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    Grundstückskauf ->>>>> Wann ist die Zahlung fällig? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 23.04.07 21:27:08 von
    neuester Beitrag 25.04.07 10:52:12 von
    Beiträge: 9
    ID: 1.126.377
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      Avatar
      schrieb am 23.04.07 21:27:08
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo zusammen,

      ich habe am 05.04. den Notarvertrag für einen Grundstückskauf unterschrieben. Ich bin davon ausgegangen daß mich der Notar darüber informiert wenn die Auflassungsvormerkung stattgefunden u. hat u. ab wann meine Zahlungsfrist von 10 Tagen läuft.

      Jetzt ruft mich der Verkäufer ganz aufgebracht an u. beschwert sich weil er von mir noch kein Geld bekommen hat u. die 10 Tage seit Notartermin sind ja schon verstrichen!

      Wer von uns beiden hat im Normalfall recht?

      Wäre um einen Hinweis sehr dankbar.

      Schöne Grüße

      Freddy
      Avatar
      schrieb am 23.04.07 21:42:10
      Beitrag Nr. 2 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 28.960.446 von StartraderFreddy am 23.04.07 21:27:08sieh in den kaufvertrag. steht unter kaufpreis und fälligkeit. ansonsten ruf den notar an.
      Avatar
      schrieb am 23.04.07 22:06:29
      Beitrag Nr. 3 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 28.960.446 von StartraderFreddy am 23.04.07 21:27:08Spätestens, wenn du das Grundstück abholst, ist der Betrag fällig.













      Okokok, kleiner Scherz am Abend :keks:
      Avatar
      schrieb am 23.04.07 22:29:06
      Beitrag Nr. 4 ()
      nebenbei gesagt ist die eintragung einer auflassungsvormerkung nicht zwangsläufig voraussetzung für die fälligkeit. die dient nur zu deiner sicherheit. wenn du drauf verzichtet hast, kann jede fälligkeit vereinbart werden. das ist verhandlungssache.
      du kannst auch fälligkeit bei notartermin vereinabren.

      also nochmal: kaufvertrag einsehen und/oder notar anrufen.
      Avatar
      schrieb am 24.04.07 00:16:38
      Beitrag Nr. 5 ()
      http://bundesrecht.juris.de/bgb/__271.html

      Komisch, da geht man zum Notar und lässt sich das vorlesen und erläutern, kann Fragen stellen, bevor man es genehmigt und unterschreibt ....

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      Avatar
      schrieb am 24.04.07 08:54:16
      Beitrag Nr. 6 ()
      @Strohmann

      Es gibt so viele schlaue Leute auf der Welt ...
      Avatar
      schrieb am 24.04.07 09:19:30
      Beitrag Nr. 7 ()
      #1

      Dein Notar ist eine Pfeife.

      Sein Vertrag hat zwei Gegenstände um die es geht:
      - Grundstück mit Eigentumsübergang und
      - Bezahlung
      Wenn nach dem Notartermin jemanden nicht klar ist, was er zu tun hat, hat er seinen Job sehr schlecht gemacht.

      Ruf deinen Verkäufer an, sag ihm, dass du nach Notartermin nicht wußtest was Masse ist, entschuldige dich und regelt die Sache wie Männer (Frauen).
      Avatar
      schrieb am 24.04.07 20:13:35
      Beitrag Nr. 8 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 28.964.282 von StartraderFreddy am 24.04.07 08:54:16Ich schätze die Situation so ein: Du musst zahlen, sonst keine Eintragung im Grundbuch. Dann erteilt der Eigentümer seine Einwilligung in die Grundbuchumschreibung. Denkst du wirklich, du brauchst nicht zahlen, solange die Vormerkung noch nicht eingetragen ist? Warum sollte das so sein? Denkst du, du hast zuerst das Grundstück zu kriegen und dann musst du erst zahlen? Abgesehen davon, dass hier Vorkasse vereinbart sein dürfte, ist die Vormerkung nur ein Rangschutz, damit dir keiner zuvor kommen kann. Die Eigentumsverschaffung ist damit nicht eingetreten. Wenn Du nicht fristgerecht zahlst, was nur bei Kenntnis des Vertrages zu beurteilen ist, wann die Frist abgelaufen ist, kommst du in Verzug, mit der Folge, dass Zinsen (ca. 9% p.a.) entstehen. Es wird sich hier um eine nicht unerhebliche Summe handeln, weshalb die Zinsen auch nicht unerheblich sein werden. Aber warte Du nur darauf, dass die Vormerkung in mehreren Wochen eingetragen ist. Du bist ja schließlich ein ganz Schlauer. Viel Glück noch...
      Avatar
      schrieb am 25.04.07 10:52:12
      Beitrag Nr. 9 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 28.977.775 von DerStrohmann am 24.04.07 20:13:35@Strohmann

      ... wie schon geschrieben ... es gibt sehr viele schlaue Leute auf dieser Welt ... zumind. meinen das viele

      @all

      Nachdem ich aus den Beiträgen hier leider nicht 100% ig schlau wurde habe ich halt beim Notar nachgefragt ... ich dachte halt, hier gehts einfacher u. zu jeder Tages-, Nachtzeit ...

      Wenn die Auflassungsvormerkung eingetragen ist bekomme ich vom Notar eine Zahlungsfälligkeitsmitteilung. Ab dann habe ich 10 Tage Zeit zum zahlen. Ist also genau so, wie ich mir das schon gedacht hatte. Der Verkäufer hat mich nur verunsichert!

      Schöne Grüße

      Freddy


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