Staat muss Beamten Viagra zahlen - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 10.05.07 12:49:11 von
neuester Beitrag 27.05.07 09:38:10 von
neuester Beitrag 27.05.07 09:38:10 von
Beiträge: 6
ID: 1.127.163
ID: 1.127.163
Aufrufe heute: 0
Gesamt: 1.458
Gesamt: 1.458
Aktive User: 0
Top-Diskussionen
Titel | letzter Beitrag | Aufrufe |
---|---|---|
vor 1 Stunde | 6508 | |
vor 31 Minuten | 5751 | |
vor 36 Minuten | 4545 | |
vor 45 Minuten | 4169 | |
vor 40 Minuten | 3146 | |
vor 1 Stunde | 2567 | |
vor 33 Minuten | 2126 | |
vor 50 Minuten | 2005 |
Meistdiskutierte Wertpapiere
Platz | vorher | Wertpapier | Kurs | Perf. % | Anzahl | ||
---|---|---|---|---|---|---|---|
1. | 1. | 18.163,98 | +1,27 | 210 | |||
2. | 2. | 145,38 | +2,34 | 94 | |||
3. | 19. | 0,1970 | +8,24 | 82 | |||
4. | 3. | 2.324,30 | -0,13 | 62 | |||
5. | 9. | 44,00 | -2,65 | 53 | |||
6. | 43. | 0,0313 | +95,63 | 49 | |||
7. | 17. | 4,7140 | +2,61 | 41 | |||
8. | 5. | 769,69 | +7,35 | 34 |
Staat muss Beamten Viagra zahlen
Ein Bundesbeamter erhob Klage gegen die staatliche Beihilfestelle: Er wollte Zuschüsse zu dem ihm verschriebenen Viagra bekommen. Sein Antrag wurde zunächst abgewiesen. Nun wurde ihm ein staatlicher Zuschuss zu dem Medikament bewilligt. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz und folgte damit einem Urteil des 2. Senates des Gerichts, das bereits einem Landesbeamten Beihilfe für die Behandlung einer krankhaften Erektionsstörung mit Viagra zugesprochen hat. Das Argument: Wenn ein Medikament wegen einer krankheitsbedingten Erektionsstörung verschrieben wurde, muss der Staat dazuzahlen. Genau das traf in dem vor dem Oberlandesgericht Rheinland Pfalz verhandelten Fall zu.
Der Kläger litt nach der operativen Entfernung von Prostata an einer Erektionsstörung. Dies sollte durch die Einnahme der 12 Viagra Tabletten behoben werden, die ein Arzt dem Beamten verordnete. Daraufhin stellte er einen Antrag auf Beihilfe zu seinen Ausgaben für das Medikament. 144,52 € sollte die Beihilfestelle für Beamte bezahlen. Doch die Behörde wies den Antrag zunächst zurück. Der Grund: Die Vorschriften der Behörde schließen Kosten für die Behandlung von Erektionsstörungen ab. Doch das erwies sich als rechtswidrig. Das Bundesbeamtengesetz gewährt nämlich im Krankheitsfall einen Zuschuss zu den privaten Auslagen für Medikamente. Das Argument, dass Viagra in vielen Fällen zur Verbesserung der sexuellen Potenz benutzt werde („Lifestyle-Mittel“) greift in diesem Fall nicht. Es geht um die Behandlung einer Krankheit. Außerdem, so das Argument des Oberlandesgericht Rheinland- Pfalz, kann einem Missbrauch oder einer unzumutbaren finanziellen Belastungen der Beihilfekasse entgegengewirkt werden: Zum Beispiel kann ein Eigenbehalt des Beamten verlangt werden, eine Festsetzung eines Höchstbetrages oder eine mengenmäßige Begrenzung Medikaments.
http://news.de.msn.com/politik/Article.aspx?cp-documentid=48…
Ein Bundesbeamter erhob Klage gegen die staatliche Beihilfestelle: Er wollte Zuschüsse zu dem ihm verschriebenen Viagra bekommen. Sein Antrag wurde zunächst abgewiesen. Nun wurde ihm ein staatlicher Zuschuss zu dem Medikament bewilligt. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz und folgte damit einem Urteil des 2. Senates des Gerichts, das bereits einem Landesbeamten Beihilfe für die Behandlung einer krankhaften Erektionsstörung mit Viagra zugesprochen hat. Das Argument: Wenn ein Medikament wegen einer krankheitsbedingten Erektionsstörung verschrieben wurde, muss der Staat dazuzahlen. Genau das traf in dem vor dem Oberlandesgericht Rheinland Pfalz verhandelten Fall zu.
Der Kläger litt nach der operativen Entfernung von Prostata an einer Erektionsstörung. Dies sollte durch die Einnahme der 12 Viagra Tabletten behoben werden, die ein Arzt dem Beamten verordnete. Daraufhin stellte er einen Antrag auf Beihilfe zu seinen Ausgaben für das Medikament. 144,52 € sollte die Beihilfestelle für Beamte bezahlen. Doch die Behörde wies den Antrag zunächst zurück. Der Grund: Die Vorschriften der Behörde schließen Kosten für die Behandlung von Erektionsstörungen ab. Doch das erwies sich als rechtswidrig. Das Bundesbeamtengesetz gewährt nämlich im Krankheitsfall einen Zuschuss zu den privaten Auslagen für Medikamente. Das Argument, dass Viagra in vielen Fällen zur Verbesserung der sexuellen Potenz benutzt werde („Lifestyle-Mittel“) greift in diesem Fall nicht. Es geht um die Behandlung einer Krankheit. Außerdem, so das Argument des Oberlandesgericht Rheinland- Pfalz, kann einem Missbrauch oder einer unzumutbaren finanziellen Belastungen der Beihilfekasse entgegengewirkt werden: Zum Beispiel kann ein Eigenbehalt des Beamten verlangt werden, eine Festsetzung eines Höchstbetrages oder eine mengenmäßige Begrenzung Medikaments.
http://news.de.msn.com/politik/Article.aspx?cp-documentid=48…
Antwort auf Beitrag Nr.: 29.248.842 von raufraufrauf am 10.05.07 12:49:11Hatten wir gestern schon
Aber trotzdem so eine Frechheit, dass es sich lohnt ein zweites Mal einen Thread dafür zu eröffnen.
Müssen dann nicht auch Bordellbesuche übernommen werden, wenn es bei der eigenen Frau nicht mehr klappt?
Aber trotzdem so eine Frechheit, dass es sich lohnt ein zweites Mal einen Thread dafür zu eröffnen.
Müssen dann nicht auch Bordellbesuche übernommen werden, wenn es bei der eigenen Frau nicht mehr klappt?
Antwort auf Beitrag Nr.: 29.248.842 von raufraufrauf am 10.05.07 12:49:11Kostenübernahme Viagra
Gesetzliche Krankenversicherung
Bis zum 31. Dezember 2003 wurden die Kosten von den Krankenkassen - zumeist erst nach Rechtsstreit - übernommen.
§ 34 Abs.1 SGB V Satz 7 schließt seit 1. Januar 2004 die Arzneimittel aus, bei deren Anwendung eine Erhöhung der Lebensqualität im Vordergrund steht. Dazu zählen u. a. Arzneimittel, die überwiegend zur Behandlung der erektilen Dysfunktion oder der Anreizung sowie Steigerung der sexuellen Potenz dienen, wie Viagra. Auf die Ursache der Störung kommt es nach dem Gesetzestext nicht an. Eine Ausnahmeregelung sehen weder Gesetz noch die Arzneimittel-Richtlinien (Anlage 8) vor.
Die Kosten für die Behandlung der Pulmoarteriellen Hypertonie mit Revatio werden von den gesetzlichen Krankenkassen getragen.
Private Krankenversicherung
Das vielfach von Versicherungen vorgebrachte Argument, Potenzprobleme bei älteren Männern seien „normale altersbedingte Fehlfunktionen“ wurde in einem Verfahren gegen eine private Krankenversicherung vor dem Dortmunder Landgericht (AZ: 2 S 25/04) im September 2004 zurückgewiesen.
Ebenso: OLG Karlsruhe - 12 U 32/03 - 03.07.2003; OLG München - 25 U 4628/99 - 8.8.2000 (NJW 2000, 3442)
Anders hatte noch das LG Köln (23.O.57/02) am 20. August 2003 entschieden, als es eine erektile Dysfunktion für keine Krankheit und Viagra für kein symptomatisches Medikament erklärte.
Beihilfe
Das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz hat mit Urteil vom 17. Mai 2002 (Az. 2 A 11755/01.OVG) entschieden, dass Viagra® ein Arzneimittel ist, dessen Kosten nicht grundsätzlich von der Beihilfegewährung ausgeschlossen werden dürfen, eine entsprechende medizinische Indikation (hier: erektile Dysfunktion nach Prostatakrebsoperation) vorausgesetzt.
Auf ähnlicher Linie liegt das Urteil des Verwaltungsgericht Düsseldorf vom 2. September 2005 (26 K 371/05), das Cialis als ein über die Beihilfe erstattungsfähiges Medikament behandelt.
Gesetzliche Krankenversicherung
Bis zum 31. Dezember 2003 wurden die Kosten von den Krankenkassen - zumeist erst nach Rechtsstreit - übernommen.
§ 34 Abs.1 SGB V Satz 7 schließt seit 1. Januar 2004 die Arzneimittel aus, bei deren Anwendung eine Erhöhung der Lebensqualität im Vordergrund steht. Dazu zählen u. a. Arzneimittel, die überwiegend zur Behandlung der erektilen Dysfunktion oder der Anreizung sowie Steigerung der sexuellen Potenz dienen, wie Viagra. Auf die Ursache der Störung kommt es nach dem Gesetzestext nicht an. Eine Ausnahmeregelung sehen weder Gesetz noch die Arzneimittel-Richtlinien (Anlage 8) vor.
Die Kosten für die Behandlung der Pulmoarteriellen Hypertonie mit Revatio werden von den gesetzlichen Krankenkassen getragen.
Private Krankenversicherung
Das vielfach von Versicherungen vorgebrachte Argument, Potenzprobleme bei älteren Männern seien „normale altersbedingte Fehlfunktionen“ wurde in einem Verfahren gegen eine private Krankenversicherung vor dem Dortmunder Landgericht (AZ: 2 S 25/04) im September 2004 zurückgewiesen.
Ebenso: OLG Karlsruhe - 12 U 32/03 - 03.07.2003; OLG München - 25 U 4628/99 - 8.8.2000 (NJW 2000, 3442)
Anders hatte noch das LG Köln (23.O.57/02) am 20. August 2003 entschieden, als es eine erektile Dysfunktion für keine Krankheit und Viagra für kein symptomatisches Medikament erklärte.
Beihilfe
Das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz hat mit Urteil vom 17. Mai 2002 (Az. 2 A 11755/01.OVG) entschieden, dass Viagra® ein Arzneimittel ist, dessen Kosten nicht grundsätzlich von der Beihilfegewährung ausgeschlossen werden dürfen, eine entsprechende medizinische Indikation (hier: erektile Dysfunktion nach Prostatakrebsoperation) vorausgesetzt.
Auf ähnlicher Linie liegt das Urteil des Verwaltungsgericht Düsseldorf vom 2. September 2005 (26 K 371/05), das Cialis als ein über die Beihilfe erstattungsfähiges Medikament behandelt.
Antwort auf Beitrag Nr.: 29.249.393 von raufraufrauf am 10.05.07 13:17:57Kostenübernahme Viagra für die Parasitären Volksschädlinge,
auf daß sie sich weiter vermehren können.......
als wenn es noch nicht genug dieser unnützen und völlig
überflüssigen Politpiraten gäbe soll diese Spezies sich auch noch
schneller vermehren können haha!!
Recht so, den Deutschen gehöhrt es nicht anders,die brauchen einen
bestimmten %satz von unnützen Mitessern,
nur dann fühlen sie sich wohl.
P.S. wir sprechen doch von den hochdotierten hirnlosen und zu 95%
überflüssigen voll beamteten mit nicht endenwollenden Ruhegelder
versehende Politiker,oder?
auf daß sie sich weiter vermehren können.......
als wenn es noch nicht genug dieser unnützen und völlig
überflüssigen Politpiraten gäbe soll diese Spezies sich auch noch
schneller vermehren können haha!!
Recht so, den Deutschen gehöhrt es nicht anders,die brauchen einen
bestimmten %satz von unnützen Mitessern,
nur dann fühlen sie sich wohl.
P.S. wir sprechen doch von den hochdotierten hirnlosen und zu 95%
überflüssigen voll beamteten mit nicht endenwollenden Ruhegelder
versehende Politiker,oder?
Antwort auf Beitrag Nr.: 29.483.168 von exelent am 27.05.07 09:18:26Man stelle sich vor:
Die Deutschen wandern aus,(das tun nur solche denen die Belastungen zu viel werden,beamtete "Mitbürger" müssen bleiben sonst würden sie ihren Status verlieren)
zurück bleiben demnach nur diese spezielle Spetzies......
und keiner mehr da der diese Faulenzer bezahlen kann...
absoluter toller Gedanke................
wer sich angesprochen fühlt kann hier weiterlesen........
Thread: Kein Titel für Thread 5030729882122003
Die Deutschen wandern aus,(das tun nur solche denen die Belastungen zu viel werden,beamtete "Mitbürger" müssen bleiben sonst würden sie ihren Status verlieren)
zurück bleiben demnach nur diese spezielle Spetzies......
und keiner mehr da der diese Faulenzer bezahlen kann...
absoluter toller Gedanke................
wer sich angesprochen fühlt kann hier weiterlesen........
Thread: Kein Titel für Thread 5030729882122003
Antwort auf Beitrag Nr.: 29.483.180 von exelent am 27.05.07 09:30:53hoffe das der Link funktioniert:
http://www.ag-paraguay.com/5030729882122c003/index.html
http://www.ag-paraguay.com/5030729882122c003/index.html
Beitrag zu dieser Diskussion schreiben
Zu dieser Diskussion können keine Beiträge mehr verfasst werden, da der letzte Beitrag vor mehr als zwei Jahren verfasst wurde und die Diskussion daraufhin archiviert wurde.
Bitte wenden Sie sich an feedback@wallstreet-online.de und erfragen Sie die Reaktivierung der Diskussion oder starten Sie eine neue Diskussion.
Meistdiskutiert
Wertpapier | Beiträge | |
---|---|---|
210 | ||
93 | ||
79 | ||
61 | ||
58 | ||
48 | ||
42 | ||
34 | ||
29 | ||
26 |
Wertpapier | Beiträge | |
---|---|---|
25 | ||
24 | ||
23 | ||
22 | ||
21 | ||
20 | ||
20 | ||
20 | ||
18 | ||
16 |