


      3. Herr Peter Volkmar, Deutschland hat uns gem. § 21 Abs. 1 WpHG
      mitgeteilt, dass sein Stimmrechtsanteil an der Q-SOFT Verwaltungs AG,
      Erfurt, Deutschland, ISIN: DE0006175946, WKN: 617594 am 05.01.2009 die
      Schwellen von 3% und 5% überschritten hat und zu diesem Tag 6,58% (das
      entspricht 49.100 Stimmrechte) beträgt.
      Davon sind ihm 6,58 % (49.100 Stimmrechte) nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1
      WpHG zuzurechnen.
      Die zugerechneten Stimmrechte werden dabei über folgende von ihm
      kontrollierte Unternehmen, deren Stimmrechtsanteil an der Q-SOFT
      Verwaltungs AG jeweils 3 % oder mehr beträgt, gehalten:
      P & V GmbH, Erfurt, Deutschland,
      Q-SOFT GmbH, Erfurt, Deutschland.

      09.01.2009 Finanznachrichten übermittelt durch die DGAP
      ---------------------------------------------------------------------------

      Sprache: Deutsch
      Emittent: Q-SOFT Verwaltungs AG
      Heinrich-Credner-Straße 5
      99087 Erfurt
      Deutschland
      Internet: www.q-soft.de

      Ende der Mitteilung DGAP News-Service
      Avatar
      schrieb am 19.01.09 14:59:01
      Beitrag Nr. 140 ()
      19.01.09

      Angaben zum Mitteilungspflichtigen Firma: Q-SOFT GmbH

      Person mit Führungsaufgabe welche die Mitteilungspflicht der juristischen Person auslöst Angaben zur Person mit Führungsaufgaben Funktion: Geschäftsführendes Organ

      Verkauf Datum: 15.01.2009 Kurs/Preis: 1,70 Währung: EUR Stückzahl: 24480 Gesamtvolumen: 41616,00 Ort: außerbörslich

      http://isht.comdirect.de/html/news/actual/main.html?sNewsId=…


      Name: Schmitt Vorname: Martin

      Funktion: Verwaltungs- oder Aufsichtsorgan

      Kauf Datum: 15.01.2009 Kurs/Preis: 1,70 Währung: EUR Stückzahl: 24480 Gesamtvolumen: 41616,00 Ort: außerbörslich

      http://isht.comdirect.de/html/news/actual/main.html?sNewsId=…
      Avatar
      schrieb am 19.01.09 15:05:35
      Beitrag Nr. 141 ()
      19.01.2009

      1. Die Q-SOFT GmbH, Erfurt, Deutschland hat uns gem. § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der Q-SOFT Verwaltungs AG, Erfurt, Deutschland, ISIN: DE0006175946, WKN: 617594 am 15.01.2009 die Schwelle von 5% unterschritten hat und zu diesem Tag 3,30% (das entspricht 24.620 Stimmrechte) beträgt.

      2. Die P & V GmbH, Erfurt, Deutschland hat uns gem. § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der Q-SOFT Verwaltungs AG, Erfurt, Deutschland, ISIN: DE0006175946, WKN: 617594 am 15.01.2009 die Schwelle von 5% unterschritten hat und zu diesem Tag 3,30% (das entspricht 24.620 Stimmrechte) beträgt. Davon sind ihr 3,30 % (24.620 Stimmrechte) nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG zuzurechnen. Die zugerechneten Stimmrechte werden dabei über folgende von ihr kontrollierte Unternehmen, deren Stimmrechtsanteil an der Q-SOFT Verwaltungs AG jeweils 3 % oder mehr beträgt, gehalten: Q-SOFT GmbH, Erfurt, Deutschland.

      3. Herr Peter Volkmar, Deutschland hat uns gem. § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass sein Stimmrechtsanteil an der Q-SOFT Verwaltungs AG, Erfurt, Deutschland, ISIN: DE0006175946, WKN: 617594 am 15.01.2009 die Schwelle von 5% unterschritten hat und zu diesem Tag 3,30% (das entspricht 24.620 Stimmrechte) beträgt. Davon sind ihm 3,30 % (24.620 Stimmrechte) nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG zuzurechnen. Die zugerechneten Stimmrechte werden dabei über folgende von ihm kontrollierte Unternehmen, deren Stimmrechtsanteil an der Q-SOFT Verwaltungs AG jeweils 3 % oder mehr beträgt, gehalten: P & V GmbH, Erfurt, Deutschland, Q-SOFT GmbH, Erfurt, Deutschland.

      http://isht.comdirect.de/html/news/actual/main.html?sNewsId=…
      Avatar
      schrieb am 19.01.09 16:43:55
      Beitrag Nr. 142 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.403.491 von MFC500 am 19.01.09 15:05:35Geschäftsbericht zum 30.09.2008 ist online:


      http://www.q-soft.de/images/pdf/geschaeftsbericht_2008.pdf
      Avatar
      schrieb am 26.01.09 16:46:19
      Beitrag Nr. 143 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.404.422 von Muckelius am 19.01.09 16:43:55Kurs heute runter auf 1,61 Euro bei Umsätzen von fast 1% des GK.
      Avatar
      schrieb am 26.01.09 17:33:03
      Beitrag Nr. 144 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.450.674 von Muckelius am 26.01.09 16:46:19wobei die Aktien zum Großteil ins BID gegeben wurden, was darauf schließen lässt, daß jemand (oder mehrere) unbedingt raus wollte(n) oder musste(n).
      Avatar
      schrieb am 27.01.09 09:18:53
      Beitrag Nr. 145 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.451.119 von MFC500 am 26.01.09 17:33:03...es sind dann gestern insgesamt fast 11000 Aktien umgesetzt worden. Zeitweilig ging es runter bis auf 1,45 Euro!
      Avatar
      schrieb am 27.01.09 14:25:27
      Beitrag Nr. 146 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.454.633 von Muckelius am 27.01.09 09:18:53Heute auch!
      Avatar
      schrieb am 27.01.09 18:04:12
      Beitrag Nr. 147 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.457.121 von Schnueffelnase am 27.01.09 14:25:27...heute bisher über 22000 Aktien umgesetzt! :eek:
      Avatar
      schrieb am 30.01.09 09:43:59
      Beitrag Nr. 148 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.459.148 von Muckelius am 27.01.09 18:04:12News - 30.01.09 09:40

      DGAP-Stimmrechte: Q-SOFT Verwaltungs AG (deutsch)

      Veröffentlichung gemäß § 26 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung

      Q-SOFT Verwaltungs AG / Veröffentlichung einer Mitteilung nach § 21 Abs. 1 WpHG (Aktie)

      30.01.2009

      Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.

      ---------------------------------------------------------------------------



      1. Die Amor Gummiwaren GmbH, Dillenburg, Deutschland hat uns gem. § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der Q-SOFT Verwaltungs AG, Erfurt, Deutschland, ISIN: DE0006175946, WKN: 617594 am 26.01.2009 die Schwelle von 3% unterschritten hat und zu diesem Tag 1,94% (das entspricht 14.500 Stimmrechte) beträgt.

      2. Frau Anja Dills, Deutschland hat uns gem. § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der Q-SOFT Verwaltungs AG, Erfurt, Deutschland, ISIN: DE0006175946, WKN: 617594 am 26.01.2009 die Schwelle von 3% unterschritten hat und zu diesem Tag 1,94% (das entspricht 14.500 Stimmrechte) beträgt. Davon sind ihr 1,94 % (14.500 Stimmrechte) nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG zuzurechnen. Die zugerechneten Stimmrechte werden dabei über folgende von ihr kontrollierte Unternehmen, deren Stimmrechtsanteil an der Q-SOFT Verwaltungs AG jeweils 3 % oder mehr beträgt, gehalten: Amor Gummiwaren GmbH, Dillenburg, Deutschland.

      30.01.2009 Finanznachrichten übermittelt durch die DGAP

      ---------------------------------------------------------------------------

      Sprache: Deutsch Emittent: Q-SOFT Verwaltungs AG Heinrich-Credner-Straße 5 99087 Erfurt Deutschland Internet: www.q-soft.de

      Ende der Mitteilung DGAP News-Service

      ---------------------------------------------------------------------------

      Quelle: dpa-AFX
      Avatar
      schrieb am 30.01.09 16:06:31
      Beitrag Nr. 149 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.479.276 von Muckelius am 30.01.09 09:43:59aus dem elektr. Bundesanzeiger:


      Q-SOFT Verwaltungs AG
      Erfurt
      WKN: 617 594
      ISIN: DE0006175946
      Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

      Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der
      am Dienstag, dem 10.03.2009, um 13.00 Uhr

      im Kaisersaal Erfurt, Futterstraße 15/16, 99084 Erfurt, stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein.

      Tagesordnung
      1.

      Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses sowie des Lageberichtes der Q-SOFT Verwaltungs AG zum 30.09.2008 sowie des Berichtes des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2007/2008
      2.

      Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2007/2008

      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Vorstand für das Geschäftsjahr 2007/2008 Entlastung zu erteilen.
      3.

      Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2007/2008

      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, im Wege der Einzelentlastung

      a) Herrn Rolf Opfermann für das Geschäftsjahr 2007/2008 Entlastung zu erteilen,

      b) Herrn Martin Schmitt für das Geschäftsjahr 2007/2008 Entlastung zu erteilen,

      c) Herrn Reinhard Voss für das Geschäftsjahr 2007/2008 Entlastung zu erteilen.
      4.

      Beschlussfassung über die Vergütung des Aufsichtsrates

      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrates im Geschäftsjahr 2007/2008 eine Vergütung von jeweils EUR 3.000,00 zu gewähren. Laut Satzung erhält der Vorsitzende des Aufsichtsrats die doppelte, der Stellvertreter die eineinhalbfache Vergütung.
      5.

      Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien

      Die dem Vorstand durch die Hauptversammlung am 15. April 2008 gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG erteilte Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien ist bis zum 14.10.2009 befristet und soll daher erneuert werden. Der Beschlussvorschlag regelt die Möglichkeiten der Gesellschaft sowohl im Hinblick auf die Modalitäten des Erwerbs der eigenen Aktien als auch im Hinblick auf ihre anschließende Verwendung.

      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu beschließen:
      a)

      Die Gesellschaft wird ermächtigt, Aktien der Gesellschaft zu erwerben, um


      Aktien der Gesellschaft Dritten im Rahmen des Zusammenschlusses mit Unternehmen oder im Rahmen des Erwerbes von Unternehmen oder Beteiligungen daran anbieten zu können oder


      sie einzuziehen.

      Die Ermächtigung wird zum 10.03.2009 wirksam und gilt bis zum 09.09.2010. Die bisherige Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien - gültig bis zum 14.10.2009 - wird ab Wirksamwerden dieser neuen Ermächtigung aufgehoben.
      b)

      Die Ermächtigung kann ganz oder in Teilbeträgen, einmal oder mehrmals, in Verfolgung eines oder mehrerer Zwecke im Rahmen der vorgenannten Beschränkungen ausgeübt werden. Auf die erworbenen Aktien dürfen zusammen mit anderen Aktien, die sich im Besitz der Gesellschaft befinden oder ihr nach den
      §§ 71a ff. AktG zuzurechnen sind, zu keinem Zeitpunkt mehr als 10 % des derzeitigen Grundkapitals in Höhe von 746.666,00 EURO entfallen.
      c)

      Der Erwerb erfolgt über die Börse. Der von der Gesellschaft gezahlte Gegenwert je Aktie (ohne Erwerbsnebenkosten) darf den durchschnittlichen Börsenkurs (Schlusskurse), der während der letzten zehn vorausgegangenen Börsentage an der Stuttgarter Wertpapierbörse festgestellt worden ist, nicht um mehr als fünf vom Hundert übersteigen oder unterschreiten.
      d)

      Der Vorstand wird ermächtigt, Aktien der Gesellschaft, die aufgrund der vorstehenden Ermächtigung erworben werden, Dritten im Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen oder beim Erwerb von Unternehmen, Unternehmensteilen und Beteiligungen daran als (Teil-)Gegenleistung anzubieten oder an institutionelle Anleger zu verkaufen.
      e)

      Der Vorstand wird ermächtigt, Aktien der Gesellschaft, die aufgrund der vorstehenden Ermächtigung erworben werden, einzuziehen, ohne dass die Einziehung oder die Durchführung der Einziehung eines weiteren Hauptversammlungsbeschlusses bedarf.
      f)

      Die Ermächtigungen unter lit. d) und e) können ganz oder in mehreren Teilbeträgen ausgenutzt werden. Der Preis, zu dem Aktien der Gesellschaft gemäß d) an Dritte abgegeben werden, darf den Eröffnungskurs an der Stuttgarter Wertpapierbörse am Tag der verbindlichen Vereinbarung mit dem Dritten um nicht mehr als 5 % unterschreiten.
      g)

      Das Bezugsrecht der Aktionäre auf die eigenen Aktien der Gesellschaft wird insoweit ausgeschlossen, wie diese Aktien gemäß lit. d) oder e) verwandt werden.

      Der schriftliche Bericht des Vorstands an die Hauptversammlung gemäß § 71 Absatz 1 Nr. 8 i.V.m. § 186 Absatz 3 und 4 AktG liegt vom Tage der Einberufung der Hauptversammlung an in den Geschäftsräumen der Gesellschaft aus und kann im Internet unter www.q-soft.de eingesehen werden. Auf Verlangen erhält jeder Aktionär unverzüglich und kostenlos eine Abschrift.
      6.

      Beschlussfassung über Satzungsänderungen

      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgende Satzungsänderung zu beschließen:

      § 1 Abs. 2 der Satzung (Firma, Sitz, Geschäftsjahr) wird wie folgt geändert:

      „Die Gesellschaft hat ihren Sitz in Gechingen.“
      7.

      Wahlen zum Aufsichtsrat

      Das Aufsichtsratsmitglied Martin Schmitt hat mitgeteilt, sein Amt mit Wirkung zum Ablauf des Tages der Hauptversammlung niederzulegen. Wie die übrigen Aufsichtsratsmitglieder wurde Herr Schmitt von der Hauptversammlung 2007 für eine Amtszeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung gewählt, die über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2009/2010 beschließt. Gemäß § 7 Abs. 2 der Satzung erfolgt die Wahl eines Nachfolgers für ein ausscheidendes Mitglied für den Rest der ordentlichen Amtszeit des ausscheidenden Mitglieds.

      Der Aufsichtsrat schlägt vor, Herrn Gerrit Keller, Privatier, wohnhaft in Auenwald-Lippoldsweiler für die verbleibende Amtszeit der übrigen Aufsichtsratsmitglieder, also bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2009/2010 beschließt, zu wählen. Herr Keller ist Mitglied in folgenden Kontrollgremien im Sinne von § 125 Abs. 1 Satz 3 AktG:


      SM Wirtschaftsberatungs AG, Sindelfingen: Stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender


      RCM Beteiligungs AG, Sindelfingen: Stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender

      Der Aufsichtsrat setzt sich nach §§ 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG ausschließlich aus Vertretern der Aktionäre zusammen. Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge für die von ihr zu wählenden Mitglieder des Aufsichtsrates nicht gebunden.
      8.

      Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2008/2009

      Der Aufsichtsrat schlägt vor, die BW Revision Jakobus & Partner GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Weilheim zum Abschlussprüfer der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2008/2009 zu bestellen.

      Teilnahmebedingungen

      Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beläuft sich das Grundkapital der Gesellschaft auf 746.666 auf den Inhaber lautende Stückaktien mit ebenso vielen Stimmrechten.

      Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die der Gesellschaft unter der nachfolgend genannten Adresse einen von ihrer Depotbank in Textform (§ 126 b BGB) erstellten besonderen Nachweis ihres Anteilsbesitzes übermitteln:

      Q-SOFT Verwaltungs AG
      c/o Bankhaus Ellwanger & Geiger KG
      Börsenplatz 1
      70174 Stuttgart
      Fax: 0711/21 48-325

      Der Nachweis des Anteilsbesitzes muss sich auf den Beginn des 17. Februar 2009 (record date) beziehen und der Gesellschaft spätestens bis zum Ablauf des 3. März 2009 zugehen. Nach Eingang des Nachweises ihres Anteilsbesitzes bei der Gesellschaft werden den Aktionären Eintrittskarten für die Hauptversammlung übersandt. Um den rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarten sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre, frühzeitig für die Übersendung des Nachweises ihres Anteilsbesitzes an die Gesellschaft Sorge zu tragen.

      Die Gesellschaft weist ausdrücklich darauf hin, dass Aktionäre, die nicht selbst an der Hauptversammlung teilnehmen wollen, ihr Stimmrecht auch durch schriftlich bevollmächtigte Dritte ausüben lassen können. Dabei wird auf die gesetzliche Sonderregelung in
      § 135 AktG für Stimmrechtsvollmachten hingewiesen, die einem Kreditinstitut, einer Aktionärsvereinigung oder einer anderen in
      § 135 Abs. 9 oder § 135 Abs. 12 i.V.m. § 125 Abs. 5 AktG gleichgestellten Institution oder Person erteilt werden.

      Aktionäre können außerdem ihr Stimmrecht durch einen von der Gesellschaft bevollmächtigten weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter ausüben lassen. Die Gesellschaft hat Frau Janett Nurzynski als Stimmrechtsvertreter benannt. Die Vollmachten und Weisungen für den Stimmrechtsvertreter sind schriftlich zu erteilen. Ein entsprechendes Weisungsformular kann bei der Gesellschaft angefordert werden bzw. steht auf der Internetseite der Gesellschaft im Bereich „Hauptversammlungen“ zur Verfügung. Vollmachten und Weisungen sind zusammen mit der Eintrittskarte bis spätestens 09. März 2009 16.00 Uhr (Posteingang bei der Gesellschaft) an die folgende Anschrift zu senden:

      Q-SOFT Verwaltungs AG
      Investor Relations
      Heinrich-Credner-Straße 5
      99087 Erfurt

      Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären nach §§ 126, 127 AktG sind unter folgenden Erreichbarkeiten an die Gesellschaft zu richten: Q-SOFT Verwaltungs AG, Heinrich-Credner-Straße 5, 99087 Erfurt; Fax: 0361/77 85 1-11; e-mail: aktie@q-soft.de. Rechtzeitig eingehende Anträge werden auf der Homepage der Gesellschaft nach den gesetzlichen Regeln zugänglich gemacht. Weitergehende Informationen und Unterlagen zu einzelnen Tagesordnungspunkten sind auf der Homepage des Unternehmens www.q-soft.de im Bereich Investor Relations/Hauptversammlung zugänglich.



      Erfurt, im Januar 2008

      Q-SOFT Verwaltungs AG

      Der Vorstand



      Bericht des Vorstandes zu TOP 5 der Tagesordnung gemäß §§ 71 Abs. 1 Nr. 8, 186 Abs. 3 und 4 Satz 2 AktG

      Der Gesetzgeber hat den Unternehmen die Möglichkeit eingeräumt, eigene Aktien in begrenztem Umfang aufgrund einer besonderen Ermächtigung durch die Hauptversammlung zu erwerben und auch wieder zu veräußern. Die Veräußerung nach Erwerb der eigenen Aktien soll in allen Fällen unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre erfolgen können.

      Die Ermächtigung soll der Q-SOFT Verwaltungs AG die Möglichkeit geben, bis zu 10 % des Grundkapitals zu gesetzlich zulässigen Zwecken zu erwerben. Die Gesellschaft soll durch die vorgeschlagene Ermächtigung in die Lage versetzt werden, eigene Aktien zur Verfügung zu haben, um diese insbesondere als Gegenleistung im Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen oder beim Erwerb von Unternehmen oder Unternehmensteilen oder Beteiligungen an Unternehmen anbieten zu können. Die Globalisierung der Wirtschaft verlangt zunehmend diese Form der Gegenleistung. Die Möglichkeit einer solchen Veräußerung liegt im Interesse der Gesellschaft. Der Preis für die Aktien der Gesellschaft darf dabei den Börsenpreis der Aktien der Gesellschaft (Eröffnungskurs an der Stuttgarter Wertpapierbörse) am Tag der verbindlichen Vereinbarung mit dem Dritten um nicht mehr als 5 % unterschreiten.

      Die Ermächtigung sieht weiterhin die Möglichkeit vor, die erworbenen eigenen Aktien unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre an institutionelle Anleger gegen Barleistung zu veräußern. Der Verkaufspreis darf dabei den Börsenpreis der Aktien der Gesellschaft (Eröffnungskurs an der Stuttgarter Wertpapierbörse) am Tag der verbindlichen Vereinbarung mit dem Dritten um nicht mehr als 5 % unterschreiten, so dass dem Gesichtspunkt des Verwässerungsschutzes der Aktionäre Rechnung getragen wird. Durch die Ermächtigung erhält die Gesellschaft ausreichende Flexibilität, im eigenen Interesse gegebenenfalls Aktien an institutionelle Anleger an sich zu binden.

      Angesichts der mit der Veräußerung der Aktien verfolgten Zwecke, die sowohl im Interesse der Gesellschaft als auch der Aktionäre liegen, und der Beschränkung des Umfangs ist der Bezugsrechtsausschluss sachlich gerechtfertigt und angemessen.

      Zurzeit gibt es keine konkreten Akquisitionsvorhaben, für die eigene Aktien verwendet werden sollen. Der Vorstand wird in der jeweils nächsten Hauptversammlung über die Ausnutzung dieser Ermächtigung unterrichten.
      Avatar
      schrieb am 30.01.09 21:31:44
      Beitrag Nr. 150 ()
      Mal schauen wie es weitergeht:rolleyes:
      Avatar
      schrieb am 06.02.09 22:22:32
      Beitrag Nr. 151 ()
      Finde ich ja interessant, dass Gerrit Keller -
      der zu den führenden Leuten im RCM- und SMW-Bereich gehört - in den Aufsichtsrat kommt. Als Nachfolger von Martin Schmitt, der ebenfalls maßgeblich zur RCM/SMW-Szene gehört und sein AR-Mandat bei Q-Soft eigentlich bis zur HV 2011 innehaben sollte. Dass Schmitt dieses Mandat jetzt niederlegt, halte ich nicht für irgendwie besorgniserregend. Imho hat das nur personelle bzw. "verschachtelungsbedingte" Zweckmäßigkeiten als Grund.
      :cool:

      Keller ist übrigens per 1.Februar 2009 bei RCM zum Vorsitzenden des AR aufgerückt.:)

      Ebenso interessant, wenn nicht viel interessanter, finde ich die vorgesehene Sitzverlegung (!!!) der Q-Soft von Erfurt ins schwäbische Gechingen (liegt zwischen Stuttgart und Calw). Bin gespannt auf die Erklärung dazu am 10. März auf der HV. Kann mir vorstellen, dass das schon mit einer sich abzeichnenden Mantelnutzung zu tun hat.
      :look:
      Avatar
      schrieb am 18.02.09 16:23:29
      Beitrag Nr. 152 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.532.232 von Schwabenspecht am 06.02.09 22:22:32kurze Zwischenmitteilung zum Q1 des GJ 08/09 ist online:


      http://www.q-soft.de/images/pdf/zwischenmitteilung_hj1_2009.…
      Avatar
      schrieb am 10.03.09 17:59:44
      Beitrag Nr. 153 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.604.136 von Muckelius am 18.02.09 16:23:29News - 10.03.09 17:46

      DGAP-Adhoc: Q-SOFT Verwaltungs AG (deutsch)

      Q-SOFT Verwaltungs AG: Aktionäre machen den Weg zur Neuausrichtung frei

      Q-SOFT Verwaltungs AG / Personalie/Hauptversammlung

      10.03.2009

      Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.

      ---------------------------------------------------------------------------

      Die Aktionäre der Q-SOFT Verwaltungs AG haben auf der heutigen Hauptversammlung in Erfurt mit großer Mehrheit für die Sitzverlegung der Gesellschaft von Erfurt nach Gechingen bei Stuttgart gestimmt.

      Gleichzeitig wurde Herr Gerrit Keller als neues Mitglied in den Aufsichtsrat gewählt. Herr Keller ersetzt den zum heutigen Tag zurückgetretenen Martin Schmitt, der seit dem Jahr 2000 als Stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender der Gesellschaft fungierte. Gemäß der konstituierenden Aufsichtsratssitzung, die im Anschluss an die Hauptversammlung stattfand, wird Herr Reinhard Voss weiterhin als Vorsitzender des Aufsichtsrates amtieren; Herr Keller wurde zum Stellvertretenden Aufsichtsratsvorsitzenden bestimmt. Rolf Opfermann verbleibt ebenfalls unverändert im Gremium.

      Der neu konstituierte Aufsichtsrat hat sodann Herrn Martin Schmitt mit sofortiger Wirkung zum weiteren alleinvertretungsberechtigen Mitglied des Vorstandes und gleichzeitig zum Vorstandsvorsitzenden der Q-SOFT Verwaltungs AG berufen. Peter Volkmar kündigte an, sein Vorstandsmandat nach einer kurzen Übergangszeit nieder zu legen.

      Im übrigen wurden im Rahmen der Hauptversammlung alle Beschlüsse entsprechend den Vorschlägen der Verwaltung mit nahezu 100%iger Zustimmung angenommen. Vorstand und Aufsichtsrat wurden für das abgelaufene Geschäftsjahr 2007/2008 vollständig entlastet.

      Der Vorstand Erfurt, 10.03.2009

      WKN 617 594

      Kontakt und weitere Informationen: Q-SOFT Verwaltungs AG, Ansprechpartner: Janett Nurzynski Heinrich-Credner-Straße 5, 99087 Erfurt Tel.: 0361/7 78 51 - 74, Fax: 0361/7 78 51 - 11 email: aktie@q-soft.de, www.q-soft.de



      10.03.2009 Finanznachrichten übermittelt durch die DGAP

      ---------------------------------------------------------------------------

      Sprache: Deutsch Emittent: Q-SOFT Verwaltungs AG Heinrich-Credner-Straße 5 99087 Erfurt Deutschland Telefon: 0361-77851-74 Fax: 0361-77851-11 E-Mail: jnurzynski@q-soft.de Internet: www.q-soft.de ISIN: DE0006175946 WKN: 617594 Börsen: Regulierter Markt in Stuttgart; Freiverkehr in Berlin, Hamburg; Open Market in Frankfurt

      Ende der Mitteilung DGAP News-Service

      ---------------------------------------------------------------------------

      Quelle: dpa-AFX
      Avatar
      schrieb am 10.03.09 18:30:06
      Beitrag Nr. 154 ()
      :rolleyes:..ob bei dieser Aktie wohl noch irgend wann etwas nachhaltig kurs-nach-oben-bewegendes passiert, wie z.B. die Einbringung eines interessanten Unternehmens o.ä.?

      Die könnten den Mantel doch prima verhökern? Bis jetzt schieben sie jedoch nur ihre Pöstchen innerbetrieblich (RCM/SM Wirtschaft) hin und her und kassieren für`s Nichtstun auch noch 3000-6ooo eur als AR...:mad:...:keks:.
      Avatar
      schrieb am 20.03.09 14:01:59
      Beitrag Nr. 155 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.739.666 von Oldenbuergerin am 10.03.09 18:30:06Veröffentlichung gemäß § 26 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung

      Q-SOFT Verwaltungs AG / Veröffentlichung einer Mitteilung nach § 21
      Abs. 1 WpHG (Aktie)

      Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung, übermittelt durch die DGAP -
      ein Unternehmen der EquityStory AG.
      Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
      ---------------------------------------------------------------------------


      Herr Gerrit Keller, Deutschland hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am
      18.03.2009 mitgeteilt, dass sein Stimmrechtsanteil an der Q-SOFT
      Verwaltungs AG, Erfurt, Deutschland, ISIN: DE0006175946, WKN: 617594 am
      16.03.2009 die Schwelle von 3%, 5%, 10%, 15% und 20% der Stimmrechte
      überschritten hat und an diesem Tag 23,44% (das entspricht 175000
      Stimmrechten) beträgt.

      20.03.2009 Finanznachrichten übermittelt durch die DGAP
      ---------------------------------------------------------------------------

      Sprache: Deutsch
      Emittent: Q-SOFT Verwaltungs AG
      Heinrich-Credner-Straße 5
      99087 Erfurt
      Deutschland
      Internet: www.q-soft.de

      Ende der Mitteilung DGAP News-Service

      ----------------------------------------------------
      Avatar
      schrieb am 20.03.09 14:10:47
      Beitrag Nr. 156 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.811.764 von Muckelius am 20.03.09 14:01:59die Aktien sind für 1,80 Euro gehandelt worden....


      News - 20.03.09 14:01

      DGAP-DD: Q-SOFT Verwaltungs AG

      DGAP-DD: Q-SOFT Verwaltungs AG deutsch

      Mitteilung über Geschäfte von Führungspersonen nach §15a WpHG

      Directors'-Dealings-Mitteilung übermittelt durch die DGAP. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Mitteilungspflichtige verantwortlich.

      ------------------------------------------------------------------------------

      Angaben zum Mitteilungspflichtigen Name: Keller Vorname: Gerrit W.

      Funktion: Verwaltungs- oder Aufsichtsorgan

      Angaben zum mitteilungspflichtigen Geschäft

      Bezeichnung des Finanzinstruments: Q-SOFT Verwaltungs AG, Inhaberaktien ISIN/WKN des Finanzinstruments: DE0006175946 Geschäftsart: Kauf Datum: 16.03.2009 Kurs/Preis: 1,80 Währung: EUR Stückzahl: 175000 Gesamtvolumen: 315000,00 Ort: außerbörslich

      Angaben zum veröffentlichungspflichtigen Unternehmen

      Emittent: Q-SOFT Verwaltungs AG Heinrich-Credner-Straße 5 99087 Erfurt Deutschland ISIN: DE0006175946 WKN: 617594

      Ende der Directors' Dealings-Mitteilung (c) DGAP 20.03.2009

      Finanznachrichten übermittelt durch die DGAP ID 9192

      Quelle: dpa-AFX
      Avatar
      schrieb am 20.03.09 14:20:52
      Beitrag Nr. 157 ()
      Gerrit Keller ist

      - Aufsichtsratsvorsitzender RCM Beteilungs AG
      - Stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender SM Wirtschaftsberatungs AG
      - Stellvertretenden Aufsichtsratsvorsitzenden Q-Soft AG
      Avatar
      schrieb am 20.03.09 16:06:28
      Beitrag Nr. 158 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.811.958 von MFC500 am 20.03.09 14:20:52Und die Aktien kommen von der SM Wirtschaftsberatungs AG, die ihren Anteil somit auf 5,01% heruntergefahren hat.
      Avatar
      schrieb am 03.04.09 18:45:47
      Beitrag Nr. 159 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.813.195 von cybehr am 20.03.09 16:06:28Heute wieder mal mehr Interesse an der Aktie! Kurs über 1,80 Euro!
      Avatar
      schrieb am 06.04.09 16:03:21
      Beitrag Nr. 160 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.917.301 von Muckelius am 03.04.09 18:45:47Das war's wohl mit der Übernahme durch SMW!
      Avatar
      schrieb am 06.04.09 17:11:15
      Beitrag Nr. 161 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.927.459 von a2karlsruhe am 06.04.09 16:03:21Eine Übernahme stand doch nie im Raum. Es ging und geht um die Verwertung des Börsenmantels; ob das durch SMW oder sonst wen geschieht, spielt dabei keine Rolle.
      Avatar
      schrieb am 06.04.09 17:44:11
      Beitrag Nr. 162 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.928.046 von MFC500 am 06.04.09 17:11:15Amtsgericht Jena Aktenzeichen: HRB 111273: Bekannt gemacht am: 25.03.2009 12:00 Uhr

      Die in () gesetzten Angaben der Geschäftsanschrift und des Unternehmensgegenstandes erfolgen ohne Gewähr.

      Veränderungen

      23.03.2009


      Q-Soft Verwaltungs AG, Erfurt, Heinrich-Credner-Straße 5, 99087 Erfurt.Geschäftsanschrift: Heinrich-Credner-Straße 5, 99087 Erfurt. Bestellt: Vorstandsvorsitzender: Schmitt, Martin, Gechingen, *29.03.1969, einzelvertretungsberechtigt.
      Avatar
      schrieb am 07.04.09 17:48:49
      Beitrag Nr. 163 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.928.275 von Muckelius am 06.04.09 17:44:11Heute 11000 Stücke Umsatz, hoch auf 1,99 Euro
      Avatar
      schrieb am 22.04.09 11:01:07
      Beitrag Nr. 164 ()
      22.04.2009

      1. Die Q-Soft GmbH, Erfurt, Deutschland hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 21.04.2009 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der Q-SOFT Verwaltungs AG, Erfurt, Deutschland, ISIN: DE0006175946 , WKN: 617594 am 20.04.2009 die Schwelle von 3% der Stimmrechte unterschritten hat und an diesem Tag 0,00% (das entspricht 0 Stimmrechten) beträgt.

      2. Die P&V GmbH, Erfurt, Deutschland hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 21.04.2009 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der Q-SOFT Verwaltungs AG, Erfurt, Deutschland, ISIN: DE0006175946, WKN: 617594 am 20.04.2009 die Schwelle von 3% der Stimmrechte unterschritten hat und an diesem Tag 0,00% (das entspricht 0 Stimmrechten) beträgt.

      3. Herr Peter Volkmar, Deutschland hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 21.04.2009 mitgeteilt, dass sein Stimmrechtsanteil an der Q-SOFT Verwaltungs AG, Erfurt, Deutschland, ISIN: DE0006175946, WKN: 617594 am 20.04.2009 die Schwelle von 3% der Stimmrechte unterschritten hat und an diesem Tag 0,00% (das entspricht 0 Stimmrechten) beträgt.

      http://isht.comdirect.de/html/news/actual/main.html?sNewsId=…
      Avatar
      schrieb am 28.04.09 18:53:12
      Beitrag Nr. 165 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.015.684 von MFC500 am 22.04.09 11:01:07:confused:

      News - 28.04.09 18:49

      DGAP-Adhoc: Q-SOFT Verwaltungs AG (deutsch)

      Q-SOFT Verwaltungs AG: Barkapitalerhöhung um EUR 53.334,-- auf EUR 800.000,--
      beschlossen


      Q-SOFT Verwaltungs AG / Kapitalerhöhung

      28.04.2009

      Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch die
      DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG.

      Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
      ---------------------------------------------------------------------------

      Der Vorstand der Q-Soft Verwaltungs AG hat heute beschlossen, das
      Grundkapital der Gesellschaft von EUR 746.666,-- durch Ausgabe neuer Aktien
      um EUR 53.334,-- gegen Bareinlage auf nunmehr EUR 800.000,-- zu erhöhen.
      Das gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre ist entsprechend der Ermächtigung
      der Hauptversammlung vom 14. April 2005 ausgeschlossen, der Aufsichtsrat
      hat dieser Kapitalerhöhung zugestimmt. Die Neuen Aktien werden zum Preis
      von Euro 1,75 pro Aktie ausgegeben, die Zeichnung durch einen
      institutionellen Investor ist bereits zugesagt. Die so erfolgte
      Verbesserung der Eigenmittelausstattung der Gesellschaft soll der Stärkung
      der geschäftsstrategischen Ausrichtung der Q-Soft Verwaltungs AG dienen.

      28.04.2009

      Q-Soft Verwaltungs AG

      Der Vorstand

      28.04.2009 Finanznachrichten übermittelt durch die DGAP


      ---------------------------------------------------------------------------

      Sprache: Deutsch
      Emittent: Q-SOFT Verwaltungs AG
      Heinrich-Credner-Straße 5
      99087 Erfurt
      Deutschland
      Telefon: 0361-77851-74
      Fax: 0361-77851-11
      E-Mail: katja.uebel@smw-ag.de
      Internet: www.q-soft.de
      ISIN: DE0006175946
      WKN: 617594
      Börsen: Regulierter Markt in Stuttgart; Freiverkehr in Berlin,
      Hamburg; Open Market in Frankfurt

      Ende der Mitteilung DGAP News-Service

      ---------------------------------------------------------------------------

      Quelle: dpa-AFX
      Avatar
      schrieb am 28.04.09 19:56:25
      Beitrag Nr. 166 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.056.158 von Muckelius am 28.04.09 18:53:12Glättung des Grundkapitals :keks:
      Avatar
      schrieb am 23.05.09 16:29:39
      Beitrag Nr. 167 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.056.655 von Alufoliengriller am 28.04.09 19:56:25Amtsgericht Stuttgart Aktenzeichen: HRB 729914: Bekannt gemacht am: 18.05.2009 12:00 Uhr

      In () gesetzte Angaben der Anschrift und des Geschäftszweiges erfolgen ohne Gewähr:

      Neueintragungen

      13.05.2009


      Q-Soft Verwaltungs AG, Gechingen, Bergwaldstraße 34, 75391 Gechingen.Aktiengesellschaft. Satzung vom 16.03.2000 mit mehrfachen Änderungen. Die Hauptversammlung vom 10.03.2009 hat die Änderung der Satzung in § 1 ( Firma, Sitz und Geschäftsjahr ) beschlossen. Der Sitz ist von Erfurt (Amtsgericht Jena, HRB 111273) nach Gechingen verlegt. Sitz verlegt; nun: Neue Geschäftsanschrift: Bergwaldstraße 34, 75391 Gechingen. Gegenstand: Die Entwicklung und der Vertrieb von Software, sonstiger Informations- und Kommunikationstechnik und -technologie sowie die Erbringung von Dienstleistungen im Bereich Informations- und Kommunikationstechnik und -technologie sowie die Verwaltung eigenen Vermögens. Grundkapital: 746.666,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, vertritt es allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Vorstandsmitglied mit einem Prokuristen. Vorstandsvorsitzender: Schmitt, Martin, Gechingen, *29.03.1969, einzelvertretungsberechtigt. Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 26.06.2001 ermächtigt, das Grundkapital mit Zustimmung des Aufsichtsrates bis zum 26.06.2006 gegen Bar- und /oder Sacheinlage einmal oder mehrmals um insgesamt bis zu 250.000,00 EUR zu erhöhen ( Genehmigtes Kapital 2001/1). Das Genehmigte Kapital vom 26.06.2001 ( Genehmigtes Kapital 2001/I) beträgt nach teilweiser Ausschöpfung noch 13.334,00 EUR. Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 14.04.2005 ermächtigt, das Grundkapital mit Zustimmung des Aufsichtsrates bis zum 13.04.2010 gegen Bar- und/oder Sacheinlage einmal oder mehrmals um insgesamt bis zu 370.000,00 EUR zu erhöhen ( Genehmigtes Kapital 2005 ).

      Quelle: www.handelsregisterbekanntmachungen.de
      Avatar
      schrieb am 29.05.09 12:04:35
      Beitrag Nr. 168 ()
      Q-SOFT Verwaltungs AG: Deutliche Ergebnisverbesserung nach erfolgreicher Neuausrichtung

      Q-SOFT Verwaltungs AG / Halbjahresergebnis

      29.05.2009

      Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. -------------------------------------------------------------------- -------

      Die Q-Soft Verwaltungs AG weist nach der erfolgreichen Neuausrichtung der Gesellschaft ein deutlich verbessertes Halbjahresergebnis mit einem Gewinn nach Steuern in Höhe von TEUR 53 (Vorjahresperiode TEUR 2) aus. Im Rahmen der Verwaltung des eigenen Vermögens konnten im 1. Halbjahr des laufenden Geschäftsjahres 2008/2009 Kursgewinne in Höhe von TEUR 63 realisiert werden. Aus der Liquiditätsanlage konnten zusätzlich Zinserträge in Höhe von TEUR 24 vereinnahmt werden.

      Die derzeitige Kursbasis wurde zum Aufbau einer Beteiligung an der RCM Beteiligungs AG genutzt, die durch die Übernahme von Aktien, die im Rahmen einer von der RCM Beteiligungs AG durchgeführten Kapitalerhöhung von den Aktionären der RCM Beteiligungs AG nicht gezeichnet wurden, inzwischen auf nahe 10 % weiter ausgebaut wurde. Mit den personellen Veränderungen im Aufsichtsrat und im Vorstand der Gesellschaft ist der Weg zu einer Neuausrichtung der Gesellschaft abgeschlossen. Die Gesellschaft wird sich zukünftig im Wesentlichen auf die Verwaltung des eigenen Vermögens konzentrieren und wird zu diesem Zweck das Beteiligungsgeschäft intensivieren. Dabei soll sich die Q-Soft Verwaltungs AG vor allem auf die Beteiligung an Gesellschaften konzentrieren, die unterhalb ihres Substanzwert notieren bzw. erworben werden können. Bei der Auswahl der für Investitionen in Frage kommenden Gesellschaften richtet sich der Fokus vor allem, aber nicht ausschließlich, auf im Immobilienbereich tätige Gesellschaften. Der Beteiligungsaufbau der Gesellschaft, soll in Abhängigkeit von der Entwicklung des jeweiligen Beteiligungsunternehmens zu zukünftigen Erträgen der Gesellschaft führen. Für einen nachhaltigen weiteren Beteiligungsaufbau ist eine angemessene Eigenkapitalausstattung der Gesellschaft unerlässlich. Um weiteres Unternehmenswachstum realisieren zu können, soll das Eigenkapital der Gesellschaft daher bei Bedarf zukünftig durch Kapitalerhöhungsmaßnahmen weiter gestärkt werden. Die schlanke Aufstellung der Q-Soft Verwaltungs AG mit einem auf das mindestnotwendige Maß reduziertem Kostenapparat soll so eine effiziente Nutzung der betrieblichen Ressourcen ermöglichen.

      29.05.2009

      Q-Soft Verwaltungs AG Der Vorstand 29.05.2009 Finanznachrichten übermittelt durch die DGAP
      Avatar
      schrieb am 29.05.09 18:53:16
      Beitrag Nr. 169 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.280.368 von Oldenbuergerin am 29.05.09 12:04:35Laut comdirect beträgt die Marktkapitalisierung von RCM derzeit rund 18 Mio. Q-Soft hält nach eigenen Angaben "nahe 10%" an RCM. Legt man den Liquiditätsbestand zum letzten Gj-Ende in Höhe von 1,22 Mio zugrunde, dürfte dieser vollständig in diese eine Beteiligung geflossen sein. Das ist unter Risikogesichtspunkten inakzeptabel. Hier drängt sich der Eindruck auf, daß man Q-Soft zugunsten von RCM gemolken hat, nicht zuletzt, da man im Rahmen der RCM-Kapitalerhöhung nicht gezeichnete Aktien übernommen hat.
      Avatar
      schrieb am 29.05.09 20:25:24
      Beitrag Nr. 170 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.284.598 von MFC500 am 29.05.09 18:53:16Sehr gute Anmerkung!
      Genau dieser Gedanke drängte sich mir auch auf, als ich die Q-Soft-Meldung vorhin gelesen habe.

      Da hat man sich vermutlich an der Q-Soft-Liquidität schadlos gehalten und dafür massig RCM-Aktien in Q-Soft abgeladen.
      Ohne BuG-Vertrag ist das in meinen Augen aber unzulässig.

      Da besteht einiges an Klärungsbedarf. :rolleyes:
      Avatar
      schrieb am 10.07.09 15:12:45
      Beitrag Nr. 171 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.285.451 von bamster am 29.05.09 20:25:24Q-Soft Verwaltungs AG
      Gechingen

      Der Vorstand der Q-Soft Verwaltungs AG gibt gemäß § 30 b Abs. 1 Nr. 2 WpHG die Ausgabe neuer Aktien bekannt:

      Auf Grundlage der Ermächtigung der Hauptversammlung der Gesellschaft vom 14. April 2005 wurde durch Beschluss des Vorstands mit Zustimmung des Aufsichtsrats eine Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen um EUR 53.334,00 auf EUR 800.000,00 durch Ausgabe von 53.334 neuen auf den Inhaber lautende Stückaktien durchgeführt. Die Durchführung der Kapitalerhöhung wurde am 01. Juli 2009 in das Handelsregister eingetragen.



      Sindelfingen, 08. Juli 2009

      Der Vorstand
      Avatar
      schrieb am 11.07.09 18:01:26
      Beitrag Nr. 172 ()
      RCM Beteiligungs AG "buy"

      07.07.2009
      Close Brothers Seydler Research

      Frankfurt (aktiencheck.de AG) - Manuel Martin, Analyst von Close Brothers Seydler Research, stuft die Aktie der RCM Beteiligungs AG (ISIN DE0005117204 / WKN 511720) weiterhin mit "buy" ein.

      Die RCM Beteiligungs AG habe kürzlich die vollständigen Ergebnisse für das Geschäftsjahr 2008 veröffentlicht. Der Umsatz sei im Vorjahresvergleich um 54% auf 5,9 Mio. EUR gesunken. Der Nettoverlust habe sich auf 9,5 Mio. EUR belaufen, nachdem im Vorjahr noch ein Gewinn von 5,2 Mio. EUR generiert worden sei. Der hohe Nettoverlust sei vor allem auf die schwierigen Bedingungen an den Kapitalmärkten zurückzuführen gewesen. Der größte Verlustanteil sei auf das Investment in die SM Wirtschaftsberatungs AG entfallen, deren Aktie von Jahresbeginn bis Jahresende 2008 um 53% eingebrochen sei.


      Die RCM Beteiligungs AG habe ein konzernweites Einsparprogramm in die Wege geleitet, das zu einer signifikanten Kostenreduzierung im einstelligen Millionenbereich führen solle. Bei Close Brothers Seydler Research erwarte man für das Jahr 2009 unverändert einen Verlust von 0,11 EUR je Aktie. Für 2010 sei die EPS-Prognose von 0,09 EUR auf 0,05 EUR gesenkt worden, sodass sich nun ein KGV von 24,1 errechne. Das Kursziel werde von 1,84 EUR auf 1,70 EUR reduziert.

      Die Analysten von Close Brothers Seydler Research halten an ihrer Kaufempfehlung für den Anteilschein der RCM Beteiligungs AG fest. (Analyse vom 07.07.09) (07.07.2009/ac/a/nw)
      Avatar
      schrieb am 11.07.09 18:53:15
      Beitrag Nr. 173 ()
      Der Q-Soft Kurs sollte zumindest ganz gut abgesichert sein. 20% Abschlag auf die RCM Beteiligung, und den Mantel gibts noch gratis dazu. :rolleyes:
      Avatar
      schrieb am 11.07.09 19:25:14
      Beitrag Nr. 174 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.554.801 von Alufoliengriller am 11.07.09 18:53:15na ja, aber was ist mit worst case: RCM geht pleite. Dann wäre bei Q-Soft auch der Ofen aus, weil man alles auf diese eine Karte gesetzt hat. Mit seriösem Investieren hat das Vorgehen seitens der Q-Soft-Verantwortlichen - leider - nichts zu tun. Oder würde auch nur einer von euch sein ganzes Geld auf eine Aktie setzen?
      Avatar
      schrieb am 16.07.09 22:05:17
      !
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      Avatar
      schrieb am 05.08.09 16:20:19
      Beitrag Nr. 176 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.554.893 von MFC500 am 11.07.09 19:25:14News - 05.08.09 09:43

      DGAP-Adhoc: Q-SOFT Verwaltungs AG (deutsch)

      Q-SOFT Verwaltungs AG: Deutlich verbessertes Ergebnis nach drei Quartalen

      Q-SOFT Verwaltungs AG / Zwischenbericht

      05.08.2009

      Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch die
      DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG.

      Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
      ---------------------------------------------------------------------------

      Die Q-Soft Verwaltungs AG weist die Geschäftszahlen zum 30.06.2009 wie
      folgt aus:

      Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit: TEUR 36 (Vorjahr TEUR 2)

      Jahresergebnis nach Steuern: TEUR 36 (Vorjahr TEUR 2)


      Das deutlich verbesserte Ergebnis nach drei Quartalen zum 30.06.2009 zeigt
      spürbar den Einfluss eines nach der erfolgreichen Neuausrichtung der
      Gesellschaft aktiv betriebenen Vermögensmanagements, das mit dem weiteren
      Ausbau des Beteiligungsportfolios insbesondere im Bereich des
      Immobilienmarktsegments fortgesetzt werden soll. Die Strategie dieses
      Portfolios ist dabei vor allem auf die Erzielung einer attraktiven
      Eigenkapitalrendite ausgerichtet.

      Die vollständige Zwischenmitteilung für das 2.Halbjahr nach § 37x WpHG
      steht im Internet unter der neuen Internetadresse der Gesellschaft
      www.qsoft-ag.de unter der Rubrik Finanzberichte zur Verfügung.

      05.08.2009 Finanznachrichten übermittelt durch die DGAP


      ---------------------------------------------------------------------------

      Sprache: Deutsch
      Emittent: Q-SOFT Verwaltungs AG
      Bergwaldstraße 34
      75391 Gechingen
      Deutschland
      Telefon: 0351-312078-26
      Fax: 0351-312078-90
      E-Mail: katja.uebel@qsoft-ag.de
      Internet: www.qsoft-ag.de
      ISIN: DE0006175946
      WKN: 617594
      Börsen: Regulierter Markt in Stuttgart; Freiverkehr in Berlin,
      Hamburg; Open Market in Frankfurt

      Ende der Mitteilung DGAP News-Service

      ---------------------------------------------------------------------------

      Quelle: dpa-AFX
      Avatar
      schrieb am 06.10.09 16:55:34
      Beitrag Nr. 177 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.716.826 von Muckelius am 05.08.09 16:20:19stehen da wirklich am Handelsplatz Frankfurt 38000 Aktien zu 1,85 Euro im Brief? :eek:
      Avatar
      schrieb am 07.10.09 16:10:31
      Beitrag Nr. 178 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 38.124.679 von Muckelius am 06.10.09 16:55:34..heute Umsatz von 18800 Aktien zum Kurs von 1,85 Euro
      Avatar
      schrieb am 08.10.09 15:52:15
      Beitrag Nr. 179 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 38.132.651 von Muckelius am 07.10.09 16:10:31Umsatz von 20236 Aktien
      Avatar
      schrieb am 08.10.09 17:43:21
      Beitrag Nr. 180 ()
      wieder 30.000 im Ask :laugh:
      Avatar
      schrieb am 09.10.09 15:28:57
      Beitrag Nr. 181 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 38.141.828 von Alufoliengriller am 08.10.09 17:43:21...15000 Stück davon haben schon Abnehmer gefunden
      Avatar
      schrieb am 13.10.09 11:36:46
      Beitrag Nr. 182 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 38.148.364 von Muckelius am 09.10.09 15:28:57Und jetzt wissen wir auch wer die genommen hat .... Martin Schmitt (DD)
      Avatar
      schrieb am 13.10.09 16:01:31
      Beitrag Nr. 183 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 38.165.202 von cybehr am 13.10.09 11:36:46wir wissen auch wer gegeben hat. Aufgrund des heutigen Umsatzes dürften auch die restlichen Anteile den Besitzer gewechselt haben:


      News - 13.10.09 11:50

      DGAP-Stimmrechte: Q-SOFT Verwaltungs AG (deutsch)

      Q-SOFT Verwaltungs AG: Veröffentlichung gemäß § 26 Abs.
      1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung
      Q-SOFT Verwaltungs AG / Veröffentlichung einer Mitteilung nach § 21 Abs. 1 WpHG (Aktie)
      13.10.2009
      Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
      ---------------------------------------------------------------------------
      Die SM Wirtschaftsberatungs AG, Sindelfingen, Deutschland, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 13.10.2009 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der Q-SOFT Verwaltungs AG, Gechingen, Deutschland, ISIN: DE0006175946 , WKN: 617594 am 09.10.2009 die Schwellen von 5% und 3% der Stimmrechte unterschritten hat und an diesem Tag 1,875% (das entspricht 15000 Stimmrechten) betragen hat.
      13.10.2009 Finanznachrichten übermittelt durch die DGAP
      --------------------------------------------------------------------------- Sprache: Deutsch Unternehmen: Q-SOFT Verwaltungs AG Bergwaldstraße 34 75391 Gechingen Deutschland Internet: www.qsoft-ag.de Ende der Mitteilung DGAP News-Service ---------------------------------------------------------------------------

      Quelle: dpa-AFX
      Avatar
      schrieb am 16.10.09 18:05:12
      Beitrag Nr. 184 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 38.167.662 von Muckelius am 13.10.09 16:01:31heute Umsatz von 5500 Stück. Ob Schmitt sein Finger da wieder im Spiel hatte?
      Avatar
      schrieb am 16.10.09 19:15:45
      Beitrag Nr. 185 ()
      Nächste Woche sollten dann neue Stimmrechtsmitteilungen kommen, vielleicht sind wir dann schlauer. Aktueller Stand:

      Aktien: 800.000

      Aktionärsstruktur:
      Martin Schmitt 29.69 %
      Gerrit Keller 23.44 %
      Jürgen Borsing 7.24 %
      Anja Dills via Amor Gummiwaren 1.94 %
      SM Wirtschaftsberatungs AG 1.88 %
      Saphir Invest AG 1.07 %

      Streubesitz: 34,74%
      Avatar
      schrieb am 06.11.09 11:32:21
      Beitrag Nr. 186 ()
      10.000 zu 1,85 im Bid :rolleyes:
      Avatar
      schrieb am 13.11.09 14:57:31
      Beitrag Nr. 187 ()
      DGAP-PVR : Q-SOFT Verwaltungs AG: Veröffentlichung gemäß § 26 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung
      Q-SOFT Verwaltungs AG / Veröffentlichung einer Mitteilung nach § 21 Abs. 1 WpHG (Aktie)

      13.11.2009

      Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung, übermittelt
      durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG.
      Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.

      ---------------------------------------------------------------------------


      1.
      Die SM Wirtschaftsberatungs AG, Sindelfingen, Deutschland, hat uns gemäß §
      21 Abs. 1 WpHG am 12.11.2009 mitgeteilt, dass ihr
      Stimmrechtsanteil an der Q-SOFT Verwaltungs AG, Gechingen, Deutschland,
      ISIN: DE0006175946, WKN: 617594 am 01.07.2009 die Schwelle
      von 10% der Stimmrechte überschritten hat und an diesem Tag 14,17% (113370
      Stimmrechte) beträgt.

      2.
      Korrektur der Stimmrechtsmitteilung gemäß § 21 Abs. 1 WpHG vom 13.10.2009
      sowie Korrektur der Veröffentlichung vom 13.10.2009 gemäß § 26 Abs. 1 WpHG
      mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung

      Die SM Wirtschaftsberatungs AG, Sindelfingen, Deutschland, hat uns gemäß §
      21 Abs. 1 WpHG am 12.11.2009 mitgeteilt, dass ihr
      Stimmrechtsanteil an der Q-SOFT Verwaltungs AG, Gechingen, Deutschland,
      ISIN: DE0006175946, WKN: 617594 am 08.10.2009 die Schwelle
      von 10% der Stimmrechte unterschritten hat und an diesem Tag 9,92% (79334
      Stimmrechte) beträgt hat.



      13.11.2009 Finanznachrichten übermittelt durch die DGAP. Medienarchiv unter http://www.dgap-medientreff.de und http://www.dgap.de

      ---------------------------------------------------------------------------

      Sprache: Deutsch
      Unternehmen: Q-SOFT Verwaltungs AG
      Bergwaldstraße 34
      75391 Gechingen
      Deutschland
      Internet: www.qsoft-ag.de

      Ende der Mitteilung DGAP News-Service

      ---------------------------------------------------------------------------
      Avatar
      schrieb am 13.11.09 19:51:41
      Beitrag Nr. 188 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 38.382.442 von tonisoprano am 13.11.09 14:57:31in den letzten Handelstagen sind wieder vermehrt Umsätze mit der Q-Soft Aktie festzustellen.

      Anbei die Zahlen zum 30.09.2009 der RCM


      CM Beteiligungs AG: Quartalszahlen zum 30.09.2009
      Freitag, 6. November 2009

      Sindelfingen, den 06. November 2009

      RCM Beteiligungs AG: Quartalszahlen zum 30.09.2009

      Weiter verbesserte Umsatzerlöse, auch im 3. Quartal mit ausgeglichenen Konzern-Geschäftszahlen (IAS/IFRS)

      Die sich bereits im zweiten Quartal abzeichnende Trendwende in der Konzernumsatz- und -ergebnisentwicklung der RCM Beteiligungs AG setzte sich im dritten Quartal des Geschäftsjahres 2009 fort. So erzielte die RCM Beteiligungs AG wie schon im zweiten Quartal des Geschäftsjahres 2009 auch im dritten Quartal erneut ein ausgeglichenes Konzernergebnis (nach Anteilen Dritter) nach Steuern (IAS/IFRS). In der Einzelgesellschaft schloss die RCM Beteiligungs AG das dritte Quartal nach der Rechnungslegung HGB mit einem kleinen Verlust in Höhe von 0,1 Mio. Euro ab. Deutlich sichtbar werden die inzwischen erzielten Fortschritte der Gesellschaft jedoch im Periodenvergleich.


      Die Geschäftszahlen ergaben sich nach neun Monaten des Geschäftsjahres 2009 zum 30.09.2009 im Einzelnen wie folgt:


      Ergebnisse der Einzelgesellschaft (HGB)

      Operatives Betriebsergebnis: + T€ 964
      (Vorjahresperiode – T€ 124)

      Ergebnis der gew. Geschäftstätigkeit: - T€ 204 (Vorjahresperiode - T€ 669)

      Jahresergebnis nach Steuern: - T€ 204
      (Vorjahresperiode – T€ 669)



      Konzern-Geschäftszahlen nach IAS / IFRS:

      Operatives Betriebsergebnis: + T€ 1.379
      (Vorjahresperiode + T€ 1.133)

      Ergebnis der gew. Geschäftstätigkeit: - T€ 409 (Vorjahresperiode - T€ 408)

      Jahresergebnis (nach Steuern): - T€ 335
      (Vorjahresperiode - T€ 634)



      Deutlich ausweiten konnte die RCM Beteiligungs AG die Umsatztätigkeit im Geschäftsjahr 2009 im gesamten Konzern. Mit einem Umsatzvolumen von 7,2 Mio. Euro wurde das Umsatzvolumen der Vorjahresperiode (2,07 Mio. Euro) bei einer insgesamt weiterhin verhaltenen Immobilienmarktentwicklung mehr als verdreifacht. Mit 2,6 Mio. Euro Umsatz hat die Konzerntochter SM Capital AG in einem erfreulichen Umfang zu den Konzernzahlen beigetragen. Die SM Wirtschaftsberatungs AG, die seit Mai 2009 in den Konzern auf konsolidierter Basis einbezogen wird, hat mit einem spürbar verbesserten Absatz von Eigentumswohnungen in den Projektentwicklungen mit einem dem Konzern zurechenbaren Umsatzvolumen von mehr als 1,2 Mio. Euro ebenfalls zu den erfreulich verbesserten Konzernumsätzen beigetragen.

      In den ersten neune Monaten des Jahres 2009 wurden im Konzern der RCM Beteiligungs AG Immobilien im Wert von fast 5 Mio. Euro umgesetzt (4,89 Mio. Euro, Vorjahresperiode 0,1 Mio. Euro). Die Einnahmen aus der Vermietung eigener Bestände haben im Konzern inzwischen die Grenze von 2 Mio. Euro überschritten und lagen zum 30.09.2009 bei 2,2 Mio. Euro.

      Die im ersten Halbjahr 2009 eingetretene Verbesserung des Umfeldes im Wohnimmobilienmarkt hat sich im 3. Quartal nur verhalten fortgesetzt. Zunehmende Unsicherheiten im Vorfeld der Bundestagswahl haben zu einer leichten Zurückhaltung seitens kapitalanlegender Investoren geführt. Diese Immobilienmarktsituation hat die RCM Beteiligungs AG auch im 3. Quartal 2009 noch nicht dazu veranlasst, von der im Vorjahr eingeschlagenen vorsichtigen Investitionsstrategie abzurücken, sodass in den ersten neun Monaten lediglich über die Konzerntochter SM Capital AG eine Immobilie zu attrativen Konditionen neu in den Bestand genommen wurde. Dies hatte zur Folge, dass die Erträge aus der Neubewertung von Immobilien nur mit TEUR 384 (Vorjahresvergleich TEUR 1.120) dotiert wurden, wozu jedoch die Optimierung des Immobilienportfolios deutlich beigetragen hat.

      Sehr zufrieden ist die Gesellschaft mit den Auswirkungen des im Vorjahr aufgelegten Programms zur Kostensenkung und Effizienzsteigerung, das das Jahresergebnis des Konzerns deutlich sechsstellig entlastet hat.

      Spürbar verbessert haben sich inzwischen auch wieder die Bilanzrelationen der RCM Beteiligungs AG. Dies wird besonders deutlich an der Entwicklung der Eigenkapitalquote in der Einzelgesellschaft, die wieder einen Wert von 41 % (HGB) erreicht hat, zum 31.12.2008 hatte die Eigenkapitalquote noch bei 36 % gelegen. Im Konzern der RCM Beteiligungs AG liegt die Eigenkapitalquote weiterhin bei 31 %, womit im Branchendurchschnitt ein ebenfalls sehr guter Wert erreicht wird.

      Im Bereich der Beteiligungen hat die RCM Beteiligungs AG ihrer Strategie entsprechend verschiedene börsennotierte Immobiliengesellschaft hinsichtlich einer möglichen Beteiligung geprüft. Aufgrund der aus Sicht der Gesellschaft jedoch nicht ausreichenden Chance/Risiko-Relationen wurde neben der bereits im 1. Halbjahr 2009 eingegangenen Beteiligung an der SEE Real Estate AG bislang jedoch keine weitere Beteiligung realisiert.

      Angesichts eines anhaltend niedrigen Zinsniveaus, das sich inzwischen auch spürbar in einem Rückgang der durchschnittlichen Fremdkapitalverzinsung innerhalb des Konzern der RCM Beteiligungs AG bemerkbar macht, geht die RCM Beteiligungs AG davon aus, dass der Immobilienmarkt spätestens im Geschäftsjahr 2010 zu normalen Marktverhältnissen zurückkehrt, zumal die Unsicherheiten hinsichtlich des Wahlausgangs der Bundestagswahl nun ausgeräumt sind und die Chance besteht, dass der Immobilienmarkt nun von der politischen Seite zumindest keinen neuen und überraschenden Belastungen erfahren muss.



      RCM Beteiligungs AG
      Der Vorstand
      Avatar
      schrieb am 13.11.09 19:53:41
      Beitrag Nr. 189 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 38.382.442 von tonisoprano am 13.11.09 14:57:31noch eteas zur RCM.

      Quelle: www.deraktionaer.de


      Tipp des Tages
      Geheimtipp im Aufwärtstrend

      Noch gibt es sie: kaum beachtete Nebenwerte mit großem Nachholpotenzial. Zu dieser seltenen Spezies gehört auch die RCM Beteiligungs AG (WKN 511 720).

      Immobilienaktien sind wieder gefragt. Nach der Kursrallye der Standardwerte rücken nun Nachzügler wie die in Sindelfingen ansässige RCM Beteiligungs AG in den Fokus. Die RCM-Gruppe, zu der auch eine 53-prozentige Beteiligung an der ebenfalls börsennotierten Immobiliengesellschaft SM Wirtschaftsberatungs AG gehört, hat sich auf den Erwerb einzelner Immobilien aus Sonder- und Verwertungssituationen spezialisiert. Somit können die Objekte deutlich unter den aktuellen Verkehrswerten erworben und Nettomietrenditen von über zehn Prozent erzielt werden. Neben dem Standort Stuttgart ist RCM vor allem in attraktiven Lagen Sachsens aktiv.

      Weitere Expansion geplant

      RCM ist kein klassischer Bestandshalter. Die mittelfristige Weiterveräußerung revitalisierter Objekte gehört zum Geschäftsmodell der Sindelfinger. Vor allem das wiedererwachte Interesse privater Investoren nach überdurchschnittlich gut rentierenden Wohnimmobilien spielt der Gesellschaft nun in die Karten. In den letzten Wochen konnte RCM fünf Objekte veräußern. Für jede dieser Immobilien lag der erzielte Verkaufspreis oberhalb des bilanzierten Wertes.

      Zum Stichtag 16.10.09 hielt der RCM-Konzern 71.200 Quadratmeter Wohnfläche in seinem Bestand. Einem durchschnittlichen Kaufpreis je Quadratmeter von 526 Euro stand dabei eine Kaltmiete von 4,64 Euro gegenüber. Mittelfristig will Vorstandschef Martin Schmitt den Wohnungsbestand auf 100.000 Quadratmeter ausweiten. Ein Kostensenkungsprogramm soll zudem Einsparungen im sechsstelligen Bereich ermöglichen.

      KGV sinkt auf 9

      Nach einem Jahresverlust von 9,5 Millionen Euro im Geschäftsjahr 2008, der vor allem auf eine nicht cash-wirksame Abschreibung auf die Beteiligung an der SM Wirtschaftsberatungs AG zurückzuführen war, ist RCM im zweiten und dritten Quartal 2009 in die schwarzen Zahlen zurückgekehrt.

      Optimistisch für die nächsten Jahre zeigen sich die Analysten von Close Brothers Seydler. Die Experten trauen RCM im Geschäftsjahr 2011 einen Gewinn je Aktie von 0,17 Euro zu, nach 0,05 Euro im Jahr 2010. Damit sinkt das 2011er-KGV auf günstige 9.

      Charttechnik liefert grünes Licht

      Operativ ist RCM wieder auf Kurs. Zudem lässt auch die Charttechnik steigende Kurse erwarten. Der doppelte Boden bei 1,20 Euro hat sich als stabil erwiesen, seit Mitte Juni hat die RCM-Aktie einen neuen Aufwärtstrend etabliert. Gelingt nun der nachhaltige Sprung über den Widerstand bei 1,60 Euro, ist der Weg bis zur ersten Zielmarke bei zwei Euro frei. Das Kursziel auf Sicht von zwölf Monaten liegt bei 2,30 Euro. Abgesichert werden sollte die Position mit einem Stopp bei 1,18 Euro
      Avatar
      schrieb am 23.11.09 16:40:14
      Beitrag Nr. 190 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 38.385.354 von Muckelius am 13.11.09 19:53:41Geldkurs bei 1,93 Euro. Mit 8000 Aktien (=1% des Grundkapitals)
      Avatar
      schrieb am 23.11.09 18:16:53
      Beitrag Nr. 191 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 38.438.878 von Muckelius am 23.11.09 16:40:14Umsatz zu 2,50 Euro. Zuletzt waren der Kurs im Januar kurzzeitig höher....
      Avatar
      schrieb am 24.11.09 13:20:05
      Beitrag Nr. 192 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 38.439.872 von Muckelius am 23.11.09 18:16:53Kurs war, 2.05 EUR. War ein Teilverkauf meiner Position. Mehr wollte der Käufer offensichtlich nicht.
      Avatar
      schrieb am 26.11.09 16:17:37
      Beitrag Nr. 193 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 38.444.650 von p2205 am 24.11.09 13:20:05:confused:

      News - 26.11.09 16:01

      DGAP-Stimmrechte: Q-SOFT Verwaltungs AG (deutsch)

      Q-SOFT Verwaltungs AG: Veröffentlichung gemäß § 26 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der
      europaweiten Verbreitung

      Q-SOFT Verwaltungs AG / Veröffentlichung einer Mitteilung nach § 21 Abs. 1 WpHG
      (Aktie)


      26.11.2009

      Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung, übermittelt
      durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG.
      Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.

      ---------------------------------------------------------------------------


      1.
      Die RCM Beteiligungs AG, Sindelfingen, Deutschland, hat uns gemäß § 21 Abs.
      1 WpHG am 25.11.2009 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an
      der Q-SOFT Verwaltungs AG, Gechingen, Deutschland, ISIN: DE0006175946 , WKN:
      617594 am 05.05.2009 die Schwellen von 3% und 5% der
      Stimmrechte überschritten hat und an diesem Tag 9,38% (70036 Stimmrechte)
      beträgt.

      Davon sind ihr 9,38% der Stimmrechte (70036 Stimmrechte) gemäß § 22 Abs. 1
      Satz 1 Nr. 1 WpHG zuzurechnen.

      Zugerechnete Stimmrechte werden dabei über folgendes von ihr kontrolliertem
      Unternehmen, dessen Stimmrechtsanteil an der Q-SOFT
      Verwaltungs AG, Gechingen, Deutschland, jeweils 3% oder mehr beträgt,
      gehalten:
      - SM Wirtschaftsberatungs AG, Sindelfingen, Deutschland


      2.
      Die RCM Beteiligungs AG, Sindelfingen, Deutschland, hat uns gemäß § 21 Abs.
      1 WpHG am 25.11.2009 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an
      der Q-SOFT Verwaltungs AG, Gechingen, Deutschland, ISIN: DE0006175946, WKN:
      617594 am 01.07.2009 die Schwelle von 10% der
      Stimmrechte überschritten hat und an diesem Tag 14,17% (113370 Stimmrechte)
      beträgt.

      Davon sind ihr 14,17% der Stimmrechte (113370 Stimmrechte) gemäß § 22 Abs.
      1 Satz 1 Nr. 1 WpHG zuzurechnen.

      Zugerechnete Stimmrechte werden dabei über folgendes von ihr kontrolliertem
      Unternehmen, dessen Stimmrechtsanteil an der Q-SOFT
      Verwaltungs AG, Gechingen, Deutschland, jeweils 3% oder mehr beträgt,
      gehalten:
      - SM Wirtschaftsberatungs AG, Sindelfingen, Deutschland


      3.
      Die RCM Beteiligungs AG, Sindelfingen, Deutschland, hat uns gemäß § 21 Abs.
      1 WpHG am 25.11.2009 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an
      der Q-SOFT Verwaltungs AG, Gechingen, Deutschland, ISIN: DE0006175946, WKN:
      617594 am 08.10.2009 die Schwelle von 10% der
      Stimmrechte unterschritten hat und an diesem Tag 9,92% (79334 Stimmrechte)
      beträgt.

      Davon sind ihr 9,92% der Stimmrechte (79334 Stimmrechte) gemäß § 22 Abs. 1
      Satz 1 Nr. 1 WpHG zuzurechnen.

      Zugerechnete Stimmrechte werden dabei über folgendes von ihr kontrolliertem
      Unternehmen, dessen Stimmrechtsanteil an der Q-SOFT
      Verwaltungs AG, Gechingen, Deutschland, jeweils 3% oder mehr beträgt,
      gehalten:
      - SM Wirtschaftsberatungs AG, Sindelfingen, Deutschland

      26.11.2009 Finanznachrichten übermittelt durch die DGAP. Medienarchiv unter
      www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de


      ---------------------------------------------------------------------------

      Sprache: Deutsch
      Unternehmen: Q-SOFT Verwaltungs AG
      Bergwaldstraße 34
      75391 Gechingen
      Deutschland
      Internet: www.qsoft-ag.de

      Ende der Mitteilung DGAP News-Service

      ---------------------------------------------------------------------------

      Quelle: dpa-AFX
      Avatar
      schrieb am 26.11.09 17:14:54
      Beitrag Nr. 194 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 38.462.110 von Muckelius am 26.11.09 16:17:37dein Smilie trifft´s genau.

      Erst wird das Kapital von Q-Soft zum Kauf von RCM-Aktien verwendet, jetzt kauft RCM Q-Soft-Aktien, d.h. beteiligt sich indirekt an sich selbst.
      Avatar
      schrieb am 29.01.10 15:31:40
      Beitrag Nr. 195 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 38.462.625 von MFC500 am 26.11.09 17:14:54aus dem elektr. Bundesanzeiger:


      Q-SOFT Verwaltungs AG
      Gechingen
      WKN: 617 594
      ISIN: DE0006175946
      Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

      Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der
      am Mittwoch, den 17. März 2010, um 11.00 Uhr

      im Haus am Geißbiegel, Herdweg 1, 75391 Gechingen, stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein.

      Tagesordnung
      1.

      Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses sowie des Lageberichtes der Q-SOFT Verwaltungs AG zum 30.09.2009 sowie des Berichtes des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2008/2009

      Die zuvor genannten Unterlagen sind im Internet unter www.qsoft-ag.de im Bereich „Investor Relations“ abrufbar. Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen ist zu Tagesordnungspunkt 1 kein Beschluss zu fassen, da der Aufsichtsrat den Jahresabschluss bereits gebilligt hat.
      2.

      Beschlussfassung über die Verwendung des Jahresüberschusses

      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Verlustvortrag in Höhe von EUR 597.483,84 mit dem Jahresüberschuss in Höhe von EUR 17.906,93 sowie der Entnahme aus der Kapitalrücklage gemäß § 150 Abs. 4 AktG in Höhe von EUR 579.576,91 zu verrechnen, sodass sich ein Bilanzergebnis von EUR 0,00 ergibt.
      3.

      Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2008/2009

      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2008/2009 Entlastung zu erteilen. Es ist Einzelentlastung vorgesehen.
      4.

      Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2008/2009

      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2008/2009 Entlastung zu erteilen. Es ist Einzelentlastung vorgesehen.
      5.

      Beschlussfassung über die Vergütung des Aufsichtsrates

      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2008/2009 eine Vergütung von jeweils EUR 3.000,00 zu gewähren. Laut Satzung erhält der Vorsitzende des Aufsichtsrats die doppelte, der Stellvertreter die eineinhalbfache Vergütung. Die vorgeschlagene Vergütung gilt auch für zukünftige Geschäftsjahre, bis eine Hauptversammlung etwas anderes beschließt.
      6.

      Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien

      Die dem Vorstand durch die Hauptversammlung am 10. März 2009 gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG erteilte Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien ist bis zum 09. September 2010 befristet und soll daher erneuert werden. Der Beschlussvorschlag regelt die Möglichkeiten der Gesellschaft sowohl im Hinblick auf die Modalitäten des Erwerbs der eigenen Aktien als auch im Hinblick auf ihre anschließende Verwendung.

      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu beschließen:
      a)

      Die Gesellschaft wird ermächtigt, Aktien der Gesellschaft zu erwerben, um


      Aktien der Gesellschaft Dritten im Rahmen des Zusammenschlusses mit Unternehmen oder im Rahmen des Erwerbes von Unternehmen oder Beteiligungen daran anbieten zu können oder


      Aktien der Gesellschaft zur Bedienung von Bezugsrechten zu nutzen, die zur Erfüllung von Rechten von Inhabern bzw. Gläubigern aus von der Gesellschaft oder einer 100%igen unmittelbaren oder mittelbaren Beteiligungsgesellschaft der Q-SOFT Verwaltungs AG ausgegebenen Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen erfolgen oder


      sie einzuziehen.

      Die Ermächtigung gilt bis zum 16. März 2015. Die bisherige Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien – gültig bis zum 09. September 2010 – wird ab Wirksamwerden dieser neuen Ermächtigung aufgehoben.
      b)

      Die Ermächtigung kann ganz oder in Teilbeträgen, einmal oder mehrmals, in Verfolgung eines oder mehrerer Zwecke im Rahmen der vorgenannten Beschränkungen ausgeübt werden. Auf die erworbenen Aktien dürfen zusammen mit anderen Aktien, die sich im Besitz der Gesellschaft befinden oder ihr nach den §§ 71a ff. AktG zuzurechnen sind, zu keinem Zeitpunkt mehr als 10 % des derzeitigen Grundkapitals in Höhe von 800.000,00 EURO entfallen.
      c)

      Der Erwerb erfolgt über die Börse. Der von der Gesellschaft gezahlte Gegenwert je Aktie (ohne Erwerbsnebenkosten) darf den durchschnittlichen Börsenkurs (Schlusskurs), der während der letzten zehn vorausgegangenen Börsentage an der Stuttgarter Wertpapierbörse festgestellt worden ist, nicht um mehr als zehn vom Hundert übersteigen oder unterschreiten.
      d)

      Der Vorstand wird ermächtigt, Aktien der Gesellschaft, die aufgrund der vorstehenden Ermächtigung erworben werden, Dritten im Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen oder beim Erwerb von Unternehmen, Unternehmensteilen und Beteiligungen daran als (Teil-)Gegenleistung anzubieten oder an institutionelle Anleger zu verkaufen.
      e)

      Der Vorstand wird ermächtigt, Aktien der Gesellschaft, die aufgrund der vorstehenden Ermächtigung erworben werden, zur Bedienung von Bezugsrechten zu nutzen, die zur Erfüllung von Rechten von Inhabern bzw. Gläubigern aus von der Gesellschaft oder einer 100%igen unmittelbaren oder mittelbaren Beteiligungsgesellschaft der Q-SOFT Verwaltungs AG ausgegebenen Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen verwendet werden.
      f)

      Der Vorstand wird ermächtigt, Aktien der Gesellschaft, die aufgrund der vorstehenden Ermächtigung erworben werden, einzuziehen, ohne dass die Einziehung oder die Durchführung der Einziehung eines weiteren Hauptversammlungsbeschlusses bedarf.
      g)

      Die Ermächtigungen unter d), e) und f) können ganz oder in mehreren Teilbeträgen ausgenutzt werden. Der Preis, zu dem Aktien der Gesellschaft gemäß d) an Dritte abgegeben werden, darf den Eröffnungskurs an der Stuttgarter Wertpapierbörse am Tag der verbindlichen Vereinbarung mit dem Dritten um nicht mehr als 5 % unterschreiten.
      h)

      Das Bezugsrecht der Aktionäre auf die eigenen Aktien der Gesellschaft wird insoweit ausgeschlossen, wie diese Aktien gemäß lit. d), e) oder f) verwandt werden.

      Bericht des Vorstandes gemäß §§ 71 Abs. 1 Nr. 8, 186 Abs. 3 und 4 Satz 2 AktG

      Der Gesetzgeber hat den Unternehmen die Möglichkeit eingeräumt, eigene Aktien in begrenztem Umfang aufgrund einer besonderen Ermächtigung durch die Hauptversammlung zu erwerben und auch wieder zu veräußern. Die Veräußerung nach Erwerb der eigenen Aktien soll in allen Fällen unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre erfolgen können.

      Die Ermächtigung soll der Q-SOFT Verwaltungs AG die Möglichkeit geben, bis zu 10 % des Grundkapitals zu gesetzlich zulässigen Zwecken zu erwerben. Die Gesellschaft soll durch die vorgeschlagene Ermächtigung in die Lage versetzt werden, eigene Aktien zur Verfügung zu haben, um diese insbesondere als Gegenleistung im Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen oder beim Erwerb von Unternehmen oder Unternehmensteilen oder Beteiligungen an Unternehmen anbieten zu können. Die Globalisierung der Wirtschaft verlangt zunehmend diese Form der Gegenleistung. Die Möglichkeit einer solchen Veräußerung liegt im Interesse der Gesellschaft. Der Preis für die Aktien der Gesellschaft darf dabei den Börsenpreis der Aktien der Gesellschaft (Eröffnungskurs an der Stuttgarter Wertpapierbörse) am Tag der verbindlichen Vereinbarung mit dem Dritten um nicht mehr als 5 % unterschreiten.

      Die Ermächtigung zur Veräußerung eigener Aktien soll auch die Möglichkeit umfassen, eigene Aktien zur Erfüllung von Rechten von Inhabern bzw. Gläubigern aus von der Gesellschaft oder einer 100%igen unmittelbaren oder mittelbaren Beteiligungsgesellschaft der Q-SOFT Verwaltungs AG ausgegebenen Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen zu bedienen.

      Die Ermächtigung sieht weiterhin die Möglichkeit vor, die erworbenen eigenen Aktien unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre an institutionelle Anleger gegen Barleistung zu veräußern. Der Verkaufspreis darf dabei den Börsenpreis der Aktien der Gesellschaft (Eröffnungskurs an der Stuttgarter Wertpapierbörse) am Tag der verbindlichen Vereinbarung mit dem Dritten um nicht mehr als 5 % unterschreiten, so dass dem Gesichtspunkt des Verwässerungsschutzes der Aktionäre Rechnung getragen wird. Durch die Ermächtigung erhält die Gesellschaft ausreichende Flexibilität, im eigenen Interesse gegebenenfalls Aktien an institutionelle Anleger an sich zu binden.

      Angesichts der mit der Veräußerung der Aktien verfolgten Zwecke, die sowohl im Interesse der Gesellschaft als auch der Aktionäre liegen, und der Beschränkung des Umfangs ist der Bezugsrechtsausschluss sachlich gerechtfertigt und angemessen.

      Zurzeit gibt es keine konkreten Akquisitionsvorhaben, für die eigene Aktien verwendet werden sollen. Der Vorstand wird in der jeweils nächsten Hauptversammlung über die Ausnutzung dieser Ermächtigung unterrichten.
      7.

      Wahlen zum Aufsichtsrat

      Das Aufsichtsratsmitglied Rolf Opfermann hat sein Amt mit Wirkung zum 31. Juli 2009 niedergelegt. Herr Opfermann wurde von der Hauptversammlung 2007 für eine Amtszeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung gewählt, die über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2009/2010 beschließt.

      Mit Beschluss des Amtsgerichts Stuttgart vom 04. September 2009 wurde Herr Michael Greiner, Rottweil, zum Mitglied des Aufsichtsrats der Q-SOFT Verwaltungs AG bestellt. Das Amt des gerichtlich bestellten Aufsichtsratsmitglieds endet gemäß § 104 Abs. 5 AktG in jedem Fall mit der Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds durch die Hauptversammlung.

      Der Aufsichtsrat schlägt vor, Herrn Michael Greiner, Privatier, wohnhaft in Rottweil, für die verbleibende Amtszeit des ausgeschiedenen Aufsichtsratsmitglieds Rolf Opfermann, also bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2009/2010 beschließt, zum Mitglied des Aufsichtsrates zu wählen. Herr Greiner ist kein Mitglied weiterer Kontrollgremien im Sinne von § 125 Abs. 1 Satz 3 AktG.

      Der Aufsichtsrat setzt sich gemäß §§ 95, 96 des Aktiengesetzes in Verbindung mit § 7 Abs. 1 der Satzung aus drei von der Hauptversammlung zu wählenden Mitgliedern zusammen. Die Hauptversammlung ist nicht an Wahlvorschläge gebunden.
      8.

      Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2009/2010

      Der Aufsichtsrat schlägt vor, die BW Revision Jakobus & Partner GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Holzmaden zum Abschlussprüfer der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2009/2010 zu wählen.
      9.

      Beschlussfassung über eine Satzungsänderung zur Befreiung von Mitteilungspflichten für Inhaber wesentlicher Beteiligungen nach § 27a WpHG

      Das Gesetz zur Begrenzung der mit Finanzinvestitionen verbundenen Risiken („Risikobegrenzungsgesetz“) begründet für Inhaber wesentlicher Beteiligungen unter anderem Mitteilungspflichten über die Ziele des Erwerbs und die Mittelherkunft. Diese Gesetzesänderung trat am 31. Mai 2009 in Kraft. Nach § 27a des Gesetzes über den Wertpapierhandel (WpHG) sind Meldepflichtige im Sinne von §§ 21 und 22 WpHG, die die Schwelle von 10% der Stimmrechte aus Aktien oder eine höhere Schwelle erreichen oder überschreiten, unter anderem verpflichtet, die mit dem Erwerb der Stimmrechte verfolgten Ziele und die Herkunft der für den Erwerb verwendeten Mittel detailliert offen zu legen. Auch eine Änderung der Ziele ist mitzuteilen. Diese Mitteilung hat die Gesellschaft zu veröffentlichen.

      Nach § 27a Abs. 3 WpHG kann die Satzung vorsehen, dass die bezeichneten Mitteilungspflichten keine Anwendung finden. Da sich die Verwaltung von der Mitteilung für die Aktionäre und die Gesellschaft keine Vorteile verspricht, soll von dieser Befreiungsmöglichkeit Gebrauch gemacht werden, um so die Gesellschaft von den hiermit verbundenen Kosten zu entlasten.

      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:
      a)

      § 3 der Satzung (Bekanntmachungen) wird in seiner Überschrift mit folgendem Inhalt ergänzt:

      „Bekanntmachungen und Mitteilungen“
      b)

      Der bisherige § 3 der Satzung wird zu § 3 Abs. 1 und um einen Abs. 2 mit folgendem Inhalt ergänzt:

      „(2) § 27a Abs. 1 und 2 des Gesetzes über den Wertpapierhandel (WpHG) findet keine Anwendung.“
      10.

      Beschlussfassung zur Änderung der Satzung aufgrund des Gesetzes zur Umsetzung der Aktionärsrechterichtlinie („ARUG“)

      Das Gesetz zur Umsetzung der Aktionärsrechterichtlinie („ARUG“) wurde am 4. August 2009 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Das „ARUG“ sieht unter anderem Änderungen bei der Berechnung von Fristen und bei der Form von Vollmachten vor. Es ist daher erforderlich, die Satzung entsprechend anzupassen.

      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:

      Der bisherige § 17 Abs. 1 der Satzung wird aufgehoben und wie folgt neu gefasst:

      „(1) Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich rechtzeitig in Textform (§ 126 b BGB) in deutscher oder englischer Sprache angemeldet haben. Die Aktionäre haben darüber hinaus ihre Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechtes nachzuweisen. Hierzu reicht ein in Textform (§ 126 b BGB) erstellter besonderer Nachweis des Anteilsbesitzes durch das depotführende Institut aus. Der Nachweis hat sich auf den Beginn des einundzwanzigsten Tages vor der Hauptversammlung zu beziehen. Anmeldung und Nachweis müssen der Gesellschaft unter der in der Einberufung hierfür mitgeteilten Adresse mindestens sechs Tage vor der Versammlung zugehen. Der Tag der Versammlung und der Tag des Zugangs sind nicht mitzurechnen. Die Gesellschaft ist berechtigt, bei Zweifeln an der Richtigkeit oder Echtheit des Nachweises einen geeigneten weiteren Nachweis zu verlangen. Wird dieser Nachweis nicht oder nicht in gehöriger Form erbracht, kann die Gesellschaft den Aktionär zurückweisen.“

      Der bisherige § 17 Abs. 2 der Satzung wird aufgehoben und wie folgt neu gefasst:

      „(2) Bei Fristen und Terminen, die von der Hauptversammlung zurück berechnet werden, ist der Tag der Versammlung nicht mitzurechnen. Eine Verlegung von einem Sonntag, einem Sonnabend oder einem Feiertag auf einen zeitlich vorausgehenden oder nachfolgenden Werktag kommt nicht in Betracht. Die §§ 187 bis 193 des BGB sind nicht entsprechend anzuwenden.“

      Der bisherige § 17 Abs. 3 und Abs. 5 der Satzung werden ersatzlos aufgehoben, der bisherige Abs. 4 wird zu Abs. 3.

      Der bisherige § 13 Abs. 1 der Satzung wird aufgehoben und wie folgt neu gefasst:

      „(1) Jede Aktie gewährt in der Hauptversammlung eine Stimme. Das Stimmrecht kann nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen durch einen Bevollmächtigten ausgeübt werden. Der Bevollmächtigte kann auch ein von der Gesellschaft benannter weisungsgebundener Stimmrechtsvertreter sein. Die Gesellschaft kann bestimmen, dass Vollmachten nicht nur in Textform, sondern auch per Telefax oder mittels elektronischer Medien erteilt werden können, und die Art der Erteilung im Einzelnen regeln. Die Einzelheiten für die Erteilung von Stimmrechtsvollmachten werden zusammen mit der Einberufung der Hauptversammlung den Aktionären bekannt gegeben oder den Aktionären auf eine in der Einladung zur Hauptversammlung bekannt gegebene Weise zugänglich gemacht.“

      Der bisherige § 3 der Satzung wird um einen neuen Abs. 3 wie folgt ergänzt:

      „(3) Informationen können an die Inhaber zugelassener Wertpapiere der Gesellschaft auch im Wege der Datenfernübertragung übermittelt werden. Die Übermittlung der Mitteilungen nach §§ 125, 128 AktG wird auf den Weg der elektronischen Kommunikation beschränkt. Der Vorstand ist – ohne dass hierauf ein Anspruch besteht – berechtigt, Mitteilungen auch in Papierform zu versenden.“
      11.

      Beschlussfassung über die Aufhebung des bestehenden Genehmigten Kapitals und Schaffung eines neuen Genehmigten Kapitals 2010 (mit der Möglichkeit der Sachkapitalerhöhung und eines damit verbundenen Bezugsrechtsausschlusses) sowie Satzungsänderung

      Das bisherige Genehmigte Kapital läuft noch bis zum 13. April 2010 und wurde bereits teilweise in Anspruch genommen. Deshalb soll das bestehende Genehmigte Kapital aufgehoben werden und gleichzeitig ein neues Genehmigtes Kapital in zulässiger Höhe geschaffen werden.

      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu beschließen:

      Die in § 4 Abs. 5 der Satzung enthaltene Ermächtigung des Vorstandes mit Zustimmung des Aufsichtsrates das Grundkapital bis zum 13. April 2010 einmalig oder mehrmals, insgesamt jedoch um höchstens bis zu EUR 316.666,00 zu erhöhen (Genehmigtes Kapital) wird aufgehoben.

      Es wird ein neues Genehmigtes Kapital 2010 in Höhe von EUR 400.000,00 geschaffen.

      Der bisherige § 4 Abs. 5 der Satzung wird aufgehoben und wie folgt neu gefasst:

      „(5) Genehmigtes Kapital 2010:

      Der Vorstand ist ermächtigt, in der Zeit bis zum 16. März 2015 das Grundkapital der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrates einmalig oder mehrfach um bis zu EUR 400.000,00 durch Ausgabe von bis zu 400.000 neuer, auf den Inhaber lautender Stückaktien zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2010). Die Kapitalerhöhungen können gegen Bar- und/oder Sacheinlagen erfolgen. Den Aktionären ist grundsätzlich ein Bezugsrecht einzuräumen. Der Vorstand ist jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates über einen Ausschluss des Bezugsrechts zu entscheiden (§ 203 Abs. 2 AktG).

      Das Bezugsrecht kann insbesondere ausgeschlossen werden


      – zum Ausgleich von Spitzenbeträgen,


      – wenn die Kapitalerhöhung gegen Sacheinlagen zum Zwecke des Erwerbs von Unternehmen oder Unternehmensbeteiligungen erfolgt,


      – wenn die Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen zehn vom Hundert des Grundkapitals nicht übersteigt und der Ausgabebetrag den Börsenpreis nicht wesentlich unterschreitet.

      Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, die Fassung der Satzung entsprechend dem Umfang der Kapitalerhöhung aus genehmigtem Kapital zu ändern.“

      Über den Grund des Bezugsrechtsausschlusses erstattet der Vorstand gemäß § 203 Abs. 2, § 186 Abs. 4 AktG folgenden Bericht:

      Die Ermächtigung des Vorstands, mit Zustimmung des Aufsichtsrats Spitzenbeträge vom Bezugsrecht auszuschließen, ermöglicht einen runden Emissionsbetrag und ein glattes Bezugsverhältnis, was die Abwicklung der Kapitalmaßnahme erleichtert. Die weiterhin vorgesehene Möglichkeit des Bezugsrechtsausschlusses bei Sachkapitalerhöhungen soll den Vorstand in die Lage versetzen, mit Zustimmung des Aufsichtsrates in geeigneten Einzelfällen Unternehmen oder Beteiligungen an Unternehmen gegen Überlassung von Aktien der Gesellschaft erwerben zu können. Hierdurch soll die Gesellschaft in die Lage versetzt werden, rasch und erfolgreich auf derartige Angebote reagieren zu können. Nicht selten ergibt sich aus den Verhandlungen über den Erwerb eines Unternehmens oder einer Beteiligung an einem Unternehmen die Notwendigkeit als Gegenleistung nicht Geld, sondern Aktien bereitzustellen. Um auch in solchen Fällen erwerben zu können, muss die Gesellschaft erforderlichenfalls die Möglichkeit haben, ihr Kapital unter Ausschluss des Bezugsrechts gegen Sacheinlagen zu erhöhen. Der Ausgabebetrag wird dabei vom Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrates unter Berücksichtigung der Interessen der Gesellschaft und der Aktionäre festgelegt werden.

      Die vorgesehene Möglichkeit des Bezugsrechtsausschlusses bei Kapitalerhöhungen gegen Bareinlagen ist ausdrücklich gesetzlich vorgesehen. So erklärt § 186 Abs. 3 S. 4 AktG einen Ausschluss des Bezugsrechts insbesondere dann für zulässig, wenn die Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen zehn vom Hundert des Grundkapitals nicht übersteigt und der Ausgabebetrag den Börsenpreis nicht wesentlich unterschreitet.

      Insgesamt ist die Q-SOFT Verwaltungs AG durch die Möglichkeit, das Bezugsrecht auszuschließen, in der Lage, kurzfristig günstige Börsensituationen auszunutzen. Eine Wertverwässerung der alten Aktien soll durch die Festlegung eines angemessenen Emissionspreises vermieden werden. Aktionäre, die ein Interesse an der Beibehaltung ihrer Beteiligungsquote haben, können die dazu erforderliche Aktienzahl gegebenenfalls über den börslichen Handel erwerben. Insgesamt ist unter Abwägung der Umstände die Ermächtigung zum Bezugsrechtsausschluss erforderlich und im Interesse der Gesellschaft geboten. Der Vorstand wird bei der Ausübung der Ermächtigung nur im Einvernehmen mit dem Aufsichtsrat handeln.
      12.

      Beschlussfassung über die Ermächtigung des Vorstands zur Ausgabe von Wandel- und Optionsanleihen und Satzungsänderung (Bedingtes Kapital)

      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die Gesellschaft zu ermächtigen, Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen auszugeben und nachfolgenden Beschluss zu fassen:

      I. Ermächtigung zur Ausgabe von Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen


      a) Ermächtigungszeitraum, Nennbetrag, Laufzeit, Aktienzahl


      Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 16. März 2015 einmalig oder mehrmals auf den Inhaber lautende Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen (Teilschuldverschreibungen) im Gesamtnennbetrag von bis zu EUR 2.000.000,00 mit einer Laufzeit von längstens 10 Jahren zu begeben, und den Inhabern oder Gläubigern von Wandelschuldverschreibungen bzw. Optionsschuldverschreibungen Wandlungsrechte bzw. Optionsrechte auf neue auf den Inhaber lautende Stückaktien der Gesellschaft mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von insgesamt bis zu EUR 400.000,00 nach näherer Maßgabe der Options- bzw. Wandelanleihebedingungen zu gewähren.


      Die Teilschuldverschreibungen können außer in Euro auch – unter Begrenzung auf den entsprechenden Euro-Gegenwert – in der gesetzlichen Währung eines OECD-Landes begeben werden. Bei der Begebung in einer anderen Währung als in Euro ist der entsprechende Gegenwert, berechnet nach dem Euro-Devisenbezugskurs der Europäischen Zentralbank am Tag der Beschlussfassung über die Begebung der Options- und/oder Wandelschuldverschreibungen, zugrunde zu legen.


      Die Teilschuldverschreibungen können auch durch unmittelbare oder mittelbare Mehrheitsbeteiligungsgesellschaften der Gesellschaft begeben werden. In diesem Fall wird der Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats für die Gesellschaft die Garantie für die Rückzahlung der Teilschuldverschreibungen zu übernehmen und den Berechtigten der Teilschuldverschreibungen Options- bzw. Wandlungsrechte auf neue Aktien der Gesellschaft zu gewähren.


      b) Bezugsrecht, Bezugsrechtsausschluss


      Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre auf Teilschuldverschreibungen mit einem Wandel- und Optionsrecht auf Aktien mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von insgesamt bis zu EUR 40.000,00 auszuschließen. Dieser Ausschluss des Bezugsrechts ist jedoch nur insoweit möglich, als nicht bereits von dem Genehmigten Kapital unter Ausschluss des Bezugsrechts gemäß § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG Gebrauch gemacht worden ist, und nur dann, wenn der Ausgabepreis der Teilschuldverschreibungen deren nach anerkannten finanzmathematischen Methoden ermittelten theoretischen Marktwert nicht wesentlich unterschreitet.


      Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre auf Teilschuldverschreibungen mit einem Wandel- und Optionsrecht auf Aktien zur Gewinnung von strategischen Finanzinvestoren auszuschließen.


      Der Vorstand ist berechtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats Spitzenbeträge, die sich aufgrund des Bezugsverhältnisses ergeben, von dem Bezugsrecht der Aktionäre auszunehmen.


      Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats, weitere Einzelheiten der Anleihebedingungen, der Ausgabe der Teilschuldverschreibungen und des Umtauschverfahrens festzusetzen.


      c) Options-/Wandlungspreis


      Der jeweils festzusetzende Options- bzw. Wandlungspreis für eine auf den Inhaber lautende Stückaktie mit einem derzeit anteiligen Betrag am Grundkapital in Höhe von EUR 1,00 muss im Zeitpunkt der Begebung der Wandelanleihe 10% des Marktpreises, mindestens jedoch den derzeit anteiligen rechnerischen Betrag am Grundkapital in Höhe von EUR 1,00 überschreiten.

      II. Schaffung eines neuen Bedingten Kapitals

      § 4 der Satzung wird um einen neuen Abs. 6 wie folgt ergänzt:

      „(6) Das Grundkapital der Gesellschaft ist um bis zu EUR 400.000,00 bedingt erhöht durch Ausgabe von bis zu 400.000 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien (Bedingtes Kapital). Das Bedingte Kapital dient ausschließlich der Gewährung neuer Aktien an die Inhaber oder Gläubiger von Options- oder Wandelschuldverschreibungen, die gemäß dem Beschluss der ordentlichen Hauptversammlung vom 17. März 2010 durch die Gesellschaft oder durch unmittelbare oder mittelbare Mehrheitsbeteiligungsgesellschaften der Gesellschaft ausgegeben werden. Die Ausgabe der Aktien erfolgt nach Maßgabe des aufgrund vorstehenden Beschlusses sowie der von Vorstand und Aufsichtsrat zu fassenden Beschlüsse jeweils festzulegenden Options- bzw. Wandlungspreis. Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie die Inhaber bzw. Gläubiger der Options- bzw. Wandelschuldverschreibungen von ihren Options- bzw. Wandlungsrechten in auf den Inhaber lautende Stückaktien der Gesellschaft Gebrauch machen oder Wandlungspflichten aus solchen Schuldverschreibungen erfüllt werden. Die neuen Aktien nehmen – sofern sie durch Ausübung bis zum Beginn der ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft entstehen – von Beginn des vorhergehenden Geschäftsjahres, ansonsten jeweils vom Beginn des Geschäftsjahres an, in dem sie durch Ausübung von Bezugsrechten entstehen, am Gewinn teil.

      Der Aufsichtsrat wird ermächtigt, die Fassung der Satzung nach vollständiger oder teilweiser Ausnutzung des Bedingten Kapitals oder nach Ablauf der Ermächtigungsfrist anzupassen.“

      Über den Grund des Bezugsrechtsausschlusses erstattet der Vorstand gemäß § 221 Abs. 4 i.V.m. § 186 Abs. 4 Satz 2 AktG folgenden Bericht:

      Mit der beantragten Ermächtigung möchten Vorstand und Aufsichtsrat die vom Gesetzgeber vorgesehene Möglichkeit nutzen, Eigenkapital durch die Ausgabe von Schuldverschreibungen zu schaffen, die mit Wandlungs- oder Optionsrechten auf Inhaberaktien verbunden sind. Eine angemessene Ausstattung mit Eigenkapital ist eine wesentliche Grundlage für die Entwicklung des Unternehmens. Durch die Begebung von Options- bzw. Wandelschuldverschreibungen fließt dem Unternehmen zudem zunächst zinsgünstiges Fremdkapital zu.

      In Bezug auf die Ausgabe der Options- oder Wandelschuldverschreibungen wird die Verwaltung gemäß §§ 186 Abs. 3 Satz 4, 221 Abs. 2 und Abs. 4 Satz 2 AktG ermächtigt, das Bezugsrecht auszuschließen. Diese gesetzlich vorgesehene Möglichkeit des Bezugsrechtsausschlusses versetzt die Verwaltung in die Lage, kurzfristig günstige Börsensituationen auszunutzen und dabei durch eine marktnahe Preisfestsetzung möglichst günstige Konditionen bei der Festlegung von Zinssatz, Options- bzw. Wandlungspreis und Ausgabepreis der Options- bzw. Wandelschuldverschreibungen zu erreichen. Die Festsetzung marktnaher Konditionen wäre bei Wahrung des Bezugsrechtes nicht möglich, da grundsätzlich die Konditionen bereits zum Zeitpunkt des Beginns der Bezugsrechtsfrist feststehen müssen und daher der Entwicklung von Marktfaktoren während dieser Frist nicht Rechnung getragen werden kann. Ferner verschafft der Bezugsrechtsausschluss die Möglichkeit, die Aktionärsbasis der Gesellschaft unter Einbeziehung internationaler Investoren zu verbreitern.

      Rechtsgrundlage für den Ausschluss des Bezugsrechts ist die Bestimmung des § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG. Obwohl § 221 Abs. 4 Satz 2 AktG in Bezug auf die Begebung von Options- bzw. Wandelschuldverschreibungen auch auf diese Vorschrift verweist, wird unterschiedlich beurteilt, ob der erleichterte Bezugsrechtsausschluss gemäß § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG auch in Bezug auf Options- oder Wandelschuldverschreibungen gilt. Die Verwaltung hält den Wortlaut von §§ 221 Abs. 4 Satz 2, 186 Abs. 3 Satz 4 AktG für eindeutig.

      Das Bezugsrecht kann ferner zur Gewinnung von strategischen Finanzinvestoren ausgeschlossen werden. Die Beteiligung von Finanzinvestoren an der Gesellschaft soll der Stärkung der Eigenkapitalbasis dienen. Ein zur Expansion und Internationalisierung erforderlicher kurzfristiger Bedarf an Eigenkapital kann damit schnell und flexibel gedeckt werden.

      Im Übrigen ermöglicht der vorgesehene Ausschluss des Bezugsrechts für Spitzenbeträge die Ausnutzung der erbetenen Ermächtigung durch runde Beträge und erleichtert die Abwicklung der Kapitalmaßnahme. Der Ausschluss des Bezugsrechts zugunsten der Inhaber bzw. Gläubiger von Options- oder Wandlungsrechten hat den Vorteil, dass im Falle einer Ausnutzung der Ermächtigung der Options- bzw. Wandlungspreis für die Inhaber bzw. Gläubiger bereits bestehender Optionsrechte oder Wandlungsrechte der Wandelungs- bzw. Optionspreis nach den bestehenden Options- bzw. Wandlungsbedingungen nicht ermäßigt zu werden braucht bzw. eine etwaige bare Zuzahlung an die Wandlungs- bzw. Optionsberechtigten nicht zu leisten ist.

      Das Bedingte Kapital wird benötigt, um die mit den Optionsschuldverschreibungen und Wandelschuldverschreibungen verbundenen Optionsrechte und Wandlungsrechte auf Inhaberaktien zu erfüllen.
      13.

      Beschlussfassung über den Wechsel vom regulierten Markt in den Freiverkehr

      Die Aktien der Q-SOFT Verwaltungs AG werden unter der ISIN DE0006175946 im regulierten Markt der Baden-Württembergischen Wertpapierbörse in Stuttgart gehandelt. Aufgrund der Zulassung zum regulierten Markt hat die Gesellschaft eine Vielzahl von Zulassungsfolgepflichten zu erfüllen, deren Kosten nicht mehr im Verhältnis zu dem Nutzen, der mit einer Notierung im regulierten Markt verbunden ist, stehen. Vielmehr sind Vorstand und Aufsichtsrat der Ansicht, dass eine Notierung im Freiverkehr das für die Q-SOFT Verwaltungs AG passende Marktsegment darstellt. Im Freiverkehr ist ein effizienter Handel der Aktien der Q-SOFT Verwaltungs AG bei geringen formalen Pflichten und Kosten möglich. Um den Wechsel vom regulierten Markt in den Freiverkehr durchführen zu können, ist es zunächst erforderlich, die bestehenden Zulassungen zum regulierten Markt zu widerrufen und sodann die Einbeziehung des gesamten Grundkapitals in den Freiverkehr zu beantragen.

      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, wie folgt zu beschließen:

      Der Vorstand wird ermächtigt, bei den jeweils zuständigen Stellen der Baden-Württembergischen Wertpapierbörse in Stuttgart bzw. der Frankfurter Wertpapierbörse (FWB) in Frankfurt folgende Anträge zu stellen bzw. folgendes zu veranlassen:
      a)

      Widerruf der Zulassung der Aktien der Q-SOFT Verwaltungs AG zum regulierten Markt an der Baden-Württembergischen Wertpapierbörse in Stuttgart gemäß § 38 Abs. 4 Börsengesetz („BörsG“) und § 79 der Börsenordnung der Baden-Württembergischen Wertpapierbörse,
      b)

      Einbeziehung des gesamten Grundkapitals der Q-SOFT Verwaltungs AG in den Freiverkehr der Baden-Württembergischen Wertpapierbörse in Stuttgart,
      c)

      Einbeziehung des gesamten Grundkapitals der Q-Soft Verwaltungs AG in den Bereich Entry Standard des Open Market (Freiverkehr) der Frankfurter Wertpapierbörse (FWB) in Frankfurt,
      d)

      Der Vorstand wird ferner ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates weitere Einzelheiten des Widerrufs der Zulassungen der Aktien der Q-SOFT Verwaltungs AG zum regulierten Markt und deren Durchführungen an der Baden-Württembergischen Wertpapierbörse in Stuttgart sowie alle damit und mit der Einbeziehung in den Freiverkehr an der Baden-Württembergischen Wertpapierbörse in Stuttgart und der Frankfurter Wertpapierbörse (FWB) in Frankfurt in Zusammenhang stehenden Maßnahmen für die Gesellschaft vorzunehmen.

      Die Berichte des Vorstands zu den Tageordnungspunkten 6, 11 und 12 sind im Internet unter www.qsoft-ag.de im Bereich „Investor Relations / Hauptversammlungen“ abrufbar.

      Teilnahmebedingungen

      Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beläuft sich das Grundkapital der Gesellschaft auf 800.000 auf den Inhaber lautende Stückaktien mit ebenso vielen Stimmrechten.

      Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die der Gesellschaft unter der nachfolgend genannten Adresse einen von ihrer Depotbank in Textform (§ 126 b BGB) erstellten besonderen Nachweis ihres Anteilsbesitzes in deutscher oder englischer Sprache übermitteln:

      Q-SOFT Verwaltungs AG
      c/o Bankhaus Ellwanger & Geiger KG
      Börsenplatz 1
      70174 Stuttgart
      Fax: 0711/21 48-325

      Der Nachweis des Anteilsbesitzes muss sich auf den Beginn des 24. Februar 2010 (record date) beziehen und der Gesellschaft spätestens bis zum Ablauf des 10. März 2010 zugehen. Nach Eingang des Nachweises ihres Anteilsbesitzes bei der Gesellschaft werden den Aktionären Eintrittskarten für die Hauptversammlung übersandt. Um den rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarten sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre, frühzeitig für die Übersendung des Nachweises ihres Anteilsbesitzes an die Gesellschaft Sorge zu tragen.

      Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Versammlung und die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer den Nachweis des Anteilsbesitzes erbracht hat. Die Berechtigung zur Teilnahme und der Umfang des Stimmrechts bemessen sich dabei ausschließlich nach dem Anteilsbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag. Mit dem Nachweisstichtag geht keine Sperre für die Veräußerbarkeit des Anteilsbesitzes einher. Auch im Fall der vollständigen oder teilweisen Veräußerung des Anteilsbesitzes nach dem Nachweisstichtag ist für die Teilnahme und den Umfang des Stimmrechts ausschließlich der Anteilsbesitz des Aktionärs am Nachweisstichtag maßgeblich. Entsprechendes gilt für den Erwerb von Aktien nach dem Nachweisstichtag. Personen, die zum Nachweisstichtag noch keine Aktien besitzen und erst danach Aktionär werden, sind nicht teilnahme- und stimmberechtigt.

      Die Gesellschaft weist ausdrücklich darauf hin, dass Aktionäre, die nicht selbst an der Hauptversammlung teilnehmen wollen, ihr Stimmrecht auch durch schriftlich bevollmächtigte Dritte ausüben lassen können. Dabei wird auf die gesetzliche Sonderregelung in § 135 AktG für Stimmrechtsvollmachten hingewiesen, die einem Kreditinstitut, einer Aktionärsvereinigung oder einer anderen in § 135 Abs. 9 oder § 135 Abs. 12 i.V.m. § 125 Abs. 5 AktG gleichgestellten Institution oder Person erteilt werden.

      Aktionäre können außerdem ihr Stimmrecht durch einen von der Gesellschaft bevollmächtigten weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter ausüben lassen. Die Gesellschaft hat Frau Karolina Landrock und Frau Katja Uebel als Stimmrechtsvertreter benannt. Die Vollmachten und Weisungen für den Stimmrechtsvertreter sind schriftlich zu erteilen. Ein entsprechendes Weisungsformular kann bei der Gesellschaft angefordert werden bzw. steht auf der Internetseite der Gesellschaft im Bereich „Investor Relations/Hauptversammlungen“ zur Verfügung. Vollmachten und Weisungen sind zusammen mit der Eintrittskarte bis spätestens 16. März 2010, 15.00 Uhr (Posteingang bei der Gesellschaft), an die folgende Anschrift zu senden:

      Q-SOFT Verwaltungs AG
      Investor Relations
      Bergwaldstraße 34
      75391 Gechingen
      E-Mail: info@qsoft-ag.de

      Anfragen, Anträge, Wahlvorschläge, Auskunftsverlangen (Angaben zu den Rechten der Aktionäre nach § 122 Abs. 2, § 126 Abs. 1, § 127, § 131 Abs. 1 Aktiengesetz)

      Tagesordnungsergänzungsverlangen gemäß § 122 Abs. 2 Aktiengesetz

      Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals (dies entspricht 40.000 Aktien oder einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von 40.000 Euro) oder den anteiligen Betrag von 500.000 Euro erreichen, können verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Das Verlangen ist schriftlich an den Vorstand der Q-SOFT Verwaltungs AG zu richten und muss der Gesellschaft spätestens bis zum 14. Februar 2010 bis 24.00 Uhr zugehen. Bitte richten Sie entsprechende Verlangen an folgende Adresse:

      Q-SOFT Verwaltungs AG, Investor Relations, Bergwaldstraße 34, 75391 Gechingen;
      Fax: 0351/312078-90; E-Mail: info@qsoft-ag.de.

      Bekanntzumachende Ergänzungen der Tagesordnung werden – soweit sie nicht bereits mit der Einberufung bekannt gemacht wurden – unverzüglich nach Zugang des Verlangens im elektronischen Bundesanzeiger bekannt gemacht und solchen Medien zur Veröffentlichung zugeleitet, bei denen davon ausgegangen werden kann, dass sie die Information in der gesamten Europäischen Union verbreiten. Sie werden außerdem unter der Internetadresse www.qsoft-ag.de im Bereich Investor Relations/Hauptversammlungen bekannt gemacht und den Aktionären mitgeteilt.

      Gegenanträge und Wahlvorschläge gemäß § 126 Abs. 1, § 127 Aktiengesetz

      Darüber hinaus können Aktionäre der Gesellschaft Gegenanträge gegen Vorschläge von Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu bestimmten Punkten der Tagesordnung sowie Wahlvorschläge übersenden. Gegenanträge müssen mit einer Begründung versehen sein. Gegenanträge, Wahlvorschläge und sonstige Anfragen von Aktionären zur Hauptversammlung sind ausschließlich an

      Q-SOFT Verwaltungs AG, Investor Relations, Bergwaldstraße 34, 75391 Gechingen;
      Fax: 0351/312078-90; E-Mail: info@qsoft-ag.de zu richten.

      Wir werden zugänglich zu machende Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären einschließlich des Namens des Aktionärs sowie zugänglich zu machender Begründungen nach ihrem Eingang unter der Internetadresse www.qsoft-ag.de im Bereich Investor Relations / Hauptversammlungen veröffentlichen. Dabei werden die bis zum 2. März 2010 bis 24.00 Uhr bei der oben genannten Adresse eingehenden Gegenanträge und Wahlvorschläge zu den Punkten dieser Tagesordnung berücksichtigt. Eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung werden ebenfalls unter der genannten Internetadresse veröffentlicht.

      Auskunftsrecht gemäß § 131 Abs. 1 Aktiengesetz

      In der Hauptversammlung kann jeder Aktionär oder Aktionärsvertreter vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft verlangen, soweit die Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung eines Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist.

      Weitergehende Erläuterungen

      Weitergehende Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre nach § 122 Abs. 2, § 126 Abs. 1, § 127, § 131 Abs. 1 Aktiengesetz finden sich unter der Internetadresse www.qsoft-ag.de im Bereich Investor Relations/Hauptversammlungen.

      Informationen und Unterlagen zu einzelnen Tagesordnungspunkten sowie die weitergehenden Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre gemäß § 121 Abs. 3 Ziff. 3 AktG sind auf der Homepage des Unternehmens www.qsoft-ag.de im Bereich Investor Relations/Hauptversammlungen zugänglich.



      Gechingen, im Januar 2010

      Q-SOFT Verwaltungs AG

      Der Vorstand
      Avatar
      schrieb am 20.03.10 07:51:04
      Beitrag Nr. 196 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 38.843.041 von Muckelius am 29.01.10 15:31:40Ein Bericht über die Hauptversammlung ist auf gsc-research.de erhältlich
      Avatar
      schrieb am 06.04.10 17:56:14
      Beitrag Nr. 197 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 39.182.461 von Muckelius am 20.03.10 07:51:04heute Umsatz von über 16000 Aktien. Bei vorhandenen 800000 Aktien sind dies somit über 2% des Grundkapitals....
      Avatar
      schrieb am 09.04.10 14:16:14
      Beitrag Nr. 198 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 39.281.204 von Muckelius am 06.04.10 17:56:14..war ja auch fast nicht anders zu erwarten:

      News - 09.04.10 11:19

      DGAP-DD: Q-SOFT Verwaltungs AG

      DGAP-DD: Q-SOFT Verwaltungs AG deutsch

      Mitteilung über Geschäfte von Führungspersonen nach §15a WpHG

      Directors'-Dealings-Mitteilung übermittelt durch die DGAP.
      Für den Inhalt der Mitteilung ist der Mitteilungspflichtige verantwortlich.
      ------------------------------------------------------------------------------

      Angaben zum Mitteilungspflichtigen
      Name: Greiner
      Vorname: Michael

      Funktion: Verwaltungs- oder Aufsichtsorgan

      Angaben zum mitteilungspflichtigen Geschäft

      Bezeichnung des Finanzinstruments: Aktie
      ISIN/WKN des Finanzinstruments: DE0006175946
      Geschäftsart: Kauf
      Datum: 06.04.2010
      Kurs/Preis: 1,85
      Währung: EUR
      Stückzahl: 10000
      Gesamtvolumen: 18500,00
      Ort: Frankfurt am Main

      Angaben zum veröffentlichungspflichtigen Unternehmen

      Emittent: Q-SOFT Verwaltungs AG
      Bergwaldstraße 34
      75391 Gechingen
      Deutschland
      ISIN: DE0006175946
      WKN: 617594


      Ende der Directors' Dealings-Mitteilung (c) DGAP 09.04.2010

      Ad-hoc-Meldungen, Finanznachrichten und Pressemitteilungen übermittelt durch die
      DGAP. Medienarchiv unter www.dgap-medientreff.de und
      href='#'>www.dgap.de

      ID 11164

      Quelle: dpa-AFX
      Avatar
      schrieb am 13.04.10 18:04:00
      Beitrag Nr. 199 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 39.302.578 von Muckelius am 09.04.10 14:16:14News - 13.04.10 17:46

      DGAP-Stimmrechte: Q-SOFT Verwaltungs AG (deutsch)

      Q-SOFT Verwaltungs AG: Veröffentlichung gemäß § 26 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der
      europaweiten Verbreitung

      Q-SOFT Verwaltungs AG / Veröffentlichung einer Mitteilung nach § 21 Abs. 1 WpHG
      (Aktie)


      13.04.2010 17:46

      Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung, übermittelt
      durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG.
      Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.

      ---------------------------------------------------------------------------


      Herr Michael Greiner, Deutschland hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am
      10.04.2010 mitgeteilt, dass sein Stimmrechtsanteil an der Q-SOFT
      Verwaltungs AG, Gechingen, Deutschland, ISIN: DE0006175946 , WKN: 617594 am
      06.04.2010 die Schwelle von 3% der Stimmrechte überschritten hat und an
      diesem Tag 3,13% (das entspricht 25000 Stimmrechten) betragen hat.

      13.04.2010 17:46 Ad-hoc-Meldungen, Finanznachrichten und Pressemitteilungen
      übermittelt durch die DGAP. Medienarchiv unter www.dgap-medientreff.de und
      www.dgap.de


      ---------------------------------------------------------------------------

      Sprache: Deutsch
      Unternehmen: Q-SOFT Verwaltungs AG
      Bergwaldstraße 34
      75391 Gechingen
      Deutschland
      Internet: www.qsoft-ag.de

      Ende der Mitteilung DGAP News-Service

      ---------------------------------------------------------------------------

      Quelle: dpa-AFX
      Avatar
      schrieb am 14.04.10 01:07:57
      Beitrag Nr. 200 ()
      Mantelverwertungserwartungsschürung = Volksverdummung !

      :cool::cool::cool::cool::cool:
      Avatar
      schrieb am 19.04.10 16:38:33
      Beitrag Nr. 201 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 39.328.908 von fuerza_hercuela am 14.04.10 01:07:57
      Q-SOFT Verwaltungs AG: Halbjahreszahlen zum 31. März 2010

      Q-SOFT Verwaltungs AG / Halbjahresergebnis

      19.04.2010 15:24

      Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt
      durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG.
      Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.

      ---------------------------------------------------------------------------

      Die Q-Soft Verwaltungs AG weist nach sechs Monaten die nicht testierten
      Geschäftszahlen zum 31. März 2010 wie folgt aus:

      Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit: + TEUR 56 (Vorjahresperiode +
      TEUR 53)

      Jahresergebnis nach Steuern: + TEUR 56 (Vorjahresperiode + TEUR 53)


      Das erfreuliche Ergebnis für das erste Halbjahr des Geschäftsjahres 2009 /
      2010 ergibt sich aus einem deutlich gestiegenen positiven Ergebnis aus
      Finanzgeschäften, das sich mit TEUR 125 (saldiert) gegenüber der
      Vergleichsperiode des Vorjahres (TEUR 63) fast verdoppelte. In dieser
      Position sind auch Kursgewinne enthalten, die sich in den ersten sechs
      Monaten des Geschäftsjahres in dem Beteiligungsportfolio ergeben haben.
      Durch den Aufbau dieses Beteiligungsportfolios hat sich auch der
      Zinsaufwand der Gesellschaft spürbar erhöht, weshalb der Zinssaldo nun mit
      - TEUR 32 nach + TEUR 24 in der entsprechenden Vorjahresperiode ausgewiesen
      wird.

      Die vollständige Halbjahrsbericht der Q-Soft Verwaltungs AG nach § 37w WpHG
      steht ab dem 7. Mai 2010 im Internet unter Internetadresse der Gesellschaft
      http://www.qsoft-ag.de/finanzberichte.0.html zur Verfügung.


      19. April 2010

      Q-Soft Verwaltungs AG
      Der Vorstand


      19.04.2010 Ad-hoc-Meldungen, Finanznachrichten und Pressemitteilungen
      übermittelt durch die DGAP.
      Medienarchiv unter http://www.dgap-medientreff.de und http://www.dgap.de

      ---------------------------------------------------------------------------

      Sprache: Deutsch
      Unternehmen: Q-SOFT Verwaltungs AG
      Bergwaldstraße 34
      75391 Gechingen
      Deutschland
      Telefon: 0351-312078-26
      Fax: 0351-312078-90
      E-Mail: info@qsoft-ag.de
      Internet: www.qsoft-ag.de
      ISIN: DE0006175946
      WKN: 617594
      Börsen: Regulierter Markt in Stuttgart; Freiverkehr in Berlin,
      Hamburg; Open Market in Frankfurt

      Ende der Mitteilung DGAP News-Service

      ---------------------------------------------------------------------------
      Avatar
      schrieb am 10.05.10 12:33:09
      Beitrag Nr. 202 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 39.361.941 von Muckelius am 19.04.10 16:38:33News - 10.05.10 11:33

      DGAP-Adhoc: Q-SOFT Verwaltungs AG (deutsch)

      Q-SOFT Verwaltungs AG: Segmentwechsel beantragt

      Q-SOFT Verwaltungs AG / Sonstiges

      10.05.2010 11:32

      Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt
      durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG.
      Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.

      ---------------------------------------------------------------------------

      Der Vorstand der Q-Soft Verwaltungs AG hat heute mit gemeinsamen Beschluss
      des Vorstands und des Aufsichtsrats von der durch die Hauptversammlung der
      Gesellschaft am 17.03.2010 erteilten Ermächtigung Gebrauch gemacht, den
      Wechsel der Notierung der Aktie der Gesellschaft vom regulierten Markt an
      der Baden-Württembergischen Börse zu Stuttgart in das Handelssegment
      Freiverkehr Plus innerhalb des Freiverkehrs der Baden-Württembergischen
      Börse zu Stuttgart zu beantragen. Die Aktie der Q-Soft Verwaltungs AG wird
      derzeit darüber hinaus im Freiverkehr der Börsen zu Frankfurt, Hamburg und
      Berlin sowie im elektronischen Handelssystem Xetra gehandelt.

      Mit dem Freiverkehrsegment Freiverkehr Plus, das über die gesetzlichen
      Vorschriften hinaus deutlich höhere Publizitätsverpflichtungen als der
      herkömmliche Freiverkehr vorschreibt, hat die Baden-Württembergischen Börse
      zu Stuttgart ein Marktsegment geschaffen, das sich bei einem
      funktionsfähigen Markt hinsichtlich der Publizitätsverpflichtungen dem
      regulierten Markt deutlich annähert, sodass die Verkehrsfähigkeit der
      Aktien auch weiterhin gewährleistet ist.

      10. Mai 2010

      Q-Soft Verwaltungs AG
      Der Vorstand

      10.05.2010 11:32 Ad-hoc-Meldungen, Finanznachrichten und Pressemitteilungen
      übermittelt durch die DGAP. Medienarchiv unter www.dgap-medientreff.de und
      www.dgap.de


      ---------------------------------------------------------------------------

      Sprache: Deutsch
      Unternehmen: Q-SOFT Verwaltungs AG
      Bergwaldstraße 34
      75391 Gechingen
      Deutschland
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      WKN: 617594
      Börsen: Regulierter Markt in Stuttgart; Freiverkehr in Berlin,
      Hamburg; Open Market in Frankfurt

      Ende der Mitteilung DGAP News-Service

      ---------------------------------------------------------------------------

      Quelle: dpa-AFX
      Avatar
      schrieb am 23.07.10 15:08:02
      Beitrag Nr. 203 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 39.491.056 von Muckelius am 10.05.10 12:33:09...längere Zeit gingen nur wenige Aktieb um. Heute dann plötzlich 5700 Stück! :confused:
      Avatar
      schrieb am 23.07.10 17:10:29
      Beitrag Nr. 204 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 39.867.838 von Muckelius am 23.07.10 15:08:02das ist wohl der Grund der heutigen Umsätze:


      Fr, 23.07.1015:13
      DGAP-News: Q-SOFT Verwaltungs AG (deutsch)

      Q-SOFT Verwaltungs AG: Positive Ergebnisentwicklung nach drei Quartalen des Geschäftsjahres 2009 / 2010

      Q-SOFT Verwaltungs AG / Quartalsergebnis

      23.07.2010 15:13

      Veröffentlichung einer Corporate News, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.

      ---------------------------------------------------------------------------

      Die Q-Soft Verwaltungs AG hat ihr Ergebnis aus der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit (HGB) nach neun Monaten des Geschäftsjahres 2009 / 2010 im Vergleich zur Vorjahresperiode um mehr als 10 % gesteigert. Zum 30.06.2010 weist die Q-Soft Verwaltungs AG nach dem vorliegenden untestierten Zwischenabschluss einen Gewinn aus der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit in Höhe von TEUR 42 nach TEUR 37 aus. Gesellschaftssteuern sind aufgrund des vorhandenen steuerlich nutzbaren Verlustvortrages nicht zu entrichten.

      Die untestierten Geschäftszahlen der Gesellschaft ergaben sich zum 30.06.2010 wie folgt:

      Ergebnis der gew. Geschäftstätigkeit: + TEUR 42 (Vorjahresperiode + TEUR 37) Jahresergebnis nach Steuern: + TEUR 42 (Vorjahresperiode + TEUR 37) Bilanzsumme: TEUR 2.798 (30.0.2009: TEUR 3.124) Eigenkapitalquote: 48,6 % (30.0.2009: 42,1 %)

      Nach der erfolgreichen Neuausrichtung der Gesellschaft haben zu diesem Ergebnis Erträge aus der Beteiligung an der RCM Beteiligungs AG mit TEUR 62 ebenso beigetragen wie das saldierte positive Ergebnis aus dem übrigen Wertpapierbereich in Höhe TEUR 81. Die Kosten für die allgemeinen betrieblichen Aufwendungen verblieben auch im 3. Quartal mit TEUR 14 bzw. TEUR 48 für neun Monate auf niedrigem Niveau. Der Zinssaldo der Gesellschaft liegt aufgrund der zu Teilen fremdfinanzierten Beteiligung an der RCM Beteiligungs AG bei TEUR - 47 nach TEUR + 17 in der Vergleichsperiode des Vorjahres.

      Einhergehend mit einer unterjährigen leichten Reduzierung der Beteiligung an der RCM Beteiligungs AG ist die Bilanzsumme der Q-Soft Verwaltungs AG im Vergleich zum 30.09.2009 um ca. TEUR 326 auf TEUR 2.798 zurückgegangen, gleichzeitig ist die Eigenkapitalquote der Gesellschaft im laufenden Geschäftsjahr von ca. 42,1 % auf nunmehr ca. 48,6 % angestiegen.

      Für das 4. Quartal erwartet die Q-Soft Verwaltungs AG ein weitere stetige Ergebnisentwicklung, sodass die Gesellschaft davon ausgeht, dass auch für das gesamte Geschäftsjahr 2009 / 2010 ein erfreuliches positives Ergebnis erreicht wird.

      Gechingen, 23.07.2010

      Q-Soft Verwaltungs AG Der Vorstand

      23.07.2010 15:13 Ad-hoc-Meldungen, Finanznachrichten und Pressemitteilungen übermittelt durch die DGAP. Medienarchiv unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de

      --------------------------------------------------------------------------- Sprache: Deutsch Unternehmen: Q-SOFT Verwaltungs AG Bergwaldstraße 34 75391 Gechingen Deutschland Telefon: 0351-312078-26 Fax: 0351-312078-90 E-Mail: info@qsoft-ag.de Internet: www.qsoft-ag.de ISIN: DE0006175946 WKN: 617594 Börsen: Regulierter Markt in Stuttgart; Freiverkehr in Berlin, Hamburg; Open Market in Frankfurt Ende der Mitteilung DGAP News-Service ---------------------------------------------------------------------------

      Quelle: dpa-AFX
      Avatar
      schrieb am 26.07.10 15:26:44
      Beitrag Nr. 205 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 39.868.778 von Muckelius am 23.07.10 17:10:29Heute in Stuttgart 54k Aktien!!!
      Avatar
      schrieb am 08.10.10 12:20:33
      Beitrag Nr. 206 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 39.876.682 von cybehr am 26.07.10 15:26:44
      Q-SOFT Verwaltungs AG: Vorläufiges Jahresergebnis für das Geschäftsjahr 2009 / 2010

      Q-SOFT Verwaltungs AG / Schlagwort(e): Vorläufiges Ergebnis

      08.10.2010 11:46
      ---------------------------------------------------------------------------

      Auf Basis der vorläufigen und noch nicht testierten Ergebniszahlen teilt
      die Q-Soft Verwaltungs AG die vorläufigen Unternehmensergebnisse für das
      Geschäftsjahr 2009/2010 wie folgt mit:

      Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit (vorläufig und nicht
      testiert): + TEUR 71 (Vorjahr + TEUR 17)

      Jahresergebnis nach Steuern (vorläufig und nicht testiert): + TEUR 71
      (Vorjahr + TEUR 18).

      Grundlage für diese erfreuliche Unternehmensentwicklung war vor allem ein
      deutlich verbessertes Ergebnis aus der Anlage des eigenen Vermögens sowie
      Ergebnisbeiträge aus der Beteiligung an der RCM Beteiligungs AG. Insgesamt
      verbesserte sich das saldierte Ergebnis der Gesellschaft aus
      Finanzgeschäften auf + TEUR 201 nach + TEUR 84 im Vorjahr. Parallel mit dem
      Aufbau der Beteiligung an der RCM Beteiligungs AG stellte sich der im
      Vorjahr noch ausgeglichene Zinssaldo der Gesellschaft nun auf - TEUR 59.

      Auf der Grundlage der deutlich verbesserten Unternehmenszahlen geht der
      Vorstand davon aus, dass der Hauptversammlung der Gesellschaft der
      Vorschlag zu einer Zahlung einer Dividende in Höhe von 5 Cent pro Aktie
      unterbreitet wird.

      Gechingen, 08.10.2010

      Q-Soft Verwaltungs AG
      Der Vorstand


      08.10.2010 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht,
      übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG.
      Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber
      verantwortlich.

      Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten,
      Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
      DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de

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      Unternehmen: Q-SOFT Verwaltungs AG
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      75391 Gechingen
      Deutschland
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      WKN: 617594
      Börsen: Regulierter Markt in Stuttgart; Freiverkehr in Hamburg,
      Berlin; Open Market in Frankfurt

      Ende der Mitteilung DGAP News-Service

      ---------------------------------------------------------------------------
      Avatar
      schrieb am 22.12.10 14:46:23
      Beitrag Nr. 207 ()
      RCM Beteiligungs AG beurkundet den größten Immobilienverkauf der Unternehmensgeschichte
      Dienstag, 21. Dezember 2010

      RCM Beteiligungs AG beurkundet den größten Immobilienverkauf der Unternehmensgeschichte

      - Immobilienpaket mit über 200 Einheiten und ca. 16.000 m² Fläche in Dresden und
      Umgebung an norddeutsches Family Office veräußert
      - Verkaufserlös in Höhe von 12,5 Millionen Euro
      - Neuer Spielraum für Aktienrückkäufe, Beteiligungsoptionen und neue Immobilienkäufe

      Sindelfingen, den 21. Dezember 2010: Die RCM Beteiligungs AG hat den größten Immobilienverkauf der Unternehmensgeschichte beurkundet. Das veräußerte Immobilienpaket beinhaltet in Dresden und Umgebung über 200 Einheiten mit einer überwiegend wohnwirtschaftlich genutzten Fläche von mehr als 16.000 m². Käufer der Immobilien aus dem Portfolio der RCM Beteiligungs AG und der Konzerntochtergesellschaft SM Capital AG ist ein norddeutsches Family Office. Da die Hausverwaltung für die verkauften Immobilien auch zukünftig von der Apollo Hausverwaltung, einer 100%igen Konzerntochtergesellschaft der RCM Beteiligungs AG, weitergeführt wird, wird damit das Hausverwaltungsgeschäft dieser Konzerntochtergesellschaft nochmals auf eine breitere Ebene gestellt.

      Mit dem Verkaufspreis von 12,5 Millionen Euro für das gesamte Paket wurden die Bilanzansätze nach der Bilanzierung IAS/IFRS leicht überschritten, nach der Rechnungslegung HGB werden mit diesem Immobiliengeschäft die gewohnten Gewinnmargen der RCM Beteiligungs AG erreicht. Über weitere Details hierzu wurde von beiden Partnern Stillschweigen vereinbart. Der wirtschaftliche Übergang der verkauften Immobilien wird in den Jahren 2010 und 2011 stattfinden. Von den 12,5 Millionen Euro Verkaufserlösen sollen Umsätze in Höhe von ca. 4 Millionen Euro noch im Jahr 2010 bilanz- und gewinnwirksam werden. Der weitere Teil in Höhe von 8,5 Millionen Euro steht noch unter Finanzierungsvorbehalt und wird nach Abwicklung der Transaktion voraussichtlich im ersten Halbjahr 2011 bilanz- und gewinnwirksam werden.

      Der Fremdfinanzierungsanteil für dieses gesamte veräußerte Immobilienpaket lag bei der RCM Beteiligungs AG unter 50 Prozent, daher wird durch diese Transaktion ein entsprechend hoher Eigenkapitalanteil frei. Die Bilanzkennziffern der RCM Beteiligungs AG werden sich mit der Abwicklung der Transaktion weiter deutlich verbessern.

      Mit dem größten Immobilienverkauf der Unternehmensgeschichte eröffnet sich für die RCM Beteiligungs AG ein nochmals vergrößerter strategischer Handlungsspielraum hinsichtlich der weiteren Unternehmensentwicklung. Dabei liegt insbesondere eine nochmalige Ausweitung des derzeit laufenden Aktienrückkaufprogramms nahe. Gleichzeitig soll das Konzernimmobilienportfolio der RCM Beteiligungs AG durch neue Immobilienkäufe auf einer preislich attraktiven Basis wieder ausgebaut werden. Eine interessante Alternative ist nach dem erfolgreichen Management der Beteiligung an der SEE Real Estate AG auch eine erneute Akquisition im Beteiligungsbereich.

      Nach der entsprechend der Immobilienmarktentwicklung zurückhaltenden Geschäftspolitik der RCM Beteiligungs AG profitiert das Unternehmen nun, wie erwartet, seit einigen Monaten deutlich vom zunehmenden Investitionsinteresse der Kapitalmarktteilnehmer im Immobilienbereich. Schon in den letzten Wochen hat das Unternehmen mehrere erfolgreiche Immobilientransaktionen bekannt geben können. Mit dem Verkauf dieses Immobilienpakets durch die RCM Beteiligungs AG wird diese positive Entwicklung nochmals deutlich unterstrichen. Für das Geschäftsjahr 2011 sieht sich die Gesellschaft, insbesondere vor dem Hintergrund ihrer guten Eigenkapital- und Liquiditätssituation, aussichtsreich positioniert.


      RCM Beteiligungs AG
      Der Vorstand
      3 Antworten
      Avatar
      schrieb am 22.12.10 16:50:39
      Beitrag Nr. 208 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.750.744 von a2karlsruhe am 22.12.10 14:46:23...Kurs bei 2,50 Euro angelangt!
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 22.12.10 20:49:03
      Beitrag Nr. 209 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.751.634 von Muckelius am 22.12.10 16:50:39Eben drum ;)
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 13.01.11 17:43:06
      Beitrag Nr. 210 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.753.065 von a2karlsruhe am 22.12.10 20:49:03
      Q-SOFT Verwaltungs AG: Jahresergebnis für das Geschäftsjahr 2009 / 2010

      Q-SOFT Verwaltungs AG / Schlagwort(e): Jahresergebnis/Dividende

      13.01.2011 / 17:41

      Wie bereits vorab gemeldet, hat die Q-Soft Verwaltungs AG das Geschäftsjahr
      2009 / 2010 nunmehr auch auf Basis der testierten Jahresabschlusszahlen mit
      einem Gewinn aus der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit in Höhe von EUR
      71.014,14 abgeschlossen. Da Unternehmenssteuern nicht zu entrichten sind,
      entspricht dies auch dem Jahresüberschuss der Gesellschaft für das
      abgelaufene Geschäftsjahr.

      Die Unternehmenszahlen im Überblick:

      Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit (HGB) für das Geschäftsjahr
      2009 / 2010: + TEUR 71 (Vorjahr + TEUR 17)

      Bilanzergebnis (HGB) für das Geschäftsjahr 2009 / 2010: + TEUR 71 (Vorjahr
      TEUR 0).

      Die Grundlage für diese erfreuliche Unternehmensentwicklung war vor allem
      ein deutlich verbessertes Ergebnis aus der Anlage des eigenen Vermögens
      sowie Ergebnisbeiträge aus der Beteiligung an der RCM Beteiligungs AG.
      Insgesamt verbesserte sich das saldierte Ergebnis der Gesellschaft aus
      Finanzgeschäften auf + TEUR 201 nach + TEUR 84 im Vorjahr. Mit dem Aufbau
      der Beteiligung an der RCM Beteiligungs AG stellte sich der im Vorjahr noch
      ausgeglichene Zinssaldo der Gesellschaft nun auf - TEUR 59.

      Die Bilanzsumme erreichte zum 30.09.2010 TEUR 2.727, nachdem diese im
      Vorjahr noch bei TEUR 3.123 gelegen hatte. Für diese Entwicklung war unter
      anderem eine leichte Reduzierung der Beteiligung an der RCM Beteiligungs AG
      verantwortlich. Die Eigenkapitalquote der Gesellschaft erreichte zum
      Bilanzstichtag 51 % (Vorjahr 42 %).

      Wie erwartet und bereits vorab avisiert haben Aufsichtsrat und Vorstand der
      Gesellschaft auf der Grundlage dieser deutlich verbesserten
      Unternehmenszahlen beschlossen, der Hauptversammlung der Gesellschaft den
      Vorschlag zu einer Zahlung einer Dividende in Höhe von 5 Cent pro Aktie zu
      unterbreiten.


      Gechingen, 13.01.2011

      Q-Soft Verwaltungs AG
      Der Vorstand


      Ende der Corporate News

      ---------------------------------------------------------------------

      13.01.2011 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht,
      übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG.
      Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber
      verantwortlich.

      Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten,
      Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
      Medienarchiv unter http://www.dgap-medientreff.de und
      http://www.dgap.de

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      Sprache: Deutsch
      Unternehmen: Q-SOFT Verwaltungs AG
      Bergwaldstraße 34
      75391 Gechingen
      Deutschland
      Telefon: 0351-312078-26
      Fax: 0351-312078-90
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      Internet: www.qsoft-ag.de
      ISIN: DE0006175946
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      Börsen: Freiverkehr in Berlin, Hamburg, Stuttgart; Open Market
      in Frankfurt


      Ende der Mitteilung DGAP News-Service
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      108978 13.01.2011


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