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    Deutschland, deine Richter - mal wieder ein Skandalurteil - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 20.04.07 16:32:25 von
    neuester Beitrag 06.07.07 19:45:00 von
    Beiträge: 27
    ID: 1.126.193
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      schrieb am 20.04.07 16:32:25
      Beitrag Nr. 1 ()
      http://www.aerztezeitung.de/docs/2007/04/16/069a0605.asp?cat…

      Ärztekritik ist keine Beleidigung


      16.04.2007

      FREIBURG (dpa). Mit einer Unterlassungsklage gegen Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD) ist ein Freiburger Arzt vor dem OLG Karlsruhe gescheitert.

      Schmidt habe mit ihrer Aussage im Zusammenhang mit Protestaktionen, Ärzte nähmen mit Praxisschließungen Patienten in Geiselhaft, nicht die Persönlichkeitsrechte einzelner Ärzte verletzt, urteilten die Richter. Die Kritik habe sich auf mehr als 40 000 am Streik beteiligte Ärzte bezogen.

      Ob es sich bei den Äußerungen um eine "Schmähkritik" handelt, sei vom Gericht nicht geklärt worden. Klar sei jedoch, dass ein einzelner Arzt keinen Unterlassungsanspruch habe, da er von Schmidt und Lauterbach nicht direkt angesprochen gewesen sei.

      OLG Karlsruhe, AZ: 14 U 11/07

      ---
      http://www.net-tribune.de/article/130407-235.php


      Ärzte müssen sich als Patienten-"Geiselnehmer" titulieren lassen

      13. April 2007

      Karlsruhe - Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD) darf Ärzte, die aus Protest gegen die Gesundheitsreform ihre Praxen geschlossen hatten, weiterhin der "Geiselnahme" von Patienten bezichtigten. Dies geht aus einem Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Karlsruhe vom Freitag hervor. Danach scheiterten die beiden klagenden Ärzte, weil das von Schmidt kritisierte Ärzte-Kollektiv so unübersehbar groß gewesen sei, dass ein Einzelner von der Kritik nicht in seinen Persönlichkeitsrechten betroffen sein könne. (AZ: 14 U 11/07)

      Laut OLG bezog sich die pauschale Äußerung der Gesundheitsministerin auf mehr als 40.000 Ärzte, die am 4. Dezember 2004 mit Praxenschließungen auf Schmidts Reformpläne reagiert hatten. Je größer der Kreis des herabgesetzten Kollektivs sei, desto mehr "verliere sich die Beleidigung in der Unbestimmtheit" und desto mehr gehe die "Individuumsbezogenheit" verloren, heißt es im Urteil.

      Schmidt hatte damals in einem Radio-Interview gesagt: "Mich ärgert vielleicht, wenn Patienten oder kranke Menschen in Geiselhaft genommen werden für Forderungen nach mehr Geld." Von der Unterlassungsforderung der Kläger war auch der SPD-Gesundheitsexperte Karl Lauterbach betroffen. Er hatte einem Fernsehsender gesagt: "Das ist schon eine Geiselhaft der Patienten. Es gibt keine Berufsgruppe, die so brutal die Menschen ausnutzt, wenn es um das eigene Einkommen geht wie die Ärzteschaft."

      ---
      http://www.taz.de/dx/2007/04/14/a0129.1/text


      Ärzte dürfen weiter Geiselnehmer heißen


      Als im vergangenen Jahr die Ärzte gegen die Gesundheitsreform protestierten, nannte die Gesundheitsministerin sie "Geiselnehmer". Daraufhin klagte ein Arzt gegen Ulla Schmidt. Das Oberlandesgericht Karlsruhe lehnte seine Klage gestern ab
      AUS FREIBURG CHRISTIAN RATH

      Ärzte, die gegen die Gesundheitsreform protestieren, dürfen weiter als "Geiselnehmer" bezeichnet werden. Das Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe lehnte gestern die Unterlassungsklage eines Arztes ab, der dies verhindern wollte. Die Ehre des einzelnen Arztes sei nicht betroffen, wenn schlecht über eine "unüberschaubar große Gruppe" von Ärzten gesprochen wird.


      Konkret ging es um eine Äußerung von Gesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD) aus dem Dezember des vergangenen Jahres. Die Ministerin kritisierte damals, dass viele Ärzte an einem Aktionstag ihre Praxen geschlossen hatten, um gegen die geplante Gesundheitsreform der großen Koalition in Berlin zu protestieren: "Mich ärgert, wenn Patienten oder kranke Menschen in Geiselhaft genommen werden für Forderungen nach mehr Geld." Der SPD-Gesundheitsexperte Karl Lauterbach äußerte sich damals ähnlich.

      Über diese Aussagen war der Freiburger Arzt Thomas Rossbach, der als einer der Wortführer an den Ärzteprotesten teilgenommen hatte, sehr empört. Er erhob deshalb Unterlassungsklage. Rossbach forderte von der Gesundheitsministerin einen Widerruf: Schmidt solle erklären, dass Ärzte keine Geiselnehmer sind.

      Eine Strafanzeige anderer Ärzte war schon längst zu den Akten gelegt worden, der zivilrechtliche Unterlassungsanspruch schien aber nicht aussichtslos zu sein. Das Oberlandesgericht verhandelte vor rund zwei Wochen erstaunlich ausführlich über die Frage.

      Rossbachs Anwalt warf der Ministerin vor, sie betreibe unzulässige Schmähkritik. Die Ärzte würden auf eine Stufe mit Schwerverbrechern gestellt. "Da soll eine Berufsgruppe mundtot gemacht werden", sagte der Anwalt, "denn mit Geiselnehmern redet man nicht." Thomas Rossbach hielt dazu immer wieder das damals aktuelle Stern-Titelbild mit dem von der RAF entführten und später erschossenen Hanns-Martin Schleyer in die Höhe.

      Auf der Gegenseite erklärte Anwalt Gernot Lehr, der Ulla Schmidt vertrat, den Prozess für überflüssig. "Politiker müssen sich nun mal pointiert zu Wort melden." Das Bild der Geiselhaft werde schließlich auch sonst immer wieder gebraucht.

      Der Vorsitzende Richter am Oberlandesgericht, Michael Bauer, sorgte für Spannung, indem er auf neue Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts verwies. Danach müsse bei mehrdeutigen Äußerungen zumindest klargestellt werden, was man nicht meine.

      Gestern lehnte Richter Bauer die Klage nun aber doch ab. Weil rund 40.000 Ärzte am Aktionstag ihre Praxen geschlossen hatten, könne sich Rossbach nicht als Individuum beleidigt fühlen. "Je größer der Kreis des herabgesetzten Kollektivs ist, desto mehr verliert sich die Beleidigung in der Unbestimmtheit", sagte der Richter.

      Damit hat das OLG die Meinungsfreiheit in politischen Auseinandersetzungen sicher gestärkt. Ausdrücklich offen ließ das Gericht aber, wie die neue Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts konkret anzuwenden ist und ob von Politikern nun ständig Klarstellungen verlangt werden können. (Az.: 14 U 11/07)

      taz vom 14.4.2007, S. 9, 108 Z. (TAZ-Bericht), CHRISTIAN RATH

      :eek:
      Avatar
      schrieb am 20.04.07 16:37:17
      Beitrag Nr. 2 ()
      zu #1

      Aus der Logik dieser total irrsinnigen Urteilsbegründung folgt dann auch, dass man ungestraft bestimmte Kollektive als Ehrenmörder, Bombenleger, Halsabschneider usw bezeichnen darf, sofern dieses Kollektiv 40.000 oder mehr Menschen umfasst...

      :eek:
      Avatar
      schrieb am 20.04.07 16:56:53
      Beitrag Nr. 3 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 28.920.796 von Blue Max am 20.04.07 16:37:17sicherlich gibt es in deutschland doch auch mehr als 40000 politiker.:DAL
      Avatar
      schrieb am 20.04.07 17:04:06
      Beitrag Nr. 4 ()
      #3

      ...und vermutlich noch mehr Parteimitglieder in der Partei von Ulla Schmidt. :D
      Avatar
      schrieb am 20.04.07 17:55:18
      Beitrag Nr. 5 ()
      Wie kann ein deutscher Richter am besten seine Macht zeigen?
      Indem er Urteile fällt die kein Mensch nachvollziehen kann.
      Deutsches Volk du kannst uns mal.
      Im Namen des deutschen Volkes.

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      schrieb am 20.04.07 18:10:28
      Beitrag Nr. 6 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 28.921.370 von Blue Max am 20.04.07 17:04:06Was beschwerst Du dich? Du darfts doch auch jeden Scheissdeck in diesem Land ungestraft von Dir geben. :D
      Avatar
      schrieb am 20.04.07 19:11:54
      Beitrag Nr. 7 ()
      :laugh:

      Korinthenkacker der Arzt, wegen so ein Mist zu klagen :laugh:, richtig das er verloren hat und blechen kann. Aber das ist typisch für das Gesindel von Politikern, Ärzte, Rechtsanwälte und Beamte. Alles Korinthenkacker und Wirtschaftsbremsen. Viele Ärzte in Deutschland haben doch genauso viel Schulden an dem ungesunden Gesundheitssystem wie die Politiker die es durchsetzen.
      Avatar
      schrieb am 20.04.07 19:52:56
      Beitrag Nr. 8 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 28.923.788 von DScully am 20.04.07 19:11:54100% ige Zustimmung, obwohl die Ärzteschaft insgesammt noch am wenigsten für den ganzen Sumpf im Gesundheitssystem dafür kann. Obwohl es hier sicher auch einige schwarze Schafe gibt und aus dem System, unberechtiger Weise Geld ziehen ohne dafür wirklich was zu leisten. Wahrscheinlich auch der, der geklagt hat. Wer weis? Manchmal ist es so, dass die am lautesten schreinen und sich beschweren, am meisten Dreck am Stecken haben.

      Das ganze Konglomerat oder Sammelsurium (wie wir in Bayern sagen), das Du aufgezählt hast, sind die ganzen Spassbremsen in dem Land und liegt wie Mehltau darüber, die die ganze Dynamik nehmen, zu der dieses Land mit seinen "normalen" Bürgern durchaus mehr in der Lage wäre.
      Avatar
      schrieb am 20.04.07 21:34:33
      Beitrag Nr. 9 ()
      bla bla bla...
      Avatar
      schrieb am 20.04.07 23:47:59
      Beitrag Nr. 10 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 28.926.148 von DerStrohmann am 20.04.07 21:34:33Volle Zustimmung! ;)
      Avatar
      schrieb am 21.04.07 02:55:59
      Beitrag Nr. 11 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 28.923.788 von DScully am 20.04.07 19:11:54bei den von dir aufgezählten berufen ist kaum ein unterschied zu den zecken zu erkennen.sie saugen dich solange aus bis sie voll sind und haben unendlichen nachwuchs gezeugt,der genauso hungrig ist.
      Avatar
      schrieb am 21.04.07 08:36:09
      Beitrag Nr. 12 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 28.923.788 von DScully am 20.04.07 19:11:54alles Verbrecher ! :mad:
      Avatar
      schrieb am 23.04.07 11:41:41
      Beitrag Nr. 13 ()
      #1

      Wenn man einen Polizisten oder Richter als Arxxx bezeichnet gilt das als Beamtenbeleidigung und kostet einige Tausend Euro Strafe.

      Wie wäre es da, wenn man einfach den Plural nehmen würde:

      "Polizisten (Richter) sind Arxxx !"

      Gilt dann die Logik aus dem Gerichtsurteil aus #1

      "...Je größer der Kreis des herabgesetzten Kollektivs sei, desto mehr "verliere sich die Beleidigung in der Unbestimmtheit" und desto mehr gehe die "Individuumsbezogenheit" verloren, heißt es im Urteil.
      ..."


      und das ganze kann nicht bestraft werden ?

      :confused::laugh:
      Avatar
      schrieb am 23.04.07 12:39:54
      Beitrag Nr. 14 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 28.950.692 von Blue Max am 23.04.07 11:41:41Hättest ja selbst Richter werden können. Aber dafür hat´s wohl bei Dir an einigem gefehlt, wie man annehmen möchte.:eek:
      Avatar
      schrieb am 23.04.07 13:15:21
      Beitrag Nr. 15 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 28.950.692 von Blue Max am 23.04.07 11:41:41das Delikt "Beamtenbeleidigung" existiert nicht. Das ist eine Mär.
      Ausnahmsweise hält sich die Rechtsprechung in diesem Fall an den Grundgesetzartikel, welcher besagt, vor dem Gesetz sind alle Menschen
      gleich. In der Praxis wird es leider oft verdreht. Schade, eigentlich.
      Avatar
      schrieb am 23.04.07 15:16:49
      Beitrag Nr. 16 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 28.952.109 von DermitdemWolfheulte am 23.04.07 13:15:21na schön in der theorie,mir hat es mal 1200.- DM gekostet einem Polizisten idiot gesagt zu haben,,der mich vorher mit der acht (handschellen) durch drehen unglaubliche schmerzen bewusst zugefügt hatte.
      die darauf folgenden zuckungen sind natürlich widersdtand gegen die staatsgewalt,die nicht ins strafmaß einbezogen wurden.
      dir drecksack werde ich es zeigen ist natürlich nicht strafbar bei Polizeibeamten,da kollegen in einem solchem fall schwerhörig sind.
      schön das vor dem gesetz alle gleich sind.
      Avatar
      schrieb am 23.04.07 15:38:45
      Beitrag Nr. 17 ()
      Blue Max, nur weil Du keine Ahnung hast, ist das noch lange kein Skandal! :laugh:
      Avatar
      schrieb am 23.04.07 16:23:55
      Beitrag Nr. 18 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 28.953.891 von shitpalaver am 23.04.07 15:16:49shitpalaver, das nehm ich dir ab. ich schrieb ja bereits, alle theorie ist grau. leider.
      Avatar
      schrieb am 23.04.07 16:24:23
      Beitrag Nr. 19 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 28.953.891 von shitpalaver am 23.04.07 15:16:49Keine gute Idee, sich mit den Bullen anzulegen, da gehst du immer als zweiter Sieger vom Platz.
      Avatar
      schrieb am 24.05.07 09:44:48
      Beitrag Nr. 20 ()
      Um so einen Unsinn kümmern sich die von uns Steuerzahlern hochbezahlten Richter:

      http://www.spiegel.de/panorama/justiz/0,1518,484534,00.html

      23. Mai 2007

      PRÄZEDENZFALL

      Das "Mütze auf, Mütze ab"-Urteil


      Man darf mit einer Mütze vor Gericht erscheinen und sie aufbehalten, so lange der Richter nichts dagegen sagt. Fordert dieser jedoch auf, die Mütze abzunehmen, muss dies erfolgen. Das entschied das Stuttgarter Oberlandesgericht. Ein 34-Jähriger, der sich weigerte, muss deshalb 200 Euro Strafe zahlen.

      Stuttgart - Der Mann war als Angeklagter zur Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht mit einer Schildmütze auf dem Kopf erschienen. Der Vorsitzende des Schöffengerichts forderte ihn auf, die Mütze abzunehmen. Das verweigerte der Angeklagte. Nach Androhung eines Ordnungsgelds, das auch die Staatsanwaltschaft beantragt hatte, nahm der Mann die Mütze kurze Zeit ab, setzte sie danach aber wieder auf und nahm sie dann nicht mehr ab.

      Das Amtsgericht verhängte daraufhin Ordnungsgeld in Höhe von 200 Euro ersatzweise vier Tage Ordnungshaft. Die hiergegen beim Oberlandesgericht Stuttgart eingelegte Beschwerde hatte keinen Erfolg. Nach Auffassung des Oberlandesgerichts stellt das Erscheinen in der Hauptverhandlung mit einer Schildmütze keine Ungebühr im Sinne des Gesetzes dar. Denn es sei vor allem unter Jugendlichen üblich geworden, auch in geschlossenen Räumen eine Schildkappe, Kapuze oder Wollmütze auf dem Kopf zu behalten. Ebenso wie das Erscheinen in Freizeitkleidung, Berufskleidung, kurzen Hosen, "bauchfreien" Shirts und ähnlichem verletze das Erscheinen vor Gericht mit einer Schildkappe allein nicht die Würde des Gerichts.

      Allerdings stelle die provokative Weigerung des Angeklagten, seine Schildmütze ohne nachvollziehbare Begründung abzunehmen, einen erheblichen Angriff auf die Würde des Gerichts und damit eine Ungebühr dar. Eine derartige Aufmachung eines Verfahrensbeteiligten oder Zeugen in einer Gerichtsverhandlung erscheine nämlich unangemessen, sofern der Betreffende seine Kopfbedeckung nicht wegen gesundheitlicher, religiöser, kosmetischer oder sonstiger nachvollziehbarer Gründe erklären könne. Die Aufforderung des Schöffengerichtsvorsitzenden, die Schildmütze abzunehmen, sei daher nicht zu beanstanden, urteilte der Strafsenat.
      Avatar
      schrieb am 24.05.07 19:28:45
      Beitrag Nr. 21 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 29.446.355 von Blue Max am 24.05.07 09:44:48"einen erheblichen Angriff auf die Würde des Gerichts"

      Die Würde des Beklagten (Menschen) dürfte wohl eindeutig das höherrangige Rechtsgut gegenüber der "Würde des Gerichts" sein.
      Im Gegensatz zur Würde des Menschen konnte ich im Grundgesetz noch nichts darüber entdecken, daß der "Würde des Gerichts" eine besondere Schutzbedürftigkeit zuerkannt wird.

      Und daß der Junge vom Gericht genötigt wurde, nicht unter, sondern neben der Mütze zu sein, ist schon eine schwerwiegende Verletzung seiner Würde.

      Wehret den Anfngen - auch den Beleidigungen durch Richter.
      Avatar
      schrieb am 24.05.07 22:55:28
      Beitrag Nr. 22 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 29.446.355 von Blue Max am 24.05.07 09:44:48:laugh::laugh::laugh::laugh::laugh:

      Sowas ist NUR in Deutschland möglich !!

      :laugh::laugh::laugh:
      Avatar
      schrieb am 25.05.07 06:40:49
      Beitrag Nr. 23 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 29.456.339 von Borealis am 24.05.07 19:28:45Es verstößt nicht gegen die Menschenwürde, seine Mütze abzunehmen.
      Avatar
      schrieb am 25.05.07 06:56:28
      Beitrag Nr. 24 ()
      Im übrigen ist die Funktionsfähigkeit der Rechtspflege ein anerkanntes und strafrechtlich geschütztes Rechtsgut. Z.B. über die Aussagedelikte nach §§ 153 ff. StGB.
      Avatar
      schrieb am 06.07.07 17:51:28
      Beitrag Nr. 25 ()
      Thread: Fischer Dübel, wer hätte das gedacht?!?!

      http://www.ftd.de/unternehmen/handel_dienstleister/:Bizarrer…

      "...Deutschlands erfolgreichster Erfinder und Tüftler ist kein Hai, kein Schwein und auch kein Wolf. Sein Sohn ist ebenfalls keines dieser Tiere und außerdem kein Idiot, dessen Ehefrau in seiner Abwesenheit fremdgeht. Das hat das Landgericht Heilbronn am Donnerstag bereits zum zweiten Mal entschieden.
      ..."

      :eek:
      Avatar
      schrieb am 06.07.07 17:56:32
      Beitrag Nr. 26 ()
      http://kewil.myblog.de/kewil/art/116697092/

      Das Kamel-Urteil und die Rütli-Schule

      8.3.07

      Trotz intensiver Suche gestern und heute war das Kamel-Urteil im Internet nicht aufzufinden - Google versagt. Aber irgendwann vor ein paar Jahren, als es dieses Blog noch nicht gab, muß das NRW-Oberverwaltungsgericht in Münster ein Urteil gefällt haben - eben das "Kamel-Urteil", das heute noch in ganz Deutschland gilt. Es besagt, daß muslimische Schülerinnen bei einem eventuellen Ausflug nicht weiter von zu Hause weg müssen/dürfen, als ein Kamel pro Tag laufen kann. Mehrere islamische Rechts- und Kamelexperten aus der Wüste bestätigten, daß dies ungefähr 70 km seien, und die Richter akzeptierten das.


      Und da man diese Kurzstrecke auch an einem Tag zurücklegen kann, sollen Ausflüge auf keinen Fall länger dauern und etwa eine Übernachtung - es droht 666 - beinhalten. Und weil 70 km sowieso nicht viel sind, ist es am besten, die Muslim-Mädels bleiben gleich zu Hause und gucken notfalls mit dem Fernglas, wo die Restklasse ist.

      Heute, genau vor drei Jahren, hat die damalige Rektorin der Rütli-Schule der "taz" ein Interview gegeben:

      Brigitte Pick, Schulleiterin der Rütli-Hauptschule in Nord-Neukölln, sieht eine große Verzweiflung bei den Lehrern:

      "Ungefähr dreißig Mädchen tragen an unserer Schule ein Kopftuch. In den Augen der Jungen gibt es dadurch zwei Sorten Mädchen: die Schlampen ohne - und die anständigen Mädchen mit Kopftuch. In der Regel werden die von den muslimischen Jungen in Ruhe gelassen. Wenn es zu sexuellen Belästigungen kommt, dann immer gegen Mädchen ohne Kopftuch. Je patriarchaler das Elternhaus, desto weniger können wir auf diese Jungen Einfluss nehmen. Kommen Sie mal als junge Lehrerin an die Schule und halten das aus.

      Ich bin für ein Kopftuchverbot. Diese Meinung vertrete ich auch öffentlich. Aber langsam kriege ich kalte Füße. Ich habe schon per Post ein Flugblatt erhalten: Wir warnen Sie - wagen Sie nicht das Kopftuch in der Schule zu verbieten für unsere Töchter. Islam siegt!

      Obwohl wir den Sportunterricht schon seit vielen Jahren nach Geschlechtern getrennt geben, versuchen die Eltern, die Mädchen davon zu befreien. Es kursieren sogar Vordrucke einer Moschee, mit denen Eltern einen Antrag stellen können. Einmal sagten mir Eltern gleich bei der Einschulung, ihre Tochter dürfe nicht am Sexualkundeunterricht teilnehmen. Ich habe geantwortet, dass ich dann ihre Tochter nicht aufnehmen könne. Da waren die ruhig.

      Es ist nicht einfach, die Eltern zu überzeugen. Der Schwimmunterricht findet gar nicht mehr statt. Früher war das kein Problem. Aber in dem Moment, in dem die muslimischen Schüler in der Mehrzahl sind, schlägt das um. Letztendlich liegt es dann am Lehrenden, wie damit umgegangen wird. Viele Lehrer scheuen sich, mit den Eltern zu reden. Ich sehe eine große Verzweiflung bei den Lehrern.

      Auch Klassenfahrten gibt es bei uns nicht mehr. Denn was haben wir davon, wenn wir nur mit der Hälfte der Klasse fahren? Das wirkt doch zusätzlich desintegrierend. Die Befürchtung der Eltern ist stets, dass die Mädchen auf der Klassenfahrt Sex haben könnten. Natürlich spielt auch die finanzielle Situation der Familien in diesem Kiez eine Rolle. Das so genannte Kamel-Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster gibt den Eltern auch noch Recht: Das Mädchen muss nicht mitfahren. Diese Pseudo-Liberalität geht mir auf die Nerven." TAZ

      Gestern druckte die BILD Auszüge aus dem neuen Buch dieser inzwischen pensionierten Schulleiterin:

      Klassenfahrten konnten nicht mehr stattfinden. Nach dem sogenannten Kamel-Urteil wurde es vielen muslimischen Mädchen unmöglich gemacht, sich weiter, als ein Kamel am Tag läuft, von der elterlichen Wohnung zu entfernen – das sind ca. 70 Kilometer, wie das Gericht sich sachkundig machte. BILD

      Viel geändert hat sich nicht. Kamele laufen immer noch 70 Kilometer!
      Avatar
      schrieb am 06.07.07 19:45:00
      Beitrag Nr. 27 ()
      der junge hat echt die chance nachfolger unseres hocvererten ehemaligen aussenministers joschka zu werden.


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