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    Freistellungsaufträge - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 22.03.07 10:30:51 von
    neuester Beitrag 25.05.07 12:22:32 von
    Beiträge: 18
    ID: 1.120.317
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      Avatar
      schrieb am 22.03.07 10:30:51
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo, kurze Frage zu den Freistellungsaufträgen:
      Kontrolliert das Finanzamt sämtliche Aufträge / Konten eines Bürgers, oder werden nur Stichproben gemacht.., und was passiert, wenn die Summe der Aufträge die gesetzliche Grenze überschritten hat und sei es nur auf Grund versehentlicher Versäumnisse..;)
      Avatar
      schrieb am 22.03.07 10:45:11
      Beitrag Nr. 2 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 28.426.233 von Vincent21 am 22.03.07 10:30:51Wird automatisch kontrolliert. Bei Überschreitung bekommst Du die höfliche Aufforderung, das in Ordnung zu bringen und stehst bei Deiner Steuererklärung ab sofort unter ganz besonderer Beobachtung... ;)
      Avatar
      schrieb am 22.03.07 10:52:49
      Beitrag Nr. 3 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 28.426.568 von lassmichrein am 22.03.07 10:45:11Erzähl kein Quatsch, wird nicht kontrolliert! Wer soll das auch machen, bei den 100.000 überlasteten Beamten in unseren Behörden:laugh::laugh::laugh:
      Avatar
      schrieb am 22.03.07 10:56:34
      Beitrag Nr. 4 ()
      Hallo vincent, ich bin vom Finanzamt angeschrieben worden, dass mein Freistellungsauftrag um einen kleinen Betrag(c. 80 €) überschritten ist. Das beste an der Sache war: der ganze Quatsch betraf das Jahr 2005. Nach etlichen Telefonaten mit dem Finanzamt wurde mir dann endlich gesagt, bei welcher Bank das denn sein sollte. Ergebnis: das Konto dort war seit etlichen Monaten aufgelöst. Ich mußte nachweisen, dass das Konto aufgelöst wurde und außerderdem eine Bescheinigung von der Bank vorlegen, dass kein Freistellungsauftrag vorliegt.
      Ich bin davon überzeugt, dass ein paar Finanzbeamte nur damit beschäftigt sind, die Freistellungsaufträge mit ihren Unterlagen abzugleichen.
      Grüße aus Berlin
      Avatar
      schrieb am 22.03.07 11:04:51
      Beitrag Nr. 5 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 28.426.750 von pathi am 22.03.07 10:52:49:laugh: Da gibt es so GAAANZ tolle Erfindungen, die nennen sich COMPUTER !! :laugh:

      Der eine COMPUTER (der von der Bank) meldet dem anderen COMPUTER (dem vom Fiskus) wenn ein FSA von einem Kunden eingegeben oder geändert wurde.

      Der COMPUTER vom Fiskus bekommt die Meldungen von ALLEN Banken, bei denen Freistellugsaufträge gestellt wurden und erkennt, wenn Max Mustermann, Musterstr. 3 in 12345 Musterstadt * 15.12.1964 in der Gesamtsumme drüber kommt und sagt dem Beamten, dass er mal einen Blick auf Max Mustermann werfen soll... ;)

      Tolle Sache, so ein COMPUTER, gelle ?!?

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      Avatar
      schrieb am 22.03.07 11:09:59
      Beitrag Nr. 6 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 28.426.233 von Vincent21 am 22.03.07 10:30:51Es geht folgendermaßen: Alle Banken,welche Freistellungsaufträge erhalten, melden diese summenmäßig an eine zentrale sammelstelle im Saarland. Sofern dann der Computer in der Addition einen höheren Gesamtbetrag als den zulässigen erkennt, geht automatisch eine Meldung an das entsprechende Heimatfinanzamt. Geht also ganz einfach und ohne großen Personalaufwand.
      Avatar
      schrieb am 22.03.07 11:12:04
      Beitrag Nr. 7 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 28.427.030 von lassmichrein am 22.03.07 11:04:51Du bist ein richtiger Träumer, wenns davon noch mehr gibt, Gute Nacht Deutschland! Im Finanzamt gibts doch keine Computer! Warst Du schon mal in einem deutschen Finanzamt?
      Hast Du schon mal was von Akten gehört?
      Das ist wahrscheinlich die neue Taktik: Computer im Finanzamt:laugh::laugh::laugh:
      Avatar
      schrieb am 22.03.07 11:18:11
      Beitrag Nr. 8 ()
      Danke schon mal für die Antworten!
      Habe jetzt bei google Informationen zu der Nichtveranlagungs-Bescheinigung gefunden:

      Liegen bestimmte Voraussetzungen vor, stellt das Finanzamt auf Antrag eine sogenannte »Nichtveranlagungs-Bescheinigung« aus. Legt man diese dem Geld-Institut vor, werden die Kapitalerträge ohne Steuerabzug ausgezahlt.
      Die Nichtveranlagungs-Bescheinigung erhält man, wenn man belegen kann, daß man voraussichtlich keine Einkommensteuer zahlen muß, weil die Gesamt-Einkünfte unterhalb der Steuerpflicht-Grenze liegen

      Wo liegt denn eigentlich die Steuerpflichtgrenze?
      Bin Student und betreibe nebenbei eine selbständge Tätigkeit, die ca. 4000€ Gewinn in der letzten Steuererklärung veranschlagte..also in jedem Fall nicht mehr als jeder andere Studentenjob..
      Avatar
      schrieb am 22.03.07 11:21:17
      Beitrag Nr. 9 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 28.427.124 von fryso am 22.03.07 11:09:59Ganz genauso ist das. ;)
      Avatar
      schrieb am 22.03.07 11:24:25
      Beitrag Nr. 10 ()
      Wie hoch ist eigentlich der Freistellungsauftrag für Ledige?
      Ist er jetzt 751€ oder 801€(inkls. Werbekostenpauschale), welchen kann man bei seiner Bank einreichen?
      Avatar
      schrieb am 22.03.07 11:30:51
      Beitrag Nr. 11 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 28.427.450 von GARDER am 22.03.07 11:24:25801
      Avatar
      schrieb am 22.03.07 11:41:23
      Beitrag Nr. 12 ()
      ich kann aus meiner eigenen Erfahrung berichten, daß das FA das sehr wohl mitbekommt.
      Mir haben sie die Hölle heiß gemacht. Ich musste über 3 Jahre zurück nachweisen, daß ich nicht über die Freigrenze rausgekommen bin. Das war ein Aufwand !!!
      :cry:
      PS: Bis dahin war ich zu faul, aufzupassen, daß ich die max. Grenze nicht überschreite, habe einfach bei jedem Antrag die Höchstgrenze eingetragen, ist ja auch jahrelang gutgegangen
      :D
      Avatar
      schrieb am 22.03.07 12:16:26
      Beitrag Nr. 13 ()
      Nur gut, dass in Deutschland die Überwachung funktioniert.
      Deutschland braucht auch keinen Mehrwert mehr produzieren, dafür haben wir Osteuropa und Asien.
      An der berwachung kann das FA wenigstens noch ein paar Steuern einnehmen.
      Avatar
      schrieb am 22.03.07 12:26:16
      Beitrag Nr. 14 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 28.427.312 von Vincent21 am 22.03.07 11:18:11Alleine das steuerfreie Existenzminimum liegt schon bei gut 7.600 Euro.

      Dazu ca. 800 Euro Freistellungsmöglichkeit (inkl. pauschalen Werbungskosten) ergeben 8.400 Euro, die man an Zinsen jährlich steuerfrei einnehmen kann. Vorausgesetzt natürlich man hat keine anderen Einkünfte.
      Avatar
      schrieb am 22.03.07 12:44:31
      Beitrag Nr. 15 ()
      Wird genau kontrolliert. Hab ich selbst schon erlebt. Meine Erfahrungen dazu hab ich auch hier schon mal niedergeschrieben.
      Einfach mal raussuchen. #6 hats ja genau beschrieben wie es läuft.
      Avatar
      schrieb am 25.05.07 11:53:05
      Beitrag Nr. 16 ()
      Gibt es eigentlich eine Möglichkeit für mich als Privatperson zentral zu erfahren, welche Freistellungsaufträge ich wo am Laufen habe?

      Grüße

      Steinpilz
      Avatar
      schrieb am 25.05.07 12:20:45
      Beitrag Nr. 17 ()
      Nein.
      Avatar
      schrieb am 25.05.07 12:22:32
      Beitrag Nr. 18 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 29.464.718 von Long-John am 25.05.07 12:20:45Blöd, weil ich nicht sicher bin, ob ich alle Freistellungsaufträge im Blick habe, die ich irgendwann mal erteilt habe.


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