SUNWIN - let`s go sweet....jetzt erst recht!!!! (Seite 6504)
eröffnet am 01.04.07 13:45:28 von
neuester Beitrag 05.04.24 20:37:53 von
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Info-PDF der Uni Hohenheim zum Thema Stevia. Dort sitzt ein Prof. der sich seit 20 Jahren mit der Pflanze beschäftigt und auf eine Zulassung drängt.
In einigen
südamerikanischen und asiatischen Staaten ist der Pflanzensüßstoff bereits zugelassen. Auch
im Nachbarland Schweiz sind Stevia Produkte schon in der Apotheke erhältlich. In den USA
ist der Stevia Süßstoff seit 1995 als Nahrungsergänzungsmittel erhältlich. Nun rückt die
Zulassung auch in der EU mittelfristig in greifbare Nähe: So entschied der Expertenausschuss
von WHO und FAO, Süßstoffen aus Stevia einen ADI-Wert zu erteilen, mit dem die
Aufnahme einer gewissen Tagesdosis durch Lebens-mittel befristet bis 2007erlaubt ist.
Dank ungewöhnlicher Eigenschaften bietet Stevia rebaudiana Bertoni der Industrie weit
reichende Perspektiven, bestätigt Prof. Gerhard Kroyer, Institut für Lebensmittelchemie der
TU Wien, auf der Veranstaltung. Dazu gehören zum Beispiel Vitaminschutz und ein hohes
antioxidatives Potential. Außerdem besitzt die südamerikanische Pflanze praktisch keine
Kalorien und ist nicht zahn-schädlich.
Die Chancen einer Zulassung und des Anbaus von Stevia in der EU sieht Dr. Udo Kienle
aufgrund seiner mehr als 20 Jahre Erfahrung und Forschungsarbeit mit der Pflanze
optimistisch. Der Weg-fall der Subventionen für den Tabakanbau lässt die Bauern in den
überwiegend kleinstrukturierten Betrieben nach Alternativen suchen - aufgrund ihrer
Eigenschaften eignet sich Stevia besonders für diese Regionen.
Auf der Informationsveranstaltung der Universität Hohenheim für Vertreter der Lebens-
mittelindustrie am 17. November betonte Dr. Manfred Lützow (bis Mitte 2004 Sekretär des
JECFA Ausschusses der FAO/WHO, welches über die Zulassung entscheidet), dass noch
weitere Informationen und Forschungsarbeiten zur Erlangung der Zulassung notwendig sind.
Die Experten-Entscheidung zum ADI-Wert bedeute noch keinen Zulassungsautomatismus für
die EU. Gisela Bopp von der Wirtschaftsförderung der Region Stuttgart appellierte deshalb an
den unter-nehmerischen Mut der Wirtschaft, um in Kooperation mit der Universität
Hohenheim die Zulassung voranzubringen. Rechtsanwalt Dr. Hansis kann sich ein
Stiftungsmodell interessierter Unter-nehmen und Verbände zur Finanzierung und Erlangung
der Zulassung vorstellen.
In einigen
südamerikanischen und asiatischen Staaten ist der Pflanzensüßstoff bereits zugelassen. Auch
im Nachbarland Schweiz sind Stevia Produkte schon in der Apotheke erhältlich. In den USA
ist der Stevia Süßstoff seit 1995 als Nahrungsergänzungsmittel erhältlich. Nun rückt die
Zulassung auch in der EU mittelfristig in greifbare Nähe: So entschied der Expertenausschuss
von WHO und FAO, Süßstoffen aus Stevia einen ADI-Wert zu erteilen, mit dem die
Aufnahme einer gewissen Tagesdosis durch Lebens-mittel befristet bis 2007erlaubt ist.
Dank ungewöhnlicher Eigenschaften bietet Stevia rebaudiana Bertoni der Industrie weit
reichende Perspektiven, bestätigt Prof. Gerhard Kroyer, Institut für Lebensmittelchemie der
TU Wien, auf der Veranstaltung. Dazu gehören zum Beispiel Vitaminschutz und ein hohes
antioxidatives Potential. Außerdem besitzt die südamerikanische Pflanze praktisch keine
Kalorien und ist nicht zahn-schädlich.
Die Chancen einer Zulassung und des Anbaus von Stevia in der EU sieht Dr. Udo Kienle
aufgrund seiner mehr als 20 Jahre Erfahrung und Forschungsarbeit mit der Pflanze
optimistisch. Der Weg-fall der Subventionen für den Tabakanbau lässt die Bauern in den
überwiegend kleinstrukturierten Betrieben nach Alternativen suchen - aufgrund ihrer
Eigenschaften eignet sich Stevia besonders für diese Regionen.
Auf der Informationsveranstaltung der Universität Hohenheim für Vertreter der Lebens-
mittelindustrie am 17. November betonte Dr. Manfred Lützow (bis Mitte 2004 Sekretär des
JECFA Ausschusses der FAO/WHO, welches über die Zulassung entscheidet), dass noch
weitere Informationen und Forschungsarbeiten zur Erlangung der Zulassung notwendig sind.
Die Experten-Entscheidung zum ADI-Wert bedeute noch keinen Zulassungsautomatismus für
die EU. Gisela Bopp von der Wirtschaftsförderung der Region Stuttgart appellierte deshalb an
den unter-nehmerischen Mut der Wirtschaft, um in Kooperation mit der Universität
Hohenheim die Zulassung voranzubringen. Rechtsanwalt Dr. Hansis kann sich ein
Stiftungsmodell interessierter Unter-nehmen und Verbände zur Finanzierung und Erlangung
der Zulassung vorstellen.
harter block die 0,53
Antwort auf Beitrag Nr.: 29.133.455 von SeaCloud5 am 04.05.07 15:45:49Sowas nennt man Protektionismus. Die schützen wohl die Zuckerindustrie, die immer mehr Probleme bekommt. Habe letztes Mal die Direktorin von Südzucker bei Christiansen gesehen zu dem Thema ”Übergewicht". Sie wirkte ziemlich angespannt und musste sich oft rechtfertigen.
Ich denke auch, dass Zucker immer teurer wird, weil die Brasilianer nun zu 70% Ethanol aus Zuckerrohr in ihre Tanks füllen.
Habe auch mal gehört, dass Stevia immer bessere Chancen hat, weil es Pläne gibt, die subventionierten Tabakplantagen in Deutschland irgendwann mal mit Stevia zu bepflanzen.
Sunwin wird sicherlich mal sehr erfolgreich, da wette ich drauf.
Ich denke auch, dass Zucker immer teurer wird, weil die Brasilianer nun zu 70% Ethanol aus Zuckerrohr in ihre Tanks füllen.
Habe auch mal gehört, dass Stevia immer bessere Chancen hat, weil es Pläne gibt, die subventionierten Tabakplantagen in Deutschland irgendwann mal mit Stevia zu bepflanzen.
Sunwin wird sicherlich mal sehr erfolgreich, da wette ich drauf.
Antwort auf Beitrag Nr.: 29.133.239 von sunwin1 am 04.05.07 15:37:01Ist mir unverständlich.
Warum ist es nach jahrelanger, flächendeckender Verwendung in Asien und USA nicht möglich, entsprechende Belege für die gesundheitliche Unbedenklichkeit - ja gar Vorteile - zu erbringen?
Warum ist es nach jahrelanger, flächendeckender Verwendung in Asien und USA nicht möglich, entsprechende Belege für die gesundheitliche Unbedenklichkeit - ja gar Vorteile - zu erbringen?
Antwort auf Beitrag Nr.: 29.133.131 von Kraut107 am 04.05.07 15:32:06heute vormittag hab ich von einer kollegin von horst seehofer eine antwort auf meine mail bekommen. ich hoffe es gibt keinen ärger wenn ich das hier reinstelle
die namen namen hab ich einfach mal rausgenommen. neues steht eigentlich nicht in der mail, es sollte allen bekannt sein.
Sehr geehrter Herr xxxxxxx,
von Herrn Bundesminister Seehofer bin ich beauftragt, Ihnen für Ihre o. g. E-Mail, in der Sie sich für eine Zulassung von Stevia aussprechen, zu danken und diese zu beantworten.
Hinsichtlich einer Zulassung der Pflanze Stevia rebaudiana bertoni bzw. des daraus gewonnenen Steviosids (die Hauptkomponente der süß schmeckenden Inhaltsstoffe von Stevia rebaudiana) kommen zwei verschiedene Rechtsbereiche zur Anwendung, die im Folgenden näher erläutert werden sollen:
Die Pflanze Stevia rebaudiana Bertoni, Blätter und andere Teile dieser Pflanze sowie Erzeugnisse daraus werden als neuartige Lebensmittel im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 258/97 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. Januar 1997 über neuartige Lebensmittel und neuartige Lebensmittelzutaten eingestuft, da eine Verwendung in nennenswertem Umfang für den menschlichen Verzehr in der Europäischen Union vor dem Inkrafttreten der Verordnung (15. Mai 1997) nicht bestätigt werden konnte. Neuartige Lebensmittel und Lebensmittelzutaten – somit auch Stevia rebaudiana Bertoni – dürfen in der Europäischen Union nur in den Verkehr gebracht werden, wenn nach einer Sicherheitsbewertung eine entsprechende Zulassung erteilt worden ist. Eine Zulassung kann nur dann erfolgen, wenn die Erzeugnisse u. a. keine Gefahr für Verbraucherinnen und Verbraucher darstellen. Der Antragsteller muss an Hand von Studien oder anderen Unterlagen nachweisen, dass das Lebensmittel bzw. die Lebensmittelzutat den in der Verordnung (EG) Nr. 258/97 festgelegten Kriterien entspricht.
Ein solcher 1997 bei der zuständigen belgischen Behörde eingereichter Antrag auf Zulassung der Pflanze Stevia rebaudiana Bertoni und der getrockneten Blätter dieser Pflanze wurde u. a. vom Wissenschaftlichen Lebensmittelausschuss (SCF) der Europäischen Kommission eingehend gesundheitlich geprüft. In seiner Stellungnahme vom 17. Juni 1999 kam der SCF zu dem Ergebnis, dass die eingereichten Unterlagen nicht ausreichen, um die gesundheitliche Unbedenklichkeit von Stevia rebaudiana Bertoni und pflanzlichen Erzeugnissen daraus bewerten zu können. So wurde beispielsweise vom SCF bemängelt, dass keine Untersuchungsergebnisse zum allergischen Potential der Blätter und daraus hergestelltem Pulver vorgelegt wurden. Die gesundheitlichen Bedenken konnten durch die vorgelegten Unterlagen und Daten nicht ausgeräumt werden.
Vor diesem Hintergrund hat die Europäische Kommission daher in Abstimmung mit den EU-Mitgliedstaaten mit der Entscheidung Nr. 2000/196/EG vom 22. Februar 2000 (ABl. EG Nr. L 61 S. 14) die Zulassung der Pflanze Stevia rebaudiana Bertoni oder von Stevia-Blättern als neuartige Lebensmittel oder neuartige Lebensmittelzutaten gemäß der o. g. Verordnung aus Gründen des vorsorgenden gesundheitlichen Verbraucherschutzes im Hinblick auf die bestehenden gesundheitlichen Bedenken verwehrt.
In Bezug auf Steviosid, für das in isolierter Form eine Verwendung als Süßungsmittel und damit zu technologischen Zwecken in Frage käme, finden die gemeinschaftsrechtlichen Regelungen für Zusatzstoffe, insbesondere
der Richtlinie 89/107/EWG des Rates vom 21. Dezember 1988 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über Zusatzstoffe, die in Lebensmitteln verwendet werden dürfen, und
der Richtlinie 94/35/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. Juni 1994 über Süßungsmittel, die in Lebensmitteln verwendet werden dürfen,
Anwendung. Diese Vorschriften wurden im Wesentlichen mit der Zusatzstoff-Zulassungsverordnung (ZZulV) in deutsches Recht umgesetzt. Auch Lebensmittelzusatzstoffe dürfen in der EU bei der Herstellung von Lebensmitteln nur dann verwendet werden, wenn sie nach einer Bewertung der gesundheitlichen Unbedenklichkeit zugelassen worden sind. Für Steviosid wurde vom ehemaligen SCF anlässlich eines solchen Antrags bereits eine entsprechende Bewertung durchgeführt. Auf Grund der unzureichenden toxikologischen Daten und wegen gesundheitlicher Bedenken wurde dieser Stoff nicht als Süßungsmittel zugelassen.
Unbenommen bleibt Unternehmern jedoch die Möglichkeit, bei Vorliegen neuer Daten, die eine gesundheitliche Unbedenklichkeit der Pflanze Stevia rebaudiana Bertoni bzw. des Steviosids belegen, erneut einen Antrag auf Zulassung als neuartiges Lebensmittel oder als Lebensmittelzusatzstoff bei der zuständigen Behörde eines EU-Mitgliedstaates bzw. bei der Kommission einzureichen. Dies ist bisher allerdings nicht erfolgt.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
xxxxxxxxx xxxxxxxx
die namen namen hab ich einfach mal rausgenommen. neues steht eigentlich nicht in der mail, es sollte allen bekannt sein.
Sehr geehrter Herr xxxxxxx,
von Herrn Bundesminister Seehofer bin ich beauftragt, Ihnen für Ihre o. g. E-Mail, in der Sie sich für eine Zulassung von Stevia aussprechen, zu danken und diese zu beantworten.
Hinsichtlich einer Zulassung der Pflanze Stevia rebaudiana bertoni bzw. des daraus gewonnenen Steviosids (die Hauptkomponente der süß schmeckenden Inhaltsstoffe von Stevia rebaudiana) kommen zwei verschiedene Rechtsbereiche zur Anwendung, die im Folgenden näher erläutert werden sollen:
Die Pflanze Stevia rebaudiana Bertoni, Blätter und andere Teile dieser Pflanze sowie Erzeugnisse daraus werden als neuartige Lebensmittel im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 258/97 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. Januar 1997 über neuartige Lebensmittel und neuartige Lebensmittelzutaten eingestuft, da eine Verwendung in nennenswertem Umfang für den menschlichen Verzehr in der Europäischen Union vor dem Inkrafttreten der Verordnung (15. Mai 1997) nicht bestätigt werden konnte. Neuartige Lebensmittel und Lebensmittelzutaten – somit auch Stevia rebaudiana Bertoni – dürfen in der Europäischen Union nur in den Verkehr gebracht werden, wenn nach einer Sicherheitsbewertung eine entsprechende Zulassung erteilt worden ist. Eine Zulassung kann nur dann erfolgen, wenn die Erzeugnisse u. a. keine Gefahr für Verbraucherinnen und Verbraucher darstellen. Der Antragsteller muss an Hand von Studien oder anderen Unterlagen nachweisen, dass das Lebensmittel bzw. die Lebensmittelzutat den in der Verordnung (EG) Nr. 258/97 festgelegten Kriterien entspricht.
Ein solcher 1997 bei der zuständigen belgischen Behörde eingereichter Antrag auf Zulassung der Pflanze Stevia rebaudiana Bertoni und der getrockneten Blätter dieser Pflanze wurde u. a. vom Wissenschaftlichen Lebensmittelausschuss (SCF) der Europäischen Kommission eingehend gesundheitlich geprüft. In seiner Stellungnahme vom 17. Juni 1999 kam der SCF zu dem Ergebnis, dass die eingereichten Unterlagen nicht ausreichen, um die gesundheitliche Unbedenklichkeit von Stevia rebaudiana Bertoni und pflanzlichen Erzeugnissen daraus bewerten zu können. So wurde beispielsweise vom SCF bemängelt, dass keine Untersuchungsergebnisse zum allergischen Potential der Blätter und daraus hergestelltem Pulver vorgelegt wurden. Die gesundheitlichen Bedenken konnten durch die vorgelegten Unterlagen und Daten nicht ausgeräumt werden.
Vor diesem Hintergrund hat die Europäische Kommission daher in Abstimmung mit den EU-Mitgliedstaaten mit der Entscheidung Nr. 2000/196/EG vom 22. Februar 2000 (ABl. EG Nr. L 61 S. 14) die Zulassung der Pflanze Stevia rebaudiana Bertoni oder von Stevia-Blättern als neuartige Lebensmittel oder neuartige Lebensmittelzutaten gemäß der o. g. Verordnung aus Gründen des vorsorgenden gesundheitlichen Verbraucherschutzes im Hinblick auf die bestehenden gesundheitlichen Bedenken verwehrt.
In Bezug auf Steviosid, für das in isolierter Form eine Verwendung als Süßungsmittel und damit zu technologischen Zwecken in Frage käme, finden die gemeinschaftsrechtlichen Regelungen für Zusatzstoffe, insbesondere
der Richtlinie 89/107/EWG des Rates vom 21. Dezember 1988 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über Zusatzstoffe, die in Lebensmitteln verwendet werden dürfen, und
der Richtlinie 94/35/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. Juni 1994 über Süßungsmittel, die in Lebensmitteln verwendet werden dürfen,
Anwendung. Diese Vorschriften wurden im Wesentlichen mit der Zusatzstoff-Zulassungsverordnung (ZZulV) in deutsches Recht umgesetzt. Auch Lebensmittelzusatzstoffe dürfen in der EU bei der Herstellung von Lebensmitteln nur dann verwendet werden, wenn sie nach einer Bewertung der gesundheitlichen Unbedenklichkeit zugelassen worden sind. Für Steviosid wurde vom ehemaligen SCF anlässlich eines solchen Antrags bereits eine entsprechende Bewertung durchgeführt. Auf Grund der unzureichenden toxikologischen Daten und wegen gesundheitlicher Bedenken wurde dieser Stoff nicht als Süßungsmittel zugelassen.
Unbenommen bleibt Unternehmern jedoch die Möglichkeit, bei Vorliegen neuer Daten, die eine gesundheitliche Unbedenklichkeit der Pflanze Stevia rebaudiana Bertoni bzw. des Steviosids belegen, erneut einen Antrag auf Zulassung als neuartiges Lebensmittel oder als Lebensmittelzusatzstoff bei der zuständigen Behörde eines EU-Mitgliedstaates bzw. bei der Kommission einzureichen. Dies ist bisher allerdings nicht erfolgt.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
xxxxxxxxx xxxxxxxx
Antwort auf Beitrag Nr.: 29.133.180 von SeaCloud5 am 04.05.07 15:34:45jungs ich bin dabei! auf hohe kurse !!
Antwort auf Beitrag Nr.: 29.133.131 von Kraut107 am 04.05.07 15:32:06Der Betrag von 0,69 USD entspricht 0,5077 EUR
Bin gespannt, wer sich jetzt wem anpasst.
Bin gespannt, wer sich jetzt wem anpasst.
Heute wird es wieder spannend, denn Freitag ist ja eigentlich eher Verkaufstag in USA.
Antwort auf Beitrag Nr.: 29.132.143 von emrahs am 04.05.07 14:40:38wie ist der parikurs,
und wo steht im moment RT drüben? thx
und wo steht im moment RT drüben? thx
Antwort auf Beitrag Nr.: 29.132.067 von MaxAG am 04.05.07 14:36:35hallo
schön dich hier wieder zu sehen
ja, ich würde gerne weiter kaufen, aber leider habe ich nichts mehr
ich denke mit dem was ich damals und heute geordert habe reicht mir das auch
gruß
emrahs
schön dich hier wieder zu sehen
ja, ich würde gerne weiter kaufen, aber leider habe ich nichts mehr
ich denke mit dem was ich damals und heute geordert habe reicht mir das auch
gruß
emrahs
SUNWIN - let`s go sweet....jetzt erst recht!!!!