VIVANCO - es kann endlich wieder aufw

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    Beiträge: 3.167
    neuester Beitrag 19.08.26 08:58:12
    eröffnet am 23.04.07 07:17:47
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      #3.167
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      #3.166

      Vivanco soll jetzt ruhig mit Pauken und Trompeten untergehen.


      Ich habe meinen Steuerbescheid 2025 erhalten und meine 6-stelligen Verluste wurden nicht anerkannt, da ich die Aktien zwischen 2000 bis 2008 gesammelt hatte.
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      #3.165
      Danke für das Update.
      Mal gespannt wer für die Vivanco GmbH (neu) agiert.
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      #3.164

      Schreiben der Gegenseite:

      Per beA

      Landgericht Lübeck

      Am Burgfeld 7

      23568 Lübeck

      21. Mai 2026/ UH/bkr/250067

      In dem Spruchverfahren

      der Verbraucherzentrale für Kapitalanleger e.V. u.a.

      g e g e n

      die Vivanco Gruppe GmbH

      - 13 O 57/25 -

      nehmen wir nachstehend innerhalb der vom Gericht gesetzten Frist zu den Schriftsätzen der Antragsteller vom 01.04.2026 wie folgt Stellung:

      1. Die Vivanco Gruppe GmbH und deren operative Tochtergesell-schaft, die Vivanco GmbH, sind insolvent. Für die noch einen opera-tiven Geschäftsbetrieb unterhaltende Vivanco GmbH wird in Kürze ein Insolvenzplan vorgelegt werden, der inhaltlich bereits weitge-hend fertig ist und lediglich eine sehr geringe quotale Befriedigung der Gläubiger vorsieht. Eine Zahlung an nachrangige Gläubiger und die Vivanco Gruppe GmbH als alleinige Gesellschafterin der Vivan-co GmbH ist ausgeschlossen.

      Für die Vivanco Gruppe GmbH ist kein Insolvenzplan vorgesehen. Hier ist stattdessen von einer Masseunzulänglichkeit auszugehen, so dass es nicht einmal zu einer quotalen Befriedigung der Gläubiger kommen wird. Die Vivanco Gruppe GmbH verfügt weder über ein eigenes operatives Geschäft noch über werthaltige Vermögensge-genstände oder eine sonstige ausreichende Masse. Die zuletzt an die italienische SBS S.p.A. veräußerten Beteiligungen und sonstigen Vermögenswerte gehörten nicht der Vivanco Gruppe GmbH, son-dern der Vivanco GmbH, sodass auch der jeweilige Veräußerungser-lös nicht der Vivanco Gruppe GmbH, sondern der Vivanco GmbH zugeflossen ist. Auch die Gegenforderungen der Vivanco-Unternehmensgruppe gegen die spanische MediaMarkt-Gruppe ste-hen nicht der Vivanco Gruppe GmbH, sondern der Vivanco GmbH zu. Vorsorglich ist schließlich darauf hinzuweisen, dass entgegen den Darstellungen der Antragsteller die HKS Technische Vertriebs GmbH (Amtsgericht Lübeck, HRB 3753 AH) nicht in zeitlichem Zusammenhang mit dem streitgegenständlichen Formwechsel auf die frühere Vivanco Gruppe AG verschmolzen wurde. Gemäß dem als

      Anlage AG 8

      beigefügten Handelsregisterauszug zur früheren Vivanco Gruppe AG erfolgte die Verschmelzung der HKS Technische Vertriebs GmbH auf die Vivanco Gruppe AG vielmehr bereits im Jahr 1997 (!).

      Wenn aufgrund der finanziellen Situation der Vivanco Gruppe GmbH nicht einmal deren Gläubiger eine quotale Befriedigung er-halten werden, geschweige denn den vollen Wert ihrer Ansprüche realisieren können, ist das Eigenkapital der Vivanco Gruppe GmbH völlig aufgebraucht und eine Barabfindung an die Antragsteller ge-mäß der Regelung in § 33 Abs. 3 GmbHG per se ausgeschlossen.

      2. Die in den Schriftsätzen vom 01.04.2026 aufgeworfenen Fragen der Verantwortung der Geschäftsführung der Vivanco Gruppe GmbH stehen im Insolvenzverfahren dem Sachwalter und den Gläubigern zu, nicht den Gesellschaftern.

      Die erwähnten Sanktionen der Bundesanstalt für Finanzdienstleis-tungsaufsicht (BaFin) und des Bundesamtes für Justiz betrafen eine verspätete Veröffentlichung der Jahresfinanzberichte der Vivanco Gruppe GmbH für 2023, die durch außerhalb des Einflussbereiches des damaligen Vorstandes liegende Verzögerungen bei Fertigstel-lung der Abschlussprüfung verursacht wurden. Eine strafrechtliche Verantwortung des ehemaligen Vorstandes der damaligen Vivanco Gruppe AG wurde von der BaFin geprüft und verneint.

      Der vom Insolvenzgericht eingesetzte Sachwalter hat auch keine verspätete Stellung eines Insolvenzantrages hinsichtlich der Vivanco Gruppe GmbH oder der Vivanco GmbH festgestellt.

      3. Die im Handelsregister der Vivanco Gruppe GmbH hinterlegte Ge-sellschafterliste ist notwendig nicht diejenige, die Grundlage für eine Auszahlung der Barabfindungsansprüche gewesen wäre, da nach der bereits sehr aufwendigen Erstellung der weit mehr als 1.000 Gesell-schafter umfassenden Gesellschafterliste der anonyme Börsenhandel in den damaligen Aktien der Vivanco Gruppe AG noch weiterlief. Hieraus wäre für die Antragsteller jedoch kein Nachteil entstanden, da Grundlage für eine Auszahlung der Barabfindungsansprüche zu-nächst die Anwesenheitsliste der Aktionäre in der Hauptversamm-lung vom 30.07.2025 gewesen wäre. Darüber hinaus war auch eine Aktualisierung der Gesellschafterliste geplant, die jedoch wiederum mit erheblichem Aufwand verbunden gewesen wäre. Eine solche kostenaufwendige Aktualisierung der Gesellschafterliste ist mit der Insolvenz der Vivanco Gruppe GmbH sinnlos geworden, da wegen der Insolvenz keine Barabfindung mehr ausgezahlt werden kann und auch keine relevanten Gesellschafterrechte mehr ausgeübt werden können und auch nicht mehr aufleben werden.

      4. Die vorgetragene Behauptung, dass die Umwandlung der früheren Vivanco Gruppe AG in eine GmbH nur erfolgt sei, um die wider-sprechenden Aktionäre um ihre Abfindung zu bringen, ist erkennbar abwegig. Ohne Umwandlung der Vivanco Gruppe GmbH in eine GmbH hätte nie ein Anspruch auf eine Barabfindung entstehen kön-nen.

      5. Abschließend ist darauf hinzuweisen, dass es bei dem gegenwärtigen Sachstand gegenüber den Gläubigern der Vivanco Gruppe GmbH nicht mehr zu vertreten ist, weitere Ressourcen und Kosten zu Las-ten der Masse in die Bearbeitung des aufgrund der Regelung in § 33 Abs. 3 GmbHG sinnlosen Spruchverfahrens zu investieren.

      Das Gericht wird abschließend gebeten, das Verfahren zumindest bis Ende Juni 2026 ruhen zu lassen, da bis dahin das Planverfahren der Vivanco GmbH abgeschlossen sein sollte und dann feststeht, dass es zu keiner Be-friedigung irgendwelcher Ansprüche der Vivanco Gruppe GmbH als Gesell-schafterin der Vivanco GmbH kommen und es folglich bei der Massearmut der Vivanco Gruppe GmbH bleiben wird.

      (Hans-Ullrich Hahn)

      Rechtsanwalt und Notar


      Schreiben von Herrn Dr. Weimann am 01.06.2026

      Sehr geehrte Frau Mendy,

      sehr geehrte Herren,

      mit dem anliegenden Schriftsatz hat uns die Gegenseite über ihre Insolvenz mitgeteilt. Der anliegende Registerauszug zeigt, dass die Vivanco AG durch Umwandlung in eine GmbH erloschen ist.

      Sie erhalten auch noch einmal unseren Schriftsatz vom 26. März 2026. Darin sprechen wir das Insolvenzverfahren an. Im Augenblick besteht für uns kein Handlungsbedarf. Wir warten ab, wie sich das Verfahren entwickelt.

      Viele Grüße aus Berlin

      RA Dr. Martin Weimann

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      #3.163
      Zitat von sical: Ich wiederhole:
      Wertlose Ausbuchung absehbar

      Ob ersatzlose Ausbuchung oder wertlose Ausbuchung, was ist da der Unterschied wenn Vivanco von einer AG in eine GmbH umfirmiert wurde ?

      Das Ergebnis ist vorerst das gleiche.

      Wie die Gerichte entscheiden werden ist offen. Weder der Börsenveterans, noch die Enkel werden wahrscheinlich kein Geld sehen.
      Ich hatte ihn mehrfach gewarnt, aber er wollte nicht hören.

      Sehr geehrte Depotkundin, sehr geehrter Depotkunde,

      folgenden Depotbestand haben wir mit Valuta 23.10.2025 ersatzlos ausgebucht:

      Ausbuchung

      Stück xxxxx VIVANCO GRUPPE AG

      INHABER-AKTIEN O.N.

      DE000A1E8G88 (A1E8G8)

      Die Gesellschaft hat in ihrer ordentlichen Hauptversammlung am 31.07.2025 einen Formwechsel in eine GmbH beschlossen. Der Formwechsel wurde am 09.10.2025 ins Handelsregister eingetragen und somit wirksam.

      Gemäß Anzeige unserer Depotbank haben wir die ersatz- und gegenwertlose Ausbuchung veranlasst. Wir bedauern, Ihnen zu diesem Vorgang keine Handlungsmöglichkeit anbieten zu können, aber wir haben auf diese obligatorische Ausbuchung keinerlei Einfluss.

      Eine effektive Auslieferung der Stücke ist ebenfalls nicht möglich.

      Ihre Fragen beantworten wir gern.
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      #3.162
      Ich wiederhole:
      Wertlose Ausbuchung absehbar
      Antworten1 Antwort anzeigen
      Avatar
      #3.161

      Wann kommt die Kohle? Frage für meine 5 Enkel

      Avatar
      #3.160

      Habe niemals etwas Gegenteiliges zu deinen Äußerungen gesagt ;-)

      Avatar
      #3.159
      Zitat von JoeW:
      Zitat von JoeW:

      03.11.23 19:54:24 #2.929
      Das Interesse an der AG ist so gering, dass der Makler mit 9 Aktien von 28 Cent auf 26,8 Cent und nun mit 0 Stücken auf 22 Cent heruntertaxiert hat.

      Insolvenz, wir kommen, aber keiner schaut zu.


      Habe gesehen, dass der frühere IR (bis 09-2007) Herr Pomaska in Xing sogar einen Kontakt bei Hama hat. Der hat sich nun als Interimsmanager und Steuerberater selbständig gemacht.
      ___________________________________________________________________________________________________________________________________


      ...
      __________________________________________________________________________________________________________________________________


      Zitat von JoeW:
      06.01.25 23:06:07 #2.967 Antwort auf sical 24.12.24 12:40:57 Uhr
      Es ist eine echte Frechheit Ende 2024 den Jahresabschluss 2023 zu veröffentlichen.
      Keiner hat sich die Mühe gemacht die nun veralteten Prognosen für das Jahr 2024 zu löschen. Das erweckt den Eindruck, dass der Jahresabschluss seit etlichen Monaten in der Schublade gelegen hat und niemand den Mut hatte ihn zu veröffentlichen. Vielleicht war es aber auch eine Strategie um den Verkauf des Auslandsgeschäftes bestmöglich abschliessen zu können damit die Weihnachtsgehälter ausgezahlt werden konnten. All das erklärt warum 2024 keine Hauptversammlung 2024 stattfand.
      Die Kommunikation steht wieder still, das gleiche Verhalten wie bei der gleichen Situation ca. 2005 als der zweite Standort Trappenkamp geschlossen wurde und die Mitarbeiterzahl von 1000 auf 500 reduziert wurde.
      Die Pommesbude tangiert jeden Tag die Schwelle zur Insolvenz, alles wie vor 20 Jahren.
      Im Norden nichts neues.
      Branchenbezogene Marktentwicklung
      Für 2024 wird ein Anstieg des weltweiten Informationstechnik- (ITK) und CE-Marktes von rd. 4,4% auf über 224,3 Mrd. € prognostiziert. Gegenüber dem Vorjahr mit einem Wachstum von noch 2% bedeutet dies eine deutliche Belebung der Wachstumsrate.
      Der CE-Markt weltweit schrumpfte in 2023. Erst für das Kalenderjahr 2024 wird nach dem dreijährigen Umsatzrückgang eine Belebung erwartet. Prognostiziert wird ein Wachstum von rd. 9,7%.
      Quelle: Statista 2023

      Als wesentliches Segment wird im nachfolgenden ausschließlich das Segment Deutschland detailliert beschrieben. Der deutsche Consumer Electronics (CE)-Markt war in 2023 unverändert rückläufig. Gemäß Prognose aus März 2024 (Statista) wird für 2024 ein leichtes Wachstum vom 1,6% auf rd. 8,2 Mrd. € erwartet. Der am 24.12.2024 veröffentlichte Halbjahresbericht ist bei diesen Kennzahlen absolut negativ zu bewerten.
      Die Umsatzerlöse pro Mitarbeiter sind im Vergleich 2024 zu 2023 gesunken.
      Ergebnis je Aktie in € - verwässert / unverwässert 2024: -0,39/-0,39 2023: +0,34/+0,34

      Macht dem Leiden endlich ein Ende und zieht einen Schlußstrich.

      Ich hasse es wenn ich immer bei negativen Vorahnungen Recht habe.

      Es wollte mir ja niemand glauben. Allen voran unser schlauer Veteran.

      Antworten1 Antwort anzeigen
      Avatar
      #3.158

      Drecksbude

      Avatar
      #3.157

      Insolvenzverfahren wurde nun eröffnet, siehe Insolvenzbekanntmachungen (Amtsgericht Reinbek).


      Leider Eigenverwaltung unter dem unfähigen bisherigen Vorstand.
      Avatar
      #3.156
      Wertlose Ausbuchung
      Avatar
      #3.155

      wie geht es denn nun weiter?

      Avatar
      #3.154

      Kurze Meinung von mir dazu: Was du unten dargestellt hast, ist größtenteils Quatsch. Du beziehst dich auf einen Squeeze-Out, bei dem man den Anspruch gegen einen solventen Hauptaktionär (somit fremder Dritter!) hat (dort wird die Abfindung zusätzlich über eine Bank abgesichert).


      Hier hatte man den Anspruch auf Barabfindung von vornherein gegen die Gesellschaft selbst. Diese ist nun insolvent, insofern wird bereits das Spruchverfahren ins Leere laufen, da der Sachwalter die Gerichtskosten nicht freigeben wird, selbst wenn die Eigenverwaltung dies wollte.
      Avatar
      #3.153

      Meinungen hierzu?

      Avatar
      #3.152

      Immer noch keine Rückmeldung nach meinen sehr detaillierten und profunden Postings?!

      Avatar
      #3.151

      Schön Zinsen dann auf 5 Jahre, soll mir Recht sein. Meine Rente mit 86 ist sicher

      Avatar
      #3.150
      Zitat von sical: Ist durch das Insolvenzverfahren der Nachfolge-GmbH aber nicht ohnehin alles irrelevant?

      Das ist nicht der Fall. Entscheidend ist nicht die heutige Situation der Nachfolgegesellschaft, sondern ausschließlich die wirtschaftliche Lage zum Bewertungsstichtag der Strukturmaßnahme. Spruchverfahren sind strikt stichtagsbezogen. Alles, was danach passiert ist, auch eine Insolvenz, ist rechtlich grundsätzlich irrelevant.

      Wichtig ist zudem, dass sich ein Nachbesserungsanspruch nicht gegen die operative Gesellschaft oder deren Insolvenzmasse richtet, sondern gegen den damaligen Hauptaktionär beziehungsweise dessen Rechtsträger. Die Insolvenz der GmbH lässt diesen Anspruch daher unberührt.

      Die aktuelle BaFin Fehlerbekanntmachung ist für abfindungsberechtigte Aktionäre ein klarer Vorteil. Amtlich festgestellt wurde, dass Erträge zu hoch ausgewiesen wurden, das Eigenkapital zu positiv dargestellt war und ein Zinsverzicht des Eigentümers fälschlich als Ertrag verbucht wurde. Das sind klassische Bewertungsfehler, die direkt zulasten der Minderheitsaktionäre gehen. Sie zeigen, dass die wirtschaftliche Lage bereits zum Bewertungsstichtag schlechter war als in der Abfindung unterstellt. Genau das ist der Kern eines Spruchverfahrens.

      Historisch betrachtet führen solche Konstellationen häufig zu Nachbesserungen. Realistisch ist bei vergleichbaren Fällen eine Erhöhung der Abfindung im Bereich von etwa fünf bis dreißig Prozent. Hinzu kommen gesetzliche Zinsen von fünf Prozentpunkten über dem Basiszins pro Jahr, rückwirkend ab dem Zeitpunkt der Strukturmaßnahme. Gerade bei längeren Verfahren kann der Zinsanteil erheblich sein.

      Zeitlich sollte man Geduld mitbringen. Spruchverfahren dauern oft zwei bis fünf Jahre. Die BaFin Feststellung kann das Verfahren verlängern, verbessert aber deutlich die Verhandlungsposition der Antragsteller. In vielen Fällen kommt es entweder zu einer gerichtlichen Nachbesserung oder zu einem Vergleich.

      Aktionäre müssen aktuell nichts aktiv tun, sollten aber prüfen, ob sie korrekt im Spruchverfahren erfasst sind, etwa über die Depotbank, einen Anwalt oder eine Schutzgemeinschaft. Wichtig ist auch, dass die Aktien bis zum maßgeblichen Stichtag gehalten wurden. Wer die Abfindung noch nicht endgültig angenommen hat, sollte diese nicht vorschnell als erledigt betrachten.

      Unterm Strich ist die BaFin Feststellung im Vivanco Fall ein klarer Rückenwind für alle abfindungsberechtigten Aktionäre. Die Insolvenz der Nachfolgegesellschaft ändert daran nichts, sondern unterstreicht im Gegenteil, dass die wirtschaftliche Lage schon damals schwächer war als dargestellt.


      Avatar
      #3.149
      Ist durch das Insolvenzverfahren der Nachfolge-GmbH aber nicht ohnehin alles irrelevant?
      Antworten1 Antwort anzeigen
      Avatar
      #3.148
      Zitat von sical: https://www.bafin.de/SharedDocs/Veroeffentlichungen/DE/Massnahmen/Bilko/Massnahmen/neu/meldung_2025_12_10_vivanco_gruppe_gmbh.html?cms_expanded=true

      JACKPOT!

      Für alle abfindungsberechtigten Aktionäre einmal verständlich zusammengefasst, was die BaFin-Feststellung konkret bedeutet:

      Wer auf der Hauptversammlung rechtzeitig Widerspruch eingelegt hat, ist abfindungsberechtigt und damit spruchverfahrensfähig. Genau für diese Aktionäre ist die aktuelle BaFin-Fehlerbekanntmachung äußerst relevant. Im Spruchverfahren wird geprüft, ob die angebotene Abfindung im Verhältnis zum tatsächlichen Unternehmenswert angemessen war. Nun steht amtlich fest, dass der Konzernabschluss fehlerhaft war. Erträge wurden zu hoch ausgewiesen, das Eigenkapital zu positiv dargestellt und die zugrunde gelegten Cashflow-Erwartungen waren nicht belastbar. Das bedeutet, dass der Unternehmenswert rechnerisch eher niedriger anzusetzen ist, als es bei der Abfindung offenbar unterstellt wurde. Daraus folgt, dass die angebotene Abfindung sehr wahrscheinlich zu niedrig war.

      Im Spruchverfahren wird diese BaFin-Feststellung von den Antragstellern oder deren Anwälten als Beweis eingebracht werden. Das Gericht wird sich damit befassen müssen und in der Regel neue oder ergänzende Bewertungsgutachten anfordern. Der Hauptgesellschafter gerät dadurch erheblich unter Rechtfertigungsdruck. Besonders kritisch ist dabei, dass ein Zinsverzicht des Eigentümers als Ertrag verbucht wurde. Das ist ein klassischer Bewertungsfehler zulasten der Minderheitsaktionäre.

      Zeitlich sollte man realistisch bleiben. Spruchverfahren dauern häufig zwei bis fünf Jahre. Die aktuelle Entwicklung kann das Verfahren eher verlängern, verbessert aber die Erfolgschancen der berechtigten Aktionäre deutlich. Typische Ergebnisse solcher Verfahren sind eine Nachbesserung der Abfindung, oft im Bereich von etwa fünf bis dreißig Prozent, zuzüglich gesetzlicher Zinsen von fünf Prozentpunkten über dem Basiszins rückwirkend ab dem Zeitpunkt der Strukturmaßnahme.


      Unterm Strich ist die BaFin-Fehlerfeststellung ein klarer Pluspunkt für alle abfindungsberechtigten Aktionäre und stärkt die Position im laufenden oder kommenden Spruchverfahren erheblich.


      Das Jahr fängt jahr gut an

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