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    Mörderin bleibt Mörderin ! - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 30.03.07 08:15:56 von
    neuester Beitrag 31.03.07 13:40:58 von
    Beiträge: 17
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      schrieb am 30.03.07 08:15:56
      Beitrag Nr. 1 ()
      Mohnhaupt will keine "Mörderin" sein

      DPA

      Sie wurde wegen Mordes zu 24 Jahren Gefängnis verurteilt, aber man soll sie nicht "Mörderin" nennen. Die ehemalige RAF-Terroristin Brigitte Mohnhaupt ließ zudem über ihren Anwalt mitteilen, dass sie auch nicht als "schlimmste Terroristin" bezeichnet werden will.

      Wer gegen diese Regelung verstoße, schreibt die „Bild“-Zeitung“, müsse mit einer Vertragsstrafe rechnen, die von seiner Mandantin festgelegt werde. Damit hat Mohnhaupt wenige Tage nach ihrer Freilassung eine heftige Kontroverse zwischen Justiz, Politik und Medien losgetreten: Wie soll mit Tatsachen umgegangen werden, ohne Persönlichkeitsrede zu verletzen?

      Mohnhaupt dürfe „in ihrer jetzigen Lebenssituation den Schutz ihres Persönlichkeitsrechts in Anspruch nehmen“, sagte der Anwalt. „Sie muss daher derartige diffamierende Veröffentlichungen nicht hinnehmen.“ Mohnhaupt beruft sich nach Angaben der „Bild“-Zeitung auf ihr Recht auf Resozialisierung. Als Anführerin der zweiten RAF-Generation war sie vor 30 Jahren an den Morden an Generalbundesanwalt Siegfried Buback, Arbeitgeberpräsident Hanns Martin Schleyer und sieben anderen Menschen beteiligt. Sie wurde 1982 gefasst und 1985 zu fünf Mal lebenslänglich und 15 Jahren Freiheitsstrafe verurteilt. Ein Gericht hatte im Februar ihre Freilassung zum 27.März angeordnet und erklärt, von der 57-Jährigen gehe keine Gefahr mehr aus.

      Politiker streiten nun darüber, wie sie die Schritte von Mohnhaupts Anwalt bewerten sollen. „Das ist ein schwerer Eingriff in die Pressefreiheit“, sagte Jörg van Essen, Parlamentarischer Geschäftsführer der FDP-Bundestagsfraktion, WELT ONLINE. „Wer wegen Mordes verurteilt worden ist, muss auch so von der Presse bezeichnet werden können.“ Verständnis dagegen kommt von der Union und von den Grünen. „Straftäter müssen nicht bis an ihr Lebensende an den öffentlichen Pranger gestellt werden“, sagte Jürgen Gehb, rechtspolitischer Sprecher der Unionsfraktion, WELT ONLINE. „Eine pausenlose Stigmatisierung könnte die Menschenwürde verletzen.“

      Für Jerzy Montag ist der Fall ebenfalls klar. „Jede relative Person der Zeitgeschichte, und das ist Mohnhaupt zweifellos, hat das Recht, in ihre Privatheit zurückzukehren“, sagte der rechtspolitische Sprecher der Grünen-Fraktion im Bundestag. Für Montag maßgebend ist die so genannte „Lebach“-Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts. Bei dem sogenannten „Soldatenmord in Landsweiler“ waren 1969 bei einem Überfall auf ein Munitionslager vier Soldaten getötet und Munition entwendet worden. 1972 plante das ZDF ein Fernsehspiel, das die Straftat dokumentieren sollte. Das Karlsruher Gericht verbot die Ausstrahlung. Zwar würdigten die Verfassungsrichter das Informationsbedürfnis der Öffentlichkeit. Allerdings müsse bei einer späteren Berichterstattung, die nicht mehr das Interesse an tagesaktueller Information bedient, eine neue Abwägung stattfinden, schrieben sie bei der Urteilsbegründung. Hier kann also das Persönlichkeitsrecht eines verurteilten Täters insbesondere dann überwiegen, wenn durch die Berichterstattung die Resozialisierung gefährdet ist.

      Montag sieht auch im Fall Mohnhaupt ihr Persönlichkeitsrecht als entscheidend, aber nicht sofort. „Sie genießt es nicht vom ersten Tag ihrer Freilassung an“, sagte er. Die Grenze zwischen Anonymität und Person der Zeitgeschichte sei fließend. „Wenn sie jetzt nicht in TV-Talkshows geht, hat sie umso schneller irgendwann das Recht darauf.“ Auch Ex-Innenminister Gerhart Baum (FDP) zeigt Verständnis für Mohnhaupts Initiative. „Sühne und Wiedereingliederung sind die wichtigsten Aspekte einer Gefängnisstrafe“, sagte er. „Die Resozialisierung muss bei Frau Mohnhaupt im Vordergrund stehen.“ Scharf kritisierte Baum seine eigene Partei. „Ich fühle mich von den Freidemokraten alleine gelassen in einer Diskussion, die ich schon vor 30 Jahren führte – damals aber mit der FDP an meiner Seite.“

      Dass diese Diskussion längst nicht abgeschlossen ist, zeigt ein Urteil des Oberlandesgerichts Hamburg. Es verbot dem S.Fischer-Verlag, in künftigen Auflagen eines Buches über die RAF ein Foto der ehemaligen Terroristin Susanne Albrecht abzudrucken – auch hier mit Verweis auf das Resozialisierungsinteresse der 1996 aus der Haft Entlassenen. „Unsere Fachleute prüfen, wie dagegen vorzugehen ist“, sagte Verlagssprecher Martin Spieles WELT ONLINE. „Dagegen wehren wir uns auf jeden Fall an der Seite unseres Autors.“
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      schrieb am 30.03.07 08:28:44
      Beitrag Nr. 2 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 28.576.576 von BarnyXXL am 30.03.07 08:15:56Sieh es mal so: die Mohnhaupt ist also eine person der Zeitgeschichte, und man muß nur noch ein wenig warten, dann kann sie übers Wasser laufen, Kranke heilen und Tote zum Leben erwecken.

      Die Zeit muß man ihr schon geben, dann wird sie den Buback und all die anderen Opfer wieder zum Leben erwecken und alles wird guuuut ...

      ... und wenn sie nicht gestorben sind, dann leben sie noch heute.
      Sie sind aber gestorben. Durch Mörderhand. Rechtskräftig festgestellt, als Strafe abgesessen und somit erledigt.
      Wirklich erledigt ? Erledigt im Sinne von "war nicht", "will ich nicht wahr haben", "soll vergessen sein" ?

      So einfach funktioniert das nicht. Diese Dame sollte schon begreifen daß man auch eine Mörderin bleibt wenn man die Strafe abgesessen hat.

      Genau wie man tot bleibt, auch wenn der Mörder wieder frei herum läuft.
      Avatar
      schrieb am 30.03.07 08:45:38
      Beitrag Nr. 3 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 28.576.691 von farniente am 30.03.07 08:28:44Du meinst also, Wunderheilungen wären Teil der Resozialisierungsmassnahmen dieser Mörderin ?

      Ich will ja gar nicht, dass sie resozialisiert wird.

      Diese feige Mörderin soll wieder in die Einzelhaft !
      Avatar
      schrieb am 30.03.07 09:33:23
      Beitrag Nr. 4 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 28.576.576 von BarnyXXL am 30.03.07 08:15:56#1

      Genau so wenig wie es Ex-Ermordete gibt, gibt es Ex-Mörder oder Ex-Terroristen.

      :eek:
      Avatar
      schrieb am 30.03.07 09:42:32
      Beitrag Nr. 5 ()
      Gäbe es die Todestrafe für solche Verbrechen,
      müssten wir uns jetzt keine Gedanken darüber machen.

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      Avatar
      schrieb am 30.03.07 09:54:22
      Beitrag Nr. 6 ()
      Das ist mir alles zu hoch ! Alleine schon die Bewältigung folgender Textaufgabe macht mir Kopfzerbrechen: Man nehme 5 x Lebenslänglich und einmal 15 Jahre = 24 Jahre Haft ... ziehe ich jetzt davon die 15 ab, bleiben 9 übrig ... das heißt knapp 2 Jahre für einen Mord !? Oder gibt es ab 3 Rabatt ... Geiz ist eben doch geil ? Mörde ist man hinterher auch nicht mehr, auch wenn das Gericht das rechtskräftig festgestellt hat ?
      Ich sage ja ... ist mir zu hoch :eek:
      ciao
      Avatar
      schrieb am 30.03.07 09:55:53
      Beitrag Nr. 7 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 28.578.354 von pennycount am 30.03.07 09:54:22kaufe ein r ...
      Avatar
      schrieb am 30.03.07 10:28:18
      Beitrag Nr. 8 ()
      Die Tatsache, daß eine verurteilte Mörderin nicht gerne als solche bezeichnet werden möchte, heißt noch lange nicht, daß sie nicht auch als solche bezeichnet werden darf.
      Avatar
      schrieb am 30.03.07 11:25:34
      Beitrag Nr. 9 ()
      Paulus ist ein Mörder! :laugh:
      Avatar
      schrieb am 30.03.07 11:43:54
      Beitrag Nr. 10 ()
      hm, wenn ich mir so vorstelle, man hätte adolf hitler 1945 lebemslänglich in deutschland verurteilt......
      Muhahahah
      Avatar
      schrieb am 30.03.07 21:33:00
      Beitrag Nr. 11 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 28.576.576 von BarnyXXL am 30.03.07 08:15:56Wen wundern diese Spitzfindigkeiten ernsthaft noch in einer Gesellschaft, die sich mehr um die Mörder als um ihre Opfer und deren Hinterbliebene kümmert? Der demokratische Rechtsstaat wird so unter gröhlendem Beifall und klammheimlicher Freude der roten Mörderbande und deren Gesinnungsgenossen in der Zirkusarena vorgeführt wie ein Clown dem man einen Eimer Wasser über den Kopf kippt.
      Avatar
      schrieb am 30.03.07 21:53:10
      Beitrag Nr. 12 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 28.594.269 von CaptainFutures am 30.03.07 21:33:00Ausgerechnet Du redest von einem Clown ?:eek:
      Avatar
      schrieb am 30.03.07 22:13:30
      Beitrag Nr. 13 ()
      Enden die Persönlichkeitsrechte eigentlich mit dem Tod? Darf man Verbrecher wie Hitler, Göbbels und Konsorten als Verbrecher titulieren oder könnte eine Stiftung oder Erbengemeinschaft dagegen vorgehen? :rolleyes:
      Avatar
      schrieb am 31.03.07 08:19:56
      Beitrag Nr. 14 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 28.595.369 von Pressekodex am 30.03.07 22:13:30:laugh:
      Avatar
      schrieb am 31.03.07 09:15:24
      Beitrag Nr. 15 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 28.595.369 von Pressekodex am 30.03.07 22:13:30Adolf kann man zwar kaum exhumieren, aber man kann versuchen ihm posthum die deutsche Staatsbürgerschaft zu entziehen.:rolleyes:
      Avatar
      schrieb am 31.03.07 12:31:05
      Beitrag Nr. 16 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 28.598.208 von Timberjack am 31.03.07 09:15:24#1,

      wie wär´s den deutschen Staat bzw. die gewählten Vertreter endlich als das bezeichnen, was er/sie ist/sind: Mörder

      Der völkerrechtswidrigen Krieg mit hunderten Toten Zivilisten im Kosovo, Afghanistan, Iraklogistigunterstützung... endlich als grobes Verbrechen benennen. Es geht wie bei den Nazis rein ums Geld.

      :cry::mad:
      Avatar
      schrieb am 31.03.07 13:40:58
      Beitrag Nr. 17 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 28.579.109 von antonazubi am 30.03.07 10:28:18Kann ich unterschreiben.


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