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    Zugewinngemeinschaft und Scheidung - FRAGE - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 26.03.07 10:31:13 von
    neuester Beitrag 24.07.07 21:22:26 von
    Beiträge: 12
    ID: 1.121.007
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      schrieb am 26.03.07 10:31:13
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo,

      Folgender Fall:
      Mein Bruder Y heiratet 2004 seine Frau X. Im Jahre 2005 bekommt mein Bruder durch Schenkung ein bäuerliches Anwesen samt Wiesen- und v. a. Waldfläche. Das Wohnhaus hatte er schon vorher mit seiner Frau bewohnt.
      Also, Heirat standesamtlich 2004 und Schenkung des bereits bewohnten Anwesens 2005. Das Anwesen wurde laut Urkunde nur meinem Bruder geschenkt.
      Jetzt das Problem: Ehekrise und wahrscheinlich mehr. Es existiert kein Ehevertrag, es müsste also die gesetzliche Zugewinngemeinschaft gelten. Meine Eltern sind jetzt natürlich besorgt, dass im schlimmsten Fall der über Generationen verschenkte Grundbesitz substanziell angegriffen werden könnte, falls die Frau auf einen finanziellen Ausgleich in Form des Zugewinns pocht.
      Jetzt habe ich aber auf WIKIPEDIA folgendes gelesen zum Thema Zugewinngemeinschaft:
      Eine Besonderheit ist zu berücksichtigen: Erbschaften und Schenkungen sind privilegiertes Anfangsvermögen, d.h. Erbschaften und Schenkungen werden dem Anfangsvermögen hinzugerechnet und vom Endvermögen abgezogen.
      Würde das also heißen, dass diese Schenkung vielleicht sogar außen vor bleiben würde, wenn es um die Berechnung des Zugewinns geht?
      Auch wenn die Schenkung nach der Heirat erfolgte?
      Oder hab ich das total verkehrt verstanden?

      Würde mich über Meinungen freuen.
      Danke
      Avatar
      schrieb am 26.03.07 10:38:03
      Beitrag Nr. 2 ()
      Würde das also heißen, dass diese Schenkung vielleicht sogar außen vor bleiben würde, wenn es um die Berechnung des Zugewinns geht?
      Auch wenn die Schenkung nach der Heirat erfolgte?


      Ja, genauso ist es. Bei der Berechnung des Zugewinns wird bei Schenkungen, die nach der Heirat erfolgen, rechnerisch so vorgegangen, dass diese dem Anfangsvermögen zugerechnet werden. Dadurch fällt der Zugewinn des Bruders niedriger aus, was auch den Zugewinnsausgleichsanspruch der Ehefrau vermindert.
      Avatar
      schrieb am 26.03.07 10:44:02
      Beitrag Nr. 3 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 28.494.994 von MatthiasM. am 26.03.07 10:31:13So war es bei mir: Wert Bauerhof bei Schenkung: 500.000 € , Wert am Stichtag ( Einreichung der Scheidung bei Gericht ) 530.000 € .
      Der Haushaltsindex für Teuerungsrate mag in diesem Zeitraum um 4 % gestiegen sein. 500.000 X 104% = 520.000 €. Teilen muß der Bruder dann den Zugweinn von 10.000 € .
      Gutachten von gerichtl. anerkannten Gutachtern erstellen lassen,
      bspw. Kreisgutachterausschuß um nicht Gefahr zu laufen, dass zwei Wertgutachten angefertigt werden müssen.
      Avatar
      schrieb am 26.03.07 10:52:21
      Beitrag Nr. 4 ()
      So ist das in § 1374 Abs. 2 BGB geregelt.
      Avatar
      schrieb am 26.03.07 10:54:44
      Beitrag Nr. 5 ()
      Ein Wertzuwachs des Hauses nach der Schenkung würde allerdings in den Zugewinn fallen; da die Ehedauer aber kurz ist, dürfte dieser Wertzuwachs sehr gering sein (falls überhaupt einer vorliegt).

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      schrieb am 26.03.07 11:01:24
      Beitrag Nr. 6 ()
      § 1374 BGB, Anfangsvermögen

      (1) Anfangsvermögen ist das Vermögen, das einem Ehegatten nach Abzug der Verbindlichkeiten beim Eintritt des Güterstands gehört; die Verbindlichkeiten können nur bis zur Höhe des Vermögens abgezogen werden.

      (2) Vermögen, das ein Ehegatte nach Eintritt des Güterstands von Todes wegen oder mit Rücksicht auf ein künftiges Erbrecht, durch Schenkung oder als Ausstattung erwirbt, wird nach Abzug der Verbindlichkeiten dem Anfangsvermögen hinzugerechnet, soweit es nicht den Umständen nach zu den Einkünften zu rechnen ist.
      Avatar
      schrieb am 26.03.07 11:05:06
      Beitrag Nr. 7 ()
      Das geschenkte Anwesen gehört nach § 1374 Abs. 2 BGB zum Anfangsvermögen und nach § 1375 BGB zum Endvermögen. Im Ergebnis wird die Schenkung bei der Berechnung des Zugewinns neutralisiert.

      § 1375 Endvermögen

      (1) 1Endvermögen ist das Vermögen, das einem Ehegatten nach Abzug der Verbindlichkeiten bei der Beendigung des Güterstands gehört. 2Die Verbindlichkeiten werden, wenn Dritte gemäß § 1390 in Anspruch genommen werden können, auch insoweit abgezogen, als sie die Höhe des Vermögens übersteigen.

      (2) Dem Endvermögen eines Ehegatten wird der Betrag hinzugerechnet, um den dieses Vermögen dadurch vermindert ist, dass ein Ehegatte nach Eintritt des Güterstands

      1.
      unentgeltliche Zuwendungen gemacht hat, durch die er nicht einer sittlichen Pflicht oder einer auf den Anstand zu nehmenden Rücksicht entsprochen hat,
      2.
      Vermögen verschwendet hat oder
      3.
      Handlungen in der Absicht vorgenommen hat, den anderen Ehegatten zu benachteiligen.

      (3) Der Betrag der Vermögensminderung wird dem Endvermögen nicht hinzugerechnet, wenn sie mindestens zehn Jahre vor Beendigung des Güterstands eingetreten ist oder wenn der andere Ehegatte mit der unentgeltlichen Zuwendung oder der Verschwendung einverstanden gewesen ist.
      Avatar
      schrieb am 26.03.07 11:36:23
      Beitrag Nr. 8 ()
      Wie ist es zu halten, wenn der Grundbesitz von einem Ehegatten geerbt wurde (sagen wir in 1995) und dann im Jahr 2002 verkauft wurde. Scheidung dann im Jahr 2005. Wird der komplette VÄ-erlös dann auch in das Anfangsvermögen einbezogen ?
      Avatar
      schrieb am 26.03.07 12:34:03
      Beitrag Nr. 9 ()
      Vielen Dank für die sehr guten Beiträge, v. a. auch an NATALY.
      Hat mir ungemein weitergeholfen und bin froh, dass alles nicht ganz so schlimm werden wird.
      Nochmals Danke!
      Avatar
      schrieb am 26.03.07 14:51:39
      Beitrag Nr. 10 ()
      Zu #8:
      Der Wert in 1998 wird in das Anfangsvermögen einbezogen.
      Avatar
      schrieb am 26.03.07 22:03:31
      Beitrag Nr. 11 ()
      und bitte immer vor der Heirat daran denken



      nur mit Ehevertrag!!!! dann läßt es sich auch schmerzfreier Scheiden;)
      Avatar
      schrieb am 24.07.07 21:22:26
      Beitrag Nr. 12 ()
      ca. jede 3-te Ehe wird in Deutschland geschieden.

      aber nur sehr wenige machen einen Ehevertrag.

      Warum???

      Die Ehe ist ein Langzeitvertrag wie eine Lebensversicherung

      Mindestlaufzeit 12 Jahre

      und wer liest sich schon das Kleingedruckte bei einer
      Lebensversicherung durch.


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